Discussion:
Was tun bei einer Überbelegung?
(zu alt für eine Antwort)
Christian Berger
2009-08-04 05:16:25 UTC
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Hallo,

leider geht von einer Nachbarwohnug erheblicher Lärm aus, der zum Teil
durch eine Übrbelegung heraus resuliert.

Die offiziellen Mieter, ursprünglich 4 Personen, wohnen einige Zeit
alleine in einer 3 Zimmerwohnung. Danach kam die Verwandschaft hinzu und
jetzt sind es ca. 9 Personen, die auch in dieser Wohnung beim Wohnungamt
gemeldet sind.

Was kann man tun, wenn der Eigentümer sich nicht darum kümmert und den
Ursprungszusand (4 Pers.) wieder herstellt, sondern dem das egal ist,
wer da wohnt?

Gibt es ein Gesetzt oder Vorschrift gegen Überbelegung?
Habe die Nachbarn einen rechtliche Handhabeung?
Was tun, wenn die Hausverwaltun zwar in einem Brief den Auszug der
"Besucher" anmahnt, aber die Bewohner nicht reagieren?

Gruß Christian
Bernhard Muenzer
2009-08-04 13:36:38 UTC
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Post by Christian Berger
Gibt es ein Gesetzt oder Vorschrift gegen Überbelegung?
Das steht im Wohnungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Bundeslands. Dort
hat üblicherweise die Gemeinde das Recht, die Räumung überbelegter
Wohnungen anzuordnen.

In Bayern wurde das Wohnungsaufsichtsgesetz allerdings 2004 zum Zwecke
der Deregulierung des Wohnungsmarktes aufgehoben.
Post by Christian Berger
Was tun, wenn die Hausverwaltun zwar in einem Brief den Auszug der
"Besucher" anmahnt, aber die Bewohner nicht reagieren?
Die Hausverwaltung kann den Auszug nicht erzwingen.
Ansprechpartner ist der Vermieter, der bei Überbelegung ein Recht zur
fristlosen Kündigung hat (LG München I, Az. 453 C 11467/01).
Andere Mieter könnten bei unzumutbarer Lärmbelästigung ihre Miete
kürzen (und deren Vermieter vom Vermieter der überbelegten Wohnung
Schadensersatz als Mitstörer fordern).
Miteigentümer, die ihre Wohnung selber bewohnen, haben es da schwerer;
für § 18 Abs. 1 WEG dürfte es nicht reichen.
Christian Berger
2009-08-04 15:26:03 UTC
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Vielen Dank Berhard für diese Antwort, ich werde diesbezüglich bei Haus
und Grund mal nachfragen, welche Idee die haben.

Leider (in diesem Fall leider) wohne ich in Bayern und bin zudem ein
Nachbar der auch Eigentümer ist. Unsere Hausverwaltung vermiedet sehr
unkritisch die Wohnungen eines Großeigentümers, kassiert vermutlich auch
Profision und hat daher kein Interesse bei Störungen dieser Art, massiv
die Keule zu schwingen. Jetzt suchen wir drei direkte Nachbarn nach
einer praktikablen Lösung. Ein angesprochener Polizeibeamter vemutet
sogar Sozialbetrug, aber das ist nicht (noch nicht) bewiesen. Bei der
Eigentümerversammlung kann nichts heraus kommen, da die Mehrheit
zugunsten des größeren Eigentümers ist.
Was hilft da noch?

Gruß Christian
Marc Haber
2009-08-04 17:24:08 UTC
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Post by Christian Berger
Leider (in diesem Fall leider) wohne ich in Bayern und bin zudem ein
Nachbar der auch Eigentümer ist. Unsere Hausverwaltung vermiedet sehr
unkritisch die Wohnungen eines Großeigentümers, kassiert vermutlich auch
Profision und hat daher kein Interesse bei Störungen dieser Art, massiv
die Keule zu schwingen. Jetzt suchen wir drei direkte Nachbarn nach
einer praktikablen Lösung. Ein angesprochener Polizeibeamter vemutet
sogar Sozialbetrug, aber das ist nicht (noch nicht) bewiesen. Bei der
Eigentümerversammlung kann nichts heraus kommen, da die Mehrheit
zugunsten des größeren Eigentümers ist.
Was hilft da noch?
Aus so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
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Maria Bin
2009-08-04 17:30:04 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Christian Berger
Leider (in diesem Fall leider) wohne ich in Bayern und bin zudem ein
Nachbar der auch Eigentümer ist. Unsere Hausverwaltung vermiedet sehr
unkritisch die Wohnungen eines Großeigentümers, kassiert vermutlich auch
Profision und hat daher kein Interesse bei Störungen dieser Art, massiv
die Keule zu schwingen. Jetzt suchen wir drei direkte Nachbarn nach
einer praktikablen Lösung. Ein angesprochener Polizeibeamter vemutet
sogar Sozialbetrug, aber das ist nicht (noch nicht) bewiesen. Bei der
Eigentümerversammlung kann nichts heraus kommen, da die Mehrheit
zugunsten des größeren Eigentümers ist.
Was hilft da noch?
Aus so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.
Falls der Großeigentümer die Bayer. Landesbank ist, könnte sich das bald
ändern, denn da müssen in großem Umfang Wohnungen abgestoßen werden, um
die Bilanz aufzuhübschen.

Maria
Christian Berger
2009-08-04 19:50:10 UTC
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Maria Bin schrieb:
so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.
Post by Maria Bin
Falls der Großeigentümer die Bayer. Landesbank ist, könnte sich das bald
ändern, denn da müssen in großem Umfang Wohnungen abgestoßen werden, um
Ist leider eine Genossenschaft Gruß Christian
Christian Berger
2009-08-04 19:52:29 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Aus so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.
War nicht immer so und nach der Ablösung/Abberufung der Hausverwaltung
wird es vielleicht wieder wohnenswert.
Leider kauft keiner mehr eine durchschnittliche Immobilie zu einem
fairen Preis.
Gruß Christian
Marc Haber
2009-08-05 10:42:28 UTC
Permalink
Post by Christian Berger
Post by Marc Haber
Aus so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.
War nicht immer so und nach der Ablösung/Abberufung der Hausverwaltung
wird es vielleicht wieder wohnenswert.
Wird es? Wenn 90 % der Immobilie in einer Hand sind?

Grüße
Marc
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Martin Gerdes
2009-08-05 15:01:01 UTC
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Post by Christian Berger
Post by Marc Haber
Aus so einer WEG kann man nur ausziehen und verkaufen. Mein Beileid.
War nicht immer so und nach der Ablösung/Abberufung der Hausverwaltung
wird es vielleicht wieder wohnenswert.
Leider kauft keiner mehr eine durchschnittliche Immobilie zu einem
fairen Preis.
Doch, doch. Allerdings haben Verkäufer und Käufer oftmals
unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein "fairer Preis" ist.
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