Discussion:
Mietminderung wegen fehlender Heizung im Badezimmer
(zu alt für eine Antwort)
Jan Moriat
2006-01-01 22:08:50 UTC
Permalink
Hallo

ich habe da so eine frage.
wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen wenn das badezimmer nicht an
die Zentrallheizung angeschlossen ist, sondern per Elektroheizstrahler
beheitzt wird.

Restlichen Räume sind an die Zentrallheizung angeschlossen.

Danke für eure hilfe

Jan
Sevo Stille
2006-01-01 22:22:56 UTC
Permalink
Post by Jan Moriat
wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen wenn das badezimmer nicht an
die Zentrallheizung angeschlossen ist, sondern per Elektroheizstrahler
beheitzt wird.
Wenn kein Mietaufschlag für eine Luxuswohnung bezahlt wird und nicht
eine Abweichung gegenüber der beim Vertragsschluß vereinbarten
Ausstattung besteht, Null.

Abschläge gibt es den meisten Mietspiegeln nur für Einfach- und
Einfachstwohnungen - wie die definiert sind, unterliegt lokalen
Variationen, aber in aller Regel fehlen da Zentralheizung und/oder
Badezimmer komplett...

Gruß Sevo
Volker Soehnitz
2006-01-02 09:23:02 UTC
Permalink
Post by Jan Moriat
wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen wenn das badezimmer nicht an
die Zentrallheizung angeschlossen ist, sondern per Elektroheizstrahler
beheitzt wird.
Da selbst ein unbeheiztes Badezimmer vertragsgemäß sein kann, kannst Du Dir
die Antwort jetzt selbst geben. ;-)

Anders sieht das nur dann aus, wenn das Badezimmer vertragsgemäß an die
Zentralheizung angeschlossen sein müsste (also wenn dies zu Mietbeginn so
war oder wenn der Vermieter dies zugesichert hat).

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Lothar Hügel
2006-01-02 16:48:46 UTC
Permalink
Hallo Jan,
Post by Jan Moriat
wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen wenn das badezimmer nicht
an die Zentrallheizung angeschlossen ist, sondern per
Elektroheizstrahler beheitzt wird.
wieso Mietminderung?- Solch ein Mangel ist doch unübersehbar bei der
Wohnungsbesichtigung und wird bei Mietvertragsabschluß akzeptiert, oder
mietet wirklich jemand ohne vorherige Betrachtung des Mietobjektes?

Wie das allerdings überhaupt mit der Zulässigkeit solcher
Elektroheizstrahler für Feuchträume aussieht, und was bei der Absicherung zu
beachten ist, falls es zulässig ist, sollte dir ein Elektro-Meister besser
sagen können. Wahrscheinlich ist der Heizstrahler ein lebensgefährliches
unzulässiges Provisorium...
Jan Moriat
2006-01-02 20:02:01 UTC
Permalink
Danke für Eure hilfe.

Da ich sehe daß diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist werde
ich wohl den kompletten Sachverhalt darstellen.

Vor einiger Zeit haben wir ein Mehrfamillien Haus gekauft. eine Wohnung
nutzen wir selber die andere war schon vermittet. In dem Haus gab es
keine zentrallheizung, da wir aber auf diese luxus nicht verzichten
wollte installierten wir diese. der Mieter fragte uns ob es auch
möglich wäre bei Ihm diese zu installieren. Also habe wir dies
gemacht, er sagte jedoch da er im badezimmer so eine Elektroheizung hat
und dort keine haeizung wünscht (wegen einem unvermeidbaren
Wanddurchbruch). Dies passte uns auch, da wir eigentlich überhaupt
keine heizung dort bis zu seinem auszug geplannt haben.
Nun die miete für das Obiekt ohne heizung lag bei 3,50 da jetzt eine
Heizung drinn ist und laut Mietspegel für solche wohnungen zw 4,00 und
4,80 verlangen kann haben wir die Miete erhöht. alles in dem
gesetzlichem rahmen (die Zeit und kappungsgrenze beachtet).
Und jetzt auf einmal heist es von dem Mieter die neue Miete wird nicht
akzeptiert diese muss um 15% reduziert werden da, ich werde jetzt
genauen Wortlaut aus dem Mietspegel zitieren auf dem er sich beruft:

" c) Wohnung ohne Bad oder (unterstrichen) ohne Sammelheizung
Abschalag von 15%"

Ok es war unsere dummheit das wir uns nicht schriftlichen geben liessen
von Ihm wegen der heizung im Badezimmer, aber nach meinem verständniss
kann er doch nicht um die kompletten abschalg ansetzen oder ??

Danke für euren rat


Jan
Markus Hippeli
2006-01-02 23:29:52 UTC
Permalink
Jan Moriat <***@inetmx.de> wrote:

[Neue Zentralheizung im Haus, auf Mieterwunsch auch bei diesem,
exclusive des Badezimmers]

Falls der Einbau der Zentralheizung eine Wohnwertverbesserung darstellt
(also etwa vorher keine Gasetage installiert war sondern z.B.
Ofenheizung) ist das mir geläufige übliche Vorgehen leicht verkürzt
dieses:

1. Modernisierungsankündigung mit Nennung der voraussichtlichen Kosten
für den Mieter
2. Zustimmung durch den Mieter
3. Umbau
4. Nach Abschluss der Arbeiten Umlage der auf die Mietwohnung konkret
entfallenden Kosten (z.B. Installation, Heizkörper) sowie anteilig der
Gemeinkosten (Kessel, Planung, etc.) abzüglich eventueller Förderungen
auf die Miete auf AFAIR 10 Jahre als Modernisierungszuschlag getrennt
von der Miete ausgewiesen. Das ist unabhängig von Kappungsgrenze oder
ähnlichem, eine reguläre Mieterhöhung gemäß Mietspiegel ist weiterhin
(zusätzlich) möglich (zumindest nach Meinung des hiesigen Mietervereins)
und ein Streit wie von Dir beschrieben fällt dann aus. Ist für den
Mieter unter Umständen *deutlich* teurer als jetzt. Allerdings müsst Ihr
genau ausrechnen können, was an Kosten auf die Mietwohnung entfällt.
Post by Jan Moriat
Nun die miete für das Obiekt ohne heizung lag bei 3,50 da jetzt eine
Heizung drinn ist und laut Mietspegel für solche wohnungen zw 4,00 und
4,80 verlangen kann haben wir die Miete erhöht. alles in dem
gesetzlichem rahmen (die Zeit und kappungsgrenze beachtet).
Ist zweifellos eine Frage der Argumentation. Ihr könntet AFAIK
theoretisch 20% von 3,50 Euro in drei Jahren erhöhen, also auf max. 4,25
- je nachdem wie gross die Wohnung ist kann das dem Mieter durchaus die
Laune verhageln, insbesondere, wenn dann irgendwann die
Heizkostenabrechung kommt und er feststellt, dass eine Zentralheizung
ganz schön viel teurer sein kann, als ältere Heizmethoden. Da könnt ihr
zwar nichts dafür, vielleicht weiss der Mieter aber einfach nicht, was
denn der Einbau einer Zentralheizung kostet oder es war ihm vorher nicht
klar, was das nachher für finanzielle Folgen hat. Da haben sich in
meinen Augen beide Seiten ungeschickt verhalten, soweit man das Deiner
Schilderung entnehmen kann. Ich würde mal klären, ob der Mieter sich die
neue Miete leisten kann oder wo der Grund für seinen Widerspruch liegt.
Post by Jan Moriat
" c) Wohnung ohne Bad oder (unterstrichen) ohne Sammelheizung
Abschalag von 15%"
Den Abschlag könnte er IMHO nur auf die Fläche des Badezimmers vornehmen
(wenn überhaupt), der Rest der Wohnung (was vermutlich die überwiegende
Fläche ist) hat ja Sammelheizung. Ich würde falls möglich aber mal obige
Alternative durchrechnen und auf Umsetzung prüfen. Möglicherweise habt
ihr euch diesen Weg schon verbaut. Falls machbar ihm als Alternative
vorlegen, dann werdet ihr Euch möglicherweise schnell einig.
Post by Jan Moriat
Ok es war unsere dummheit das wir uns nicht schriftlichen geben liessen
von Ihm wegen der heizung im Badezimmer
Zeugen? Pinzipiell sollte es in einer solchen Situation doch möglich
sein, sich im Guten zu einigen - ein Rechtsstreit dauert nur lange,
kostet Geld und das Verhältnis Mieter - Vermieter ist auch im Eimer.

Gruss

Markus
Martin Gerdes
2006-01-03 14:00:06 UTC
Permalink
Post by Jan Moriat
Da ich sehe daß diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist werde
ich wohl den kompletten Sachverhalt darstellen.
Vor einiger Zeit haben wir ein Mehrfamilienhaus gekauft. Eine Wohnung
nutzen wir selber, die andere war schon vermittet. In dem Haus gab es
keine Zentralheizung, da wir aber auf diesen luxus nicht verzichten
wollten, installierten wir diese. Der Mieter fragte uns, ob es auch
möglich wäre, bei ihm diese zu installieren. Also habe wir dies
gemacht, er sagte jedoch, da er im badezimmer so eine Elektroheizung
hat, er dort keine haeizung wünscht (wegen einem unvermeidbaren
Wanddurchbruch).
Darauf hätte ich mich nicht eingelassen. Der nächste Mieter will natürlich
dort einen Heizkörper -- und Nachinstallation kostet überproportional Geld.
Post by Jan Moriat
Dies passte uns auch, da wir eigentlich überhaupt keine heizung dort
bis zu seinem auszug geplant haben.
Nun die Miete für das Objekt ohne Heizung lag bei 3,50. Da jetzt eine
Heizung drin ist und laut Mietspegel für solche wohnungen zw 4,00 und
4,80 verlangen kann, haben wir die Miete erhöht.
Das hätte man sinnvollerweise vorher schriftlich mit dem Mieter klargemacht.
Post by Jan Moriat
Alles in dem gesetzlichem Rahmen (die Zeit und Kappungsgrenze beachtet).
Bei einer Modernisierung ist die Kappungsgrenze nicht das wesentliche
Kriterium.
Post by Jan Moriat
Und jetzt auf einmal heißt es von dem Mieter, die neue Miete wird nicht
akzeptiert. Diese muss um 15% reduziert werden da, ich werde jetzt
" c) Wohnung ohne Bad oder (unterstrichen) ohne Sammelheizung
Abschlag von 15%"
OK. Es war unsere Dummheit, daß wir uns nicht schriftlichen geben ließen
von ihm wegen der Heizung im Badezimmer, aber nach meinem Verständnis
kann er doch nicht um die kompletten Abschlag ansetzen, oder?
Oder.
Gemeint ist: "Wohnung ohne Bad" (ist ja wohl nicht) oder "Wohnung ohne
Sammelheizung" (ist ja wohl auch nicht).

Es ist die Frage, wieviel Ärger Du bereit bist zu tolerieren. Ich an Deiner
Stelle würde es wohl auf einen Prozeß ankommen lassen. Und wenn der (wider
Erwarten) gegen Dich läuft, hast Du in einem 2-Familienhaus, in dem Du mit
einer Mietpartei wohnst, die Möglichkeit zur erleichterten Kündigung.
--
Martin Gerdes
M G Berberich
2006-01-02 20:04:35 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Lothar Hügel
Wie das allerdings überhaupt mit der Zulässigkeit solcher
Elektroheizstrahler für Feuchträume aussieht, und was bei der
Absicherung zu beachten ist, falls es zulässig ist, sollte dir ein
Elektro-Meister besser sagen können. Wahrscheinlich ist der
Heizstrahler ein lebensgefährliches unzulässiges Provisorium...
Kaum, elektrische Heizstrahler waren eine Zeitlang eine gängige
Methode ein (bei der Renovierung von Altbauten neu eingebautes) Bad zu
beheizen.

MfG
bmg
--
"Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!" | ***@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
Lothar Hügel
2006-01-03 00:00:49 UTC
Permalink
Hallo,
Post by M G Berberich
Post by Lothar Hügel
Wie das allerdings überhaupt mit der Zulässigkeit solcher
Elektroheizstrahler für Feuchträume aussieht, und was bei der
Absicherung zu beachten ist, falls es zulässig ist, sollte dir ein
Elektro-Meister besser sagen können. Wahrscheinlich ist der
Heizstrahler ein lebensgefährliches unzulässiges Provisorium...
Kaum, elektrische Heizstrahler waren eine Zeitlang eine gängige
Methode ein (bei der Renovierung von Altbauten neu eingebautes) Bad zu
beheizen.
es war auch mal üblich, die gesamte Wohnung nur mit einer Sicherung zu
schützen. Inzwischen ist es schon länger üblich bei Neubauten oder
Renovierung, verschiedene Stromkreise zu schaffen mit unterschiedlicher
Absicherung. AFAIK im Bad und anderen "Feuchträumen" höchstens mit 10 oder
16 A oder so...

Ganz abgesehen davon, das solche Heizstrahler enorm Energie verbrauchen und
damit kaum Heizwert schaffen, sind sie auch gefährlich in Verbindung mit der
stromleitenden Eigenschaft von Wasser. Je nach Beschaffenheit von Wand und
Decken ist eventuell auch noch Brandgefahr zu beachten - gerade in durch
semiprofessionelle Personen ohne ausreichende Fachkunde mit Eigeninitiative
renovierten Altbauten...

Ist eine Frage, wie weit der Eigentümer bei Kenntnis des Sachverhaltes mit
haftbar gemacht werden kann für Schäden der Mieter und die Ersparnis bei
Nachrüstung einer Zentralheizung die Kosten des Risikos deckt. Das billig
und preiswert nicht immer gleich sind, ist wohl nichts Neues. Auch
Versicherungen haben teilweise ziemlich enge Vorstellungen vom Risiko und
ihrer Haftung im Schadensfall, wenn es um leichtsinnig eingebrachte
Elektroinstallation und ihre Folgeschäden geht...

Wenn durch das zu kalte Bad erst Schimmel im Mauerwerk ist, wird Sanierung
teuer. Es geht schnell mit Schimmelbildung in regelmäßig genutzten,
unzureichend geheizten und gelüfteten Bädern. Ich kannte auch solche
Altbauwohnungen... >;-)

Als Eigentümer dürfte mögliche Mietminderung noch dein kleinstes
kalkulatorisches Problem sein. Es geht dabei nicht nur um den warmen Hintern
der Mieter im Bad. Aber ich bin nur Kaufmann und keine Elektrofachkraft...


Et hät noch immer jood jejange... Lothar *daeh Jries*
M G Berberich
2006-01-03 16:44:26 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Lothar Hügel
Post by M G Berberich
Post by Lothar Hügel
Wie das allerdings überhaupt mit der Zulässigkeit solcher
Elektroheizstrahler für Feuchträume aussieht, und was bei der
Absicherung zu beachten ist, falls es zulässig ist, sollte dir ein
Elektro-Meister besser sagen können. Wahrscheinlich ist der
Heizstrahler ein lebensgefährliches unzulässiges Provisorium...
Kaum, elektrische Heizstrahler waren eine Zeitlang eine gängige
Methode ein (bei der Renovierung von Altbauten neu eingebautes) Bad zu
beheizen.
es war auch mal üblich, die gesamte Wohnung nur mit einer Sicherung
zu schützen. Inzwischen ist es schon länger üblich bei Neubauten
oder Renovierung, verschiedene Stromkreise zu schaffen mit
unterschiedlicher Absicherung. AFAIK im Bad und anderen
"Feuchträumen" höchstens mit 10 oder 16 A oder so...
Es gibt aber Bestandschutz, wie Dir ja durchaus klar ist.
Post by Lothar Hügel
Ganz abgesehen davon, das solche Heizstrahler enorm Energie
verbrauchen und damit kaum Heizwert schaffen,
Diese Dinger verwandeln die gesamte verbrauchte elektrische Energie in
Wärme, zum Großteil in Strahlungswärme, sind also genauso effizient
wie jede andere elektrische Heizung.
Post by Lothar Hügel
sind sie auch gefährlich in Verbindung mit der stromleitenden
Eigenschaft von Wasser. Je nach Beschaffenheit von Wand und Decken
ist eventuell auch noch Brandgefahr zu beachten - gerade in durch
semiprofessionelle Personen ohne ausreichende Fachkunde mit
Eigeninitiative renovierten Altbauten...
Falsch einbauen kann man alles, davon war aber hier nicht die Rede.
Post by Lothar Hügel
Ist eine Frage, wie weit der Eigentümer bei Kenntnis des
Sachverhaltes mit haftbar gemacht werden kann für Schäden der Mieter
und die Ersparnis bei Nachrüstung einer Zentralheizung die Kosten
des Risikos deckt.
Wenn es fachgerecht eingebaut wurde, sehe ich für den Vermieter kein
Haftungsrisiko.

Man hat diese Heizstrahler oft eingebaut bzw. einbauen lassen wenn in
einer Altbauwohnung ein Bad neu geschaffen wurde, weil es vorher
keines gab. Das Problem bestand dann darin, das das neue Bad oft
mitten in der Wohnung lag und man sich den baulichen Aufwand
Heizungszu- und Ablauf dort hineinzulegen sparen wollte, und eine
Zeitlang waren diese Heizstrahler topmodern (so wie heute jeder
Cerankochfelder haben will und sich in dreizig Jahren die Menschen
vielleicht fragen warum man damals diesen Schrott verbaut hat).

MfG
bmg
--
"Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!" | ***@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
Frank Hucklenbroich
2006-01-04 15:26:58 UTC
Permalink
Post by M G Berberich
Hallo,
Post by Lothar Hügel
Wie das allerdings überhaupt mit der Zulässigkeit solcher
Elektroheizstrahler für Feuchträume aussieht, und was bei der
Absicherung zu beachten ist, falls es zulässig ist, sollte dir ein
Elektro-Meister besser sagen können. Wahrscheinlich ist der
Heizstrahler ein lebensgefährliches unzulässiges Provisorium...
Kaum, elektrische Heizstrahler waren eine Zeitlang eine gängige
Methode ein (bei der Renovierung von Altbauten neu eingebautes) Bad zu
beheizen.
Es ist in Südamerika auch gängige Methode, Warmwasser in der Dusche mit
kleinen Elektrogeräten zu erzeugen, die oben am Duschkopf mit blanken
Stromkabeln befestigt sind (sowas hatte ich in Brasilien mal in einem
Hotelzimmer, da habe ich dann doch lieber kalt geduscht).

Deshalb muß es noch lange nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

Wobei, wenn der Heizstrahler weit genug weg von der Dusche an der Decke
bzw. hoch an der Wand montiert ist, kann ich mir da eigentlich kein großes
Katastrophenszenario vorstellen - wenn man ihn naßspritzt bekommt er einen
Kurzschluß und ist u.U. kaputt, okay, aber sonst? So lange man nicht mit
nassen Fingern reinfaßt?!

Grüße,

Frank
Kurt Guenter
2006-01-05 19:48:48 UTC
Permalink
Post by Jan Moriat
wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen wenn das badezimmer nicht an
die Zentrallheizung angeschlossen ist, sondern per Elektroheizstrahler
beheitzt wird.
0% oder 0,00 Euro.
Post by Jan Moriat
Restlichen Räume sind an die Zentrallheizung angeschlossen.
Und der Heizkoerper im Bad hat sich ueber Nacht in Luft aufgeloest?
Jan Moriat
2006-01-06 20:17:52 UTC
Permalink
Danke für eure Antworten.

Ich konnte mir so einen kleinen Überblick zu diesem Thema verschaffen


Gruss

Jan

Lesen Sie weiter auf narkive:
Suchergebnisse für 'Mietminderung wegen fehlender Heizung im Badezimmer' (Fragen und Antworten)
6
Antworten
mietkürzung berechtigt? ja oder nein?
gestartet 2012-02-02 10:18:58 UTC
recht & ethik
Loading...