Ben Dietze
2011-10-27 13:02:30 UTC
Hallo,
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Danke und Gruß
Ben
in einer Wohnung sei ein Gasanschluss vorhanden mit welchem noch die
Heizung betrieben wird. Bei einem Mieterwechsel hat der VM jedoch den
Gasherd entfernen und einen Elektroherd einbauen lassen. Der neue Mieter
möchte aber gerne mit Gas kochen und würde auch auf eigene Kosten einen
Gasherd besorgen und installieren lassen. Der VM argumentiert jedoch mit
angeblichem Gefahrenpotential und verbietet den erneuten Einbau eines
Gasherdes.
Darf der VM auf diesem Wege in die "Kochfreiheit" des Mieters
eingreifen? Ich wüsste spontan nicht, auf welches rechtliche Fundament
ein solches Verbot gestellt werden könnte. Es sei jetzt mal davon
ausgegangen, dass sämtliche Installationsarbeiten fachgerecht ausgeführt
würden (also durch einen zugelassenen Gasinstallateur).
Danke und Gruß
Ben