Discussion:
Bad- und WC-Schlüssel fehlen
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Rabant
2006-12-12 20:35:12 UTC
Permalink
Hallo,

bin kürzlich in eine neue Mietwohnung gezogen und mir ist aufgefallen das
keine Schlüssel für Bad und WC vorhanden sind.
Kann ich darauf bestehen das diese Schlüssel nachgeliefert (ggf.
nachgefertigt) werden? Ich hätte diese eigentlich schon gerne.

Gruss
Dieter
m***@freenet.de
2006-12-12 22:17:52 UTC
Permalink
On Tue, 12 Dec 2006 21:35:12 +0100, "Dieter Rabant"
Post by Dieter Rabant
Hallo,
bin kürzlich in eine neue Mietwohnung gezogen und mir ist aufgefallen das
keine Schlüssel für Bad und WC vorhanden sind.
Kann ich darauf bestehen das diese Schlüssel nachgeliefert (ggf.
nachgefertigt) werden? Ich hätte diese eigentlich schon gerne.
Gruss
Dieter
Vermutlich hat der Vermieter die Schlüssel selber nicht, sonst hätte
er sie Dir ausgehändigt. Aber freundlich fragen kostet ja nichts.

Dann biete ihm doch an, dass Du dir selber neue Schlüssel besorgst und
handele dafür einen einmaligen Mietnachlass raus. Das dürfte für Euch
beide von Vorteil sein.,
Jens Arne Maennig
2006-12-13 08:00:28 UTC
Permalink
Post by Dieter Rabant
bin kürzlich in eine neue Mietwohnung gezogen und mir ist aufgefallen das
keine Schlüssel für Bad und WC vorhanden sind.
Kann ich darauf bestehen das diese Schlüssel nachgeliefert (ggf.
nachgefertigt) werden? Ich hätte diese eigentlich schon gerne.
Was steht denn bezüglich dieser Schlüssel im Mietvertrag bzw. im
Übergabeprotokoll. Auf genau das nämlich, was dort zwischen dir und
dem Vermieter vereinbart wurde, dürftest du auch Anspruch haben.

Jens
Markus Albers
2006-12-13 10:30:13 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Was steht denn bezüglich dieser Schlüssel im Mietvertrag bzw. im
Übergabeprotokoll. Auf genau das nämlich, was dort zwischen dir und
dem Vermieter vereinbart wurde, dürftest du auch Anspruch haben.
In keiner meiner bisherigen Wohnungen wurde das
Vorhandensein oder Fehlen von Badezimmerschlüsseln
festgehalten, auch nicht im Schlüssel-Übergabeprotokoll.

Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Frank Hucklenbroich
2006-12-13 10:39:44 UTC
Permalink
Post by Markus Albers
Post by Jens Arne Maennig
Was steht denn bezüglich dieser Schlüssel im Mietvertrag bzw. im
Übergabeprotokoll. Auf genau das nämlich, was dort zwischen dir und
dem Vermieter vereinbart wurde, dürftest du auch Anspruch haben.
In keiner meiner bisherigen Wohnungen wurde das
Vorhandensein oder Fehlen von Badezimmerschlüsseln
festgehalten, auch nicht im Schlüssel-Übergabeprotokoll.
Dann fehlten vermutlich auch keine bzw. es war beiden Parteien nicht
wichtig.
Post by Markus Albers
Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Sagen wirs mal so - wenn Griff oder Deckel *fehlen*, sollte man das schon
festhalten ;-)

Grüße,

Frank
Hans-Gerhard Scholz
2006-12-13 11:05:29 UTC
Permalink
Post by Markus Albers
In keiner meiner bisherigen Wohnungen wurde das
Vorhandensein oder Fehlen von Badezimmerschlüsseln
festgehalten, auch nicht im Schlüssel-Übergabeprotokoll.
Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Du wirst es vermutlich nicht glauben, aber in den von mir gefertigten
Mietverträgen werden im Übergabeprotokoll *sämtliche* Schlüssel mit
Stückzahl aufgeführt. Auch erscheint das Vorhandensein eines "WC-Sitzes
mit Deckel in /Angabe der Farbe/". Von der Küche z.B. werden Fotos als
Anlage Bestandteil des Mietvertrages.
Nur so ist sichergestellt, daß es später keine Differenzen gibt.
Markus Albers
2006-12-14 09:05:38 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Du wirst es vermutlich nicht glauben, aber in den von mir gefertigten
Mietverträgen werden im Übergabeprotokoll *sämtliche* Schlüssel mit
Stückzahl aufgeführt. Auch erscheint das Vorhandensein eines "WC-Sitzes
mit Deckel in /Angabe der Farbe/". Von der Küche z.B. werden Fotos als
Anlage Bestandteil des Mietvertrages.
Nur so ist sichergestellt, daß es später keine Differenzen gibt.
Ja das stimmt, so wäre man auf der sicheren Seite. Kommt
aber ggf. auf den Einzelfall an, wie halt M und VM so
"ticken". Obwohl man das ja meist erst spät erfährt, wenns
ggf. schon zu spät ist.
Maria Breuer
2006-12-13 16:51:05 UTC
Permalink
"Markus Albers" schrieb
Post by Markus Albers
Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Gehört ein Klodeckel etwa zur Mietsache?
Das war in jeder meiner bisherigen Wohnungen das erste, was ich
rausgeschmissen hab.

Meinen Mietern sage ich ausdrücklich, dass der Klositz nicht mitvermietet
wird. Ich frage sie dann, ob sie vorerst den des Vormieters übernehmen
wollen oder ob ich ihn entsorgen soll.

Im allgemeinen übernehmen sie das Teil, und ich finde es ein paar Tage nach
dem Einzug in der Tonne.
--
Es grüßt Euch
Maria
Jens Arne Maennig
2006-12-13 18:51:58 UTC
Permalink
Post by Maria Breuer
Meinen Mietern sage ich ausdrücklich, dass der Klositz nicht
mitvermietet wird. Ich frage sie dann, ob sie vorerst den des
Vormieters übernehmen wollen oder ob ich ihn entsorgen soll.
Im allgemeinen übernehmen sie das Teil, und ich finde es ein paar
Tage nach dem Einzug in der Tonne.
Da siehste mal, wie wichtig es ist, im Müll seiner Mieter zu wühlen.

Jens
Walter
2006-12-15 06:30:05 UTC
Permalink
Post by Markus Albers
In keiner meiner bisherigen Wohnungen wurde das
Vorhandensein oder Fehlen von Badezimmerschlüsseln
festgehalten, auch nicht im Schlüssel-Übergabeprotokoll.
Dann hattest du Glück dass es beim Auszug keine Streiterei gab ob du
Schlüssel verschlampt hast.
Post by Markus Albers
Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Wenn diese Dinge vorhanden sind muss man das nicht ins Protokoll
schreiben, wenn sie fehlen sollte man das schon tun.


Walter
Andre Poenitz
2006-12-14 20:16:15 UTC
Permalink
Post by Markus Albers
Oder muss man auch schrftl. festhalten, dass der vorhandene
Küchenschrank einen Griff hat und die Toilette einen
Deckel?! ;-)
Lach nicht. Als ich das letzte Mal eine Wohnung gesucht hatte,
hatte ein erklecklicher Teil der besichtigten Toiletten keinen
Deckel. Hier in der Gegend ("Hauptstadt") scheint es tatsaech-
lich so zu sein, dass die Leute sich so an ihre Deckel gewoeh-
nen, dass sie beim Umzug mitziehen.

Haette ich eine solche Wohnung genommen, haette ich schon fest-
halten lassen, dass da kein Deckel war...

Andre'
Volker Soehnitz
2006-12-14 08:41:42 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Was steht denn bezüglich dieser Schlüssel im Mietvertrag bzw. im
Übergabeprotokoll. Auf genau das nämlich, was dort zwischen dir und
dem Vermieter vereinbart wurde, dürftest du auch Anspruch haben.
Nein!

Das Fehlen des WC-Schlüssels ist ein Mangel und den hat der Vermieter zu
beheben.

ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
http://www.soehnitz.de oder http://www.volker-online.com
Jens Arne Maennig
2006-12-14 10:07:31 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Das Fehlen des WC-Schlüssels ist ein Mangel und den hat der
Vermieter zu beheben.
Gilt das auch, wenn die Mietsache gemäß Mietvertrag nicht über ein WC
verfügt?

Jens
Volker Soehnitz
2006-12-14 11:45:46 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Gilt das auch, wenn die Mietsache gemäß Mietvertrag nicht über ein WC
verfügt?
Ja, wenn die Mietsache _tatsächlich_ über ein WC verfügt, ist der
Mietvertrag in dieser Hinsicht unbeachtlich - außer dort wäre etwas
Gegenteiliges vereinbart.

Hat die Mietsache hingegen kein WC, dann kann es schon definitionsgemäß
keinen fehlenden WC-Türschlüssel geben, so dass meine Aussage auch dann
uneingeschränkt gilt.

Im übrigen habe ich schon amüsantere Trollversuche gelesen.

ciao
volker
--
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Jens Arne Maennig
2006-12-14 17:11:15 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Hat die Mietsache hingegen kein WC, dann kann es schon
definitionsgemäß keinen fehlenden WC-Türschlüssel geben, so dass
meine Aussage auch dann uneingeschränkt gilt.
Kommen wir nun also zu der häufig anzutreffenden Lösung, dass als
Türbeschläge in Bädern und WCs Badgarnituren verbaut wurden. Bei
diesen wäre ja der Mangel in Form des Fehlens eines Schlüssels schon
baulich angelegt. In diesem Fall müsste also der Vermieter einen
Schlüssel liefern, da es sich ja gemäß
<***@40tude.net> beim Fehlen des
WC-Schlüssels um einen Mangel handelt. Nur schade, dass man dann kein
Schlüsselloch hat, in das man den vom Vermieter bereitgestellten
Schlüssel hineinstecken könnte. Aber mir deucht bereits: beim Fehlen
eines Schlüssellochs handelt es sich sicher auch um einen Mangel, den
der Vermieter zu beheben hat.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
handelt es sich deines Erachtens beim Fehlen eines WC-Schlüssels um
einen Mangel, sofern keine mietvertragliche Vereinbarung über
Zimmerschlüssel besteht?

Jens
Volker Soehnitz
2006-12-15 08:48:16 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Kommen wir nun also zu der häufig anzutreffenden Lösung, dass als
Türbeschläge in Bädern und WCs Badgarnituren verbaut wurden. Bei
diesen wäre ja der Mangel in Form des Fehlens eines Schlüssels schon
baulich angelegt. In diesem Fall müsste also der Vermieter einen
Schlüssel liefern, da es sich ja gemäß
WC-Schlüssels um einen Mangel handelt.
Deine Trollversuche sind - ich erwähnte das bereits - wenig amüsant.
Vielleicht versuchst Du es mal mit sinnentnehmendem Lesen.
Post by Jens Arne Maennig
Jetzt mal Butter bei die Fische: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
handelt es sich deines Erachtens beim Fehlen eines WC-Schlüssels um
einen Mangel, sofern keine mietvertragliche Vereinbarung über
Zimmerschlüssel besteht?
Weil ein abschließbares WC (sofern denn ein WC vorhanden ist)
verkehrsüblicher Standard ist und somit mietvertraglich genauso wenig
erwähnt werden muss, wie die Wasserspülung.

ciao
volker
--
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Jens Arne Maennig
2006-12-15 11:21:09 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Jens Arne Maennig
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
handelt es sich deines Erachtens beim Fehlen eines WC-Schlüssels um
einen Mangel, sofern keine mietvertragliche Vereinbarung über
Zimmerschlüssel besteht?
Weil ein abschließbares WC (sofern denn ein WC vorhanden ist)
verkehrsüblicher Standard ist und somit mietvetraglich genauso
wenig erwähnt werden muss, wie die Wasserspülung.
Okay, es handelt sich also um dein persönliches dafürhalten und eine
Grundlage in Form eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines
entsprechenden Urteils gibt es nicht.

Jens
Volker Soehnitz
2006-12-16 08:51:54 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Okay, es handelt sich also um dein persönliches dafürhalten
Selbstverständlich - ich äußere hier generell nur solches. Du wirst zu
diesem Punkt auch nichts anderes erwarten dürfen, schließlich ist die WCSVV
(WC-Schlüssel-Verteilungsverordnung) noch in der zweiten Lesung. ;-)

Wenn Dir mein "dafürhalten" nicht genügt, kannst Du Dir dieses
selbstverständlich von einem RA Deiner Wahl bestätigen lassen, dafür wird
allerdings vermutlich ein Erstberatungshonorar fällig.

ciao
volker
--
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Hans Beiger
2006-12-16 21:51:52 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Weil ein abschließbares WC (sofern denn ein WC vorhanden ist)
verkehrsüblicher Standard ist und somit mietvertraglich genauso wenig
erwähnt werden muss, wie die Wasserspülung.
ciao
volker
Hallo,

muß das unbedingt ein Schlüssel sein? Es gibt da andere und bessere
Lösungen.

Hans
Martin Bienwald
2006-12-18 17:17:37 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Volker Soehnitz
Weil ein abschließbares WC (sofern denn ein WC vorhanden ist)
verkehrsüblicher Standard ist und somit mietvertraglich genauso wenig
erwähnt werden muss, wie die Wasserspülung.
muß das unbedingt ein Schlüssel sein?
Vermutlich nicht. Ein WC-typisches Schloß mit Drehgriff genügt sicher auch,
in Altbauten vermutlich auch ein Riegel und in Einfachwohnungen vielleicht
auch ein Haken und eine Öse. Solange man die Klotür von innen verschließen
kann ...
Post by Hans Beiger
Es gibt da andere und bessere Lösungen.
Wenn die Klotür bereits ein normales Schloß hat, dürften die meisten anderen
Lösungen teurer sein als die Nachfertigung eines Schlüssels. Vom Haken und
der Öse mal abgesehen ...

... Martin
Jens Arne Maennig
2006-12-18 18:19:25 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Wenn die Klotür bereits ein normales Schloß hat, dürften die meisten
anderen Lösungen teurer sein als die Nachfertigung eines
Schlüssels. Vom Haken und der Öse mal abgesehen ...
Besen unter die Klinke?

Ich stell mir da gerade einen entsprechenden Passus im
Übergabeprotokoll vor, der die Übergabe des Besens regelt ...

Jens

Jan Heitkötter
2006-12-15 20:15:51 UTC
Permalink
Post by Dieter Rabant
bin kürzlich in eine neue Mietwohnung gezogen und mir ist aufgefallen das
keine Schlüssel für Bad und WC vorhanden sind.
Kann ich darauf bestehen das diese Schlüssel nachgeliefert (ggf.
nachgefertigt) werden? Ich hätte diese eigentlich schon gerne.
Was kostet so ein Schlüssel? Anders ausgedrückt: ist der Kaufpreis eines
Schlüssels den Aufwand und den Stress wert, den du anzuschieben gedenkst?

Grüße

Jan
Matthias Berberich
2006-12-16 17:38:37 UTC
Permalink
Post by Jan Heitkötter
Post by Dieter Rabant
bin kürzlich in eine neue Mietwohnung gezogen und mir ist aufgefallen das
keine Schlüssel für Bad und WC vorhanden sind.
Kann ich darauf bestehen das diese Schlüssel nachgeliefert (ggf.
nachgefertigt) werden? Ich hätte diese eigentlich schon gerne.
Was kostet so ein Schlüssel? Anders ausgedrückt: ist der Kaufpreis eines
Schlüssels den Aufwand und den Stress wert, den du anzuschieben gedenkst?
Kaum, üblichweise sind das Buntbartschlüssel, die gibt's für unter 5
EUR. Dazu schraubt man das Schloss raus, geht zum nächsten
Schlüsseldienst und läßt sich den passenden Schlüssel geben.

MfG
bmg
--
"Des is völlig wurscht, was heut beschlos- | M G Berberich
sen wird: I bin sowieso dagegn!" | ***@fmi.uni-passau.de
(SPD-Stadtrat Kurt Schindler; Regensburg) | www.fmi.uni-passau.de/~berberic
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