Alexander Goetzenstein
2014-05-03 07:26:41 UTC
Hallo,
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg. Gibt es Vorschriften (hier: Berlin) darüber,
wie weit die Tür im geöffneten Zustand auf den Gehweg ragen darf?
wenn eine Tür, bspw. von einem Lokal, nach außen öffnet, ragt sie ja
beim Öffnen auf den Gehweg. Gibt es Vorschriften (hier: Berlin) darüber,
wie weit die Tür im geöffneten Zustand auf den Gehweg ragen darf?
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Gruß
Alex
Gruß
Alex