Helmut Barth
2008-06-30 13:07:24 UTC
Salut!
Ich bewohne derzeit eine DG Wohnung im gleichen Haus mit dem Vermieter.
Schon seit kurz nach dem Einzug versucht Sie mir vorzuschreiben, daß ich
im Winter die Rolläden zur Loggia schließen muß, damit nicht soviel zu
heizen wäre (Die Fensterfront hat Wärmeschutzverglasung. Bei einem
Heizungsausfall im Februar vorigen Jahres ist die Wohnung in drei Tagen
nur auf 18°C abgekühlt, ich habe deswegen nichts weiter unternommen, da
sich der V. um schnelle Lösung wirklich bemüht hat). Jetzt kommt sie
auch noch damit, daß ich das im Sommer machen soll, weil die Wohnung
sonst zu heiß wird und Decke und Korkboden schaden nehmen könnten.
Nachdem ich die Tage nicht zu Hause bin habe ich meine Mutter als
Vertrauensperson damit beauftragt nach dem Rechten zu sehen und meine
Pflanzen, derentwegen ich die Rolladen gerne geöffnet habe, zu pflegen.
Die Rolläden der Dachflächenfenster Richtung Süden habe ich bis auf eine
handbreit heruntergelassen, da hier der größte Hitzeeintrag in die
Wohnung zu befürchten ist und ich ihr Argument auch mit Blick auf mein
Grünzeug auch nachvollziehen kann. Die Fensterfront zur Loggia an der
Westseite habe ich jedoch offengelassen, da durch das Dach der Loggia
ohnehin nur recht wenig Licht und direkte Sonnenstrahlung in das Zimmer
kommt (das meiste davon erst am späten Nachmittag und Abend, die Sonne
steht ja recht hoch).
Nun zur Frage eins: Kann mein Vermieter mir vorschreiben wann und wie
ich die Rolläden zu benutzen habe? Ich denke nein, aber ganz sicher bin
ich mir nicht.
Nun begab sich aber gestern abend noch etwas. Meine Mutter war in der
Wohnung und wie vereinbart nach dem Rechten gesehen und die Pflanzen
versorgt. Da hat wohl der Vermieter an der Tür geklopft und als meine
Mutter öffnete ist er einigermaßen gruß- und wortlos in die Wohnung
gestürmt und hat die Rolläden geschlossen. Im Anschluß daran hat er sich
meiner Mutter gegenüber über unsere Lebensumstände geäußert (Zwei Leute
in der Wohnung, [aber schon seit mehreren Monaten, zwar ohne direktes
Einverständnis, aber durch schlüssiges Verhalten und bisher gutes
Verhältnis zwischen Freundin und V. als gegeben angenommen], und befand
daß unsere Wohnung ja soooo vollgestellt sei)
Anmerken möchte ich noch, daß ich dem Vermieter klar erklärt habe, daß
ich es nicht wünsche daß sich jemand in meiner Wohnung aufhält, wenn
nicht ich oder eine Vertrauensperson anwesend ist und daß das auch für
ihn gilt. Den Schlüssel den er in der Anfangszeit zurückgehalten hat
habe ich ihm vor Jahren mal mit Eintrag in den Mietvertrag für meine
Freundin abgerungen. Er steht, wie es auch im Mietvertrag steht, auf dem
Standpunkt jederzeit Zugang zur Wohnung zu brauchen und wollte kaum daß
er erfuhr, daß wir für drei- vier Tage nicht da sind sofort den
Schlüssel um Zugang zu haben weil die Balkontüre und Fensterfront
gestrichen werden muß. Das muß sie tatsächlich, aber sowohl ich als auch
meine Freundin sind zur Zeit wegen Urlaubs fast ständig zu Hause so daß
man einen geeigneten Terminplan leicht hätte absprechen können.
Sehe ich das Richtig, daß das Eindringen und eigenmächtige Bedienen der
Rolläden einen Hausfriedensbruch darstellt?
Welche Möglichkeiten habe ich (abgesehen von Umzug, ohnehin für den Lauf
des Jahres ins Auge gefasst) ihr meine Wohnung und Einflußnahme auf
meine Lebensumstände zu untersagen?
Eigentlich waren wir bis vor kurzem relativ gut miteinander ausgekommen,
wenngleich es ab und an zu kleineren Reibungen kam ( z.b. arbeite ich im
Schichtdienst und würde ganz gern auch morgens um vier mit _warmem_
Wasser duschen, was die neue Heizanlage nicht so ganz einfach
ermöglicht. Mit der alten war das überhaupt kein Problem). Ihr
Steckenpferd ist halt immer die Kosten. Was alles gekostet hat, was die
Heizung kostet und und und.
Ich werde nun heute vorzeitig nach Hause fahren um mit Ihr zu reden
obwohl es für mich 500km Umweg sind, weil ich Mittwoch abend wieder
hierher zurückfahren muß.
Für hilfreiche Tips und Argumentationshilfen ein Danke im Voraus,
Grüßle, Helmut
P.S.: Googlen brachte mir nur was zu dem von mir vermuteten
Hausfriedensbruch, aber keine Erkenntnisse inwieweit ein Vermieter
Einfluss auf die Benutzung des Mietobjekt Einfluss hat. Gesucht habe ich
in Richtung bestimmungsgemäßer Gebrauch, Sorgfaltspflicht und schonender
Umgang mit der überlassen Mietsache
Ich bewohne derzeit eine DG Wohnung im gleichen Haus mit dem Vermieter.
Schon seit kurz nach dem Einzug versucht Sie mir vorzuschreiben, daß ich
im Winter die Rolläden zur Loggia schließen muß, damit nicht soviel zu
heizen wäre (Die Fensterfront hat Wärmeschutzverglasung. Bei einem
Heizungsausfall im Februar vorigen Jahres ist die Wohnung in drei Tagen
nur auf 18°C abgekühlt, ich habe deswegen nichts weiter unternommen, da
sich der V. um schnelle Lösung wirklich bemüht hat). Jetzt kommt sie
auch noch damit, daß ich das im Sommer machen soll, weil die Wohnung
sonst zu heiß wird und Decke und Korkboden schaden nehmen könnten.
Nachdem ich die Tage nicht zu Hause bin habe ich meine Mutter als
Vertrauensperson damit beauftragt nach dem Rechten zu sehen und meine
Pflanzen, derentwegen ich die Rolladen gerne geöffnet habe, zu pflegen.
Die Rolläden der Dachflächenfenster Richtung Süden habe ich bis auf eine
handbreit heruntergelassen, da hier der größte Hitzeeintrag in die
Wohnung zu befürchten ist und ich ihr Argument auch mit Blick auf mein
Grünzeug auch nachvollziehen kann. Die Fensterfront zur Loggia an der
Westseite habe ich jedoch offengelassen, da durch das Dach der Loggia
ohnehin nur recht wenig Licht und direkte Sonnenstrahlung in das Zimmer
kommt (das meiste davon erst am späten Nachmittag und Abend, die Sonne
steht ja recht hoch).
Nun zur Frage eins: Kann mein Vermieter mir vorschreiben wann und wie
ich die Rolläden zu benutzen habe? Ich denke nein, aber ganz sicher bin
ich mir nicht.
Nun begab sich aber gestern abend noch etwas. Meine Mutter war in der
Wohnung und wie vereinbart nach dem Rechten gesehen und die Pflanzen
versorgt. Da hat wohl der Vermieter an der Tür geklopft und als meine
Mutter öffnete ist er einigermaßen gruß- und wortlos in die Wohnung
gestürmt und hat die Rolläden geschlossen. Im Anschluß daran hat er sich
meiner Mutter gegenüber über unsere Lebensumstände geäußert (Zwei Leute
in der Wohnung, [aber schon seit mehreren Monaten, zwar ohne direktes
Einverständnis, aber durch schlüssiges Verhalten und bisher gutes
Verhältnis zwischen Freundin und V. als gegeben angenommen], und befand
daß unsere Wohnung ja soooo vollgestellt sei)
Anmerken möchte ich noch, daß ich dem Vermieter klar erklärt habe, daß
ich es nicht wünsche daß sich jemand in meiner Wohnung aufhält, wenn
nicht ich oder eine Vertrauensperson anwesend ist und daß das auch für
ihn gilt. Den Schlüssel den er in der Anfangszeit zurückgehalten hat
habe ich ihm vor Jahren mal mit Eintrag in den Mietvertrag für meine
Freundin abgerungen. Er steht, wie es auch im Mietvertrag steht, auf dem
Standpunkt jederzeit Zugang zur Wohnung zu brauchen und wollte kaum daß
er erfuhr, daß wir für drei- vier Tage nicht da sind sofort den
Schlüssel um Zugang zu haben weil die Balkontüre und Fensterfront
gestrichen werden muß. Das muß sie tatsächlich, aber sowohl ich als auch
meine Freundin sind zur Zeit wegen Urlaubs fast ständig zu Hause so daß
man einen geeigneten Terminplan leicht hätte absprechen können.
Sehe ich das Richtig, daß das Eindringen und eigenmächtige Bedienen der
Rolläden einen Hausfriedensbruch darstellt?
Welche Möglichkeiten habe ich (abgesehen von Umzug, ohnehin für den Lauf
des Jahres ins Auge gefasst) ihr meine Wohnung und Einflußnahme auf
meine Lebensumstände zu untersagen?
Eigentlich waren wir bis vor kurzem relativ gut miteinander ausgekommen,
wenngleich es ab und an zu kleineren Reibungen kam ( z.b. arbeite ich im
Schichtdienst und würde ganz gern auch morgens um vier mit _warmem_
Wasser duschen, was die neue Heizanlage nicht so ganz einfach
ermöglicht. Mit der alten war das überhaupt kein Problem). Ihr
Steckenpferd ist halt immer die Kosten. Was alles gekostet hat, was die
Heizung kostet und und und.
Ich werde nun heute vorzeitig nach Hause fahren um mit Ihr zu reden
obwohl es für mich 500km Umweg sind, weil ich Mittwoch abend wieder
hierher zurückfahren muß.
Für hilfreiche Tips und Argumentationshilfen ein Danke im Voraus,
Grüßle, Helmut
P.S.: Googlen brachte mir nur was zu dem von mir vermuteten
Hausfriedensbruch, aber keine Erkenntnisse inwieweit ein Vermieter
Einfluss auf die Benutzung des Mietobjekt Einfluss hat. Gesucht habe ich
in Richtung bestimmungsgemäßer Gebrauch, Sorgfaltspflicht und schonender
Umgang mit der überlassen Mietsache