Ulrich F. Heidenreich
2011-11-18 14:11:06 UTC
Hallo!
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?
TIA,
Ulrich
Gegeben sei ein Miethausbunker mit acht Wohneinheiten. Laut Hausordnung
(Bestandteil des Mietvertrages) ist jede Partei dazu verpflichet, ihren
Teil des Treppenhauses regelmäßig zu reinigen. Nun stehen drei von acht
Wohnungen leer. Wer reinigt in den Bereichen?
Der Vermieter meint, der verbleibende Rest müsse sich darum mitkümmern.
Ich meine dagegen, es sei sein Problem, wenn "Reinigungspersonal" wegen
der Leerstände ausfällt. Was meint ihr - respektive der Gesetzgeber -
dazu?
TIA,
Ulrich
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In 1 Monat und 7 Tagen ist Weihnachten
8FPFR GTP2K VRCLZ CJ8QU F4I7V QLS7H AJ93K NHSZQ NTWI9
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!
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