Discussion:
Waschmaschine belästigt Nachbarn
(zu alt für eine Antwort)
Holger Grimmelt
2006-01-22 14:32:49 UTC
Permalink
Hallo!

Ich habe ein Problem mit unserer Waschmaschine bzw. eher unseren
Nachbarn. Die Maschine steht in unserer Wohnung (Dachgeschoß, Uraltbau)
im Bad auf Holzboden (genauer auf PVC, das auf dem Holz liegt).

Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.

Definitiv hat sich bei uns nichts geändert, die Maschine vibriert nicht
heftiger als früher und hat sich auch nicht im Laufe der Zeit bewegt.

Deswegen habe ich mich auch mal in de.etc.haushalt schlau gemacht, was
man gegen die Vibrationen machen kann. Anscheinend nicht viel. Wir haben
jetzt eine Gummimatte zur Dämpfung gekauft und die Maschine nochmal
sauber ausgerichtet, aber ich bin mir fast sicher, dass der Nachbar auch
damit nicht zufrieden sein wird.

Damit jetzt kein falscher Eindruck entsteht, ich habe keine Lust an
einen Nachbarschaftsstreit (im Gegenteil: meine Freundin beschwert sich,
dass ich mir zu viel gefallen lasse). Aber wenn der Nachbar mit
Vorwürfen wie "Sie waschen auch Sonntags und nach 22 Uhr!" (was NIE
vorkam) und "Sie waschen zu oft, ich habe die Vermutung, sie waschen
auch für andere mit!" (was absurd ist, da wir so gut wie nie Besuch
haben, der diese ja Wäsche mitbringen müsste) vor der Tür steht, dann
bezweifle ich, dass man mit dem vernünftig reden kann und sich die Sache
auf Dauer friedlich und ohne Ärger regeln lässt.

Es gibt zwar einen Waschkeller, aber dort keinen Platz für unsere
Maschine. Laut Vermieter können wir die Maschine im Bad betreiben (wurde
während der Wohnungsbesichtigung so gesagt).

Wie sieht die Situation nun rechtlich aus? Muss der Nachbar diese
Belästigung hinnehmen und zähneknirschend akzeptieren oder darf ich
nicht mehr schleudern? Die Wäsche klatschnass aufzuhängen ist sowohl für
die Textilien (leiern dann beim Trocknen aus) als auch für die
Trocknungszeiten und in Anbetracht der Schimmelgefahr durch erhöhte
Feuchtigkeit im Raum nicht gerade optimal. Außerdem müfffelt Wäsche
gerne, wenn sie zu lange nass rumliegt/-hängt.

Oder muss der Vermieter dafür sorgen, dass im Waschkeller Platz
geschaffen wird (oder eine andere Lösung gefunden wird), damit ich auch
so schleudern kann, dass es niemanden stört.

Bei Google habe ich leider nicht viele hilfreiche Infos finden können,
außer, dass ein Aufstellen der Maschine in der Wohnung auch trotz
Waschkeller nicht verboten werden darf. Ansonsten war nichts dabei, was
in unserem Fall eine Rolle spielt.

Ich erwarte hier auch keine verbindliche Rechtsberatung, aber vielleicht
kann mir ja jemand mit Ahnung die Sache mal eklären und sagen, wer was
(nicht) darf und wer was (nicht) machen muss. Das wäre mir schonmal eine
große Hilfe und würde mich ggf. etwas beruhigen.

Also ein großes Danke für eure Hilfe schonmal im Voraus!

Holger
Herbert Sachs
2006-01-22 16:11:52 UTC
Permalink
Lösung: Ignorieren!
Er sucht offensichtlich nur Stress.

Was er Vermutet interessiert nicht. Soll er es beweisen.

Man könnte auch vermuten, er sei ein Kinderschänder...
Du verstehst, wenn Du anfängst seine Vermutungen zu entkräften,
steigst Du auf sein Spiel ein.

Wenn es ihm darauf ankommt, lasse ihn eben vor Gericht
klagen.

Es wird wohl keine Lösung geben, um mit solchen Leuten jemals
klar zu kommen oder Ruhe einkehren zu lassen. Wenn einer es
nicht will, wird es dazu nicht kommen. Es müssen schon beide
Parteien dazu bereit sein, eine Streitigkeit beizulegen.
Holger Grimmelt
2006-01-22 16:35:49 UTC
Permalink
Post by Herbert Sachs
Lösung: Ignorieren!
Er sucht offensichtlich nur Stress.
Was er Vermutet interessiert nicht. Soll er es beweisen.
Das ist schon klar. Nur sind diese Behauptungen eine Sache. Wenn ich
böse wäre, könnte ich ihm Unterstellen, dass er dadurch, dass er jetzt
in Rente ist, einfach eine Beschäftigung sucht. Aber das ist Spekulation.

Vielleicht hat der Nachbar aber trotzdem eine erhebliche Lärmbelästigung
in seiner Wohnung durch unsere Maschine (habe es mir bisher nicht in
seiner Wohnung angesehen, wenn die Maschine schleudert).

Und das möchte ich selbst unfreundlichen und unlieben Nachbarn ersparen.
Erst recht, wenn man mir daraus nachher einen Strick drehen könnte.

Folgendes Szenario: Ich bin im Unrecht und darf nicht mehr
schleudern/waschen, ignoriere das aber und mache weiter. Der Nachbar
beschwert sich beim Vermieter, der mahnt mich ab. Oder schlimmer.

Deshalb ja hier die Nachfrage in der NG.

Im Mietvertrag steht übrigens:

"Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkonen
ist [...] nicht gestattet. Dies gilt nicht für die sachgemäße Benutzung
einer neuzeitlichen, für den Gebrauch in der Wohnung eingerichteten
Haushaltswaschmaschine [...], sofern hierdurch die Mieträume oder
sonstige Räume nicht gefährdet und die Hausbewohner nicht belästigt werden."

Für mich als Laie bleibt dabei aber offen:

1. Mietverträge enthalten ja oft Klauseln, die rechtswidrig sind. Woher
weiß ich, dass das so Bestand hat? Kann mir ein Vermieter das Waschen
verbieten, wenn ich damit (rechtlich gesehen) Nachbarn belästige und er
mir keinen Stellplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung stellt? Damit
wäre ich dann gezwungen in einen Waschsalon zu gehen.

2. Ab wann ist ein Nachbar belästigt? Wenn er sagt, dass es ihn
belästigt oder wenn irgendein Grenzwert überschritten ist? Oder kann er
nur außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten belästigt werden (also dass es
rechtlich als Belästigung durchgeht)?
Post by Herbert Sachs
Es wird wohl keine Lösung geben, um mit solchen Leuten jemals
klar zu kommen oder Ruhe einkehren zu lassen. Wenn einer es
nicht will, wird es dazu nicht kommen. Es müssen schon beide
Parteien dazu bereit sein, eine Streitigkeit beizulegen.
Klar und es ist ein Unterschied, wie man seine Beschwerden vorträgt (mit
der Nachbarin aus dem Erdgeschoß wäre das Problem wahrscheinlich gar
keins, obwohl die sich auch schon über Sachen - zu Recht - beschwert
hat). Ob die Beschwerde aber berechtigt ist, ist eine davon völlig
unabhängige Sache.

Holger
Herbert Sachs
2006-01-22 20:16:01 UTC
Permalink
Post by Holger Grimmelt
Post by Herbert Sachs
Lösung: Ignorieren!
Er sucht offensichtlich nur Stress.
Was er Vermutet interessiert nicht. Soll er es beweisen.
Das ist schon klar. Nur sind diese Behauptungen eine Sache. Wenn ich
böse wäre, könnte ich ihm Unterstellen, dass er dadurch, dass er jetzt
in Rente ist, einfach eine Beschäftigung sucht. Aber das ist Spekulation.
Kannst Du machen, aber begibst Dich dadurch auf sein Argumentationsniveau.
Führt zu nichts.
Post by Holger Grimmelt
Vielleicht hat der Nachbar aber trotzdem eine erhebliche Lärmbelästigung
in seiner Wohnung durch unsere Maschine (habe es mir bisher nicht in
seiner Wohnung angesehen, wenn die Maschine schleudert).
Wenn die Dämmung so gut ist, dass eine schleudernde Waschmaschine eine
unzumutbare Lärmbelästigung darstellt, wäre eigentlich Euer Vermieter
in der Pflicht.
Post by Holger Grimmelt
Und das möchte ich selbst unfreundlichen und unlieben Nachbarn ersparen.
Erst recht, wenn man mir daraus nachher einen Strick drehen könnte.
Kann mir nicht vorstellen, dass er das könnte.
Post by Holger Grimmelt
Folgendes Szenario: Ich bin im Unrecht und darf nicht mehr
schleudern/waschen, ignoriere das aber und mache weiter. Der Nachbar
beschwert sich beim Vermieter, der mahnt mich ab. Oder schlimmer.
Hallo? Es ist Dein Nachbar und nicht dein Arbeitgeber. Er kann Dich nicht
abmahnen.

Es wäre mir auch neu, dass ein Gericht plötzlich ein Urteil fällen könnte,
das die Benutzung einer Waschmaschine untersagt.
Post by Holger Grimmelt
"Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkonen
ist [...] nicht gestattet. Dies gilt nicht für die sachgemäße Benutzung
einer neuzeitlichen, für den Gebrauch in der Wohnung eingerichteten
Haushaltswaschmaschine [...], sofern hierdurch die Mieträume oder
sonstige Räume nicht gefährdet und die Hausbewohner nicht belästigt werden."
Bla bla. Mal abgesehen von der Wirksamkeit dieser Klausel.

Du schriebst, Ihr habt mit dem VM ausgemacht, dass die WM in der
Wohnung benutzt wird, weil im Keller kein Platz mehr ist. Die Jahre
ging es doch gut. Dass plötzlich die Waschmaschine lauter wurde, davon
würdest auch Du was merken und nicht nur Dein Nachbar.
Post by Holger Grimmelt
1. Mietverträge enthalten ja oft Klauseln, die rechtswidrig sind. Woher
weiß ich, dass das so Bestand hat? Kann mir ein Vermieter das Waschen
verbieten, wenn ich damit (rechtlich gesehen) Nachbarn belästige und er
mir keinen Stellplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung stellt? Damit
wäre ich dann gezwungen in einen Waschsalon zu gehen.
Kann ich mir nicht vorstellen. So ein Urteil ist mir aus der Vergangenheit
nicht
bekannt. Man kann die Zeiten einschränken, falls einer meint er müsste
ständig in der Nacht die WM laufen lassen. Aber das ist bei Euch nicht der
Fall.
Post by Holger Grimmelt
2. Ab wann ist ein Nachbar belästigt? Wenn er sagt, dass es ihn
belästigt oder wenn irgendein Grenzwert überschritten ist? Oder kann er
nur außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten belästigt werden (also dass es
rechtlich als Belästigung durchgeht)?
Wenn es sich *objektiv* um eine Belästigung handelt. Ist hier wohl kaum
der Fall, da der Nachbar es die Zeit davor akzeptiert hat.

Vielleicht hat der Nachbar aber Ansprüche gegen den Vermieter, wenn
dieser eine so mangelhafte Wohnung vermietet, deren Dämmung nicht
vorhanden ist.
Post by Holger Grimmelt
Klar und es ist ein Unterschied, wie man seine Beschwerden vorträgt (mit
der Nachbarin aus dem Erdgeschoß wäre das Problem wahrscheinlich gar
keins, obwohl die sich auch schon über Sachen - zu Recht - beschwert
hat). Ob die Beschwerde aber berechtigt ist, ist eine davon völlig
unabhängige Sache.
Das ist die frage. Und ohne den Lärm selbst gehört zu haben in Nachbars
Wohnung, kann ich Dir wahrscheinlich diese Frage nicht beantworten.

Gruss
Herbert
Holger Grimmelt
2006-01-22 21:41:37 UTC
Permalink
Post by Herbert Sachs
Post by Holger Grimmelt
Post by Herbert Sachs
Lösung: Ignorieren!
Er sucht offensichtlich nur Stress.
Was er Vermutet interessiert nicht. Soll er es beweisen.
Das ist schon klar. Nur sind diese Behauptungen eine Sache. Wenn ich
böse wäre, könnte ich ihm Unterstellen, dass er dadurch, dass er jetzt
in Rente ist, einfach eine Beschäftigung sucht. Aber das ist Spekulation.
Kannst Du machen, aber begibst Dich dadurch auf sein Argumentationsniveau.
Führt zu nichts.
Nö, deswegen lasse ich solche Spekulationen ja auch und versuche ihm wie
ein vernünftiger erwachsener Mensch zu begegnen, sofern mir das möglich ist.
Post by Herbert Sachs
Post by Holger Grimmelt
Vielleicht hat der Nachbar aber trotzdem eine erhebliche Lärmbelästigung
in seiner Wohnung durch unsere Maschine (habe es mir bisher nicht in
seiner Wohnung angesehen, wenn die Maschine schleudert).
Wenn die Dämmung so gut ist, dass eine schleudernde Waschmaschine eine
unzumutbare Lärmbelästigung darstellt, wäre eigentlich Euer Vermieter
in der Pflicht.
Hm, also ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, er sagte, dass sich
der Putz lösen würde. Aber kann auch sein, dass er das gar nicht gesagt
hat. Auf jeden Fall sagte er, dass sie nach einmal Schleudern bei uns
Staubwischen müssten. Vermutlich wird der Staub an deren Decke
losgerüttelt und rieselt dann auf Tisch und Arbeitsflächen, wenn das
denn überhaupt stimmt.

Und dazu der angeblich unerträgliche Lärm.
Post by Herbert Sachs
Post by Holger Grimmelt
Folgendes Szenario: Ich bin im Unrecht und darf nicht mehr
schleudern/waschen, ignoriere das aber und mache weiter. Der Nachbar
beschwert sich beim Vermieter, der mahnt mich ab. Oder schlimmer.
Hallo? Es ist Dein Nachbar und nicht dein Arbeitgeber. Er kann Dich nicht
abmahnen.
Deswegen schrieb ich ja auch, dass das dann der Vermieter uns abmahnt,
wegen der Beschwerde des anderen Mieters.
Post by Herbert Sachs
Du schriebst, Ihr habt mit dem VM ausgemacht, dass die WM in der
Wohnung benutzt wird, weil im Keller kein Platz mehr ist. Die Jahre
ging es doch gut. Dass plötzlich die Waschmaschine lauter wurde, davon
würdest auch Du was merken und nicht nur Dein Nachbar.
So sehe ich das auch.
Post by Herbert Sachs
Post by Holger Grimmelt
1. Mietverträge enthalten ja oft Klauseln, die rechtswidrig sind. Woher
weiß ich, dass das so Bestand hat? Kann mir ein Vermieter das Waschen
verbieten, wenn ich damit (rechtlich gesehen) Nachbarn belästige und er
mir keinen Stellplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung stellt? Damit
wäre ich dann gezwungen in einen Waschsalon zu gehen.
Kann ich mir nicht vorstellen. So ein Urteil ist mir aus der Vergangenheit
nicht
bekannt. Man kann die Zeiten einschränken, falls einer meint er müsste
ständig in der Nacht die WM laufen lassen. Aber das ist bei Euch nicht der
Fall.
Definitiv nicht. Wir waschen nur zwischen 8-12 Uhr und 15-20 Uhr, Mo-Sa.

Holger
Robert Pflüger
2006-01-22 21:48:22 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Holger Grimmelt
...
Hm, also ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, er sagte,
wie wär es, wenn Du vor der nächsten Wäsche mit Nachbarn redest und
während die Maschine schleudert dich selbst von den Auswirkungen in des
Nachbarn Wohnung überzeugst?

Wenn man weiß was passiert kann man eventuell auf die Ursache bzw. die
Wirkung schließen und weiß dann, ob es an deiner Waschmaschine liegt
oder das Haus einen Mangel aufweist oder der Nachbar "ganz andere
Sorgen" hat.

Robert
Holger Grimmelt
2006-01-23 22:48:33 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Post by Holger Grimmelt
...
Hm, also ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, er sagte,
wie wär es, wenn Du vor der nächsten Wäsche mit Nachbarn redest und
während die Maschine schleudert dich selbst von den Auswirkungen in des
Nachbarn Wohnung überzeugst?
Wenn man weiß was passiert kann man eventuell auf die Ursache bzw. die
Wirkung schließen und weiß dann, ob es an deiner Waschmaschine liegt
oder das Haus einen Mangel aufweist oder der Nachbar "ganz andere
Sorgen" hat.
Das war leider bisher nicht möglich, weil der Nachbar immer erst dann
auf der Matte stand, wenn das Schleuderprogramm aufhörte. Und dafür
extra das Schleuderprogramm nochmal anzuwerfen hielt ich bisher für
unsinnig, zumal ja bisher alles (Beschwerde usw.) noch in einem
vernünftigen Rahmen ablief.

Sollte es aber jetzt nochmal zu einer Beschwerde kommen, werde ich
entweder darauf bestehen und/oder dem Nachbar erklären, dass ich ihm bei
seinem Problem nicht mehr weiterhelfen kann und er doch den Vermieter
bitten soll, dass der für unsere Waschmaschine einen anderen Stellplatz
(Keller oder so) organisiert. Oder aber ich biete ihm an, dass wir
seinen Stellplatz der Waschmaschine im Keller mit ihm tauschen und er
seine Maschine dann in der Wohnung betreibt.

Holger
Robert Pflüger
2006-01-24 05:20:46 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Holger Grimmelt
...
Das war leider bisher nicht möglich, weil der Nachbar immer erst dann
auf der Matte stand, wenn das Schleuderprogramm aufhörte.
eventuell hat er vorher auch schon mal geklingelt aber der Klingelton
wurde von der Waschmaschine übertönt?
Post by Holger Grimmelt
Und dafür
extra das Schleuderprogramm nochmal anzuwerfen hielt ich bisher für
unsinnig, zumal ja bisher alles (Beschwerde usw.) noch in einem
vernünftigen Rahmen ablief.
aber du wirst doch wissen wann die Maschine eingeschaltet wird. :-)
Klingel vorher bei Deinem Nachbarn und sag, daß Du dir das
"Schleudergeräusch" mal anhören wolltest ...

mfg

Robert
Holger Grimmelt
2006-01-24 07:54:38 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Post by Holger Grimmelt
Das war leider bisher nicht möglich, weil der Nachbar immer erst dann
auf der Matte stand, wenn das Schleuderprogramm aufhörte.
eventuell hat er vorher auch schon mal geklingelt aber der Klingelton
wurde von der Waschmaschine übertönt?
Möglich, aber unwahrscheinlich. Das Wohnzimmer ist direkt am Flur, wo
die Klingel hält. Jedesmal, wenn er geklingelt hat, war da einer von uns
im Wohnzimmer. Und im Wohnzimmer nimmt man das Schleudern nur noch wahr,
wenn kein Fernseher oder Sonstiges Geräusche macht. So laut ist die
Maschine dann doch nicht.
Post by Robert Pflüger
Post by Holger Grimmelt
Und dafür
extra das Schleuderprogramm nochmal anzuwerfen hielt ich bisher für
unsinnig, zumal ja bisher alles (Beschwerde usw.) noch in einem
vernünftigen Rahmen ablief.
aber du wirst doch wissen wann die Maschine eingeschaltet wird. :-)
Klingel vorher bei Deinem Nachbarn und sag, daß Du dir das
"Schleudergeräusch" mal anhören wolltest ...
Das hätte ich wie gesagt spätestens dann gemacht (bzw. werde ich
machen), wenn der Nachbar sich jetzt nach der Schalldämmmaßnahme nochmal
beschwert. Und ja, vor dem gestrigen Lauf habe ich bescheid gesagt. Da
keine Beschwerde kam, hoffe ich, dass der Nachbar damit so einverstanden
ist.

Holger

Martin Gerdes
2006-01-22 23:00:05 UTC
Permalink
Post by Holger Grimmelt
"Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkonen
ist [...] nicht gestattet. Dies gilt nicht für die sachgemäße Benutzung
einer neuzeitlichen, für den Gebrauch in der Wohnung eingerichteten
Haushaltswaschmaschine [...], sofern hierdurch die Mieträume oder
sonstige Räume nicht gefährdet und die Hausbewohner nicht belästigt werden."
Eine solche Klausel ist unwirksam. Wäschewaschen gehört zum
bestimmungsgemäßgen Gebrauch einer Wohnung, das kann man nicht per
Mietvertrag verbieten.

Wäsche in der Wohnung zu trocknen, ist keine besonders gute Idee. Ich würde
das generell auf Ausnahmen und kleine Mengen beschränken. Wenn der Vermieter
es verbieten will, muß Alternative möglich sein. Kein Vermieter kann Dir
beispielsweise verbieten, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, wenn Du Deinen
Wäscheständer so aufstellst, daß man ihn von außen nicht sieht.
Post by Holger Grimmelt
2. Ab wann ist ein Nachbar belästigt?
Immer. Im Zweifelsfall steckt er sich ein Stethoskop in die Ohren und horcht
an der Decke. Du kannst niemals so leise sein, wie er es gern hätte.
Post by Holger Grimmelt
Post by Herbert Sachs
Es wird wohl keine Lösung geben, um mit solchen Leuten jemals
klar zu kommen oder Ruhe einkehren zu lassen. Wenn einer es
nicht will, wird es dazu nicht kommen. Es müssen schon beide
Parteien dazu bereit sein, eine Streitigkeit beizulegen.
ACK.
Post by Holger Grimmelt
Klar und es ist ein Unterschied, wie man seine Beschwerden vorträgt
Auch das.
--
Martin Gerdes
Hans Beiger
2006-01-22 18:25:58 UTC
Permalink
Post by Holger Grimmelt
Hallo!
Ich habe ein Problem mit unserer Waschmaschine bzw. eher unseren
Nachbarn. Die Maschine steht in unserer Wohnung (Dachgeschoß, Uraltbau)
im Bad auf Holzboden (genauer auf PVC, das auf dem Holz liegt).
Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
Holger
Hallo,

genau da liegt der Ansatz. Die Schwingungsdämpfer sind ausgeleiert.
Versuche eine Entkopplung der Maschine hinzukriegen oder bringe Deine
Maschine in Ordnung. Meine Bosch ist 30 Jahre alt und läuft nach
Austausch der Lager und Dämpfer schwingungsfrei.

Gruß Hans
Holger Grimmelt
2006-01-22 19:16:24 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Holger Grimmelt
Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
genau da liegt der Ansatz. Die Schwingungsdämpfer sind ausgeleiert.
Versuche eine Entkopplung der Maschine hinzukriegen oder bringe Deine
Maschine in Ordnung. Meine Bosch ist 30 Jahre alt und läuft nach
Austausch der Lager und Dämpfer schwingungsfrei.
Dann wären die Dämpfer schon ab Fabrik ausgeleiert gewesen. Die Maschine
ist ein Komplettaustausch durch ein neues Gerät, geliefert und
installiert vom AEG-Kundendienst. Insgesamt jetzt 2 Jahre alt.

Wenn das der Grund wäre, müsste die Maschine auch bei mir wesentlich
heftiger vibrieren als vorher. Das kann ich aber nicht feststellen. Eine
Waschmaschine auf Holzboden völlig schwingungsfrei zu betreiben, halte
ich für technisch nicht möglich. Nicht bei der Größe der Maschine und
der schwingenden Masse.

Aber was man technisch gegen die Vibrationen tun kann, wurde bereits in
der Haushalts-NG erörtert. Mir geht es hier um die rechtlichen Fragen.

Holger
Holger Grimmelt
2006-01-22 19:26:23 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Holger Grimmelt
Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
genau da liegt der Ansatz. Die Schwingungsdämpfer sind ausgeleiert.
Versuche eine Entkopplung der Maschine hinzukriegen oder bringe Deine
Maschine in Ordnung. Meine Bosch ist 30 Jahre alt und läuft nach
Austausch der Lager und Dämpfer schwingungsfrei.
Dann wären die Dämpfer schon ab Fabrik ausgeleiert gewesen. Die Maschine
ist ein Komplettaustausch durch ein neues Gerät, geliefert und
installiert vom AEG-Kundendienst. Insgesamt jetzt 2 Jahre alt.

Wenn das der Grund wäre, müsste die Maschine auch bei mir wesentlich
heftiger vibrieren als vorher. Das kann ich aber nicht feststellen. Eine
Waschmaschine auf Holzboden völlig schwingungsfrei zu betreiben, halte
ich für technisch nicht möglich. Nicht bei der Größe der Maschine und
der schwingenden Masse.

Aber was man technisch gegen die Vibrationen tun kann, wurde bereits in
der Haushalts-NG erörtert. Mir geht es hier um die rechtlichen Fragen.

Nehmen wir also an, ich lasse die Dämpfer und Lager erneuern und das
Problem verbessert sich (wie ich erwarte) nicht. Was, wenn dann der
Nachbar immer noch unzufrieden ist?

Holger
Herbert Sachs
2006-01-22 20:08:22 UTC
Permalink
Post by Holger Grimmelt
Nehmen wir also an, ich lasse die Dämpfer und Lager erneuern und das
Problem verbessert sich (wie ich erwarte) nicht. Was, wenn dann der
Nachbar immer noch unzufrieden ist?
Um Zufriedenheit geht es hier nicht. Es geht hier um Recht.

Deshalb halte ich die Idee vom Beiger recht realitätsfremd.
Hans Beiger
2006-01-23 00:26:18 UTC
Permalink
Post by Herbert Sachs
Deshalb halte ich die Idee vom Beiger recht realitätsfremd.
Ich bin halt Techniker.
Frank Esserp
2006-01-22 20:45:25 UTC
Permalink
Holger Grimmelt schrieb in de.soc.recht.wohnen
Post by Holger Grimmelt
Post by Hans Beiger
Post by Holger Grimmelt
Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
genau da liegt der Ansatz. Die Schwingungsdämpfer sind ausgeleiert.
Versuche eine Entkopplung der Maschine hinzukriegen oder bringe Deine
Maschine in Ordnung. Meine Bosch ist 30 Jahre alt und läuft nach
Austausch der Lager und Dämpfer schwingungsfrei.
Dann wären die Dämpfer schon ab Fabrik ausgeleiert gewesen. Die Maschine
ist ein Komplettaustausch durch ein neues Gerät, geliefert und
installiert vom AEG-Kundendienst. Insgesamt jetzt 2 Jahre alt.
Wenn das der Grund wäre, müsste die Maschine auch bei mir wesentlich
heftiger vibrieren als vorher. Das kann ich aber nicht feststellen. Eine
Waschmaschine auf Holzboden völlig schwingungsfrei zu betreiben, halte
ich für technisch nicht möglich. Nicht bei der Größe der Maschine und
der schwingenden Masse.
Aber was man technisch gegen die Vibrationen tun kann, wurde bereits in
der Haushalts-NG erörtert. Mir geht es hier um die rechtlichen Fragen.
Nehmen wir also an, ich lasse die Dämpfer und Lager erneuern und das
Problem verbessert sich (wie ich erwarte) nicht. Was, wenn dann der
Nachbar immer noch unzufrieden ist?
Hallo Holger,

ich habe dir Tipps für die Schwingungsisolierung gegeben. Befolge
diese oder, wie von mir angeboten, melde dich wieder. Ich bin
schließlich kein Hellseher, der den genauen Aufbau deines Fußbodens
kennt.

Gruß, Frank

(der u. a. mit Schwingungsisolierungen seine Brötchen verdient)
Fridleif
2006-01-22 20:17:40 UTC
Permalink
Wäsche / Waschmaschine Leben in einem Haus viele Mietparteien, haben Mieter
häufig ein ungutes Gefühl dabei, ihre Wäsche in einem allgemein zugänglichen
Raum zurückzulassen. Auch der wiederholte Gang aus der 3. oder 4. Etage in
den Waschkeller zwischen den einzelnen Waschgängen kann auf die Dauer sehr
lästig sein.Steht ein geeigneter Raum (Waschküche) zur Verfügung, stellt
sich daher die Frage, ob der Mieter seine Waschmaschine dort aufstellen muss
oder ob sie auch in der Mietwohnung stehen darf.1. Betrieb einer
Waschmaschine in der WohnungDazu hat das Amtsgericht Köln bereits im Jahre
1971 entschieden, dass es grundsätzlich zu dem sich aus § 535 BGB ergebenden
Gebrauchsrecht des Mieters gehöre, eine moderne Waschmaschine in der Wohnung
zu betreiben. Wenn der Mieter eine neuzeitliche Haushalts-Waschmaschine oder
einen Waschautomaten besitze, könne ein solches Gerät auch zum Waschen
großer Wäsche in der Küche oder im Bad der Mietwohnung verwendet werden,
ohne dass darin ein vertragswidriger Gebrauch zu sehen wäre. (...) Der
Umstand, dass allen Mietern eine Waschküche mit einer automatischen
Waschmaschine zur Verfügung gestellt werde, schließe das Recht des Mieters,
eine eigene Waschmaschine in der Wohnung zu betreiben jedenfalls dann nicht
aus, wenn im Mietvertrag bzw. im bindenden Vorvertrag ein solches Recht
nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist (AG Köln, 22.10.1971 - 152 C
355/71).2. Ausschlussklausel im MietvertragIn diesem Sinne hat etwa das
Amtsgericht Solingen entschieden: Da der Mietvertrag der Parteien eine
entsprechende Klausel enthielt, entschied das Gericht, dass die Mieter nicht
berechtigt seien, in ihrer Wohnung eine Waschmaschine zu betreiben. Zwar
bestimme eine (wirksame) Vereinbarung der Parteien, dass in der Wohnung
Säuglings- und Kleinwäsche gewaschen werden dürfe, aber der Betrieb einer
Waschmaschine in der Wohnung sei nur insoweit gestattet, als sich keine
gleichartige Maschine in der Waschküche befinde. Da die Mieter "die
Möglichkeit haben, eine Waschmaschine in der Waschküche zu installieren,
haben sie von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, zumal durch eine in
Mieträumen betriebene Waschmaschine Geräuschbelästigungen für andere Mieter
des Hauses ausgehen." (AG Solingen, 27.04.1981 - 13 C 606/80).

Mal soviel zur Waschmaschiene....

Der Passus in deinem MV ist rechtens, wenn du z.B. einen Waschkeller zur
Verfügung hast. An sonnsten halte dich einfach an die Ruhezeiten und dein
Nachbar hat kaum eine Chance auf gerichtlichen Erfolg
Post by Holger Grimmelt
Hallo!
Ich habe ein Problem mit unserer Waschmaschine bzw. eher unseren
Nachbarn. Die Maschine steht in unserer Wohnung (Dachgeschoß, Uraltbau)
im Bad auf Holzboden (genauer auf PVC, das auf dem Holz liegt).
Kurzum: Beim Schleudern vibriert das ganze Bad. Klar, dass das auch der
Nachbar in seiner Küche (direkt darunter) mitbekommt. Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
Definitiv hat sich bei uns nichts geändert, die Maschine vibriert nicht
heftiger als früher und hat sich auch nicht im Laufe der Zeit bewegt.
Deswegen habe ich mich auch mal in de.etc.haushalt schlau gemacht, was
man gegen die Vibrationen machen kann. Anscheinend nicht viel. Wir haben
jetzt eine Gummimatte zur Dämpfung gekauft und die Maschine nochmal
sauber ausgerichtet, aber ich bin mir fast sicher, dass der Nachbar auch
damit nicht zufrieden sein wird.
Damit jetzt kein falscher Eindruck entsteht, ich habe keine Lust an
einen Nachbarschaftsstreit (im Gegenteil: meine Freundin beschwert sich,
dass ich mir zu viel gefallen lasse). Aber wenn der Nachbar mit
Vorwürfen wie "Sie waschen auch Sonntags und nach 22 Uhr!" (was NIE
vorkam) und "Sie waschen zu oft, ich habe die Vermutung, sie waschen
auch für andere mit!" (was absurd ist, da wir so gut wie nie Besuch
haben, der diese ja Wäsche mitbringen müsste) vor der Tür steht, dann
bezweifle ich, dass man mit dem vernünftig reden kann und sich die Sache
auf Dauer friedlich und ohne Ärger regeln lässt.
Es gibt zwar einen Waschkeller, aber dort keinen Platz für unsere
Maschine. Laut Vermieter können wir die Maschine im Bad betreiben (wurde
während der Wohnungsbesichtigung so gesagt).
Wie sieht die Situation nun rechtlich aus? Muss der Nachbar diese
Belästigung hinnehmen und zähneknirschend akzeptieren oder darf ich
nicht mehr schleudern? Die Wäsche klatschnass aufzuhängen ist sowohl für
die Textilien (leiern dann beim Trocknen aus) als auch für die
Trocknungszeiten und in Anbetracht der Schimmelgefahr durch erhöhte
Feuchtigkeit im Raum nicht gerade optimal. Außerdem müfffelt Wäsche
gerne, wenn sie zu lange nass rumliegt/-hängt.
Oder muss der Vermieter dafür sorgen, dass im Waschkeller Platz
geschaffen wird (oder eine andere Lösung gefunden wird), damit ich auch
so schleudern kann, dass es niemanden stört.
Bei Google habe ich leider nicht viele hilfreiche Infos finden können,
außer, dass ein Aufstellen der Maschine in der Wohnung auch trotz
Waschkeller nicht verboten werden darf. Ansonsten war nichts dabei, was
in unserem Fall eine Rolle spielt.
Ich erwarte hier auch keine verbindliche Rechtsberatung, aber vielleicht
kann mir ja jemand mit Ahnung die Sache mal eklären und sagen, wer was
(nicht) darf und wer was (nicht) machen muss. Das wäre mir schonmal eine
große Hilfe und würde mich ggf. etwas beruhigen.
Also ein großes Danke für eure Hilfe schonmal im Voraus!
Holger
Frank Kozuschnik
2006-01-22 23:21:51 UTC
Permalink
Fridleif schrieb:

[...massenweise Text, der nur bedingt zum Thema passt...]
Der Passus in deinem MV ist rechtens [...]
Welchen Passus meinst du genau?
Fridleif
2006-01-23 01:12:42 UTC
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"Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung und auf dem Balkonen
ist [...] nicht gestattet. Dies gilt nicht für die sachgemäße Benutzung
einer neuzeitlichen, für den Gebrauch in der Wohnung eingerichteten
Haushaltswaschmaschine [...], sofern hierdurch die Mieträume oder
sonstige Räume nicht gefährdet und die Hausbewohner nicht belästigt werden."
Post by Frank Kozuschnik
[...massenweise Text, der nur bedingt zum Thema passt...]
Der Passus in deinem MV ist rechtens [...]
Welchen Passus meinst du genau?
Volker Soehnitz
2006-01-23 10:18:59 UTC
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Post by Holger Grimmelt
Deswegen habe ich mich auch mal in de.etc.haushalt schlau gemacht, was
man gegen die Vibrationen machen kann. Anscheinend nicht viel. Wir haben
jetzt eine Gummimatte zur Dämpfung gekauft und die Maschine nochmal
sauber ausgerichtet, aber ich bin mir fast sicher, dass der Nachbar auch
damit nicht zufrieden sein wird.
Abwarten - Du hast jedenfalls Deinen Teil getan. Sofern bei der Benutzung die
üblichen Ruhezeiten eingehalten werden, scheint das unkritisch zu sein.
Post by Holger Grimmelt
Wie sieht die Situation nun rechtlich aus? Muss der Nachbar diese
Belästigung hinnehmen und zähneknirschend akzeptieren oder darf ich
nicht mehr schleudern?
Ja, nein.

Die Nutzung einer Waschmaschine ist - jedenfalls bei Beachtung der Ruhezeiten
- innerhalb der Mietwohnung nicht zu beanstanden, sofern die Waschmaschine
dem aktuellem technischen Standard entspricht. Sofern das Haus so hellhörig
ist, dass sich ein Nachbar gestört fühlt, ist das entweder ein Problem der
Schalldämmung oder ein Problem übersteigerter Lärmempfindlichkeit und das ist
beides kaum Sache des Waschmaschinenbesitzers.

ciao
volker
--
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Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Holger Grimmelt
2006-01-23 22:54:07 UTC
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Post by Holger Grimmelt
Allerdings
beschwert sich dieser Nachbar seit letzter Woche, wenn wir schleudern.
Angeblich sei die Situation für ihn auf einmal viel schlimmer (als
vorher) und nicht mehr zu akzeptieren.
Heute hatte die Waschmaschine zum ersten Mal mit Gummimatte ihre
Premiere. Offensichtlich hat es was genützt, denn der Nachbar hat sich
nicht beschwert, obwohl ich vorher das Waschen als "Testlauf" mit der
neuen Matte angekündigt hatte.

Ich hoffe, dass sich die Sache dann damit erledigt hat. Trotzdem gut zu
wissen, wie der rechtliche Hintergrund ist. Deshalb Danke an alle
hilfreichen Antworten! Falls es doch noch Stress gibt, hoffe ich, dass
ich hier nochmal stören darf. ;)

Holger
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