Discussion:
Wartung der Gastherme und Gewaehrleistung
(zu alt für eine Antwort)
Volkmar Rau
2003-08-11 16:03:21 UTC
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Wir haben vor einem Jahr in unser neues Einfamilienhaus eine Gastherme
einbauen lassen. In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen. Der Bautraeger und der
Hersteller der Therme wissens nichts von einer solchen Vorschrift.
Das ist richtig. Wobei die Wartung nicht von der ausführenden Firma gemacht
werden muß. Wenn Du also nachweist das die Therme gewartet wurde, von einer
Fachfirma, verlierst du auch nicht den Gewährleistungsanspruch.
Eine Google-Recherche andererseits deutet zumindest daraufhin, dass es
in der VOB einen entsprechenden Paragraphen geben koennte; Genaues ist
aber nicht zu finden.
Wenn es denn wirklich so waere, koennte ja die Firma, die wir mit der
Wartung beauftragen muessen, beliebig hohe Preise von uns verlangen.
Aus diesem Grund faellt es mir schwer, das zu glauben.
Es muß nicht die Firma sein nur eine Wartung sollte sein.
Sollte also der Betrieb einen Gewährleistungsfall haben wendet er sich an
den Hersteller und es gibt weniger Probleme wenn gewartet wurde.
Es geht auch nur runter auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht von
2 Jahren. Mit Wartung ebend 4 Jahre nach VOB und 5 Jahre BGB.
Kennt sich vielleicht jemand mit dem Thema aus und hat dazu einen
unverbindlichen Rat?
Ich denke einen Wartungsvertrag wird man Dir angeboten haben. Ob der Preis
i.o weiß ich nicht.
Es wäre mal interessant zu wissen was den die Meinung über einen angemessenen
Preis ist.

Volkmar
Martin Gerdes
2003-08-11 16:16:02 UTC
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Wir haben vor einem Jahr in unser neues Einfamilienhaus eine Gastherme
einbauen lassen. In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen. Der Bautraeger und der
Hersteller der Therme wissens nichts von einer solchen Vorschrift.
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, etwas in einer gewissen
Frist vorzeitig Kaputtgegangenes kostenfrei zu reparieren. Aus der
Gewährleistung kommt der Lieferant so einfach nicht heraus.

Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Lieferanten -- und die
kann er von Bedingungen abhängig machen (z.B. von regelmäßiger Wartung
NUR durch seine eigene Firma).

Welches von beiden ist hier gemeint?
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes
2003-08-11 16:58:49 UTC
Permalink
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe ...
Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Lieferanten ...
Auch die Welt kriegt die beiden nicht auseinander -- aber auf ihrer
Webseite steht dazu etwas zum Thema:

http://www.welt.de/data/2003/08/09/149116.html
--
Martin Gerdes
Günther Grund
2003-08-13 20:02:32 UTC
Permalink
Hallo Oliver,

"Oliver Laumann" schrieb im Newsbeitrag ...
Wir haben vor einem Jahr in unser neues Einfamilienhaus eine Gastherme
einbauen lassen.
Nur eine Therme?
Ohne Rohre und Heizkörper?
Oder ein Warm-Wasser-Gerät?
In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Also eine Heizung?
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen.
Hört sich für mich an, wie Erpressung.
Ich nehm mal an, es geht hier nicht um die Gewährleistung der Therme,
sondern um den Rest der Anlage.
Auf die Therme hast Du eine Hertstellergarantie. Der Hersteller kommt im
Störungsfall, sowie Du ihn anrufst. Hat also mit dem Aufsteller der Therme
nichts zu tun, denn der darf noch nichtmal an der Therme rumfummeln,
solange sie noch in der Garantie ist.
Tropft die Therme ersichtlich aus dem Innern, komm's drauf an: Du kannst
die Installationsfirma rufen, die schaut nach und ruft ihrerseits den
Hersteller an, oder er zieht nur auf Kulanz ne Verschraubung nach und gut
is.

Ich glaub, er meint die Gewährleistung seiner verlegten Rohre und Hk's. Da
isser aber auch verpflichtet, dem nachzukommen. Das kann er nicht durch
einen Zwangs-Wartungsvertrag untermauern.
Wenn es denn wirklich so waere, koennte ja die Firma, die wir mit der
Wartung beauftragen muessen, beliebig hohe Preise von uns verlangen.
Genau. Deshalb hat jeder Anlagenbesitzer die freie Wahl der Wartungsfirma.
Wichtig ist, Du kannst anhand einer Rechnung, Deinem Vermieter die
jährliche Wartung nachweisen. Bist Du selbst Eigentümer, musst Du auch nix
nachweisen.
Wer dann die Wartung machen "könnte", möchte ich hier nicht ausbreiten ...
Wichtig wäre aber dann, dass der Schorni keine Beanstandungen bei seinen
Messungen hat.

Und nochwas:
bei den heutigen modernen Thermen fallen Schmutz und Ablagerungen nur noch
im geringen Masse an. Eine jährliche Wartung halte ich deshalb für etwas
übertrieben. Die erste Wartung sollte sich auf eine z.B. "kleine
Durchsicht" beschränken.
An Deiner Stelle würde ich mich bei verschiedenen Wartungsfirmen nach den
Wartungsintervallen und Preisen erkundigen und den Erbauer der Anlage um
schriftliche Einsicht in diese komische Vorschrift bitten.

Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Heizungsbesitzer einen
Wartungsvertrag abschliessen "müssen".
In den 20 Jahre im Kundendienst haben viele Kunden erst eine Wartung
gewünscht, wenn das Gerät vor Dreck nicht mehr laufen wollte oder der
Schorni übelste Werte gemessen hatte.

Gruss,
Günther
Volkmar Rau
2003-08-14 12:36:46 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Hallo Oliver,
"Oliver Laumann" schrieb im Newsbeitrag ...
Wir haben vor einem Jahr in unser neues Einfamilienhaus eine Gastherme
einbauen lassen.
Nur eine Therme?
Ohne Rohre und Heizkörper?
Oder ein Warm-Wasser-Gerät?
In Kuerze ist die erste jaehrliche Wartung faellig.
Also eine Heizung?
Die Firma, die die Gastherme eingebaut hat, behauptet nun, dass wir
sie mit der Wartung beauftragen muessen, anderenfalls muesse sie den
Gewaehrleistungspflichten nicht nachkommen.
Hört sich für mich an, wie Erpressung.
Ich nehm mal an, es geht hier nicht um die Gewährleistung der Therme,
sondern um den Rest der Anlage.
Auf die Therme hast Du eine Hertstellergarantie. Der Hersteller kommt im
Störungsfall, sowie Du ihn anrufst.
Meist kommt er nicht. Erst wenn eine Fachfirma ihn beauftragt kommt er.
Post by Günther Grund
Hat also mit dem Aufsteller der Therme
nichts zu tun, denn der darf noch nichtmal an der Therme rumfummeln,
solange sie noch in der Garantie ist.
Dann darf er also keine Wartung wärend der Garantiezeit durchführen.
Post by Günther Grund
Tropft die Therme ersichtlich aus dem Innern, komm's drauf an: Du kannst
die Installationsfirma rufen, die schaut nach und ruft ihrerseits den
Hersteller an, oder er zieht nur auf Kulanz ne Verschraubung nach und gut
is.
Ich glaub, er meint die Gewährleistung seiner verlegten Rohre und Hk's. Da
isser aber auch verpflichtet, dem nachzukommen. Das kann er nicht durch
einen Zwangs-Wartungsvertrag untermauern.
Wenn es denn wirklich so waere, koennte ja die Firma, die wir mit der
Wartung beauftragen muessen, beliebig hohe Preise von uns verlangen.
Genau. Deshalb hat jeder Anlagenbesitzer die freie Wahl der Wartungsfirma.
Wichtig ist, Du kannst anhand einer Rechnung, Deinem Vermieter die
jährliche Wartung nachweisen. Bist Du selbst Eigentümer, musst Du auch nix
nachweisen.
Wer dann die Wartung machen "könnte", möchte ich hier nicht ausbreiten ...
Wichtig wäre aber dann, dass der Schorni keine Beanstandungen bei seinen
Messungen hat.
bei den heutigen modernen Thermen fallen Schmutz und Ablagerungen nur noch
im geringen Masse an. Eine jährliche Wartung halte ich deshalb für etwas
übertrieben. Die erste Wartung sollte sich auf eine z.B. "kleine
Durchsicht" beschränken.
An Deiner Stelle würde ich mich bei verschiedenen Wartungsfirmen nach den
Wartungsintervallen und Preisen erkundigen und den Erbauer der Anlage um
schriftliche Einsicht in diese komische Vorschrift bitten.
Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Heizungsbesitzer einen
Wartungsvertrag abschliessen "müssen".
Müssen nicht. Es wird eine jahrliche Wartung empfohlen. Der Schmutz ist ja nicht
das Problem bei Gasthermen. Aber die verschiedenen Sicherungseinrichtungen
würde ich schon geprüft wissen wollen. Interessiert den Schorni nicht weiter.
Und etwas stelle ich immer wieder fest, die Geräte sind aufgehangen und nicht
der Anlage entsprechend eingestellt. Sprich Heizleistungsmäßig liefern sie zuviel KW.
Wenn der Schornsteinfeger noch erträgliche Werte misst sind die noch lange nicht
optimal. Ein Schornsteinfeger sagt 150 ppm CO und 9% Verlust o.K
Post by Günther Grund
In den 20 Jahre im Kundendienst haben viele Kunden erst eine Wartung
gewünscht, wenn das Gerät vor Dreck nicht mehr laufen wollte oder der
Schorni übelste Werte gemessen hatte.
Dann habe ich schon jedemenge Geld durch den Schornstein gejagt.
Volkmar
Günther Grund
2003-08-14 19:06:31 UTC
Permalink
"Volkmar Rau" schrieb im Newsbeitrag ...
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Auf die Therme hast Du eine Hertstellergarantie. Der Hersteller kommt im
Störungsfall, sowie Du ihn anrufst.
Meist kommt er nicht. Erst wenn eine Fachfirma ihn beauftragt kommt er.
Er kommt nicht, weil der Kunde in der Regel keine Ahnung von der Technik
hat.
Hätte er sie, würde er auch kommen.
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
... nichts zu tun, denn der darf noch nichtmal an der Therme
rumfummeln,
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
solange sie noch in der Garantie ist.
Dann darf er also keine Wartung wärend der Garantiezeit durchführen.
Natürlich darf er. Bloss Reparaturen (rumfummeln) darf er nicht ausführen.
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Heizungsbesitzer einen
Wartungsvertrag abschliessen "müssen".
Müssen nicht. Es wird eine jahrliche Wartung empfohlen.
Eben.
Post by Volkmar Rau
Der Schmutz ist ja nicht
das Problem bei Gasthermen.
Eben.
Post by Volkmar Rau
Aber die verschiedenen Sicherungseinrichtungen
würde ich schon geprüft wissen wollen.
Eben.
"Kleine Durchsicht".
Post by Volkmar Rau
Und etwas stelle ich immer wieder fest, die Geräte sind aufgehangen und nicht
der Anlage entsprechend eingestellt. Sprich Heizleistungsmäßig liefern sie zuviel KW.
Meines Wissens nach, passt sich der Wärmebedarf automatisch an.
Bei den uralten Thermen war das so, wie Du schreibst.
Post by Volkmar Rau
Wenn der Schornsteinfeger noch erträgliche Werte misst sind die noch lange nicht
optimal.
Nö, aber keiner hält Dich davon ab, eine jährliche Wartung machen zu
lassen für 150 Euro.
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
In den 20 Jahre im Kundendienst haben viele Kunden erst eine Wartung
gewünscht, wenn das Gerät vor Dreck nicht mehr laufen wollte oder der
Schorni übelste Werte gemessen hatte.
Dann habe ich schon jedemenge Geld durch den Schornstein gejagt.
Wieso?
Du hast doch über Jahre die Wartungskosten gespart. Addiert, ergibt die
Ersparnis mehr, als die endlich notwendige Wartung incl. einer eventuellen
Reparatur.
Weiter so!

Wenn Du Dich mit der Therme auskennst, kannste Deine Werte selbst
beeinflussen.
Nicht durch Drehen an irgendwelchen Poties, sondern durch Reinigen des
Wärmetauschers, der Abgas-Strömungssicherung, des Brenners und der
Ansaugtrichter samt Düsen.
Wenn das alles schön blitzt, haste 0 ppm.

Gruss,
Günther
Volkmar Rau
2003-08-15 12:03:27 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
"Volkmar Rau" schrieb im Newsbeitrag ...
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Auf die Therme hast Du eine Hertstellergarantie. Der Hersteller kommt
im
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Störungsfall, sowie Du ihn anrufst.
Meist kommt er nicht. Erst wenn eine Fachfirma ihn beauftragt kommt er.
Er kommt nicht, weil der Kunde in der Regel keine Ahnung von der Technik
hat.
Hätte er sie, würde er auch kommen.
Nein, nicht der Hersteller ist Vertragspartner des Kunden.
Er kommt nicht. Der Installateur ist Vertragspartner des Herstellers
Gewährleistung etc über Installateur.
Post by Günther Grund
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
... nichts zu tun, denn der darf noch nichtmal an der Therme
rumfummeln,
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
solange sie noch in der Garantie ist.
Dann darf er also keine Wartung wärend der Garantiezeit durchführen.
Natürlich darf er. Bloss Reparaturen (rumfummeln) darf er nicht ausführen.
Falsch siehe oben.
Post by Günther Grund
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Ich bin mir auch nicht bewusst, dass Heizungsbesitzer einen
Wartungsvertrag abschliessen "müssen".
Müssen nicht. Es wird eine jahrliche Wartung empfohlen.
Eben.
Post by Volkmar Rau
Der Schmutz ist ja nicht
das Problem bei Gasthermen.
Eben.
Post by Volkmar Rau
Aber die verschiedenen Sicherungseinrichtungen
würde ich schon geprüft wissen wollen.
Eben.
"Kleine Durchsicht".
Na dann kann ich auch die Reinigung machen lassen. Die zusätzlichen 20 min.
sinds ja vom Preis her nicht wirklich oder?
Post by Günther Grund
Post by Volkmar Rau
Und etwas stelle ich immer wieder fest, die Geräte sind aufgehangen und
nicht
Post by Volkmar Rau
der Anlage entsprechend eingestellt. Sprich Heizleistungsmäßig liefern
sie zuviel KW.
Meines Wissens nach, passt sich der Wärmebedarf automatisch an.
Bei den uralten Thermen war das so, wie Du schreibst.
Wohl bei den wenigsten der im Betrieb befindlichen Thermen.
Modulierend nennt man das, hat aber nichts mit der Tatsache zu tun
die Du meinst.
Auch heutige Geräte können das nicht unbedingt und ist bei solchen
Minianlagen auch nicht immer sinnvoll. Ich kann mit preiswerteren Geräten
dieselben Effekte erziehlen.
Post by Günther Grund
Post by Volkmar Rau
Wenn der Schornsteinfeger noch erträgliche Werte misst sind die noch
lange nicht
Post by Volkmar Rau
optimal.
Nö, aber keiner hält Dich davon ab, eine jährliche Wartung machen zu
lassen für 150 Euro.
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
In den 20 Jahre im Kundendienst haben viele Kunden erst eine Wartung
gewünscht, wenn das Gerät vor Dreck nicht mehr laufen wollte oder der
Schorni übelste Werte gemessen hatte.
Dann habe ich schon jedemenge Geld durch den Schornstein gejagt.
Wieso?
Du hast doch über Jahre die Wartungskosten gespart. Addiert, ergibt die
Ersparnis mehr, als die endlich notwendige Wartung incl. einer eventuellen
Reparatur.
Weiter so!
Wenn Du Dich mit der Therme auskennst, kannste Deine Werte selbst
beeinflussen.
Nicht durch Drehen an irgendwelchen Poties, sondern durch Reinigen des
Wärmetauschers, der Abgas-Strömungssicherung, des Brenners und der
Ansaugtrichter samt Düsen.
Wenn das alles schön blitzt, haste 0 ppm.
Bei raumluftabhängigen Geräten ist das die halbe Miete. Aber erst die Halbe.
Ich hatte schon Geräte die waren nagelneu kein Dreck und 2000 ppm CO.
Außerachtlassend der Tatsache das nur fachlich dazu befähigtes Personal
an gasführenden Teilen arbeiten dürfen und mit der Abgasanlage sieht es
genau so aus.
Dann doch lieber nicht warten als durch fehlerhafte Wartung für eine Gefährdung
zu sorgen.

Gruß Volkmar
Günther Grund
2003-08-15 18:55:39 UTC
Permalink
Hallo Volkmar,

"Volkmar Rau" schrieb im Newsbeitrag ...
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Er kommt nicht, weil der Kunde in der Regel keine Ahnung von der Technik
hat.
Hätte er sie, würde er auch kommen.
Nein, nicht der Hersteller ist Vertragspartner des Kunden.
Er kommt nicht. Der Installateur ist Vertragspartner des Herstellers
Gewährleistung etc über Installateur.
Alles Theorie.
Wenn die neue Therme am weekend oder zu ähnlichen Zeiten ausfällt und der
Installateur ist nicht zu kriegen, kann der Kunde den Hersteller anrufen
und die schicken ihren Notdienst.
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
... nichts zu tun, denn der darf noch nichtmal an der Therme
rumfummeln,
Post by Volkmar Rau
Post by Günther Grund
solange sie noch in der Garantie ist.
Dann darf er also keine Wartung wärend der Garantiezeit durchführen.
Natürlich darf er. Bloss Reparaturen (rumfummeln) darf er nicht ausführen.
Falsch siehe oben.
Falsch?
Wenn wir beide mit "er" den Installateur meinen, darf der in der Garantie
keine Reparaturen ausführen.
Selbst wenn er das defekte Teil kennt und einen Ersatz schon in der Hand
hält, er darf nicht auswechseln.
Wie soll das abgerechnet werden? Jede Reparatur wird an neuen Geräten
penibelst festgehalten.
Sonst könnte ja jeder kommen. Der eine braucht ne Stunde, der andere die
Hälfte der Zeit.
Mal abgesehen von den spezifischen Gerätekenntnissen, kommt eigentlich nur
der Hersteller für Reps infrage.
Kommt der Werkskundendienst, sind die Zeiten für die entsprechenden Reps
vorgegeben.
Post by Volkmar Rau
Na dann kann ich auch die Reinigung machen lassen. Die zusätzlichen 20 min.
sinds ja vom Preis her nicht wirklich oder?
Wenn per Zeit abgerechnet wird, vielleicht nicht.
Wir hatten aber Pauschalpreise für kleine und grosse Durchsicht und die
haben sich mächtig voneinander unterschieden.
Post by Volkmar Rau
Ich hatte schon Geräte die waren nagelneu kein Dreck und 2000 ppm CO.
Gerätefehler vom Schorni.
Umgekehrt sieht's aber genauso aus: Alles ok und dann kamen die Flammen
schon unter dem Rand vom Wärmetauscher raus, alle Lamellen zu und die
allerschönsten Flusenbälle in jeder Ecke.
Post by Volkmar Rau
Außerachtlassend der Tatsache das nur fachlich dazu befähigtes Personal
an gasführenden Teilen arbeiten dürfen und mit der Abgasanlage sieht es
genau so aus.
Ach ja?
Wie wolltest Du denn tapezieren ohne das Abgasrohr abzunehmen?
Tapete aufschneiden, stimmt's? ;0)
Post by Volkmar Rau
Dann doch lieber nicht warten als durch fehlerhafte Wartung für eine Gefährdung
zu sorgen.
Ich will mal nix hier weiter verbreiten, aber im Prinzip löst Du bei der
Wartung bzw. Brennerreinigung "nur eine" Verschraubung und die führt nur
Gas, wenn der Brenner an ist - logisch. Käme dort Gas heraus, so verbrennt
das mit dem laufenden Brenner. Ist er aus, strömt auch nix. Eine Kontrolle
kannst Du mit Pinsel und Seifenlauge praktizieren - bei laufendem Brenner
natürlich.
Alle anderen Arbeiten haben mit Gas nix zu tun.

Und ausserdem muss nicht jede kleine Undichtigkeit zur Explosion führen.
Das, was in den Medien berichtet wurde, basiert nicht auf undichten
Verschraubungen, sondern auf total offenen Rohrleitungen, die bei
Bauarbeiten nicht verschlossen oder willkürlich geöffnet wurden.
Jahrelang undichte Zähler und Kellerleitungen wurden nicht bemerkt oder
ignoriert. Zur Explosion kann es nur kommen, wenn sich ein entsprechendes
zündfähiges Gemisch gebildet hat. Wird die Wohnung sowieso immer gut
gelüftet und im Keller ist immer Durchzug, wird da nix passieren.

Aber das weiss ja jeder.

Gruss,
Günther
Volkmar Rau
2003-08-15 19:34:51 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Hallo Volkmar,
Hallo Günter.
alles entfernt.

Ich bleibe bei allen Aussagen.
Da ich selber Heizungsbaumeister mit eigenen Betrieb bin denke ich
zu wissen wie es täglich aussieht Hersteller, VIU und Kunde.
Ich repariere sogar ohne verlußt der Garatie und Gewährleistung von
mir installierte Geräte.
Ruf mal bei Vaillant, Junkers, Buderus, Viessmann oder Weishaupt
beim Kundendienst an.
Garantiefalle da rufe ich an und wechsele das Teil, das teil kostet
mich nichts. Ich stelle aber den Hersteller auch keine Arbeitszeit in Rechnung
im Gegenzug wird aber auch nicht der Nachweis eines Defektes verlangt.

zu den 2000 ppm was hat ein Schorni mit dem Neugerät am Hut. Der war da
noch nie dran.

Was hat das Abgasrohr mit einer Strömungssicherung zu tun und den damit
verbundenen Abgasüberwachung. Ein Rohr zu entfernen und wieder aufzustecken
ist sicher nicht das Problem.

Leckagen haben etwas mit Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu tun.
Leckrate ist das Stichwort.

Volkmar
Günther Grund
2003-08-15 20:19:02 UTC
Permalink
Hallo Volkmar,

"Volkmar Rau" schrieb im Newsbeitrag ...
Post by Volkmar Rau
Ich bleibe bei allen Aussagen.
Ich auch.
Post by Volkmar Rau
Da ich selber Heizungsbaumeister
Aha, nu ist die Katze aus dem Sack.
Post by Volkmar Rau
mit eigenen Betrieb bin denke ich
zu wissen wie es täglich aussieht Hersteller, VIU und Kunde.
Wär schlimm, wenn's anders wär.;0)
Post by Volkmar Rau
Ich repariere sogar ohne verlußt der Garatie ...
... aber auch nicht der Nachweis eines Defektes verlangt.
Also ich kannte das anders. Nur auf Rücksprache mit dem Hersteller.
Post by Volkmar Rau
zu den 2000 ppm was hat ein Schorni mit dem Neugerät am Hut. Der war da
noch nie dran.
Ist eigentlich egal. War's nun Gerätefehler oder nicht?
Post by Volkmar Rau
Was hat das Abgasrohr mit einer Strömungssicherung zu tun und den damit
verbundenen Abgasüberwachung. Ein Rohr zu entfernen und wieder aufzustecken
ist sicher nicht das Problem.
Eben.
Du schrubst aber selber: "...mit der Abgasanlage sieht ..."
Post by Volkmar Rau
Leckagen haben etwas mit Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu tun.
Leckrate ist das Stichwort.
Sag ich doch: Nicht alles was riecht, muss gleich explodieren. ;0)

Gruss,
Günther

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