Discussion:
Feuerpolizeiliche Vorschriften
(zu alt für eine Antwort)
Juergen Meyer
2007-05-27 21:32:18 UTC
Permalink
Zunächst eine allgemeine Frage:
Wer legt in Deutschland eigentlich die feuerpolizeilichen Vorschriften
fest? Bund, Land, Gemeinde?

Nun zwei konkrete Fragen:
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.

Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann. Andere Not-Ausgänge gibt es nicht. Nach meinem
Verständnis muß sich die (einzige) Tür jederzeit von innen ohne
Schlüssel öffnen lassen. Verstößt der Hauswirt hier gegen Auflagen?

Frage zwei:
Müssen in dem Treppenhaus eines (kleinen) Mietshauses mit drei
Parteien auch zumindest einfache Feuerlöscheinrichtungen vorhanden
sein?

Wo kann man das hieb- und stichfest nachlesen?

Gruß
Jürgen
Jens Arne Maennig
2007-05-27 22:31:13 UTC
Permalink
Post by Juergen Meyer
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?

Jens
h12942+ (Hannah Schroeter)
2007-05-27 22:32:41 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Jens Arne Maennig
Post by Juergen Meyer
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Aber nicht in allen Häusern mit solchen Regelungen installiert.

Und nebenbei, für Besucher ist's trotzdem doof. Wenn man nicht dann
immer die Panikfunktion nutzen will.
Post by Jens Arne Maennig
Jens
Grüße,

Hannah.
Jens Arne Maennig
2007-05-27 22:45:39 UTC
Permalink
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Und nebenbei, für Besucher ist's trotzdem doof. Wenn man nicht dann
immer die Panikfunktion nutzen will.
Welchen Unterschied bemerkt der Besucher?

Jens
--
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h12942+ (Hannah Schroeter)
2007-05-27 23:05:44 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Jens Arne Maennig
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Und nebenbei, für Besucher ist's trotzdem doof. Wenn man nicht dann
immer die Panikfunktion nutzen will.
Welchen Unterschied bemerkt der Besucher?
Ich verstehe den Zusammenhang Deiner Frage zu meinem Post nicht.

Situation 1: Haus, wo das Haustürschloß abends abgeschlossen ist, jedoch
kein Panikschloß

Ich muß mich begleiten lassen, wenn ich von nem Besuch losgehen will.
Ist psychologisch doof, wenn die Zeit gerade dem Gastgeber ungelegen
kommt. Ich kenn dann auch ein "versuch's mal so, vielleicht wurde heute
doch nicht abgeschlossen" (und wenn doch, hab ich den Streß, nochmal zur
Wohnung, klingeln, warten, bis der müde Gastgeber doch mal noch
reagiert, dabei ggf. Mitbewohner durch das Klingeln wecken, etc.).

Situation 2: Wie 1, aber mit Panikschloß

Naja, zur Not könnte ich die Panikfunktion nutzen und auch ohne
Begleitung raus. Ob dann der Sinn des Abschließens noch gegeben ist?

Situation 3: Haus, wo man die Haustüre von Innen jederzeit auf
"normalem" Wege öffnen kann

So sollte es sein.

IMO ist Situation 1 Freiheitsberaubung, Situation 2 grenzwertig (da sie
mich ggf. zum "Mißbrauch" von einer eher für Notfälle gedachten
Vorrichtung zwingt).
Post by Jens Arne Maennig
Jens
Grüße,

Hannah.
Jens Arne Maennig
2007-05-28 07:03:45 UTC
Permalink
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Situation 2: Wie 1, aber mit Panikschloß
Naja, zur Not könnte ich die Panikfunktion nutzen und auch ohne
Begleitung raus. Ob dann der Sinn des Abschließens noch gegeben ist?
Situation 3: Haus, wo man die Haustüre von Innen jederzeit auf
"normalem" Wege öffnen kann
Situation 2 und 3 fühlen sich für den Gast gleich an. Er drückt die
Klinke runter und geht raus. Die vertragliche (?) Verpflichtung, die
Tür ab einem bestimmten Zeitpunkt zu verriegeln, hat der Vermieter den
Mietern auferlegt, nicht den Gästen. Der Panikbeschlag an der Haustür
löst daher die Situation für alle Beteiligten zur vollsten
Zufriedenheit.
Welcher Zweck durch das Verriegeln überhaupt erzielt werden soll oder
ob einer erzielt werden kann, war bisher ja nicht Gegenstand der
Diskussion.
Jens
--
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Martin Gerdes
2007-05-28 10:00:08 UTC
Permalink
Der Panikbeschlag an der Haustür löst daher die Situation für alle
Beteiligten zur vollsten Zufriedenheit.
Nein, natürlich nicht. Mit einem normalen Panikbeschlag ist ja nicht
sichergestellt, daß die Haustür hinterher verriegelt ist, und genau darum
geht es dem ordnungsliebenden Vermieter (oder hausordnungstreuen Mietern im
Haus) ja.
Welcher Zweck durch das Verriegeln überhaupt erzielt werden soll oder
ob einer erzielt werden kann, war bisher ja nicht Gegenstand der
Diskussion.
Keine Sorge, das kommt jetzt.
--
Martin Gerdes
Hans-Jürgen Meyer
2007-05-28 08:38:33 UTC
Permalink
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Hallo!
Post by Jens Arne Maennig
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Und nebenbei, für Besucher ist's trotzdem doof. Wenn man nicht dann
immer die Panikfunktion nutzen will.
Welchen Unterschied bemerkt der Besucher?
Ich verstehe den Zusammenhang Deiner Frage zu meinem Post nicht.
Das Problem ist eher, das Du Panikschlösser nicht kennst bzw. die
falschen kennst.
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Situation 1: Haus, wo das Haustürschloß abends abgeschlossen ist, jedoch
kein Panikschloß
[Besucherstress]
Unbestritten: Das ist nicht toll...
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Situation 2: Wie 1, aber mit Panikschloß
Naja, zur Not könnte ich die Panikfunktion nutzen und auch ohne
Begleitung raus. Ob dann der Sinn des Abschließens noch gegeben ist?
Es gibt unterschiedliche Panikschlösser. Bei den selbstverriegelnden
(automatischen) ist die Tür anschließend wieder abgeschlossen...
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Situation 3: Haus, wo man die Haustüre von Innen jederzeit auf
"normalem" Wege öffnen kann
So sollte es sein.
Nein, keinesfalls. Da kann auch der blödeste ungebetene Besucher rein.
Aus dem Grunde wird das Haus versicherungstechnisch nicht als
"abgeschlossen" betrachtet. Bei einem Diebstahl zeigt die Versicherung
Dir die Nase. Das ist dann der Preis der vermeintlichen Freiheit :(
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
IMO ist Situation 1 Freiheitsberaubung, Situation 2 grenzwertig (da sie
mich ggf. zum "Mißbrauch" von einer eher für Notfälle gedachten
Vorrichtung zwingt).
Da gibt es nichts zu Missbrauchen. Du merkst noch nicht mal, dass Du ein
Panikschloss bedient hast...


Hans-Jürgen
Juergen Meyer
2007-05-28 07:14:27 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Juergen Meyer
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Jens
Genau das ist eben nicht vorganden.
Deshalb die Frage

Jürgen
Juergen Meyer
2007-05-28 07:39:23 UTC
Permalink
On Mon, 28 May 2007 09:14:27 +0200, Juergen Meyer
Post by Juergen Meyer
Post by Jens Arne Maennig
Post by Juergen Meyer
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Jens
Genau das ist eben nicht vorganden.
Deshalb die Frage
Jürgen
Man stelle sich die praktische Situation vor:
Licht ist ausgefallen, Treppenhaus verraucht.
Schlüssel in der Wohnung vergessen.
Bewohner versucht, in Panik, das Schlüsselloch zu finden.
Es vergeht u. ,U. wertvolle Zeit.

Stellt sich eben die Frage:
Welche Vorschriften gibt es?
Wo sind sie hinterlegt?
Wie wird die Einhaltung überwacht?
Bei einem Neubau vermutlich bei der Bauabnahme.
Aber bei einem älteren Haus?

Gruß
Jürgen
Martin Gerdes
2007-05-28 10:00:08 UTC
Permalink
Post by Juergen Meyer
Licht ist ausgefallen, Treppenhaus verraucht.
Schlüssel in der Wohnung vergessen.
... zufällig hat man eine MP dabei, da bricht der böse Iwan aus dem Gebüsch
und will der Freundin an die Wäsche. Was tut man dann?
Post by Juergen Meyer
Bewohner versucht in Panik das Schlüsselloch zu finden.
... obwohl er noch nicht einmal den Schlüssel in der Hand hält, denn den hat
er ja in der Wohnung vergessen.
Post by Juergen Meyer
Es vergeht u.U. wertvolle Zeit.
Welche Vorschriften gibt es?
Es gibt sie nicht, aber die von Dir angestoßene Diskussion gibt es immer
wieder. Solange es ordnungsliebende Hauswirte und Mieter gibt, die in
mehrstockigen Häusern nachts unbedingt die Haustür verriegeln wollen (obwohl
die Mehrzahl der Wohnungseinbrüche bekanntlich untertags passiert), wird
diese Diskussion auch nicht aufhören.

Nimms sportlich: Das Treppenlaufen zum Rauslassen Deiner Gäste mag etwas
lästig sein, aber es kommt Deiner Gesundheit zugute -- und ändern wirst Du
Hauswirt oder Haustürbewacher nicht.

Ich habe auch mal in einem Haus mit Haustürbewacher gewohnt (der natürlich
passend in der Erdgeschoßwohnung wohnte). Nach der Rückkehr vom
Wocheneinkauf habe ich die Haustür geöffnet und mit einem Stein blockiert
(die für diesen Zweck speziell angeschafften Holzkeile sind ständig
verschwunden), bin um die Ecke gegangen und habe die schwere Einkaufskiste
mit dem Wocheneinkauf herangewuchtet. Wenn ich kaum zwei Minuten später
wieder vor der Haustür stand, war sie bereits wieder abgeschlossen. Zum
Glück zog der Haustürbewacher bald nach meinem Einzug aus, damit war der
Spuk dann vorbei.
--
Martin Gerdes
Peter Lederer
2007-05-28 10:39:16 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Juergen Meyer
Welche Vorschriften gibt es?
Es gibt sie nicht
Bist du dir sicher? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem
Mehrfamilienhaus, in dem die Haustür der einzige Fluchtweg ist, erlaubt
ist, diese abzuschließen. Der letzte Beitrag in diesem Forum
[1] hat mich zu der Annahme geführt.


Fußnote(n):
-----------
[1] <http://tinyurl.com/3xwlqg>
--
Grüße
Peter
Martin Gerdes
2007-05-28 13:00:04 UTC
Permalink
Post by Peter Lederer
Post by Martin Gerdes
Post by Juergen Meyer
Welche Vorschriften gibt es?
Es gibt sie nicht
Bist du dir sicher? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem
Mehrfamilienhaus, in dem die Haustür der einzige Fluchtweg ist, erlaubt
ist, diese abzuschließen.
Meiner Kenntnis nach ist es unzulässig, daß ein Mehrfamilienhaus nur einen
einzigen Fluchtweg hat, aber auch dieser Frage gehe ich hier im Detail nicht
nach.

Ich erlebe tagtäglich den Unterschied zwischen geschriebenem und gelebtem
Recht.

Dieses Thema ist hierzugroup ein Wiedergänger, der uns seit vielen Jahren
immer wieder erfreut. Gäbe es die (naheliegende) Vorschrift, wäre jeder
dieser Threads sofort vom Tisch. Es gibt sie aber offenbar nicht, daher
haben wir erfreulicherweise jedesmal wieder die Gelegenheit, und darüber
Gedanken zu machen, ob diesbezüglich unser sonst so regelungswütiger Staat
nicht etwa eine krasse Regelungslücke zu schließen hätte.
Post by Peter Lederer
-----------
[1] <http://tinyurl.com/3xwlqg>
Wo genau findet sich auf dieser Seite der Verweis auf die harte Quelle?
--
Martin Gerdes
Peter Lederer
2007-05-28 15:05:31 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Wo genau findet sich auf dieser Seite der Verweis auf die harte Quelle?
Ich schrieb: [...] hat mich zu der Annahme geführt

Nein, eine harte Quelle habe ich auch nicht gefunden (und nicht nur in
diesem Forum nicht).
--
Grüße
Peter
Martin Gerdes
2007-05-28 16:00:04 UTC
Permalink
Post by Peter Lederer
Post by Martin Gerdes
Wo genau findet sich auf dieser Seite der Verweis auf die harte Quelle?
Ich schrieb: [...] hat mich zu der Annahme geführt
Nein, eine harte Quelle habe ich auch nicht gefunden (und nicht nur in
diesem Forum nicht).
Damit scheint sich meine Vermutung zu bestätigen, daß es diese häufig
besprochene feuerpolizeiliche Vorschrift nicht ausdrücklich gibt.
--
Martin Gerdes
Jens Arne Maennig
2007-05-28 12:15:23 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Das Treppenlaufen zum Rauslassen Deiner Gäste mag etwas
lästig sein, aber es kommt Deiner Gesundheit zugute
Das ist ja grad die Krux: Er nimmt stets den Aufzug. Der Aufzug jedoch
neigt zum stecken bleiben, und der Aufzugsmonteur kommt nicht rein,
weil ja die Haustür ...
Jens
--
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HC Ahlmann
2007-06-01 11:36:29 UTC
Permalink
Der Aufzug jedoch neigt zum stecken bleiben, und der Aufzugsmonteur kommt
nicht rein, weil ja die Haustür ...
Nicht immer, aber immer öfter sind Schlüsseltresore in der Wand neben
der zu öffnenden Haustür. Die Aufzugsmonteure haben notfalls Zugang zum
Schlüsseltresor und damit zum Haus und Aufzug.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Thomas Hochstein
2007-05-28 11:39:36 UTC
Permalink
Post by Juergen Meyer
Licht ist ausgefallen, Treppenhaus verraucht.
Schlüssel in der Wohnung vergessen.
Bewohner versucht, in Panik, das Schlüsselloch zu finden.
Selbst dann, wenn das Licht funktioniert und der Schlüssel vorhanden
ist, geht das bei einem verrauchten Treppenhaus tödlich aus.
Jens Müller
2007-05-28 10:01:00 UTC
Permalink
Post by Juergen Meyer
Post by Jens Arne Maennig
Post by Juergen Meyer
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Jens
Genau das ist eben nicht vorganden.
Deshalb die Frage
Mal rein praktisch:

1. Kann man sowas einfach nachrüsten?

2. Was kostet sowas?

F'Up2 ...
Marc Haber
2007-06-03 15:18:57 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Juergen Meyer
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann.
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Das nützt wenig, wenn der Notarzt vor der verschlossenen Haustür
steht.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Thomas Hochstein
2007-06-04 06:10:44 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Jens Arne Maennig
Das Panikschloss ist doch schon erfunden, oder?
Das nützt wenig, wenn der Notarzt vor der verschlossenen Haustür
steht.
Wenn die Leute mitdenken, kommt dann ein "Moment, ich werfe den
Schlüssel runter" - alles schon erlebt. Wenn es wirklich eilig ist,
denkt da allerdings in der Regel niemand dran. So etwas hat aber
andererseits unheimlich volksbildende Aspekte ...
Jens Arne Maennig
2007-06-04 19:27:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Wenn es wirklich eilig ist,
denkt da allerdings in der Regel niemand dran. So etwas hat aber
andererseits unheimlich volksbildende Aspekte ...
Erinnert mich an die Begehung einer hoch versicherten Fabrikhalle mit
der örtlichen Feuerwehr. Als ich das Thema Schlüssel ansprach (wo
hinterlegen, wo ggf. Schlüsselkasten installieren), erntete ich nur
ein breites Grinsen: "Wenn wir hier schnell rein müssen, fummeln wir
nicht erst lange mit irgendeinem Schlüssel rum!"
Jens
--
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Leo Oeler
2007-05-28 07:19:08 UTC
Permalink
On Sun, 27 May 2007 23:32:18 +0200, Juergen Meyer
Post by Juergen Meyer
Wer legt in Deutschland eigentlich die feuerpolizeilichen Vorschriften
fest? Bund, Land, Gemeinde?
Die Hausordung in einem Mietshaus schreibt vor, dass die Haustür des
Treppenflures jeden Abend gegen 22.00 Uhr abzuschließen ist.
Ich halte das für sehr bedenklich, da damit im Ernstfall ein
Besucher, der über keinen Schlüssel verfügt, das Haus im Notfall nicht
verlassen kann. Andere Not-Ausgänge gibt es nicht. Nach meinem
Verständnis muß sich die (einzige) Tür jederzeit von innen ohne
Schlüssel öffnen lassen. Verstößt der Hauswirt hier gegen Auflagen?
Müssen in dem Treppenhaus eines (kleinen) Mietshauses mit drei
Parteien auch zumindest einfache Feuerlöscheinrichtungen vorhanden
sein?
Wo kann man das hieb- und stichfest nachlesen?
Gruß
Jürgen
Es ist davon auszugehen, daß ein Besucher Zugang zum Haustürschlüssel
über den Besuchten erlangen kann.

Gruß, Leo
Jens Müller
2007-05-28 10:57:03 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
On Sun, 27 May 2007 23:32:18 +0200, Juergen Meyer
Post by Juergen Meyer
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Wo kann man das hieb- und stichfest nachlesen?
Gruß
Jürgen
Es ist davon auszugehen, daß ein Besucher Zugang zum Haustürschlüssel
über den Besuchten erlangen kann.
Ja, das schon. Aber wenn ich daran denke, wie lange ich morgens manchmal
nach dem Haustürschlüssel suche, wenn mich der Briefträger aus dem Bett
klingelt ...
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