Post by Wolfgang Ihlodarf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?
Wenn du mit "vorübergehend" ein paar Tage meinst: ja.
Denn der Eigemtümer/Verwalter darf das Auto nicht sofort abschleppen
lassen sondern muss dich erst zur Entfernung auffordern (angemessenes
Vorgehen bei Nutzungsverstössen ohne Gefahr im Verzug).
Bis er mitkriegt dass da kein Stempel auf dem Nummernschild ist und er
dir die Aufforderung zustellt ist die Karre ja schon wieder weg.
Wenn du mit "vorübergehend" dein Winterauto von März bis Oktober
meinst: siehe Mietvertrag.
Ein Stellplatz ist zweckgewidmet. Also nix drauf Zelten oder Gurken
anbauen :-)
Eine Klausel die das Abstellen von Wohnwagen oder abgemeldeter Autos
verbietet ist zulässig. Wenn nichts im Mietvertrag steht darfst du das
Auto hinstellen, solange es ein Auto und kein Autowrack ist.
Post by Wolfgang IhloIch meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?
Für eine Garage gilt obiges genauso. Nur, wie du richtig schreibst,
sieht man nicht was sich im Dunkel der Garage verbirgt.
Walter