Daniel A.
2005-12-20 16:42:34 UTC
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich wohne in einem Gebäudekomplex von 4 Häusern mit im Schnitt 24
Mietparteien in eigentlich guter Wohnlage.
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist, in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden. Meine
Entscheidung war danach das Auto auf der Straße zu parken, meiner
ansicht nach ist die Garage nicht weiter nutzbar für mich, die
Hausverwaltung zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung an der
Sichherheit der Garage etwas zu ändern.
Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages für die
Wohnung.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
In der damaligen Anzeige würde die Garage meine ich mit 50
eingerechnet ist aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.
Also, wer kann mir helfen.
Gruß
Daniel
ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich wohne in einem Gebäudekomplex von 4 Häusern mit im Schnitt 24
Mietparteien in eigentlich guter Wohnlage.
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist, in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden. Meine
Entscheidung war danach das Auto auf der Straße zu parken, meiner
ansicht nach ist die Garage nicht weiter nutzbar für mich, die
Hausverwaltung zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung an der
Sichherheit der Garage etwas zu ändern.
Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages für die
Wohnung.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
In der damaligen Anzeige würde die Garage meine ich mit 50
eingerechnet ist aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.
Also, wer kann mir helfen.
Gruß
Daniel