Discussion:
Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Leerstände.
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 14:11:06 UTC
Permalink
Hallo!

Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?

Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?

TIA,
Ulrich
--
In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
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Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Andreas Portz
2011-11-18 14:29:33 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen.
Die "Parteien" sind gemäß Hausordnung grundsätzlich die Eigentümer. Also
reinigen diese. Clevererweise haben sie diese Pflicht üblicherweise
mietvertraglich auf ihre Mieter abgewälzt.
Wenn man aber keinen M hat, kann man sich nur selbst im Treppendreck
wälzen, damit diese entfernt wird.


-Andreas
--
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Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 14:55:05 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Ulrich F. Heidenreich
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen.
Die "Parteien" sind gemäß Hausordnung grundsätzlich die Eigentümer.
In einem Mietshaus?
Post by Andreas Portz
Also
reinigen diese.
Die Parteien. Gemäß Mietvertrag/Hausordnung.
Post by Andreas Portz
Clevererweise haben sie diese Pflicht üblicherweise
mietvertraglich auf ihre Mieter abgewälzt.
Wenn man aber keinen M hat, kann man sich nur selbst im Treppendreck
wälzen, damit diese entfernt wird.
Auch wenn Du Dich etwas missverständlich ausgedrückt hast, dürfte
ich dann das <Loading Image...> als frommen Wunsch des
Vermieters auffassen oder mag es doch verbindliche Relevanz haben?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
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Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Andreas Portz
2011-11-18 16:06:33 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch wenn Du Dich etwas missverständlich ausgedrückt hast, dürfte
ich dann das <http://invalid.de/reinigung.jpg> als frommen Wunsch des
Vermieters auffassen oder mag es doch verbindliche Relevanz haben?
Steht in deinem MV bzw. der zugehörigen Hausordnung drin, dass die
'verbliebenen' Bewohner den Dreck leer stehender Wohnungen mit entsorgen
müssen, oder die übliche Formulierung in Richtung "Reih' um".


-Andreas
--
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Klaus Reiser
2011-11-18 16:36:04 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Steht in deinem MV bzw. der zugehörigen Hausordnung drin, dass die
'verbliebenen' Bewohner den Dreck leer stehender Wohnungen mit entsorgen
müssen, oder die übliche Formulierung in Richtung "Reih' um".
Leer stehende Wohnungen verursachen Dreck ?

Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 17:16:04 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Post by Andreas Portz
Steht in deinem MV bzw. der zugehörigen Hausordnung drin, dass die
'verbliebenen' Bewohner den Dreck leer stehender Wohnungen mit entsorgen
müssen, oder die übliche Formulierung in Richtung "Reih' um".
Leer stehende Wohnungen verursachen Dreck ?
Irrelevant. Die eigentliche Frage war doch, wer für den anteiligen
Treppenhausreinigungs-Aufwand bezahlen muß. Meiner bescheidenen
Meinung nach der Vermieter für die leerstehenden Wohnungen. Oder
dürfte er tatsächlich die Kosten auf die verbleibenden Restmieter
umlegen?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
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Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Ronald Becker
2011-11-18 17:41:35 UTC
Permalink
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb
Post by Ulrich F. Heidenreich
Irrelevant. Die eigentliche Frage war doch, wer für den anteiligen
Treppenhausreinigungs-Aufwand bezahlen muß. Meiner bescheidenen
Meinung nach der Vermieter für die leerstehenden Wohnungen. Oder
dürfte er tatsächlich die Kosten auf die verbleibenden Restmieter
umlegen?
Es kommt, wie immer, darauf an, was im Einzelnen vereinbart wurde. Das
Leerstandrisiko trägt grundsätzlich V.
--
R.B.
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 11:34:00 UTC
Permalink
Post by Ronald Becker
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb
Post by Ulrich F. Heidenreich
Irrelevant. Die eigentliche Frage war doch, wer für den anteiligen
Treppenhausreinigungs-Aufwand bezahlen muß. Meiner bescheidenen
Meinung nach der Vermieter für die leerstehenden Wohnungen. Oder
dürfte er tatsächlich die Kosten auf die verbleibenden Restmieter
umlegen?
Es kommt, wie immer, darauf an, was im Einzelnen vereinbart wurde.
Laut Hausordnung:
Jeder reinigt die zu seinem Geschoss führenden Treppen(n).
Post by Ronald Becker
Das Leerstandrisiko trägt grundsätzlich V.
So sehe ich das auch, aber die Rechtssprechung entscheidet ja oftmals
anders als der Gesunde Menschenverstand[TM]

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
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Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Andreas Portz
2011-11-19 12:36:18 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Leer stehende Wohnungen verursachen Dreck ?
Erstens schrieb ich nicht "Dreck, der 'durch' leer stehende Wohnungen
verursacht wurde", sondern "Dreck leer stehender Wohnungen", also Dreck,
der in deren Bereich liegt. Das kann Schmutz sein, der durch Personen
dorthin getragen wird, die in den Stockwerken darüber wohnen. Oder gar
nur Staub.
Zweiten kann sogar eine leer stehende Wohnung Dreck 'verursachen', wenn
nämlich Mietinteressenten ein- und ausgehen oder Handwerken Dinge
richten sollen, wegen den die Hütte nicht vermietbar ist.


-Andreas
--
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Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 16:30:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch wenn Du Dich etwas missverständlich ausgedrückt hast, dürfte
ich dann das <http://invalid.de/reinigung.jpg> als frommen Wunsch des
Vermieters auffassen oder mag es doch verbindliche Relevanz haben?
Steht in deinem MV bzw. der zugehörigen Hausordnung drin, dass die
'verbliebenen' Bewohner den Dreck leer stehender Wohnungen mit entsorgen
müssen, oder die übliche Formulierung in Richtung "Reih' um".
Weder noch. Jede Mietpartei hat die zu ihrem Geschoss führende Treppe
zu reinigen. Drei Wohnungen haben nun keinen Mieter, die diese Treppe
reinigen müssten/könnten. Meine Frage ist und war deswegen ganz einfach:
Darf der Vermieter das auf die Restmieter deligieren oder ist es der
Leerstand eher sein Problem?

Eigentlich habe ich nämlich keinen Bock, meine Putzfrau für mehr
bezahlen zu müssen, als zur per Hausordnung vorgeschriebenen Reinigung
"meiner" Treppe. Die Restmieter sehen das ähnlich.

CU!
Ulrich
--
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Hans Beiger
2011-11-18 17:00:28 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Eigentlich habe ich nämlich keinen Bock, meine Putzfrau für mehr
bezahlen zu müssen, als zur per Hausordnung vorgeschriebenen Reinigung
"meiner" Treppe. Die Restmieter sehen das ähnlich.
CU!
Ulrich
Der VM kann eine Treppenhausreinigung veranlassen. Die Kosten werden auf
alle vorhandenen Mieter verteilt.

Hans
Kurt Guenter
2011-11-18 17:29:20 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Die Kosten werden auf
alle vorhandenen Mieter verteilt.
verbreite keinen Blödsinn!
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 17:27:46 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Eigentlich habe ich nämlich keinen Bock, meine Putzfrau für mehr
bezahlen zu müssen, als zur per Hausordnung vorgeschriebenen Reinigung
"meiner" Treppe. Die Restmieter sehen das ähnlich.
Der VM kann eine Treppenhausreinigung veranlassen. Die Kosten werden auf
alle vorhandenen Mieter verteilt.
Jetzt kommen wir langsam an des Pudel Kern: Darf der das? Oder ist
es nicht eher seine "Schuld", wenn er Leerstände hat und trotzdem
das Treppenhaus sauber haben möchte?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
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Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Lars Wilhelm
2011-11-19 09:28:43 UTC
Permalink
On 18 Nov., 18:27, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Eigentlich habe ich nämlich keinen Bock, meine Putzfrau für mehr
bezahlen zu müssen, als zur per Hausordnung vorgeschriebenen Reinigung
"meiner" Treppe. Die Restmieter sehen das ähnlich.
Der VM kann eine Treppenhausreinigung veranlassen. Die Kosten werden auf
alle vorhandenen Mieter verteilt.
Jetzt kommen wir langsam an des Pudel Kern: Darf der das? Oder ist
es nicht eher seine "Schuld", wenn er Leerstände hat und trotzdem
das Treppenhaus sauber haben möchte?
Also nochmals klar, für alle, die nicht Google filtern:
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
Wenn die Hütte voll ist, dann ist das kein abrechnungstechnisches
Problem.
Wenn die Hütte teilweise leer steht, zahlt der VM die Anteile der
leerstehenden Wohnung.
Beispiel: 8 Parteien: Reinigungskosten 800 Euro: Jeder Mieter zahlt
100 Euro. Wurschtegal, ob die Hütte voll oder leer ist.
Wenn die umgelegten Kosten nicht reichen, trägt der VM die DIfferenz.
Anders ausgedrückt: Bei Leerstand zahlt eben der VM die umlagefähigen
Kosten für diese Wohnungen selbst.
Wie auch Müll, Gemeinschaftsstrom, Heizkosten, Gartenpflege etc etc
etc.


Eigentlich ganz einfach.
In Deinem Fall tät ich einfach nicht putzen und bei Mecker den VM nach
den Rechtsgrundlagen fragen. IIRC wohnst Du in einer Wohnung mit ner
Genossenschaft als VM, genau wie meine Tante selig, die in der Nummer
39 wohnte und 1996 oder 1997 verstarb....
Ronald Becker
2011-11-19 09:53:28 UTC
Permalink
"Lars Wilhelm" schrieb
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
Wenn mit M die kleine Kehrwoche vereinbart wurde, kann er nicht einseitig
auf gewerbliche Reinigung umstellen.
--
R.B.
Klaus Butschies
2011-11-19 10:42:17 UTC
Permalink
"Lars Wilhelm" <***@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag news:9b5ba773-94e1-4f03-a45d-***@f29g2000yqa.googlegroups.com...
On 18 Nov., 18:27, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Eigentlich habe ich nämlich keinen Bock, meine Putzfrau für mehr
bezahlen zu müssen, als zur per Hausordnung vorgeschriebenen Reinigung
"meiner" Treppe. Die Restmieter sehen das ähnlich.
Der VM kann eine Treppenhausreinigung veranlassen. Die Kosten werden auf
alle vorhandenen Mieter verteilt.
Jetzt kommen wir langsam an des Pudel Kern: Darf der das? Oder ist
es nicht eher seine "Schuld", wenn er Leerstände hat und trotzdem
das Treppenhaus sauber haben möchte?
Also nochmals klar, für alle, die nicht Google filtern:
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
Wenn die Hütte voll ist, dann ist das kein abrechnungstechnisches
Problem.
Wenn die Hütte teilweise leer steht, zahlt der VM die Anteile der
leerstehenden Wohnung.
Beispiel: 8 Parteien: Reinigungskosten 800 Euro: Jeder Mieter zahlt
100 Euro. Wurschtegal, ob die Hütte voll oder leer ist.
Wenn die umgelegten Kosten nicht reichen, trägt der VM die DIfferenz.
Anders ausgedrückt: Bei Leerstand zahlt eben der VM die umlagefähigen
Kosten für diese Wohnungen selbst.
Wie auch Müll, Gemeinschaftsstrom, Heizkosten, Gartenpflege etc etc
etc.


Eigentlich ganz einfach.
In Deinem Fall tät ich einfach nicht putzen und bei Mecker den VM nach
den Rechtsgrundlagen fragen. IIRC wohnst Du in einer Wohnung mit ner
Genossenschaft als VM, genau wie meine Tante selig, die in der Nummer
39 wohnte und 1996 oder 1997 verstarb....

Ich habe einen Mietertrag wie die anderenMIeter hier im Haus.Darun steht,
das ich die Reinigung meines Abschnittes alle 14 Tage und den Kellergang
imJahr 2 x reinigen muss. Wenn der Vermieter selber reinigen lassen will,
dann muss ich allerdings zsutimmen, wie bei jeder Verragsänderung.
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 11:37:48 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
Tut er aber nicht, sondern deligiert.
Post by Lars Wilhelm
Wenn die H?tte voll ist, dann ist das kein abrechnungstechnisches
Problem.
Wenn die H?tte teilweise leer steht, zahlt der VM die Anteile der
leerstehenden Wohnung.
Beispiel: 8 Parteien: Reinigungskosten 800 Euro: Jeder Mieter zahlt
100 Euro. Wurschtegal, ob die H?tte voll oder leer ist.
Dem ist hier aber nicht so.
Post by Lars Wilhelm
Eigentlich ganz einfach.
In Deinem Fall t?t ich einfach nicht putzen und bei Mecker den VM nach
den Rechtsgrundlagen fragen.
Nach jenen hätte ich verständlicherweise (zum Beipiel hier) vorher
gefragt.
Post by Lars Wilhelm
Ich habe einen Mietertrag wie die anderenMIeter hier im Haus.Darun steht,
das ich die Reinigung meines Abschnittes alle 14 Tage und den Kellergang
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯(!)
Same here.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
17YG1 HQHA2 10DHU PFGVM 3Q8YP 3F16L FP1H3 Y6VQM PFTVA
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Kurt Guenter
2011-11-19 20:13:16 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
Klaus Butschies
2011-11-20 09:12:28 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
So ist es, wenn er leerstehende Wohungehan hat die zeitweilig nicht
vermietert sind muss er die Last tragen.
Lars Wilhelm
2011-11-20 09:29:42 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
So ist es, wenn er leerstehende Wohungehan hat die zeitweilig nicht
vermietert sind muss er die Last tragen.
Habe ich etwas anderes behauptet?
Kurt Guenter
2011-11-20 11:36:59 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Klaus Butschies
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
So ist es, wenn er leerstehende Wohungehan hat die zeitweilig nicht
vermietert sind muss er die Last tragen.
Habe ich etwas anderes behauptet?
ja, lies noch mal dein Geschriebenes und denk an die Situation, wenn
es Whg. OHNE Mieter gibt. Deine Worten zufolge zahlen dann alle Mieter
für den Leerstand mit.
Lars Wilhelm
2011-11-20 23:00:23 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Post by Klaus Butschies
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
So ist es, wenn er leerstehende Wohungehan hat die zeitweilig nicht
vermietert sind muss er die Last tragen.
Habe ich etwas anderes behauptet?
ja, lies noch mal dein Geschriebenes und denk an die Situation, wenn
es Whg. OHNE Mieter gibt. Deine Worten zufolge zahlen dann alle Mieter
für den Leerstand mit.
Ich sehe schon, sinnentnehmendes Lesen überfordert Dich. Ich schrieb
in
9b5ba773-94e1-4f03-a45d-***@f29g2000yqa.googlegroups.com>

Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
Wenn die Hütte voll ist, dann ist das kein abrechnungstechnisches
Problem.
Wenn die Hütte teilweise leer steht, zahlt der VM die Anteile der
leerstehenden Wohnung.




Also: Ich wiederhole vor dem Plonk nochmals die Frage: habe ich etwas
anderes behauptet?

Insbesondere, da ein Beispiel folgt....

Beispiel: 8 Parteien: Reinigungskosten 800 Euro: Jeder Mieter zahlt
100 Euro. Wurschtegal, ob die Hütte voll oder leer ist.
Wenn die umgelegten Kosten nicht reichen, tr=E4gt der VM die
DIfferenz.
Anders ausgedrückt: Bei Leerstand zahlt eben der VM die
umlagef=E4higen
Kosten für diese Wohnungen selbst.
Lars Wilhelm
2011-11-20 09:29:26 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Lars Wilhelm
Der VM kann das ganze Treppenhaus putzen lassen und die Kosten auf die
Mieter umlegen.
er kann es auf die Wohnungen umlegen, nicht auf die Mieter!
Klugscheißer, und dann auch noch falsch.
Man, halt doch einfach mal die Finger still, wenn Du nichts
konstruktives zu tippen hast.
a) Wohnungen zahlen keine Umlagekosten
b) Wenn kein Mieter, kann man also auf niemanden die Kosten umlegen,
ergo zahlt der VM- mein Ursprungsartikel war und bleibt richtig.
Elmar Haneke
2011-11-18 17:07:10 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Darf der Vermieter das auf die Restmieter deligieren oder ist es der
Leerstand eher sein Problem?
Ist ehr das Problem des Vermieters.

Es wird aber wiederum ein Problem des Mieters cdaraus, wenn dieser mit den
Reinigungsintervallen des Vermieters nicht einverstanden ist.

Elmar
--
_________________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.haneke.com
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 17:36:06 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Darf der Vermieter das auf die Restmieter deligieren oder ist es der
Leerstand eher sein Problem?
Ist eher das Problem des Vermieters.
So sehe ich das auch. Wie aber sehen das Andere?
Es wird aber wiederum ein Problem des Mieters daraus, wenn dieser mit den
Reinigungsintervallen des Vermieters nicht einverstanden ist.
Das wäre dann aber Persönliches Problem des betroffenen Mieters, oder?

Och Leuts: Ich möchte doch einfach nur wissen, ob dieser Wunsch des
Vermieters wirklich nur ein frommer Wunsch ist, oder irgendwelcher
mietrechtlichen Grundlagen genügt; immerhin sind wir hier in
de.soc.*recht*. Und da interessiert es mich schon im Vorfeld und
nicht erst dann, wenn vielleicht ein Treppenhausreinigungsposten in
der nächsten Betriebskostenabrechnung auftaucht.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
DK5RQ J9KRS YINGR W8ZF0 TNVS2 JLH83 126ZN M0AYM RQ4QO
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Thomas Hertel
2011-11-18 20:07:50 UTC
Permalink
On 18 Nov., 18:36, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Och Leuts: Ich möchte doch einfach nur wissen, ob dieser Wunsch des
Vermieters wirklich nur ein frommer Wunsch ist, oder irgendwelcher
mietrechtlichen Grundlagen genügt;
Natürlich ist das nur ein frommer Wunsch - warum um alles in der Welt
sollten die Mieter zu irgendwas verpflichtet sein, was sie nicht
vereinbart haben?

Steht da auch noch "Die verbleibenden Mieter sind natürlich auch
verpflichtet, in den leer stehenden Wohnungen die turnsmäßigen
Schönheitsreparaturen auszuführen"? Und "sie tragen anteilig auch die
Betriebskosten der leerstehenden Wohnungen"?

Das eine ist so absurd wie das andere, und ich würde meinen Vermieter
einfach mal fragen, welche Rechtsgrundlage er denn da sieht.

Gruß
Thomas
Michael Zink
2011-11-21 14:26:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Steht da auch noch "Die verbleibenden Mieter sind natürlich auch
verpflichtet, in den leer stehenden Wohnungen die turnsmäßigen
Schönheitsreparaturen auszuführen"? Und "sie tragen anteilig auch die
Betriebskosten der leerstehenden Wohnungen"?
Nicht nur die Betriebskosten, auch die Miete ...

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-21 15:01:33 UTC
Permalink
[P.S.: Wenn Thomas im Usenet gelesen sein will, möge er bitte direkt
am Usenet teilnehmen. Zumindes ich lass den Google-Müll nicht mehr
hier reinleaken]
Post by Michael Zink
Post by Thomas Hertel
Steht da auch noch "Die verbleibenden Mieter sind natürlich auch
verpflichtet, in den leer stehenden Wohnungen die turnsmäßigen
Schönheitsreparaturen auszuführen"? Und "sie tragen anteilig auch die
Betriebskosten der leerstehenden Wohnungen"?
Nicht nur die Betriebskosten, auch die Miete ...
Sagt der Gesunde Menschenverstand[TM]. Da wir hier aber in de.soc.recht
sind: Sähe es ein Gericht - vor das diese Lappile eigentlich gar nicht
kommen sollte - auch als eine solche unsinnige Forderung an?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 4 Tagen ist Weihnachten
2HBQ3 U55R1 JRI20 4HU3L 1ZQLO OSQED 3RA3U Z6FR2 X1LBZ
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-21 15:20:16 UTC
Permalink
[P.S.: Wenn Thomas im Usenet gelesen sein will, möge er bitte direkt
am Usenet teilnehmen. Zumindest ich lass den Google-Müll nicht mehr
hier reinleaken]
Post by Michael Zink
Post by Thomas Hertel
Steht da auch noch "Die verbleibenden Mieter sind natürlich auch
verpflichtet, in den leer stehenden Wohnungen die turnsmäßigen
Schönheitsreparaturen auszuführen"? Und "sie tragen anteilig auch die
Betriebskosten der leerstehenden Wohnungen"?
Nicht nur die Betriebskosten, auch die Miete ...
Sagt der Gesunde Menschenverstand[TM]. Da wir hier aber in de.soc.recht
sind: Sähe es ein Gericht - vor das diese Lappalie eigentlich gar nicht
kommen sollte - auch als eine solche unsinnige Forderung an?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 4 Tagen ist Weihnachten
C93JR EQY2K MVKXP 7GI4Q HNI5A E31IL ZGN4M UH5IZ L983Z
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Matthias Damm
2011-11-18 18:39:02 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch wenn Du Dich etwas missverständlich ausgedrückt hast, dürfte
ich dann das <http://invalid.de/reinigung.jpg> als frommen Wunsch des
Vermieters auffassen oder mag es doch verbindliche Relevanz haben?
Das ist ein Zettel, der im Treppenhaus hängt oder was?
Wenn diese "Regelungen" explizit im Mietvertrag so geregelt sind (oder
in einer Hausordnung, die vom Mietvertrag wirksam eingeschlossen ist),
mag es sein, daß sie wirksam sind. Aber sicher nicht weil der Vermieter
sie sich ausdenkt und per Aushang bekanntmacht.

Ich würds drauf ankommen lassen. Was will er denn machen wenn alle
Parteien nur brav ihr Stockwerk saubermachen? Nur gut unter den Mietern
absprechen, damit die alle mit einer Stimme sprechen ...

Schöne Grüße,
Matthias
--
Matthias Damm -- http://www.macpla.net
Please use Reply-To: information for replies
PGP key: http://macpla.net/MatthiasDamm.asc
PGP fingerprint: CED3 6074 7F7D 3148 C6F3 DFF2 05FF 3A0B 0D12 4D41
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 11:32:13 UTC
Permalink
Post by Matthias Damm
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch wenn Du Dich etwas missverständlich ausgedrückt hast, dürfte
ich dann das <http://invalid.de/reinigung.jpg> als frommen Wunsch des
Vermieters auffassen oder mag es doch verbindliche Relevanz haben?
Das ist ein Zettel, der im Treppenhaus hängt oder was?
Jepp.
Post by Matthias Damm
Wenn diese "Regelungen" explizit im Mietvertrag so geregelt sind (oder
in einer Hausordnung, die vom Mietvertrag wirksam eingeschlossen ist),
In der Hausordnung ist eindeutig festgelegt, daß jeder Mieter nur für
die Reinigung der zu seinem Geschoss führenden Treppe(n) verantwortlich
ist.
Post by Matthias Damm
Ich würds drauf ankommen lassen. Was will er denn machen wenn alle
Parteien nur brav ihr Stockwerk saubermachen?
Genau das ist ja die Frage!
Post by Matthias Damm
Nur gut unter den Mietern
absprechen, damit die alle mit einer Stimme sprechen ...
Die eine Stimme lautet "Ich seh nicht ein, die Treppen zu leeren
Wohnungen zu reinigen. Ist doch nicht meine Schuld, daß die
leerstehen".

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
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Stefan Schmitz
2011-11-19 16:23:19 UTC
Permalink
On 19 Nov., 12:32, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
In der Hausordnung ist eindeutig festgelegt, daß jeder Mieter nur für
die Reinigung der zu seinem Geschoss führenden Treppe(n) verantwortlich
ist.
Der EG-Mieter also für keine Treppe, der vom 1. Stock für eine, der
vom 2. Stock für zwei Treppen usw.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Die eine Stimme lautet "Ich seh nicht ein, die Treppen zu leeren
Wohnungen zu reinigen. Ist doch nicht meine Schuld, daß die
leerstehen".
Wer über der leerstehenden Wohnung woht, muss diese Treppe eh
reinigen.
Dass der Vormieter euch das immer abgenommen hat, ist nicht das
Problem des Vermieters.
Michael Zink
2011-11-21 14:02:14 UTC
Permalink
Post by Matthias Damm
Ich würds drauf ankommen lassen. Was will er denn machen wenn alle
Parteien nur brav ihr Stockwerk saubermachen? Nur gut unter den Mietern
absprechen, damit die alle mit einer Stimme sprechen ...
Das sehe ich zwar prinzipiell auch so, aber wenn das dazu führt, daß
niemand reinigt, könnte es natürlich bald "unschön" aussehen und
Schmutz aus dem nicht gereinigten Bereich in den gereinigten
weitergetragen werden.

Das dürfte dem Vermieter relativ egal sein (außer vielleicht, wenn er
gerade nen Interessenten vrobei bringt). Aber evtl. stört das dann
die Mieter.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Matthias Damm
2011-11-21 14:13:00 UTC
Permalink
Post by Michael Zink
Das dürfte dem Vermieter relativ egal sein (außer vielleicht, wenn er
gerade nen Interessenten vrobei bringt). Aber evtl. stört das dann
die Mieter.
Wenn sie das Spiel durchziehen wollen, können Sie dann ja (unisono
natürlich) Mietminderung verlangen. Ob das gerichtsfest ist, mag
dahingestellt sein, aber vielleicht langts als Hinweis an den Vermieter,
daß sein Spielchen auch nicht sauber ist.

Schöne Grüße,
Matthias
--
Matthias Damm -- http://www.macpla.net
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Michael Zink
2011-11-21 14:48:09 UTC
Permalink
Post by Matthias Damm
Wenn sie das Spiel durchziehen wollen, können Sie dann ja (unisono
natürlich) Mietminderung verlangen. Ob das gerichtsfest ist, mag
dahingestellt sein, aber vielleicht langts als Hinweis an den Vermieter,
daß sein Spielchen auch nicht sauber ist.
Es wäre aber vielleicht einfacher, _vorher_ mit dem Vermieter zu
reden. Falls es wirklich hart auf hart kommen sollte, könnte man dann
vielleicht obiges durchführen. Ich vermute einfach mal, daß es bei
einem "professionellen" Vermieter nicht so weit kommen würde.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-21 15:32:26 UTC
Permalink
Post by Michael Zink
Post by Matthias Damm
Wenn sie das Spiel durchziehen wollen, können Sie dann ja (unisono
natürlich) Mietminderung verlangen. Ob das gerichtsfest ist, mag
dahingestellt sein, aber vielleicht langts als Hinweis an den Vermieter,
daß sein Spielchen auch nicht sauber ist.
Es wäre aber vielleicht einfacher, _vorher_ mit dem Vermieter zu
reden.
Dazu wäre es aber sinnvoll, sich *vorher* über die Position zu
informieren, in die man sich bringt. de.soc.recht.wohnen scheint
mir langsam die dazu weniger geeignte Stelle zu sein :-(

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 4 Tagen ist Weihnachten
TGW6U T7TCU 4PKL4 0AR8F B9JOQ EEXOV P7RCV 2DTTV 55NUQ
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-21 14:56:42 UTC
Permalink
Post by Michael Zink
Post by Matthias Damm
Ich würds drauf ankommen lassen. Was will er denn machen wenn alle
Parteien nur brav ihr Stockwerk saubermachen? Nur gut unter den Mietern
absprechen, damit die alle mit einer Stimme sprechen ...
Das sehe ich zwar prinzipiell auch so, aber wenn das dazu führt, daß
niemand reinigt, könnte es natürlich bald "unschön" aussehen und
Schmutz aus dem nicht gereinigten Bereich in den gereinigten
weitergetragen werden.
Und? Dann muss halt meine Putzfrau etwas mehr schrubben. Ich glaube
kaum, daß wiederum jene einen Mehraufwand bei mir einklagt, weil
andere Mieter (wegen Nichtvorhandensein) nicht reinigen.
Post by Michael Zink
Das dürfte dem Vermieter relativ egal sein
Warum hängt er dann den Wisch auf?
Post by Michael Zink
(außer vielleicht, wenn er gerade nen Interessenten vorbei bringt).
Das wäre freilich eine Möglichkeit ...

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 4 Tagen ist Weihnachten
2HBQ3 U55R1 JRI20 4HU3L 1ZQLO OSQED 3RA3U Z6FR2 X1LBZ
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Klaus Reiser
2011-11-18 15:51:00 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hallo!
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten.
Das sagt schon viel aus über Vermieter aber auch über die Mieter.
Post by Ulrich F. Heidenreich
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Lass mich raten. Es macht auch nur der verbliebene Rest Dreck oder?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?
Macht der Vermieter eigentlich auch Dreck im Treppenhaus? Nein? Aha.

Kopfschüttel!

Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 16:06:35 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Kopfschüttel!
Ich eher über Deine Polemik. Gibt's hier auch vernünftige Leser?
Armin Wolf
2011-11-18 20:05:36 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Klaus Reiser
Kopfschüttel!
Ich eher über Deine Polemik. Gibt's hier auch vernünftige Leser?
Treppenhausreinigen sind umlagefähige Kosten.

Folglich sollten die Mieter darauf achten, daß der VM nicht auf
die Idee kommt, eine Firma zu engagieren, um selbstverständlich
die Kosten für die leerstehenden Wohnungen selber zu tragen.

Ich würde es als Mieter nicht akzeptieren, Treppen oberhalb mei-
ner Wohnung zu reinigen, aber wenn ich im 2. Stock wohnen wür-
de, sollte es meine Pflicht sein, auch die Treppe im 1. OG von Hun-
dehaaren, und Deckklumpen meiner Turnschuhe zu entlasten.

Ciao, A.W.

PS:
- Mein Hund haart nicht
- Ich wohne im EG
- Der Hausmeister reinigt alles, und die Kosten werden verteilt
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 11:29:05 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
- Mein Hund haart nicht
Ich habe keinen Hund.
Post by Armin Wolf
- Ich wohne im EG
Dito.
Post by Armin Wolf
- Der Hausmeister reinigt alles, und die Kosten werden verteilt
Wenn es so wäre, wäre es gar kein Problem, weil die Kosten für die
Allgemeinheit dadurch nicht stiegen, nur weil eine bis mehrere Wohnungen
leerstünden. Hier sieht's aber anders aus: Wenn das durchsetzbar ist,
was sich der Vermieter vorstellt, müssten fünf Mieter nicht mehr fünf,
sondern 8 Treppen im Wechsel reinigen (lassen).

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
2AT09 TVRLF PEL46 AALX2 UAMEN WYIBX 2XYDS ATA2N J6BXY
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Hans Beiger
2011-11-19 12:40:42 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hier sieht's aber anders aus: Wenn das durchsetzbar ist,
was sich der Vermieter vorstellt, müssten fünf Mieter nicht mehr fünf,
sondern 8 Treppen im Wechsel reinigen (lassen).
CU!
Ulrich
Da das Treppenhaus nur von den vorhandenen Mietern benutzt wird, ist das
auch logisch nachvollziehbar.

Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 14:52:27 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hier sieht's aber anders aus: Wenn das durchsetzbar ist,
was sich der Vermieter vorstellt, müssten fünf Mieter nicht mehr fünf,
sondern 8 Treppen im Wechsel reinigen (lassen).
Da das Treppenhaus nur von den vorhandenen Mietern benutzt wird, ist das
auch logisch nachvollziehbar.
Nimm mal das Extrem, 7 Wohnungen stünden leer. Müsste dann ein Mieter
für die Reinigung des ganzen Treppenhauses geradestehen?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
N87FX 3N03Q 0ZFM6 MWO9T 91E2B E7OOY BZO7B ONWXC ZA860
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Klaus Butschies
2011-11-19 15:59:17 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hier sieht's aber anders aus: Wenn das durchsetzbar ist,
was sich der Vermieter vorstellt, müssten fünf Mieter nicht mehr fünf,
sondern 8 Treppen im Wechsel reinigen (lassen).
Da das Treppenhaus nur von den vorhandenen Mietern benutzt wird, ist das
auch logisch nachvollziehbar.
Nimm mal das Extrem, 7 Wohnungen stünden leer. Müsste dann ein Mieter
für die Reinigung des ganzen Treppenhauses geradestehen?

Dann konsequent auch für den Mietausfall der leertehenden Wohnungen.
KLaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 16:07:41 UTC
Permalink
Nimm mal das Extrem, 7 Wohnungen st?nden leer. M?sste dann ein Mieter
f?r die Reinigung des ganzen Treppenhauses geradestehen?
Dann konsequent auch f?r den Mietausfall der leertehenden Wohnungen.
KLaus
Dunkel ist mir Deiner Rede Sinn.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
4BYCJ 2WHTI DJJ5M FTCH6 DMIER BSKSC NYKQ0 FTLKK LM5A3
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Stefan Schmitz
2011-11-19 16:24:59 UTC
Permalink
On 19 Nov., 15:52, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nimm mal das Extrem, 7 Wohnungen stünden leer. Müsste dann ein Mieter
für die Reinigung des ganzen Treppenhauses geradestehen?
Natürlich. Er macht es ja als einziger dreckig.
Andreas Portz
2011-11-20 15:09:25 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Natürlich. Er macht es ja als einziger dreckig.
Nur weil er als Einziger im Haus wohnt bzw. für seine Wohnung Besucher
empfängt, muss er noch lange nicht der Einzige sein, der sich im Gebäude
aufhält und dabei Schmutz einträgt. Vgl. mein anderes posting bzgl.
Handwerkern und Mietinteressenten.


-Andreas
--
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Klaus Reiser
2011-11-22 08:38:35 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Stefan Schmitz
Natürlich. Er macht es ja als einziger dreckig.
Nur weil er als Einziger im Haus wohnt bzw. für seine Wohnung Besucher
empfängt, muss er noch lange nicht der Einzige sein, der sich im Gebäude
aufhält und dabei Schmutz einträgt. Vgl. mein anderes posting bzgl.
Handwerkern und Mietinteressenten.
Klar. Alles Theorie!
Wie auch folgende Möglichkeit. Eine Wohnung ist mit 6 Leuten belegt die
auch noch sehr viel Besuch erhalten und deine (darunter liegende
Wohnung) ist nur mit 1 Person belegt. Das Ungleichgewicht an
Dreckeintrag trägst Du klaglos?

Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht!

Gruss
Klaus
Klaus Butschies
2011-11-22 11:03:37 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Post by Andreas Portz
Post by Stefan Schmitz
Natürlich. Er macht es ja als einziger dreckig.
Nur weil er als Einziger im Haus wohnt bzw. für seine Wohnung Besucher
empfängt, muss er noch lange nicht der Einzige sein, der sich im Gebäude
aufhält und dabei Schmutz einträgt. Vgl. mein anderes posting bzgl.
Handwerkern und Mietinteressenten.
Klar. Alles Theorie!
Wie auch folgende Möglichkeit. Eine Wohnung ist mit 6 Leuten belegt die
auch noch sehr viel Besuch erhalten und deine (darunter liegende Wohnung)
ist nur mit 1 Person belegt. Das Ungleichgewicht an Dreckeintrag trägst Du
klaglos?
Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht!
Er sollte es so klaglos tragen wie der Mieter im Paterre eine shochhauses,
der genau anteilige Kosten für den Aufzug zu tragen hat.
Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 14:14:38 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Er sollte es so klaglos tragen wie der Mieter im Paterre eine shochhauses,
der genau anteilige Kosten f?r den Aufzug zu tragen hat.
Und Du meinst, es sei rechtens, wenn diese anteiligen Kosten wegen
des Leerstands dreier Wohnungen stiegen? Der Vermieter also nicht
auf Gesamtwohneinheiten, sondern *vermietete* Wohneinheiten umlegte?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
A7TQ9 J32JB HFRHQ MCI0U 8QMEG VUTPK 2A76M 2HJPN GS1BW
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
Klaus Butschies
2011-11-22 14:40:35 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Er sollte es so klaglos tragen wie der Mieter im Paterre eine shochhauses,
der genau anteilige Kosten f?r den Aufzug zu tragen hat.
Und Du meinst, es sei rechtens, wenn diese anteiligen Kosten wegen
des Leerstands dreier Wohnungen stiegen? Der Vermieter also nicht
auf Gesamtwohneinheiten, sondern *vermietete* Wohneinheiten umlegte?

Wie kommst Du auf solche abstrusen Gedanken ??????
Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 14:12:39 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Wie auch folgende Möglichkeit. Eine Wohnung ist mit 6 Leuten belegt die
auch noch sehr viel Besuch erhalten und deine (darunter liegende
Wohnung) ist nur mit 1 Person belegt. Das Ungleichgewicht an
Dreckeintrag trägst Du klaglos?
Klar. Meine Putze hat den Auftrag, sauber zu machen und berechnet mir
das nicht nach Verdreckungsgrad, sondern Fläche. Wenn nicht sauber,
dann kriegt sie kein Geld. Müsste ich sie dagegen nach dem Willen des
Vermieters auch noch die Treppen für die leerstehenden Wohnungen mit
reinigen lassen, ginge das auf meine Kosten.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
A7TQ9 J32JB HFRHQ MCI0U 8QMEG VUTPK 2A76M 2HJPN GS1BW
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
Paul Ney
2011-11-18 22:44:51 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?
Es gibt ein juristisches Prinzip (Grundsatz): Der VM gilt als Mieter des
eigenen Leerbestandes. ;-) Die Gerichte werden ewig mit solchen Themen
beschäftigt. Viele Websites bieten nützliche Besprechungen diverser
Gerichtsentscheidungen (GE) an, z.B. auch http://www.mieterbund.de .

MfG, PY [Paul_Ney/at/t-online.de]
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-19 11:24:13 UTC
Permalink
Post by Paul Ney
Post by Ulrich F. Heidenreich
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?
Es gibt ein juristisches Prinzip (Grundsatz): Der VM gilt als Mieter des
eigenen Leerbestandes. ;-)
Also ist der Wisch nur ein Frommer Wunsch. Das dachte ich mir schon,
wollte aber auch andere Meinungen dazu eingeholt haben.
Post by Paul Ney
Die Gerichte werden ewig mit solchen Themen beschäftigt.
Ich glaube kaum, daß der VM vor Gericht ziehen wird, um Reinigungs-
gebühren seiner eigenen Wohnung einzuklagen. Allerdings scheint der
mir rechtlich ziemlich bewandert (Wohnbaugenossenschaft mit vermutlich
geschultem Mitarbeiter), sodaß ein ungutes Gefühl in der Magengegend
bleibt.
Post by Paul Ney
Viele Websites bieten nützliche Besprechungen diverser
Gerichtsentscheidungen (GE) an, z.B. auch http://www.mieterbund.de .
Danke. Da schau ich bei Gelegenheit mal drauf ...

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 6 Tagen ist Weihnachten
2AT09 TVRLF PEL46 AALX2 UAMEN WYIBX 2XYDS ATA2N J6BXY
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!
Matthias Damm
2011-11-19 18:56:33 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ich glaube kaum, daß der VM vor Gericht ziehen wird, um Reinigungs-
gebühren seiner eigenen Wohnung einzuklagen. Allerdings scheint der
mir rechtlich ziemlich bewandert (Wohnbaugenossenschaft mit vermutlich
geschultem Mitarbeiter), sodaß ein ungutes Gefühl in der Magengegend
bleibt.
Und? Hinter solchen Zettel muß nicht Kenntnis stehen, sondern "Man kanns
ja mal versuchen". Oder schlicht Blödheit.

Schöne Grüße,
Matthias
--
Matthias Damm -- http://www.macpla.net
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Ulrich F. Heidenreich
2011-11-20 08:38:53 UTC
Permalink
Post by Matthias Damm
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ich glaube kaum, daß der VM vor Gericht ziehen wird, um Reinigungs-
gebühren seiner eigenen Wohnung einzuklagen. Allerdings scheint der
mir rechtlich ziemlich bewandert (Wohnbaugenossenschaft mit vermutlich
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Post by Matthias Damm
Post by Ulrich F. Heidenreich
geschultem Mitarbeiter), sodaß ein ungutes Gefühl in der Magengegend
bleibt.
Und? Hinter solchen Zettel muß nicht Kenntnis stehen, sondern "Man kanns
ja mal versuchen". Oder schlicht Blödheit.
Woran ich zweifele.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 5 Tagen ist Weihnachten
F5YF7 WC208 AFHX7 O5CYE OOKVR IVP94 RPVON I3BS8 ZLI8W
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!
Klaus Butschies
2011-11-20 09:11:21 UTC
Permalink
Post by Matthias Damm
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ich glaube kaum, daß der VM vor Gericht ziehen wird, um Reinigungs-
gebühren seiner eigenen Wohnung einzuklagen. Allerdings scheint der
mir rechtlich ziemlich bewandert (Wohnbaugenossenschaft mit vermutlich
geschultem Mitarbeiter), sodaß ein ungutes Gefühl in der Magengegend
bleibt.
Und? Hinter solchen Zettel muß nicht Kenntnis stehen, sondern "Man kanns
ja mal versuchen". Oder schlicht Blödheit.
Wohl einfach einmal versuchen und Anfäall von Größenwahn.
Stefan Schmitz
2011-11-18 22:40:53 UTC
Permalink
On 18 Nov., 15:11, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hallo!
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen.
Ist "ihren Teil des Treppenhauses" näher definiert? "Jeder nur auf
seiner Etage" wäre ziemlich schwachsinnig.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Kommt drauf an, wie die Regelung genau lautet. Bei der absurden
blieben diese Etagen dreckig.
D.Harms
2011-11-20 09:57:57 UTC
Permalink
On 18 Nov., 15:11, "Ulrich F. Heidenreich"<from!not-for-
Post by Ulrich F. Heidenreich
Hallo!
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen.
Ist "ihren Teil des Treppenhauses" näher definiert? "Jeder nur auf
seiner Etage" wäre ziemlich schwachsinnig.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Kommt drauf an, wie die Regelung genau lautet. Bei der absurden
blieben diese Etagen dreckig.
Der Dreck wird von den Bewohnern ins Treppenhaus getragen. Ganz unten
mehr und ganz oben und vor den leeren Wohnungen weniger. Wenn jeder sich
um seinen Dreck kümmern würde wäre allen geholfen. Falls den Bewohnern
der Dreck nichts ausmacht könnte dies deren Angelegenheit sein.
Allerdings könnten die Vermieter etwas dagegen haben, weil dies mögliche
Mieter abschrecken könnte. Deshalb versucht er eine Treppenhaus-Regelung
und hofft dabei auf die Einsicht der Bewohner -damit ist es leider nicht
weit her. Weil ein reines Treppenhaus gewünscht wird ,eine
Dreck-Zuordnung für Aussenstehende aber nicht möglich ist,werden die
Kosten für eine Profi-Firma auf alle verteilt.
Gruß,
Detlef
Andreas Portz
2011-11-20 15:12:31 UTC
Permalink
Post by D.Harms
Der Dreck wird von den Bewohnern ins Treppenhaus getragen. Ganz unten
mehr und ganz oben und vor den leeren Wohnungen weniger.
Von daher ist die Regelung, dass jeder 'vor der eigenen Tür kehrt',
sowieso unfair. Der Bewohner des EGs hat deutlich mehr Wildwechsel mit
außerdem dort noch stärker verschmutzten Hufen vor der Tür, als der
Bewohner des DGs. Oben muss man nur mal kurz aus Alibigründen fegen,
unten kratzt man festgetretene Matschklumpen und oft gar Kaugummireste
von den Stufen, die außerdem feucht gewischt werden müssen, damit sie
sauber erscheinen.

-Andreas
--
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Ulrich F. Heidenreich
2011-11-21 15:30:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by D.Harms
Der Dreck wird von den Bewohnern ins Treppenhaus getragen. Ganz unten
mehr und ganz oben und vor den leeren Wohnungen weniger.
Von daher ist die Regelung, dass jeder 'vor der eigenen Tür kehrt',
sowieso unfair. Der Bewohner des EGs hat deutlich mehr Wildwechsel mit
außerdem dort noch stärker verschmutzten Hufen vor der Tür,
Dafür nur eine "halbe" Treppe und kein Flurfenster.
Post by Andreas Portz
als der
Bewohner des DGs. Oben muss man nur mal kurz aus Alibigründen fegen,
Der hat als Ausgleich die Dachbodenreinigung am Bein.

Unfair wird's hier eigentlich nur, wenn der Vermieter es durchsetzen
kann (? Durchzusetzen versucht?), daß für die leerstehenden Wohnungen
mitgereinigt wird.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 4 Tagen ist Weihnachten
W0TWW ZMLPC 36EIU NNMGK 38GUX XU9YE HXMHE 0UZZR 16R6K
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!
Klaus Reiser
2011-11-22 09:14:08 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Unfair wird's hier eigentlich nur, wenn der Vermieter es durchsetzen
kann (? Durchzusetzen versucht?), daß für die leerstehenden Wohnungen
mitgereinigt wird.
Ok. Es ist Unfair. Vermutlich sogar unzulässig. Aber mal ehrlich. Normal
muss jeder für 1/8 Reinigung aufkommen. Nun sind es 1,33/8. Für wie
lange eigentlich?

Lohnt da ein Aufstand? Ich meine nein! Zumal die Hausbewohner ja für ihr
eigenes Wohlbefinden (es sei denn man fühlt sich im Dreck wohler) putzen.

Ausserdem wenn in einer Wohnung eine Grossfamilie mit viel Besuchern
einzieht ist die "Unfairness" größer und dann lt. Mietvertrag legal.

Gruss
Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 09:43:49 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Post by Ulrich F. Heidenreich
Unfair wird's hier eigentlich nur, wenn der Vermieter es durchsetzen
kann (? Durchzusetzen versucht?), daß für die leerstehenden Wohnungen
mitgereinigt wird.
Ok. Es ist Unfair. Vermutlich sogar unzulässig.
~~~~~~~~~~

In dem Hasen liegt der Pfeffer, nachdem ich hier fragte.
Post by Klaus Reiser
Aber mal ehrlich. Normal
muss jeder für 1/8 Reinigung aufkommen. Nun sind es 1,33/8.
30% mehr für meine Putzfrau möchte ich mir schon nicht dadurch aufs Auge
drücken lassen, daß der Vermieter zu 'dämlich' ist, Wohnraum an den Mann
zu bekommen.
Post by Klaus Reiser
Für wie lange eigentlich?
Ein Dreivierteljahr stehen die Wohnung wohl schon leer. Ende offen.
Seltsamerweise sucht er auf seiner Internetseite auch nicht aktiv
nach Mietern dafür. So, als wollte er gar nicht vermieten.
Post by Klaus Reiser
Lohnt da ein Aufstand?
Ein "Aufstand" eher weniger. Deswegen hätte ich ja gerne sowas wie
Rechtssicherheit. Meiner bescheidenen Meinung nach kann ich den Wisch
wohl ignorieren. Kann ich ihn?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
KDTGH JIRPC RSEYB 0VCWJ 7K1ZF CM3XL 8NPMU JNQWI YM7MG
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
Andreas Portz
2011-11-24 14:48:46 UTC
Permalink
Post by Klaus Reiser
Ausserdem wenn in einer Wohnung eine Grossfamilie mit viel Besuchern
einzieht ist die "Unfairness" größer und dann lt. Mietvertrag legal.
Es gibt für eine Wohnung auch Grenzen, ab wann diese als überbelegt
gilt. Wenn ich in einem Wohnhaus mit nur 2-Zimmer-50qm-Appartements
wohne und weiß, dass überall Singles oder junge Pärchen wohnen (was für
solche Putzaufteilungen oder auch Müllgebühren durchaus relevant ist),
würde ich gehörig Rabatz machen, wenn plötzlich eine halbe Stadt mit
Migrationshintergrund über mir einzieht und die zweite Hälfte dieser
Stadt zum Dauerbesuch dort weilt.
Wenn ich 100qm verteilt auf 5 Zimmer über mir bei meinem Einzug als
Leerstand erkenne, sieht das anders aus.


-Andreas
--
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Christoph Gartmann
2011-11-22 07:32:15 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by D.Harms
Der Dreck wird von den Bewohnern ins Treppenhaus getragen. Ganz unten
mehr und ganz oben und vor den leeren Wohnungen weniger.
Von daher ist die Regelung, dass jeder 'vor der eigenen Tür kehrt',
sowieso unfair. Der Bewohner des EGs hat deutlich mehr Wildwechsel mit
außerdem dort noch stärker verschmutzten Hufen vor der Tür, als der
Bewohner des DGs. Oben muss man nur mal kurz aus Alibigründen fegen,
unten kratzt man festgetretene Matschklumpen und oft gar Kaugummireste
von den Stufen, die außerdem feucht gewischt werden müssen, damit sie
sauber erscheinen.
Geruechteweise sind Erdgeschosswohnungen aber auch deutlich guenstiger als
Penthousebehausungen....

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -80464
Immunbiologie und Epigenetik
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Michael Zink
2011-11-21 14:50:59 UTC
Permalink
Post by D.Harms
Dreck-Zuordnung für Aussenstehende aber nicht möglich ist,werden die
Kosten für eine Profi-Firma auf alle verteilt.
Darf der Vermieter das ohne Zustimmung der Mieter machen, wenn es
anders vereinbart ist?

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
D.Harms
2011-11-21 17:10:41 UTC
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Post by Michael Zink
Post by D.Harms
Dreck-Zuordnung für Aussenstehende aber nicht möglich ist,werden die
Kosten für eine Profi-Firma auf alle verteilt.
Darf der Vermieter das ohne Zustimmung der Mieter machen, wenn es
anders vereinbart ist?
Wenn die Mieter sich uneinsichtig zeigen, kann er das als Alternative
vorschlagen.
Gruß,
Detlef
Christoph Gartmann
2011-11-22 07:35:37 UTC
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Post by D.Harms
Post by Michael Zink
Post by D.Harms
Dreck-Zuordnung für Aussenstehende aber nicht möglich ist,werden die
Kosten für eine Profi-Firma auf alle verteilt.
Darf der Vermieter das ohne Zustimmung der Mieter machen, wenn es
anders vereinbart ist?
Wenn die Mieter sich uneinsichtig zeigen, kann er das als Alternative
vorschlagen.
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -80464
Immunbiologie und Epigenetik
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 14:18:20 UTC
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Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Angenommen, dies /wäre/ so: Würden dadurch die anteiligen Kosten pro
Mieter steigen, wenn Wohnungen leerstehen? Wohl kaum. Was der Vermieter
hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr Wohnungen leerstehen,
umso höher werden die Kosten (oder Aufwand) für den einzelnen Mieter.
Rechtens?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
A7TQ9 J32JB HFRHQ MCI0U 8QMEG VUTPK 2A76M 2HJPN GS1BW
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
Klaus Butschies
2011-11-22 14:47:45 UTC
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Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Angenommen, dies /wäre/ so: Würden dadurch die anteiligen Kosten pro
Mieter steigen, wenn Wohnungen leerstehen? Wohl kaum. Was der Vermieter
hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr Wohnungen leerstehen,
umso höher werden die Kosten (oder Aufwand) für den einzelnen Mieter.
Rechtens?

Etwas unklar.Ich meine auch:
-Wenn im Mietverrag die regelmäßige Reinigung des dem einzelnen Mieter
zustehenden Bereiches(Absatz des Flures, der Treppe usw.) vereinbart ist,
dann hat der Mieter für diesen Bereich zu sorgen, gegebnenfalls auch Kosten
für diewen Bereich.Für leerstehende Wohungen (egal ob der Mieter Aktivitäten
unternimmt zu vermieten oder nicht) in keinem Fall.
-Die Vergabe entgegen Mietvertrag bedarf der Zustimmung des
Vertragspartners, des oder der Mieter
-Wenn hier geschrieben wude, der Verm,ieter macht keinerlei Anstalten etwas
zu unternehmen um leere Wohnungen zu vermietern ist es schon seltsam.Dann
auch ncoh die Kosten abzuwälzen überrascht dann nicht weiter.Auch wenn es
hier einigen nicht passt, es kann die Vermutung aufkommen hier Mieter aus
irgendeinem Grund herausekeln zu wollen.MIetervefrein ratsam.
Klaus
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 15:14:49 UTC
Permalink
Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Angenommen, dies /w?re/ so: W?rden dadurch die anteiligen Kosten pro
Mieter steigen, wenn Wohnungen leerstehen? Wohl kaum. Was der Vermieter
hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr Wohnungen leerstehen,
umso h?her werden die Kosten (oder Aufwand) f?r den einzelnen Mieter.
Rechtens?
a) War das meine Frage.
b) Warum verhunzt Du die so?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
D6OS4 3FVVX J8T2Y OLRHF 6KR6N VOIV2 CD8TF BYYVW UE1GC
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
Christoph Gartmann
2011-11-22 15:58:10 UTC
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Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Das ist so. Ich hatte einen ganz aehnlichen Fall vor kurzem anwaltlich pruefen
lassen.
Wuerden dadurch die anteiligen Kosten pro Mieter steigen, wenn Wohnungen
leerstehen?
Das duerften sie nicht.
Wohl kaum. Was der Vermieter hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr
Wohnungen leerstehen,
umso hoeher werden die Kosten (oder Aufwand) fuer den einzelnen Mieter.
Rechtens?
Nein, die Kehrwochenregelung kann VM-seitig nicht einseitig geaendert werden,
wenn sie Bestandteil des Mietvertrages ist. Das ist der Nachteil dieser
Konstruktion. Ist die Kehrwoche nicht Bestandteil des Vertrages, hat der VM
den Nachteil, dass er keine so guten Sanktionsmoeglichkeiten gegen faule Mieter
hat, koennte sie aber einseitig aendern.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
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http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-22 16:16:27 UTC
Permalink
Post by Christoph Gartmann
Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Das ist so.
Nein. Genau das ist hier nicht so!

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 3 Tagen ist Weihnachten
TNPA1 WGPD8 EFLVK G4XE9 XV98J W4KTM AW5WH LRRIP P0DMD
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!
D.Harms
2011-11-22 18:35:20 UTC
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Post by Christoph Gartmann
Post by Christoph Gartmann
Aber eben auch nicht mehr. Da Mietvertraege beidseitige Vertraege sind, koennen
sie auch nur mit Einverstaendnis von beiden Seiten gaendert werden. Wenn die
Kehrwoche im Mietvertrag steht, kann der VM diese nur dann an eine externe
Firma vergeben, wenn alle Mietparteien dem zustimmen.
Das ist so. Ich hatte einen ganz aehnlichen Fall vor kurzem anwaltlich pruefen
lassen.
Wuerden dadurch die anteiligen Kosten pro Mieter steigen, wenn Wohnungen
leerstehen?
Das duerften sie nicht.
Wohl kaum. Was der Vermieter hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr
Wohnungen leerstehen,
umso hoeher werden die Kosten (oder Aufwand) fuer den einzelnen Mieter.
Rechtens?
Was er verlangt ist, dass die Bewohner den Dreck den sie ins Treppenhaus
( ins _Treppenhaus!_- nicht vor ihre _Türe_!) tragen wieder entfernen.
Ist schließlich kein Pauschalreisenhotel all includet. Traurig genug,
dass man sowas per Vertrag festlegen muß. Es zeugt nicht von seiner
Böswilligkeit wenn der Vermieter dazu eine Firma beauftragt sondern wohl
eher davon, wes Geistes Kinder die MIeter sein könnten....
Gruß,
Detlef
Hans Beiger
2011-11-23 12:19:51 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Angenommen, dies /wäre/ so: Würden dadurch die anteiligen Kosten pro
Mieter steigen, wenn Wohnungen leerstehen? Wohl kaum. Was der Vermieter
hier aber verlangt, bedeutet de fakto, je mehr Wohnungen leerstehen,
umso höher werden die Kosten (oder Aufwand) für den einzelnen Mieter.
Rechtens?
CU!
Ulrich
(1) Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer
erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem
Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der
Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten
zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder
teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten
unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen
Verursachung Rechnung trägt.

Nachzulesen........ http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Deine jetzige Nebenkostenregelung kenne ich nicht.

Gruß Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-23 15:13:19 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Deine jetzige Nebenkostenregelung kenne ich nicht.
Wenn Du des Lesens mächtig wärest, würdest Du zumindest wissen, daß die
Treppenhausreinigung hier nicht durch die Betriebskosten abgedeckt ist,
sondern die Mieter selbst putzen (Oder wie ich Mann, der den Dreck eh
nur von einer Ecke in die andere wischen würde, eine Putzfrau bezahlen)
müssen.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 2 Tagen ist Weihnachten
5A8CK 7373H BKP62 K5VDN Q836B ZWMFU 8LCLV VUENW 6UHKW
Stellt euch vor, es ist Mittwoch und keiner geht hin!
Hans Beiger
2011-11-23 19:39:18 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn Du des Lesens mächtig wärest, würdest Du zumindest wissen, daß die
Treppenhausreinigung hier nicht durch die Betriebskosten abgedeckt ist,
sondern die Mieter selbst putzen (Oder wie ich Mann, der den Dreck eh
nur von einer Ecke in die andere wischen würde, eine Putzfrau bezahlen)
müssen.
CU!
Ulrich
Wenn du denken könntest, wärst du in der Lage zu erkennen, dass eine
Regelung geändert und angepasst werden kann. Den Rahmen dazu gibt das
BGB. Die derzeitige Regelung funktioniert offensichtlich nicht.

Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-24 10:09:09 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn Du des Lesens mächtig wärest, würdest Du zumindest wissen, daß die
Treppenhausreinigung hier nicht durch die Betriebskosten abgedeckt ist,
sondern die Mieter selbst putzen (Oder wie ich Mann, der den Dreck eh
nur von einer Ecke in die andere wischen würde, eine Putzfrau bezahlen)
müssen.
Wenn du denken könntest, wärst du in der Lage zu erkennen, dass eine
Regelung geändert und angepasst werden kann.
Durch einen "Die verbleibenden Wohnungsinhaber müssen die Hausreinigung
der leerstehenden Wohnungen übernehmen"-Aushang im Treppenhaus? B2fel.

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 1 Tag ist Weihnachten
LVOMN DUN2T 47F6P EDAVA 8IR5V 8GTJF AISTL 08MTD S448A
Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
Hans Beiger
2011-11-24 17:00:13 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Durch einen "Die verbleibenden Wohnungsinhaber müssen die Hausreinigung
der leerstehenden Wohnungen übernehmen"-Aushang im Treppenhaus? B2fel.
CU!
Ulrich
Genau das ist eben die Frage. Je nachdem wie das im Mietvertrag und der
Hausordnung geregelt ist kann das einseitig oder nur mit Zustimmung der
Mieter geändert werden. Und dazu musst du deinen Mietvertrag unter die
Lupe nehmen. Diesen kennt hier keiner im Wortlaut.

Kann der Vermieter in einer Hausordnung die Mieter zur
Treppenhausreinigung verpflichten?
Ja, wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Ohne eine
vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Hausreinigung
verantwortlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit für den Vermieter, eine
Putzfrau einzustellen und die dabei entstehenden Kosten als Nebenkosten
auf die Mieter umzulegen.

http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/FAQ/hausordnung.htm

Gruß Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-24 17:28:39 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Durch einen "Die verbleibenden Wohnungsinhaber müssen die Hausreinigung
der leerstehenden Wohnungen übernehmen"-Aushang im Treppenhaus? B2fel.
Genau das ist eben die Frage. Je nachdem wie das im Mietvertrag und der
Hausordnung geregelt ist kann das einseitig oder nur mit Zustimmung der
Mieter geändert werden.
Wie schon mindestens einmal genannt, steht in der Hausordnung, jeder
Mieter sei zur Reinigung der zu seinem Geschoss führenden Treppen
verpflichtet. Das ebenfalls hier als bekannt anzusehende
<http://invalid.de/reinigung.jpg> verweist sogar genau auf diesen
Punkt der Hausordnung.
Post by Hans Beiger
Diesen kennt hier keiner im Wortlaut.
Den hier relavanten Teil nur diejenigen nicht, die nicht des Lesens
mächtig sind.
Post by Hans Beiger
Kann der Vermieter in einer Hausordnung die Mieter zur
Treppenhausreinigung verpflichten?
Ja,
Und wenn's dort nicht drinsteht? Reicht ein Wisch im Treppenhaus?
Post by Hans Beiger
wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Ohne eine
vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Hausreinigung
verantwortlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit für den Vermieter, eine
Putzfrau einzustellen und die dabei entstehenden Kosten als Nebenkosten
auf die Mieter umzulegen.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/FAQ/hausordnung.htm
Von ebenda:

|Es gibt jedoch die Möglichkeit für den Vermieter, eine Putzfrau
|einzustellen und die dabei entstehenden Kosten als Nebenkosten auf
|die Mieter umzulegen.

Auch für die *leerstehenden* Wohnungen?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 1 Tag ist Weihnachten
KSE1X DC9VQ HAT25 30YIH 5LKI2 791F9 A0Q0E GA0ST Q7BYA
Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
Hans Beiger
2011-11-24 19:34:07 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch für die *leerstehenden* Wohnungen?
CU!
Ulrich
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab
umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Verursachung durch die Mieter ist doch recht eindeutig.

Ende der Vorstellung, Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-25 09:30:00 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch für die *leerstehenden* Wohnungen?
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab
umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Verursachung durch die Mieter ist doch recht eindeutig.
Wie können Mieter etwas verursachen, die gar nicht mehr im Haus wohnen?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 0 Tagen ist Weihnachten
2HC35 BLK21 8QQ1V B89M5 4TBJQ JEE6E 1ENM0 IUT5W DPFT4
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Hans Beiger
2011-11-25 11:48:52 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auch für die *leerstehenden* Wohnungen?
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab
umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Verursachung durch die Mieter ist doch recht eindeutig.
Wie können Mieter etwas verursachen, die gar nicht mehr im Haus wohnen?
Das sind ehemalige Mieter.
Post by Ulrich F. Heidenreich
CU!
Ulrich
Genau das ist es doch worauf ich hinweisen will. Wenn z.B. der
Wasserverbrauch auf die Kopfzahl umgelegt wird, zahlt die leer stehende
Wohnung auch nichts.

Eine Umlage auf bewohnte Wohnungen ist auch möglich.

Meine Meinung dazu ist: Wenn sich die Hausbewohner nicht einigen können
wird eine neu Regelung kommen. Ob euch diese dann besser gefällt, sei
dahingestellt. Die derzeitige Regelung halte ich eh für ungerecht.

Hans
Ulrich F. Heidenreich
2011-11-25 12:04:26 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Meine Meinung dazu ist: Wenn sich die Hausbewohner nicht einigen können
I.
Müssen Sie das denn? Oder ist nicht eher der Vermieter - wie hier schon
einmal angedeutet - als Besitzer der unvermieteten Wohneinheiten dann
auch alleine für die Reinigung zuständig? Warum sollte es "Schuld" der
Restmieter sein, wenn er Leerstände hat?

II.
Sie sind sich einig: Nämlich dahingehend, keinesfalls für Andere
mitputzen zu müssen. Völlig unabhängig davon, ob der "Andere" nun
ein Mieter einer nichtleerstehenden Wohnung oder der Vermieter als
Besitzer einer leerstehenden ist.
Post by Hans Beiger
wird eine neu Regelung kommen. Ob euch diese dann besser gefällt, sei
dahingestellt. Die derzeitige Regelung halte ich eh für ungerecht.
Und was tut das zum Status Quo zur Sache?

CU!
Ulrich
--
In 1 Monat und 0 Tagen ist Weihnachten
TSXVJ N8ZTN UFM6X DVLPF YONC3 DBHJB Y9F0D OZREC YXK0K
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
Klaus Butschies
2011-11-24 14:15:13 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn Du des Lesens mächtig wärest, würdest Du zumindest wissen, daß die
Treppenhausreinigung hier nicht durch die Betriebskosten abgedeckt ist,
sondern die Mieter selbst putzen (Oder wie ich Mann, der den Dreck eh
nur von einer Ecke in die andere wischen würde, eine Putzfrau bezahlen)
müssen.
CU!
Ulrich
Wenn du denken könntest, wärst du in der Lage zu erkennen, dass eine
Regelung geändert und angepasst werden kann. Den Rahmen dazu gibt das BGB.
Die derzeitige Regelung funktioniert offensichtlich nicht.
Doch sie funktioniert wenn alle Partner ihre Verpflichtungen erfüllen. "Ein
Jeder kehre vor SEINER TÜR".Nichtbewohnte Mietwohnungen sind von Vermieter
wie eine Mietpartei zu behandeln und wenn er keinen Mieter hat dann eben
selber.
Anpassen ist immer gut, wenn vertraglich vereinbart wurde dasss die
Reinigung des Treppenhauses durch eine Kraft/Firma des Vermieters erfolgt
und die auf einmal billlger werden.Dann ist der Betrag auch anzupassen.Zum
Beispiel von 80,00 Euro je Mietwhnung auf 60,00 Euro.Ansonsten Anpassung
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Klaus
Hans Beiger
2011-11-24 18:02:46 UTC
Permalink
Post by Klaus Butschies
Doch sie funktioniert wenn alle Partner ihre Verpflichtungen erfüllen. "Ein
Jeder kehre vor SEINER TÜR".Nichtbewohnte Mietwohnungen sind von Vermieter
wie eine Mietpartei zu behandeln und wenn er keinen Mieter hat dann eben
selber.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Post by Klaus Butschies
Anpassen ist immer gut, wenn vertraglich vereinbart wurde dass die
Reinigung des Treppenhauses durch eine Kraft/Firma des Vermieters erfolgt
und die auf einmal billiger werden.Dann ist der Betrag auch anzupassen.Zum
Beispiel von 80,00 Euro je Mietwohnung auf 60,00 Euro.Ansonsten Anpassung
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Klaus
Das BGB lässt auch andere Regelungen zu.

Hans
Lars Wilhelm
2011-11-25 09:50:35 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Doch  sie funktioniert wenn alle Partner ihre Verpflichtungen erfüllen. "Ein
Jeder kehre vor SEINER  TÜR".Nichtbewohnte Mietwohnungen sind von Vermieter
wie eine Mietpartei  zu behandeln und wenn er keinen Mieter hat dann eben
selber.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Anpassen  ist immer gut, wenn vertraglich vereinbart wurde dass die
Reinigung des Treppenhauses  durch eine Kraft/Firma des Vermieters erfolgt
und die auf einmal billiger werden.Dann ist der Betrag auch anzupassen.Zum
Beispiel von 80,00  Euro je Mietwohnung auf  60,00 Euro.Ansonsten Anpassung
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Klaus
Das BGB lässt auch andere Regelungen zu.
Nein, das interpretierst Du falsch.
natürlich kann der VM einen Berechnungsschlüssel ändern, auch das
Verfahren, aber was er nicht kann, die Kosten leerstehender Wohnungen
auf die vermieteten Wohnungen umlegen.
Also- falls trotz der Vereinbarung, ein jeder Mieter fege und putze
seinen Teil des Treppenhauses das Treppenhaus im Dreck erstickt, darf
der VM eine Reinigungsfirma bestellen. Bei der Umlage der Kosten,
steht er natürlich für den Leerstand inmmer noch grade, genau wie
vorher auch.
Wäre ich Vermieter, hätte ich die Kehrwochenregelung. Wenn das nicht
funktioniert, würde ich auf Treppenflurebene umschwenken, und wenn das
nicht klappt, einen Reinigungsfirma beauftragen.
Ganz sicher deckt 556a Ulis Vermieterentscheidung.nicht.
Hans Beiger
2011-11-25 12:00:32 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Hans Beiger
Das BGB lässt auch andere Regelungen zu.
Nein, das interpretierst Du falsch.
natürlich kann der VM einen Berechnungsschlüssel ändern, auch das
Verfahren, aber was er nicht kann, die Kosten leerstehender Wohnungen
auf die vermieteten Wohnungen umlegen.
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab
umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Die leer stehenden Wohnungen verursachen keine Verschmutzung und somit
weder Reinigungsaufwand noch Reinigungskosten.
Andreas Portz
2011-11-25 13:33:52 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Die leer stehenden Wohnungen verursachen keine Verschmutzung und somit
weder Reinigungsaufwand noch Reinigungskosten.
Wie in diesem thread schon mal erwähnt, verursachen nicht die Wohnungen
den Dreck, sondern die - aus welchem Grund auch immer - dorthin(ein)
laufenden Personen, sowie der Staub aus der Luft.


-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Klaus Butschies
2011-11-25 14:45:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Hans Beiger
Die leer stehenden Wohnungen verursachen keine Verschmutzung und somit
weder Reinigungsaufwand noch Reinigungskosten.
Wie in diesem thread schon mal erwähnt, verursachen nicht die Wohnungen
den Dreck, sondern die - aus welchem Grund auch immer - dorthin(ein)
laufenden Personen, sowie der Staub aus der Luft.
-Andreas
Es wäre doch wohl so zu betrachen wie die Umalge der Betriebkosen eines
Aufzuges für einen Mieter der Paterre wohnt.Er muß das auch tragen, das ist
nun hinlänglich entschieden.Die Aussavge "Benutze und brauche ich für meine
Wohnung nicht ist keine Grund die Kosten dafür abzulehnen. Das die übrigen
Mieter Kostern für eine Reinigung bezahlen müssen/sollen für die sie
garnicht zustänmdig sind ist unsinnig.Für anteilige Kosten auf diesem Gebiet
für leerstehende Mietwohnungen ist der Eigentümer ,eben der Vermieter
zuständig.nder raxis grenzg t fast an mafioses Verhalgten.Wohl demnächst
auch noch die Umlage von Steuern ajuf verbliebene Mieter, Kosten des
Betriebsstromes auf briggebliebnen MIeter usw.. Das ist übleste Abzockerei.
Klaus
Lars Wilhelm
2011-11-25 15:27:09 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Lars Wilhelm
Post by Hans Beiger
Das BGB lässt auch andere Regelungen zu.
Nein, das interpretierst Du falsch.
natürlich kann der VM einen Berechnungsschlüssel ändern, auch das
Verfahren, aber was er nicht kann, die Kosten leerstehender Wohnungen
auf die vermieteten Wohnungen umlegen.
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab
umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der
unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Die leer stehenden Wohnungen verursachen keine Verschmutzung und somit
weder Reinigungsaufwand noch Reinigungskosten.
Falsch. Die Wohnungen werden durch den VM ja sicherlich auch weiter
vermietet. Ergo fallen Besichtigungen an ergo wird auch durch den VM
bedingt das Treppenhaus schmutzig. Ganz einfach.
Aber davon ab- der Fall ist ja so ungewöhnlich nicht und die
rechtsprechung zieht ganz enge Grenzen für eine Neuaufteilung bei
Leerstand.
Stefan Schmitz
2011-11-26 16:32:58 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Wäre ich Vermieter, hätte ich die Kehrwochenregelung. Wenn das nicht
funktioniert, würde ich auf Treppenflurebene umschwenken, und wenn das
nicht klappt, einen Reinigungsfirma beauftragen.
Was meinst du mit Treppenflurebene?
Wenn das du hier besprochene ungerechte Regelung sein soll, warum
würdest du dahin wechseln statt direkt eine Firma zu beauftragen?
Lars Wilhelm
2011-11-28 06:20:44 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lars Wilhelm
Wäre ich Vermieter, hätte ich die Kehrwochenregelung. Wenn das nicht
funktioniert, würde ich auf Treppenflurebene umschwenken, und wenn das
nicht klappt, einen Reinigungsfirma beauftragen.
Was meinst du mit Treppenflurebene?
Wenn das du hier besprochene ungerechte Regelung sein soll, warum
würdest du dahin wechseln statt direkt eine Firma zu beauftragen?
Mit Treppenflurebene meine ich "jeder kehre vor seiner eigenen Tür".
Trotz der Arschkarte der EG Bewohner.
Und irgendwie war das losgelöst vom OP. Meiner Meinung nach ist die
kehrwochenartige Verteilung die gerechteste Lösung, wenn die Mieter
das Treppenhaus in Eigenleistung putzen.
Aber wenn das nicht funktioniert, weil sich manche Mieter halt auf
Kosten der anderen ausruhen können- würde ich in einem Zwischenschritt
umschwenken, um die faulen Säcke zu extrahieren und ggf abmahnen. Erst
wenn das nicht klappt, würde ich an der Nebenkostenschraube drehen.
Stefan Schmitz
2011-11-28 15:54:44 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Mit Treppenflurebene meine ich "jeder kehre vor seiner eigenen Tür".
Trotz der Arschkarte der EG Bewohner.
Und irgendwie war das losgelöst vom OP. Meiner Meinung nach ist die
kehrwochenartige Verteilung die gerechteste Lösung, wenn die Mieter
das Treppenhaus in Eigenleistung putzen.
Aber wenn das nicht funktioniert, weil sich manche Mieter halt auf
Kosten der anderen ausruhen können- würde ich in einem Zwischenschritt
umschwenken, um die faulen Säcke zu extrahieren und ggf abmahnen. Erst
wenn das nicht klappt, würde ich an der Nebenkostenschraube drehen.
Die faulen Säcke erkennst du doch schon daran, dass in ihrer Woche
nicht geputzt ist.

Oder ist Kehrwoche noch was anderes als reihum jeder eine Woche lang?
Lars Wilhelm
2011-11-28 21:02:29 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lars Wilhelm
Mit Treppenflurebene meine ich "jeder kehre vor seiner eigenen Tür".
Trotz der Arschkarte der EG Bewohner.
Und irgendwie war das losgelöst vom OP. Meiner Meinung nach ist die
kehrwochenartige Verteilung die gerechteste Lösung, wenn die Mieter
das Treppenhaus in Eigenleistung putzen.
Aber wenn das nicht funktioniert, weil sich manche Mieter halt auf
Kosten der anderen ausruhen können- würde ich in einem Zwischenschritt
umschwenken, um die faulen Säcke zu extrahieren und ggf abmahnen. Erst
wenn das nicht klappt, würde ich an der Nebenkostenschraube drehen.
Die faulen Säcke erkennst du doch schon daran, dass in ihrer Woche
nicht geputzt ist.
Oder ist Kehrwoche noch was anderes als reihum jeder eine Woche lang?
Nö, hast schon recht. Nur wenn man nicht explizit nicht jede Woche
kontrolliert, wird der Dreck von den anderen Parteien aufgefangen. Das
Umschwenken wäre dann die Gegenprobe, sozusagen.

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