Juergen Naumann
2005-08-31 13:34:16 UTC
Guten Tag
Seit 4 Monaten haben wir in unsrem Wohnzimmer Schimmel, da
durch die darüberliegende Dachterasse Wasser in das Mauerwerk
eingedrungen ist. Ein Sachverständiger war schon vor Ort und
hat es als Gebäudeschaden eingestuft. Leider haben wir es versäumt,
von Anfang an die Miete zu kürzen, aber darum soll es hier gar
nicht gehen.
Nun hat sich der Handwerker angekündigt. Da
es ein "Bekannter" der Vermieterin ist, sollen die Arbeiten nach
seiner normalen Arbeitszeit ausgeführt werden, er wird mindestens
fünf mal von 17:00 bis 20:00 bei uns in der Wohnung arbeiten. Da
wir ein fünfjähriges Kind haben, das in diesere Zeit ins Bett geht
und ich mich in meiner Freizeit beschnitten fühle, ist diese
Arbeitszeit für uns eigentlich nicht akzeptabel. Leider ist
die Vermieterin bis Mitte September nicht erreichbar, so daß wir
diese Pille wohl schlucken müssen, um endlich den Schimmel los
zu werden.
Im Internet habe ich dazu folgende Aussage gefunden:
[schnipp...]
Als zweite Pflicht hat jeder Mieter eine Mitwirkungspflicht in
Bezug auf die Mängelbeseitigung. Es ist selbstverständlich, daß
der Vermieter die Möglichkeit bekommen muß, den Mangel in der
Wohnung nach Entstehung wieder zu beseitigen, damit die "alten"
Vertragspflichten (voller Mietzins gegen mangelfreie Wohnung)
wieder eintreten können.
Der Mieter muß daher zu allgemein zumutbaren Zeiten
gegebenenfalls Handwerker des Vermieters in seine Wohnung lassen.
[...schnapp]
Ich habe aber nirgendwo gefunden, welche Zeiten für mich als Mieter
zumutbar sind. Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen?
Danke & Gruß,
Jürgen
PS: Für die Zeit der Bauarbeiten, in der wir zwei Zimmer nicht,
beziehungsweise nur eingeschränkt nutzen können, habe ich nun
doch die Miete gekürzt.
Seit 4 Monaten haben wir in unsrem Wohnzimmer Schimmel, da
durch die darüberliegende Dachterasse Wasser in das Mauerwerk
eingedrungen ist. Ein Sachverständiger war schon vor Ort und
hat es als Gebäudeschaden eingestuft. Leider haben wir es versäumt,
von Anfang an die Miete zu kürzen, aber darum soll es hier gar
nicht gehen.
Nun hat sich der Handwerker angekündigt. Da
es ein "Bekannter" der Vermieterin ist, sollen die Arbeiten nach
seiner normalen Arbeitszeit ausgeführt werden, er wird mindestens
fünf mal von 17:00 bis 20:00 bei uns in der Wohnung arbeiten. Da
wir ein fünfjähriges Kind haben, das in diesere Zeit ins Bett geht
und ich mich in meiner Freizeit beschnitten fühle, ist diese
Arbeitszeit für uns eigentlich nicht akzeptabel. Leider ist
die Vermieterin bis Mitte September nicht erreichbar, so daß wir
diese Pille wohl schlucken müssen, um endlich den Schimmel los
zu werden.
Im Internet habe ich dazu folgende Aussage gefunden:
[schnipp...]
Als zweite Pflicht hat jeder Mieter eine Mitwirkungspflicht in
Bezug auf die Mängelbeseitigung. Es ist selbstverständlich, daß
der Vermieter die Möglichkeit bekommen muß, den Mangel in der
Wohnung nach Entstehung wieder zu beseitigen, damit die "alten"
Vertragspflichten (voller Mietzins gegen mangelfreie Wohnung)
wieder eintreten können.
Der Mieter muß daher zu allgemein zumutbaren Zeiten
gegebenenfalls Handwerker des Vermieters in seine Wohnung lassen.
[...schnapp]
Ich habe aber nirgendwo gefunden, welche Zeiten für mich als Mieter
zumutbar sind. Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen?
Danke & Gruß,
Jürgen
PS: Für die Zeit der Bauarbeiten, in der wir zwei Zimmer nicht,
beziehungsweise nur eingeschränkt nutzen können, habe ich nun
doch die Miete gekürzt.