Discussion:
Tiefgaragenstellplatz wegen wiederholten Einbruchs nicht Nutzbar Mietminderung!
(zu alt für eine Antwort)
Daniel A.
2005-12-20 16:42:34 UTC
Permalink
Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich wohne in einem Gebäudekomplex von 4 Häusern mit im Schnitt 24
Mietparteien in eigentlich guter Wohnlage.
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist, in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden. Meine
Entscheidung war danach das Auto auf der Straße zu parken, meiner
ansicht nach ist die Garage nicht weiter nutzbar für mich, die
Hausverwaltung zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung an der
Sichherheit der Garage etwas zu ändern.

Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages für die
Wohnung.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
In der damaligen Anzeige würde die Garage meine ich mit 50€
eingerechnet ist aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.

Also, wer kann mir helfen.

Gruß

Daniel
Daniel Auwelaers
2005-12-20 17:27:39 UTC
Permalink
Eingefügt da andere Thread, Hauptbeitrag fehlt:


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1. Elmar Haneke
20 Dez. 18:02

Newsgroups: de.soc.recht.wohnen
Von: ***@haneke.de (Elmar Haneke) - Nachrichten dieses Autors suchen

Datum: Tue, 20 Dec 2005 18:02:58 +0100
Lokal: Di 20 Dez. 2005 18:02
Betreff: Re: Ziefgaragenstellplatz wegen wiederholten Einbruchs nicht
Nutzbar Mietminderung!

Hinweis: Der Autor dieser Nachricht hat angefordert, dass sie nicht
archiviert werden soll. Diese Nachricht wird aus den Gruppen entfernt
in 6 Tage (27 Dez., 18:02).
Meine Entscheidung war danach das Auto auf der Straße zu parken, meiner
ansicht nach ist die Garage nicht weiter nutzbar für mich, die Hausverwaltung
zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung an der Sichherheit der Garage
etwas zu ändern.
Was sollte denn konkret geändert werden?

Von einem Mangel an der Garage schreibst Du nichts, daß sie nicht
einzeln
verschließbar ist, wußtest Du ja schon vorher.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
Ich sehe keinen Grund, warum die Garge nicht im vereinbarten Zustand
ist, eine
Mietminderung dürfte deshalb garnicht in Frage kommen.

Elmar


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2. Daniel Auwelaers
20 Dez. 18:18 Optionen anzeigen

Newsgroups: de.soc.recht.wohnen
Von: "Daniel Auwelaers" <***@Auwelaers.com> - Nachrichten dieses
Autors suchen
Datum: 20 Dec 2005 09:18:32 -0800
Lokal: Di 20 Dez. 2005 18:18
Betreff: Re: Ziefgaragenstellplatz wegen wiederholten Einbruchs nicht
Nutzbar Mietminderung!
Antworten | Antwort an Autor | Weiterleiten | Drucken | Einzelne
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Mängel hat die Garage keine, ausser das es ab und zu rein regnet.


Das mein Stellplatz nicht einzeln abschliessbar ist war mir vorher
klar,
jedoch bin ich davon ausgegangen das man eine Garage hat um sein Auto
sicher abzustellen und vor dem Zugriff von nicht Mietern zu schützen.


Was ich auch nicht erwähnt habe ist das ich nicht der einzige bin
dessen Auto aufgebrochen wurde.


Die andere Frage ist die ich vergessen habe zu stellen kann ich diese
Garage einzeln Kündigen ?


Gruß


Daniel


P.S.: Bin halt kein Profi da kann man schon mal was vergessen


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3. Daniel Auwelaers
20 Dez. 18:21 Optionen anzeigen

Newsgroups: de.soc.recht.wohnen
Von: "Daniel Auwelaers" <***@Auwelaers.com> - Nachrichten dieses
Autors suchen
Datum: 20 Dec 2005 09:21:28 -0800
Lokal: Di 20 Dez. 2005 18:21
Betreff: Re: Ziefgaragenstellplatz wegen wiederholten Einbruchs nicht
Nutzbar Mietminderung!
Antworten | Antwort an Autor | Weiterleiten | Drucken | Einzelne
Nachricht | Original anzeigen | Entfernen | Missbrauch melden

Wieder was vergessen:


Was man konkret ändern könnte ist das sich das Tor nach durchfahrt
sofort wieder schliesst, was es jetzt nicht tut.
Das man aus den Häusern nur mit Schlüssel in die Garage kommt, damit
nicht jeder der im Hausflur ist auch direkt in die Garage kann.


Es gibt da auch noch eine Atrappe einer Videoüberwachung die man
ändern könnte.


Daniel

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Ende Kopie alter Thread, SORRY
Peter Racz
2005-12-20 17:32:22 UTC
Permalink
Post by Daniel A.
Hallo,
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist, in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden.
Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages für die
Wohnung.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
In der damaligen Anzeige würde die Garage meine ich mit 50€
eingerechnet ist aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.
Also, wer kann mir helfen.
Die Polizei, indem der den Täter fasst. Für die allgemeine Sicherheit
ist nicht Dein Vermieter, sondern die Polizei zuständig. Der Vermieter
konnte höchstens den Zugang absperren, daß nicht jeder reinkommt,
sondern nur diejenige, die das Auto dort parken. Ist das bereits der
Fall, so hat er das getan, was man von ihm erwarten kann.

Gruß
Peter
Michael Landenberger
2005-12-20 20:01:27 UTC
Permalink
Post by Daniel A.
ich wohne in einem Gebäudekomplex von 4 Häusern mit im Schnitt 24
Mietparteien in eigentlich guter Wohnlage.
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist,
War dir die Beschaffenheit der Tiefgarage bei der Anmietung bekannt?
Insbesondere, wer alles Zutritt dazu hat (nur Hausbewohner, nur
Stellplatzmieter oder jedermann)?
Post by Daniel A.
in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden.
Wurde dabei auch die Tiefgarage aufgebrochen?
Post by Daniel A.
die Hausverwaltung zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung
an der Sichherheit der Garage etwas zu ändern.
Das muss sie auch nicht, wenn sie die Garagenplätze in dem Zustand
vermietet hat, indem sie sich derzeit befinden. Garagenplätze haben
verschiedene Funktionen (z. B. Stellplatz, Wetterschutz, Einbruch- und
Diebstahlschutz), die sie aber nicht alle erfüllen müssen, um sie für
Geld vermieten zu können. Man zahlt häufig auch Miete für einen
unüberdachten und für alle zugänglichen Stellplatz, einfach nur für den
Komfort, sein Auto dort abstellen zu können und nicht nach einem
Parkplatz suchen zu müssen.
Post by Daniel A.
Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages
für die Wohnung.
Aber offenbar ist die Einbruchsicherheit nicht Bestandteil deines
Mietvertrags.
Post by Daniel A.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
Ich denke, das ist wenn überhaupt nur möglich, wenn die Einbrüche
nachweislich auf ein Versäumnis des Vermieters zurückzuführen sind.
Beispielsweise, wenn der Einbruch von einem Fremden begangen wurde und
nur möglich war, weil die Tiefgarage z. B. wegen eines defekten
Schlosses nicht abschließbar war.

Wenn die Tiefgarage sich dagegen in genau dem Zustand befindet, in dem
du sie angemietet hast, wirst du vermutlich wenig Chancen haben, eine
Mietminderung durchzusetzen.

Gruß

Michael
Daniel Auwelaers
2005-12-20 21:20:17 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
War dir die Beschaffenheit der Tiefgarage bei der Anmietung bekannt?
Insbesondere, wer alles Zutritt dazu hat (nur Hausbewohner, nur
Stellplatzmieter oder jedermann)?
Jein, es lässt sich nicht beweisen, bei der Besichtigung habe ich
gesagt, das es toll sei das es eine Videoüberwachung gäbe, darauf ist
nicht gesagt worden das dies eine Atrappe ist.

Wenn du bei einer Besichtigung dir die Garage zeigen lässt geht mal
normaler Weise durch das Treppenhaus und nicht durchs Tor, aber wer
denkt schon daran das das Tor zu lange aufbleibt.
Post by Michael Landenberger
Post by Daniel A.
in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden.
Wurde dabei auch die Tiefgarage aufgebrochen?
Die Polizei vermutet das die Täter durch das noch offene Garagentor in
die Tiefgarage gekommen sind oder das ein Mieter das Tor blockiert hat.
Auch diese Fehlfunktion wollte man nicht ändern.


Gruß

Daniel

P.S.: Ist eine Schwachstelle ein Mangel ?
Matthias Peick
2005-12-20 21:27:23 UTC
Permalink
Post by Daniel Auwelaers
P.S.: Ist eine Schwachstelle ein Mangel ?
Nur wenn das Nichtvorhandensein zugesichert wurde.
Michael Landenberger
2005-12-20 22:53:12 UTC
Permalink
Post by Daniel Auwelaers
Wenn du bei einer Besichtigung dir die Garage zeigen lässt geht
mal normaler Weise durch das Treppenhaus und nicht durchs Tor,
aber wer denkt schon daran das das Tor zu lange aufbleibt.
Aha, das Tor bleibt lange auf. Aus einem anderen Posting von dir
entnehme ich, dass es sich zwar automatisch schließt, aber erst nach
relativ langer Zeit. Ist das richtig?

Bei der Tiefgarage, in der ich einen Garagenplatz gemietet habe, bleibt
das Tor ca. 1 Minute offen. Wenn jemand rausfährt, hat ein Fremder also
fast 1 Minute lang Gelegenheit, unbemerkt in die Garage zu kommen.
Trotzdem wäre ich nicht auf die Idee gekommen, dass das einen Mangel
darstellen würde, denn kürzere Zeiten wären vielleicht unpraktikabel.
Wie lange bleibt das Tor denn bei dir auf?
Post by Daniel Auwelaers
Post by Michael Landenberger
Post by Daniel A.
in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden.
Den aber die Teilkaskoversicherung tragen sollte.
Post by Daniel Auwelaers
Post by Michael Landenberger
Wurde dabei auch die Tiefgarage aufgebrochen?
Die Polizei vermutet das die Täter durch das noch offene Garagentor
in die Tiefgarage gekommen sind oder das ein Mieter das Tor blockiert
hat.
D. h. das Tor wurde nicht aufgebrochen.
Post by Daniel Auwelaers
Auch diese Fehlfunktion wollte man nicht ändern.
Tja, hier dürften jetzt vermutlich die Meinungen auseinandergehen, ob es
sich dabei um einen vom Vermieter zu beseitigenden Mangel handelt. Wie
gesagt hast du vermutlich wenig Chancen, wenn das Tor bereits bei deinem
Einzug so lange wie jetzt offen blieb. Außerdem lässt sich aus deinem
Mietvertrag vermutlich keine Verpflichtung des Vermieters herleiten, die
Garage einbruchsicher zu machen. Du hast also für 50 Euro einen
Stellplatz gemietet, der dir immer zur Verfügung steht und auf dem dein
Auto wettergeschützt steht. Einbruch- und Diebstahlschutz sind dagegen
nicht enthalten. Für Berliner Verhältnisse (wo ich wohne) wären 50 Euro
für einen Tiefgaragenplatz mit diesen Eigenschaften je nach Lage ein
eher moderater Preis.
Post by Daniel Auwelaers
P.S.: Ist eine Schwachstelle ein Mangel ?
Selbst wenn es einer wäre, würde sich das nur dann auf deine Miete
auswirken, wenn er nachträglich aufgetreten wäre.

Gruß

Michael
Walter
2005-12-21 11:32:59 UTC
Permalink
Post by Daniel Auwelaers
Jein, es lässt sich nicht beweisen, bei der Besichtigung habe ich
gesagt, das es toll sei das es eine Videoüberwachung gäbe, darauf ist
nicht gesagt worden das dies eine Atrappe ist.
Korrekt, da lässt sich nichts beweisen.
Post by Daniel Auwelaers
Die Polizei vermutet das die Täter durch das noch offene Garagentor in
die Tiefgarage gekommen sind oder das ein Mieter das Tor blockiert hat.
Auch diese Fehlfunktion wollte man nicht ändern.
Ich glaube du machst es dir sehr leicht, alles was dir nicht gefällt
einfach zur "Fehlfunktion" zu erklären.
Um reinzulaufen braucht man nur ein paar Sekunden. Also wie schnell
soll denn das Tor wieder schliessen um keine Fehlfunktion zu haben?
Und dass man Tore offen blockieren kann ist sogar eine
Sicherheitsvorschrift. Das Tor darf niemand einklemmen, sondern muss
sich falls da jemand liegt wieder öffnen. Genau das erreicht man durch
Hinstellen oder Einklemmen eines Gegenstandes.


Walter
Matthias Peick
2005-12-21 19:47:56 UTC
Permalink
Post by Walter
Sicherheitsvorschrift. Das Tor darf niemand einklemmen, sondern muss
sich falls da jemand liegt wieder öffnen. Genau das erreicht man durch
Hinstellen oder Einklemmen eines Gegenstandes.
+ Lichtschranke

Peter Racz
2005-12-21 17:32:51 UTC
Permalink
Post by Daniel Auwelaers
Die Polizei vermutet das die Täter durch das noch offene Garagentor in
die Tiefgarage gekommen sind
Es ist also eine abgeschlossene Tiefgarage, wo nur Mieter Zutritt haben.
Was erwartens Du noch konkret von Deinem Vermieter? Soll er dort Tag
und Nacht Wache stehen?

Angenommen Dir wird im Zug die Geldbörse geklaut. Glaubst Du, daß die
Bahn jetzt eine Fahrpreisminderung gewährleisten muß, nur weil es dort
keine Überwachungskameras gibt und die Türe zu langsam (oder gar nicht)
zugehen? Nur weil es in seinem Wagen passiert ist?
Post by Daniel Auwelaers
oder das ein Mieter das Tor blockiert hat.
Auch diese Fehlfunktion wollte man nicht ändern.
Das ist keine Fehlfunktion, sondern eine Sicherheitsvorschrift. Das wird
der Vermieter nicht so schnell ändern.

Gruß
Peter
Juergen Linkens
2005-12-21 07:06:04 UTC
Permalink
Hallo Daniel,
Post by Daniel A.
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen,
ich wohne in einem Gebäudekomplex von 4 Häusern mit im Schnitt 24
Mietparteien in eigentlich guter Wohnlage.
Zu diesem Komplex gehört eine Tiefgarage welche von allen Häusern
Zugänglich ist, in dieser Tiefgarage ist mir im letzten laufenden Jahr
das Auto 2 mal mit großem Sachschaden aufgebrochen worden. Meine
Entscheidung war danach das Auto auf der Straße zu parken, meiner
ansicht nach ist die Garage nicht weiter nutzbar für mich, die
Hausverwaltung zieht jedoch auch keine Schritte in Erwägung an der
Sichherheit der Garage etwas zu ändern.
Du solltest bedenken, dass die Aufbruchgefahr auf der Straße nicht
wesentlich niedriger sein sollte als in der Garage. In der Garage hast
Du dafür einen besseren "Winterkomfort", da Du Dich in der Früh nicht
erst um die Entfernung von Schnee und Eis zu kümmern brauchst.
Post by Daniel A.
Der Tiefgaragenstellplatz ist Bestandteil meines Mietvertrages für die
Wohnung.
Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel.
In der damaligen Anzeige würde die Garage meine ich mit 50€
eingerechnet ist aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.
Dazu hast Du ja schon einige Antworten erhalten. Vielleicht würde es Dir
aber auch helfen, den Stellplatz weiterzuvermieten?

Viele Grüße,

Jürgen
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