Discussion:
Verdopplung der Nebenkosten
(zu alt für eine Antwort)
ralf sczepan
2004-01-12 09:59:43 UTC
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Ich habe für meine 30 Quadratmeter grosse Wohnung während der
Mietdauer 50 Euro Nebenkosten im Monat bezahlt bezahlt. Jetzt will der
Vermieter eine Nachzahlung in gleicher Höhe haben. Also noch mal 600
Euro für ein Jahr. Dabei wurden meine Heizkosten geschätzt, weil ich
nicht zu Hause war als der Heizungsableser vorbeikam.
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ist das überhaupt in Ordnung Nebenkosten mal eben zu verdoppeln?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruss Ralf
Peter Racz
2004-01-12 12:36:36 UTC
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Post by ralf sczepan
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ablesen lassen, auf deine Kosten.
Post by ralf sczepan
Ist das überhaupt in Ordnung Nebenkosten mal eben zu verdoppeln?
Möglich ist alles. Wenn das tatsächlich die Kosten waren, ja. Der
Vermieter muß aber mit den Nebenkosten abrechnen, also jeden Posten
nachvollziehbar mit Rechnung belegen, und das nur für die Zeit, als Du
der Mieter bist.

Gruß
Peter
Wolfgang Gerber
2004-01-12 13:07:04 UTC
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Post by Peter Racz
Post by ralf sczepan
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ablesen lassen, auf deine Kosten.
Warum auf seine Kosten? Ein Ersatzablesetermin hat kostenlos zu sein!
Wurde schon oft genug festgestellt. Auch wenn es die ganzen
Ablesefuzzies immer anders auf ihre Terminankündigungen schreiben.

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt mit NGANTWORT beginnen.
Wilko Krautter
2004-01-12 16:47:13 UTC
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Post by Wolfgang Gerber
Warum auf seine Kosten? Ein Ersatzablesetermin hat kostenlos zu sein!
und was passiert, wenn der Mieter sich bei der Ablesefirma zur
Terminvereinbarung nicht meldet ?
--
mit freundlichem Gruß
Wilko Krautter
Wolfgang Gerber
2004-01-12 17:23:46 UTC
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Post by Wilko Krautter
Post by Wolfgang Gerber
Warum auf seine Kosten? Ein Ersatzablesetermin hat kostenlos zu sein!
und was passiert, wenn der Mieter sich bei der Ablesefirma zur
Terminvereinbarung nicht meldet ?
Dann hat er Probleme und ist selber schuld wenn geschätz wird.

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt mit NGANTWORT beginnen.
Peter Racz
2004-01-13 08:21:23 UTC
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Post by Wolfgang Gerber
Post by Peter Racz
Post by ralf sczepan
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ablesen lassen, auf deine Kosten.
Warum auf seine Kosten? Ein Ersatzablesetermin hat kostenlos zu sein!
Wurde schon oft genug festgestellt. Auch wenn es die ganzen
Ablesefuzzies immer anders auf ihre Terminankündigungen schreiben.
OK. Wir kennen hier nicht die Umstände, wie die Ablesung nicht zustande
kam. Bei mir war das immer so, daß die Firma gleich 2 Termine
vorgeschlagen hat. Wenn man sich nicht gemeldet hat, und nicht zu Hause
war, dann ist es IMHO gerechtfertigt, daß die nächste Ablesung
kostenpflichtig erfolgt.

Gruß
Peter
Christian Konrad
2004-01-12 13:17:22 UTC
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Post by Peter Racz
Post by ralf sczepan
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig
stellen?
Ablesen lassen, auf deine Kosten.
Eigentlich muss ein Ausweichtermin für den Mieter kostenlos
vereinbar sein.

Christian, grüßend
Wilko Krautter
2004-01-12 17:37:33 UTC
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Post by Peter Racz
Post by ralf sczepan
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ablesen lassen, auf deine Kosten.
halte ich für unwahrscheinlich.
Die Ablesung ist gelaufen, die Abrechnung der Ableser ebenfalls und
der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung schon durchgeführt. Was
gibt es für eine Grundlage jetzt das Ganze wieder von vorne
anzufangen, nur weil der Mieter keine Ablesung durchführen lies?
--
mit freundlichem Gruß
Wilko Krautter
Peter Voigt
2004-01-12 12:59:08 UTC
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Post by ralf sczepan
Dabei wurden meine Heizkosten geschätzt, weil ich
nicht zu Hause war als der Heizungsableser vorbeikam.
Wieso hast Du keinen neuen Termin vorher vereinbart?

Gruß
Peter
--
Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die
man hören will.
(Kathinkas Law)
Ben Godde
2004-01-13 13:16:26 UTC
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Hallo Ralf,

lass Dir eine detaillierte Abrechnung zeigen, aus der dann hervorgehen
sollte, woran die Mehrkosten liegen:
Mehrheizen, höhere Kosten für Öl/Gas, sonstiges. Auch solltest Du
versuchen, zum Vergleich die Verbrauchsdaten aus dem Vorjahr zu bekommen
(wenn Du da noch nicht dort gewohnt hast).

Manche Vermieter setzen absichtlich zu niedrige Vorauszahlungen fest, um
eine Wohnung vermietet zu bekommen. Dies ist IMHO Betrug. Die
Vorauszahlungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen so festgesetzt
werden, dass sie ungefähr dem zu erwartenden Endbetrag entsprechen. Ist
richterlich so festgelegt. Nicht festgelegt ist allerdings, wie groß die
Abweichung sein darf. Bei 100% ist sie aber sicherlich überschritten.

Andere Vermieter "vergessen" auch, die Vorauszahlung anzupassen, wenn
sich die Kosten ändern (z.B., wenn statt einer Einzelperson eine Familie
mit 2 Kindern einzieht). Das ist zumindest fahrlässig. Auch hier gibt es
wohl schon Urteile zu.

Ich hatte auch so einen Fall. Da war allerings nicht der Vermieter
schuld, sondern der Hausverwalter, der die Abrechnungen gemacht hat
(obwohl natürlich der Vermieter die Verantwortung dafür hat). Wir haben
uns daraufhin mit dem Vermieter gütlich einigen können. Ansonsten wird's
schwierig, Absicht oder Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Gruß, Ben.
Post by ralf sczepan
Ich habe für meine 30 Quadratmeter grosse Wohnung während der
Mietdauer 50 Euro Nebenkosten im Monat bezahlt bezahlt. Jetzt will der
Vermieter eine Nachzahlung in gleicher Höhe haben. Also noch mal 600
Euro für ein Jahr. Dabei wurden meine Heizkosten geschätzt, weil ich
nicht zu Hause war als der Heizungsableser vorbeikam.
Kann man im Nachhinein die Höhe der Heizkosten noch richtig stellen?
Ist das überhaupt in Ordnung Nebenkosten mal eben zu verdoppeln?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruss Ralf
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