Jan Moriat <***@inetmx.de> wrote:
[Neue Zentralheizung im Haus, auf Mieterwunsch auch bei diesem,
exclusive des Badezimmers]
Falls der Einbau der Zentralheizung eine Wohnwertverbesserung darstellt
(also etwa vorher keine Gasetage installiert war sondern z.B.
Ofenheizung) ist das mir geläufige übliche Vorgehen leicht verkürzt
dieses:
1. Modernisierungsankündigung mit Nennung der voraussichtlichen Kosten
für den Mieter
2. Zustimmung durch den Mieter
3. Umbau
4. Nach Abschluss der Arbeiten Umlage der auf die Mietwohnung konkret
entfallenden Kosten (z.B. Installation, Heizkörper) sowie anteilig der
Gemeinkosten (Kessel, Planung, etc.) abzüglich eventueller Förderungen
auf die Miete auf AFAIR 10 Jahre als Modernisierungszuschlag getrennt
von der Miete ausgewiesen. Das ist unabhängig von Kappungsgrenze oder
ähnlichem, eine reguläre Mieterhöhung gemäß Mietspiegel ist weiterhin
(zusätzlich) möglich (zumindest nach Meinung des hiesigen Mietervereins)
und ein Streit wie von Dir beschrieben fällt dann aus. Ist für den
Mieter unter Umständen *deutlich* teurer als jetzt. Allerdings müsst Ihr
genau ausrechnen können, was an Kosten auf die Mietwohnung entfällt.
Post by Jan MoriatNun die miete für das Obiekt ohne heizung lag bei 3,50 da jetzt eine
Heizung drinn ist und laut Mietspegel für solche wohnungen zw 4,00 und
4,80 verlangen kann haben wir die Miete erhöht. alles in dem
gesetzlichem rahmen (die Zeit und kappungsgrenze beachtet).
Ist zweifellos eine Frage der Argumentation. Ihr könntet AFAIK
theoretisch 20% von 3,50 Euro in drei Jahren erhöhen, also auf max. 4,25
- je nachdem wie gross die Wohnung ist kann das dem Mieter durchaus die
Laune verhageln, insbesondere, wenn dann irgendwann die
Heizkostenabrechung kommt und er feststellt, dass eine Zentralheizung
ganz schön viel teurer sein kann, als ältere Heizmethoden. Da könnt ihr
zwar nichts dafür, vielleicht weiss der Mieter aber einfach nicht, was
denn der Einbau einer Zentralheizung kostet oder es war ihm vorher nicht
klar, was das nachher für finanzielle Folgen hat. Da haben sich in
meinen Augen beide Seiten ungeschickt verhalten, soweit man das Deiner
Schilderung entnehmen kann. Ich würde mal klären, ob der Mieter sich die
neue Miete leisten kann oder wo der Grund für seinen Widerspruch liegt.
Post by Jan Moriat" c) Wohnung ohne Bad oder (unterstrichen) ohne Sammelheizung
Abschalag von 15%"
Den Abschlag könnte er IMHO nur auf die Fläche des Badezimmers vornehmen
(wenn überhaupt), der Rest der Wohnung (was vermutlich die überwiegende
Fläche ist) hat ja Sammelheizung. Ich würde falls möglich aber mal obige
Alternative durchrechnen und auf Umsetzung prüfen. Möglicherweise habt
ihr euch diesen Weg schon verbaut. Falls machbar ihm als Alternative
vorlegen, dann werdet ihr Euch möglicherweise schnell einig.
Post by Jan MoriatOk es war unsere dummheit das wir uns nicht schriftlichen geben liessen
von Ihm wegen der heizung im Badezimmer
Zeugen? Pinzipiell sollte es in einer solchen Situation doch möglich
sein, sich im Guten zu einigen - ein Rechtsstreit dauert nur lange,
kostet Geld und das Verhältnis Mieter - Vermieter ist auch im Eimer.
Gruss
Markus