Discussion:
Darf VM Einbau bzw. Nutzung eines Gasherds verbieten?
(zu alt für eine Antwort)
Ben Dietze
2011-10-27 13:02:30 UTC
Permalink
Hallo,

in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.

Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).

Danke und Gruß
Ben
Hans Beiger
2011-10-27 18:41:37 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Danke und Gruß
Ben
Hallo,

passt das für deinen Fall?

Wird die Gasleitung zum Wohnhaus stillgelegt, weil sie undicht ist, kann
der Vermieter vorhandene Gasherde gegen Elektroherde nur austauschen,
wenn der Austausch der Herde einfacher und kostengünstiger ist als die
umfassende Reparatur der Gasleitungen, und wenn im Mietvertrag nicht
speziell eine Gaskochmöglichkeit vereinbart wurde. (LG Berlin, Az. 63 S
39/02, aus: GE 2003, S. 188)

Gruß Hans
Ben Dietze
2011-10-28 09:57:20 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Danke und Gruß
Ben
Hallo,
passt das für deinen Fall?
Wird die Gasleitung zum Wohnhaus stillgelegt, weil sie undicht ist, kann
der Vermieter vorhandene Gasherde gegen Elektroherde nur austauschen,
wenn der Austausch der Herde einfacher und kostengünstiger ist als die
umfassende Reparatur der Gasleitungen, und wenn im Mietvertrag nicht
speziell eine Gaskochmöglichkeit vereinbart wurde. (LG Berlin, Az. 63 S
39/02, aus: GE 2003, S. 188)
Passt nicht, da die Gasleitung intakt sei und die Heizung weiter damit
betrieben werde.

Gruß
Ben
Thomas Marciniak
2011-10-28 19:30:48 UTC
Permalink
On Fri, 28 Oct 2011 11:57:20 +0200, Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Passt nicht, da die Gasleitung intakt sei und die Heizung weiter damit
betrieben werde.
Das ist kein zwingendes Argument. Nur, wenn die Heizung am selben
Leitungszweig hängt, an dem auch der Herd hängen würde. Sind es
verschiedene Kreise, muß vor Wiederinbetriebnahme eine
Dichtigkeitsprüfung (und evtl. teure Reparatur) erfolgen.

Thomas
Ben Dietze
2011-10-28 19:36:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Marciniak
On Fri, 28 Oct 2011 11:57:20 +0200, Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Passt nicht, da die Gasleitung intakt sei und die Heizung weiter damit
betrieben werde.
Das ist kein zwingendes Argument. Nur, wenn die Heizung am selben
Leitungszweig hängt, an dem auch der Herd hängen würde. Sind es
verschiedene Kreise, muß vor Wiederinbetriebnahme eine
Dichtigkeitsprüfung (und evtl. teure Reparatur) erfolgen.
Interessanter Aspekt. Zähler sein in der Wohnung und von dort Richtung
Küche eine Gasleitung. Heizanlage befinde sich in Küche neben dem Herd.
Als Laie gehe der Mieter davon aus, dass es sich um eine Leitung
handele, an der maximal ein Blindstopfen den "Herdausgang" abdichte.

Aber selbst wenn eine Dichtigkeitsprüfung notwendig sei, so könne diese
fachmännisch erledigt werden und dürfe eigentlich nicht die Interessen
des Vermieters beeinträchtigen. Oder doch?

Gruß
Ben
Thomas Marciniak
2011-10-28 19:47:04 UTC
Permalink
On Fri, 28 Oct 2011 21:36:59 +0200, Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Post by Thomas Marciniak
On Fri, 28 Oct 2011 11:57:20 +0200, Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Passt nicht, da die Gasleitung intakt sei und die Heizung weiter damit
betrieben werde.
Das ist kein zwingendes Argument. Nur, wenn die Heizung am selben
Leitungszweig hängt, an dem auch der Herd hängen würde. Sind es
verschiedene Kreise, muß vor Wiederinbetriebnahme eine
Dichtigkeitsprüfung (und evtl. teure Reparatur) erfolgen.
Interessanter Aspekt. Zähler sein in der Wohnung und von dort Richtung
Küche eine Gasleitung. Heizanlage befinde sich in Küche neben dem Herd.
Als Laie gehe der Mieter davon aus, dass es sich um eine Leitung
handele, an der maximal ein Blindstopfen den "Herdausgang" abdichte.
Aber selbst wenn eine Dichtigkeitsprüfung notwendig sei, so könne diese
fachmännisch erledigt werden und dürfe eigentlich nicht die Interessen
des Vermieters beeinträchtigen. Oder doch?
Wenn er die Leitungen austauschen lassen muß tangiert das schon seine
Interessen.

Ich zum Beispiel sehe das genau anders herum. in dem Haus, in dem ich
wohne liegen auch noch alle Leitungen für Gas. Ich würde mich aber
heftig dagegen wehren, daß diese plötzlich wieder unter Druck gesetzt
werden nachdem sie mehrere Jahre drucklos waren. Und hier liegen
mehrere Stränge (insgesamt drei: Etagenheizung, Warmwasserboiler,
Herd) in der Wohnung. Habe das alles als Jugendlicher vor Einbau einer
Zentralheizung noch in Funktion gesehen. Der letzte angeklemmte Stran
war übrigens der Herd, der noch fünzehn Jahre nach Stillegung der
übrigen Stränge in Betrieb war. Da Du schreibst, es sei ein Altbau,
kann ich mir durchaus vorstellen, daß auch dort mit verschiedenen
Strängen gearbeitet wurde.

Thomas
Christoph Gartmann
2011-10-29 09:48:21 UTC
Permalink
Interessanter Aspekt. Zaehler sein in der Wohnung und von dort Richtung
Kueche eine Gasleitung. Heizanlage befinde sich in Kueche neben dem Herd.
Das sieht schon mal gut aus. Du hast also bereits einen "eigenen" Gaszaehler?
Als Laie gehe der Mieter davon aus, dass es sich um eine Leitung
handele, an der maximal ein Blindstopfen den "Herdausgang" abdichte.
Sehe ich auch so. Wenn also bereits ein Zaehler vorhanden ist und nur auf den
Blindstopfen eine Gassteckdose gesetzt werden muss, brauchst Du keine
Genehmigung des Vermieters. Das wuerde ich einfach machen lassen und fertig.

Anders sieht es aus, wenn zwar Gas im Haus ist, davon jedoch ein Abzweig fuer
Dich nebst einer Zaehlerplatte installiert werden muss. Dafuer brauchst Du eine
Vermietergenehmigung (hatte das Problem naemlich selbst einmal).

Ansonsten hilft auch eine Nachfrage bei einem (lokalen) Gasversorger.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -80464
Immunbiologie und Epigenetik
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Kurt Guenter
2011-10-28 18:58:25 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
passt das für deinen Fall?
was versteht Du an Gasheizung und Fachbetrieb nicht?
Post by Hans Beiger
Wird die Gasleitung zum Wohnhaus stillgelegt, weil sie undicht ist, kann
der Vermieter vorhandene Gasherde gegen Elektroherde nur austauschen,
wenn der Austausch der Herde einfacher und kostengünstiger ist als die
umfassende Reparatur der Gasleitungen, und wenn im Mietvertrag nicht
speziell eine Gaskochmöglichkeit vereinbart wurde. (LG Berlin, Az. 63 S
39/02, aus: GE 2003, S. 188)
welcher Reparatur wäre beim OP nötig? Und welche Kosten treten für den
VM auf?
Klaus Butschies
2011-10-29 08:07:42 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Hans Beiger
passt das für deinen Fall?
was versteht Du an Gasheizung und Fachbetrieb nicht?
Post by Hans Beiger
Wird die Gasleitung zum Wohnhaus stillgelegt, weil sie undicht ist, kann
der Vermieter vorhandene Gasherde gegen Elektroherde nur austauschen,
wenn der Austausch der Herde einfacher und kostengünstiger ist als die
umfassende Reparatur der Gasleitungen, und wenn im Mietvertrag nicht
speziell eine Gaskochmöglichkeit vereinbart wurde. (LG Berlin, Az. 63 S
39/02, aus: GE 2003, S. 188)
welcher Reparatur wäre beim OP nötig? Und welche Kosten treten für den
VM auf?
Ich glaube eher, er versteht twas bom Gasbetrieb.Der ermieter trägt das
Risiko bis zum Anschluss für den zu
installierenden Gasherd, und zwar auf Dauer solange der in Betrieb ist.
Nochmals, warum miete ich eine Wohnung mit E-Herd wenn ich unbedingt einen
Gasherd will ? Eine "Zwangseinmietung" kommt doch wohl in Deutschland nicht
in Frage und der Mietvertrag wurde in Übereinstimmung des Willens beider
Partner abngeschlossen. Wenn es denn nun unbedingt ein Herd mit Gasbetrieb
sein soll dann muss man sich eben ein entsprechende Wohnung suchen und den
bisherigem Mietvertrag auflösen.
KLaus
Ben Dietze
2011-10-31 09:38:40 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
passt das f�r deinen Fall?
was versteht Du an Gasheizung und Fachbetrieb nicht?
Wird die Gasleitung zum Wohnhaus stillgelegt, weil sie undicht ist, kann
der Vermieter vorhandene Gasherde gegen Elektroherde nur austauschen,
wenn der Austausch der Herde einfacher und kosteng�nstiger ist als die
umfassende Reparatur der Gasleitungen, und wenn im Mietvertrag nicht
speziell eine Gaskochm�glichkeit vereinbart wurde. (LG Berlin, Az. 63 S
39/02, aus: GE 2003, S. 188)
welcher Reparatur w�re beim OP n�tig? Und welche Kosten treten f�r den
VM auf?
Ich glaube eher, er versteht twas bom Gasbetrieb.Der ermieter tr�gt das
Risiko bis zum Anschluss f�r den zu
installierenden Gasherd, und zwar auf Dauer solange der in Betrieb ist.
Nochmals, warum miete ich eine Wohnung mit E-Herd wenn ich unbedingt einen
Gasherd will ?
Wo steht, dass der Mieter *unbedingt* einen Gasherd wolle und dies ein
ultimatives Kriterium für die Wohnung sei? Du fantasierst ein wenig.
Eine "Zwangseinmietung" kommt doch wohl in Deutschland nicht
in Frage und der Mietvertrag wurde in �bereinstimmung des Willens beider
Partner abngeschlossen. Wenn es denn nun unbedingt ein Herd mit Gasbetrieb
sein soll dann muss man sich eben ein entsprechende Wohnung suchen und den
bisherigem Mietvertrag aufl�sen.
Wow, das ist echter Unfug. Der Mieter soll umziehen und sich eine
Wohnung mit Gasherd suchen anstatt die vorhandene Wohnung zu verändern?

Gruß
Ben
Martin Gerdes
2011-10-27 20:00:04 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird.
... werde
Post by Ben Dietze
Bei einem Mieterwechsel hat
... habe.

Wenn schon, dann richtig.
Post by Ben Dietze
der VM jedoch den Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Der Elektroherd sei also Vermietereigentum.
Post by Ben Dietze
Der neue Mieter möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf
eigene Kosten einen Gasherd besorgen und installieren lassen. Der
VM argumentiert jedoch mit angeblichem Gefahrenpotential und verbietet
den erneuten Einbau eines Gasherdes.
Leider habe der neue Mieter den Vermieter vorsorglich um Erlaubnis
gefragt und damit schlafende Hunde geweckt.

Wie sei die Installation denn im einzelnen ausgeführt? Sei eine
Gassteckdose für den Herd verblieben oder müßte man eine solche erst
wieder installieren lassen?
Post by Ben Dietze
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte.
Man kann damit argumentieren, daß die Reaktivierung der Gasleitung eine
bauliche Maßnahme ist, und solche muß der Vermieter genehmigen.
Post by Ben Dietze
Es sei jetzt mal davon ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten
fachgerecht ausgeführt würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Seien denn überhaupt Installationen erforderlich?

Nehme denn der Mieter eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter in Kauf
oder oder knicke er des lieben Friedens willen lieber ein, auch wenn er
im Recht sei?
Ben Dietze
2011-10-28 10:04:28 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Ben Dietze
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird.
... werde
Post by Ben Dietze
Bei einem Mieterwechsel hat
... habe.
Wenn schon, dann richtig.
Verstanden.
Post by Martin Gerdes
Post by Ben Dietze
der VM jedoch den Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Der Elektroherd sei also Vermietereigentum.
Korrekt.
Post by Martin Gerdes
Post by Ben Dietze
Der neue Mieter möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf
eigene Kosten einen Gasherd besorgen und installieren lassen. Der
VM argumentiert jedoch mit angeblichem Gefahrenpotential und verbietet
den erneuten Einbau eines Gasherdes.
Leider habe der neue Mieter den Vermieter vorsorglich um Erlaubnis
gefragt und damit schlafende Hunde geweckt.
Der Mieter habe bei Besichtigung ob des neuen E-Herdes und der
installierten Gasetagenheizung nach der Möglichkeit eines Gasherdes
gefragt. Als Antwort habe es geheissen, dass bis zum vorherigen Mieter
ein Gasherd installiert gewesen sei, aber in allen Wohnungen sukzessive
von Gas- auf E-Herd umgestellt worden sei. Im Haus sei noch eine Wohnung
mit Gasherd ausgestattet.
Post by Martin Gerdes
Wie sei die Installation denn im einzelnen ausgeführt? Sei eine
Gassteckdose für den Herd verblieben oder müßte man eine solche erst
wieder installieren lassen?
Mieter sei Laie und könne nur ein abgestopftes Rohr mit Plombe erkennen,
wisse aber nicht welchem Zweck dies diene.
Post by Martin Gerdes
Post by Ben Dietze
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte.
Man kann damit argumentieren, daß die Reaktivierung der Gasleitung eine
bauliche Maßnahme ist, und solche muß der Vermieter genehmigen.
Bauliche Maßnahme klingt nicht gut.
Post by Martin Gerdes
Post by Ben Dietze
Es sei jetzt mal davon ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten
fachgerecht ausgeführt würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Seien denn überhaupt Installationen erforderlich?
Zumindest für den Anschluss eines Gasherdes gehe der Mieter davon aus,
dass dieser durch einen Fachmann zu erfolgen hat.
Post by Martin Gerdes
Nehme denn der Mieter eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter in Kauf
oder oder knicke er des lieben Friedens willen lieber ein, auch wenn er
im Recht sei?
Mieter und Vermieter haben ein gutes Verhältnis und Mieter wolle dies
nicht ohne Not beeinträchtigen.

Gruß
Ben
Armin Wolf
2011-10-27 20:23:07 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?

Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschluß
vorhanden?
Post by Ben Dietze
Der neue Mieter möchte aber gerne mit Gas kochen.
Woher weiß er vom Gasherd in der Küche?
Hat er sich diese Wohnung wegen des Gasherdes ausgesucht?
Post by Ben Dietze
und würde auch auf eigene Kosten einen Gasherd besorgen und installieren
lassen.
Einer freien Wahl von Küchengeräten steht normalerweise nichts
im Wege (Ausnahme: Waschmaschine, wenn im Keller ein Wach-
raum existiert (Lärmbelästigung))
Post by Ben Dietze
Der VM argumentiert jedoch mit angeblichem Gefahrenpotential und
verbietet den erneuten Einbau eines Gasherdes.
Wenn die Installation fachgerecht vorgenommen wird, steht
dieses Argument auf sehr schwachen Füßen.

Wichtig: Beim Auszug muß der E- Herd fachgerecht installiert sein.

Argument: Der E- Herd wird im Keller nicht abgenutzt.
Klaus Butschies
2011-10-28 07:20:38 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?
Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschluß
vorhanden?
Entscheidend dürfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.Wenn
eben ein E-Herd übernommen wurde dann muss eine Änderung vom Vermieter
genehmigt sein.Das kannn er aus einer Vielzahl von Gründen eben nicht
genehmigen, ob begründet oder nicht.
Ben Dietze
2011-10-28 10:08:55 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?
Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschlu�
vorhanden?
Entscheidend d�rfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.Wenn
eben ein E-Herd �bernommen wurde dann muss eine �nderung vom Vermieter
genehmigt sein.
Weswegen muss ein Vermieter dieses Genehmigen?
Das kannn er aus einer Vielzahl von Gr�nden eben nicht
genehmigen, ob begr�ndet oder nicht.
Ablehnen kann er viel, aber was davon ist rechtlich haltbar?

Gruß
Ben
Klaus Butschies
2011-10-28 11:08:53 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?
Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschlu?
vorhanden?
Entscheidend d?rfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet
wurde.Wenn
eben ein E-Herd ?bernommen wurde dann muss eine ?nderung vom Vermieter
genehmigt sein.
Weswegen muss ein Vermieter dieses Genehmigen?
Das kannn er aus einer Vielzahl von Gr?nden eben nicht
genehmigen, ob begr?ndet oder nicht.
Ablehnen kann er viel, aber was davon ist rechtlich haltbar?
Siehe Mietvertrag und übernommene Wohnung.Änderungen dürften nur von beiden
Partner im Einverständis erfolgen.
Ben Dietze
2011-10-28 12:14:29 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?
Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschlu?
vorhanden?
Entscheidend d?rfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet
wurde.Wenn
eben ein E-Herd ?bernommen wurde dann muss eine ?nderung vom Vermieter
genehmigt sein.
Weswegen muss ein Vermieter dieses Genehmigen?
Das kannn er aus einer Vielzahl von Gr?nden eben nicht
genehmigen, ob begr?ndet oder nicht.
Ablehnen kann er viel, aber was davon ist rechtlich haltbar?
Siehe Mietvertrag und �bernommene Wohnung.�nderungen d�rften nur von beiden
Partner im Einverst�ndis erfolgen.
Ist denn der Wechsel des Herdes eine Änderung die der VM genehmigen muss
bzw. untersagen kann? Es geht ja nicht um den Abriss von Wänden oder die
nach außen sichtbare Veränderung des Hauses wie bei einer Satschüssel.

Gruß
Ben
Martin Keiter
2011-10-28 12:59:10 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Entscheidend dürfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.Wenn
eben ein E-Herd übernommen wurde dann muss eine Änderung vom Vermieter
genehmigt sein.Das kannn er aus einer Vielzahl von Gründen eben nicht
genehmigen, ob begründet oder nicht.
Bedarf es auch einer Genehmigung durch den Vermieter, wenn der Mieter
den mitvermieteten Kuehlschrank durch eine Kuehl-gefrier-Kombi ersetzen
will?
(Bei Auszug werse selbstverstaendlich der alte Kuehlschrank wieder
installiert)

Darf der Vermiter, wenn kein Herd in der Wohnung ist, aber sowohl ein
Gas- wie auch ein Elektroanschluss fuer einen Herd vorhanden sind,
vorschreiben, dass ausschliesslich ein Elektroherd installiert werden
darf?
--
Meine Mailadresse funktioniert!
Klaus Butschies
2011-10-28 13:35:11 UTC
Permalink
Post by Martin Keiter
Post by Klaus Butschies
Entscheidend dürfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.Wenn
eben ein E-Herd übernommen wurde dann muss eine Änderung vom Vermieter
genehmigt sein.Das kannn er aus einer Vielzahl von Gründen eben nicht
genehmigen, ob begründet oder nicht.
Bedarf es auch einer Genehmigung durch den Vermieter, wenn der Mieter
den mitvermieteten Kuehlschrank durch eine Kuehl-gefrier-Kombi ersetzen
will?
(Bei Auszug werse selbstverstaendlich der alte Kuehlschrank wieder
installiert)
Darf der Vermiter, wenn kein Herd in der Wohnung ist, aber sowohl ein
Gas- wie auch ein Elektroanschluss fuer einen Herd vorhanden sind,
vorschreiben, dass ausschliesslich ein Elektroherd installiert werden
darf?
Es ist ein E-Herd in der Wohnung, ein Zustand mit dem die Wohnung angemietet
wurde.Es ist also kein E-Herd zu installieren.Weiterhin gab es die Aussage,
dass der Vermieter dabei ist, die Nutzung von Gasherden schrittweise im
gesamten Gebäude durch E-Herde zu ersetzen. Anders wäre es, wenn der
Vermieter eine Wohnung mit Gasherd vermietet hatte und nun überall E-Herde
installieren will.
Der Vergleich mit einem Kühlschrank ist unsinnig.
Klaus
Ben Dietze
2011-10-28 17:36:33 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Post by Martin Keiter
Entscheidend d�rfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet
wurde.Wenn
eben ein E-Herd �bernommen wurde dann muss eine �nderung vom Vermieter
genehmigt sein.Das kannn er aus einer Vielzahl von Gr�nden eben nicht
genehmigen, ob begr�ndet oder nicht.
Bedarf es auch einer Genehmigung durch den Vermieter, wenn der Mieter
den mitvermieteten Kuehlschrank durch eine Kuehl-gefrier-Kombi ersetzen
will?
(Bei Auszug werse selbstverstaendlich der alte Kuehlschrank wieder
installiert)
Darf der Vermiter, wenn kein Herd in der Wohnung ist, aber sowohl ein
Gas- wie auch ein Elektroanschluss fuer einen Herd vorhanden sind,
vorschreiben, dass ausschliesslich ein Elektroherd installiert werden
darf?
Es ist ein E-Herd in der Wohnung, ein Zustand mit dem die Wohnung angemietet
wurde.Es ist also kein E-Herd zu installieren.Weiterhin gab es die Aussage,
dass der Vermieter dabei ist, die Nutzung von Gasherden schrittweise im
gesamten Geb�ude durch E-Herde zu ersetzen. Anders w�re es, wenn der
Vermieter eine Wohnung mit Gasherd vermietet hatte und nun �berall E-Herde
installieren will.
Der Vergleich mit einem K�hlschrank ist unsinnig.
Klaus
Man mag ja einem Vermieter zugestehen, dass er potentielle
Gefahrenquellen abschaffen will, also bei einer Neuvermietung eine
potentiell "ungefährlichere" Mietsache übergeben möchte (über das
erhöhte Gefahrenpotential eines Gasherdes gegenüber einem E-Herd sei
anderswo zu diskutieren). Aber endet dieses Recht auf Eingriff in die
Ausgestaltung der Wohnung nicht bei Übergabe der Wohnung an einen
Mieter? Wenn ein Mieter sich entschied, statt eines gestellten E-Herdes
eine eigene Induktionskochplatte zu verwenden, könnte doch sicher auch
niemand etwas dagegen haben. Genauso wenn der Mieter statt der
Gasetagenheizung lieber einen Heizlüfter betriebe. Für jedes Risiko, das
aus der Nutzung irgendeines Gerätes entstünde, haftete doch sowieso der
Mieter (OK, beim übergebenen E-Herd wäre der VM auch irgendwie mit drin,
aber technische Defekte lassen wir mal aussen vor, es gehe also nur um
die Anwendungsseite des Geräts).

Wenn der Mieter sich also der potentiellen Gefahren eines Gasherdes
bewusst wäre, dürfte er dann einen solchen einbauen lassen? Und wenn der
Vermieter da ein Vetorecht hätte, worauf gründete sich dieses?


Gruß
Ben
Thomas Wedekind
2011-10-28 22:34:08 UTC
Permalink
Am Fri, 28 Oct 2011 19:36:33 +0200 schrieb Ben Dietze
Post by Ben Dietze
Man mag ja einem Vermieter zugestehen, dass er potentielle
Gefahrenquellen abschaffen will, also bei einer Neuvermietung eine
potentiell "ungefährlichere" Mietsache übergeben möchte (über das
erhöhte Gefahrenpotential eines Gasherdes gegenüber einem E-Herd
sei anderswo zu diskutieren).
Bitte Vorsicht: Der Herd ist das Geringste, der müsste ohnehin
periodisch gewartet werden. Ich kenne wundervolle Häuser: eine ganze
Wand voller Gaszähler (für jeden zugänglich, man muss ja im
Notfall an den Absperrhahn) im Keller, von jedem ein Rohr in die
entsprechende Wohnung, und das alles zu einer Zeit gebaut, als Hanf
("arbeitet" mit der Luftfeuchtigkeit) auch für Gasrohre das
Dichtungsmittel der Wahl war. Inzwischen hat man Gasalarmgeräte in
diesen Anlagen, okay. Aber lass mal einen Gemütskranken im Haus oder
verbissenen Vermieter die Anlage sabotieren... da fliegt das Haus in
die Luft, ehe jemand auf den Alarm reagieren konnte. (Fälle, in denen
ein Vermieter das Haus mit Hilfe der Gasinstallation gesprengt hat, um
einen Mieter loszuwerden, sind dokumentiert.)
Post by Ben Dietze
Wenn der Mieter sich also der potentiellen Gefahren eines Gasherdes
bewusst wäre, dürfte er dann einen solchen einbauen lassen? Und
wenn der Vermieter da ein Vetorecht hätte, worauf gründete sich
dieses?
Interessant wäre zum Bleistift (steht bei mir in den nächsten 2-3
Jahren im Raum, bin selbst nutzender Wohnungseigentümer): Die
Eigentümergemeinschaft beschließt das Abschaffen des Gasanschlusses
für das Haus. (Was wohl bei uns zum Glaubenskrieg zwischen
den Hobbyköchen und den anderen Bewohnern ausarten wird; Heizung geht
hier über Fernwärme, mit Gas wird nur gekocht.) Welche Konsequenzen
hätte der Beschluss für die vermietenden Eigentümer und deren Mieter?

Übrigens gibt es auch noch die seltene Variante (in meiner früheren
Wohnung): Wohnung hat Gas, der Gasanschluss ist aber gar kein
Mietvertragsgegenstand. Gasanschluss bis und einschließlich Zähler
gehört den Stadtwerken, nach dem Zähler samt allen Verbrauchern dem
Mieter, der auch für die Wartung des Rohrsystems nach dem Zähler
zuständig ist. Kommt in Ausbauhäusern der 30er Jahre vor. Da kann
Freude aufkommen...
--
Viele Grüße, Thomas
Kurt Guenter
2011-10-29 09:02:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Wedekind
Interessant wäre zum Bleistift (steht bei mir in den nächsten 2-3
Jahren im Raum, bin selbst nutzender Wohnungseigentümer): Die
Eigentümergemeinschaft beschließt das Abschaffen des Gasanschlusses
für das Haus.
das könnte teuer werden, denn die WEG hat i.d.R. den Gasherd gegen
einen E-Herd zu ersetzen.
Post by Thomas Wedekind
Welche Konsequenzen hätte der Beschluss für die vermietenden Eigentümer und deren Mieter?
(fast)keine. Die Eigentümer haben kein Recht, auf das
Vertragsverhältnis VM - Mieter einzugreifen. Die Mieter haben also
zumindest Bestandsschutz.... sofern keine techn. Gründe für die
Abschaltung der Gaszufuhr sprechen.
Volker Neurath
2011-10-30 19:14:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Wedekind
entsprechende Wohnung, und das alles zu einer Zeit gebaut, als Hanf
("arbeitet" mit der Luftfeuchtigkeit) auch für Gasrohre das
Dichtungsmittel der Wahl war.
Wieso "war"? Für Gewindeverbindungen ist es das bis heute.
Post by Thomas Wedekind
Inzwischen hat man Gasalarmgeräte in
diesen Anlagen, okay. Aber lass mal einen Gemütskranken im Haus oder
verbissenen Vermieter die Anlage sabotieren... da fliegt das Haus in
die Luft, ehe jemand auf den Alarm reagieren konnte.
So wild, wie das hier ausmalst, ist das nicht.
Post by Thomas Wedekind
(Fälle, in denen
ein Vermieter das Haus mit Hilfe der Gasinstallation gesprengt hat, um
einen Mieter loszuwerden, sind dokumentiert.)
Richtig. Beweist aber nicht deine obige Aussage.
Post by Thomas Wedekind
Übrigens gibt es auch noch die seltene Variante (in meiner früheren
Wohnung): Wohnung hat Gas, der Gasanschluss ist aber gar kein
Mietvertragsgegenstand. Gasanschluss bis und einschließlich Zähler
gehört den Stadtwerken, nach dem Zähler samt allen Verbrauchern dem
Mieter, der auch für die Wartung des Rohrsystems nach dem Zähler
zuständig ist. Kommt in Ausbauhäusern der 30er Jahre vor. Da kann
Freude aufkommen...
Da käme bei mir echte Freude auf, denn dann kannst du dem Vermieter
eindeutig die Lange Nase zeigen.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Thomas Wedekind
2011-10-30 23:36:07 UTC
Permalink
Am Sun, 30 Oct 2011 20:14:46 +0100 schrieb Volker Neurath
Post by Volker Neurath
Wieso "war"? Für Gewindeverbindungen ist es das bis heute.
Hm. Bin kein Installateur, habe aber irgendwelche Plastikfolien als
Dichtmittel bei neuen Installationen gesehen.
Post by Volker Neurath
Da käme bei mir echte Freude auf, denn dann kannst du dem Vermieter
eindeutig die Lange Nase zeigen.
Mit Abstrichen: 1. Du musst das Rohrsystem und alle Geräte selbst
warten (lassen, da du meist kein zugelassener Gasfachmann sein
wirst). 2. (mein Fall damals): Wohnung war original mit Kohleherd und
-öfen vermietet, der Mieter vor mir (Jahrzehnte in der Wohnung) hatte
sich Gasgeräte einbauen lassen und das Kohlezeug verschrottet (in der
DDR war der Vermieter froh, wenn die Mieter ihm so die Modernisierung
abnahmen). Als ich ausziehen wollte, sollte ich den Kohleherd wieder
hinstellen... wahrscheinlich hätte ich mich auf einen Rechtsstreit
eingelassen, dass ein Kohleherd von 1950 die Vorschriften von 2001
(Abgas etc.) nicht mehr erfüllt. Okay, es kam anders: plötzlich bekam
die Vermietergesellschaft Geld und konnte eine Vollsanierung mit
Rausreißen von Schornsteinen und Gasanlagen planen.
--
Viele Grüße, Thomas
Volker Neurath
2011-10-31 17:36:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Wedekind
Am Sun, 30 Oct 2011 20:14:46 +0100 schrieb Volker Neurath
Post by Volker Neurath
Wieso "war"? Für Gewindeverbindungen ist es das bis heute.
Hm. Bin kein Installateur, habe aber irgendwelche Plastikfolien als
Dichtmittel bei neuen Installationen gesehen.
Das sind nicht "irgendwelche Plastikfolien", das ist Teflonband. Wird gerne
genommen "wenns schnell gehen soll", hat aber auch Nachteile. Z.B. kann man
ein mit Teflondband eingedichtetes Fitting nicht zurückdrehen (und zwar
wirklich *gar nicht*), wenn er falsch sitzt - die Verbindung wäre sofort
komplett undicht.
Eingehanfte Fittings hingegen lassen sich ohne weiteres einige 10mm
zurückdrehen ohne dass es der Dichtheit abbruch tut.
Post by Thomas Wedekind
Mit Abstrichen: 1. Du musst das Rohrsystem und alle Geräte selbst
warten (lassen, da du meist kein zugelassener Gasfachmann sein
wirst).
Das macht ja nichts. An einem Gas*herd* gibt es ohnehin nichts zu warten.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Volker Neurath
2011-10-30 18:52:58 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Es ist ein E-Herd in der Wohnung, ein Zustand mit dem die Wohnung
angemietet wurde.Es ist also kein E-Herd zu installieren.Weiterhin gab es
die Aussage, dass der Vermieter dabei ist, die Nutzung von Gasherden
schrittweise im gesamten Gebäude durch E-Herde zu ersetzen. Anders wäre
es, wenn der Vermieter eine Wohnung mit Gasherd vermietet hatte und nun
überall E-Herde installieren will.
Für die Frage vollkommen irrelevant.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Klaus Butschies
2011-10-31 08:27:50 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Klaus Butschies
Es ist ein E-Herd in der Wohnung, ein Zustand mit dem die Wohnung
angemietet wurde.Es ist also kein E-Herd zu installieren.Weiterhin gab es
die Aussage, dass der Vermieter dabei ist, die Nutzung von Gasherden
schrittweise im gesamten Gebäude durch E-Herde zu ersetzen. Anders wäre
es, wenn der Vermieter eine Wohnung mit Gasherd vermietet hatte und nun
überall E-Herde installieren will.
Für die Frage vollkommen irrelevant.
Entscheidend ist, mit welcher Ausstattung die Wohnung vermietet wurde.Nun
kommen immer neue Details hier zm Tragen, man sollte lieber erst einmal den
Sachverhalt klären.
Lezteter Stand soweit verständlich:
-Wohnung wurde mit E-Herd vermietet, der kann nun als Folge mangelnder
Zuleitung E-seitig nicht genutzt werden.
-Als alleinhige Möglichkeit zu kochen ist ein Gasherd, da nur eine
funktionsfähige Gasleitung vorhanden ist

-Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine Möglichkeit zum Kochen zu
boieten, das wäre dann ein Gasherd der durch den Vermieter zu installieren
und zu bzeahlen ist.,
-Es sei denn, es wurde überhaupt keine Küche mit vermietet, gibt es
auch.Dann hat, bei vorhandenem Anschluss der Mieter die Wahl welche Art er
nutzt.


Immer vor Augen halten, es existiert einMietvertrag (oder nicht ?) der von
beiden Partnern einzuhalten ist. Der Rest sind technische Details.
Ich habe bei dem Herumgeeiere ehr den Eindruck, es soll ein Krawall vonm
Zaun gebrochen werden.Der Mieter hatte beim Vertragsabschluss selber nicht
gewußt was er eigentlich will. Erst einmal überlegen, wie der der
Sachverhalt war und dann die Frage hier im Forum,wäre hilfreich.
Klaus
Thomas Marciniak
2011-10-31 08:47:51 UTC
Permalink
On Mon, 31 Oct 2011 09:27:50 +0100, "Klaus Butschies"
Post by Klaus Butschies
-Wohnung wurde mit E-Herd vermietet, der kann nun als Folge mangelnder
Zuleitung E-seitig nicht genutzt werden.
Wo steht denn das? Ich kann es auf die Shnelle nicht finden.

Thomas
Ben Dietze
2011-10-31 09:46:42 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Post by Klaus Butschies
Es ist ein E-Herd in der Wohnung, ein Zustand mit dem die Wohnung
angemietet wurde.Es ist also kein E-Herd zu installieren.Weiterhin gab es
die Aussage, dass der Vermieter dabei ist, die Nutzung von Gasherden
schrittweise im gesamten Geb�ude durch E-Herde zu ersetzen. Anders w�re
es, wenn der Vermieter eine Wohnung mit Gasherd vermietet hatte und nun
�berall E-Herde installieren will.
F�r die Frage vollkommen irrelevant.
Entscheidend ist, mit welcher Ausstattung die Wohnung vermietet wurde.Nun
kommen immer neue Details hier zm Tragen, man sollte lieber erst einmal den
Sachverhalt kl�ren.
Wobei du nicht gerade dienlich bist...
Post by Klaus Butschies
-Wohnung wurde mit E-Herd vermietet, der kann nun als Folge mangelnder
Zuleitung E-seitig nicht genutzt werden.
Bitte was?? Aus welchem Revolverblatt hast du die Fehlinformation geholt?
Post by Klaus Butschies
-Als alleinhige M�glichkeit zu kochen ist ein Gasherd, da nur eine
funktionsf�hige Gasleitung vorhanden ist
Dermaßen falsch! Der E-Herd sei funktionstüchtig ebenso die Zuleitung.
Anderes ist nie behauptet worden.
Post by Klaus Butschies
-Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine M�glichkeit zum Kochen zu
boieten, das w�re dann ein Gasherd der durch den Vermieter zu installieren
und zu bzeahlen ist.,
-Es sei denn, es wurde �berhaupt keine K�che mit vermietet, gibt es
auch.Dann hat, bei vorhandenem Anschluss der Mieter die Wahl welche Art er
nutzt.
Fabulieren ist schön, aber die zugehörigen Angaben wurden alle bereits
gemacht und besagen gegenteiliges. Lies doch einfach den kompletten
Strang anstatt wilde Behauptungen aufzustellen.
Post by Klaus Butschies
Immer vor Augen halten, es existiert einMietvertrag (oder nicht ?) der von
beiden Partnern einzuhalten ist. Der Rest sind technische Details.
Wow, welch tiefgründige Aussage! Eine Frage noch: Meinst du Details des
Mietvertrags oder der restlichen Welt?
Post by Klaus Butschies
Ich habe bei dem Herumgeeiere ehr den Eindruck, es soll ein Krawall vonm
Zaun gebrochen werden.
Du kannst entweder nicht lesen, oder willst es nicht oder verstehst das
gelesene nicht. Auf jeden Fall argumentierst du in genau die
entgegensetzte Richtung.
Post by Klaus Butschies
Der Mieter hatte beim Vertragsabschluss selber nicht
gewu�t was er eigentlich will. Erst einmal �berlegen, wie der der
Sachverhalt war und dann die Frage hier im Forum,w�re hilfreich.
Dies ist kein Forum, dies ist eine NG. Und der Mieter habe durchaus
gewusst was er wollte. Aber Dinge ändern sich.

Gruß
Ben
Volker Neurath
2011-10-31 17:32:24 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Entscheidend ist, mit welcher Ausstattung die Wohnung vermietet wurde.
Nö. Das ist für die Frage, ob Gasherd erlaubt oder nicht, völlig irrelevant.
Ist ein Nutzbarer Gasanschluss vorhanden, kann der mieter einen Gasherd
anschliessen lassen. OHNE seinen Vermieter fragen zu müssen

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Armin Wolf
2011-10-28 08:54:49 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Entscheidend dürfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.
Vielleicht gibt uns Ben hier mehr Informationen?

- Ist der Herd im Vertrag erwähnt?
- Was war bei Besichtigung & Vertragsabschluß vorhenden?
Post by Klaus Butschies
Wenn eben ein E-Herd übernommen wurde [...]
Was steht im Übernahmeprotokoll?
Post by Klaus Butschies
dann muss eine Änderung vom Vermieter genehmigt sein.
Wirklich?
Post by Klaus Butschies
Das kannn er aus einer Vielzahl von Gründen eben nicht genehmigen, ob
begründet oder nicht.
Letztlich hat der VM den Anspruch auf Rückgabe der unveränderten
Mietsache bei Vertragsablauf und den Anspruch auf Kündigung, wenn
eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache vorliegt.

Leider wissen wir keine Details über die Wohnung (Altbausanierung?)

Leider wissen wir keine Details über den Herd: Billig- Ausführung oder
komplett neue Küche mit integrierten Induktionskochfeldern.
Lars Friedrich
2011-10-28 15:04:32 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Letztlich hat der VM den Anspruch auf Rückgabe der unveränderten
Mietsache bei Vertragsablauf und den Anspruch auf Kündigung, wenn
eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache vorliegt.
Leider wissen wir keine Details über die Wohnung (Altbausanierung?)
Leider wissen wir keine Details über den Herd: Billig- Ausführung oder
komplett neue Küche mit integrierten Induktionskochfeldern.
Auch wenn man von 2-Klassen-Justiz redet, meint man glaube ich eher
nicht, dass die Herdausstattung das Recht bestimmt.

Grüße,
Lars Friedrich
Ben Dietze
2011-10-28 17:36:29 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Klaus Butschies
Entscheidend dürfte sein, mit welchem Herd die Wohnung vermietet wurde.
Vielleicht gibt uns Ben hier mehr Informationen?
- Ist der Herd im Vertrag erwähnt?
Nein.
Post by Armin Wolf
- Was war bei Besichtigung & Vertragsabschluß vorhenden?
E-Herd.
Post by Armin Wolf
Post by Klaus Butschies
Wenn eben ein E-Herd übernommen wurde [...]
Was steht im Übernahmeprotokoll?
Nehmen wir mal an, dort wird ein niegelnagelneuer E-Herd erwähnt und
kein Wort über einen Gasherd.
Post by Armin Wolf
Post by Klaus Butschies
dann muss eine Änderung vom Vermieter genehmigt sein.
Wirklich?
Post by Klaus Butschies
Das kannn er aus einer Vielzahl von Gründen eben nicht genehmigen, ob
begründet oder nicht.
Letztlich hat der VM den Anspruch auf Rückgabe der unveränderten
Mietsache bei Vertragsablauf und den Anspruch auf Kündigung, wenn
eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache vorliegt.
Ist der Tausch E-Herd gegen Gasherd eine vertragswidrige Nutzung, wenn
im Vertrag kein Herd erwähnt wird?
Post by Armin Wolf
Leider wissen wir keine Details über die Wohnung (Altbausanierung?)
Es sei Altbau, der irgendwann einmal saniert wurde. Inwiefern ist das
relevant?
Post by Armin Wolf
Leider wissen wir keine Details über den Herd: Billig- Ausführung oder
komplett neue Küche mit integrierten Induktionskochfeldern.
Was hat das mit der Frage zu tun?
Aber bitte: es sei ein 4-Felder E-Herd mit Backofen in sehr günstiger
(vielleicht sogar billiger) Variante.


Gruß
Ben
Armin Wolf
2011-10-28 18:09:57 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Post by Armin Wolf
Leider wissen wir keine Details über den Herd: Billig- Ausführung oder
komplett neue Küche mit integrierten Induktionskochfeldern.
Was hat das mit der Frage zu tun?
Aber bitte: es sei ein 4-Felder E-Herd mit Backofen in sehr günstiger
(vielleicht sogar billiger) Variante.
Frage war, ob es sich um einen Bestandteil einer fest eingebauten
Komplettküche, oder um ein mobiles Küchengerät handelt.

Deiner Beschreibung nach scheint der Herd sehr mobil zu sein,
und beim Wechsel wird keine Designerküche an Wert verlieren.
Ben Dietze
2011-10-28 19:38:34 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Post by Armin Wolf
Leider wissen wir keine Details über den Herd: Billig- Ausführung oder
komplett neue Küche mit integrierten Induktionskochfeldern.
Was hat das mit der Frage zu tun?
Aber bitte: es sei ein 4-Felder E-Herd mit Backofen in sehr günstiger
(vielleicht sogar billiger) Variante.
Frage war, ob es sich um einen Bestandteil einer fest eingebauten
Komplettküche, oder um ein mobiles Küchengerät handelt.
Deiner Beschreibung nach scheint der Herd sehr mobil zu sein,
und beim Wechsel wird keine Designerküche an Wert verlieren.
Der Herd sei so mobil wie es das Stromkabel zulasse. Nach Entfernen des
Kabels ein völlig mobiles und in den Keller transportierbares Gerät.
Keine weiteren Anbauten.

Gruß
Ben
Armin Wolf
2011-10-30 07:09:54 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Der Herd sei so mobil wie es das Stromkabel zulasse. Nach Entfernen des
Kabels ein völlig mobiles und in den Keller transportierbares Gerät. Keine
weiteren Anbauten.
Damit reduziert sich die Frage darauf, ob der VM den Gebrauch eines
Gasherdes verbieten kann, sofern dieser fachmännisch angeschlossen
wird, und sichergestellt ist, daß der Verbrauch korrekt abgerechnet
wird.

Insbes. handelt es sich bei der Gasleitung in der Küche um eine Lei-
tung, die korrekt über den sicherlich vorhandenen Wohnungszähler
läuft, oder gibt es nur einen zentralen Hauszähler?

Also, ist der Anschluß vergleichbar mit einer Steckdose, wo jedes
zulässige Gerät angeschlossen werden kann, oder handelt es ich
um eine Haus- Versorgungsleitung, wo jede Entnahme eine kom-
plette Neuberechnung aller Verteilerschlüssel notwendig machen
würde?

Fragen:
- Gibt es für das "Verbot" Zeugen?
- Wie oft inspiziert VM die Wohnung?
- Was kann schlimmstenfalls passiereren?

Wenn das Haus einen Fahrstuhl hat, würde ich den Herd im Keller zwi-
schenlagern, und mir einen zeitgemäßen Herd mit Induktionskochfeld,
Mikrowelle & Umluft in die Küche stellen.

Wenn Du einen Gasherd bevorzugst? Handeln, und schlafende Hunde
nicht wecken. (Das Thema auch gegenüber den Nachbarn nicht the-
matisieren!)
Ben Dietze
2011-10-28 10:07:10 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Wie genau soll der konstruierte Zeitablauf sein?
Insbes. Welcher Herd war bei Besichtigung - Vertragsabschluß
vorhanden?
Bei Besichtigung sei der E-Herd bereits installiert.
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Der neue Mieter möchte aber gerne mit Gas kochen.
Woher weiß er vom Gasherd in der Küche?
Auf Nachfrage aufgrund der installierten Gasetagenheizung.
Post by Armin Wolf
Hat er sich diese Wohnung wegen des Gasherdes ausgesucht?
Nein.
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
und würde auch auf eigene Kosten einen Gasherd besorgen und
installieren lassen.
Einer freien Wahl von Küchengeräten steht normalerweise nichts
im Wege (Ausnahme: Waschmaschine, wenn im Keller ein Wach-
raum existiert (Lärmbelästigung))
So denke ich mir das auch.
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Der VM argumentiert jedoch mit angeblichem Gefahrenpotential und
verbietet den erneuten Einbau eines Gasherdes.
Wenn die Installation fachgerecht vorgenommen wird, steht
dieses Argument auf sehr schwachen Füßen.
Aber auf Füßen? Welcher Art sind diese Füße?
Post by Armin Wolf
Wichtig: Beim Auszug muß der E- Herd fachgerecht installiert sein.
Selbstredend.
Post by Armin Wolf
Argument: Der E- Herd wird im Keller nicht abgenutzt.
Gruß
Ben
Volker Neurath
2011-10-30 18:51:19 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Einer freien Wahl von Küchengeräten steht normalerweise nichts
im Wege (Ausnahme: Waschmaschine, wenn im Keller ein Wach-
raum existiert (Lärmbelästigung))
nö, nichtmal dafür gilt eine Ausnahme.
Der mieter ist nicht verpflichtet, seine maschine im Waschraum aufzustellen,
er kann, sofern genug Platz ist, auch in seinem Bad eine solche Maschine
aufstellen.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Hendrik Bohm
2011-10-30 22:13:32 UTC
Permalink
Hi Volker Neurath,
Post by Volker Neurath
Der mieter ist nicht verpflichtet, seine maschine im Waschraum aufzustellen,
er kann, sofern genug Platz ist, auch in seinem Bad eine solche Maschine
aufstellen.
trotz Vorhandesein eines Keller-Waschraumes und Verbot im MV, könnte
dem M in einem Altbau (mit entsprechenden Böden) entsprechend Deines
Hinweises eine ausreichende Haftpflicht-Versicherung empfohlen werden!

Also, ich mag meine WaMa mit 1400 U nicht plötzlich nen Stock tiefer
wiederfinden...
Post by Volker Neurath
Volker
MfG *Hendrik*
--
Wohnst Du schon, oder lebst Du noch ?
Volker Neurath
2011-10-31 17:30:33 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Also, ich mag meine WaMa mit 1400 U nicht plötzlich nen Stock tiefer
wiederfinden...
Du erklärst jetzt mal bitte, wieso das passieren sollte.
Wenn die Decken derart dünn sein sollten, haben die Bewohner ganz andere
Probleme (und sollten aus der baufälligen bude schnellstens das Weite
suchen)
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Hendrik Bohm
2011-10-31 22:18:59 UTC
Permalink
Hi Volker Neurath,
Post by Volker Neurath
Post by Hendrik Bohm
Also, ich mag meine WaMa mit 1400 U nicht plötzlich nen Stock tiefer
wiederfinden...
Du erklärst jetzt mal bitte, wieso das passieren sollte.
Du erklärst jetzt mal bitte, wie Atbau-Decken (vor ca. 100 J.)
konstruiert/aufgebaut wurden.
Und welche Schwingungen eine WaMa verursacht.

Ja damals in der WG und ungestört im Bad mit der Freundin.. :-)))
MfG *Hendrik*
--
Seit man begonnen hat die einfachsten Behauptungen zu beweisen,
erwiesen sich viele von ihnen als falsch.
(Bertand Russell 1872-1970)
Wolfgang May
2011-11-01 10:27:40 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Hi Volker Neurath,
Post by Volker Neurath
Post by Hendrik Bohm
Also, ich mag meine WaMa mit 1400 U nicht plötzlich nen Stock tiefer
wiederfinden...
Du erklärst jetzt mal bitte, wieso das passieren sollte.
Du erklärst jetzt mal bitte, wie Atbau-Decken (vor ca. 100 J.)
konstruiert/aufgebaut wurden.
Und welche Schwingungen eine WaMa verursacht.
Ja damals in der WG und ungestört im Bad mit der Freundin.. :-)))
D.h., Ihr seid zusammen mit einem Kubikmeter Vibrator
durchgebrochen?

Wolfgang
Ralf C. Kohlrausch
2011-10-30 19:30:56 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Einer freien Wahl von Küchengeräten steht normalerweise nichts
im Wege (Ausnahme: Waschmaschine, wenn im Keller ein Wach-
raum existiert (Lärmbelästigung))
Moin,

dazu gibt es auch andere Ansichten, nach denen das Aufstellen von
Waschmaschinen grundsätzlich zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung
zählt und einschränkende Regelungen unwirksam sind.
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm

Gruß
Ralf C.
--
Jetzt neu: mit wissenschaftlich erwiesenem Sachverstand ;-)
http://noam.uni-muenster.de/gidi/arbeitspapiere/arbeitspapier05.pdf
(S. 10 ff)
Ich sach nur: Theo, Tess und Quentin...
Hendrik Bohm
2011-10-30 22:27:32 UTC
Permalink
Hi Ralf C. Kohlrausch,
Post by Ralf C. Kohlrausch
dazu gibt es auch andere Ansichten, nach denen das Aufstellen von
Waschmaschinen grundsätzlich zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung
zählt und einschränkende Regelungen unwirksam sind.
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
Nebelkerze...

Es können auch nach dem Auszug noch Schäden entstehen, daher
Haftpflicht-Versicherung.
Oder Neubau-Wohnung mit Beton-Decke.
Post by Ralf C. Kohlrausch
Gruß
Ralf C.
MfG *Hendrik*
--
Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.
Volker Neurath
2011-10-31 17:29:07 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Hi Ralf C. Kohlrausch,
Post by Ralf C. Kohlrausch
dazu gibt es auch andere Ansichten, nach denen das Aufstellen von
Waschmaschinen grundsätzlich zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung
zählt und einschränkende Regelungen unwirksam sind.
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
Sagt wer? ich habe in den letzten Jahren mehrere anderslautende
Gerichturteile vernommen.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Hendrik Bohm
2011-10-31 21:58:32 UTC
Permalink
Hi Volker Neurath,
Post by Volker Neurath
Post by Hendrik Bohm
Post by Ralf C. Kohlrausch
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
Sagt wer? ich habe in den letzten Jahren mehrere anderslautende
Gerichturteile vernommen.
lies doch noch mal!

"Tatbestand:
...
Die Mietparteien sind jeweils im Wechsel zur alleinigen Nutzung des
Raumes berechtigt. Die Beklagten kommen dabei im Turnus von 3 Wochen
einmal zum Zuge."
Post by Volker Neurath
Volker
MfG *Hendrik*
--
Halte dir jeden Tag dreißig Minuten für deine Sorgen frei,
und in dieser Zeit mache ein Nickerchen.
Abraham Lincoln
Ralf C. Kohlrausch
2011-11-01 07:51:40 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Hi Volker Neurath,
Post by Volker Neurath
Post by Hendrik Bohm
Post by Ralf C. Kohlrausch
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
Sagt wer? ich habe in den letzten Jahren mehrere anderslautende
Gerichturteile vernommen.
lies doch noch mal!
...
Die Mietparteien sind jeweils im Wechsel zur alleinigen Nutzung des
Raumes berechtigt. Die Beklagten kommen dabei im Turnus von 3 Wochen
einmal zum Zuge."
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm:
"Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich
zum zulässigen Mietgebrauch (vgl. AG Hameln, WM 1994, 426; AG Bergheim,
WM 1980, 136)."

Mietrechtslexikon.de:
"1. Das Aufstellen und Benutzen einer Waschmaschine in der Mietwohnung
ist grundsätzlich dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
zuzurechnen, auch wenn im Mietvertrag die Pflicht zur Nutzung einer
Gemeinschafts-waschmaschine vereinbart ist.

2. Der Vermieter kann diese dem Mietrecht (§ 535 BGB) entsprechende
Nutzung im Mietvertrag nicht formularmäßig ausschließen und den Mieter
auf die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine verweisen. Eine
solche Klausel würde den Mieter unangemessen benachteiligen im Sinne des
§ 307 BGB."

Gruß
Ralf C.
--
Jetzt neu: mit wissenschaftlich erwiesenem Sachverstand ;-)
http://noam.uni-muenster.de/gidi/arbeitspapiere/arbeitspapier05.pdf
(S. 10 ff)
Ich sach nur: Theo, Tess und Quentin...
Stefan Schmitz
2011-11-01 15:49:13 UTC
Permalink
"Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grunds tzlich
zum zulässigen Mietgebrauch (vgl. AG Hameln, WM 1994, 426; AG Bergheim,
WM 1980, 136)."
Grundsätzlich heißt nicht in jedem Fall. Sonst hätte das Urteil damit
schon aufhören können.
"1. Das Aufstellen und Benutzen einer Waschmaschine in der Mietwohnung
ist grundsätzlich dem vertragsgem en Gebrauch der Mietsache
zuzurechnen, auch wenn im Mietvertrag die Pflicht zur Nutzung einer
Gemeinschafts-waschmaschine vereinbart ist.
2. Der Vermieter kann diese dem Mietrecht ( 535 BGB) entsprechende
Nutzung im Mietvertrag nicht formularmäßig ausschließen und den Mieter
auf die Benutzung einer Gemeinschaftswaschmaschine verweisen. Eine
solche Klausel würde den Mieter unangemessen benachteiligen im Sinne des
307 BGB."
Verwendung einer Gemeinschaftswaschmaschine ist nun wieder was anderes
als das Aufstellen der eigenen Maschine im Waschkeller.
Winfried
2011-11-01 17:10:01 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Verwendung einer Gemeinschaftswaschmaschine ist nun wieder was anderes
als das Aufstellen der eigenen Maschine im Waschkeller.
Mag sein, aber auch letzteres darf ein VM nicht unbedingt verlangen:

"Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung
sei dagegen stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen
Gebrauches einer Mietsache im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, "
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Tettnang_4-C-130409_Waschmaschine-darf-in-die-Wohnung.news10160.htm

Ist allerdings nicht höchstrichterlich. Die M war in diesem Fall
körperlich behindert, auf diese Tatsache wird aber im (zitierten Teil
des) Urteil nicht Bezug genommen. Man beachte die Formulierung
"stets", die weitergehend ist als das "grundsätzlich" im
vorhergehenden Zitat.

W. Buechsenschuetz
Kurt Guenter
2011-10-31 20:16:52 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Post by Ralf C. Kohlrausch
dazu gibt es auch andere Ansichten, nach denen das Aufstellen von
Waschmaschinen grundsätzlich zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung
zählt und einschränkende Regelungen unwirksam sind.
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
wie kommst Du darauf? Ich hätte keine Lust, 4 Stockwerke in Waschraum
zu tapern, wenn in meinem BZ genügend Platz für ne WM ist.

Oder stellt der VM den Hol- und Bringdienst?
Hendrik Bohm
2011-10-31 22:11:44 UTC
Permalink
Hi Kurt Guenter,
Post by Kurt Guenter
Post by Hendrik Bohm
Post by Ralf C. Kohlrausch
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm
diese Argumentation ist hinfällig, sobald der WaMa-Raum jederzeit
nutzbar ist!
wie kommst Du darauf?
lesen!
Post by Kurt Guenter
Ich hätte keine Lust, 4 Stockwerke in Waschraum
zu tapern, wenn in meinem BZ genügend Platz für ne WM ist.
Dann unterschreibst Du den entsprechenden Mietvertrag (Altbau) eben
nicht.
Wo ist das Problem, wenn Du als potentieller M beim Erstgespräch
darauf hingewiesen wirst.

MfG *Hendrik*
--
Theorie ist, wenn alle bescheid wissen und nichts funktioniert, Praxis ist,
wenn alles funktioniert und keiner weiß, warum.
Winfried
2011-11-01 07:23:11 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hendrik Bohm
Dann unterschreibst Du den entsprechenden Mietvertrag (Altbau) eben
nicht.
Wo ist das Problem, wenn Du als potentieller M beim Erstgespräch
darauf hingewiesen wirst.
Für den Mieter gibt es vemutlich eher ein kleines Problem, da er jede
gemietete Wohnung im üblichen Umfang nutzen darf - und dazu gehört
seit einigen Jahren auch das (fachgerechte) Aufstellen und Nutzung
einer Waschmaschine.

Ein dem entgegengesetzter Hinweis in einem Erstgespräch dürfte
juristisch, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Bedeutung haben,
abgesehen davon, daß VM meist Wert darauf legen, daß im MV aufgenommen
wird, daß mündliche Nebenabreden erst nach schriftl. Bestätigung
gültig sind. Ein einseitiger Hinweis seitens des VM dürfte kaum als
mdl. Nebenabrede durchgehen (bekanntlich gehören zu einer Abrede zwei
Personen), noch weniger, wenn er nicht schriftl. bestimmt wird.

An der Deckentragfähigkeit dürfte es kaum scheitern, es gibt auch
Möbel, die das Flächengewicht einer WaMa erreichen, und deren
Aufstellung dürfte kaum zu untersagen sein. An den ominösen
Schwingungen auch nicht, meine Oma brauchte für ihre erste Automatik-
WaMa (war glaub ich Ende der 60er) noch einen extra Betonsockel in der
Waschküche im Souterrain, heutige WaMas haben häufig automatischen
Unwuchtausgleich.

W. Buechsenschuetz
Hendrik Bohm
2011-11-01 19:09:58 UTC
Permalink
Hi Winfried,
Post by Winfried
Post by Hendrik Bohm
Dann unterschreibst Du den entsprechenden Mietvertrag (Altbau) eben
nicht.
Ein dem entgegengesetzter Hinweis in einem Erstgespräch dürfte
juristisch, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Bedeutung haben,..
da sagt der Interessent im Erstgespräch schon: nein Danke.

Kommt ein anderer Interessent, dann steht es auch schriftlich in
dessen MV.
Post by Winfried
An der Deckentragfähigkeit dürfte es kaum scheitern, es gibt auch
Möbel, die das Flächengewicht einer WaMa erreichen, und deren
Aufstellung dürfte kaum zu untersagen sein.
Stehende Möbel verursachen aber keine Vibrationen.

(Befreundete Architekten rieten mir davon ab, einen M zu wählen, der
ein 900kg Wasserbett mitbringen wollte...)
Post by Winfried
W. Buechsenschuetz
Du weisst ja, wo + wie ich wohne...

MfG *Hendrik*
--
Gehen Sie mal in sich, aber wundern Sie sich nicht,
wenn Sie niemanden antreffen.
Ben Dietze
2011-11-01 19:27:12 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Hi Winfried,
Post by Winfried
Post by Hendrik Bohm
Dann unterschreibst Du den entsprechenden Mietvertrag (Altbau) eben
nicht.
Ein dem entgegengesetzter Hinweis in einem Erstgespräch dürfte
juristisch, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Bedeutung haben,..
da sagt der Interessent im Erstgespräch schon: nein Danke.
Kommt ein anderer Interessent, dann steht es auch schriftlich in
dessen MV.
Ach ja? Ist das also interessentenabhängig? Oder warum "steht es" dann
plötzlich im Vertrag?
Post by Hendrik Bohm
Post by Winfried
An der Deckentragfähigkeit dürfte es kaum scheitern, es gibt auch
Möbel, die das Flächengewicht einer WaMa erreichen, und deren
Aufstellung dürfte kaum zu untersagen sein.
Stehende Möbel verursachen aber keine Vibrationen.
(Befreundete Architekten rieten mir davon ab, einen M zu wählen, der
ein 900kg Wasserbett mitbringen wollte...)
OK, fast eine Tonne BETT ist auch etwas arg speziell. Da kommt keine
Waschmaschine und kein noch so dicker Mieter annähernd heran.


Gruß
Ben
Marc Haber
2011-11-01 20:49:59 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Post by Hendrik Bohm
(Befreundete Architekten rieten mir davon ab, einen M zu wählen, der
ein 900kg Wasserbett mitbringen wollte...)
OK, fast eine Tonne BETT ist auch etwas arg speziell. Da kommt keine
Waschmaschine und kein noch so dicker Mieter annähernd heran.
Ein 220x240 Bett mit 900 kg Gewicht ist das eine, vier Quadratmeter
Partygäste das andere.

Grüße
Marc
--
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Wolfgang May
2011-11-01 21:12:25 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Ben Dietze
Post by Hendrik Bohm
(Befreundete Architekten rieten mir davon ab, einen M zu wählen, der
ein 900kg Wasserbett mitbringen wollte...)
OK, fast eine Tonne BETT ist auch etwas arg speziell. Da kommt keine
Waschmaschine und kein noch so dicker Mieter annähernd heran.
Ein 220x240 Bett mit 900 kg Gewicht ist das eine, vier Quadratmeter
Partygäste das andere.
Um das Wasserbett zu uebertrumpfen muss es schon ziemlich eng zugehen
(225kg/qm).

Beim Bett sollte man auch noch mindestens die Normalnutzung von 2
Personen, also 120-300kg dazunehmen.
Oder Party in dem Raum mit dem Bett, wobei mehrere (schwergewichtige?)
Personen auf dem Bett sitzen.

Wolfgang
Hendrik Bohm
2011-11-02 21:23:07 UTC
Permalink
Hi Ben Dietze,
Post by Ben Dietze
Post by Hendrik Bohm
Post by Hendrik Bohm
Dann unterschreibst Du den entsprechenden Mietvertrag (Altbau) eben
nicht.
Kommt ein anderer Interessent, dann steht es auch schriftlich in
dessen MV.
Ach ja? Ist das also interessentenabhängig? Oder warum "steht es" dann
plötzlich im Vertrag?
steht in jedem MV.

Beispiel: meldest Du Dich auf Inserat..
Schon beim Telefongespräch klärt sich Einiges; dann guckst Du die
Wohnung an und ich setzte Rahmenbedingungen (zB WaMA-Raum,
Gartenbenutzung, Keller); beide Parteien `überschlafen` das; wenn Du
dann nochmals anrufst und die Wohnung mieten möchtest, könnte es zu
einem MV kommen...

Dann sind für beide Parteien die Rahmenbedingungen klar.

Btw, ich habe keine Wohnung zu vermieten!
Post by Ben Dietze
Gruß
Ben
MfG *Hendrik*
--
In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders.
Winfried
2011-11-03 12:58:57 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hendrik Bohm
Schon beim Telefongespräch klärt sich Einiges; dann guckst Du die
Wohnung an und ich setzte Rahmenbedingungen (zB WaMA-Raum,
Gartenbenutzung, Keller); beide Parteien `überschlafen` das; wenn Du
dann nochmals anrufst und die Wohnung mieten möchtest, könnte es zu
einem MV kommen...
Dann sind für beide Parteien die Rahmenbedingungen klar.
Klar ist allerdings immer noch nicht, wie aus "Rahmenbedingungen"
verbindliche und gültige Vereinbarungen im MV werden sollen. Der
Mietinteressent kann zu allem Ja und Amen sagen (und wird er in der
Regel auch), der VM kann viel in den MV reinschreiben - gültig und
durchsetzbar ist es damit noch lange nicht.
Post by Hendrik Bohm
Btw, ich habe keine Wohnung zu vermieten!
Ist vielleicht auch besser so...

W. Buechsenschuetz
Klaus Butschies
2011-11-03 13:34:34 UTC
Permalink
"Winfried" <w-***@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:b0933dd4-35da-4665-9c2d-***@t8g2000yql.googlegroups.com...
X-No-archive: Yes
Post by Hendrik Bohm
Schon beim Telefongespräch klärt sich Einiges; dann guckst Du die
Wohnung an und ich setzte Rahmenbedingungen (zB WaMA-Raum,
Gartenbenutzung, Keller); beide Parteien `überschlafen` das; wenn Du
dann nochmals anrufst und die Wohnung mieten möchtest, könnte es zu
einem MV kommen...
Dann sind für beide Parteien die Rahmenbedingungen klar.
Klar ist allerdings immer noch nicht, wie aus "Rahmenbedingungen"
verbindliche und gültige Vereinbarungen im MV werden sollen. Der
Mietinteressent kann zu allem Ja und Amen sagen (und wird er in der
Regel auch), der VM kann viel in den MV reinschreiben - gültig und
durchsetzbar ist es damit noch lange nicht.
Post by Hendrik Bohm
Btw, ich habe keine Wohnung zu vermieten!
Ist vielleicht auch besser so...



Warum ???
Eigentlich wird im Mietvertrag etwas zwischen 2 Parteien etwas verbindlich
vereinbart.Bestimmte Dinge der Vergangenheit die Standard waren sind nun
durch zentrale Gerichte geändert oder für ungültig erklärt worden.Das ändert
generell nichts an der Verbindllichkeit zulässiger Vereinbarungen.
So eine Vereinbarung abzuschließen und dann Veränderungen durchsetzen zu
wollen dürfte, nochmals gesagt , dem Vetrrauenverhältnis schaden oder
ganu verstören.Das war in anderem Zusammenhang schon im Text von
Kündigungen durch Vermieter zu lesen.Die warften sogar erfolgreich.Im
Vertrag verpflichtete sich der mIeter , die Mieter pünktlich zu
entrichten.Bei fterem verspätetem Zahlugneingang haben Vermieter schon
erfolgreich gekündigt, eben weil das Vertrauensverhältnis dadurch dauerhaft
gestört wurde.
Winfried
2011-11-02 07:59:45 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hendrik Bohm
Post by Winfried
Ein dem entgegengesetzter Hinweis in einem Erstgespräch dürfte
juristisch, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Bedeutung haben,..
da sagt der Interessent im Erstgespräch schon: nein Danke.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Und was macht der VM, wenn der
Interessent zu allem ja und amen SAGT, einzieht und doch ne WM
aufstellt? Wenn der VM selber eine "Schriftlichkeitsklausel" in den MV
aufgenommen hat, dann wird er es schwer haben, den "Hinweis" auch
durchzusetzen.
Post by Hendrik Bohm
Kommt ein anderer Interessent, dann steht es auch schriftlich in
dessen MV.
und ist, wie die Rechtssprechung stark vermuten läßt, auch unwirksam.
In Verträge kann man viel reinschreiben.
Post by Hendrik Bohm
Stehende Möbel verursachen aber keine Vibrationen.
Vibrationen dürften nur im Resonanzfall größere Schäden hervorrufen
können (das ist allerdings klassische Mechanik, keine Quantenphysik -
man verzeihe mir den Ausflug in diese Niederungen), und auch da gehe
ich davon aus, daß die Trommelaufhängung eher breitbandig dämpfend
ausgelegt ist, Ansonsten ist die Schwingungsamplitude moderner WaMas
eher gering (das mag zu deinen WG-Zeiten noch anders gewesen sein).
Allerdings ist der VM immer noch dafür verantwortlich, daß die Wohnung
im üblichen Umfang genutzt werden kann.

Eine Bekannte von mir wohnte ne Zeitlang in einem oberen Stockwerk
eines Wohnhauses aus der Barockzeit und hatte da ne WaMa drin - so
übel scheint es mit der Deckentragfähigkeit bei Altbauten nicht
bestellt zu sein.
Post by Hendrik Bohm
Du weisst ja, wo + wie ich wohne...
Wo, schon, du hast es ja oft genug herausposaunt.

W. Buechsenschuetz
Klaus Butschies
2011-11-02 11:21:43 UTC
Permalink
"Winfried" <w-***@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:b7438e49-1ece-44b9-aafc-***@a12g2000vbz.googlegroups.com...
X-No-archive: Yes
Post by Hendrik Bohm
Post by Winfried
Ein dem entgegengesetzter Hinweis in einem Erstgespräch dürfte
juristisch, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Bedeutung haben,..
da sagt der Interessent im Erstgespräch schon: nein Danke.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Und was macht der VM, wenn der
Interessent zu allem ja und amen SAGT, einzieht und doch ne WM
aufstellt? Wenn der VM selber eine "Schriftlichkeitsklausel" in den MV
aufgenommen hat, dann wird er es schwer haben, den "Hinweis" auch
durchzusetzen.
Post by Hendrik Bohm
Kommt ein anderer Interessent, dann steht es auch schriftlich in
dessen MV.
und ist, wie die Rechtssprechung stark vermuten läßt, auch unwirksam.
In Verträge kann man viel reinschreiben.
Post by Hendrik Bohm
Stehende Möbel verursachen aber keine Vibrationen.
Vibrationen dürften nur im Resonanzfall größere Schäden hervorrufen
können (das ist allerdings klassische Mechanik, keine Quantenphysik -
man verzeihe mir den Ausflug in diese Niederungen), und auch da gehe
ich davon aus, daß die Trommelaufhängung eher breitbandig dämpfend
ausgelegt ist, Ansonsten ist die Schwingungsamplitude moderner WaMas
eher gering (das mag zu deinen WG-Zeiten noch anders gewesen sein).
Allerdings ist der VM immer noch dafür verantwortlich, daß die Wohnung
im üblichen Umfang genutzt werden kann.

Eine Bekannte von mir wohnte ne Zeitlang in einem oberen Stockwerk
eines Wohnhauses aus der Barockzeit und hatte da ne WaMa drin - so
übel scheint es mit der Deckentragfähigkeit bei Altbauten nicht
bestellt zu sein.
Post by Hendrik Bohm
Du weisst ja, wo + wie ich wohne...
Wo, schon, du hast es ja oft genug herausposaunt.

Man sollte nicht vergessen worum es hier gegangen ist.Nicht um das
Aufstgellen einer Waschmaschine mit etwa auftrtendem Vibrationslärm sondern
um den Betrieb eines Gasherdes in einer Wohnung , die mit E-Herd vermietet
wurde und die der Vermieter schrittweise von Gasherbetrieb auf E-Herde
umgetaltet hatte. Es geht hier auch nicht um die oberflächlcieh Diskussionum
technsiche Möglichkeiten den Gaherd durch einen Fachbetrib anzuschließen.Es
geht datum, ob der Mieter einer Wohnung mit vermeitetem E-Herd in der Küche
gegen Willen des Vermieters auf Gasherd umstellen darf. Das ist kein
technischer Problem( Es gäbe da noch viele Einzelheiten) sondern vorrnagig
ein Rechtsproblem falls die Küche mitvermietet wurde. Eine Gasinstallation
gegen
den ausdrücklciehn Willen des Vermieters könnte als
grober Vertrauensbruch gewertet werden.
Ansonsgten denke ich bald, das sich hier jemand selber sucht.
Klaus
Christoph Gartmann
2011-11-02 11:48:05 UTC
Permalink
Es geht datum, ob der Mieter einer Wohnung mit vermeitetem E-Herd in der Küche
gegen Willen des Vermieters auf Gasherd umstellen darf.
Wenn der Mieter Flaschengas nimmt und seinen Gasherd daran fachgerecht
anschliessen laesst, gehoert das m.Ea. zum vertragsgemaessen Gebrauch einer
Wohnung.
Das ist kein technischer Problem( Es gäbe da noch viele Einzelheiten) sondern
vorrnagig ein Rechtsproblem falls die Küche mitvermietet wurde.
Wenn die Kueche und damit ein Herd mitvermietet wurde, kann ich dennoch
Komponenten austauschen und damit auch einen Herd. Allenfalls muss ich am Ende
den Originalzustand wiederherstellen, wenn ich ausziehe. Dann nimmt man halt
die Gasflasche samt Gasherd mit in die neue Wohnung.
Eine Gasinstallation gegen den ausdrücklciehn Willen des Vermieters könnte
als grober Vertrauensbruch gewertet werden.
Wenn kein Gasanschluss vorhanden ist und durch den Garten Rohre verlegt werden
und im Haus Loecher gebohrt werden ist wohl die Zustimmung des Vermieters
erforderlich. Beim OP sieht es aber so aus, als waere der Gasanschluss
vorhanden, seine Heizung und sein Warmwasser werden ja schon per Gas erzeugt.
Die Frage ist also nur, ob er dieses Gas auch zum Kochen verwenden darf.
Solange er dafuer keine baulichen Massnahmen ergreifen muss, sehe ich nicht,
warum der Vermieter da etwas dagegen unternehmen koennte. "Ich will kein Gas
in meinen vermieteten Wohnungen zum Kochen" reicht sicher nicht als juristische
Grundlage.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -80464
Immunbiologie und Epigenetik
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Klaus Butschies
2011-11-02 12:27:10 UTC
Permalink
Post by Christoph Gartmann
Es geht datum, ob der Mieter einer Wohnung mit vermeitetem E-Herd in der Küche
gegen Willen des Vermieters auf Gasherd umstellen darf.
Wenn der Mieter Flaschengas nimmt und seinen Gasherd daran fachgerecht
anschliessen laesst, gehoert das m.Ea. zum vertragsgemaessen Gebrauch einer
Wohnung.
Das ist kein technischer Problem( Es gäbe da noch viele Einzelheiten) sondern
vorrnagig ein Rechtsproblem falls die Küche mitvermietet wurde.
Wenn die Kueche und damit ein Herd mitvermietet wurde, kann ich dennoch
Komponenten austauschen und damit auch einen Herd. Allenfalls muss ich am Ende
den Originalzustand wiederherstellen, wenn ich ausziehe. Dann nimmt man halt
die Gasflasche samt Gasherd mit in die neue Wohnung.
Eine Gasinstallation gegen den ausdrücklciehn Willen des Vermieters könnte
als grober Vertrauensbruch gewertet werden.
Wenn kein Gasanschluss vorhanden ist und durch den Garten Rohre verlegt werden
und im Haus Loecher gebohrt werden ist wohl die Zustimmung des Vermieters
erforderlich. Beim OP sieht es aber so aus, als waere der Gasanschluss
vorhanden, seine Heizung und sein Warmwasser werden ja schon per Gas erzeugt.
Die Frage ist also nur, ob er dieses Gas auch zum Kochen verwenden darf.
Solange er dafuer keine baulichen Massnahmen ergreifen muss, sehe ich nicht,
warum der Vermieter da etwas dagegen unternehmen koennte. "Ich will kein Gas
in meinen vermieteten Wohnungen zum Kochen" reicht sicher nicht als juristische
Grundlage.
Viele Gruesse
Christoph Gartmann
Meinen Wohnung wird mit Gasfeuerungsanlage im Keller Heizraum sowohl beheizt
als auch mit Warmwasser versorgt. Wenn noch eine alte Gasleitung im der
Wohnung vorhanden ist (So gesagt) dann wäre die zu überprüfen,
gegenbenenfalls wenn gesondert vorhanden der Zähler zu überprüfen und vom
Versorger wieder zu aktivieren..Dazo müßte nach meienr Meinung der Vermieter
zustimmen.
Wenn der Mieter es vorzieht den E-Herd fachgerecht entfenen zu lassen und
durch einen Gasherd der durch Flaschen beschickt wird ersetzt könnte es
fraglich sein, ob der Betrieb einer solchen Anlage zum "vertragsgemäßen
Gebrauch " zählt. Die Anmietung einr Wohnung mit E-Herd und nachträglicher
Forderung nach Gasbetrieb halte ich für möglicherweise einen
Vertrrauensbruch.Für albern ohnehin, ich muß ja nun eigenlich wissen was
für eine Wohung ich haben will.
Christoph Gartmann
2011-11-02 13:43:44 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Meinen Wohnung wird mit Gasfeuerungsanlage im Keller Heizraum sowohl beheizt
als auch mit Warmwasser versorgt. Wenn noch eine alte Gasleitung im der
Wohnung vorhanden ist (So gesagt) dann wäre die zu überprüfen,
gegenbenenfalls wenn gesondert vorhanden der Zähler zu überprüfen und vom
Versorger wieder zu aktivieren..Dazo müßte nach meienr Meinung der Vermieter
zustimmen.
Soweit stimme ich zu.
Post by Klaus Butschies
Wenn der Mieter es vorzieht den E-Herd fachgerecht entfenen zu lassen und
durch einen Gasherd der durch Flaschen beschickt wird ersetzt könnte es
fraglich sein, ob der Betrieb einer solchen Anlage zum "vertragsgemäßen
Gebrauch " zählt.
Solange Gasherde und Gasflaschen verkauft werden duerfen, solche Kombinationen
in Wohnmobilen und Wohnwagen zahllos im Einsatz sind, sehe ich keine
juristische Handhabe, wie ein VM einem M den Gebrauch verbieten kann. Gasherde
sind dafuer ausgelegt, in Kuechen zu funktionieren. Dasselbe gilt fuer
Gasflaschen (solange sie eine bestimmte Groesse nicht uebersteigen).
Post by Klaus Butschies
Die Anmietung einr Wohnung mit E-Herd und nachträglicher
Forderung nach Gasbetrieb halte ich für möglicherweise einen
Vertrrauensbruch.
Das ist aber keine juristische Groesse. Es geht auch nicht um eine "Forderung"
an den VM, es geht um die Frage, ob der M das in Eigenregie machen darf. Das
ist wie der Damenbesuch im moeblierten Zimmer nach 22:00 Uhr. Der VM mag das
nicht wuenschen und auch untersagen, allein, der M braucht sich daran nicht zu
halten.
Post by Klaus Butschies
Für albern ohnehin, ich muß ja nun eigenlich wissen was für eine Wohung ich
haben will.
Das ist eine Frage des lokalen Wohnungsmarktes. Wenn es ein Mietermarkt ist,
hast Du recht. Sonst nicht.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -80464
Immunbiologie und Epigenetik
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Kurt Guenter
2011-11-01 20:31:34 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Wo ist das Problem, wenn Du als potentieller M beim Erstgespräch
darauf hingewiesen wirst.
das der VM mir meine Rechte unberechtigt(!) einschränken möchte.
Hendrik Bohm
2011-11-02 20:58:45 UTC
Permalink
Hi Kurt Guenter,
Post by Kurt Guenter
Post by Hendrik Bohm
Wo ist das Problem, wenn Du als potentieller M beim Erstgespräch
darauf hingewiesen wirst.
das der VM mir meine Rechte unberechtigt(!) einschränken möchte.
gewöhnlich entscheidet sich recht schnell, ob ein MV zustande kommen
könnte.

Ein (privater) VM ist daran interessiert, dass langfristig _beide_
Seiten/Partner zufrieden sind.

MfG *Hendrik*
--
Was tut man nicht alles,
wenn man nichts zu tun hat!
Kurt Guenter
2011-11-03 20:01:40 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Ein (privater) VM ist daran interessiert, dass langfristig _beide_
Seiten/Partner zufrieden sind.
dann sollte er von ungültigen Klauseln Abstand nehmen.
Hendrik Bohm
2011-11-04 19:41:05 UTC
Permalink
Hi Kurt Guenter,
Post by Kurt Guenter
Post by Hendrik Bohm
Ein (privater) VM ist daran interessiert, dass langfristig _beide_
Seiten/Partner zufrieden sind.
dann sollte er von ungültigen Klauseln Abstand nehmen.
oder sich eine gültige Hausrats-Versicherung des M vorweisen lassen.

(Aber das sagte ich ja schon zu anfangs dieses Freds...)

MfG *Hendrik*
--
Wie für so manches gilt auch für eine mathematische Theorie:
Schönheit lässt sich wahrnehmen, aber nicht erklären.
(Arthur Cayley)
Kurt Guenter
2011-11-04 19:57:02 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
oder sich eine gültige Hausrats-Versicherung des M vorweisen lassen.
wie niedlich. Was nützt es ihm? Braucht der Mieter dann ne Genehmigung
vom VM, die Versicherung zu kündigen?
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2011-11-05 04:46:29 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Hendrik Bohm
oder sich eine gültige Hausrats-Versicherung des M vorweisen lassen.
wie niedlich. Was nützt es ihm? Braucht der Mieter dann ne Genehmigung
vom VM, die Versicherung zu kündigen?
Wozu sollte die Hausratversicherung des M in dem Fall ueberhaupt gut
sein?
Kathinka Wenz
2011-11-05 08:16:29 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
oder sich eine gültige Hausrats-Versicherung des M vorweisen lassen.
Hmm. Was soll dem Vermieter eine Hausratsversicherung des Mieters bringen?
Die bezahlt doch nichts am Eigentum des Vermieters, oder?

Gruß, Kathinka
Klaus Butschies
2011-11-05 08:45:50 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Hendrik Bohm
oder sich eine gültige Hausrats-Versicherung des M vorweisen lassen.
Hmm. Was soll dem Vermieter eine Hausratsversicherung des Mieters bringen?
Die bezahlt doch nichts am Eigentum des Vermieters, oder?
Gruß, Kathinka
Es dürfte sich hier wohl eher um eine Privathaftpfichtversicherung handeln.
Ich hatte einmal auch so eine Vereinbarung im Mietvertrag die vorgesehen
hatte, für die Zeitdauer der Vermietung Privathaftpflicht abzuschließen.
Eine Hausratsversicherung dürfte nur den persönlichen Schaden des Mieters an
seinem Eigentum abdecken, solange er eine eventuelle Gasexplosion überlebt.
Das deshalb, weil durch unsachgemäßte Handlungen des Mieters (Kein Vorsatz)
eben die Privathaftpflicht Partner wäre, keinesfalls die
Hausratsversicherung.Der Schaden könnte erheblich sein, ich hatte einmal vor
den Trümmerns eines Hauses gestanden wo eine Gasflasc he eben wohl nicht
ganz dicht gewesen ist. Der Mieter war wegen Ableben keinesfalls mehr in der
Lage persönlich zu haften. Er suchte sich da nicht selber sondernhatte wohl
nur recht wenig Geld.
Klaus

Thomas Hertel
2011-10-29 14:41:21 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Würdest du dir auch verbieten lassen, eine Spülmaschine an bestehende
Leitungen und Anschlüsse anzuschließen, weil ja mal Wasser austreten
könnte? Was machst du, wenn dein VM meint, von einem Toaster ginge
Feuergefahr aus?

Sofern im Mietvertrag der Anschluß eines Gasherdes nicht wirksam
ausgeschlossen wurde, sehe ich überhaupt keine Möglichkeit des
Vermietes, da mitzureden. Ein Mieter ist auch durchaus nicht
verpflichtet, mitvermietete Geräte auch zu benutzen - er muss halt bei
Auszug den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen. Ein
mitvermieteter E-Herd spielt für die Fragestellung daher keinerlei
Rolle; den kann man getrost im Keller lagern und beim Auszug wieder
anschließen.

Anders mag das sein, wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind, aber
hier sind die Gasleitungen ja vorhanden und werden sogar genutzt. Und
warum bitte sollte der Herd gefährlicher sein als die vom VM zur
Verfügung gestellte Heizung?

Gruß
Thomas
Volker Neurath
2011-10-30 18:49:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Sofern im Mietvertrag der Anschluß eines Gasherdes nicht wirksam
ausgeschlossen wurde,
'Gnau das geht nach meinem Kenntnisstand gar nicht.
nichtmal dann, wenn der mieter dazu Flaschengas benutzen müsste.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Armin Wolf
2011-10-30 07:14:42 UTC
Permalink
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Frage in diesem Zusammenhang:

Ist die Stromversorgung ausreichend?

Teste es:

- Platten und Backofen einschalten
- Zusätzlich Wasserkocher und Spülmaschine in Betrieb nehmen

Plonk?

Das wäre ein Argument für den Rausschmiß des E- Herdes!
Wolfgang May
2011-10-30 10:05:57 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Ist die Stromversorgung ausreichend?
- Platten und Backofen einschalten
- Zusätzlich Wasserkocher und Spülmaschine in Betrieb nehmen
Plonk?
Das wäre ein Argument für den Rausschmiß des E- Herdes!
Eher nicht. Meistens liegts dann nur daran, dass Spuelmaschine und
Wasserkocher zuviel sind. Der Herd haengt ueblicherweise an einer
separaten Sicherung (AFAIK sogar immer, ausser bei den
Kitchenette-Zusatzteilen mit 2 Platten).

Wolfgang
Armin Wolf
2011-10-30 13:57:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Der Herd haengt ueblicherweise an einer
separaten Sicherung (AFAIK sogar immer, ausser bei den
Kitchenette-Zusatzteilen mit 2 Platten).
Üblicherweise selbstverständlich, aber hier war in der Küche
kein E- Herd vorgesehen. Wenn aus dem Keller eine neue
Leitung verlegt wurde, und die komplette Wohnung ausreichend
abgesichert ist, OK, aber wenn während des Bereitens des
Weihnachtsschmauses weder Waschmaschine noch Staubsauger
laufen dürfen, ohne daß es in der ganzen Wohnung düster wird,
ist es nicht mehr zeitgemäß, und VM sollte den Gasherd als In-
terimslösung nicht nur genehmigen, sondern auch bezahlen.
Angelique Presse
2011-10-30 16:33:07 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Üblicherweise selbstverständlich, aber hier war in der Küche
kein E- Herd vorgesehen. Wenn aus dem Keller eine neue
Leitung verlegt wurde, und die komplette Wohnung ausreichend
abgesichert ist, OK, aber wenn während des Bereitens des
Weihnachtsschmauses weder Waschmaschine noch Staubsauger
laufen dürfen, ohne daß es in der ganzen Wohnung düster wird,
ist es nicht mehr zeitgemäß,
Naja, Spül- und Waschmaschine gleichzeitig geht bei uns auch nicht. Aber mit
dem Herd gab's bisher noch keine Probleme.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Wolfgang May
2011-10-30 17:22:26 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Wolfgang May
Der Herd haengt ueblicherweise an einer
separaten Sicherung (AFAIK sogar immer, ausser bei den
Kitchenette-Zusatzteilen mit 2 Platten).
Üblicherweise selbstverständlich, aber hier war in der Küche
kein E- Herd vorgesehen. Wenn aus dem Keller eine neue
Leitung verlegt wurde,
AFAIK genuegt da, dies ab Wohnungsverteiler/Sicherungskasten
zu tun.
Post by Armin Wolf
und die komplette Wohnung ausreichend
abgesichert ist,
davon gehe ich in dem Fall aus, da es sich um eine umfangreichere
Sanierung zu handeln scheint.
Eine normale Sicherung duerfte wohl nicht mal den Elektroherd alleine
(Platten+Backofen) aushalten. Es gibt ja solche Kleingeraete
mit zwei Platten und Backofen, bei denen jeweils nur das eine oder
das andere eingeschaltet werden kann.
Post by Armin Wolf
OK, aber wenn während des Bereitens des
Weihnachtsschmauses weder Waschmaschine noch Staubsauger
laufen dürfen, ohne daß es in der ganzen Wohnung düster wird,
ist es nicht mehr zeitgemäß,
Eben deshalb vermute ich, dass es im Rahmen einer solchen Sanierung
nicht so sein wird.
Bei Basteleien in einer einzelnen Wohnung koennte ich mir das
eher vorstellen.
Post by Armin Wolf
und VM sollte den Gasherd als In-
terimslösung nicht nur genehmigen, sondern auch bezahlen.
Dann schon.
Aber der von Dir vorgeschlagene Test erfasst das halt nicht in
ausreichender Genauigkeit. Sei Ergebnis ist ggf ganz unabhaengig
von der tatsaechlichen Beteiligung des Herdes.

Wolfgang
Thomas Wedekind
2011-10-30 23:16:18 UTC
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Am Sun, 30 Oct 2011 17:22:26 +0000 (UTC) schrieb Wolfgang May
Post by Wolfgang May
Post by Armin Wolf
Üblicherweise selbstverständlich, aber hier war in der Küche
kein E- Herd vorgesehen. Wenn aus dem Keller eine neue
Leitung verlegt wurde,
AFAIK genuegt da, dies ab Wohnungsverteiler/Sicherungskasten
zu tun.
Kommt drauf an. Wir haben z.B. Anschlussverbot für neue E-Herde auch
bei erneuerter Wohnungsinstallation, weil die Hausinstallation zu
schwach ist; bis vor 2 Jahren war es sogar die Hauptleitung in der
Straße (inzwischen erneuert). Auf besonderen Antrag kann ein
Wohnungseigentümer bei uns einen E-Herd anschließen, wenn seine
Gaszuleitung undicht ist und er die Reparaturkosten nicht tragen will
(es kann vorkommen, dass er 15 oder 20 m Rohr vom Dach her aus dem
Installationsschacht herausziehen lassen muss). Inzwischen dürften
aber die Reserven der E-Installation restlos ausgereizt sein.

Ach ja, auch so ein Spezialfall mit möglicher Auswirkung auf
Mietverträge: In meinem Haus (Thüringen) war nach DDR-Recht
Gasinstallation zulässig, nach bundesdeutschem Recht ist sie es nicht.
Die Gasanlage hat Bestandsschutz, darf aber nicht wesentlich verändert
werden. Sollte das nötig sein, dann ist Rausreißen und auf E-Herde
umstellen Pflicht. Wir sind da gerade in der Vorbereitung. Naja, da
ich nicht vermiete, habe ich keinen Hickhack mit dem Thema. Andere
vielleicht schon.
--
Viele Grüße, Thomas
Volker Neurath
2011-10-31 17:28:14 UTC
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Post by Thomas Wedekind
Ach ja, auch so ein Spezialfall mit möglicher Auswirkung auf
Mietverträge: In meinem Haus (Thüringen) war nach DDR-Recht
Gasinstallation zulässig, nach bundesdeutschem Recht ist sie es nicht.
Das nun wieder kann ich fast nicht glauben. Kannst du das bitte ein weniog
weiter ausführen? Z.B;: *warum* bei euch Gasinstallation (angeblich) nicht
zulässig ist?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Thomas Wedekind
2011-10-31 19:26:28 UTC
Permalink
Am Mon, 31 Oct 2011 18:28:14 +0100 schrieb Volker Neurath
Post by Volker Neurath
Post by Thomas Wedekind
Ach ja, auch so ein Spezialfall mit möglicher Auswirkung auf
Mietverträge: In meinem Haus (Thüringen) war nach DDR-Recht
Gasinstallation zulässig, nach bundesdeutschem Recht ist sie es nicht.
Das nun wieder kann ich fast nicht glauben. Kannst du das bitte ein
weniog weiter ausführen? Z.B;: *warum* bei euch Gasinstallation
(angeblich) nicht zulässig ist?
Hochhaus (kleinste Ausführung, gerade an der Grenze zur Definition
eines solchen). Habe die Thüringer Landesbauordnung gerade nicht
parat, darin müsste es stehen, ggf. als Änderung. Wenn nicht, dann war
es ein Ministeriumserlass. Vor einigen Jahren gab es in Erfurt eine
Gasexplosion in einem Hochhaus mit einigem Schaden; als Reaktion
darauf wurde verordnet, aus allen DDR-Hochhäusern im Land die
Gasanlage (so vorhanden) zu entfernen. Der Bestandsschutz für die
Altanlage bei uns wurde m.W. irgendwie verhandelt, um der
Eigentümergemeinschaft keine Sonderumlage oder ungeplante
Kreditaufnahme aufzudrücken. Die Ertüchtigung der E-Installation für
Herde fördert uns keiner, geht alles schön aus der
Instandhaltungsrücklage, die dafür extra befristet (und spürbar)
erhöht wurde.
--
Viele Grüße, Thomas
Ben Dietze
2011-10-31 09:49:39 UTC
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Post by Armin Wolf
Post by Ben Dietze
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen.
Ist die Stromversorgung ausreichend?
- Platten und Backofen einschalten
- Zusätzlich Wasserkocher und Spülmaschine in Betrieb nehmen
Plonk?
Das wäre ein Argument für den Rausschmiß des E- Herdes!
Mit der Elektroinstallation sei alles in Ordnung. Von Mieterseite sei es
eine reine Frage der Vorliebe für einen Gasherd.

Gruß
Ben
Arnim Eisenblaetter
2011-11-04 22:22:29 UTC
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Post by Ben Dietze
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Nur meine pragmatische Sicht der Dinge, nicht als irgendwie juristisch
abgesichert zu betrachten:

1. Lass sofort alle Hunde beim Vermieter wieder einschlafen. E-Herde
sind doch gar nicht soooo schlimm, wie du dachtest ;-)

2. Mach für in sagen wir 'Hunde-Einschlafzeit + 4 Wochen' einen Termin
mit einem Installateur aus. Der soll mal die Lage beurteilen, Zustand
der Leitung abschätzen, Zuluft, Aufwand etc. pp.

3. Schau dich in Ruhe nach einem Gasherd um, du hast, sofern die
geweckten Hunde wieder schlummern, noch etwas Zeit.

4. Lass den Installateur noch mal antanzen und freue dich über deine
neue Kochstelle ;-)
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