Post by BettinaVor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Das dürfte unwirksam sein. Was in der Wohnung installiert ist, wird
mitvermieter und fällt in die Zuständigkeit des Vermieters.
Ja, ich weiß, daß sich viele Vermieter mit Sprüchen wie oben aus der
Verantwortung für die Reparaturen schleichen wollen.
Post by BettinaVor ca. 2 Jahren habe ich einige Küchengeräte (weil sie kaputt waren)
gegen neue ausgetauscht.
Strategischer Fehler. Du hättest das unbedingt dem Vermieter melden
müssen (sinnvollerweise auf beweisbare Art). Prinzipiell hätte der die
Geräte auch ersetzen müssen. Hätte er es aber nicht getan, hättest Du
irgendwas mit dem Kühlschrank machen müssen und wärest letztlich nicht
umhingekommen, Dir selbst einen zu kaufen und dafür logischerweise den
alten zu entsorgen. Einen kaputten Kühlschrank hebt man nicht im Keller
für spätere Re-Installation auf.
Hättest Du das so gemacht, wärest Du sicher aus dem Schneider, und es
wäre klar gewesen, daß Dir das neu angeschaffte Gerät gehört und Du es
beim Auszug auch mitnehmen darfst.
Post by BettinaDiese möchte ich natürlich bei meinem Auszug mitnehmen.
Um welche Geräte geht es überhaupt?
Um wieviel Geld geht es überhaupt?
Lohnt sich in letzter Konsequenz dafür ein Rechtsstreit?
Post by BettinaDer Vermieter hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß
die Küche mit drin war und ich deshalb die neuen Geräte drin lassen
muss.
... und er Dir eine Entschädigung zu zahlen hat, denn er bekommt für
vermutlich abgeschriebene alte und defekte Küchengeräte (Wert vermutlich
0) Geräte, die erst 2 Jahre alt sind.
Ich würde ein Küchengerät mit 10 Jahren Lebensdauer ansetzen (obwohl
mein Kühlschrank schon älter ist und immer noch funktioniert). Demgemäß
wäre ein 2 Jahre altes Gerät noch 80% seines Kaufpreises wert.
Kannst Du den Kauf noch belegen?
Post by Bettina"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Diese Klausel ist fraglich wirksam, aber sie belegt, daß eine Küche in
der Wohnung war (was heißt, daß sie mitvermietet wurde).
Post by BettinaMuß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?
Ja. Allerdings muß der Vermieter Dir den Restwert angemessen auszahlen.
(Aus Mietersicht würde ich sogar sagen, daß er Dir den Kaufpreis
erstatten muß, denn er hat die Küche mitvermietet und wäre verpflichtet
gewesen, Dir gleich nach dem Defekt der Geräte neue hinzustellen bzw.
die alten reparieren zu lassen. Das kriegst Du vor Gericht aber
vermutlich nicht durch, auch hast Du Fehler im Verfahren gemacht.)
Post by BettinaVielen Dank im Voraus!
Viel Glück und viel Erfolg!
PS: Du schreibst nicht, um welche Geräte es im einzelnen geht. Ich
vermute, ein Kühlschrank ist dabei. Sieh es positiv: Ein Kühlschrank
kostet nicht die Welt, der Umzug desselben aber kostet was und er kann
dabei beschädigt werden. Wenn der Vermieter Dir (was er eigentlich muß,
was Du ggf. aber herausklagen mußt) einen Großteil des Kaufpreises
erstattet, kaufst Du Dir in der neuen Wohnung halt einen neuen
Kühlschrank und kommst mit nur mäßigem finanziellen Schaden aus der
Sache heraus.