Discussion:
kein Übergabeprotokoll - was dann?
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Meyer
2005-09-18 16:41:12 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe gesehen, dass in meinem Übergabeprotokoll nur die Anzahl der
Schlüssel vermerkt wurden.

Also keine Angaben über eventuelle Schäden, die die Wohnung bei Einzug
schon hatte.

Nun muss ich ausziehen und habe vor zwei Wochen gekündigt. Wenn dann der
Tag des Auszugs kommt, habe ich halt nichts in der Hand, dass z.B. ein
Schaden an der Fußleiste schon vorhanden war.

Andererseits hat der Vermieter keinen Nachweis, dass der Schaden vorher
noch nicht da war.

Was passiert in dem Fall, wenn er meint, dass ich das verursacht hätte?
Robert Kawka
2005-09-18 19:17:23 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Hallo,
ich habe gesehen, dass in meinem Übergabeprotokoll nur die Anzahl der
Schlüssel vermerkt wurden.
Also keine Angaben über eventuelle Schäden, die die Wohnung bei Einzug
schon hatte.
Nochmal zum Mitschreiben: Bei Einzug ist ein Übergabeprotokoll erstellt
worden, und in diesem sind keine Schäden aufgelistet. Das ist doch fein,
daß du eine mängelfreie Wohnung bezogen hast.
Post by Alexander Meyer
Andererseits hat der Vermieter keinen Nachweis, dass der Schaden vorher
noch nicht da war.
Schäden stehen im Einzugs-Übergabeprotokoll. Keine Einträge - kein
Schaden. Aussnahmen könnten verdeckte Schäden sein
Post by Alexander Meyer
Was passiert in dem Fall, wenn er meint, dass ich das verursacht hätte?
Du wirst aufgefordert, den Schaden zu beseitigen. Tust du das nicht,
wird der Vermieter dir eine Rechnung schicken. Der Richter sagt dir, ob
du diese Rechnung bezahlen mußt.


Viele Grüße,
Robert
Bitte nicht an der Adresse fummeln, das paßt schon so
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
Alexander Meyer
2005-09-18 21:14:44 UTC
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Post by Robert Kawka
Nochmal zum Mitschreiben: Bei Einzug ist ein Übergabeprotokoll erstellt
worden, und in diesem sind keine Schäden aufgelistet. Das ist doch fein,
daß du eine mängelfreie Wohnung bezogen hast.
Also hätte man zwischen die Zeilen der Anzahl der Schlüssel noch die
evtl. vorhandenen Schäden schreiben müssen bzw. darunter?

Aber ich hab ja auch nicht bestätigt, dass kein Mangel vorhanden war,
oder muss das auch nicht sein?
Robert Kawka
2005-09-20 19:34:52 UTC
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Post by Alexander Meyer
Post by Robert Kawka
Nochmal zum Mitschreiben: Bei Einzug ist ein Übergabeprotokoll erstellt
worden, und in diesem sind keine Schäden aufgelistet. Das ist doch fein,
daß du eine mängelfreie Wohnung bezogen hast.
Also hätte man zwischen die Zeilen der Anzahl der Schlüssel noch die
evtl. vorhandenen Schäden schreiben müssen bzw. darunter?
oder auf 25 weiteren Blättern.
Post by Alexander Meyer
Aber ich hab ja auch nicht bestätigt, dass kein Mangel vorhanden war,
oder muss das auch nicht sein?
Das sagt dir hinterher der Richter. Üblich ist es, die vorhandenen
Mängel aufzulisten.

Viele Grüße,
Robert
Bitte nicht an der Adresse fummeln, das paßt schon so
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
Heiko Mittelstaedt
2005-09-18 20:16:00 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
ich habe gesehen, dass in meinem Übergabeprotokoll nur die Anzahl der
Schlüssel vermerkt wurden.
Also keine Angaben über eventuelle Schäden, die die Wohnung bei Einzug
schon hatte.
Nun muss ich ausziehen und habe vor zwei Wochen gekündigt. Wenn dann der
Tag des Auszugs kommt, habe ich halt nichts in der Hand, dass z.B. ein
Schaden an der Fußleiste schon vorhanden war.
Andererseits hat der Vermieter keinen Nachweis, dass der Schaden vorher
noch nicht da war.
Was passiert in dem Fall, wenn er meint, dass ich das verursacht hätte?
Aus meiner eigenen Erfahrung als Vermieter:

Ich hatte mal ein Mietverhältnis, daß nach Auszug vor Gericht endete. Es
gab kein Einzugsprotokoll, aber ein uszugsprotokoll mit reichhaltig
Schäden. Die Richterin machte gleich deutlich, daß es ohne
Einzugsprotokoll schwierig wird, da der Vermieter in der Beweispflicht
ist, den Schaden nachzuweisen. Dieser Beweis gelingt nur über
Vorher-Nachherprotokoll-Vergleich. Wir hatten gedacht, es genügt, daß im
Mietvertrag steht, daß eine einwandfreie Wohnung übergeben wurde. Das
genügt dem Gericht aber nicht, da diese Klausel aus irgendeinem Grund
nicht gilt. Wir hatte das Glück, daß die Mängel in ihre Art und Weise
recht offensichtlich nicht vorher da gewesen sind. Dennoch endete die
Verhandlung in einem Vergleich.

Also, nach meiner Erfahrung aus der Praxis hat der Vermieter schlechte
Karten ohne Einzugsprotokoll, einfach weil der Mieter hinterher sagen
kann, daß das schon vorher war. Der Vermieter muß nicht nur den Schaden
nachweisen, sondern auch, daß es der Mieter war und nicht der Vormieter
oder irgendjemand anderes.

Hätte ich vorher auch nie geglaubt.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
Alexander Meyer
2005-09-18 21:13:17 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Ich hatte mal ein Mietverhältnis, daß nach Auszug vor Gericht endete. Es
gab kein Einzugsprotokoll, aber ein uszugsprotokoll mit reichhaltig
Schäden. Die Richterin machte gleich deutlich, daß es ohne
Einzugsprotokoll schwierig wird, da der Vermieter in der Beweispflicht
ist, den Schaden nachzuweisen. Dieser Beweis gelingt nur über
Vorher-Nachherprotokoll-Vergleich. Wir hatten gedacht, es genügt, daß im
Mietvertrag steht, daß eine einwandfreie Wohnung übergeben wurde. Das
genügt dem Gericht aber nicht, da diese Klausel aus irgendeinem Grund
nicht gilt. Wir hatte das Glück, daß die Mängel in ihre Art und Weise
recht offensichtlich nicht vorher da gewesen sind. Dennoch endete die
Verhandlung in einem Vergleich.
Also, nach meiner Erfahrung aus der Praxis hat der Vermieter schlechte
Karten ohne Einzugsprotokoll, einfach weil der Mieter hinterher sagen
kann, daß das schon vorher war. Der Vermieter muß nicht nur den Schaden
nachweisen, sondern auch, daß es der Mieter war und nicht der Vormieter
oder irgendjemand anderes.
Na, das klingt ja gut, aber "Robert Kawka" ist da irgendwie gänzlich
anderer Meinung... Naja, mal schauen, was draus wird.
Mueller Michael
2005-09-19 05:09:17 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Heiko Mittelstaedt
Also, nach meiner Erfahrung aus der Praxis hat der Vermieter schlechte
Karten ohne Einzugsprotokoll ...
Na, das klingt ja gut, aber "Robert Kawka" ist da irgendwie gänzlich
anderer Meinung... Naja, mal schauen, was draus wird.
Tja, hast Du nun ein Protokoll oder nicht?
Heiko sagt ja eindeutig das es kein Einzugsprotokoll gab.
So wie es aussieht gab es bei Dir aber ein Übernahmeprotokoll, welches keine
Fehler/Beschädigungen auflistet, somit denke ich hier eher, das Du den
schwarzen Peter inne hast.

Gruß
Michi
Alexander Meyer
2005-09-19 08:37:51 UTC
Permalink
Post by Mueller Michael
Tja, hast Du nun ein Protokoll oder nicht?
Heiko sagt ja eindeutig das es kein Einzugsprotokoll gab.
So wie es aussieht gab es bei Dir aber ein Übernahmeprotokoll, welches keine
Fehler/Beschädigungen auflistet, somit denke ich hier eher, das Du den
schwarzen Peter inne hast.
Ja, es gab eines, aber da steht halt nichts von Mängeln aber auch nichts
von "alles in Ordnung", sondern nur die Schlüssel und Zählerstände.
Walter
2005-09-19 06:49:39 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Na, das klingt ja gut, aber "Robert Kawka" ist da irgendwie gänzlich
anderer Meinung
Du irrst dich.
Heiko schreibt klar dass es kein Übergabeprotokoll bei Einzub gab.
Daraus schloss anscheinend der Richter dass nicht festgestellt wurde ob
Mängel da waren.

Bei dir gibt es jedoch ein Einzugs-Übergabeprotokoll. Und eine
wesentliche Eigenschaft eines Wohnungsübergabeprotokolls ist die
Auflistung aller Mängel (ausser verborgene). Stehen keine drauf, wirst
du damit rechnen müssen dass der Richter dir vorhält die
Mängelfreiheit der Wohnung per Unterschrift bestätigt zu haben.


Walter
Alexander Meyer
2005-09-19 08:38:50 UTC
Permalink
Post by Walter
Du irrst dich.
Heiko schreibt klar dass es kein Übergabeprotokoll bei Einzub gab.
Daraus schloss anscheinend der Richter dass nicht festgestellt wurde ob
Mängel da waren.
Bei dir gibt es jedoch ein Einzugs-Übergabeprotokoll. Und eine
wesentliche Eigenschaft eines Wohnungsübergabeprotokolls ist die
Auflistung aller Mängel (ausser verborgene). Stehen keine drauf, wirst
du damit rechnen müssen dass der Richter dir vorhält die
Mängelfreiheit der Wohnung per Unterschrift bestätigt zu haben.
Ach so, ich dachte, dass da "keine Mängel" explizit stehen müsste. Da
der VM auch gar kein "freien Platz" dafür auf dem Protokoll gelassen
hat, kam das auch gar nicht zur Sprache.
Walter
2005-09-20 09:27:32 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Ach so, ich dachte, dass da "keine Mängel" explizit stehen müsste.
Antwort: ein klares jein.
Im Streitfall wird es vom exakten Inhalt des Übergabeprotokolls und
der Meinung des Richters abhängen.
Der Vermieter muss beweisen dass du die Schäden verursacht hast. Das
tut er i.d.R. dadurch dass der Schaden laut Einzugsprotokoll nicht da
war.
Aufgrund deiner Beschreibung des Protokolls kann der Richter beides
schliessen:
Es wurde festgestellt dass keine Schäden da waren oder es wurde nicht
festgestellt ob Schäden da waren.
Eine Prognose halte ich für unmöglich. Viel Glück.
Post by Alexander Meyer
Da der VM auch gar kein "freien Platz" dafür auf dem Protokoll gelassen
hat
Dieses Argument wird im Streitfall nicht ziehen.
Für "weiter auf Blatt 2" wäre sicher noch Platz gewesen.
Blatt drantackern, fertig.
Post by Alexander Meyer
kam das auch gar nicht zur Sprache.
Schäden bei Einzug festzuhalten wäre dein Interesse gewesen.
Eine Vorhersage ist natürlich unmöglich, aber überleg schon mal was
du sagst falls dir der Richter vorhält dass nach allgemeiner
Lebenserfahrung (oder was er dafür hält) Mieter das bei Übernahme
tun.
Wenns der Richter nicht anspricht, der gegnerische Anwalt wird es
sicher so vorbringen.


Walter
Volker Soehnitz
2005-09-19 08:57:44 UTC
Permalink
Bei dir gibt es jedoch ein Einzugs-šbergabeprotokoll. Und eine
wesentliche Eigenschaft eines Wohnungsübergabeprotokolls ist die
Auflistung aller Mängel (ausser verborgene). Stehen keine drauf, wirst
du damit rechnen müssen dass der Richter dir vorhält die
Mängelfreiheit der Wohnung per Unterschrift bestätigt zu haben.
Ob einem Übergabeprotokoll, welches lediglich die Zahl der übergebenen
Schlüssel enthält, eine mängelfreie Übergabe zu entnehmen ist, halte ich
aber für sehr fraglich.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Sevo Stille
2005-09-19 09:24:39 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Ob einem Übergabeprotokoll, welches lediglich die Zahl der übergebenen
Schlüssel enthält, eine mängelfreie Übergabe zu entnehmen ist, halte ich
aber für sehr fraglich.
Selbst wenn - eine Bewertung des übergebenen Zustands als vollkommen
neuwertig ist daraus sicher nicht zu entnehmen. Und wenn wir mal
annehmen, daß die Wohnung nicht mutwillig zerstört wurde, würde der
Mieter nur für eine nicht durch normalen Gebrauch erklärbare Abnutzung
haften - wenn der vorherige Abnutzungsgrad nicht protokolliert ist, wäre
eine solche dem Mieter in der Praxis kaum nachzuweisen.

Gruß Sevo
Alexander Meyer
2005-09-19 10:45:19 UTC
Permalink
Post by Sevo Stille
Selbst wenn - eine Bewertung des übergebenen Zustands als vollkommen
neuwertig ist daraus sicher nicht zu entnehmen. Und wenn wir mal
annehmen, daß die Wohnung nicht mutwillig zerstört wurde, würde der
Mieter nur für eine nicht durch normalen Gebrauch erklärbare Abnutzung
haften - wenn der vorherige Abnutzungsgrad nicht protokolliert ist, wäre
eine solche dem Mieter in der Praxis kaum nachzuweisen.
Wenn also im Bad die weißen Fliesen, die Badewanne und der Einbauschrank
schon vorher aussahen wie "Hulle", dann muss ich wohl keine neuen
Fliesen sauber verfugt legen?!
Sevo Stille
2005-09-19 10:54:55 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Wenn also im Bad die weißen Fliesen, die Badewanne und der Einbauschrank
schon vorher aussahen wie "Hulle", dann muss ich wohl keine neuen
Fliesen sauber verfugt legen?!
Fliesen neu verlegen mußt du sowieso nur, wenn du sie mit dem Hammer,
Glasschneider oder Salzsäure bearbeitet hast - gerade Fliesen sind ein
Objekt, bei dem außer Vandalismus kaum etwas vorstellbar ist, was nicht
in die Zuständigkeit des Vermieters fällt.

Gruß Sevo
Heiko Mittelstaedt
2005-09-19 15:26:52 UTC
Permalink
Post by Walter
Bei dir gibt es jedoch ein Einzugs-Übergabeprotokoll. Und eine
wesentliche Eigenschaft eines Wohnungsübergabeprotokolls ist die
Auflistung aller Mängel (ausser verborgene). Stehen keine drauf, wirst
du damit rechnen müssen dass der Richter dir vorhält die
Mängelfreiheit der Wohnung per Unterschrift bestätigt zu haben.
Wie schon geschrieben: Der Vermieter muß beweisen, daß die Mängel vorher
nicht waren und jetzt hinterher sind und durch den Mieter verursacht
wurden. Die Beweiswürdigung obliegt dem Richter. Das kommt jetzt drauf
an, wie dieses Übergabeprotokoll aussieht und wie sehr es den Richter
überzeugt, daß das ein Beweis von der Mängelfreiheit bei Einzug
darstellt. Üblicherweise urteilt ein Richter im Zweifel eher
mieterfreundlich. Ich denke mal, wenn das nur ein Zählerstandszettel ist
und keinerlei Satz auftaucht, daß die Wohnung mangelfrei übergeben wird,
hat der Vermieter schlechte Karten. Wenn schon eine Klausel im
Mietvertrag nicht gilt, wo steht, daß die Wohnung mängelfrei übergeben
worden ist...

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.deh-a.de ***
Begleitseite von de.etc.handel.auktionshaeuser
Alexander Meyer
2005-09-19 16:49:46 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Wie schon geschrieben: Der Vermieter muß beweisen, daß die Mängel vorher
nicht waren und jetzt hinterher sind und durch den Mieter verursacht
wurden. Die Beweiswürdigung obliegt dem Richter. Das kommt jetzt drauf
an, wie dieses Übergabeprotokoll aussieht und wie sehr es den Richter
überzeugt, daß das ein Beweis von der Mängelfreiheit bei Einzug
darstellt. Üblicherweise urteilt ein Richter im Zweifel eher
mieterfreundlich. Ich denke mal, wenn das nur ein Zählerstandszettel ist
und keinerlei Satz auftaucht, daß die Wohnung mangelfrei übergeben wird,
hat der Vermieter schlechte Karten. Wenn schon eine Klausel im
Mietvertrag nicht gilt, wo steht, daß die Wohnung mängelfrei übergeben
worden ist...
Also da steht definitiv nur die Anzahl der Schlüssel und die
Zählerstände und dann direkt die Unterschrift...
Heiko Mittelstaedt
2005-09-20 07:02:35 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Also da steht definitiv nur die Anzahl der Schlüssel und die
Zählerstände und dann direkt die Unterschrift...
Dann würde ich mal aus dem Bauch heraus und ohne Anwalt zu sein aufgrund
meiner bisherigen Erfahrung sagen, daß das vor Gericht nicht als Beweis
der Mängelfreiheit bei Einzug durchgeht. Gut wäre es zusätzlich, wenn Du
Zeugen bringen könntest, die bestätigen könnten, daß die Wohnung bei
Übergabe schon bestimmte Mängel hatte. Das Gericht muß nämlich auch
eventuell einen Einwurf der Vermieterseite bedenken: Wenn da Mängel
waren, warum wurden sie dann nicht sofort von Dir gerügt und angezeigt?

BTW: Bei der Konstellation läuft es sowieso auf einen Vergleich hinaus.
So endet es vor Gericht meistens und die Anwälte freuen sich, weil sie
dann einen höheren Gebührensatz nehmen können. Deswegen steuern beide
Anwälte meist auch gleich in die Richtung Vergleich und die Mandanten
gucken in die Röhre. Richtig in die Röhre guckt auch das Gericht, denn
das erhält bei einem Vergleich nur ein Drittel der Gebühr, die bei einem
Spruch fällig geworden wäre. Dafür beschränkt sich dann die Tätigkeit
auch nur auf ein Anhören beider Seiten, eine Abgabe der Einschätzung der
Rechtslage welche dann die Verhandlungsgrundlage für die Einigung bildet
und dann das schriftliche Festhalten des Vorgangs.

Grüße,
Heiko
--
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Thomas Haedrich
2005-09-20 08:50:42 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
BTW: Bei der Konstellation läuft es sowieso auf einen Vergleich hinaus.
So endet es vor Gericht meistens und die Anwälte freuen sich, weil sie
dann einen höheren Gebührensatz nehmen können. Deswegen steuern beide
Anwälte meist auch gleich in die Richtung Vergleich und die Mandanten
gucken in die Röhre.
Bist Du Dir da sicher, daß die Anwälte bei einem Vergleich mehr
erhalten, als bei einem Urteil? Kennst Du die Gebührensätze?
Post by Heiko Mittelstaedt
Richtig in die Röhre guckt auch das Gericht, denn
das erhält bei einem Vergleich nur ein Drittel der Gebühr, die bei einem
Spruch fällig geworden wäre.
Damit wird es für die Mandanten aber wieder billiger.

Grüße, Thomas
Heiko Mittelstaedt
2005-09-20 08:58:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Haedrich
Bist Du Dir da sicher, daß die Anwälte bei einem Vergleich mehr
erhalten, als bei einem Urteil? Kennst Du die Gebührensätze?
Habe das damals recherchiert und den Anwalt direkt darauf angesprochen,
der mir dies auch so bestätigt hat. Darauf gebracht hat mich eine
befreundete Anwaltsgehilfin, sonst wäre mir das vermutlich nie aufgefallen.
Post by Thomas Haedrich
Damit wird es für die Mandanten aber wieder billiger.
Aber nicht im selben Maße. Das Gericht ist insgesamt recht billig.

Grüße,
Heiko
--
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Alexander Meyer
2005-09-20 10:51:49 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Dann würde ich mal aus dem Bauch heraus und ohne Anwalt zu sein aufgrund
meiner bisherigen Erfahrung sagen, daß das vor Gericht nicht als Beweis
der Mängelfreiheit bei Einzug durchgeht. Gut wäre es zusätzlich, wenn Du
Zeugen bringen könntest, die bestätigen könnten, daß die Wohnung bei
Übergabe schon bestimmte Mängel hatte.
Ok, wir waren zu dritt, mit meinen Eltern, bei der Übergabe... Nur ich
hab unterschrieben.
Heiko Mittelstaedt
2005-09-20 10:56:33 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Ok, wir waren zu dritt, mit meinen Eltern, bei der Übergabe... Nur ich
hab unterschrieben.
Bei gewissen Mängeln ist es auch schon durch deren Art und Weise
unmöglich, daß ein Mieter sie verursacht haben kann, zum Beispiel schief
verlegte Fliesen, solange der Vermieter zugibt, daß es die selben
Fliesen wie bei Einzug sind.

Grüße,
Heiko
--
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Rubrik Dummfug: Lustige ebay Auktionen
Robert Kawka
2005-09-20 19:38:42 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Post by Heiko Mittelstaedt
Also, nach meiner Erfahrung aus der Praxis hat der Vermieter schlechte
Karten ohne Einzugsprotokoll, einfach weil der Mieter hinterher sagen
kann, daß das schon vorher war. Der Vermieter muß nicht nur den Schaden
nachweisen, sondern auch, daß es der Mieter war und nicht der Vormieter
oder irgendjemand anderes.
Na, das klingt ja gut, aber "Robert Kawka" ist da irgendwie gänzlich
anderer Meinung... Naja, mal schauen, was draus wird.
Du brauchst meinen Namen nicht in "" zu stecken. Das ist wirklich (fast)
mein Name. Ich erspare der Umwelt lediglich überflüssige Vornamen.

Der Vermieter muß schon nachweisen, daß der Mieter die Schäden
verursacht hat. Z. B. durch den Vergleich des Einzugs- mit dem
Auszugsprotokoll. Im Fall des OP gibt es eins, bei Heiko nicht. Da hat
Heiko ein Nachweisproblem.

Viele Grüße,
Robert
Bitte nicht an der Adresse fummeln, das paßt schon so
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
Volker Soehnitz
2005-09-19 08:25:07 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Andererseits hat der Vermieter keinen Nachweis, dass der Schaden vorher
noch nicht da war.
Was passiert in dem Fall, wenn er meint, dass ich das verursacht hätte?
Wenn der Vermieter etwas von Dir will (hier Schadensersatz), dann muss _er_
nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Nun ist ein
Übergabeprotokoll, welches der Wohnung Mängelfreiheit bescheinigt, ein
starkes Indiz dafür, dass sie auch tatsächlich mängelfrei war. Jedenfalls
solange es sich um Mängel handelt, die man bei einer Begehung mit der
üblichen Sorgfalt erkennen konnte oder hätte erkennen müssen.

Es wäre für Dich also nützlich, wenn Du einen Nachweis erbringen könntest,
dass die Wohnung entgegen den Angaben im Übergabeprotokoll dennoch Mängel
aufgewiesen hat.

Im Zweifel wird dann der Richter entscheiden, ob der Vermieter ausreichend
glaubhaft machen kann, dass Du für die Mängel verantwortlich bist.

ciao
volker
--
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Alexander Meyer
2005-09-19 08:40:40 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Wenn der Vermieter etwas von Dir will (hier Schadensersatz), dann muss _er_
nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Nun ist ein
Übergabeprotokoll, welches der Wohnung Mängelfreiheit bescheinigt, ein
starkes Indiz dafür, dass sie auch tatsächlich mängelfrei war. Jedenfalls
solange es sich um Mängel handelt, die man bei einer Begehung mit der
üblichen Sorgfalt erkennen konnte oder hätte erkennen müssen.
Es wäre für Dich also nützlich, wenn Du einen Nachweis erbringen könntest,
dass die Wohnung entgegen den Angaben im Übergabeprotokoll dennoch Mängel
aufgewiesen hat.
Im Zweifel wird dann der Richter entscheiden, ob der Vermieter ausreichend
glaubhaft machen kann, dass Du für die Mängel verantwortlich bist.
Ok, so langsam verstehe ich: Da im Protokoll nichts von Schäden (aber
auch nichts von "keinen Schäden") steht, war sie angeblich mängelfrei.

Wenn nun aber die Küchenzeile so aussieht, als bestünde der Schaden
schon länger, muss der VM beweisen, dass ich es war(?).
Volker Soehnitz
2005-09-19 08:55:44 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Ok, so langsam verstehe ich: Da im Protokoll nichts von Schäden (aber
auch nichts von "keinen Schäden") steht, war sie angeblich mängelfrei.
Wie kommst Du darauf?
Post by Alexander Meyer
Wenn nun aber die Küchenzeile so aussieht, als bestünde der Schaden
schon länger, muss der VM beweisen, dass ich es war(?).
Das muss der Vermiete in jedem Fall nachweisen. Ob das Übergabeprotokoll
dafür hilfreich ist, hängt von seinem Inhalt ab und davon, welche Bedeutung
ihm ggf. vor Gericht zugemessen wird.

ciao
volker
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
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Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Alexander Meyer
2005-09-19 10:46:31 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Alexander Meyer
Ok, so langsam verstehe ich: Da im Protokoll nichts von Schäden (aber
auch nichts von "keinen Schäden") steht, war sie angeblich mängelfrei.
Wie kommst Du darauf?
Hatte ich den anderen Beiträgen entnommen, weil in meinem Protokoll halt
kein Schaden drin stand.
Post by Volker Soehnitz
Das muss der Vermiete in jedem Fall nachweisen. Ob das Übergabeprotokoll
dafür hilfreich ist, hängt von seinem Inhalt ab und davon, welche Bedeutung
ihm ggf. vor Gericht zugemessen wird.
Im Übergabeprotokoll stehen halt nur die Anzahl der Schlüssel und die
Zählerstände, sonst nix. Darunter direkt unsere Unterschriften.
Volker Soehnitz
2005-09-19 11:08:48 UTC
Permalink
Post by Alexander Meyer
Hatte ich den anderen Beiträgen entnommen, weil in meinem Protokoll
halt kein Schaden drin stand.
Für den Vermieter ist das Übergabeprotokoll nur nützlich, wenn dort die
Mängelfreiheit der Wohnung bestätigt wird.
Post by Alexander Meyer
Im Übergabeprotokoll stehen halt nur die Anzahl der Schlüssel und die
Zählerstände, sonst nix. Darunter direkt unsere Unterschriften.
Ja, dann dient das Protokoll auch dazu, diese beiden Dinge zu bestätigen.

ciao
volker
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Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Alexander Meyer
2005-09-19 16:48:35 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Für den Vermieter ist das Übergabeprotokoll nur nützlich, wenn dort die
Mängelfreiheit der Wohnung bestätigt wird.
Von Mängeln steht da aber gar nichts, weder ja noch nein.
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