Tobias Müller
2007-11-26 10:16:12 UTC
Hallo Leute,
das Bundesumweltministerium möchte ja Rußpartikelfilter für
Holz-/Kachelöfen einführen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Wir haben eine Gaszentralheizung und einen Kachelofen, den wir natürlich
nicht missen möchten. Sollte das Gesetz nun verabschiedet werden, wäre
dann unser Vermieter in der Pflicht die Kosten des Rußpartikelfilters zu
übernehmen oder hätte er auch das Recht den Ofen still legen zu lassen,
denn der Kachelofen ist ja nur optional also zum Heizen der Wohnung
nicht notwendig?
Unser Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag und der Ofen ist dort
nicht explizit erwähnt, allerdings war er schon ein Kriterium bei der
Wohnungsauswahl.
Wie sähe dies bei Reparaturen aus? Uns ist gestern eine Kachel von Ofen
abgefallen. Ist unser Vermieter in der Pflicht den Ofen reparieren zu
lassen?
Vieloen Dank für Eure Hilfe
Gruß Tobias
das Bundesumweltministerium möchte ja Rußpartikelfilter für
Holz-/Kachelöfen einführen, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Wir haben eine Gaszentralheizung und einen Kachelofen, den wir natürlich
nicht missen möchten. Sollte das Gesetz nun verabschiedet werden, wäre
dann unser Vermieter in der Pflicht die Kosten des Rußpartikelfilters zu
übernehmen oder hätte er auch das Recht den Ofen still legen zu lassen,
denn der Kachelofen ist ja nur optional also zum Heizen der Wohnung
nicht notwendig?
Unser Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag und der Ofen ist dort
nicht explizit erwähnt, allerdings war er schon ein Kriterium bei der
Wohnungsauswahl.
Wie sähe dies bei Reparaturen aus? Uns ist gestern eine Kachel von Ofen
abgefallen. Ist unser Vermieter in der Pflicht den Ofen reparieren zu
lassen?
Vieloen Dank für Eure Hilfe
Gruß Tobias