Discussion:
Kann mir mein Vermieter vorschreiben, welche Tapete an der Wand ist?
(zu alt für eine Antwort)
Daniela Pfeiffer
2005-07-20 16:46:11 UTC
Permalink
und in welcher farbe ich meine wohnung tapeziere bzw. streiche?

also, es geht um folgendes: in der wohnung, wo ich einziehen möchte,
hängt im wohnzimmer eine pothässliche tapete, mit so nem
streifenmuster, aber angeblich ganz hochwertig. Diese blöde Tapete
wird sich nich überstreichen lassen, weil da so glatte flächen bei
sind. Nun hab ich meinem zukünftigen Vermieter gesagt, dass ich bei
meinem Einzug (die wohnung wird bei auszug der vormieter NICHT
renoviert), gerne diese tapete abmachen würde, mit einer raufaser
tapezieren möchte, und die dann in der farbe streichen mag, wie ich
sie will. Ich bin dann auch gerne gewillt, beim Auszug wieder alles
weiss zu streichen, denn eigentlich müsste ich ja nur einmal
renovieren....

nun will der aber, das diese ätzende Tapete hängen bleibt. bzw. ich
nur neu tapazieren und streichen soll und darf, wenn ich länger als
vier Jahre dort wohnen bleibe.. aber wer, bitte schön, kann sowas in
der heutigen zeit denn noch zusichern? Falls nicht, dann müsste ich
nach meiner Mietzeit wieder tapezieren, und zwar mit der Tapete, die
der Vermieter vorschlägt... und die würde wohl angeblich 500 Euro
kosten, für einen Raum...

Kann der das verlangen? Ich könnt grad ko......, meine VOrfreude auf
die Wohnung is dahin... ich hatte mich so gefreut, alles so machen zu
können, wie ich es gerne hätte und soll nun diese schreckliche Tapete
höngen lassen? und das auch noch im Wohnzimmer?
L. Boesl
2005-07-20 16:57:47 UTC
Permalink
"Daniela Pfeiffer" <***@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag news:***@g49g2000cwa.googlegroups.com...
und in welcher farbe ich meine wohnung tapeziere bzw. streiche?


Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, der Vermieter kann dem Mieter nicht
vorschreiben welche Tapete oder welche Farbe er verwenden muß. Da würde ich
gar nicht erst einziehen, scheint mir ein Vermieter zu sein bei dem Ärger
vorprogrammiert ist.
Thomas R. Sareks
2005-07-20 18:47:04 UTC
Permalink
Post by Daniela Pfeiffer
Kann der das verlangen?
Nein, ganz klar nein. Ich würde sagen er versucht herauszufinden wie
weit er dich diktieren und klein halten kann.


#t.
M. Díegmann
2005-07-20 22:41:53 UTC
Permalink
"Daniela Pfeiffer"
Post by Daniela Pfeiffer
nun will der aber, das diese ätzende Tapete hängen bleibt.
Köstlich. Gibt es überhaupt eine Tapete, die ohne Arbeitslohn für einen Raum
soviel Geld kostet?

Mit dem wirst du nicht froh werden.

Grüße
Markus
Kathinka Wenz
2005-07-21 06:08:31 UTC
Permalink
Post by M. Díegmann
Mit dem wirst du nicht froh werden.
In solchen Fällen ist es ratsam, die Rechtsschutzversicherung vor Einzug
in die Wohnung abzuschließen, damit sie die bei Auszug auftretenden
Streitigkeiten, und die werden auftreten, auch übernimmt. Und man sollte
sich darauf einrichten, am Ende trotzdem draufzuzahlen, weil vor Gericht
doch ein Vergleich geschlossen wird. BTDT.

Wenn man damit leben kann, kann man trotzdem einziehen.

Gruß, Kathinka
Heiko Mittelstaedt
2005-07-21 07:02:25 UTC
Permalink
Post by Daniela Pfeiffer
nun will der aber, das diese ätzende Tapete hängen bleibt. bzw. ich
nur neu tapazieren und streichen soll und darf, wenn ich länger als
vier Jahre dort wohnen bleibe.. aber wer, bitte schön, kann sowas in
der heutigen zeit denn noch zusichern? Falls nicht, dann müsste ich
nach meiner Mietzeit wieder tapezieren, und zwar mit der Tapete, die
der Vermieter vorschlägt... und die würde wohl angeblich 500 Euro
kosten, für einen Raum...
Kann der das verlangen? Ich könnt grad ko......, meine VOrfreude auf
die Wohnung is dahin... ich hatte mich so gefreut, alles so machen zu
können, wie ich es gerne hätte und soll nun diese schreckliche Tapete
höngen lassen? und das auch noch im Wohnzimmer?
Gar nicht rumreden. Tapeziere um und wenn Du vor 4 Jahren ausziehst,
übergibst Du die Räume fachgerecht renoviert mit neu überstrichener
Raufaser. Dann soll er mal kommen und was verlangen, keine Chance.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, daß Du länger als 4 Jahre drin
wohnst. Sag dem Vermieter höflich, daß Du renovierst, weil Du die Tapete
nicht erträgst und über alles andere wird dann geredet, wenn ihr
innerhalb der 4 Jahre wieder umzieht, da Du eh nicht vor hast, so
schnell wieder umzuziehen, auch wenn Du das nicht garantieren kannst.
Das entschärft den Konflikt und verlagert ihn auf später, aber auch nur,
wenn ihr früher auszieht. Du willst ja erstmal in Frieden da leben.

Ich schätze mal, der Vermieter hat die Wohnung selber hergerichtet bzw.
herrichten lassen und sich besonders viel Mühe gegeben und mit teurer
gemusterter Tapete renoviert, wo er hinterher besonders stolz drauf
warst. Jetzt kommst Du und willst sein wErk zerstören. Der ist einfach
tödlich beleidigt, weil Du seinen Geschmack nicht teilst und sein Werk
mißachtest.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
Rubrik FAQ: Fragen und Antworten zu ebay
Rubrik Dummfug: Lustige ebay Auktionen
Oliver Kratz
2005-07-21 07:29:31 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Ich schätze mal, der Vermieter hat die Wohnung selber hergerichtet bzw.
herrichten lassen und sich besonders viel Mühe gegeben und mit teurer
gemusterter Tapete renoviert, wo er hinterher besonders stolz drauf
warst. Jetzt kommst Du und willst sein wErk zerstören. Der ist einfach
tödlich beleidigt, weil Du seinen Geschmack nicht teilst und sein Werk
mißachtest.
In diesem Fall sollte sich die OP wirklich überlegen ob sie diese Wohnung
mieten möchte. Wenn ein VM so starke emotionale Bindungen an sein
Eigentum knüpft ist nicht 100% auszuschließen daß ein überzogener
Bestimmungsdrang vorliegt.
Ob so ein VM seinen M in Ruhe wohnen und ausziehen läßt wage ich zu
bezweifeln.

Gruß
Oliver
Heiko Mittelstaedt
2005-07-21 08:28:38 UTC
Permalink
Post by Oliver Kratz
In diesem Fall sollte sich die OP wirklich überlegen ob sie diese Wohnung
mieten möchte. Wenn ein VM so starke emotionale Bindungen an sein
Eigentum knüpft ist nicht 100% auszuschließen daß ein überzogener
Bestimmungsdrang vorliegt.
Ob so ein VM seinen M in Ruhe wohnen und ausziehen läßt wage ich zu
bezweifeln.
Das ist richtig, aber so wie es sich angehört hat, ist der Mietvertrag
schon unterschrieben und es kommen einige Kosten auf ihn zu, wenn er
nicht einzieht -> Kündigungsfrist. Wenn es zudem noch eine gute und
günstige Wohnung in einer Gegend, wo es schlecht bezahlbare Wohnungen
gibt, würde ich mir das gut überlegen, vor allem, da man nicht weiß, was
man danach bekommt. Man sollte nur darauf achten, daß man nicht mit dem
Vermieter im selben Haus wohnt, denn dann könnte man sich täglich auf
die Nerven gehen.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
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Rubrik Dummfug: Lustige ebay Auktionen
Oliver Kratz
2005-07-21 08:39:05 UTC
Permalink
Wenn es zudem noch eine gute und günstige Wohnung in einer Gegend,
wo es schlecht bezahlbare Wohnungen gibt, würde ich mir das gut überlegen,
ACK. In diesem Fall empfehle ich eine Mitgliedschaft beim örtlichen
Mieterbund - rein präventiv.

Gruß
Oliver
Ralf 'Garfield' Pysny
2005-07-21 09:14:22 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Das ist richtig, aber so wie es sich angehört hat, ist der Mietvertrag
schon unterschrieben und es kommen einige Kosten auf ihn zu, wenn er
nicht einzieht -> Kündigungsfrist.
Nein, der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Bisher gibts nur eine
mündliche Zusage. Ich habe noch nie mit Mietsachen zu tun gehabt, aber
bei Immobilienkäufen gibts ja ganz besondere Vorgaben für Verträge
(Notar usw.). Ist da bei Mietverträgen dann nicht mindestens Schriftform
nötig?


Gruß, Garfield

P.S.: Ich habe Dani hierhergeschickt, sie war bisher nicht im Usenet.
Deshalb postet und liest sie per Google. Könntet ihr freundlicherweise
den No-Archive-Vermerk in diesem Thread abstellen, daß ich ihr die
Antworten nicht kopieren und zuschicken muß...
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Andreas Portz
2005-07-21 09:21:31 UTC
Permalink
Ist da bei Mietverträgen dann nicht mindestens Schriftform nötig?
Mündlich reicht, falls man alles Notwendige auch in "gewisser" Zeit noch
beweisen kann.
Könntet ihr freundlicherweise
den No-Archive-Vermerk in diesem Thread abstellen, daß ich ihr die
Antworten nicht kopieren und zuschicken muß...
Das wird wohl niemand machen und sich dadurch im Archiv verewigen, falls
er das grundsätzlich nicht will. Maximal eine Antwortkopie per Mail an
Daniela wäre wohl mit geringem Aufwand akzeptabel machbar.

-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Robert Kawka
2005-07-23 12:18:05 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Gruß, Garfield
P.S.: Ich habe Dani hierhergeschickt, sie war bisher nicht im Usenet.
Deshalb postet und liest sie per Google. Könntet ihr freundlicherweise
den No-Archive-Vermerk in diesem Thread abstellen, daß ich ihr die
Antworten nicht kopieren und zuschicken muß...
Dann muß sie halt schneller lesen. Google bewahrt die No-Archiv Postings
eine Woche (mit Count-Down) auf.
Leute mit Archiv-Phobien werden kaum auf dein p.s. reagieren.



Viele Grüße,
Robert
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
Daniela Pfeiffer
2005-07-21 11:15:09 UTC
Permalink
Ja, danke, ich orientiere mich hier noch, aber ich lese eure
Ratschläge alle. Morgen ist ein Gespräch beim Örtlichen Mieterbund
anberaumt, nur um abzuklären, inwieweit mein zukünftiger Vermieter
sich da rechtlich durchsetzen kann.

Ansonsten: der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, es gibt nur eine
mündliche Absprache, wobei allerdings das Thema "Renovierung der
Wohnung" eh noch der Einigung bedurfte/bedarf.

Was mich eben kirre macht, ist das mein Vermieter es von vorn herein
abblockt, wenn ich Vorschläge a la "ich tapeziere mit einer guten
Tapete", "ich streiche bei meinem Auszug alles wieder weiss" anbringe,
und nur darauf beharrt, dass die Tapete "noch gut" sei und doch soooo
teuer war. Und er dann meint, ich könnte ja renovieren, wenn ich
zusichere, 4 Jahre dort wohnen zu bleiben. Aber wer kann das in der
heutigen Zeit schon sagen?

Herrje... mit diesem Kinderkram um renovieren oder nicht macht der mir
meine ganze Vorfreude kaputt...

Noch zur Info: der Vermieter wohnt nicht im selben Haus, sondern sogar
in der Schweiz, und die alltäglichen Angelegenheiten werden dort über
eine Hausverwaltung geregelt.
Post by Daniela Pfeiffer
und in welcher farbe ich meine wohnung tapeziere bzw. streiche?
also, es geht um folgendes: in der wohnung, wo ich einziehen möchte,
hängt im wohnzimmer eine pothässliche tapete, mit so nem
streifenmuster, aber angeblich ganz hochwertig. Diese blöde Tapete
wird sich nich überstreichen lassen, weil da so glatte flächen bei
sind. Nun hab ich meinem zukünftigen Vermieter gesagt, dass ich bei
meinem Einzug (die wohnung wird bei auszug der vormieter NICHT
renoviert), gerne diese tapete abmachen würde, mit einer raufaser
tapezieren möchte, und die dann in der farbe streichen mag, wie ich
sie will. Ich bin dann auch gerne gewillt, beim Auszug wieder alles
weiss zu streichen, denn eigentlich müsste ich ja nur einmal
renovieren....
nun will der aber, das diese ätzende Tapete hängen bleibt. bzw. ich
nur neu tapazieren und streichen soll und darf, wenn ich länger als
vier Jahre dort wohnen bleibe.. aber wer, bitte schön, kann sowas in
der heutigen zeit denn noch zusichern? Falls nicht, dann müsste ich
nach meiner Mietzeit wieder tapezieren, und zwar mit der Tapete, die
der Vermieter vorschlägt... und die würde wohl angeblich 500 Euro
kosten, für einen Raum...
Kann der das verlangen? Ich könnt grad ko......, meine VOrfreude auf
die Wohnung is dahin... ich hatte mich so gefreut, alles so machen zu
können, wie ich es gerne hätte und soll nun diese schreckliche Tapete
höngen lassen? und das auch noch im Wohnzimmer?
Norbert Matern
2005-07-21 12:06:34 UTC
Permalink
Daniela Pfeiffer schrieb in de.soc.recht.wohnen
Post by Daniela Pfeiffer
Ja, danke, ich orientiere mich hier noch, aber ich lese eure
Ratschläge alle. Morgen ist ein Gespräch beim Örtlichen Mieterbund
anberaumt, nur um abzuklären, inwieweit mein zukünftiger Vermieter
sich da rechtlich durchsetzen kann.
Ansonsten: der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, es gibt nur eine
mündliche Absprache, wobei allerdings das Thema "Renovierung der
Wohnung" eh noch der Einigung bedurfte/bedarf.
Was mich eben kirre macht, ist das mein Vermieter es von vorn herein
abblockt, wenn ich Vorschläge a la "ich tapeziere mit einer guten
Tapete", "ich streiche bei meinem Auszug alles wieder weiss" anbringe,
und nur darauf beharrt, dass die Tapete "noch gut" sei und doch soooo
teuer war. Und er dann meint, ich könnte ja renovieren, wenn ich
zusichere, 4 Jahre dort wohnen zu bleiben. Aber wer kann das in der
heutigen Zeit schon sagen?
Herrje... mit diesem Kinderkram um renovieren oder nicht macht der mir
meine ganze Vorfreude kaputt...
Wenn du die Nerven hast gebe dem Vermieter (Hausverwaltung) scheinbar
nach und später nach der Unterschrift unter dem Mietvertrag renovierst
du nach deinen Vorstellungen.

Voraussetzung ist allerdings, du willst die Wohnung und hast die
einzelnen Punkte mit dem Mieterverein abstimmst, um so später keine
Probleme zu bekommen.

Manchmal ist es auch so, daß der Vermieter garnicht *so* ist, sondern
die Hausverwaltung ihr eigenes Süppchen kocht und der Eigentümer
ahnungslos ist.

Könnte es evtl. sein, daß die Mietdauer von 4 Jahren der
Hausverwaltung einen wie auch immer gearteten Vorteil bringt? (scheint
mir so)

Interessant wäre zu wissen, zu welcher Vorgehensweise dir der
Mieterverein rät.

Übrigens, ist man denn auf dich als Mieterin angewiesen?

Als starrsinniger Vermieter würde ich, falls du nicht so spurst wie
ich will, an einen anderen Interessenten vermieten. ;-)

dir beide Daumen drück,

Norbert

BTW: Lasse, wenn möglich, den Mietvertrag vor Unterschrift vom
Mieterverein prüfen.
Martin Gerdes
2005-07-21 13:00:23 UTC
Permalink
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Ja, danke, ich orientiere mich hier noch, aber ich lese eure
Ratschläge alle. Morgen ist ein Gespräch beim örtlichen Mieterbund
anberaumt, nur um abzuklären, inwieweit mein zukünftiger Vermieter
sich da rechtlich durchsetzen kann.
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt. Er kann sich allerdings später beim Auszug normal oder kleinlich
zeigen, was finanziell dann aufs gleiche herauskommt.
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Ansonsten: der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, es gibt nur eine
mündliche Absprache, wobei allerdings das Thema "Renovierung der
Wohnung" eh noch der Einigung bedurfte/bedarf.
Was mich eben kirre macht, ist das mein Vermieter es von vornherein
abblockt, wenn ich Vorschläge a la "ich tapeziere mit einer guten
Tapete", "ich streiche bei meinem Auszug alles wieder weiss" anbringe,
und nur darauf beharrt, dass die Tapete "noch gut" sei und doch soooo
teuer war. Und er dann meint, ich könnte ja renovieren, wenn ich
zusichere, 4 Jahre dort wohnen zu bleiben. Aber wer kann das in der
heutigen Zeit schon sagen?
Durchsetzen kann der Vermieter seine diesbezüglichen Vorstellungen
nicht; es fragt sich halt, ob man als Neumieter im Bedarfsfall bereit
ist, den Streit zu führen.
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Herrje... mit diesem Kinderkram um renovieren oder nicht macht der mir
meine ganze Vorfreude kaputt...
Wenn du die Nerven hast gebe dem Vermieter (Hausverwaltung) scheinbar
nach und später nach der Unterschrift unter dem Mietvertrag renovierst
du nach deinen Vorstellungen.
ACK.
Post by Norbert Matern
Voraussetzung ist allerdings, du willst die Wohnung
... und kriegst sie ...
Post by Norbert Matern
und hast die einzelnen Punkte mit dem Mieterverein abstimmst, um
so später keine Probleme zu bekommen.
Der Mieterverein hilft einem in einem konkreten Problem genau nichts.
Post by Norbert Matern
Interessant wäre zu wissen, zu welcher Vorgehensweise dir der
Mieterverein rät.
Nö.
Post by Norbert Matern
Übrigens, ist man denn auf dich als Mieterin angewiesen?
Als starrsinniger Vermieter würde ich, falls du nicht so spurst wie
ich will, an einen anderen Interessenten vermieten. ;-)
Eben.
Post by Norbert Matern
BTW: Lasse, wenn möglich, den Mietvertrag vor Unterschrift vom
Mieterverein prüfen.
Wie gesagt: Wenn sie das Geld dafür ausgeben will, kann sie das machen.
Sofern das ein Formularvertrag ist, würde ich mir die Mühe nicht machen.
Die Geschichte mit der Tapete ist rechtlich völlig klar.
--
Martin Gerdes
Ralf 'Garfield' Pysny
2005-07-21 14:43:55 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt.
[...]
Post by Martin Gerdes
Wie gesagt: Wenn sie das Geld dafür ausgeben will, kann sie das machen.
Sofern das ein Formularvertrag ist, würde ich mir die Mühe nicht machen.
Die Geschichte mit der Tapete ist rechtlich völlig klar.
...und da wir hier in einer de.soc.recht.*-NG sind, hast du sicher auch
ein paar Paragraphen oder Quellen dazu, oder?


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
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Thomas R. Sareks
2005-07-21 16:43:28 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
...und da wir hier in einer de.soc.recht.*-NG sind, hast du sicher
auch ein paar Paragraphen oder Quellen dazu, oder?
Das ist nicht dein ernst???

#t.
Martin Gerdes
2005-07-21 19:00:12 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Martin Gerdes
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt.
Wie gesagt: Wenn sie das Geld dafür ausgeben will, kann sie das machen.
Sofern das ein Formularvertrag ist, würde ich mir die Mühe nicht machen.
Die Geschichte mit der Tapete ist rechtlich völlig klar.
...und da wir hier in einer de.soc.recht.*-NG sind, hast du sicher auch
ein paar Paragraphen oder Quellen dazu, oder?
Selbstverständlich.

Dies hier ist allerdings eine de.soc.recht.*-NG ist und nicht etwa eine
de.schlaraffenland-NG, eine Antwortmaschine oder eine Rechtsberatung.

Kathinkas Law dürfte Dir geläufig sein.
--
Martin Gerdes
Norbert Matern
2005-07-21 20:25:52 UTC
Permalink
Martin Gerdes schrieb in de.soc.recht.wohnen
Post by Martin Gerdes
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Ja, danke, ich orientiere mich hier noch, aber ich lese eure
Ratschläge alle. Morgen ist ein Gespräch beim örtlichen Mieterbund
anberaumt, nur um abzuklären, inwieweit mein zukünftiger Vermieter
sich da rechtlich durchsetzen kann.
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt. Er kann sich allerdings später beim Auszug normal oder kleinlich
zeigen, was finanziell dann aufs gleiche herauskommt.
Rechtlich mag zwar vordergründig alles klar sein. Aber ist deine
Kristallkugel so geputzt, um darin zu sehen, wie der endgültige
Mietvertrag aussehen wird.

Wenn Martina Mitglied im Mieterverein ist (wird), dann hat sie die
Gewissheit einer umfassenden laufenden Beratung und Unterstützung,
auch vor Gericht.
Post by Martin Gerdes
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Ansonsten: der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, es gibt nur eine
mündliche Absprache, wobei allerdings das Thema "Renovierung der
Wohnung" eh noch der Einigung bedurfte/bedarf.
Durchsetzen kann der Vermieter seine diesbezüglichen Vorstellungen
nicht; es fragt sich halt, ob man als Neumieter im Bedarfsfall bereit
ist, den Streit zu führen.
Siehste, und wer soll sie dann beraten und vertreten, *du*?
Post by Martin Gerdes
Post by Norbert Matern
Post by Daniela Pfeiffer
Herrje... mit diesem Kinderkram um renovieren oder nicht macht der mir
meine ganze Vorfreude kaputt...
Der Mieterverein hilft einem in einem konkreten Problem genau nichts.
Begründung?

Hier den Mieterbund unterschwellig als unnütz darzustellen, ist IMHO
nicht die feine englische Art. Auch Martina nicht gegenüber.
Post by Martin Gerdes
Post by Norbert Matern
Interessant wäre zu wissen, zu welcher Vorgehensweise dir der
Mieterverein rät.
Nö.
Das mag für dich zutreffen. Gönnst du den anderen nicht die
Information. Dies zeugt von einer egoistischen Einstellung den
Mitmenschen gegenüber.
Post by Martin Gerdes
Wie gesagt: Wenn sie das Geld dafür ausgeben will, kann sie das machen.
Sofern das ein Formularvertrag ist, würde ich mir die Mühe nicht machen.
Die Geschichte mit der Tapete ist rechtlich völlig klar.
Für dich mag ja alles sonnenklar sein.

Es gibt aber Menschen, denen ist nicht mit solch hingeworfenen
Bemerkungen- wie den deinen- geholfen.
Es wird professioneller fachmännischer Rat und Unterstützung
gebraucht, auch psychischer Art.

SCNR, Norbert
Martin Gerdes
2005-07-21 22:00:16 UTC
Permalink
Post by Norbert Matern
Post by Martin Gerdes
Post by Daniela Pfeiffer
Ja, danke, ich orientiere mich hier noch, aber ich lese eure
Ratschläge alle. Morgen ist ein Gespräch beim örtlichen Mieterbund
anberaumt, nur um abzuklären, inwieweit mein zukünftiger Vermieter
sich da rechtlich durchsetzen kann.
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat.
Wenn Martina Mitglied im Mieterverein ist (wird), dann hat sie die
Gewissheit einer umfassenden laufenden Beratung und Unterstützung,
auch vor Gericht.
Das möchte ich mal dahingestellt sein lassen.

Die Beratungsqualität verschiedener Mietervereine soll höchst
unterschiedlich sein -- und wenn ich mich recht entsinne, besteht für
die Zwangsmietrechtsschutzversicherung eine Wartezeit.
Post by Norbert Matern
Post by Martin Gerdes
Durchsetzen kann der Vermieter seine diesbezüglichen Vorstellungen
nicht; es fragt sich halt, ob man als Neumieter im Bedarfsfall bereit
ist, den Streit zu führen.
Siehste, und wer soll sie dann beraten und vertreten, *du*?
Logisch. Immer, gern.
Post by Norbert Matern
Hier den Mieterbund unterschwellig als unnütz darzustellen, ist IMHO
nicht die feine englische Art.
Mag sein. Es ist ein Erfahrungsbericht.

Ich bin im lokalen Mieterverein mal Mitglied geworden, als ich ein
entsprechendes Problem hatte. Die haben erstmal überhaupt nichts gesagt,
sondern "Mitglied werden, Mitglied werden" gerufen. Nun gut, das kann
man verstehen, bin ich also Mitglied geworden. An eine Antwort in der
Sache war dennoch noch lange nicht zu denken. Sie haben mich erstmal auf
ihre Sprechstunde verwiesen (für die ein Tag Urlaub draufgegangen ist,
da war absolut nichts dran zu äppeln, auch telefonisch war nichts zu
machen). Dort haben sie dann gesagt, sie wüßten auch nicht weiter.

Als ich dann einwarf, hätte ich das gewußt, hätte ich mir das ganze
schenken können, waren sie plötzlich sehr amtlich, haben mir ihre
Satzung unter die Nase gehalten und mir erläutert, daß sie eine
Mindestmitglieddauer von zwei Jahren hätten (plus dem Rest des aktuellen
Jahres).

Das war auch nicht die feine englische Art.

Ein Rechtsanwalt hat die Sache dann in meinem Sinne durchgefochten.
Post by Norbert Matern
Das mag für dich zutreffen. Gönnst du den anderen nicht die
Information. Dies zeugt von einer egoistischen Einstellung den
Mitmenschen gegenüber.
Selbstverständlich gönne ich jeden die Information. Ich trete lediglich
der Einschätzung entgegen -- und das entschieden! --, daß von einem
Mieterverein automatisch Heil zu erwarten wäre.

Die Einsicht, daß der hiesige Mieterverein ein recht unprofessioneller
Haufen ist, habe ich mit 250 Euro recht teuer bezahlt. Eine Beratung
beim Rechtsanwalt wäre billiger gekommen.

Das kann anderen Leuten auch so gehen.
Post by Norbert Matern
Post by Martin Gerdes
Wie gesagt: Wenn sie das Geld dafür ausgeben will, kann sie das machen.
Sofern das ein Formularvertrag ist, würde ich mir die Mühe nicht machen.
Die Geschichte mit der Tapete ist rechtlich völlig klar.
Für dich mag ja alles sonnenklar sein.
Es gibt aber Menschen, denen ist nicht mit solch hingeworfenen
Bemerkungen -- wie den deinen -- geholfen.
Wer nicht lesen will, was ich schreibe, soll einfach auf DEL tippen oder
mich in die Filterliste seines Newsreaders aufnehmen.

Und ansonsten: Kathinkas Law: "Im Usenet fragen, heißt nicht, die
Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte."

Im übrigen haben mehrere Antworter der OP sinngemäß hinreichend ähnlich
geantwortet, darunter auch ein gewisser Norbert Matern.
Volker Soehnitz
2005-07-22 09:15:12 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Die Beratungsqualität verschiedener Mietervereine soll höchst
unterschiedlich sein
In der Tat. Aber der Satz ist ebenso richtig, wenn man das Wort
"Mietervereine" durch "Rechtsanwälte" ersetzt. ;-)
Post by Martin Gerdes
und wenn ich mich recht entsinne, besteht für
die Zwangsmietrechtsschutzversicherung eine Wartezeit.
Die Mietrechtsschutzversicherung ist üblicherweise nur eine Option, die man
gegen Reduzierung des Mitgliedbeitrags auch weglassen kann (wenn man
diesbezüglich z.B. schon anderweitig versorgt ist). Und die Sperrfrist
dürfte bis zum Rechtsstreit beim Auszug lange abgelaufen sein.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Martin Gerdes
2005-07-22 10:00:23 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Martin Gerdes
Die Beratungsqualität verschiedener Mietervereine soll höchst
unterschiedlich sein
In der Tat. Aber der Satz ist ebenso richtig, wenn man das Wort
"Mietervereine" durch "Rechtsanwälte" ersetzt. ;-)
Stimmt. Allerdings gibt es bei den wenigsten Rechtsanwälten
Mindestdauern der Mitgliedschaft (hier wohl analog: Mandantschaft).
Post by Volker Soehnitz
Post by Martin Gerdes
und wenn ich mich recht entsinne, besteht für
die Zwangsmietrechtsschutzversicherung eine Wartezeit.
Die Mietrechtsschutzversicherung ist üblicherweise nur eine
Option, die man gegen Reduzierung des Mitgliedbeitrags
auch weglassen kann (wenn man diesbezüglich z.B. schon
anderweitig versorgt ist).
Man kommt hierzustadt nur dann aus der Pflicht, wenn man
eine andere Mietrechtsschutzversicherung _nachweist_. Ein
Leben ohne gänzlich Mietrechtschutzversicherung mag der hiesige
Mieterverein seinen Mitgliedern nicht gestatten.
--
Martin Gerdes
Erwin Schlonz
2005-07-22 15:29:26 UTC
Permalink
Martin Gerdes wrote:
[Mieterverein und Mieterrechtschutzversicherung]
Post by Martin Gerdes
Man kommt hierzustadt nur dann aus der Pflicht, wenn man
eine andere Mietrechtsschutzversicherung _nachweist_. Ein
Leben ohne gänzlich Mietrechtschutzversicherung mag der hiesige
--^^^^^
Post by Martin Gerdes
Mieterverein seinen Mitgliedern nicht gestatten.
Uah! Sachte, sachte!
Du meinst doch sicher "Eine _Mitgliedschaft_ ohne gänzlich
Mietrechtschutzversicherung mag der hiesige..."

Oder schreibst Du von einem sizilianischen Mieterverein?

Erwin
Volker Soehnitz
2005-07-22 09:12:34 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt.
ACK! Aber kann der Vermieter möglicherweise verlangen, dass
Schönheitsreparaturen in dem gleichen Standard vorgenommen werden, mit dem
die Mietsache zuvor ausgestattet war? Wenn die Wände mit Holzvertäfelung
versehen wären, hätte der Mieter auch keinen Anspruch, diese durch
Rauhfaser ersetzen zu dürfen. Ich kann keinen Grund erkennen, warum dies
für hochwertige Tapeten nicht gleichfalls gelten sollte. Sicher hat der
Vermieter keinen Anspruch auf eine bestimmte Farbe der Tapete - womöglich
aber duchaus auf eine bestimmte Qualität.
Post by Martin Gerdes
Er kann sich allerdings später beim Auszug normal oder kleinlich
zeigen, was finanziell dann aufs gleiche herauskommt.
Ja, das scheint mir ein gewichtiges Argument zu sein! Einem Vermieter, der
sich bereits vor Vertragsabschluss mit solchen Mätzchen hervortut, sollte
man vielleicht besser aus dem Weg gehen.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Martin Gerdes
2005-07-22 10:00:24 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Martin Gerdes
Sie mag gern zum Mieterbund gehen, wenn sie zuviel Geld hat. Rechtlich
ist die Sache klar: Der Vermieter kann nicht verlangen, daß die Tapete
bleibt.
ACK! Aber kann der Vermieter möglicherweise verlangen, dass
Schönheitsreparaturen in dem gleichen Standard vorgenommen werden, mit dem
die Mietsache zuvor ausgestattet war?
Das mag möglich sein.
Post by Volker Soehnitz
Wenn die Wände mit Holzvertäfelung versehen wären, hätte der Mieter
auch keinen Anspruch, diese durch Rauhfaser ersetzen zu dürfen.
Das ist sicherlich so, aber es ist hier nicht einschlägig.
Post by Volker Soehnitz
Ich kann keinen Grund erkennen, warum dies für hochwertige Tapeten
nicht gleichfalls gelten sollte. Sicher hat der Vermieter keinen Anspruch
auf eine bestimmte Farbe der Tapete - womöglich aber durchaus auf
eine bestimmte Qualität.
Das entscheidet im Einzelfall sicherlich der Richter. Der könnte
natürlich auf der anderen Seite feststellen, daß der Gebrauchswert einer
Wohnung gemindert ist, wenn der Vermieter allzustrenge Vorgaben macht.
Er könnte auch bestimmte Vorgaben als nichtig erklären.
Post by Volker Soehnitz
Post by Martin Gerdes
Er kann sich allerdings später beim Auszug normal oder kleinlich
zeigen, was finanziell dann aufs gleiche herauskommt.
Ja, das scheint mir ein gewichtiges Argument zu sein! Einem Vermieter, der
sich bereits vor Vertragsabschluss mit solchen Mätzchen hervortut, sollte
man vielleicht besser aus dem Weg gehen.
ACK.

Man soll schon von Amtsrichtern gehört haben, die sich ums Urteil
drücken möchten (Ein Urteil auszuarbeiten ist Arbeit!) und die Parteien
gleich mit der Anregung begrüßen, sie möchten sich doch vergleichen.
Wenn man vor einen solchen Richter gerät, tut man meist gut daran,
diesem Ansinnen nachzukommen, sonst wirds hinterher nur teurer und/oder
schlechter. Mit einem Vergleich ist aber oftmals beiden Parteien wenig
gedient; etwas überspitzt könnte man sagen, daß aus einem Zivilprozeß
allzuoft zwei Verlierer herauskommen.

Das im Hinterkopf sollte man potentiellen Rechtsstreitigkeiten besser
gleich im Vorfeld aus dem Weg gehen.
--
Martin Gerdes
Stefan Kühling
2005-07-22 16:12:18 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Man soll schon von Amtsrichtern gehört haben, die sich ums Urteil
drücken möchten (Ein Urteil auszuarbeiten ist Arbeit!) und die Parteien
gleich mit der Anregung begrüßen, sie möchten sich doch vergleichen.
Wenn man vor einen solchen Richter gerät, tut man meist gut daran,
diesem Ansinnen nachzukommen, sonst wirds hinterher nur teurer und/oder
schlechter.
Die Chancen an einen "solchen" Richter zu kommen ist recht hoch:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/278.html
Martin Gerdes
2005-07-23 00:14:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Kühling
Post by Martin Gerdes
Man soll schon von Amtsrichtern gehört haben, die sich ums Urteil
drücken möchten (Ein Urteil auszuarbeiten ist Arbeit!) und die Parteien
gleich mit der Anregung begrüßen, sie möchten sich doch vergleichen.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/278.html
Ich vermag nicht einzuschätzen, wie hoch die Chance ist. Ich weiß
allerdings, daß der Ton die Musik macht.

Es ist ein ein Unterschied, ob ein Richter ein oder zweimal einen
Vergleich anregt oder ob er jedem Satz einen Catoschen Anhang
hinterherschiebt: "Im übrigen bin ich der Auffassung, daß Sie besser
einen Vergleich schließen sollten."

Beide Handhabungen sind durch den o.a. Paragraphen gedeckt (der lautet
übrigens erst seit einem Jahr so!); gemeint hatte ich das zweite:
Nachhaltiges Drängeln auf einen Vergleich, einen allzuoft faulen
Kompromiß.
--
Martin Gerdes
Martina Diel
2005-07-21 17:10:06 UTC
Permalink
Post by Daniela Pfeiffer
Was mich eben kirre macht, ist das mein Vermieter es von vorn herein
abblockt, wenn ich Vorschläge a la "ich tapeziere mit einer guten
Tapete", "ich streiche bei meinem Auszug alles wieder weiss" anbringe,
und nur darauf beharrt, dass die Tapete "noch gut" sei und doch soooo
teuer war. Und er dann meint, ich könnte ja renovieren, wenn ich
zusichere, 4 Jahre dort wohnen zu bleiben. Aber wer kann das in der
heutigen Zeit schon sagen?
Warum diskutierst du überhaupt mit ihm herum?
Geht ihn doch nichts an, was du mit der Whg. machst, solang du drin
wohnst.
Und dass es nicht sein kann, dass du hinterher wieder mit
Spezial-Super-Duper-Tapete renovieren musst, darüber scheinen sich die
Rechtskenner hier ja einig zu sein.

Greets

Martina
--
Ehemalige Kollegen wiederfinden und
neue Geschäftskontakte knüpfen
mit dem Open Business Club
http://www.openbc.com/go/invuid/Martina_Diel
Volker Soehnitz
2005-07-22 08:10:29 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Und dass es nicht sein kann, dass du hinterher wieder mit
Spezial-Super-Duper-Tapete renovieren musst, darüber scheinen sich die
Rechtskenner hier ja einig zu sein.
Einspruch! ;-)

Ich halte die Frage, ob der Vermieter bei wirksam vereinbarten
Schönheitsreparaturen durch den Mieter einen bestimmten Standard verlangen
kann (sofern dieser bei Übergabe schon vorhanden war) keinesfalls für
geklärt.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Martina Diel
2005-07-24 10:10:02 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Martina Diel
Und dass es nicht sein kann, dass du hinterher wieder mit
Spezial-Super-Duper-Tapete renovieren musst, darüber scheinen sich die
Rechtskenner hier ja einig zu sein.
Einspruch! ;-)
Stattgegeben. ;-)
Post by Volker Soehnitz
Ich halte die Frage, ob der Vermieter bei wirksam vereinbarten
Schönheitsreparaturen durch den Mieter einen bestimmten Standard
verlangen kann (sofern dieser bei Übergabe schon vorhanden war)
keinesfalls für geklärt.
Okay, da war ich wohl etwas voreilig.

Greetings

Martina
--
Ehemalige Kollegen wiederfinden und
neue Geschäftskontakte knüpfen
mit dem Open Business Club
http://www.openbc.com/go/invuid/Martina_Diel
Walter
2005-07-22 09:30:28 UTC
Permalink
Post by Daniela Pfeiffer
Was mich eben kirre macht, ist das mein Vermieter es von vorn herein
abblockt, wenn ich Vorschläge a la "ich tapeziere mit einer guten
Tapete", "ich streiche bei meinem Auszug alles wieder weiss" anbringe,
und nur darauf beharrt, dass die Tapete "noch gut" sei und doch soooo
teuer war. Und er dann meint, ich könnte ja renovieren, wenn ich
zusichere, 4 Jahre dort wohnen zu bleiben.
Ich teste jetzt mal das neue Hellseh-Plug-In:
Er hat die schönste und teuerste Tapete der Welt anbringen lassen,
wofür ihm die Mietinteressenten die Tür einrennen und die Füsse
küssen.
Er hat Angst dass du nach Einzug dieses Wunderwerk des Tapetendesigns
entfernst, nach 6 Monaten wieder ausziehst und er dann schnöde weisse
Wände vermieten muss.
M.E. redet er sich sowas in der Art ein und glaubt fest daran.

Wenn es z.B. eine vornehme Wohnung in einer Villa ist, also echt was
gediegenes das Interessenten wegen genau dieses Flairs anspricht, kann
man m.E. eine Klausel "nobel beim Einzug, nobel beim Auszug" durchaus
wirksam vereinbaren.
Die Wandgestaltung während der Mietzeit geht ihn aber gar nix an
(Ausnahme: historisch).

Wenns eine normale Etagenwohnung ist würde ich mich fragen ob der Typ
einen Knall hat und ich ihn wirklich als Vermieter will. Wer weiss was
dem noch alles einfällt, was zwar unwirksam ist aber endlos Stress
verursacht.


Walter
Hans-Jürgen Meyer
2005-07-22 14:33:07 UTC
Permalink
Walter schrieb:
[...]
Post by Walter
Wenn es z.B. eine vornehme Wohnung in einer Villa ist, also echt was
gediegenes das Interessenten wegen genau dieses Flairs anspricht, kann
man m.E. eine Klausel "nobel beim Einzug, nobel beim Auszug" durchaus
wirksam vereinbaren.
Die Wandgestaltung während der Mietzeit geht ihn aber gar nix an
(Ausnahme: historisch).
Wenns eine normale Etagenwohnung ist würde ich mich fragen ob der Typ
einen Knall hat und ich ihn wirklich als Vermieter will. Wer weiss was
dem noch alles einfällt, was zwar unwirksam ist aber endlos Stress
verursacht.
Die Frage sollte man sich als Mieter stellen - die Fragen stellen sich
auch Vermieter. Alles als unwirksam abzutun halte ich für ziemlich naiv
und dumm. Es soll auch Vermieter geben die nicht blöde sind.

Es soll z.B. Vermieter geben, die eine Wohnung renoviert vermieten, und
dann die Ausstattung und Qualität festgehalten und mittels Rechnung
dokumentieren. Und es wird schriftlich fixiert das bei Auszug genau
diese Qualität vorhanden sein muss - oder es ist ein entsprechender
Wertausgleich zu zahlen. Wenn an der Wand eine "hochwertige
Glasfasertapete" (ca. 100Euro je Rolle im Fachhandel) klebt, dann möchte
man nicht anschliessend eine Billig-Baumarkt-Rauhfaser an der Wand
sehen. Oder wenn ein Mieter auf die Idee kommt, die
Echtholz-Deckenvertäfelung zu entfernen, dann gibt es garantiert Ärger.

Vermieter sind zwar in vielen Fällen heute die Dummen, d.h. aber nicht,
dass Sie alles hinnehmen müssen und das alle Vertragsklauseln ungültig sind.

Hans-Jürgen
L. Boesl
2005-07-22 15:48:46 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die Frage sollte man sich als Mieter stellen - die Fragen stellen sich
auch Vermieter. Alles als unwirksam abzutun halte ich für ziemlich naiv
und dumm. Es soll auch Vermieter geben die nicht blöde sind.
Blöde sind Vermieter mit Sicherheit nicht, finanziell geht es diesen ja
ebenfalls nicht schlecht.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Es soll z.B. Vermieter geben, die eine Wohnung renoviert vermieten, und
dann die Ausstattung und Qualität festgehalten und mittels Rechnung
dokumentieren. Und es wird schriftlich fixiert das bei Auszug genau
diese Qualität vorhanden sein muss - oder es ist ein entsprechender
Wertausgleich zu zahlen. Wenn an der Wand eine "hochwertige
Glasfasertapete" (ca. 100Euro je Rolle im Fachhandel) klebt, dann möchte
man nicht anschliessend eine Billig-Baumarkt-Rauhfaser an der Wand
sehen. Oder wenn ein Mieter auf die Idee kommt, die
Echtholz-Deckenvertäfelung zu entfernen, dann gibt es garantiert Ärger.
Ich möchte nur mal einen einzigen Grund wissen weshalb es unbedingt nötig
sein sollte eine solch teuere Tapete, die heutzutage ohnehin kein Mieter
mehr bezahlen kann, in einer Mietwohnung anzubringen. Ein Mieter kann doch
nicht wissen ob er in Jahren arbeitslos wird oder durch sonstige Umstände
Tapeten im Wert von mehreren tausend Euro sodann nicht mehr finanzieren
kann. Aber solche Gedankengänge kann man von Vermietern ja bekanntlich nicht
erwarten - wer niemals Geldprobleme hatte kann das ja auch nicht beurteilen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Vermieter sind zwar in vielen Fällen heute die Dummen, d.h. aber nicht,
dass Sie alles hinnehmen müssen und das alle Vertragsklauseln ungültig sind.
Viele sind aber ungültig, das ist halt nun mal Realität.
Hans-Jürgen Meyer
2005-07-22 16:34:24 UTC
Permalink
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die Frage sollte man sich als Mieter stellen - die Fragen stellen sich
auch Vermieter. Alles als unwirksam abzutun halte ich für ziemlich naiv
und dumm. Es soll auch Vermieter geben die nicht blöde sind.
Blöde sind Vermieter mit Sicherheit nicht, finanziell geht es diesen ja
ebenfalls nicht schlecht.
Höre ich da Neid? Ob es den Vermietern gut oder schlecht geht ist
fallweise sehr unterschiedlich.
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Es soll z.B. Vermieter geben, die eine Wohnung renoviert vermieten, und
dann die Ausstattung und Qualität festgehalten und mittels Rechnung
dokumentieren. Und es wird schriftlich fixiert das bei Auszug genau
diese Qualität vorhanden sein muss - oder es ist ein entsprechender
Wertausgleich zu zahlen. Wenn an der Wand eine "hochwertige
Glasfasertapete" (ca. 100Euro je Rolle im Fachhandel) klebt, dann möchte
man nicht anschliessend eine Billig-Baumarkt-Rauhfaser an der Wand
sehen. Oder wenn ein Mieter auf die Idee kommt, die
Echtholz-Deckenvertäfelung zu entfernen, dann gibt es garantiert Ärger.
Ich möchte nur mal einen einzigen Grund wissen weshalb es unbedingt nötig
sein sollte eine solch teuere Tapete, die heutzutage ohnehin kein Mieter
mehr bezahlen kann, in einer Mietwohnung anzubringen. Ein Mieter kann doch
Es gibt reichlich Mieter die sowas bezahlen können und auch bezahlen -
Mieter die häufig mehr Geld haben als die Vermieter. Warum? Weil Sie
nicht gebaut haben ;)

Nebenbei: Eine solche Wohnung ist im Regelfall höherwertig ausgestattet
und erzielt bessere Mieteinnahmen.
Post by L. Boesl
nicht wissen ob er in Jahren arbeitslos wird oder durch sonstige Umstände
Tapeten im Wert von mehreren tausend Euro sodann nicht mehr finanzieren
Das nennt man persönliches Lebensrisko. Dannach kann man sein Leben
jedoch nicht ausrichten.
Post by L. Boesl
kann. Aber solche Gedankengänge kann man von Vermietern ja bekanntlich nicht
erwarten - wer niemals Geldprobleme hatte kann das ja auch nicht beurteilen.
Oh - sorry. Ich wusste nicht, das Du keine umfängliche Ahnung und nur
Hass auf Mieter hast. Aber nur mal so zu Deiner Info: Es gibt nicht nur
reiche Vermieter. Und der Bau einer Mietwohung verschlingt mehr Geld als
Einnahmen zu erwarten sind. Beim Silo-Bau mag das anders sein. Eine
Mietwohnung im Zweifamilienhaus ist ein Zuschussgeschäft. Da sind die
Mieteinnahmen häufig nur Schmerzensgeld für den Ärger.
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Vermieter sind zwar in vielen Fällen heute die Dummen, d.h. aber nicht,
dass Sie alles hinnehmen müssen und das alle Vertragsklauseln ungültig
sind.
Viele sind aber ungültig, das ist halt nun mal Realität.
Man sollte es aber - so wie einige das hier tun - nicht so darstellen
als wäre alles ungültigt.

Hans-Jürgen
L. Boesl
2005-07-22 17:14:06 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die Frage sollte man sich als Mieter stellen - die Fragen stellen sich
auch Vermieter. Alles als unwirksam abzutun halte ich für ziemlich naiv
und dumm. Es soll auch Vermieter geben die nicht blöde sind.
Blöde sind Vermieter mit Sicherheit nicht, finanziell geht es diesen ja
ebenfalls nicht schlecht.
Höre ich da Neid? Ob es den Vermietern gut oder schlecht geht ist
fallweise sehr unterschiedlich.
In einem Land in dem ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung
unterhalb der Armutsgrenze leben muß wird schnell auffällig wer die
Spitzenverdiende und die Dummen sind.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Es soll z.B. Vermieter geben, die eine Wohnung renoviert vermieten, und
dann die Ausstattung und Qualität festgehalten und mittels Rechnung
dokumentieren. Und es wird schriftlich fixiert das bei Auszug genau
diese Qualität vorhanden sein muss - oder es ist ein entsprechender
Wertausgleich zu zahlen. Wenn an der Wand eine "hochwertige
Glasfasertapete" (ca. 100Euro je Rolle im Fachhandel) klebt, dann möchte
man nicht anschliessend eine Billig-Baumarkt-Rauhfaser an der Wand
sehen. Oder wenn ein Mieter auf die Idee kommt, die
Echtholz-Deckenvertäfelung zu entfernen, dann gibt es garantiert Ärger.
Ich möchte nur mal einen einzigen Grund wissen weshalb es unbedingt nötig
sein sollte eine solch teuere Tapete, die heutzutage ohnehin kein Mieter
mehr bezahlen kann, in einer Mietwohnung anzubringen. Ein Mieter kann doch
Es gibt reichlich Mieter die sowas bezahlen können und auch bezahlen -
Mieter die häufig mehr Geld haben als die Vermieter. Warum? Weil Sie
nicht gebaut haben ;)
Das ändert aber noch nichts an nichtigen weil rechtsunwirksamen
Vertragsvereinbarungen, und wem es als Vermieter finanziell schlechter geht
als Mietern kann jederzeit sein Immobilienvermögen veräußern.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Nebenbei: Eine solche Wohnung ist im Regelfall höherwertig ausgestattet
und erzielt bessere Mieteinnahmen.
Wer sich´s leisten kann.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by L. Boesl
nicht wissen ob er in Jahren arbeitslos wird oder durch sonstige Umstände
Tapeten im Wert von mehreren tausend Euro sodann nicht mehr finanzieren
Das nennt man persönliches Lebensrisko. Dannach kann man sein Leben
jedoch nicht ausrichten.
Selbstverständlich nicht, das persönliche Risiko des Vermieters ist es
jedoch auch daß - wie im vorliegenden Fall - möglicherweise ein Mieter vor
Gericht Recht bekommt weil er eben mal grade nicht einsichtig ist und dem
Vermieter anstatt seiner unnötigen Nobeltapete eine Baumarkt-Rauhfaser an
die Wände klatscht.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by L. Boesl
kann. Aber solche Gedankengänge kann man von Vermietern ja bekanntlich nicht
erwarten - wer niemals Geldprobleme hatte kann das ja auch nicht beurteilen.
Oh - sorry. Ich wusste nicht, das Du keine umfängliche Ahnung und nur
Hass auf Mieter hast. Aber nur mal so zu Deiner Info: Es gibt nicht nur
reiche Vermieter. Und der Bau einer Mietwohung verschlingt mehr Geld als
Einnahmen zu erwarten sind. Beim Silo-Bau mag das anders sein. Eine
Mietwohnung im Zweifamilienhaus ist ein Zuschussgeschäft. Da sind die
Mieteinnahmen häufig nur Schmerzensgeld für den Ärger.
Wird der Vermieter gezwungen zu investieren?!
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by L. Boesl
Post by Hans-Jürgen Meyer
Vermieter sind zwar in vielen Fällen heute die Dummen, d.h. aber nicht,
dass Sie alles hinnehmen müssen und das alle Vertragsklauseln ungültig
sind.
Viele sind aber ungültig, das ist halt nun mal Realität.
Man sollte es aber - so wie einige das hier tun - nicht so darstellen
als wäre alles ungültigt.
Hans-Jürgen
Volker Soehnitz
2005-07-21 12:02:55 UTC
Permalink
Daniela Pfeiffer erwähnte in news:1121877971.228850.216480
Post by Daniela Pfeiffer
und in welcher farbe ich meine wohnung tapeziere bzw. streiche?
Nein! Im Prinzip kann er das nicht. Sofern aber die Wohnung einen
überdurchschnittlich gehobenen Standard aufweist (z.B. Seidentapeten,
o.ä.), dann kann möglicherweise vereinbart werden, dass der Mieter die
vertraglich übernommene Pflicht zu Schönheitsreparaturen auch auf diesem
hohen Level ausführt. Hier wäre dann der Ersatz der hochwertigen Tapeten
gegen billige Rauhfaser ggf. vertragswidrig. Das hängt aber sehr von der
Art der Wohnung und der mietvertraglichen Ausgestaltung ab.

ciao
volker

PS.: Wenn sich im Rahmen des Gespräches herausstellt, dass der Vermieter
eher in die Schublade "Spinner" gehört - willst Du dann wirklich dort
einziehen?
--
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