Discussion:
Zum Tausch von Stellplatz verpflichtet?
(zu alt für eine Antwort)
m***@steffenbergner.de
2006-07-14 09:34:02 UTC
Permalink
Hallo,

ich wohne in Miete in einem Haus mit 9 Parteien (ebenfalls alles
Mieter). In der Tiefgarage des Hauses habe ich ebenfalls zwei
Stellplätze gemietet, die im Mietvertrag mit aufgeführt sind
(allerdings nicht explizit benannt mit Stellplatz xy o.ä.). Insgesamt
befinden sich 9 Stellplätze in der Tiefgarage, wobei immer 2
nebeneinander sind und dann eine Trennung durch eine Säule oder
Außenwand erfolgt. Ich steht nun seit 2 Jahren auf zwei
nebeneinanderliegenden Stellplätzen, die auch von der Breite her
(jeweil 2,45m) die breitesten sind.
Nun zieht ein neuer Mieter ein, der ebenfalls zwei Stellplätze will
und zwei große Autos hat. Ich soll jetzt mit meinen zwei Autos auf
zwei andere Stellplätze, die bedeutet kleiner sind (jeweils 2,25m, auf
der einen Seite durch Außenwand, auf der anderen durch Säule
begrenzt) ausweichen. Hinzu kommt, dass diese beiden sehr schwer
anfahrbar sind. Muss in die Garage einfahren, scharf rechts und nach
zwei Meter wieder scharf links fahren, um auf den Stellplatz zu kommen.
Die Fahrgasse die dazu benutzt werden muss ist gerade mal 4,90 breit
und macht das Einparken mit einem normalen Mittelklasse/Kompaktwagen
zur Qual.

Muss ich die Stellplätze abgeben und die anderen annehmen???

Danke vorab für kommende Antworten!
Ulrich Gehauf
2006-07-14 09:43:48 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Muss ich die Stellplätze abgeben und die anderen annehmen???
IMHO hast du kein Anrecht auf einen speziellen Stellplatz. Du hast nur
Anrech auf 2 freie Plätze in der Garage. Welche das sind, und ob die "fest"
vergeben sind, gibt dein Mietvertrag nicht her. Gewohnheitsmäßiges Parken
auf einem bestimmten Platz gibt dir nicht das Recht, den als deinen
Stellplatz anzusehen.

Gruß
Uli
m***@steffenbergner.de
2006-07-14 09:58:14 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
IMHO hast du kein Anrecht auf einen speziellen Stellplatz.
Der neue Mieter aber auch nicht, sofern nix anderes in seinem
Mietvertrag steht, oder?
Post by Ulrich Gehauf
Du hast nur
Anrech auf 2 freie Plätze in der Garage. Welche das sind, und ob die "fest"
vergeben sind, gibt dein Mietvertrag nicht her. Gewohnheitsmäßiges Parken
auf einem bestimmten Platz gibt dir nicht das Recht, den als deinen
Stellplatz anzusehen.
die anderen Stellplätze sind allerdings einfach saueng (2,25m mit
Begrenzung durch Säule oder Wand auf jeweils einer Seite). Ist das mit
dieserr Breite überhaupt noch gültig, dass als PKW-Stellplatz zu
bezeichen (da gibts doch so 'ne Garagenverordnung oder so!?!).
Gerade weil die Stellplätze so eng sind, steht dort immer jeweils 1
Fahrzeug auf zwei "Stellplätzen". Ich bin der einzige Mieter, der zwei
Autos auf zwei Stellplätzen stehen hat.
Ulrich Gehauf
2006-07-14 10:23:19 UTC
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Post by m***@steffenbergner.de
Post by Ulrich Gehauf
IMHO hast du kein Anrecht auf einen speziellen Stellplatz.
Der neue Mieter aber auch nicht, sofern nix anderes in seinem
Mietvertrag steht, oder?
Richtig. Jeder kann sich dahin stellen, wo frei ist, wobei für dich immer 2
Plätze vorhanden sein sollten.
Post by m***@steffenbergner.de
die anderen Stellplätze sind allerdings einfach saueng (2,25m mit
Begrenzung durch Säule oder Wand auf jeweils einer Seite). Ist das mit
dieserr Breite überhaupt noch gültig, dass als PKW-Stellplatz zu
bezeichen (da gibts doch so 'ne Garagenverordnung oder so!?!).
Keine Ahnung... Aber eine Fertiggarage (auf beiden Seiten Wand) ist auch
nicht viel größer...

Gruß
Uli
m***@steffenbergner.de
2006-07-14 11:47:39 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Keine Ahnung... Aber eine Fertiggarage (auf beiden Seiten Wand) ist auch
nicht viel größer...
Da kann man aber auch direkt gerade reinfahren, bei mir nicht...
Kurt Guenter
2006-07-14 18:17:40 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
In der Tiefgarage des Hauses habe ich ebenfalls zwei
Stellplätze gemietet, die im Mietvertrag mit aufgeführt sind
(allerdings nicht explizit benannt mit Stellplatz xy o.ä.).
Also dort parken, wo ein freier Platz ist?
Post by m***@steffenbergner.de
Ich steht nun seit 2 Jahren auf zwei nebeneinanderliegenden
Stellplätzen,
zufällig, weil die frei waren oder sind die zugewiesen worden?
Post by m***@steffenbergner.de
Muss ich die Stellplätze abgeben und die anderen annehmen???
kommt drauf an.
Thomas Holle
2006-07-15 11:15:06 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by m***@steffenbergner.de
In der Tiefgarage des Hauses habe ich ebenfalls zwei
Stellplätze gemietet, die im Mietvertrag mit aufgeführt sind
(allerdings nicht explizit benannt mit Stellplatz xy o.ä.).
Also dort parken, wo ein freier Platz ist?
Post by m***@steffenbergner.de
Ich steht nun seit 2 Jahren auf zwei nebeneinanderliegenden
Stellplätzen,
zufällig, weil die frei waren oder sind die zugewiesen worden?
Mit welchem Argument soll dann der neue Mieter den Stellplatz "gesondert"
ausgewiesen bekommen?
Post by Kurt Guenter
Post by m***@steffenbergner.de
Muss ich die Stellplätze abgeben und die anderen annehmen???
Ich denke nicht=Gewohnheitsrecht/Vorteil ersessen.

Wer sagt das eigentlich?
Der Hausmeister?

Handelt es sich um Eigentumswohnungen-oder ein Mehrfamilienhaus?
Jede Eigentumswohnung hat nämlich ein Sondernutzungsrecht, das in der
Teilungserklärung eingetragen ist.

MfG
Thomas
Kurt Guenter
2006-07-15 17:54:41 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Mit welchem Argument soll dann der neue Mieter den Stellplatz "gesondert"
ausgewiesen bekommen?
Zusage im MV?!
Post by Thomas Holle
Ich denke nicht=Gewohnheitsrecht/Vorteil ersessen.
gibts nicht. Es wurden zwei Plätze, die nicht näher bestimmt sind,
zugesagt. Nicht mehr und nicht weniger.
Post by Thomas Holle
Jede Eigentumswohnung hat nämlich ein Sondernutzungsrecht,
achwas, seit wann können ETW irgendwelche Rechte haben?
Post by Thomas Holle
das in der Teilungserklärung eingetragen ist.
und Du wirst uns sicherlich noch sagen, was das mit einem
Mietverhältnis zu tun hat?
Thomas Holle
2006-07-15 22:25:34 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Mit welchem Argument soll dann der neue Mieter den Stellplatz "gesondert"
ausgewiesen bekommen?
Zusage im MV?!
Ach so- damit verbunden ist natürlich die Enteignung der anderen Mieter?
(Vielleicht bekommt der neue Mieter auch eine gesonderte Hausordnung nebst
Grundrechten...)
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Ich denke nicht=Gewohnheitsrecht/Vorteil ersessen.
gibts nicht. Es wurden zwei Plätze, die nicht näher bestimmt sind,
zugesagt. Nicht mehr und nicht weniger.
Hellseher
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Jede Eigentumswohnung hat nämlich ein Sondernutzungsrecht,
achwas, seit wann können ETW irgendwelche Rechte haben?
Wie man dich kennt; quatsch doch nicht dumm drum rum;)
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
das in der Teilungserklärung eingetragen ist.
und Du wirst uns sicherlich noch sagen, was das mit einem
Mietverhältnis zu tun hat?
Bin ich dein Lehrer?
Selbstverständlich hat das etwas mit dem Mietverhältnis zu tun.

@Kurt Guenther,
lies doch einfach nur mit, wenn du schon keine Ahnung hast.

MfG
Thomas
Kurt Guenter
2006-07-16 08:54:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Ach so- damit verbunden ist natürlich die Enteignung der anderen Mieter?
Liest Du auch mit oder kannst Du nur sinnlos rumpöbeln?

Der OP hat _keinen_ festen Parkplatz zugewiesen bekommen!
Er hatte die freie Auswahl aus z.B. 2aus20.

Für zukünftige Mieter kann sich das jederzeit ändern.
Dann hat er nur noch die Auswahl aus 2aus18.

Hauptsache, ihm stehen, wie mietvertraglich vereinbart, 2 (von 18/20)
Plätze zur Verfügung.
Post by Thomas Holle
Hellseher
nö, nur Lesender.
Post by Thomas Holle
Selbstverständlich hat das etwas mit dem Mietverhältnis zu tun.
Den Dummschwall, dass eine Teilungserklärung was mit dem
Mietverhältnis zu tun hat, kannst du woanders verbreiten. in einer
Rechtsgruppe hat das nix zu suchen.
Thomas Holle
2006-07-16 10:17:52 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Ach so- damit verbunden ist natürlich die Enteignung der anderen Mieter?
Liest Du auch mit oder kannst Du nur sinnlos rumpöbeln?
Der OP hat _keinen_ festen Parkplatz zugewiesen bekommen!
Er hatte die freie Auswahl aus z.B. 2aus20.
Vielleicht.
Der Mieter muss nicht zwingend wissen, ob er eine ETW gemietet hat.
(Können sogar alle dem gleichen VM gehören)
Post by Kurt Guenter
Für zukünftige Mieter kann sich das jederzeit ändern.
Dann hat er nur noch die Auswahl aus 2aus18.
Hauptsache, ihm stehen, wie mietvertraglich vereinbart, 2 (von 18/20)
Plätze zur Verfügung.
Na bin ich froh, dass du Gemeinschaftseigentum von Sondereigentum und
Sondernutzungsrecht noch nicht verstanden hast.
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Hellseher
nö, nur Lesender.
Post by Thomas Holle
Selbstverständlich hat das etwas mit dem Mietverhältnis zu tun.
Den Dummschwall, dass eine Teilungserklärung was mit dem
Mietverhältnis zu tun hat, kannst du woanders verbreiten. in einer
Rechtsgruppe hat das nix zu suchen.
Lies ein bisschen langsamer mit und überlege, bevor du etwas schreibst.

MfG
Thomas
Kurt Guenter
2006-07-17 20:06:10 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Der Mieter muss nicht zwingend wissen, ob er eine ETW gemietet hat.
(Können sogar alle dem gleichen VM gehören)
habe ich das irgendwo in Frage gestellt oder behauptet?
Thomas Holle
2006-07-17 21:32:17 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Der Mieter muss nicht zwingend wissen, ob er eine ETW gemietet hat.
(Können sogar alle dem gleichen VM gehören)
habe ich das irgendwo in Frage gestellt oder behauptet?
Nee,
ich denle du liest und verstehst...

MfG
Thomas
M G Berberich
2006-07-16 08:37:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Mit welchem Argument soll dann der neue Mieter den Stellplatz "gesondert"
ausgewiesen bekommen?
Zusage im MV?!
Ach so- damit verbunden ist natürlich die Enteignung der anderen Mieter?
(Vielleicht bekommt der neue Mieter auch eine gesonderte Hausordnung nebst
Grundrechten...)
Es ist durchaus möglich, daß für verschiedene Mieter verschiedene
Hausordnungen gelten. Es gilt nämlich immer die die Teil des
Mietvertrags geworden ist, ändert sich die Hausordnung gilt sie nur
für neue Mieter.

Es ist auch möglich, daß der OP bisher auf den falschen Plätzen
gestanden hat, es aber niemanden gestört hat, da ja offensichtlich
genug Plätze da waren.

MfG
bmg
--
"Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!" | ***@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
M G Berberich
2006-07-16 08:32:55 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Jede Eigentumswohnung hat nämlich ein Sondernutzungsrecht,
achwas, seit wann können ETW irgendwelche Rechte haben?
Gemeint ist, daß in der Teilungserklärung steht, welche Stellplätze zu
welcher Wohnung gehören.
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
das in der Teilungserklärung eingetragen ist.
und Du wirst uns sicherlich noch sagen, was das mit einem
Mietverhältnis zu tun hat?
Der Eigentümer einer ETW kann selbstverständlich nur die Stellplätze
vermieten die ihm gehören und nicht andere, d.h. wenn Du eine ETW mit
Stellplätzen gemietet hast, dann steht auch fest welche es sind,
nämlich die die deinem Vermieter gehören.

MfG
bmg
--
"Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!" | ***@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
Thomas Holle
2006-07-16 10:04:24 UTC
Permalink
Post by M G Berberich
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Jede Eigentumswohnung hat nämlich ein Sondernutzungsrecht,
achwas, seit wann können ETW irgendwelche Rechte haben?
Gemeint ist, daß in der Teilungserklärung steht, welche Stellplätze zu
welcher Wohnung gehören.
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
das in der Teilungserklärung eingetragen ist.
und Du wirst uns sicherlich noch sagen, was das mit einem
Mietverhältnis zu tun hat?
Der Eigentümer einer ETW kann selbstverständlich nur die Stellplätze
vermieten die ihm gehören und nicht andere, d.h. wenn Du eine ETW mit
Stellplätzen gemietet hast, dann steht auch fest welche es sind,
nämlich die die deinem Vermieter gehören.
Korrekt.

MfG
Thomas
Kurt Guenter
2006-07-17 20:11:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Korrekt.
Und was hat die WE-Diskussion mit dem OP zu tun?
Kurt Guenter
2006-07-17 20:10:52 UTC
Permalink
Post by M G Berberich
Gemeint ist, daß in der Teilungserklärung steht, welche Stellplätze zu
welcher Wohnung gehören.
und was sollte das mit dem Mietvertrag zu tun haben?
Post by M G Berberich
Der Eigentümer einer ETW kann selbstverständlich nur die Stellplätze
vermieten die ihm gehören
Nein, er vermieten kann er das, was im MV steht. Ob das rechtens ist,
kann dem Mieter erstmal egal sein.
Post by M G Berberich
und nicht andere, d.h. wenn Du eine ETW mit
Stellplätzen gemietet hast, dann steht auch fest welche es sind,
nämlich die die deinem Vermieter gehören.
klar, deshalb hat der OP auch KEINE Stellplätze fest zugewiesen
bekommen
Post by M G Berberich
(allerdings nicht explizit benannt mit Stellplatz xy o.ä.)
Und deshalb soll er die Stellplätze mit der Bezeichnung 'x' + 'y'
freimachen und die Plätze 'a'+'b' nehmen. Die gehören zwar nicht
seinem VM, aber werde ihm zugewiesen.

Träum weiter oder lies, was der OP geschrieben hat!
Thomas Holle
2006-07-17 21:40:38 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by M G Berberich
Gemeint ist, daß in der Teilungserklärung steht, welche Stellplätze zu
welcher Wohnung gehören.
und was sollte das mit dem Mietvertrag zu tun haben?
Guck mal weiter unten
Post by Kurt Guenter
Post by M G Berberich
Der Eigentümer einer ETW kann selbstverständlich nur die Stellplätze
vermieten die ihm gehören
Nein, er vermieten kann er das, was im MV steht. Ob das rechtens ist,
kann dem Mieter erstmal egal sein.
Ups, eine neue Variante
Post by Kurt Guenter
Post by M G Berberich
und nicht andere, d.h. wenn Du eine ETW mit
Stellplätzen gemietet hast, dann steht auch fest welche es sind,
nämlich die die deinem Vermieter gehören.
klar, deshalb hat der OP auch KEINE Stellplätze fest zugewiesen
bekommen
Doch; momentan zumindest einen.
Der 2. wohl mündlich-gehört zur Wohnung.
(Kennst du mündliche Verträge?)
Post by Kurt Guenter
Post by M G Berberich
(allerdings nicht explizit benannt mit Stellplatz xy o.ä.)
Und deshalb soll er die Stellplätze mit der Bezeichnung 'x' + 'y'
freimachen und die Plätze 'a'+'b' nehmen. Die gehören zwar nicht
seinem VM, aber werde ihm zugewiesen.
Mal sehen; einer davon ist jedenfalls vertraglich gesichert.
Post by Kurt Guenter
Träum weiter oder lies, was der OP geschrieben hat!
Lies weiter unten;
er hat noch mehr geschrieben

MfG
Thomas
Kurt Guenter
2006-07-18 19:30:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Doch; momentan zumindest einen.
das hat der OP bis zum Ende geschickt verschwiegen und kommt nur pö a
pö mit den Tatsachen auf den Tisch.
Thomas Holle
2006-07-18 19:46:42 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Thomas Holle
Doch; momentan zumindest einen.
das hat der OP bis zum Ende geschickt verschwiegen und kommt nur pö a
pö mit den Tatsachen auf den Tisch.
Das ist doch bekannt:)

Nichts für Ungut

Thomas

Walter
2006-07-17 05:31:39 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Nun zieht ein neuer Mieter ein, der ebenfalls zwei Stellplätze will
und zwei große Autos hat. Ich soll jetzt mit meinen zwei Autos auf
zwei andere Stellplätze, die bedeutet kleiner sind ausweichen.
Folgende Informationen fehlen in deinem Posting, bitte liefere sie
nach, ohne das ist alles nur Raten und Spekulation:

Von wem hast du diese Anweisung erhalten?

Von wem und wie hast du deine bisherigen Stellplätze zugewiesen
bekommen? Aus dem Wortlaut der Zuweisung (im Mietvertrag?) dürfte
folgen ob du Anspruch auf exakt diese Stellplätze oder einfach nur auf
2 Stellplätze hast.


Walter
m***@steffenbergner.de
2006-07-17 07:33:16 UTC
Permalink
Post by Walter
Folgende Informationen fehlen in deinem Posting, bitte liefere sie
Von wem hast du diese Anweisung erhalten?
Vom Vermieter...ist übrigens ein Wohnhaus mit 9 Mietparteien
Post by Walter
Von wem und wie hast du deine bisherigen Stellplätze zugewiesen
bekommen? Aus dem Wortlaut der Zuweisung (im Mietvertrag?) dürfte
folgen ob du Anspruch auf exakt diese Stellplätze oder einfach nur auf
2 Stellplätze hast.
Walter
Hab nochmal genau im Mietvertrag nachgeschaut. Ein Stellplatz wurde mir
direkt mit Stellplatznummer vom Vermieter zugewiesen. Der andere
mündlich vom Vermieter... wobei zugewiesen kann man nicht sagen, dass
war einfach der einzigste, der noch vernünftig einfahrbar war.
Auf den anderen Stellplätzen stehen die jeweiligen Inhaber/Mieter
übirgens mittig auf zwei Stellplätzen. Warum? Ganz einfach. Es gibt
3, ich nenne es mal Parkbuchten, die links und rechts entweder mit
einem Pfeiler oder Wand begrenzt sind. In diesen Parkbuchten, sind
jeweils 2 Stellplätze markiert, wobei dann ein Stellplatz eine Breite
von 2m hat (habs nachgemessen). Außerdem müssen diese im 90°Winkel
angefahren werden, wobei die davorliegende Fahrgasse 4,90m breit ist.
Beides (Stellplatzbreite und Fahrgassebreite ist laut Garagenverordnung
von RLP nicht ausreichend... müsste mindestens 2,40m bzw. 6m breit
sein.

Steffen
Heiner Hass
2006-07-17 08:29:22 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Hab nochmal genau im Mietvertrag nachgeschaut. Ein Stellplatz wurde mir
direkt mit Stellplatznummer vom Vermieter zugewiesen. Der andere
mündlich vom Vermieter... wobei zugewiesen kann man nicht sagen, dass
war einfach der einzigste, der noch vernünftig einfahrbar war.
Auf den anderen Stellplätzen stehen die jeweiligen Inhaber/Mieter
übirgens mittig auf zwei Stellplätzen. Warum? Ganz einfach. Es gibt
3, ich nenne es mal Parkbuchten, die links und rechts entweder mit
einem Pfeiler oder Wand begrenzt sind. In diesen Parkbuchten, sind
jeweils 2 Stellplätze markiert, wobei dann ein Stellplatz eine Breite
von 2m hat (habs nachgemessen). Außerdem müssen diese im 90°Winkel
angefahren werden, wobei die davorliegende Fahrgasse 4,90m breit ist.
Beides (Stellplatzbreite und Fahrgassebreite ist laut Garagenverordnung
von RLP nicht ausreichend... müsste mindestens 2,40m bzw. 6m breit
sein.
den einen (mit Nummer zugewiesenen) solltest du jedenfalls behalten
können, wenn diese Zuweisung im Wohnungsmietvertrag enthalten ist. Hast
du einen separaten Garagenmietvertrag, kann der auch separat (und ohne
Kündigungsschutz) gekündigt werden.

Ob die Stellplätze irgendwelchen Garagenverordnungen entsprechen, ist
IMO unerheblich. Es zwingt dich ja niemand, einen zu kleinen Stellplatz
zu mieten.

Gruß Heiner
Thomas Holle
2006-07-17 08:52:34 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Post by Walter
Folgende Informationen fehlen in deinem Posting, bitte liefere sie
Von wem hast du diese Anweisung erhalten?
Vom Vermieter...ist übrigens ein Wohnhaus mit 9 Mietparteien
Gehören ihm alle neun Wohnungen?
(Wenn nicht, wäre es ein Indiz für Eigentumswohnungen)
Post by m***@steffenbergner.de
Von wem und wie hast du deine bisherigen Stellplätze zugewiesen
bekommen? Aus dem Wortlaut der Zuweisung (im Mietvertrag?) dürfte
folgen ob du Anspruch auf exakt diese Stellplätze oder einfach nur auf
2 Stellplätze hast.
Walter
Hab nochmal genau im Mietvertrag nachgeschaut. Ein Stellplatz wurde mir
direkt mit Stellplatznummer vom Vermieter zugewiesen.
Dann bist du mit dem einen Stellplatz schon mal klar.

Den behälst du, da er dir vertraglich gesichert ist.
Daran kann niemand rütteln; dein Vermieter wird ja wohl keinen Stellplatz
vermietet haben, der ihm garnicht gehört.
Post by m***@steffenbergner.de
Der andere
mündlich vom Vermieter... wobei zugewiesen kann man nicht sagen, dass
war einfach der einzigste, der noch vernünftig einfahrbar war.
Er war beim Test dabei?
Dann wäre es ein mündlicher Vertrag, den er nicht einfach brechen kann.

Nochmal die Frage nach Eigentumswohnungen!
Post by m***@steffenbergner.de
Auf den anderen Stellplätzen stehen die jeweiligen Inhaber/Mieter
übirgens mittig auf zwei Stellplätzen. Warum? Ganz einfach. Es gibt
3, ich nenne es mal Parkbuchten, die links und rechts entweder mit
einem Pfeiler oder Wand begrenzt sind. In diesen Parkbuchten, sind
jeweils 2 Stellplätze markiert, wobei dann ein Stellplatz eine Breite
von 2m hat (habs nachgemessen). Außerdem müssen diese im 90°Winkel
angefahren werden, wobei die davorliegende Fahrgasse 4,90m breit ist.
Beides (Stellplatzbreite und Fahrgassebreite ist laut Garagenverordnung
von RLP nicht ausreichend... müsste mindestens 2,40m bzw. 6m breit
in.
Das dürfte im Moment doch nicht dein Problem sein.
Du willst die alten Plätze doch behalten.

Gehören dem VM alle neun Wohnungen?

MfG
Thomas
m***@steffenbergner.de
2006-07-17 14:55:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Gehören ihm alle neun Wohnungen?
(Wenn nicht, wäre es ein Indiz für Eigentumswohnungen)
Ja, gehören alle ihm!
Thomas Holle
2006-07-17 16:31:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Holle
Gehören ihm alle neun Wohnungen?
(Wenn nicht, wäre es ein Indiz für Eigentumswohnungen)
Ja, gehören alle ihm!


OK
Walter
2006-07-17 10:50:38 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Hab nochmal genau im Mietvertrag nachgeschaut. Ein Stellplatz wurde mir
direkt mit Stellplatznummer vom Vermieter zugewiesen.
Für diesen Stellplatz ist alles klar. Er ist deiner. Du musst gar
nichts tun, aber ich würde dem Vermieter ein kurzes Schreiben
übergeben, sonst behauptet er noch du wärst einverstanden gewesen.
Inhalt in etwa: "Stellplatz Nr. x ist Bestandteil meines Mietvertrages.
Dieser kann nur im Einvernehmen geändert werden. es besteht kein
Einverständnis meinerseits.".
Post by m***@steffenbergner.de
Der andere
mündlich vom Vermieter... wobei zugewiesen kann man nicht sagen, dass
war einfach der einzigste, der noch vernünftig einfahrbar war.
Ich fürchte der Vermieter kann den zweiten "guten" Stellplatz per
Mietvertrag an den Neu-Mieter vermieten ohne dass du etwas dagegen tun
kannst. Gewohnheitsrecht gibts hier nicht.

Allerdings kannst du ankündigen dass du die Miete kürzen wirst, wo
anders einen Stellplatz anmieten und Schadenerstz dafür verlangen
wirst wenn dir kein zweiter Stellplatz zur Verfügung steht der der
Garagenverordnung entspricht. Du hast Anspruch auf einen solchen, das
Argument du hast gemietet wie gesehen zieht m.E. nicht, da dir ja
bisher zwei ordnungsgemässe Stellplätze zur Verfügung standen.
Was dann passiert kann man nicht voraussagen.


Walter
m***@steffenbergner.de
2006-07-17 15:05:33 UTC
Permalink
Post by Walter
Ich fürchte der Vermieter kann den zweiten "guten" Stellplatz per
Mietvertrag an den Neu-Mieter vermieten ohne dass du etwas dagegen tun
kannst. Gewohnheitsrecht gibts hier nicht.
Alle anderen noch "freien" Stellplätze sind 2m bzw. 2,25m breit, die
Fahrgasse dorthin nur 4,90, sprich entspricht alles nicht der
Garagenverordnung
Post by Walter
Allerdings kannst du ankündigen dass du die Miete kürzen wirst, wo
anders einen Stellplatz anmieten und Schadenerstz dafür verlangen
wirst wenn dir kein zweiter Stellplatz zur Verfügung steht der der
Garagenverordnung entspricht. Du hast Anspruch auf einen solchen, das
Argument du hast gemietet wie gesehen zieht m.E. nicht, da dir ja
bisher zwei ordnungsgemässe Stellplätze zur Verfügung standen.
Was dann passiert kann man nicht voraussagen.
Mit welcher Begründung soll ich die Miete kürzen?
Übrigens sind beide Stellplätze mit im Wohnungsmietvertrag drin. Der
eine eben mit Stellplatznummer, der andere (hab ich zwei Monate später
angemietet, da dieser besetzt war) ohne.
Hintergrund der Sache ist eigentlich, dass im Haus ein Architekt sein
Büro zur Miete hatte. Dieser war mit einem 10-Jahresvertrag an meinen
Vermieter gebunden. Ist jetzt allerdings doch nach 6 Jahren raus, der
Vermieter war einverstanden. Der Architekt hatte selbst keinen
Stellplatz, weil er den nicht benötigte. Deshalb hab ich den wohl auch
bekommen, da der Vermieter ja lieber kassieren will, als einen
Stellplatz leer stehen zu lassen...
Nun hat er in die Wohnung/Büro des Architekten nen "normalen" Mieter
bekommen, dem er eben 2 Stellplätze versprochen hat. Der neue Mieter
und der Vermieter sind übrigens alte Freunde....

Achja.. übrigens Danke für die vielen Antworten.

Gruß
Steffen
Thomas Holle
2006-07-17 16:47:10 UTC
Permalink
Post by m***@steffenbergner.de
Post by Walter
Ich fürchte der Vermieter kann den zweiten "guten" Stellplatz per
Mietvertrag an den Neu-Mieter vermieten ohne dass du etwas dagegen tun
kannst. Gewohnheitsrecht gibts hier nicht.
..., mal sehen
Post by m***@steffenbergner.de
Alle anderen noch "freien" Stellplätze sind 2m bzw. 2,25m breit, die
Fahrgasse dorthin nur 4,90, sprich entspricht alles nicht der
Garagenverordnung
Das ist im Moment uninteressant
Post by m***@steffenbergner.de
Post by Walter
Allerdings kannst du ankündigen dass du die Miete kürzen wirst, wo
anders einen Stellplatz anmieten und Schadenerstz dafür verlangen
wirst wenn dir kein zweiter Stellplatz zur Verfügung steht der der
Garagenverordnung entspricht. Du hast Anspruch auf einen solchen, das
Argument du hast gemietet wie gesehen zieht m.E. nicht, da dir ja
bisher zwei ordnungsgemässe Stellplätze zur Verfügung standen.
Was dann passiert kann man nicht voraussagen.
Mit welcher Begründung soll ich die Miete kürzen?
Das werden wir sehen.
Post by m***@steffenbergner.de
Übrigens sind beide Stellplätze mit im Wohnungsmietvertrag drin. Der
eine eben mit Stellplatznummer, der andere (hab ich zwei Monate später
angemietet, da dieser besetzt war) ohne.
Stell deie entsprechende Passage mal ein:
http://www.imageshack.us/
Post by m***@steffenbergner.de
Deshalb hab ich den wohl auch
bekommen, da der Vermieter ja lieber kassieren will, als einen
Stellplatz leer stehen zu lassen...
Mietvertrag zeigen!
Post by m***@steffenbergner.de
Der neue Mieter
und der Vermieter sind übrigens alte Freunde....
AchJa?!
Dann werden wir das Thema mal lösen.
Der nummerierte Stellplatz ist ohnehin dir.

Jetzt zeig mal den genauen Wortlaut des Mietvertrages!
Post by m***@steffenbergner.de
Achja.. übrigens Danke für die vielen Antworten.
Macht Spaß;
endlich mal wieder was zu tun und draußen ist es eh zu heiss

Zeig mal

MfG
Thomas
m***@steffenbergner.de
2006-07-17 15:05:48 UTC
Permalink
Post by Walter
Ich fürchte der Vermieter kann den zweiten "guten" Stellplatz per
Mietvertrag an den Neu-Mieter vermieten ohne dass du etwas dagegen tun
kannst. Gewohnheitsrecht gibts hier nicht.
Alle anderen noch "freien" Stellplätze sind 2m bzw. 2,25m breit, die
Fahrgasse dorthin nur 4,90, sprich entspricht alles nicht der
Garagenverordnung
Post by Walter
Allerdings kannst du ankündigen dass du die Miete kürzen wirst, wo
anders einen Stellplatz anmieten und Schadenerstz dafür verlangen
wirst wenn dir kein zweiter Stellplatz zur Verfügung steht der der
Garagenverordnung entspricht. Du hast Anspruch auf einen solchen, das
Argument du hast gemietet wie gesehen zieht m.E. nicht, da dir ja
bisher zwei ordnungsgemässe Stellplätze zur Verfügung standen.
Was dann passiert kann man nicht voraussagen.
Mit welcher Begründung soll ich die Miete kürzen?
Übrigens sind beide Stellplätze mit im Wohnungsmietvertrag drin. Der
eine eben mit Stellplatznummer, der andere (hab ich zwei Monate später
angemietet, da dieser besetzt war) ohne.
Hintergrund der Sache ist eigentlich, dass im Haus ein Architekt sein
Büro zur Miete hatte. Dieser war mit einem 10-Jahresvertrag an meinen
Vermieter gebunden. Ist jetzt allerdings doch nach 6 Jahren raus, der
Vermieter war einverstanden. Der Architekt hatte selbst keinen
Stellplatz, weil er den nicht benötigte. Deshalb hab ich den wohl auch
bekommen, da der Vermieter ja lieber kassieren will, als einen
Stellplatz leer stehen zu lassen...
Nun hat er in die Wohnung/Büro des Architekten nen "normalen" Mieter
bekommen, dem er eben 2 Stellplätze versprochen hat. Der neue Mieter
und der Vermieter sind übrigens alte Freunde....

Achja.. übrigens Danke für die vielen Antworten.

Gruß
Steffen
Heinz Boehringer
2006-07-17 07:29:37 UTC
Permalink
Hallo,
Post by m***@steffenbergner.de
Muss ich die Stellplätze abgeben und die anderen annehmen???
frage Deinen Vermieter, was in der Teilungserklaerung steht, wenn die
2 Parkplaetze auf denen Du stehst Deinem Vermieter gehoeren, dann
hast Du auf jedenfall Anspruch darauf. Wenn das anders geregelt ist,
kann auch das Gewohnheitsrecht greifen. Abgeben musst Du nur,
wenn die Teilungserklaerung sagt, dass die Parkplaetze zur
Wohnung der gegnerischen Partei gehoeren.

Gruss
Heinz
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