Juergen Meyer
2007-05-27 21:32:18 UTC
Zunächst eine allgemeine Frage:
Wer legt in Deutschland eigentlich die feuerpolizeilichen Vorschriften
fest? Bund, Land, Gemeinde?
Nun zwei konkrete Fragen:
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann. Andere Not-Ausgänge gibt es nicht. Nach meinem
Verständnis muß sich die (einzige) Tür jederzeit von innen ohne
Schlüssel öffnen lassen. Verstößt der Hauswirt hier gegen Auflagen?
Frage zwei:
Müssen in dem Treppenhaus eines (kleinen) Mietshauses mit drei
Parteien auch zumindest einfache Feuerlöscheinrichtungen vorhanden
sein?
Wo kann man das hieb- und stichfest nachlesen?
Gruß
Jürgen
Wer legt in Deutschland eigentlich die feuerpolizeilichen Vorschriften
fest? Bund, Land, Gemeinde?
Nun zwei konkrete Fragen:
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann. Andere Not-Ausgänge gibt es nicht. Nach meinem
Verständnis muß sich die (einzige) Tür jederzeit von innen ohne
Schlüssel öffnen lassen. Verstößt der Hauswirt hier gegen Auflagen?
Frage zwei:
Müssen in dem Treppenhaus eines (kleinen) Mietshauses mit drei
Parteien auch zumindest einfache Feuerlöscheinrichtungen vorhanden
sein?
Wo kann man das hieb- und stichfest nachlesen?
Gruß
Jürgen