Discussion:
Grundsteuer Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
(zu alt für eine Antwort)
Michael Wiegandt
2003-10-24 06:56:02 UTC
Permalink
Vor kurzem schrieb hier B.Hansen:
meine Frau und ich haben vor kurzem ein Haus gekauft (selbstgenutztes
Wohneingentum). Vom zuständigen Finanzamt haben wir auch nach kurzer Zeit
ein Formular über die Einheitswertberechnung bekommen. Als guter
Staatsbürger habe ich das ausgefüllt und persönlich beim Finanzamt
abgegeben. Dort stellt der Finanzbeamte fest, daß das Haus als
Zweifamilienhaus geführt ist (Das Haus war in Wirklichkeit nie ein
Zweifamilienhaus). Ich habe dem Staatsdiener gesagt das nur wir in dem Haus
wohnen. Daraufhin hat er beantragt, daß das Haus zukünftigt nicht mehr als
Zwei- sondern als Einfamilienhaus geführt wird. Ich habe mich schon gefreut
etwas weniger Grundsteuer zu bezahlen. Jetzt kam Post vom Finanzamt und ich
mußte mit erschrecken feststellen, das wir jetzt mehr Grundsteuer bezahlen
müssen. WIESO???
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Hallo Herr Hansen,
haben Sie schon eine Erklärung für Ihr Phänomen?

Nun ist es bei mir evtl. ähnlich. Ich habe auch einen Messbescheid bekommen.
Darin ist das Haus als "Mietwohngrundstück" aufgeführt mit der
Steuermesszahl 3.5. Auf Nachfrage bekam ich die Auskunft, dass ich es als
Einfamilienhaus umwidmen könnte (Messzahl 2.6).
Ich frage mich nun, was sich dabei noch ändern könnte und ob ich hinterher
auch mehr zahlen muss als vorher. Hat diese Umwidmung evtl. auch Einfluss
auf den Einheitswert?
Michael Wiegandt
2003-10-24 12:35:39 UTC
Permalink
Post by Michael Wiegandt
Ich frage mich nun, was sich dabei noch ändern könnte und ob ich hinterher
auch mehr zahlen muss als vorher. Hat diese Umwidmung evtl. auch Einfluss
auf den Einheitswert?
Ich habe inzwischen selbst eine Antwort gefunden und diese ist: Ja!

Der Einheitswert wird ja durch Multiplikation der Jahresrohmiete mit einem
Vervielfältiger berechnet und dieser ist für "Mietwohngrundstücke", sowie
für Ein- und Zweifamilienhäuser verschieden! Siehe Anlagen 3-8 des
Bewertunggesetzes.

Beispiel für meinen Fall:
Mietwohngrundstücke Vervielfältiger = 7,7 (Messzahl = 3,5)
Einfamilienhäuser Vervielfältiger = 10,4 (Messzahl = 2,6)
Zweifamilienhäuser Vervielfältiger = 9,2 (Messzahl = 3,1)

Somit hat die Grundstücksart einen Einfluss auf den Einheitswert! Daher kann
evtl. das Zweifamilienhaus günstiger sein, obwohl die Messzahl größer ist.
In meinem Fall (Mietwohngrundstück versus Einfamilienhaus) gilt:
10.4 / 7,7 = 1,351 (Verhältnis der Vervielfältiger)
3,5 / 2,6 = 1,346 (Verhältnis der Messzahlen)

Es ist also etwa gleich.

Ich lasse mich gerne verbessern und aufklären.
Bertram Hansen
2003-10-24 13:19:46 UTC
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Hallo,
nach den ersten Antworten zum meiner Frage habe ich mir den Bescheid vom
Finanzamt mal näher angesehen. Bei mir ein ist Messzahl von 2,6 genommen
worden. Das Haus wurde vor ca. 30 Jahren gebaut und seitdem nicht mehr neu
bewertet (Aussage des zuständigen Finanzamtes). Ich vermute das sich der
Wert des Hauses in den Jahren erhöht hat. Ich habe mit dem zuständigen
Finanzamt telefoniert. Dort sagte man mir auch es liegt an der Umwandlung
von einem Zwei in ein Einfamilienhaus. O-Ton: Ein Einfamilienhaus ist doch
schließlich mehr Wert. Ich weiß allerdings nicht wie kompetent der
Finanzbeamte war. Das ganze ist für mich Neuland. Den Begriff
"Vervielfältiger" höre ich auch jetzt zum ersten mal. Ich werde mich mal am
Wochenende näher mit dem Thema beschäftigen.

Bertram Hansen
Post by Michael Wiegandt
Post by Michael Wiegandt
Ich frage mich nun, was sich dabei noch ändern könnte und ob ich hinterher
auch mehr zahlen muss als vorher. Hat diese Umwidmung evtl. auch Einfluss
auf den Einheitswert?
Ich habe inzwischen selbst eine Antwort gefunden und diese ist: Ja!
Der Einheitswert wird ja durch Multiplikation der Jahresrohmiete mit einem
Vervielfältiger berechnet und dieser ist für "Mietwohngrundstücke", sowie
für Ein- und Zweifamilienhäuser verschieden! Siehe Anlagen 3-8 des
Bewertunggesetzes.
Mietwohngrundstücke Vervielfältiger = 7,7 (Messzahl = 3,5)
Einfamilienhäuser Vervielfältiger = 10,4 (Messzahl = 2,6)
Zweifamilienhäuser Vervielfältiger = 9,2 (Messzahl = 3,1)
Somit hat die Grundstücksart einen Einfluss auf den Einheitswert! Daher kann
evtl. das Zweifamilienhaus günstiger sein, obwohl die Messzahl größer ist.
10.4 / 7,7 = 1,351 (Verhältnis der Vervielfältiger)
3,5 / 2,6 = 1,346 (Verhältnis der Messzahlen)
Es ist also etwa gleich.
Ich lasse mich gerne verbessern und aufklären.
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