Michael Wiegandt
2003-10-24 06:56:02 UTC
Vor kurzem schrieb hier B.Hansen:
meine Frau und ich haben vor kurzem ein Haus gekauft (selbstgenutztes
Wohneingentum). Vom zuständigen Finanzamt haben wir auch nach kurzer Zeit
ein Formular über die Einheitswertberechnung bekommen. Als guter
Staatsbürger habe ich das ausgefüllt und persönlich beim Finanzamt
abgegeben. Dort stellt der Finanzbeamte fest, daß das Haus als
Zweifamilienhaus geführt ist (Das Haus war in Wirklichkeit nie ein
Zweifamilienhaus). Ich habe dem Staatsdiener gesagt das nur wir in dem Haus
wohnen. Daraufhin hat er beantragt, daß das Haus zukünftigt nicht mehr als
Zwei- sondern als Einfamilienhaus geführt wird. Ich habe mich schon gefreut
etwas weniger Grundsteuer zu bezahlen. Jetzt kam Post vom Finanzamt und ich
mußte mit erschrecken feststellen, das wir jetzt mehr Grundsteuer bezahlen
müssen. WIESO???
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Hallo Herr Hansen,
haben Sie schon eine Erklärung für Ihr Phänomen?
Nun ist es bei mir evtl. ähnlich. Ich habe auch einen Messbescheid bekommen.
Darin ist das Haus als "Mietwohngrundstück" aufgeführt mit der
Steuermesszahl 3.5. Auf Nachfrage bekam ich die Auskunft, dass ich es als
Einfamilienhaus umwidmen könnte (Messzahl 2.6).
Ich frage mich nun, was sich dabei noch ändern könnte und ob ich hinterher
auch mehr zahlen muss als vorher. Hat diese Umwidmung evtl. auch Einfluss
auf den Einheitswert?
meine Frau und ich haben vor kurzem ein Haus gekauft (selbstgenutztes
Wohneingentum). Vom zuständigen Finanzamt haben wir auch nach kurzer Zeit
ein Formular über die Einheitswertberechnung bekommen. Als guter
Staatsbürger habe ich das ausgefüllt und persönlich beim Finanzamt
abgegeben. Dort stellt der Finanzbeamte fest, daß das Haus als
Zweifamilienhaus geführt ist (Das Haus war in Wirklichkeit nie ein
Zweifamilienhaus). Ich habe dem Staatsdiener gesagt das nur wir in dem Haus
wohnen. Daraufhin hat er beantragt, daß das Haus zukünftigt nicht mehr als
Zwei- sondern als Einfamilienhaus geführt wird. Ich habe mich schon gefreut
etwas weniger Grundsteuer zu bezahlen. Jetzt kam Post vom Finanzamt und ich
mußte mit erschrecken feststellen, das wir jetzt mehr Grundsteuer bezahlen
müssen. WIESO???
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Hallo Herr Hansen,
haben Sie schon eine Erklärung für Ihr Phänomen?
Nun ist es bei mir evtl. ähnlich. Ich habe auch einen Messbescheid bekommen.
Darin ist das Haus als "Mietwohngrundstück" aufgeführt mit der
Steuermesszahl 3.5. Auf Nachfrage bekam ich die Auskunft, dass ich es als
Einfamilienhaus umwidmen könnte (Messzahl 2.6).
Ich frage mich nun, was sich dabei noch ändern könnte und ob ich hinterher
auch mehr zahlen muss als vorher. Hat diese Umwidmung evtl. auch Einfluss
auf den Einheitswert?