Discussion:
Rußpartikelfilter für Öfen: Sache des Vermieters?
(zu alt für eine Antwort)
Tobias Müller
2007-11-26 10:16:12 UTC
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Hallo Leute,

das Bundesumweltministerium möchte ja Rußpartikelfilter für
Holz-/Kachelöfen einführen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Wir haben eine Gaszentralheizung und einen Kachelofen, den wir natürlich
nicht missen möchten. Sollte das Gesetz nun verabschiedet werden, wäre
dann unser Vermieter in der Pflicht die Kosten des Rußpartikelfilters zu
übernehmen oder hätte er auch das Recht den Ofen still legen zu lassen,
denn der Kachelofen ist ja nur optional also zum Heizen der Wohnung
nicht notwendig?
Unser Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag und der Ofen ist dort
nicht explizit erwähnt, allerdings war er schon ein Kriterium bei der
Wohnungsauswahl.
Wie sähe dies bei Reparaturen aus? Uns ist gestern eine Kachel von Ofen
abgefallen. Ist unser Vermieter in der Pflicht den Ofen reparieren zu
lassen?

Vieloen Dank für Eure Hilfe
Gruß Tobias
w***@gmx.net
2007-11-26 11:44:18 UTC
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X-No-Archive:yes
Post by Tobias Müller
Unser Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag und der Ofen ist dort
nicht explizit erwähnt,
Dafür spricht das "gemietet wir besichtigt"-Prinzip.
Dagegen spricht dass der Vermieter nur verpflichtet ist deine Wohnung
mit einer Beheizung zu versehen, aber welche Technik das ist liegt in
seiner Hand.

M.E. ist ein Kachelofen aber nicht nur eine Heizmöglichkeit die der
Vermieter durch etwas anderes (z.B. die vorhandene Gas-
Zentralheitzung) ersetzen kann sondern eine wesentliche Ausstattung
dieser Wohnung, die du so gemietet hast. Auch wenn nicht extra im
Mietvertrag steht dass die Wohnung einen Kachelofen hat.
Also geht m.E. einfach stillegen nicht.

Was allerdings passieren kann: Der Vermieter lässt den Rußfilter inkl.
nötiger Wartungen per Jahresgebühr einbauen und legt diese dann als
Nebenkosten um.
Post by Tobias Müller
Wie sähe dies bei Reparaturen aus? Uns ist gestern eine Kachel von Ofen
abgefallen.
Ist sie freiwillig abgefallen oder durch Gewalteinwirkung
deinerseits? :-)


Walter
Winfried
2007-11-26 15:24:05 UTC
Permalink
Post by w***@gmx.net
Was allerdings passieren kann: Der Vermieter lässt den Rußfilter inkl.
nötiger Wartungen per Jahresgebühr einbauen und legt diese dann als
Nebenkosten um.
Umlagefähig sind dann allenfalls die Wartungskosten, die Kosten für
den Partikelfilter selbst muß der VM tragen. Da keine
Wohnwertverbesserung, sind die Kosten für den Filter selbst auch nicht
als Modernisierungskosten umlagefähig.

Winfried Büchsenschütz
Kurt Guenter
2007-11-26 20:01:04 UTC
Permalink
Post by Winfried
Da keine
Wohnwertverbesserung, sind die Kosten für den Filter selbst auch nicht
als Modernisierungskosten umlagefähig.
da gesetzliche Auflage, könnte es umlagefähig sein.
Alexander Goetzenstein
2007-11-26 20:26:27 UTC
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Hallo,
Post by Kurt Guenter
da gesetzliche Auflage, könnte es umlagefähig sein.
thematisch würde das auch passen, da es ja Kosten sind, die durch den
Betrieb der Heizung entstehen. Besonders gründliche
Schornsteinreinigung, sozusagen...
--
Gruss
Alex
w***@gmx.net
2007-11-27 07:21:16 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes
Post by Winfried
Umlagefähig sind dann allenfalls die Wartungskosten, die Kosten für
den Partikelfilter selbst muß der VM tragen.
Also geh, kleines Vermieter-Einmaleins: Minimalstpreis für das Gerät,
der Rest wird auf den Wartungsvertrag verteilt.
Was glaubst du wie viele Heizkessel-Reparaturen in der umlagefähigen
Wartungspauschale verschwinden? Der Heizungsmonteur hält die Klappe,
er will ja weiter Aufträge haben. Und jetzt beweise als Mieter mal das
Gegenteil.
Post by Winfried
Da keine
Wohnwertverbesserung, sind die Kosten für den Filter selbst auch nicht
als Modernisierungskosten umlagefähig.
Go to Nebenkostenerhöhung bzw. neue Nebenkosten aufgrund gesetzlicher
Auflagen.
Es ist eine Verteuerung der Abgasreinigung, diese ist in der
gesetzlich vorgeschriebenen Form Bestandteil der Heizungskosten.


Walter
Winfried
2007-11-27 12:19:23 UTC
Permalink
Post by w***@gmx.net
Also geh, kleines Vermieter-Einmaleins: Minimalstpreis für das Gerät,
der Rest wird auf den Wartungsvertrag verteilt.
Sollte aber einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Ein Dumping-
Preis für das Gerät und überteuerte Wartung sollte überprüfbar sein.
Post by w***@gmx.net
Go to Nebenkostenerhöhung bzw. neue Nebenkosten aufgrund gesetzlicher
Auflagen.
ACK, bezieht aber immer nur ausdrücklich auf BETRIEBSkosten, NICHT auf
Anschaffungskosten.
Post by w***@gmx.net
Es ist eine Verteuerung der Abgasreinigung, diese ist in der
gesetzlich vorgeschriebenen Form Bestandteil der Heizungskosten.
... allerdings nur die anfallenden Betriebskosten. Siehe
Betriebskostenverordnung:

"die Kosten
a) des BETRIEBS (Hervorhebung WB) der zentralen Heizungsanlage
einschließlich der Abgasanlage,"

Eine aufgrund neuer gesetzl. Bestimmungen durchzuführende
Schornsteinerhöhung oder Erneuerung eines Heizkessels ist auch nicht
umlagefähig (hochstens dadurch erhöhte Reinigungskosten), warum sollte
es die Anschaffung einer Abgasreinigung dann sein?

Winfried Büchsenschütz

Christof Proft
2007-11-26 20:57:03 UTC
Permalink
Hallo Tobias,
Post by Tobias Müller
das Bundesumweltministerium möchte ja Rußpartikelfilter für
Holz-/Kachelöfen einführen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Wir haben eine Gaszentralheizung und einen Kachelofen, den wir natürlich
nicht missen möchten. Sollte das Gesetz nun verabschiedet werden, wäre
dann unser Vermieter in der Pflicht die Kosten des Rußpartikelfilters zu
übernehmen oder hätte er auch das Recht den Ofen still legen zu lassen,
denn der Kachelofen ist ja nur optional also zum Heizen der Wohnung
nicht notwendig?
Noch ist gar nichts verabschiedet. Es ist ohnehin fraglich, ob derartige
Gesetze überhaupt durchkommen oder sie im Rahmen der Gesetzgebung oder
später vorm Verfassingsgericht gekippt werden.
Meines Erachtens blinder Aktionismus der Bundesregierung, Umweltschutz
zu verordnen, ohne selber dafür zahlen zu müssen.
Andererseits werden der Industrie und den Energiekonzernen
Emmisionszertifikate für lau in den Hinte*n gesteckt...

Daher einfach mal abwarten.
Post by Tobias Müller
Unser Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag und der Ofen ist dort
nicht explizit erwähnt, allerdings war er schon ein Kriterium bei der
Wohnungsauswahl.
Der Vermieter kann Euch den Ofen nicht einfach stillegen, wenn er evtl.
einen erforderlichen Rußfilter nicht nachrüsten möchte.
Post by Tobias Müller
Wie sähe dies bei Reparaturen aus? Uns ist gestern eine Kachel von Ofen
abgefallen. Ist unser Vermieter in der Pflicht den Ofen reparieren zu
lassen?
Soweit Ihr für den Schaden nicht verantwortlich seid, ist die Reparatur
Sache des Vermieters.
Gruß

Christof
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