Discussion:
Darf ich auf Stellplatz unangemeldetes Auto abstellen?
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Ihlo
2006-04-05 16:31:31 UTC
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Hallo,
darf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?

Ich meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?

best regards,
Wolfgang
Alexander Goetzenstein
2006-04-05 16:50:43 UTC
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Hallo,
Post by Wolfgang Ihlo
Ich meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?
die Garage ist ja auch nicht offen zugänglich. Auch kann der Vermieter
des Stellplatzes bestimmen, dass dort nur zugelassene Fahrzeuge
abgestellt werden. Ich hatte dies mal im Stellplatzmietvertrag gehabt,
mit der Begründung, man wolle Schrottansammlungen verhindern.
--
Gruss
Alex
Jochen Tanneberger
2006-04-05 18:54:02 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
die Garage ist ja auch nicht offen zugänglich. Auch kann der Vermieter
des Stellplatzes bestimmen, dass dort nur zugelassene Fahrzeuge
abgestellt werden. Ich hatte dies mal im Stellplatzmietvertrag gehabt,
mit der Begründung, man wolle Schrottansammlungen verhindern.
Richtig, ein Vermieter hat das Recht bei der Vertragsgestaltung über Art und
Zweck der überlassenen Mietsache zu befinden. So gesehen, könnte er auch
rein faktisch in seiner Garage nur zugelassene Fahrzeuge einstellen lassen,
weil er vielleicht Schraubereien nicht dulden möchte. Aber das müsste dann
auch in dem Mietvertrag geregelt sein.
Jens Fangmeier
2006-04-05 22:47:45 UTC
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Post by Wolfgang Ihlo
Hallo,
darf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?
a) Hauptfrage ist: Was steht im Mietvertrag hierzu?

b) Desweiteren wäre es eine Frage, ob der Hinterhof frei zugänglich
oder abgesperrt ist.



Tschau, Jens

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Walter
2006-04-06 05:40:04 UTC
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Post by Wolfgang Ihlo
darf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?
Wenn du mit "vorübergehend" ein paar Tage meinst: ja.
Denn der Eigemtümer/Verwalter darf das Auto nicht sofort abschleppen
lassen sondern muss dich erst zur Entfernung auffordern (angemessenes
Vorgehen bei Nutzungsverstössen ohne Gefahr im Verzug).
Bis er mitkriegt dass da kein Stempel auf dem Nummernschild ist und er
dir die Aufforderung zustellt ist die Karre ja schon wieder weg.

Wenn du mit "vorübergehend" dein Winterauto von März bis Oktober
meinst: siehe Mietvertrag.
Ein Stellplatz ist zweckgewidmet. Also nix drauf Zelten oder Gurken
anbauen :-)
Eine Klausel die das Abstellen von Wohnwagen oder abgemeldeter Autos
verbietet ist zulässig. Wenn nichts im Mietvertrag steht darfst du das
Auto hinstellen, solange es ein Auto und kein Autowrack ist.
Post by Wolfgang Ihlo
Ich meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?
Für eine Garage gilt obiges genauso. Nur, wie du richtig schreibst,
sieht man nicht was sich im Dunkel der Garage verbirgt.


Walter
Kathinka Wenz
2006-04-06 08:22:13 UTC
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Post by Wolfgang Ihlo
darf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?
Ein nicht angemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichen Straßen
abgestellt werden. Ein privater Stellplatz ist keine öffentliche
Straßen, es gibt also keine Gesetze, die dagegen sprechen. Alles weitere
ist in deinem Mietvertrag festgelegt.

Wenn dort nichts weiter außer der Miete und der Kündigungsfrist
festgelegt wurde, ist die Antwort ja.
Post by Wolfgang Ihlo
Ich meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?
Ob es jemand sieht, ist nicht relavant dafür, ob man es darf. <dramatik>
Ein Mord bleibt auch ein Mord, auch wenn keiner zuschaut. </dramatik>

Gruß, Kathinka
Wolfgang Ihlo
2006-04-07 16:26:29 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Ein nicht angemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichen Straßen
abgestellt werden. Ein privater Stellplatz ist keine öffentliche
Straßen, es gibt also keine Gesetze, die dagegen sprechen. Alles weitere
ist in deinem Mietvertrag festgelegt.
Wenn dort nichts weiter außer der Miete und der Kündigungsfrist
festgelegt wurde, ist die Antwort ja.
Post by Wolfgang Ihlo
Ich meine wenn man eine Garage hätte, dann würde das ja keiner sehen?
Ob es jemand sieht, ist nicht relavant dafür, ob man es darf. <dramatik>
Ein Mord bleibt auch ein Mord, auch wenn keiner zuschaut. </dramatik>
@all: Dank euch allen. Somit weiss ich bescheid das man es nicht
darf.Blitzschnelle Info hier, super weiter so :-)

best regards,
Wolfgang

Volker Soehnitz
2006-04-06 08:53:42 UTC
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Post by Wolfgang Ihlo
darf ich am Hinterhof auf einen markierten gemieteten Stellplatz ein
unangemledetes Auto vorübergehend abstellen?
In Bezug auf die StVO: Ja.

In Bezug auf das Thema dieser NG: J.S.A. 1.0

;-)

ciao
volker
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