Discussion:
nach aussen oeffnende Tuer
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Goetzenstein
2014-05-03 07:26:41 UTC
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Hallo,
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg. Gibt es Vorschriften (hier: Berlin) darüber,
wie weit die Tür im geöffneten Zustand auf den Gehweg ragen darf?
--
Gruß
Alex
Axel
2014-05-03 09:50:27 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg. Gibt es Vorschriften (hier: Berlin) darüber,
wie weit die Tür im geöffneten Zustand auf den Gehweg ragen darf?
Hallo,
in der Baugenehmigung nachsehen, (wegen Fluchtweg öffnen die Türen in
der Regel nach außen) manchmal steht dazu was in der Genehmigung.
Ansonsten Bezirksamt/Ordnungsamt fragen, die sind für die Gehwege
zuständig. Da kann/muß man dann ggfs. eine Sondernutzungserlaubnis oder
in diesem Fall wahrscheinlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen die
mit einer Gebühr (jährlich/einmalig) verbunden sein dürfte.

Mfg
HC Ahlmann
2014-05-03 17:41:09 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg.
Nicht notwendigerweise, denn sie kann in einer Nische sein, und ich kann
mich an keine Lokaltür erinnern, die auf den Gehweg ragt.
Post by Alexander Goetzenstein
Gibt es Vorschriften (hier: Berlin) darüber, wie weit die Tür im
geöffneten Zustand auf den Gehweg ragen darf?
Die Landesbauordnung Berlin und nachgeordnete Vorschriften:
<http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf>
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Alexander Goetzenstein
2014-05-05 11:26:10 UTC
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Hallo,
Post by HC Ahlmann
Post by Alexander Goetzenstein
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg.
Nicht notwendigerweise, denn sie kann in einer Nische sein, und ich kann
mich an keine Lokaltür erinnern, die auf den Gehweg ragt.
ich schon, nämlich dort, wo die Nische etwas weniger Tiefe besitzt als
ein Türflügel groß ist. Das ist ja meist auch nicht viel, und so
interessiert mich, wie groß dieses "nicht viel" höchstens sein darf.
Post by HC Ahlmann
<http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf>
Darin finde ich nichts darüber.
--
Gruß
Alex
Thomas Hochstein
2014-05-07 05:42:44 UTC
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Post by HC Ahlmann
Post by Alexander Goetzenstein
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg.
Nicht notwendigerweise, denn sie kann in einer Nische sein, und ich kann
mich an keine Lokaltür erinnern, die auf den Gehweg ragt.
Oh, ich stand demletzt vor einer Tür, die beim Öffnen praktisch den
kompletten Gehweg blockiert, versehen auf der Innenseite mit einem
großen Warnschild, man möge sie unbedingt langsam öffnen und dabei auf
Fußgänger- und Radfahrerverkehr achten. :)
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
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