Volkmar Rau
2003-08-11 16:03:21 UTC
Wir haben vor einem Jahr in unser neues Einfamilienhaus eine Gastherme
einbauen lassen. In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen. Der Bautraeger und der
Hersteller der Therme wissens nichts von einer solchen Vorschrift.
Das ist richtig. Wobei die Wartung nicht von der ausführenden Firma gemachteinbauen lassen. In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen. Der Bautraeger und der
Hersteller der Therme wissens nichts von einer solchen Vorschrift.
werden muß. Wenn Du also nachweist das die Therme gewartet wurde, von einer
Fachfirma, verlierst du auch nicht den Gewährleistungsanspruch.
Eine Google-Recherche andererseits deutet zumindest daraufhin, dass es
in der VOB einen entsprechenden Paragraphen geben koennte; Genaues ist
aber nicht zu finden.
Wenn es denn wirklich so waere, koennte ja die Firma, die wir mit der
Wartung beauftragen muessen, beliebig hohe Preise von uns verlangen.
Aus diesem Grund faellt es mir schwer, das zu glauben.
Es muß nicht die Firma sein nur eine Wartung sollte sein.in der VOB einen entsprechenden Paragraphen geben koennte; Genaues ist
aber nicht zu finden.
Wenn es denn wirklich so waere, koennte ja die Firma, die wir mit der
Wartung beauftragen muessen, beliebig hohe Preise von uns verlangen.
Aus diesem Grund faellt es mir schwer, das zu glauben.
Sollte also der Betrieb einen Gewährleistungsfall haben wendet er sich an
den Hersteller und es gibt weniger Probleme wenn gewartet wurde.
Es geht auch nur runter auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht von
2 Jahren. Mit Wartung ebend 4 Jahre nach VOB und 5 Jahre BGB.
Kennt sich vielleicht jemand mit dem Thema aus und hat dazu einen
unverbindlichen Rat?
Ich denke einen Wartungsvertrag wird man Dir angeboten haben. Ob der Preisunverbindlichen Rat?
i.o weiß ich nicht.
Es wäre mal interessant zu wissen was den die Meinung über einen angemessenen
Preis ist.
Volkmar