Christian Berger
2009-08-04 05:16:25 UTC
Hallo,
leider geht von einer Nachbarwohnug erheblicher Lärm aus, der zum Teil
durch eine Übrbelegung heraus resuliert.
Die offiziellen Mieter, ursprünglich 4 Personen, wohnen einige Zeit
alleine in einer 3 Zimmerwohnung. Danach kam die Verwandschaft hinzu und
jetzt sind es ca. 9 Personen, die auch in dieser Wohnung beim Wohnungamt
gemeldet sind.
Was kann man tun, wenn der Eigentümer sich nicht darum kümmert und den
Ursprungszusand (4 Pers.) wieder herstellt, sondern dem das egal ist,
wer da wohnt?
Gibt es ein Gesetzt oder Vorschrift gegen Überbelegung?
Habe die Nachbarn einen rechtliche Handhabeung?
Was tun, wenn die Hausverwaltun zwar in einem Brief den Auszug der
"Besucher" anmahnt, aber die Bewohner nicht reagieren?
Gruß Christian
leider geht von einer Nachbarwohnug erheblicher Lärm aus, der zum Teil
durch eine Übrbelegung heraus resuliert.
Die offiziellen Mieter, ursprünglich 4 Personen, wohnen einige Zeit
alleine in einer 3 Zimmerwohnung. Danach kam die Verwandschaft hinzu und
jetzt sind es ca. 9 Personen, die auch in dieser Wohnung beim Wohnungamt
gemeldet sind.
Was kann man tun, wenn der Eigentümer sich nicht darum kümmert und den
Ursprungszusand (4 Pers.) wieder herstellt, sondern dem das egal ist,
wer da wohnt?
Gibt es ein Gesetzt oder Vorschrift gegen Überbelegung?
Habe die Nachbarn einen rechtliche Handhabeung?
Was tun, wenn die Hausverwaltun zwar in einem Brief den Auszug der
"Besucher" anmahnt, aber die Bewohner nicht reagieren?
Gruß Christian