Discussion:
Wohnung abgesoffen..und nun?
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich Wissner
2005-08-21 22:17:16 UTC
Permalink
Hallo liebe NG,
am 19.08. lief bei einem Gewitter erst Waschküche und Keller, dann
durch die Ritzen unsere Einliegerwohnung voll Wasser. Teppichböden (2
Monate alt( total nass; Wände fangen an Wassrf zu ziehen. Zustand wie
in einer Sauna.
Hausratversicherung sagt: Elementarschaden, keine Haftung.
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.

Die Wohung ist unbewohnbar, Umzug unvermeidlich.

Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch
unbekannt) selbst sitzen bleiben?

fragt verzweifelt
Ulli
Thomas Schneider
2005-08-22 07:00:06 UTC
Permalink
Post by Ulrich Wissner
Hausratversicherung sagt: Elementarschaden, keine Haftung.
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.
Ein Hauseigentümer muss in Deutschland eine Gebäudeversicherung haben, die
genau für solche Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer, usw.)
aufkommen muss. Du zahlst diese Versicherung übrigens anteilig mit Deinen
Nebenkosten mit. Hat der Vermieter diese (Pflicht-)Versicherung nicht
abgeschlossen, so muss er selber bluten.

Du solltest den Schaden unter Zeugen gut dokumentieren (Fotos, Videos,
Schadensprotokoll) und den Vermieter dann unter Berufung auf die
Gebäudeversicherung zum Schadenersatz auffordern. Vielleicht hatte er sich
ja die Gebäudeversicherung gespart nicht und will sich jetzt vor der
Verantwortung drücken... - Dann hilft nur noch der Gang zum Mieterschutzbund
oder zum Anwalt.

Für die jetzige Situation solltest Du zudem die Miete kräftig mindern.
Eventuell darfst Du Deine Mietzahlungen sogar bis zur Bewohnbarkeit der
Wohnung komplett einstellen. Auch hier berät Dich der Miederschutzbund oder
ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt.

Bin kein Jurist, aber habe schon ähnliche Sachen durch...

Thomas
Volker Soehnitz
2005-08-22 07:29:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Schneider
Ein Hauseigentümer muss in Deutschland eine Gebäudeversicherung haben,
die genau für solche Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer,
usw.) aufkommen muss.
Unsinn. Richtig ist, dass zwar häufig das Hypothekeninstitut vom
Eigentümer eine gültige Wohngebäudeversicherung beim Bau oder dem Erwerb
einer Immobilie fordert und dies auch sehr sinnvoll ist - aber eine
"Pflicht" gibt es keineswegs. Eine solche bestand lediglich bis zum
01.07.1994 in einigen Bundesländern (zumeist als Feuerversicherung und
mit Zwang bei einem Monopolversicherer). Aber das ist lange Geschichte.
Post by Thomas Schneider
Du zahlst diese Versicherung übrigens anteilig
mit Deinen Nebenkosten mit.
Falls eine existiert, kann der Vermieter sie anteilig umlegen, dass ist
richtig. Aber vermutlich existiert keine, so dass dieser Hinweis für den
OP irrelevant ist.
Post by Thomas Schneider
Hat der Vermieter diese
(Pflicht-)Versicherung nicht abgeschlossen, so muss er selber bluten.
Ach ja? Du faselst!
Post by Thomas Schneider
Du solltest den Schaden unter Zeugen gut dokumentieren (Fotos, Videos,
Schadensprotokoll) und den Vermieter dann unter Berufung auf die
Gebäudeversicherung zum Schadenersatz auffordern.
Und? Wenn er keine hat? Für den Mieter ist lediglich von Interesse, ob
der Vermieter im gegenüber haftet. Wenn das bejaht wird, ist es relativ
egal, ob der Vermieter den Schaden über eine Versicherung abwickelt oder
aus seinem Privatvermögen ausgleicht.
Post by Thomas Schneider
Für die jetzige Situation solltest Du zudem die Miete kräftig mindern.
Eventuell darfst Du Deine Mietzahlungen sogar bis zur Bewohnbarkeit
der Wohnung komplett einstellen.
Selbstverständlich zahlt man für eine unbewohnbare Wohnung keine Miete.
Da spielt übrigens das Verschulden des Vermieters keine Rolle.
Post by Thomas Schneider
Bin kein Jurist, aber habe schon ähnliche Sachen durch...
Davon merkt man allerdings nichts. Denn abgesehen von Deinem Rat, einen
Anwalt aufzusuchen, war der Rest Deines Postings von Null Sachkenntnis
getragen.

ciao
volker
--
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Walter
2005-08-23 09:23:39 UTC
Permalink
Post by Thomas Schneider
Ein Hauseigentümer muss in Deutschland eine Gebäudeversicherung haben, die
genau für solche Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer, usw.)
aufkommen muss.
Vollumfänglich falsch. So eine Versicherungspflicht gabs mal in
einzelnen Bundesländern und spukt immer noch in vielen Gehirnen herum.

Dem Mieter kann das ausserdem völlig egal sein, da seine Forderung an
den Vermieter und nicht dessen Versicherung geht. Ob der Vermieter
falls er haftet eine Versicherung in Anspruch nehmen kann ist sein
Privatvergügen.
Post by Thomas Schneider
und den Vermieter dann unter Berufung auf die
Gebäudeversicherung zum Schadenersatz auffordern.
Nochmal für Schnellspanner: Die Inanspruchnahme oder Berufung oder
wasweisich der Gebäudeversicherung ist dem Mieter schnurzegal. Er
fordert Schadenersatz vom Vermieter und das wars für ihn.
Post by Thomas Schneider
Vielleicht hatte er sich ja die Gebäudeversicherung gespart
Irrelelavnt.
Post by Thomas Schneider
Für die jetzige Situation solltest Du zudem die Miete kräftig mindern.
Eventuell darfst Du Deine Mietzahlungen sogar bis zur Bewohnbarkeit der
Wohnung komplett einstellen.
Bis zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit beträgt die Mietminderung
immer 100%, nicht nur eventuell. Das erschliesst sich aus dem Zustand
der Unbewohnbarkeit (falls tatsächlich gegeben).
Post by Thomas Schneider
aber habe schon ähnliche Sachen durch...
Du verbirgst aber deine Sachkenntnis sehr geschickt.


Walter
Frank Maier
2005-08-23 10:34:52 UTC
Permalink
Post by Thomas Schneider
Ein Hauseigentümer muss in Deutschland eine Gebäudeversicherung haben, die
genau für solche Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer, usw.)
aufkommen muss.
Vollumfänglich falsch. So eine Versicherungspflicht gabs mal in
einzelnen Bundesländern und spukt immer noch in vielen Gehirnen herum.

Dem Mieter kann das ausserdem völlig egal sein, da seine Forderung an
den Vermieter und nicht dessen Versicherung geht. Ob der Vermieter
falls er haftet eine Versicherung in Anspruch nehmen kann ist sein
Privatvergügen.

Weshalb "falls er haftet"? Wer haftet denn nun?

Gruß Frank
Walter
2005-08-23 11:18:47 UTC
Permalink
Post by Frank Maier
Weshalb "falls er haftet"? Wer haftet denn nun?
Der Hauseigentümer oder niemand.

Er muss den Mieter und sein Eigentum gegen Absaufen schützen und
haftet wenn er es nicht tut. Aber nicht immer.

Wenn es ein einmaliges, unvorhersehbares Ereignis ist, dann haftet er
nicht, der Mieter bleibt auf den Kosten sitzen. Also z.B. ein Ereignis
für das der absurde Begriff Jahrhundertflut verwendet wird. Als ob
sich das Wetter nach Jahreszahlen richtet.
Wenn aber schon ein- oder gar mehrmals sowas passiert ist, muss der
Vermieter Schutzmassnahmen ergreifen oder er haftet.

In der Realität führt die Beurteilung des Einzelfalls oft zu langen
und teuren Prozessen und Gutachten-Orgien.


Walter
Kurt Guenter
2005-08-28 10:36:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Schneider
Ein Hauseigentümer muss in Deutschland eine Gebäudeversicherung haben, die
genau für solche Schäden (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer, usw.)
Eine allgemeine Gebäudeversicherung für Regenwasser gibts nicht. Sie
ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben!
Post by Thomas Schneider
Du zahlst diese Versicherung übrigens anteilig mit Deinen
Nebenkosten mit.
Nur mit den von Dir aufgeführten Risiken und LEITUNGS(!)wasserschäden.
Volker Soehnitz
2005-08-22 07:35:10 UTC
Permalink
Post by Ulrich Wissner
am 19.08. lief bei einem Gewitter erst Waschküche und Keller, dann
durch die Ritzen unsere Einliegerwohnung voll Wasser. Teppichböden (2
Monate alt( total nass; Wände fangen an Wassrf zu ziehen. Zustand wie
in einer Sauna.
Hausratversicherung sagt: Elementarschaden, keine Haftung.
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.
Der Vermieter muss die Rechtsgüter des Mieters nur vor solchen Gefahren
schützen, die für ihn vorhersehbar sind. Das bedeutet, es liegt noch kein
Fehler der Mietwohnung vor, wenn wegen eines außergewöhnlichen Umstands
eine Gefahrenquelle wirksam wird, die Mietsache aber ansonsten so
beschaffen ist, dass sie unter gewöhnlichen Umständen der örtlichen Lage
entsprechend gegen ein Eindringen von Wasser geschützt ist. Treten jedoch
außergewöhnliche Umstände ein, haftet der Vermieter nicht auf
Schadenersatz für Wasserschäden durch Naturgewalt.

Hier ist also die Frage zu stellen, ob derartige Wasserschäden
vorhersehbar waren (z.B. weil schonmal ähnliches aufgetreten ist), in dem
Fall wäre der Vermieter verpflichtet, durch einbau von Rückstauklappen
oder ähnlichen Maßnahmen Vorsorge zu treffen. Unterlässt er dies, macht
er sich Schadensersatzpflichtig.
Post by Ulrich Wissner
Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch
unbekannt) selbst sitzen bleiben?
Ja, das kann sein. :-(

Eine Einzelfallprüfung kann und darf hier niemand vornehmen, daher der
wichtige Rat: Geh zu einem Anwalt!

ciao
volker
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Elmar Haneke
2005-08-22 15:55:07 UTC
Permalink
Post by Ulrich Wissner
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.
Die Instandsetzung der Wohnung selbst (Trocknung der Wände etc.) wird der
Vermieter übernehmen müssen, es ist da unerheblich, warum die Wände naß sind.
Eine Bezahlung durch den Mieter kommt nur dann in Frage, wenn dieser die
Feuchtigkeit verschuldet hat (defekte Waschmaschin etc).
Post by Ulrich Wissner
Die Wohung ist unbewohnbar, Umzug unvermeidlich.
Da der Schaden an der Wohnung vom Vermieter behoben werden muß, ist ein Umzug
unsinnig - zumindestens solange die Trocknung einigermaßen zügig möglich ist.
Bei Flußhochwasser kann das schonmal so lange dauern, daß sich ein Umzug lohnt.
Post by Ulrich Wissner
Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch unbekannt)
selbst sitzen bleiben?
Deine Möbel wirst Du wohl ersetzen müssen, wenn's von Deiner Versicherung nicht
gedeckt ist. Wegen der Elementarschäden sollte man nochmal in den
Versicherungsbedingungen nachsehen.

Elmar
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Ulrich Wissner
2005-08-22 20:17:26 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Post by Ulrich Wissner
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.
Die Instandsetzung der Wohnung selbst (Trocknung der Wände etc.) wird der
Vermieter übernehmen müssen, es ist da unerheblich, warum die Wände naß sind.
Eine Bezahlung durch den Mieter kommt nur dann in Frage, wenn dieser die
Feuchtigkeit verschuldet hat (defekte Waschmaschin etc).
Post by Ulrich Wissner
Die Wohung ist unbewohnbar, Umzug unvermeidlich.
Da der Schaden an der Wohnung vom Vermieter behoben werden muß, ist ein Umzug
unsinnig - zumindestens solange die Trocknung einigermaßen zügig möglich ist.
sämtliche Teppichböden - zum Teil verklebte - sind von unten nass.
Zur Trocknung müssen m.E. sämtliche Böden raus. und der Estrich wird
vermutlich auch etwas brauchen.
Post by Elmar Haneke
Bei Flußhochwasser kann das schonmal so lange dauern, daß sich ein Umzug lohnt.
Die braune Brühe hier war auch nicht besser.
Post by Elmar Haneke
Post by Ulrich Wissner
Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch unbekannt)
selbst sitzen bleiben?
Deine Möbel wirst Du wohl ersetzen müssen, wenn's von Deiner Versicherung nicht
gedeckt ist. Wegen der Elementarschäden sollte man nochmal in den
Versicherungsbedingungen nachsehen.
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
Aber das Wassert kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen
am Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch
zwei simpel aufgestellte Rigipswändew in unser Schlafzimmer. Also
unter höherer Gewalt verstehe ich etwas anderes. Bei ordentlicher
Abdichtung des Kellers und ordnungsgemässem Einbau ( vor unserem
Einzug durch VM) der Dusche wäre das sicherlich nicht bpassiert.
Post by Elmar Haneke
Elmar
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Elmar Haneke
2005-08-23 16:04:34 UTC
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Aber das Wassert kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen am
Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch zwei simpel
aufgestellte Rigipswändew in unser Schlafzimmer.
Ich würde nicht davon ausgehen, daß Innenwände oder Duschwannen gegen am Boden
fließendes Wasser abgedichtet sein müssen.

Elmar
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Martin Gerdes
2005-08-23 16:00:08 UTC
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Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Die Instandsetzung der Wohnung selbst (Trocknung der Wände etc.) wird der
Vermieter übernehmen müssen, es ist da unerheblich, warum die Wände naß sind.
Eine Bezahlung durch den Mieter kommt nur dann in Frage, wenn dieser die
Feuchtigkeit verschuldet hat (defekte Waschmaschin etc).
Die Wohnung ist unbewohnbar, Umzug unvermeidlich.
Da der Schaden an der Wohnung vom Vermieter behoben werden muß, ist ein Umzug
unsinnig - zumindestens solange die Trocknung einigermaßen zügig möglich ist.
sämtliche Teppichböden - zum Teil verklebte - sind von unten nass.
Zur Trocknung müssen m.E. sämtliche Böden raus. und der Estrich wird
vermutlich auch etwas brauchen.
Mehr als gelegentlich frage ich mich, warum Leute hier schreiben, die
bereits wissen, was sie zu tun haben.

Wenn Du meinst, Du müssest ruckartig umziehen, dann mach das doch
einfach!

Ich würde mir zwar nicht zutrauen, ad hoc eine neue Wohnung zu finden,
aber das ist ja auch nicht mein Problem. Hotelzimmer gibt es auch, die
dürften im Durchschnitt trocken sein; für mich wäre Hotel die absolut
letzte Option.
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Bei Flußhochwasser kann das schonmal so lange dauern, daß sich ein Umzug lohnt.
Die braune Brühe hier war auch nicht besser.
Woher ist das Wasser denn gekommen?
Ich darf annehmen, daß momentan kein Wasser mehr sichtbar ist (soweit
ist es jetzt wohl weg). Sind denn schon Luftentfeuchter im Einsatz?

Freitag ist der Wasserschaden passiert; am Wochenende ist wohl nichts
gelaufen, aber gestern konntest Du ja aktiv sein (und Dein Vermieter
auch, der unabhängig von Eurem Vertragsverhältnis ein Interesse daran
haben dürfte, den Schaden umgehend zu beseitigen, schließlich schadet
das Wasser der Bausubstanz).
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch unbekannt)
selbst sitzen bleiben?
Das ist momentan zweitrangig.
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Deine Möbel wirst Du wohl ersetzen müssen, wenn's von Deiner Versicherung nicht
gedeckt ist. Wegen der Elementarschäden sollte man nochmal in den
Versicherungsbedingungen nachsehen.
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
Das dürfte in der kurzen Zeit nicht letztgültig beurteilbar sein.
Post by Ulrich Wissner
Aber das Wasser kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen
am Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch
zwei simpel aufgestellte Rigipswände in unser Schlafzimmer. Also
unter höherer Gewalt verstehe ich etwas anderes. Bei ordentlicher
Abdichtung des Kellers und ordnungsgemäßem Einbau ( vor unserem
Einzug durch VM) der Dusche wäre das sicherlich nicht passiert.
Das mag sein.

So wie Du Dein Quartier schilderst, handelt es sich um eine billig
gebaute Souterrain-Wohnung. Richtig groß wird die nicht sein, richtig
teuer wird die nicht sein, richtig teuer wird auch das Mobiliar nicht
sein.

Die erste Frage ist, wo man jetzt bleibt und wie das Quartier möglichst
schnell wieder trocken wird. Nach dem Aufwischen des sichtbaren Wassers
ist also erstmal maschinelle Entfeuchtung angesagt. Dafür gibts Geräte,
die leider ärgerlich laut sind und mindestens tagelang laufen müssen.
Wenn Eure Wohnung schwimmende Estriche hat, muß die darunterliegende
Isolierschicht ausgetrocknet werden -- das dauert ggf. Wochen und ist
Sache für Fachleute. Wenn der Teppichboden hin ist, nimmt man den zu
diesem Zweck sinnvollerweise heraus, das heißt durchaus Umzug,
möglicherweise natürlich Umzug innerhalb der eigenen Wohnung.

Fragen des Schadenersatzes sind nachgeordnet und zeitlich nicht
kritisch.

Nimm Deine Digitalkamera zur Hand, fotografiere alles von allen Seite
und hol Dir einen unabhängigen Zeugen dazu.

Wie der Schaden finanziell abgewickelt wird, sieht man hinterher.

Ein kompletter Umzug kommt natürlich auch in Frage. Dafür muß man
allerdings erst einmal ein Ersatzquartier haben (und es bezahlen
können). Selbst, wenn Du letztlich einen Schadenersatzanspruch gegen den
Vermieter hast, dauert es, bis er zahlt.

Wenn Du es finanziell schaffst, machs doch! Wahrscheinlich aber kannst
Du das so einfach nicht, Souterrainwohnungen sind oft von Studierenden
besiedelt, und die haben finanziell in der Regel wenig Speck.
--
Martin Gerdes
Ulrich Wissner
2005-08-24 04:57:55 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Die Instandsetzung der Wohnung selbst (Trocknung der Wände etc.) wird der
Vermieter übernehmen müssen, es ist da unerheblich, warum die Wände naß sind.
Eine Bezahlung durch den Mieter kommt nur dann in Frage, wenn dieser die
Feuchtigkeit verschuldet hat (defekte Waschmaschin etc).
Die Wohnung ist unbewohnbar, Umzug unvermeidlich.
Da der Schaden an der Wohnung vom Vermieter behoben werden muß, ist ein Umzug
unsinnig - zumindestens solange die Trocknung einigermaßen zügig möglich ist.
sämtliche Teppichböden - zum Teil verklebte - sind von unten nass.
Zur Trocknung müssen m.E. sämtliche Böden raus. und der Estrich wird
vermutlich auch etwas brauchen.
Mehr als gelegentlich frage ich mich, warum Leute hier schreiben, die
bereits wissen, was sie zu tun haben.
Wenn ich so genau wüsste, was zu tun ist würde ich nicht fragen.
Post by Martin Gerdes
Wenn Du meinst, Du müssest ruckartig umziehen, dann mach das doch
einfach!
Ich würde mir zwar nicht zutrauen, ad hoc eine neue Wohnung zu finden,
aber das ist ja auch nicht mein Problem. Hotelzimmer gibt es auch, die
dürften im Durchschnitt trocken sein; für mich wäre Hotel die absolut
letzte Option.
Wir haben gestern durch Zufall eine gefunden...
Post by Martin Gerdes
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Bei Flußhochwasser kann das schonmal so lange dauern, daß sich ein Umzug lohnt.
Die braune Brühe hier war auch nicht besser.
Woher ist das Wasser denn gekommen?
Ich darf annehmen, daß momentan kein Wasser mehr sichtbar ist (soweit
ist es jetzt wohl weg). Sind denn schon Luftentfeuchter im Einsatz?
Es handelt sich, wie sich jetzt herausstellt um eine ehemaligen
Kellerraum, der mittels Rigipsplatten als Wohnung aufgeteilt wurde.
Die Räume selbst sind begrenzt von Beton-Fertigbauteilen auf nackter
Bodenplatte. Kein Estrich darunter, wie gestern ein befreundeter
Bauunternehmer festgestellt hat.
Bisher hat es unsere Vermieterin nicht für nötig gehalten,
Luftentfeuchter zu besorgen.
Post by Martin Gerdes
Freitag ist der Wasserschaden passiert; am Wochenende ist wohl nichts
gelaufen, aber gestern konntest Du ja aktiv sein (und Dein Vermieter
auch, der unabhängig von Eurem Vertragsverhältnis ein Interesse daran
haben dürfte, den Schaden umgehend zu beseitigen, schließlich schadet
das Wasser der Bausubstanz).
Hat sie anscheinend nicht.
Post by Martin Gerdes
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Kann es sein, dass wir tatsächlich auf diesem Schaden (Höhe noch unbekannt)
selbst sitzen bleiben?
Das ist momentan zweitrangig.
Post by Ulrich Wissner
Post by Elmar Haneke
Deine Möbel wirst Du wohl ersetzen müssen, wenn's von Deiner Versicherung nicht
gedeckt ist. Wegen der Elementarschäden sollte man nochmal in den
Versicherungsbedingungen nachsehen.
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
Das dürfte in der kurzen Zeit nicht letztgültig beurteilbar sein.
Doch, Elementarschäden sind nicht gedeckt...
Post by Martin Gerdes
Post by Ulrich Wissner
Aber das Wasser kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen
am Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch
zwei simpel aufgestellte Rigipswände in unser Schlafzimmer. Also
unter höherer Gewalt verstehe ich etwas anderes. Bei ordentlicher
Abdichtung des Kellers und ordnungsgemäßem Einbau ( vor unserem
Einzug durch VM) der Dusche wäre das sicherlich nicht passiert.
Das mag sein.
So wie Du Dein Quartier schilderst, handelt es sich um eine billig
gebaute Souterrain-Wohnung. Richtig groß wird die nicht sein, richtig
teuer wird die nicht sein, richtig teuer wird auch das Mobiliar nicht
sein.
Grösse = 70 qm
Und es soll Leute geben (mit 53 Jahren), die auch richtig teure Möbel
haben. Das billig gebaut haben wir - leider - erst nach Einzug
gesehen... daran sind wir selbst schuld.
Post by Martin Gerdes
Die erste Frage ist, wo man jetzt bleibt und wie das Quartier möglichst
schnell wieder trocken wird. Nach dem Aufwischen des sichtbaren Wassers
ist also erstmal maschinelle Entfeuchtung angesagt. Dafür gibts Geräte,
die leider ärgerlich laut sind und mindestens tagelang laufen müssen.
Wenn Eure Wohnung schwimmende Estriche hat, muß die darunterliegende
Isolierschicht ausgetrocknet werden -- das dauert ggf. Wochen und ist
Sache für Fachleute. Wenn der Teppichboden hin ist, nimmt man den zu
diesem Zweck sinnvollerweise heraus, das heißt durchaus Umzug,
möglicherweise natürlich Umzug innerhalb der eigenen Wohnung.
wie oben geschrieben nackter Beton ohne Estrich!
Ein Boden ist fest verklebt, 3 sind lose.
Post by Martin Gerdes
Fragen des Schadenersatzes sind nachgeordnet und zeitlich nicht
kritisch.
Nimm Deine Digitalkamera zur Hand, fotografiere alles von allen Seite
und hol Dir einen unabhängigen Zeugen dazu.
Bereits am Freitag geschehen...Zeugen waren hinreichend da als Helfer
beim Möbelhochstellen und Wasserschippen...
Post by Martin Gerdes
Wie der Schaden finanziell abgewickelt wird, sieht man hinterher.
Wie es jetzt aussieht ist unser Schaden in die Teppichböden (Preis vor
2 Monaten knappe EUR 2000.-) und einen Kleiderschrank ( Echtholz auf
Tischlerplatte, Wert vor 6 Jahren 3000,- Mark, alse 1500.- EUR)
Post by Martin Gerdes
Ein kompletter Umzug kommt natürlich auch in Frage. Dafür muß man
allerdings erst einmal ein Ersatzquartier haben (und es bezahlen
können). Selbst, wenn Du letztlich einen Schadenersatzanspruch gegen den
Vermieter hast, dauert es, bis er zahlt.
Bis jetzt war nicht mal der Begutachter der Gebäudeversicherung da,
obwohl angeblich schon am Freitag informiert...
Post by Martin Gerdes
Wenn Du es finanziell schaffst, machs doch! Wahrscheinlich aber kannst
Du das so einfach nicht, Souterrainwohnungen sind oft von Studierenden
besiedelt, und die haben finanziell in der Regel wenig Speck.
Nun ja, mein Studium ist schon knapp 30 Jahre her...
Und die Wohnung machte beim Ansehen einen Top Eindruck in ruhiger,
ländlicher Lage. Wichtig war der ebenerdige Zugang...

Gruss
Ulli
Post by Martin Gerdes
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes
2005-08-24 16:00:07 UTC
Permalink
Post by Ulrich Wissner
Post by Martin Gerdes
Wenn Du meinst, Du müssest ruckartig umziehen, dann mach das doch
einfach!
Wir haben gestern durch Zufall eine gefunden...
Na, dann los, wenn Du es meinst.
Post by Ulrich Wissner
Es handelt sich, wie sich jetzt herausstellt um eine ehemaligen
Kellerraum, der mittels Rigipsplatten als Wohnung aufgeteilt wurde.
Die Räume selbst sind begrenzt von Beton-Fertigbauteilen auf nackter
Bodenplatte. Kein Estrich darunter, wie gestern ein befreundeter
Bauunternehmer festgestellt hat.
Derjenige, der den Teppichboden geklebt hat (bzw. den Boden vorher
gesehen hat), der konnte das ohne Frage erkennen. Ob ein schwimmender
Estrich vorliegt (für Fußwärme bzw. Fußkälte DAS Kriterium) erkennt das
am nackten Boden auch. Ich würde in keine Wohnung mit Verbundestrich
einziehen, mir wäre das von unten her zu kalt.
Post by Ulrich Wissner
Bisher hat es unsere Vermieterin nicht für nötig gehalten,
Luftentfeuchter zu besorgen.
Post by Martin Gerdes
Post by Ulrich Wissner
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
ImdAn.
Post by Ulrich Wissner
Post by Martin Gerdes
Das dürfte in der kurzen Zeit nicht letztgültig beurteilbar sein.
Doch, Elementarschäden sind nicht gedeckt.
Post by Martin Gerdes
So wie Du Dein Quartier schilderst, handelt es sich um eine billig
gebaute Souterrain-Wohnung.
Grösse = 70 qm
Und es soll Leute geben (mit 53 Jahren), die auch richtig teure Möbel
haben. Daß billig gebaut haben wir - leider - erst nach Einzug
gesehen... daran sind wir selbst schuld.
ACK.
Post by Ulrich Wissner
Nun ja, mein Studium ist schon knapp 30 Jahre her.
Und die Wohnung machte beim Ansehen einen Top Eindruck in ruhiger,
ländlicher Lage. Wichtig war der ebenerdige Zugang.
Dafür hast Du ja eine Menge in Kauf genommen.

(Hat Deine Tastatur auch einen Wasserschaden abbekommen? Ich habe den
Eindruck, daß die Punkttaste prellt.)
--
Martin Gerdes
Volker Soehnitz
2005-08-23 15:47:48 UTC
Permalink
Post by Ulrich Wissner
sämtliche Teppichböden - zum Teil verklebte - sind von unten nass.
Zur Trocknung müssen m.E. sämtliche Böden raus. und der Estrich wird
vermutlich auch etwas brauchen.
Sind das Deine Teppichböden? Doch vermutlich nicht - oder?
Post by Ulrich Wissner
Die braune Brühe hier war auch nicht besser.
Deine Möbel wirst Du möglciherweise abschreiben müssen. Aber alles, was dem
Vermieter gehört, hat dieser wieder in Stand zu setzen. Wenn das mit Mieter
in der Wohnung nicht geht, dann zahlt der Vermieter die anderweitige
Unterbringung.
Post by Ulrich Wissner
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
Sagt Dein Anwalt? Oder die A...?
Post by Ulrich Wissner
Aber das Wassert kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen
am Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch
zwei simpel aufgestellte Rigipswändew in unser Schlafzimmer. Also
unter höherer Gewalt verstehe ich etwas anderes. Bei ordentlicher
Abdichtung des Kellers und ordnungsgemässem Einbau ( vor unserem
Einzug durch VM) der Dusche wäre das sicherlich nicht bpassiert.
Da die Frage, ob der Vermieter auch für das Mietereigentum haftet, hier
nicht zu klären ist solltest Du das dringend in die Hände eines versierten
Anwalts legen. Interessant ist davor allem die Frage, ob mit einer solchen
Wassermenge zu rechnen war.

ciao
volker
--
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
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Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Ulrich Wissner
2005-08-24 04:41:58 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Ulrich Wissner
sämtliche Teppichböden - zum Teil verklebte - sind von unten nass.
Sind das Deine Teppichböden? Doch vermutlich nicht - oder?
Ja, 2 Monate alt, da wir erst eingezogen sind. :-<
Post by Volker Soehnitz
Post by Ulrich Wissner
Die braune Brühe hier war auch nicht besser.
Deine Möbel wirst Du möglciherweise abschreiben müssen. Aber alles, was dem
Vermieter gehört, hat dieser wieder in Stand zu setzen. Wenn das mit Mieter
in der Wohnung nicht geht, dann zahlt der Vermieter die anderweitige
Unterbringung.
Wir haben jetzt durch Zufall eine super Wohnung gefunden, in die wir
kurzfristig einziehen können.
Post by Volker Soehnitz
Post by Ulrich Wissner
Unsere A... zahlt definitiv nicht.
Sagt Dein Anwalt? Oder die A...?
Nach Rücksprache mit einem Anwalt sagt die Hausratversicherung mit "A"
vorne zu Recht Nein. Unser Anwalt hat gesagt, dass die Teppichböden
als sogenannter "fester Bestandteil" durch die Gebäudeversicherung
gedeckt seien. Nun warten wir aber immer noch auf den Begutachter
dieser Versicherung..
Post by Volker Soehnitz
Post by Ulrich Wissner
Aber das Wassert kam ja nicht direkt zu uns, sondern durch Wandritzen
am Boden durch fehlende Abisolierung und unter der Duschwanne durch
zwei simpel aufgestellte Rigipswändew in unser Schlafzimmer. Also
unter höherer Gewalt verstehe ich etwas anderes. Bei ordentlicher
Abdichtung des Kellers und ordnungsgemässem Einbau ( vor unserem
Einzug durch VM) der Dusche wäre das sicherlich nicht bpassiert.
Da die Frage, ob der Vermieter auch für das Mietereigentum haftet, hier
nicht zu klären ist solltest Du das dringend in die Hände eines versierten
Anwalts legen. Interessant ist davor allem die Frage, ob mit einer solchen
Wassermenge zu rechnen war.
Jetzt haben wi erst mal anteilige Mietminderung für diesen Monat von
50% geltend gemacht und per 31.08.05 gekündigt. Unser Anwalt wird
jetzt Umzugs- und Renovierungskosten einfordern. Die Rechtsschutzv.
hat bisher nur Beratungskosten übernommen. Unser Anwalt sagt bei dem
Kostenrisiko mit Gutachtern usw. würde er ohne Kostenzusage der
Versicherung vom Prozess abraten. Er meint dass da schnell Kosten von
6000 EUR zustande kommen und die Chancen 50/50 sind.

Gruß
Ulli
Post by Volker Soehnitz
ciao
volker
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Alice Müller
2005-09-03 16:06:49 UTC
Permalink
Aloha Ulrich Wissner,
Post by Ulrich Wissner
am 19.08. lief bei einem Gewitter erst Waschküche und Keller, dann
durch die Ritzen unsere Einliegerwohnung voll Wasser. Teppichböden
(2 Monate alt( total nass; Wände fangen an Wassrf zu ziehen. Zustand
wie in einer Sauna.
Hausratversicherung sagt: Elementarschaden, keine Haftung.
Vermieter sagt: Höhere Gewalt, keine Haftung.
Erfahrung macht klug. Meine zwei Cent zum Thema: nie, aber wirklich
nie, eine Kellerwohnung beziehen. Da sind oft Probleme, wenn nicht
hereinrauschende Wasserfälle, dann oft Schimmel oder sonst was.

Alice

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