Frank Schröder
2004-01-18 16:53:47 UTC
Hey zusammen,
heute habe ich von einer Wohnungsvorabnahme gehört, die wirklich mal wieder
demonstriert, wie von Oben herab mit (langjährigen) Mietern umgegangen wird
und wie deren Interesse nach einem friedlichen Auszug IMO schamlos
ausgenutzt wird.
Zur Sache:
- Plattenbau
- Erstmieter (Einzug vor gut 35 Jahren, damals Tapeten ausgesucht,
die dann noch beim Bau rein kamen, nie Mietprobleme o.ä.)
- DDR-Standard-Formularmietvertrag (besenrein etc.)
- in 25 Jahren DDR nichts gemacht, nach der Wende
Fenster/Fassade/Heizung
Da die städtische Wohnungsbaugesellschaft irgendwann in den nächsten 18
Monaten vor hat, die Wohnungen jetzt von innen zu sanieren (Küche/Bad), die
Mieter aber während der Baumaßnahme mit allen Möbeln drin bleiben sollen,
die 2 Wochen dann ein Dixi-Klo nutzen dürfen und völlig unbestimmt ist, wie
das Bad saniert werden soll, haben die Mieter beschlossen, in eine andere
Wohnung umzuziehen, die außerdem Wanne und Dusche bietet.
Die Kündigung erfolgte nach Abschluss des neuen Mietvertrages Ende Dezember
03 fristgerecht zu Ende Januar 04. Letzten Freitag war die Vorabnahme, wo
eine Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaft vorbei kam und die Liste der
Arbeiten bis zur Abnahme zusammengestellt hat. Heute hörte ich davon und mir
streuben sich etwas die Haare, denn im Mietvertrag steht besenreine Übergabe
bei Auszug.
Das "Beste" dabei, die gute Frau teilte so zwischen den Zeilen mit, dass die
Wohnung wohl bis zur Sanierung nicht mehr unbefristet vermietet aber für
vorübergehende Unterbringung genutzt werden soll. Was auch immer die sich
darunter vorstellen. Auf jeden Fall sind diese Vermietung und die nötigen
Vorarbeiten IMO absolut Sache der WBG. Aber die versuchen, eine sofort
nutzbare Wohnung zu bekommen.
1. Deckenplatten in Wohnzimmer und Küche (absolut i.O.)
O.K., die müssen raus. Das sehe ich ja ein. Anschließend die Decke weißen.
Auch o.k.
Komischerweise kam ein Angebot: "In einem Zimmer dürfen die drin bleiben."
Nagut, die Mieter haben die größere Fläche festgelegt.
2. Wände und Decken aller Zimmer
Die sollen tapeziert und sauber weiß sein. Hinter Schränken muss
nachgebessert werden, wenn es da grau ist. Dübel/Schrauben (im üblichen und
normalen Maß vorhanden) müssen raus und die Wände nachgebessert werden.
3. Zimmertüren
Die waren früher teilweise tapeziert (war halt so Mode), sind aber seit
Jahren größtenteils gegen Lamellentüren getauscht. Die alten Teile stehen im
Keller. Völlig klar, die müssen wieder rein.
Aber gefordert wird: frisch gesäubert und gestrichen!
Und schon wieder kam ein Angebt: "Eine Lamellentür darf drin bleiben."
4. Waschbecken im Bad
Das Teil ist bestimmt 15 Jahre alt. Irgendwann haben mal Handwerker der WBG
was reinfallen lassen. Den Haarriss haben die Mieter gemeldet aber nie ein
Ersatzbecken erhalten.
Jetzt wollte die gute Frau möglichst Ersatz für das Teil von den Mietern
haben. Zum Glück hat die das dann aber mit den eigenen Handwerkern
eingesehen.
5. Kellernische
In eine von drei Seiten durch Beton abgegrenzte Nische hatten die Mieter
Regale eingezogen. Anders kann man die einfach nicht nutzen. Die Bretter
müssen natürlich auch raus. Das kann man sicher durchgehen lassen.
Ich hätte bei den ganzen Forderungen natürlich freundlich darum gebeten, mir
doch den von den Mietern unterschriebenen Änderungsvertrag zu zeigen, der
diese Forderungen entgegen den Inhalten des ursprünglichen Mietvertrages
begründet. Aber ich war nicht dabei, leider.
Da ich aber schon vorher darauf hingewiesen hatte, haben sich die Mieter auf
die Besenreinheit und die zu erwartenden Dinge (Deckenplatten ab und alte
Türen von Tapete gereinigt wieder rein) berufen. Da zieht die gute Frau eine
Kopie eines "Zeitungsartikels" raus (ja ihr lest richtig), und begründet
damit, dass die Besenreinheit wegen einer Änderung des Mietrechts nicht mehr
gilt.
Irgendwie dachte ich, ich bin im falschen Film, als ich heute davon hörte.
Am längeren Hebel hat die gute Frau etwas rumgezickt und da die Mieter ja
ohne Streit und ohne Extrastress raus wollen, haben sie leider das
Vorabnahmeprotokoll unterschrieben.
Ich weiß zwar, dass durch die Unterschrift die Messen gesungen sind, aber
kann mir bezüglich des ggf. tatsächlich geänderten Mietrechts, das
hinsichtlich der Besenreinheit auch Altverträge qua Gesetzt ändern soll,
jemand auf die Sprünge helfen, falls ich auf dem Holzweg sein sollte.
Danke
Ciao
Frank
heute habe ich von einer Wohnungsvorabnahme gehört, die wirklich mal wieder
demonstriert, wie von Oben herab mit (langjährigen) Mietern umgegangen wird
und wie deren Interesse nach einem friedlichen Auszug IMO schamlos
ausgenutzt wird.
Zur Sache:
- Plattenbau
- Erstmieter (Einzug vor gut 35 Jahren, damals Tapeten ausgesucht,
die dann noch beim Bau rein kamen, nie Mietprobleme o.ä.)
- DDR-Standard-Formularmietvertrag (besenrein etc.)
- in 25 Jahren DDR nichts gemacht, nach der Wende
Fenster/Fassade/Heizung
Da die städtische Wohnungsbaugesellschaft irgendwann in den nächsten 18
Monaten vor hat, die Wohnungen jetzt von innen zu sanieren (Küche/Bad), die
Mieter aber während der Baumaßnahme mit allen Möbeln drin bleiben sollen,
die 2 Wochen dann ein Dixi-Klo nutzen dürfen und völlig unbestimmt ist, wie
das Bad saniert werden soll, haben die Mieter beschlossen, in eine andere
Wohnung umzuziehen, die außerdem Wanne und Dusche bietet.
Die Kündigung erfolgte nach Abschluss des neuen Mietvertrages Ende Dezember
03 fristgerecht zu Ende Januar 04. Letzten Freitag war die Vorabnahme, wo
eine Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaft vorbei kam und die Liste der
Arbeiten bis zur Abnahme zusammengestellt hat. Heute hörte ich davon und mir
streuben sich etwas die Haare, denn im Mietvertrag steht besenreine Übergabe
bei Auszug.
Das "Beste" dabei, die gute Frau teilte so zwischen den Zeilen mit, dass die
Wohnung wohl bis zur Sanierung nicht mehr unbefristet vermietet aber für
vorübergehende Unterbringung genutzt werden soll. Was auch immer die sich
darunter vorstellen. Auf jeden Fall sind diese Vermietung und die nötigen
Vorarbeiten IMO absolut Sache der WBG. Aber die versuchen, eine sofort
nutzbare Wohnung zu bekommen.
1. Deckenplatten in Wohnzimmer und Küche (absolut i.O.)
O.K., die müssen raus. Das sehe ich ja ein. Anschließend die Decke weißen.
Auch o.k.
Komischerweise kam ein Angebot: "In einem Zimmer dürfen die drin bleiben."
Nagut, die Mieter haben die größere Fläche festgelegt.
2. Wände und Decken aller Zimmer
Die sollen tapeziert und sauber weiß sein. Hinter Schränken muss
nachgebessert werden, wenn es da grau ist. Dübel/Schrauben (im üblichen und
normalen Maß vorhanden) müssen raus und die Wände nachgebessert werden.
3. Zimmertüren
Die waren früher teilweise tapeziert (war halt so Mode), sind aber seit
Jahren größtenteils gegen Lamellentüren getauscht. Die alten Teile stehen im
Keller. Völlig klar, die müssen wieder rein.
Aber gefordert wird: frisch gesäubert und gestrichen!
Und schon wieder kam ein Angebt: "Eine Lamellentür darf drin bleiben."
4. Waschbecken im Bad
Das Teil ist bestimmt 15 Jahre alt. Irgendwann haben mal Handwerker der WBG
was reinfallen lassen. Den Haarriss haben die Mieter gemeldet aber nie ein
Ersatzbecken erhalten.
Jetzt wollte die gute Frau möglichst Ersatz für das Teil von den Mietern
haben. Zum Glück hat die das dann aber mit den eigenen Handwerkern
eingesehen.
5. Kellernische
In eine von drei Seiten durch Beton abgegrenzte Nische hatten die Mieter
Regale eingezogen. Anders kann man die einfach nicht nutzen. Die Bretter
müssen natürlich auch raus. Das kann man sicher durchgehen lassen.
Ich hätte bei den ganzen Forderungen natürlich freundlich darum gebeten, mir
doch den von den Mietern unterschriebenen Änderungsvertrag zu zeigen, der
diese Forderungen entgegen den Inhalten des ursprünglichen Mietvertrages
begründet. Aber ich war nicht dabei, leider.
Da ich aber schon vorher darauf hingewiesen hatte, haben sich die Mieter auf
die Besenreinheit und die zu erwartenden Dinge (Deckenplatten ab und alte
Türen von Tapete gereinigt wieder rein) berufen. Da zieht die gute Frau eine
Kopie eines "Zeitungsartikels" raus (ja ihr lest richtig), und begründet
damit, dass die Besenreinheit wegen einer Änderung des Mietrechts nicht mehr
gilt.
Irgendwie dachte ich, ich bin im falschen Film, als ich heute davon hörte.
Am längeren Hebel hat die gute Frau etwas rumgezickt und da die Mieter ja
ohne Streit und ohne Extrastress raus wollen, haben sie leider das
Vorabnahmeprotokoll unterschrieben.
Ich weiß zwar, dass durch die Unterschrift die Messen gesungen sind, aber
kann mir bezüglich des ggf. tatsächlich geänderten Mietrechts, das
hinsichtlich der Besenreinheit auch Altverträge qua Gesetzt ändern soll,
jemand auf die Sprünge helfen, falls ich auf dem Holzweg sein sollte.
Danke
Ciao
Frank