Discussion:
Carport und Nutzung
(zu alt für eine Antwort)
Peter Ringwald
2007-04-15 07:44:58 UTC
Permalink
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Wir haben einen einzelnen Carport bzw. Parkplatz vor unserem Haus
gekauft. Nachbarn haben weitere Carports direkt neben uns.
Soweit alles gut.

Einer der Nachbarn stapelt nun Brennholz unter seinem Carport und
hat es so nah an der Grenze zu unserem Carport aufgebaut, dass
unser Carport daneben schwierig zum Ein-/Aussteigen aus dem
PKW zu nutzen ist.

Ich denke, der Sinn eines Carports ist, da ja keine Zwischenwände
eingezogen sind/werden dürfen, dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
So ähnlich ist doch jetzt die Situation mit dem Nachbarn und seinem
Brennholzstapeln, die direkt daneben stehen.

Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.

Gruss und Danke für Antworten.
Thomas Hühn
2007-04-15 07:50:32 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Ich habe schon viele Carports mit Seitenwand aus Holz gesehen. Zwar
nicht zur Trennung der Stellplätze eines "Doppelcarports", aber
trotzdem...

Der Nachbar kann ja offenbar auch aussteigen. Ist dein Carport schmaler
oder dein Auto wesentlich breiter?

Thomas
Peter Ringwald
2007-04-15 08:22:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Hühn
Post by Peter Ringwald
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Ich habe schon viele Carports mit Seitenwand aus Holz gesehen. Zwar
nicht zur Trennung der Stellplätze eines "Doppelcarports", aber
trotzdem...
Der Nachbar kann ja offenbar auch aussteigen. Ist dein Carport schmaler
oder dein Auto wesentlich breiter?
Der Nachbar nutzt den Carport nicht als Parkplatz, sondern als Lagerplatz
für das Brennholz.

Ich meine, der Sinn des Carports besteht ja darin, dass die Türen der
PKW's beim Ein- und Aussteigen auf das Nachbargrundstück
hereinragen und man so aussteigen kann. Wenn nun einer eine Wand
einzieht, kann der Nachbar ja nicht mehr seine Türen öffnen.

Garagen dürfen dort NICHT gebaut werden laut Bebauungsplan
der Gemeinde.

Peter.
Kurt Guenter
2007-04-15 09:16:27 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Ich meine, der Sinn des Carports besteht ja darin, dass die Türen der
PKW's beim Ein- und Aussteigen auf das Nachbargrundstück
hereinragen und man so aussteigen kann.
wie kommst Du auf den Schmarrn? In welcher Bauordnung ist das
festgelegt?
Post by Peter Ringwald
Garagen dürfen dort NICHT gebaut werden laut Bebauungsplan
der Gemeinde.
Mach dich erstmal schlau über den bautechnischen Unterschied!
Peter Ringwald
2007-04-16 05:26:50 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Peter Ringwald
Ich meine, der Sinn des Carports besteht ja darin, dass die Türen der
PKW's beim Ein- und Aussteigen auf das Nachbargrundstück
hereinragen und man so aussteigen kann.
wie kommst Du auf den Schmarrn? In welcher Bauordnung ist das
festgelegt?
Nunja, WIE soll man sonst aussteigen?

Die Carports sind ja relativ eng bemessen, wenn man nicht
gerade Smart-Fahrer ist.
Post by Kurt Guenter
Post by Peter Ringwald
Garagen dürfen dort NICHT gebaut werden laut Bebauungsplan
der Gemeinde.
Mach dich erstmal schlau über den bautechnischen Unterschied!
Ja, der ist mir schon klar.
Kathinka Wenz
2007-04-15 07:50:34 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Ich denke, der Sinn eines Carports ist, da ja keine Zwischenwände
eingezogen sind/werden dürfen,
Äh, es gibt auch Einzelcarports. Und Carports mit Wänden (z.B. um sie
beranken zu lassen).
Post by Peter Ringwald
dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Dann ist der Platz im Carport zu eng bemessen. Wie breit ist er denn?
2,5m sollten es schon sein.
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Nachbar darf auf seinem
Grundstück lagern, was immer er will.

Gruß, Kathinka
Peter Ringwald
2007-04-15 08:25:45 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
Ich denke, der Sinn eines Carports ist, da ja keine Zwischenwände
eingezogen sind/werden dürfen,
Äh, es gibt auch Einzelcarports. Und Carports mit Wänden (z.B. um sie
beranken zu lassen).
Ja, natürlich gibt es die, nur hier ist eine Carportreihe errichtet.
Also nebeneinander ca. 8-10 Carports, alle OHNE Zwischenwände.
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Dann ist der Platz im Carport zu eng bemessen. Wie breit ist er denn?
2,5m sollten es schon sein.
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Nachbar darf auf seinem
Grundstück lagern, was immer er will.
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen. D.h., er darf z.B. einen
Stauraum in seinen Carport einbauen, aber muss zur Grenze des
nächsten Carports 50cm Platz lassen.

Peter.
Thomas Hochstein
2007-04-15 08:36:12 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Das ist das Kennzeichen von Garagen (und Carports). Ggf. muß man das
Fahrzeug eben entladen - oder Mitfahrer aussteigen lassen -, bevor man
das Fahrzeug einparkt. (Auf Parkplätzen sieht es üblicherweise nicht
anders aus.)

-thh
Alexander Goetzenstein
2007-04-15 13:44:47 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hochstein
Das ist das Kennzeichen von Garagen (und Carports). Ggf. muß man das
Fahrzeug eben entladen - oder Mitfahrer aussteigen lassen -, bevor man
das Fahrzeug einparkt. (Auf Parkplätzen sieht es üblicherweise nicht
anders aus.)
wenn auf einem handelsüblichen Parkplatz, bspw. vor dem nächsten
Supermarkt, die Fahrzeuge links und rechts eines Stellplatzes jeweils
direkt an der Markierung stehen, ist der Stellplatz i.d.R. nicht benutzbar.
--
Gruss
Alex
Kathinka Wenz
2007-04-15 09:20:15 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Dann fahr halt raus und belade dann.
Post by Peter Ringwald
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen.
Aha? Hat dein Nachbar auch eine Quelle dafür genannt?

Gruß, Kathinka
Kurt Guenter
2007-04-15 09:22:56 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Kinder etc. kann man VOR dem Carport aussteigen lassen!

70cm zu einer Seite sollte Platz genug sein, dass man ein- und
aussteigen kann.
Post by Peter Ringwald
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte,
Nachbarn erzählen viel, kennen aber selten eine genaue Quellenangabe.

Was sagt euer regionales Baurecht, Gestaltungssatzung ....?
Alexander Goetzenstein
2007-04-15 13:46:33 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kurt Guenter
70cm zu einer Seite sollte Platz genug sein, dass man ein- und
aussteigen kann.
Du scheinst ja ausgesprochen schlank zu sein -mir würde es nicht
genügen, schon gar nicht, wenn meine Kleidung sauber bleiben soll.
--
Gruss
Alex
Andreas Portz
2007-04-15 14:05:20 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Du scheinst ja ausgesprochen schlank zu sein -mir würde es nicht
genügen, schon gar nicht, wenn meine Kleidung sauber bleiben soll.
Es kommt auch stark auf das Fahrzeug an. Wenn die Türen recht dick
(Lärmdämmung, elektrische Spielereien und sonstwas) und außerdem lang
sind, nützen einem 70cm seitlicher Platz fast gar nichts, weil der
Türspalt dann kaum mehr als 50cm beträgt und der Öffnungswinkel trotzdem
noch sehr spitz ist. Bei einer nur 1m langen Tür, die seitlich 1m Platz
hat, kann man logischerweise 90° öffnen (und noch weiter, falls es der
Anschlag zulässt) und hat damit den kompletten Fahrersitz seitlich
freigelegt zum Ein-/Aussteigen. Bei einer 1,3m langen Tür, die nur 70cm
seitlich aufgeht, hat man besagten 50cm schmalen Spalt mit der Option,
sich an der Verriegelung die Klamotten einzusauen, weil die Türkante bei
70cm seitlicher Bewegung nur 20-30cm nach vorne ausweicht.


-Andreas
--
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Frank Hucklenbroich
2007-04-17 12:17:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Alexander Goetzenstein
Du scheinst ja ausgesprochen schlank zu sein -mir würde es nicht
genügen, schon gar nicht, wenn meine Kleidung sauber bleiben soll.
Es kommt auch stark auf das Fahrzeug an. Wenn die Türen recht dick
(Lärmdämmung, elektrische Spielereien und sonstwas) und außerdem lang
sind, nützen einem 70cm seitlicher Platz fast gar nichts, weil der
Türspalt dann kaum mehr als 50cm beträgt und der Öffnungswinkel trotzdem
noch sehr spitz ist.
Auch das geht, es wird halt eng. Mein Wagen (Chrysler Sebring Cabrio) hat
schon extrem lange Türen (ist ein Wagen von 4,93 m Länge mit nur zwei
Türen, obwohl es ein richtiger 4 Sitzer ist), und trotzdem kann ich in
meiner Garage noch aussteigen, obwohl da links nur ca. 60 cm Platz sind.
Ist dann aber auch eng und die Tür ist knirsch gegen die Wand (die ich aus
diesem Grunde mit Styroporplatten vekleidet habe).
Post by Andreas Portz
Bei einer 1,3m langen Tür, die nur 70cm
seitlich aufgeht, hat man besagten 50cm schmalen Spalt mit der Option,
sich an der Verriegelung die Klamotten einzusauen, weil die Türkante bei
70cm seitlicher Bewegung nur 20-30cm nach vorne ausweicht.
Alles Übung ;-)

Einsauen muß man sich eigentlich nicht, die verriegelung im Türrahmen ist
bei mir weit genug hinten, da muß ich nicht dran vorbeirutschen. Mag aber
von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein.

Um auf den OP zurückzukommen: Ich glaube nicht, daß man gegen das
Brennholzlagern des Nachbarn was machen kann. So lange der Stapel nicht
beim nächsten Sturm aufs Auto kippt...

Grüße,

Frank
Hans-Jürgen Meyer
2007-04-15 09:42:12 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
Ich denke, der Sinn eines Carports ist, da ja keine Zwischenwände
eingezogen sind/werden dürfen,
Äh, es gibt auch Einzelcarports. Und Carports mit Wänden (z.B. um sie
beranken zu lassen).
Ja, natürlich gibt es die, nur hier ist eine Carportreihe errichtet.
Also nebeneinander ca. 8-10 Carports, alle OHNE Zwischenwände.
Ich kenne Garagenreihen wo derer 30 und mehr nebeneinander sind. Aus
massiven Beton rechts und links.
Post by Peter Ringwald
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Dann ist der Platz im Carport zu eng bemessen. Wie breit ist er denn?
2,5m sollten es schon sein.
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Fertiggaragen haben normalerweise ein Innenmaß von 270-280cm. Wo ist
Dein Problem?
Post by Peter Ringwald
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Nachbar darf auf seinem
Grundstück lagern, was immer er will.
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen. D.h., er darf z.B. einen
Stauraum in seinen Carport einbauen, aber muss zur Grenze des
nächsten Carports 50cm Platz lassen.
Dann lass Dir das vom Nachbarn schriftlich geben. Also die Verordnung,
das Gesetzt o.ä. Ich glaube nicht, dass er das kann.

Dein Garagennachbar kann sogar eine feste Bretterwand dort installieren.
Das würde ich tun. Nicht das der Holzstapel in Deine Garage fällt...

Meine Garage steht direkt an der Wand der Garage des Nachbarn. Wir haben
beide auf die Grenze gebaut. Also Quasie Stein an Stein. Da muss jeder
sehen wie er das Aussteigen in der Garage gebacken bekommt...

Hans-Jürgen
Alexander Goetzenstein
2007-04-15 14:01:25 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Fertiggaragen haben normalerweise ein Innenmaß von 270-280cm. Wo ist
Dein Problem?
Normal ist ein Innenmaß von 3,00m, mit 2,70m lichtem Tormaß. Was Du
meinst, sind Raumspargaragen für Kleinwagen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Dann lass Dir das vom Nachbarn schriftlich geben. Also die Verordnung,
das Gesetzt o.ä. Ich glaube nicht, dass er das kann.
Das steht zu befürchten.
--
Gruss
Alex
Wolfgang May
2007-04-15 14:46:56 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Fertiggaragen haben normalerweise ein Innenmaß von 270-280cm. Wo ist
Dein Problem?
Normal ist ein Innenmaß von 3,00m, mit 2,70m lichtem Tormaß.
Traumhaft. Sueddeutschland?
Post by Alexander Goetzenstein
Was Du meinst, sind Raumspargaragen für Kleinwagen.
Oder z.B. Niedersachsen.

Als ich hierhergezogen bin, hatte ich auch meine Vorstellungen, was
"normal" ist (nicht nur auf Garagen bezogen ...). Ich habe sie
mittlerweile revidiert.

Wolfgang
Hans-Jürgen Meyer
2007-04-18 16:03:42 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Fertiggaragen haben normalerweise ein Innenmaß von 270-280cm. Wo ist
Dein Problem?
Normal ist ein Innenmaß von 3,00m, mit 2,70m lichtem Tormaß. Was Du
meinst, sind Raumspargaragen für Kleinwagen.
Du irrst. 3,00m ist das Aussenmaß. Die Wandstärke bei den Betongaragen
beträgt ca. 10cm. Bleibt ein Innenmaß von ca. 280cm. Google mal auf
"Betonfertiggarage" oder schau mal hier: http://www.garagen-park.de/
oder http://www.rekers-beton.de/

Das lichte Tormaß ist die Öffnung, die ein Tor zum Einbau benötigt.Bei
3m Garagen sind das häufig 2,25m oder 2,5m. 2,7m wäre purer Luxus (oder
eine Frauengaragentür ;) ). Die Durchfahröffnung ist kleiner.

Ein VW Passat Variant hat übrigens die Abmessungen von (BxL) 1820mm x
4870mm. Ein Kleinwagen ist das nun wirklich nicht.

Hans-Jürgen
Alexander Goetzenstein
2007-04-18 16:32:21 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Du irrst.
keineswegs: so lange ist der Bau unserer letzten Garage nun auch wieder
nicht her, und auch im Web findest Du reichlich Beispiele. Ich habe
natürlich auch noch einmal nachgeschaut und bin einem in diesem Thread
genannten Link gefolgt, der ein Innenmaß von 3m (können aus 2,97m
gewesen sein) für für Mittelklasse nennt, dazu ein lichtes Tormaß von 2,70m.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Das lichte Tormaß ist die Öffnung, die ein Tor zum Einbau benötigt.Bei
3m Garagen sind das häufig 2,25m oder 2,5m. 2,7m wäre purer Luxus (oder
eine Frauengaragentür ;) ). Die Durchfahröffnung ist kleiner.
Ich mag unsere Garage mit einem lichten Tormaß von 3,94m :-D
--
Gruss
Alex
Enrico Dörre
2007-04-15 10:50:28 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann. Wenn nun ein Carport z.B. eine
Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das ja nicht mehr möglich.
Dann ist der Platz im Carport zu eng bemessen. Wie breit ist er denn?
2,5m sollten es schon sein.
Breite ca. 2,70m.
Ist doch schon Luxus, ich habe hier 2,34m, eine Seite offen da ich aber
rückwärts einparken muss (Duplex) mit Wand neben der Fahrertür.
Post by Peter Ringwald
Fahrzeugbreite 1,90m.
8cm breiter als der aktuelle (und schon mächtig gewachsene Passat)? Da
ist selbst ein VW-Bus nur 4mm breiter. Da ist das natürlich kein Wunder
wenn es eng wird.
Ich könnte da den Peugeot 1007 empfehlen, geniale Sache die Schiebetüren.
Post by Peter Ringwald
Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Dann bleibt wohl nur vorher aussteigen lassen.
Post by Peter Ringwald
Post by Kathinka Wenz
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Nachbar darf auf seinem
Grundstück lagern, was immer er will.
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen. D.h., er darf z.B. einen
Stauraum in seinen Carport einbauen, aber muss zur Grenze des
nächsten Carports 50cm Platz lassen.
Keine Ahnung wo das stehen soll, aber warum sollte er 50cm lassen wo du
selbst, wenn du mittig parkst, nur 40cm lässt?
Um aussteigen zu können parke ich auch bis an die Grenze, hat sich
bisher aber niemand beschwert.

Evtl. kannst du wegen dem Holz aber etwas über das Thema Brandschutz machen.

Grüße

Enrico
Andreas Portz
2007-04-15 11:09:10 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Ist doch schon Luxus, ich habe hier 2,34m, eine Seite offen da ich aber
rückwärts einparken muss (Duplex) mit Wand neben der Fahrertür.
In der Reihe nebeneinander abwechselnd vorwärts und rückwärts einparken
erscheint bei engen Lücken sowieso die einzig gangbare Variante zu sein,
um halbwegs bequem aussteigen zu können, ohne sich die Türkante und dem
Nachbarn die Breitseite zu zerdeppern: immer so parken, dass beide
Fahrertüren mit viel Abstand nebeneinander sind und die beiden
Beifahrerseiten (anders Nachbarfahrzeug) mit sehr engem Abstand.
Logischerweise den Beifahrer vorher aussteigen/hinterher einsteigen lassen


-Andreas
--
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Kurt Guenter
2007-04-15 11:42:15 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Evtl. kannst du wegen dem Holz aber etwas über das Thema Brandschutz machen.
beim Carport? Im Freien?

Stell schnell deine Gartenmöbel aus Holz weg, sie könnten Feuer
fangen.
Alexander Goetzenstein
2007-04-15 14:09:38 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Enrico Dörre
Ist doch schon Luxus, ich habe hier 2,34m, eine Seite offen da ich aber
rückwärts einparken muss (Duplex) mit Wand neben der Fahrertür.
Da hätte ich selbst mit einem Smart schon ernstere Schwierigkeiten, und
meine Frau würde ihren Toyota draußen parken müssen. So eine enge Garage
halte ich für eine Zumutung und würde sie nicht mieten oder gar kaufen.
Post by Enrico Dörre
Post by Peter Ringwald
Fahrzeugbreite 1,90m.
8cm breiter als der aktuelle (und schon mächtig gewachsene Passat)?
Zzgl. Außenspiegel, und schon bis Du bei 1,90. Hinzu kommen noch ein
paar Zentimeter Sicherheitsabstand, um ihn nicht zu zerkratzen, und
schon ist man bei knapp 2 m. Da kann ich aus einem Audi A4 -eine ganz
normale Alltagskutsche- gerade mal noch die Hand aus dem Türspalt
herausstrecken, an Ein- oder Aussteigen wäre bei 2,34 nicht mehr zu
denken. Selbst bei den genannten 2,70 m würde ich den Winterdreck mit
meinem Mantel vom Blech wischen. So eine Enge halte ich für unzumutbar.

Was mich allerdings bewegt ist die Frage, warum der OP diesen Stellplatz
gekauft (!) hat -er muss doch gesehen haben, was er sich da antut?
--
Gruss
Alex
Enrico Dörre
2007-04-15 19:58:55 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Enrico Dörre
Ist doch schon Luxus, ich habe hier 2,34m, eine Seite offen da ich aber
rückwärts einparken muss (Duplex) mit Wand neben der Fahrertür.
Da hätte ich selbst mit einem Smart schon ernstere Schwierigkeiten, und
Ach daher kenn ich dich (daas) :-)
Smart ginge schon, da könnte es eher Probleme mit der Höhe geben.
Post by Alexander Goetzenstein
meine Frau würde ihren Toyota draußen parken müssen. So eine enge Garage
halte ich für eine Zumutung und würde sie nicht mieten oder gar kaufen.
War halt bei der Wohnung dabei und ohne hätte ich sie nicht bekommen.
Aber das geht schon, ich parke rückwärts ein und rechts ist dann etwas
Platz bis zum Nachbarauto. Links habe ich mir dann ordentlichen
Schaumstoff an die Wand geklebt das nicht immer die Stossleiste (zum
Glück unlackiert) an ihrer Spitze zerkratzt wird.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Enrico Dörre
Post by Peter Ringwald
Fahrzeugbreite 1,90m.
8cm breiter als der aktuelle (und schon mächtig gewachsene Passat)?
Zzgl. Außenspiegel, und schon bis Du bei 1,90.
Da bin ich froh das VW den Beifahrerspiegel kleiner gebaut hat und der
eigene stört mich ja nicht wenn ich die Tür aufmache.
Post by Alexander Goetzenstein
Hinzu kommen noch ein
paar Zentimeter Sicherheitsabstand, um ihn nicht zu zerkratzen, und
schon ist man bei knapp 2 m. Da kann ich aus einem Audi A4 -eine ganz
normale Alltagskutsche- gerade mal noch die Hand aus dem Türspalt
herausstrecken, an Ein- oder Aussteigen wäre bei 2,34 nicht mehr zu
denken. Selbst bei den genannten 2,70 m würde ich den Winterdreck mit
meinem Mantel vom Blech wischen. So eine Enge halte ich für unzumutbar.
Also mit Mantel würde ich das auch nicht versuchen, zumal mein Golf ein
3 Türer ist. Aber im Moment fahre ich eh täglich Bus/Bahn, das schont
die Nerven, ist billiger und der Bus hält vor der Firma.
Post by Alexander Goetzenstein
Was mich allerdings bewegt ist die Frage, warum der OP diesen Stellplatz
gekauft (!) hat -er muss doch gesehen haben, was er sich da antut?
Entweder weil er zum Haus/Wohnung gehörte oder weil er sonst schlechte
Parkmöglichkeiten hat. Normalerweise klappt das mit der Luftraumnutzung
des Nachbarplatzes ja auch, hier hat er natürlich Pech wenn da Holz ist.

Aber was ich eigentlich sagen wollte: ein Grossteil des Problems machen
wir uns alle selber indem wir es als selbstverständlich ansehen das
unsere Autos immer größer werden und uns dann wundern das die
Garage/Straße nicht mitwächst. Allein wenn man das Längenwachstum
betrachtet dann braucht man sich doch nicht wirklich wundern das in eine
Straße immer weniger Autos passen. Smartfahrer haben da gut lachen :-)

Grüße

Enrico
Peter Ringwald
2007-04-16 05:25:04 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Was mich allerdings bewegt ist die Frage, warum der OP diesen Stellplatz
gekauft (!) hat -er muss doch gesehen haben, was er sich da antut?
Nein, da der betreffende Nachbar den Carport erst nachträglich
gebaut hat. Ich bzw. die anderen Nachbarn, haben "nur" einen
Stellplatz OHNE Carport.
Alexander Goetzenstein
2007-04-16 07:46:07 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Peter Ringwald
Nein, da der betreffende Nachbar den Carport erst nachträglich
gebaut hat. Ich bzw. die anderen Nachbarn, haben "nur" einen
Stellplatz OHNE Carport.
da stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob die Umwidmung eines
Stellplatzes zum Lagerplatz und die nachträgliche Bebauung mit dem
Carport statthaft ist. Ist das tatsächlich Eigentum, wie ist das
geregelt, was genau wurde unterschrieben?
--
Gruss
Alex
Peter Ringwald
2007-04-16 11:05:42 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Peter Ringwald
Nein, da der betreffende Nachbar den Carport erst nachträglich
gebaut hat. Ich bzw. die anderen Nachbarn, haben "nur" einen
Stellplatz OHNE Carport.
da stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob die Umwidmung eines
Stellplatzes zum Lagerplatz und die nachträgliche Bebauung mit dem
Carport statthaft ist. Ist das tatsächlich Eigentum, wie ist das
geregelt, was genau wurde unterschrieben?
Es ist Eigentum der jeweiligen Hausinhaber. D.h., 10 Häuser, jeder
hat einen Stellplatz.
Kurt Guenter
2007-04-16 07:56:01 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Nein, da der betreffende Nachbar den Carport erst nachträglich
gebaut hat.
und warum hast du dem zugestimmt? Bei Eigentümergemeinschaften ist das
nicht ohne weiteres möglich, es bedarf eines Beschlusses.
Peter Ringwald
2007-04-16 11:06:46 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Peter Ringwald
Nein, da der betreffende Nachbar den Carport erst nachträglich
gebaut hat.
und warum hast du dem zugestimmt? Bei Eigentümergemeinschaften ist das
nicht ohne weiteres möglich, es bedarf eines Beschlusses.
Wenn der Nachbar auf SEINEM Stellplatz nachträglich einen Carport
baut, muss ich dem zustimmen?

Das würde eine neue Sicht der Sache bedeuten...
Kathinka Wenz
2007-04-16 16:32:34 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Wenn der Nachbar auf SEINEM Stellplatz nachträglich einen Carport
baut, muss ich dem zustimmen?
Möglich. Schau in die Bauordnung deiner Gemeinde.

Gruß, Kathinka
Kurt Guenter
2007-04-16 19:39:27 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Wenn der Nachbar auf SEINEM Stellplatz nachträglich einen Carport
baut, muss ich dem zustimmen?
wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrechten an dem
Stellplatz seid, ja.
Post by Peter Ringwald
Das würde eine neue Sicht der Sache bedeuten...
schaue in deinen Kaufvertrag/Teilungserklärung
Alexander Goetzenstein
2007-04-16 15:48:07 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kurt Guenter
und warum hast du dem zugestimmt? Bei Eigentümergemeinschaften ist das
nicht ohne weiteres möglich, es bedarf eines Beschlusses.
selbst wenn nicht, würde ich mich erkundigen, ob eine Grenzbebauung
statthaft wäre; das ist ja schon bei normalen Grundstücken i.d.R. nur
sehr eingeschränkt möglich.
--
Gruss
Alex
Frank Hucklenbroich
2007-04-17 12:21:03 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Evtl. kannst du wegen dem Holz aber etwas über das Thema Brandschutz machen.
Draußen? Wohl kaum. Im freien gelagertes Holz ist selten so trocken, daß es
beim geringsten Anlaß Feuer fängt. Und ein intaktes Auto wird auch keine
solche Hitze absondern, um einen Brennholzstapel "nebenan" in Brand zu
setzen. Dazu muß man z.B. schon mit heißem Kat auf einer trockenen,
ungemähten Wiese parken (wie hier bei Köln mal auf einem Baggerseeparkplatz
passiert, da sind IIRC einige Autos auf einmal abgefackelt).

Grüße,

Frank
Thomas Ruffing
2007-04-15 17:53:48 UTC
Permalink
"Peter Ringwald" schrieb
Post by Peter Ringwald
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen.
Das glaub ihm lieber nicht, denn dann müsstest Du Dir ein neues Auto kaufen
welches nur 1,70 m breit ist :)

Gruss
Thomas
w***@gmx.net
2007-04-16 06:34:11 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Ja, natürlich gibt es die, nur hier ist eine Carportreihe errichtet.
Also nebeneinander ca. 8-10 Carports, alle OHNE Zwischenwände.
Aber jeder hätte das Recht eine zu bauen? Oder ist das per
Teilungserklärung oder sonstiger Vereinbarung untersagt? Nur aus dem
jetzigen Nichtvorhandensein folgt keineswegs dass mans nicht darf.
Post by Peter Ringwald
Breite ca. 2,70m. Fahrzeugbreite 1,90m. Ist schon knapp, insb.
wenn man alle Seitentüren öffnen muss (Kinder etc.).
2,70m ist eine durchaus übliche Innenbreite von Fertiggaragen. Wie
machen das deiner Meinung nach hunderttausende Leute die eine solche
besitzen? Spontan fällt mir da ein: Mitfahrer rechts steigen aus, dann
rechtsbündig reinfahren. Auch Be- und entladen sollte gelingen, da
zumindest bei meinem Auto der Kofferraumdeckel hinten angebracht ist.
Post by Peter Ringwald
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Gehe ich recht in der Annahme dass es nicht um den Carport geht
sondern ums Prinzip? Also darum dem Nachbarn eins auszuwischen?
Post by Peter Ringwald
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen.
Hat er auch genannt woher er diese Kenntnis hat?


Walter
Alexander Goetzenstein
2007-04-16 07:48:51 UTC
Permalink
Hallo,
Post by w***@gmx.net
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Gehe ich recht in der Annahme dass es nicht um den Carport geht
sondern ums Prinzip? Also darum dem Nachbarn eins auszuwischen?
ich habe das eher so verstanden, dass aus den Erfahrungen der
Vergangenheit mit diesem Nachbarn eine Abhilfe nur auf juristischem Weg
erwartet wird.
--
Gruss
Alex
Peter Ringwald
2007-04-16 11:08:59 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Ja, natürlich gibt es die, nur hier ist eine Carportreihe errichtet.
Also nebeneinander ca. 8-10 Carports, alle OHNE Zwischenwände.
Post by Peter Ringwald
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab, hoffe
ich hier vielleicht eine Tip zu bekommen und werden nun ggf.
Rechtshilfe einholen, da es so nicht weiter geht und immer neue Dinge
kommen.
Gehe ich recht in der Annahme dass es nicht um den Carport geht
sondern ums Prinzip? Also darum dem Nachbarn eins auszuwischen?
Nein. Ich möchte nach Möglichkeit mit jedem ein gutes
Verhältnis haben. Nur fällt dieser Nachbar aus dem "Rahmen", da
auch schon andere diverse kleinere Probleme mit ihm hatten.
Post by Peter Ringwald
Post by Peter Ringwald
Mein letzter Kenntnisstand ist nun, dass mir ein anderer Nachbar
erzählte, man müsse 50cm Platz lassen.
Hat er auch genannt woher er diese Kenntnis hat?
Ja, er hat beim Bauamt der Stadt angerufen und diese Aussage bekommen.

Es war aber "nur" eine allgemeine Anfrage, nicht direkt auf
das jeweilige Grundstück mit dem dafür geltenden Bebauungsplan.
Alexander Goetzenstein
2007-04-16 15:49:45 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Peter Ringwald
Post by w***@gmx.net
Hat er auch genannt woher er diese Kenntnis hat?
Ja, er hat beim Bauamt der Stadt angerufen und diese Aussage bekommen.
na, dann auf zum Bauamt und schriftlich geben oder schriftliche Quelle
nennen lassen. Hätteste auch selbst drauf kommen können...
--
Gruss
Alex
w***@gmx.net
2007-04-17 06:06:04 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Es war aber "nur" eine allgemeine Anfrage, nicht direkt auf
das jeweilige Grundstück mit dem dafür geltenden Bebauungsplan.
Nun, dann solltest du wie du beschreibst genauere Informationen
einholen. Und wirst m.e. das Gegenteil erfahren. Meines Wissens darf
man auf seinem PKW-Stellplatz durchaus rechtsbündig stehen, was ja
auch viele Leute tun.

Schau mal die Teilungserklärung und deinen Kaufvertrag an. Wenn da
steht dass dir vom gemeinsamen Parkplatz Stellplatz Nummer x
zugewiesen ist, könnte Brennholz Lagern eine unzulässige
Zweckentfremdung sein.
Ich weiss von einem Fall bei dem die Hausverwaltung das dauerhafte
Lagern von Gegenständen auf dem PKW-Stellplatz erfolgreich untersagte.
Begründung: Das ist kein Lagerplatz sondern eine zweckgebundene
Fläche. Ging allerdings nicht vor Gericht, also kein Urteil.
Also nix "auf meiner Fläche kann ich machen was ich will". Der
Stellplatz sah allerdings aus wie ein Sperrmüllhaufen, vielleicht war
das der Ansatzpunkt.


Walter
Kurt Guenter
2007-04-15 09:14:54 UTC
Permalink
Post by Peter Ringwald
Einer der Nachbarn stapelt nun Brennholz unter seinem Carport und
hat es so nah an der Grenze
'an der Grenze' heisst nicht, 'über' und liegt somit auf seinem Grund
und Boden.
Post by Peter Ringwald
dass unser Carport daneben schwierig zum Ein-/Aussteigen aus dem
PKW zu nutzen ist.
sprich, ihr habt euren Carport so eng gebaut, dass ihr zum
Ein-Aussteigen das Nachbargrundstück mitnutzen müsst?
Post by Peter Ringwald
Ich denke, der Sinn eines Carports ist, da ja keine Zwischenwände
eingezogen sind/werden dürfen, dass jeder mit seinem PKW die
Türen öffnen und aussteigen kann.
und? Wenn dem nicht so ist, dann habt ihr den Carport schlichtweg zu
klein gebaut oder einen zu grossen Wagen.

Es ist aber auch nicht Sinn, dem Nachbarn seine Nutzungsmöglichkeiten
zu beschränken!
Post by Peter Ringwald
Wenn nun ein Carport z.B. eine Holzwand hat zum Nachbarcarport, ist das
ja nicht mehr möglich.
und was kann der Nachbar dafür? Hat er keine Probleme bein Einsteigen?
Post by Peter Ringwald
Da es schon einige andere Probleme mit dem Nachbarn gab,
... oder eher auf Eurer Seite?
Frank Kozuschnik
2007-04-15 11:02:45 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Peter Ringwald
Einer der Nachbarn stapelt nun Brennholz unter seinem Carport und
hat es so nah an der Grenze
'an der Grenze' heisst nicht, 'über' und liegt somit auf seinem Grund
und Boden.
Dieser Grund muss allerdings nicht unbedingt sein Alleineigentum sein.
Es wäre auch denkbar, dass die Carports auf einer Gemeinschaftsfläche
errichtet wurden und die Miteigentümer bestimmte Nutzungsrechte haben.
In diesem Fall wäre zu prüfen, welchen Inhalt die Nutzungsrechte genau
haben.
Kurt Guenter
2007-04-15 11:44:20 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Dieser Grund muss allerdings nicht unbedingt sein Alleineigentum sein.
Es wäre auch denkbar, dass die Carports auf einer Gemeinschaftsfläche
errichtet wurden und die Miteigentümer bestimmte Nutzungsrechte haben.
ach, dann dürfte ich auch im Carport des Nachbarn parken?

Es geht nur über Vermietung/Sondernutzungsrechte. Ich kann mir keine
Teilungserklärung vorstellen, wo drinsteht, dass man zum
Ein-Aussteigen den Nachbarcarport mitbenutzen darf.
Andreas Portz
2007-04-15 13:01:06 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Ich kann mir keine
Teilungserklärung vorstellen, wo drinsteht, dass man zum
Ein-Aussteigen den Nachbarcarport mitbenutzen darf.
Wenn man es ganz spitzfindig betrachten will, benutzt/-trittst du den
Nachbarcarport nicht mal, sondern störst nur dessen Lufthoheit. Will
sagen: du brauchst über seinem Areal 20-30cm mehr Öffnungsraum für die
Tür, stellst deine beiden Füße aber auf den dir zugewiesenen Grund. ;-)


-Andreas
--
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Kurt Guenter
2007-04-15 13:19:15 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Wenn man es ganz spitzfindig betrachten will, benutzt/-trittst du den
Nachbarcarport nicht mal, sondern störst nur dessen Lufthoheit.
und das ist zwingend via Teilungserklärung erlaubt, so dass der
Nachbar seinen Carport nicht voll nutzen darf?

Bei aller Spitzfindigkeit halte ich auch das für Schwachfug.
Andreas Portz
2007-04-15 13:34:08 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
und das ist zwingend via Teilungserklärung erlaubt, so dass der
Nachbar seinen Carport nicht voll nutzen darf?
Bei aller Spitzfindigkeit halte ich auch das für Schwachfug.
Nein, selbstverfreilich darf der Nachbar seinen Carport voll nutzen.
Also so wie hier bis an den Rand Holz oder sonstwas stapeln oder auch
seine Karre so parken, dass sie bis gnaz an die Grenze heran reicht.
Falls er das aber nicht macht, darf man sich oder Teile des Fahrzeugs
kurzfristig über den fremden Bereich hinüber beugen.
Meine Spitzfindigkeit bezog sich nur darauf, dass der OP, wenn er die
Tür zum Aussteigen über die Grenze zum Nachbarn hin aufmacht, dessen
Bereich nicht wirklich nutzt, solange er nicht darauf rumsteht/-läuft.


-Andreas
--
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Kathinka Wenz
2007-04-15 14:38:18 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Meine Spitzfindigkeit bezog sich nur darauf, dass der OP, wenn er die
Tür zum Aussteigen über die Grenze zum Nachbarn hin aufmacht, dessen
Bereich nicht wirklich nutzt, solange er nicht darauf rumsteht/-läuft.
Doch, eigentlich ist auch das Nutzung. Zumindest braucht man
Genehmigungen dafür, wenn man den Luftraum "verbauen" will, warum sollte
das bei kurzfristiger Nutzung anders sein?

Man hat auch mit seinen Armen nicht auf fremden Grundstücken
rumzufuchteln. Der Luftraum gehört dazu.

Nur stört das natürlich i.A. niemanden.

Gruß, Kathinka
Andreas Portz
2007-04-15 14:58:51 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Doch, eigentlich ist auch das Nutzung. Zumindest braucht man
Genehmigungen dafür, wenn man den Luftraum "verbauen" will, warum sollte
das bei kurzfristiger Nutzung anders sein?
Du parkst auch nicht auf dem Gehweg, wenn du zum Aussteigen am
Straßenrand die Tür aufmachst und diese sich dann kurzfristig über dem
Gehweg befindet. Obwohl, man sollte die Ordnungsämter nicht auf Ideen
bringen. ;-)


-Andreas
--
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Kathinka Wenz
2007-04-15 15:17:31 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Kathinka Wenz
Doch, eigentlich ist auch das Nutzung. Zumindest braucht man
Genehmigungen dafür, wenn man den Luftraum "verbauen" will, warum sollte
das bei kurzfristiger Nutzung anders sein?
Du parkst auch nicht auf dem Gehweg, wenn du zum Aussteigen am
Straßenrand die Tür aufmachst und diese sich dann kurzfristig über dem
Gehweg befindet.
Nein, natürlich nicht, aber ich nutze den Gehweg. Das ist halt nicht
verboten.

Gruß, Kathinka
Enrico Dörre
2007-04-15 20:16:16 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Andreas Portz
Post by Kathinka Wenz
Doch, eigentlich ist auch das Nutzung. Zumindest braucht man
Genehmigungen dafür, wenn man den Luftraum "verbauen" will, warum sollte
das bei kurzfristiger Nutzung anders sein?
Du parkst auch nicht auf dem Gehweg, wenn du zum Aussteigen am
Straßenrand die Tür aufmachst und diese sich dann kurzfristig über dem
Gehweg befindet.
Nein, natürlich nicht, aber ich nutze den Gehweg. Das ist halt nicht
verboten.
Beim Gehwe macht es natürlich wenig Sinn, aber kann ich meinem Nachbarn
verbieten den Luftraum meines Stellplatzes zu nutzen?

Grüße

Enrico
Kathinka Wenz
2007-04-16 07:49:12 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Beim Gehwe macht es natürlich wenig Sinn, aber kann ich meinem Nachbarn
verbieten den Luftraum meines Stellplatzes zu nutzen?
Dauerhafte Nutzung kannst du ganz einfach verbieten, er darf keine Dinge
in deinem Luftraum "lagern". Kurzfristige Nutzung kannst du nur
verhindern, indem du eine Wand einziehst.

Gruß, Kathinka
Alexander Goetzenstein
2007-04-16 07:51:00 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kathinka Wenz
Doch, eigentlich ist auch das Nutzung. Zumindest braucht man
Genehmigungen dafür, wenn man den Luftraum "verbauen" will, warum sollte
das bei kurzfristiger Nutzung anders sein?
Nur stört das natürlich i.A. niemanden.
Bei vorgesehener Nutzung gäbe es vermutlich auch niemanden, der sich an
irgendetwas stört.
--
Gruss
Alex
Alexander Goetzenstein
2007-04-15 13:58:16 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kurt Guenter
und das ist zwingend via Teilungserklärung erlaubt, so dass der
Nachbar seinen Carport nicht voll nutzen darf?
es kann durchaus eine Zweckbindung geben, die die Nutzung als Parkraum
vorschreibt und eine anderweitige Nutzung, insbesondere als Lagerfläche,
verbietet. Da der OP solches jedoch nicht erwähnte, gehe ich davon aus,
dass es hier nicht gegeben ist.
--
Gruss
Alex
Wolfgang May
2007-04-15 14:15:36 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Andreas Portz
Wenn man es ganz spitzfindig betrachten will, benutzt/-trittst du den
Nachbarcarport nicht mal, sondern störst nur dessen Lufthoheit.
und das ist zwingend via Teilungserklärung erlaubt, so dass der
Nachbar seinen Carport nicht voll nutzen darf?
Haeufig gehen Vorgaben, auf die der
Bewohner/Eigentuemer/Mieter/Kaeufer keinen Einfluss hat, implizit
davon aus, dass die Zwischenraeume von beiden Seiten genutzt werden,
und damit gegenueber herkoemmlichen EInzelgaragen Flaeche gespart wird
(Beweggruende zum einen "weniger Flaeche versiegeln" [Forderung der
Gemeinde] bzw Kosteneinsparung).

Beides ist mir hier bei der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung
begegnet:

- ETW-Anlage mit Carport-Reihe, Einfahrtbreite (zwischen den Stuetzen
fuer das Dach) 2.20m, Innenbreite dann weniger als 2.40m.
- Neubaugebiet mit freistehenden Haeusern und Doppelhaeusern: feste Vorgabe,
wo auf den Grundstuecken die Carports entstehen (Breite 2.50m,
an der Grundstuecksgrenze nebeneinander). Die Frage, ob man den Carport
breiter anlegen kann (zweites Auto, sonstwas) wurde verneint. Nach
Vorgabe duerfte nur diese Flaeche ueberdacht/versiegelt werden, und
man koenne auf einer anderen Flaeche, wo eine Carport-Reihe gebaut wird,
einen weiteren Carport mieten, ausserdem gaebe es 4 (!) allgemein
benutzbare Besucherparkplaetze.

Wenn eine Nutzung des angrenzenden Luftraums dann -wie oben- nicht
festgeschrieben ist, kann es bei (un)geeigneten Nachbarn zu Problemen
fuehren.

Auch aus anderen Gruenden bin ich allerdings ein entschiedener
Carportgegner, da ich nicht bereit bin, den ortsansaessigen Mardern
warme trockene Uebernachtungsplaetzchen mit leckeren Kabeln und
Leitungen auf meine Kosten und mein Risiko zur Verfuegung zu stellen.

Wolfgang
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