Discussion:
Haus gekauft, Heizung kaputt, Tankprüfung nicht gemacht - Verkäufer haftbar machen?
(zu alt für eine Antwort)
Oliver Boldt
2003-10-27 10:55:35 UTC
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Liebe NG,

im Mai habe ich ein Haus gekauft. Die Heizung (Gas Therme) war schon
ziemlich alt (ca. 16. J), die andere Technik wie Steuerung Fussbodenheizung
erheblich neuer und machte auch einen guten äußeren Eindruck. Laut Verkäufer
war alles "Erste Sahne".

Nach dem Einzug stellten wir dann fest, dass die Heizkörper im EG nicht
funktionierten. Wie sich herausstellte, waren die Sensoren dafür an der
Therme verrottet. Sie sind also nicht von heute auf morgen kaputt gegangen.
Im Sommer haben wir nicht geheizt und jetzt zum ersten Mal die
Fussbodenheizung in Betrieb genommen. Es brauchte mehrere Reparaturen um sie
in Betrieb zu bringen. Nach wenigen Tagen war sie wieder kaputt und muss
jetzt gegen eine neue Heizung ausgetauscht werden.

Wie gesagt sei alles "Erste Sahne" gewesen. Allerdings gab der Verkäufer zu,
dass er seinerzeit auch schon Ärger hatte und ihm auch schon geraten wurde,
die Therme auszutauschen. Außerdem hat die Heizung kein Typenschild und darf
eigentlich gar nicht betrieben werden (der Schornsteinfeger drückte wohl ein
Auge zu).

Welche rechtliche Handhabe gibt es für mich?

Und noch etwas: Als Brennstoff verwenden wir Propan, der sich in einem Tank
im Garten befindet. Alle 10 Jahre ist eine TÜV-Prüfung fällig. Unser
Verkäufer hätte diese eigentlich 2001 machen müssen. Hat er aber nicht und
jetzt müssen wir diese bezahlen. Kann ich ihn in Regress nehmen?

Vielen Dank & viele Grüße
Oliver
Peter Racz
2003-10-27 13:46:38 UTC
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Post by Oliver Boldt
Liebe NG,
im Mai habe ich ein Haus gekauft. Die Heizung (Gas Therme) war schon
ziemlich alt (ca. 16. J), die andere Technik wie Steuerung Fussbodenheizung
erheblich neuer und machte auch einen guten äußeren Eindruck. Laut Verkäufer
war alles "Erste Sahne".
Welche rechtliche Handhabe gibt es für mich?
Was steht im Kaufvertrag? Steht nicht dort ein allgemeiner Verzicht
Deinerseits auf Forderungen wegen solchen Mängel, wie z.B. "Alle Rechte
und Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels des
Gebäudes sind ausgeschlossen." Üblich wäre es schon, daß Du mit dem Kauf
auf solche Forderungen verzichtest, sonst würde jeder Kauf in einer
endlosen Mangelstreit enden. Es gibt keine Immobilie ohne Mangel.

Schau in Deinem Kaufvertrag nach.

Gruß
Peter
Michael Wiegandt
2003-10-27 14:01:20 UTC
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Post by Peter Racz
Was steht im Kaufvertrag? Steht nicht dort ein allgemeiner Verzicht
Deinerseits auf Forderungen wegen solchen Mängel, wie z.B. "Alle Rechte
und Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels des
Gebäudes sind ausgeschlossen." Üblich wäre es schon, daß Du mit dem Kauf
auf solche Forderungen verzichtest, sonst würde jeder Kauf in einer
endlosen Mangelstreit enden. Es gibt keine Immobilie ohne Mangel.
Aber es gibt oft den Passus:
"Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind."
Oliver Boldt
2003-10-28 16:33:05 UTC
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Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.
Post by Michael Wiegandt
"Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind."
Ich denke, das ist der entscheidende Punkt. Schließlich ist die Heizung
nicht kaputt gegangen, sondern hat von Anfang an nicht richtig funktioniert.
Mal sehen, was sich draus machen lässt...

Viele Grüße
Oliver
Peter Racz
2003-10-29 10:27:56 UTC
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Post by Michael Wiegandt
Post by Peter Racz
Was steht im Kaufvertrag? Steht nicht dort ein allgemeiner Verzicht
Deinerseits auf Forderungen wegen solchen Mängel, wie z.B. "Alle Rechte
und Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels des
Gebäudes sind ausgeschlossen." Üblich wäre es schon, daß Du mit dem Kauf
auf solche Forderungen verzichtest, sonst würde jeder Kauf in einer
endlosen Mangelstreit enden. Es gibt keine Immobilie ohne Mangel.
"Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind."
Ja, auch Vorsatz wird ausgeschlossen. Nur der Verkäufer hat gerade das
gemacht. Er hat gesagt, es ist "alles Sahne", mit anderen Worten, er hat
den Käufer versichert, daß ihm keine Mängel bekannt sind. Jetzt müßte
man beweisen, daß die Mängel ihm bekannt waren und er sie vorsätzlich
verschwiegen hat. Das wird kaum gelingen, es sein denn, er hat z.B.
einen Schriftverkehr darüber, die irgendwie in die Hände des Käufers
kommt. Nur das ist eben sehr unwahrscheinlich.

Gruß
Peter
Ulrich Mindrup
2003-10-29 13:17:20 UTC
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Post by Peter Racz
Ja, auch Vorsatz wird ausgeschlossen. Nur der Verkäufer hat gerade das
gemacht. Er hat gesagt, es ist "alles Sahne", mit anderen Worten, er hat
den Käufer versichert, daß ihm keine Mängel bekannt sind. Jetzt müßte
man beweisen, daß die Mängel ihm bekannt waren und er sie vorsätzlich
verschwiegen hat. Das wird kaum gelingen, es sein denn, er hat z.B.
einen Schriftverkehr darüber, die irgendwie in die Hände des Käufers
kommt. Nur das ist eben sehr unwahrscheinlich.
Es könnte auch andere Möglichkeiten geben. Mir fällt z.B. das
Unternehmen ein, das die Heizung gewartet hat, der Schornsteinfeger,
etc. Dort nachzuhaken muß zwar nichts bringen, einen Versuch wäre es
aber wert.

Grüße

Ulrich
Oliver Boldt
2003-10-29 13:54:14 UTC
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Post by Ulrich Mindrup
Es könnte auch andere Möglichkeiten geben. Mir fällt z.B. das
Unternehmen ein, das die Heizung gewartet hat, der Schornsteinfeger,
etc. Dort nachzuhaken muß zwar nichts bringen, einen Versuch wäre es
aber wert.
Erstens hat der Verkäufer (nach dem Kauf) mir gegenüber zugegeben, dass ein
Service-Techniker ihm empfohlen hat, die Heizung auszutauschen. Und zwar
schon vor Jahren.
Zweites war derselbe Techniker bei uns und hat sich auch daran erinnert.

Die Beweise sind also nicht schlecht. Ich hoffe natürlich, dass eine
gütliche Einigung damit möglich ist.

Gruß
Oliver
Heinrich Butschal
2003-10-30 06:45:45 UTC
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Post by Oliver Boldt
Post by Ulrich Mindrup
Es könnte auch andere Möglichkeiten geben. Mir fällt z.B. das
Unternehmen ein, das die Heizung gewartet hat, der Schornsteinfeger,
etc. Dort nachzuhaken muß zwar nichts bringen, einen Versuch wäre es
aber wert.
Erstens hat der Verkäufer (nach dem Kauf) mir gegenüber zugegeben,
dass ein Service-Techniker ihm empfohlen hat, die Heizung
auszutauschen. Und zwar schon vor Jahren.
Zweites war derselbe Techniker bei uns und hat sich auch daran
erinnert.
Die Beweise sind also nicht schlecht. Ich hoffe natürlich, dass eine
gütliche Einigung damit möglich ist.
Die Empfehlung eines Verkaufers/Technikers eine neue Anlage zu kaufen
ist kein Beweis dafür das die Anlage defekt war.
Der Defekt selber sollte dokumentiert sein und zwar aus der Zeit vor
dem Verkauf.
Ein Mägelbeschreibung des Schornsteinfegers oder Heizungsbauers aus
der Zeit wäre besser.
--
Heinrich Butschal
Beratung, Projektmanager
http://consulting.butschal.de

Martin Gerdes
2003-10-27 21:39:04 UTC
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Post by Oliver Boldt
im Mai habe ich ein Haus gekauft. Die Heizung (Gas Therme) war schon
ziemlich alt (ca. 16. J), die andere Technik wie Steuerung Fussbodenheizung
erheblich neuer und machte auch einen guten äußeren Eindruck. Laut Verkäufer
war alles "Erste Sahne".
So ganz vertragsgängig ist der Begriff ja nicht, aber Du hast
sicherlich in den Kaufvertrag eine Klausel wie folgt aufgenommen: "Der
Verkäufer sichert zu, daß die Heizungsanlage in einwandfreier
Beschaffenheit ist etc."

Ach so, das hast Du versäumt? Da steht: "Gekauft wie besichtigt"?

Tja.
Post by Oliver Boldt
Nach dem Einzug stellten wir dann fest, dass die Heizkörper im EG nicht
funktionierten. Wie sich herausstellte, waren die Sensoren dafür an der
Therme verrottet. Sie sind also nicht von heute auf morgen kaputt gegangen.
Im Sommer haben wir nicht geheizt und jetzt zum ersten Mal die
Fussbodenheizung in Betrieb genommen. Es brauchte mehrere Reparaturen um sie
in Betrieb zu bringen. Nach wenigen Tagen war sie wieder kaputt und muss
jetzt gegen eine neue Heizung ausgetauscht werden.
Nicht erfreulich, aber gegenüber dem Kaufpreis für das Haus
untergeordnet. Das Baujahr des Hauses kanntest Du sicher, das Baujahr
der Heizung kanntest Du auch.
Post by Oliver Boldt
Wie gesagt sei alles "Erste Sahne" gewesen. Allerdings gab der Verkäufer zu,
dass er seinerzeit auch schon Ärger hatte und ihm auch schon geraten wurde,
die Therme auszutauschen.
Wenn Du das nicht beweisen kannst, kannst Du Dir diese Erkenntnis in die
Haare schmieren.
Post by Oliver Boldt
Außerdem hat die Heizung kein Typenschild und darf eigentlich gar nicht
betrieben werden (der Schornsteinfeger drückte wohl ein Auge zu).
Auch diesbezüglich hat der Käufer offensichtlich geschlafen (und
außerdem war ihm das Geld für einen sachkundigen Berater offenbar zu
schade. Nunja, jetzt wird wohl mehr als das Geld weg sein).
Post by Oliver Boldt
Welche rechtliche Handhabe gibt es für mich?
Wahrscheinlich keine.
Post by Oliver Boldt
Und noch etwas: Als Brennstoff verwenden wir Propan, der sich in einem Tank
im Garten befindet. Alle 10 Jahre ist eine TÜV-Prüfung fällig. Unser
Verkäufer hätte diese eigentlich 2001 machen müssen. Hat er aber nicht und
jetzt müssen wir diese bezahlen. Kann ich ihn in Regress nehmen?
Ich würde mir wahrscheinlich den Streß nicht antun wollen.
Ein Zivilprozeß ist langwierig und sein Resultat unkalkulierbar. Wenn
Dir Deine Seelenruhe etwas wert ist, solltest Du Dich auf das Abenteuer
nur dann einlassen, wenn Du wirklich rundum ein gutes Gefühl dabei hast
und ein unvoreingenommener Beobachter das bestätigt. Selbst dann kanns
nach hinten losgehen.
--
Martin Gerdes
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