Discussion:
Vermieter will meine neuen Küchengeräte
(zu alt für eine Antwort)
Bettina
2011-08-02 14:34:40 UTC
Permalink
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.

Vor ca. 2 Jahren habe ich einige Küchengeräte (weil sie kaputt waren)
gegen neue ausgetauscht. Diese möchte ich natürlich bei meinem Auszug
mitnehmen. Der Vermieter hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß
die Küche mit drin war und ich deshalb die neuen Geräte drin lassen
muss.

Im Mietvertrag steht unter "Individuelle Vereinbarungen" folgendes:
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".

Muß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?

Vielen Dank im Voraus!
Elmar Haneke
2011-08-02 15:46:48 UTC
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Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so drin steht und nicht Teil
des Vertrages ist.
Das lässt sich leider nichtmehr beweisen und lässt offen, wem die Küche gehören
soll.
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des Mieters".
Das bedeutet nichts anderes, dass Du die Geräte auf Deine Kosten reparieren
musst. Nach meinem Verständnis kann die Reparatur auch in einem Austausch
bestehen, wenn dies wirtschaftlicher ist.

Es stellt sich die Frage, ob die Vereinbarung so wirksam ist. Bezüglich der
Übernahme von Reparaturen an der Mietwohnung gibt es recht konkrete
Begrenzungen (Kleinreparaturen).

Die Frage, ob die Küche teil des Mietvertrages ist, lässt sich anhand der
Eigentumsfrage klären:

- Ist sie Eigentum des Vermieters, ist sie auch mitvermietet - wenn keine Miete
sfür die Küche separat ausgewiesen ist, ist sie halt in der "Kaltmiete"
enthalten.

- Ist sie nicht Eigentum des Vermieters, stellt sich die Frage, wem sie gehören
soll. Bei einer Küche mit relevantem Wert ist es ehr unglaubwürdig, dass sie
dem Mieter zur völlig freien Verfügung überlassen (=geschenkt) wird. Bei
kleineren Möbeln kann es schonmal sein, dass die vom Mieter ggf. ersatzlos
entsorgt werden dürfen.

Elmar
--
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Vito Schumacher
2011-08-02 19:55:08 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
- Ist sie nicht Eigentum des Vermieters, stellt sich die Frage, wem sie gehören
soll. Bei einer Küche mit relevantem Wert ist es ehr unglaubwürdig, dass sie
dem Mieter zur völlig freien Verfügung überlassen (=geschenkt) wird. Bei
kleineren Möbeln kann es schonmal sein, dass die vom Mieter ggf. ersatzlos
entsorgt werden dürfen.
... sicher aber nicht gegen neue ersetzt werden MÜSSEN.

Ich sehe das (basierend auf meinem parallel geposteten Link) so:
Wenn es ein Mixer ist, dann ist das kein zwingender Bestandteil der
Küche, also kein Mangel, also keine Reparatur. Dann ist da einfach ein
geliehenes Gerät gestorben. Passiert halt. Keine Haftpflicht.
Oder es ist z.B. der Herd gestorben. Dann ist es keine Kleinreparatur,
also auch keine Pflicht des Mieters.
Susie Krause
2011-08-02 16:17:57 UTC
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Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Dumm gelaufen, wenn Du das nicht beweisen kannst ...
Post by Bettina
Vor ca. 2 Jahren habe ich einige Küchengeräte (weil sie kaputt waren)
gegen neue ausgetauscht. Diese möchte ich natürlich bei meinem Auszug
mitnehmen. Der Vermieter hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß
die Küche mit drin war und ich deshalb die neuen Geräte drin lassen
muss.
Was genau hast Du mit Deinem Vermieter abgesprochen? Weiß er, dass Du
komplett neue Geräte eingebaut hast? Was steht im Mietvertrag zu
"Einbauten" - in meinem ist eine Klausel, dass der Vermieter die Dinge
behalten darf, aber ggfs. dafür zahlen muss, wenn er sie haben möchte.
Ansonsten ist man halt verpflichtet, den alten Zustand
wiederherzustellen. Hast Du die alten Geräte noch im Keller?
Post by Bettina
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Ist so pauschal vermutlich ungültig, wenn keine Ergänzungen über einen
Maximalbetrag dabeistehen.
Post by Bettina
Muß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?
Pragmatischer Ansatz: Besorg' Dir aus dem lokalen Käseblatt ein paar
Altgeräte, die Du anstelle Deiner neuen einbauen kannst, und verbuche
das unter "Lehrgeld".

Liebe Grüße,

Susie
Vito Schumacher
2011-08-02 19:49:25 UTC
Permalink
Post by Susie Krause
Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Dumm gelaufen, wenn Du das nicht beweisen kannst ...
Wenn wir es schon so angehen, soll der Vermieter erstmal beweisen, dass
da überhaupt eine Küche übergeben wurde.
IANAL, aber ich nehme mir heraus, zu behaupten, dass die Forderung
völlig lächerlich ist. Schon alleine aus Plausibilitätsgründen: Was
hielte Dich denn davon ab, irgendeine billigste Gebrauchtware als Ersatz
einzubauen?

Wie gesagt, IANAL,aber bis zur Korrektur durch einen wirklich Fachkundigen:
1. Die wurde die Küche vermietet. Dann hat der Vermieter dafür zu
sorgen, sie gebauchsfähig zu halten, DU hättest nichtmal etwas kaufen
müssen. Ein kaputtes Gerät ist jedenfalls kein Bagatellschaden.
Vgl. dazu z.B.
http://www.konsumo.de/news/1865-Wissen-Einbauk%C3%BCche-vom-Vermieter
2. Der Vermieter hat Dir die Küche unentgeltlich zur Verfügung gestellt
("geliehen"). Dann hat er ebenfalls keinen Anspruch auf Ersatz, solange
Du nichts vorsätzlich zerstört hast. Dinge gehen nunmal nach irgendeiner
Zeitspanne kaputt und mit dem Verleihen hat er Dir ja gerade einen Teil
dieser Lebenszeit überlassen. Es wäre ja auch irrsinnig, alten Kram zu
verleihen und neuen zu erwarten, wenn der Leihende gerade das Pech hat,
das Ding am Ende seiner Lebenszeit noch zu haben.

Lass Dich bloß nicht verarschen. Wenn solche Leute mit diesem Unsinn
durchkommen, tun sie das imme rund immer wieder.
Klaus Wagner
2011-08-03 05:04:55 UTC
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... Und nur mal so am Rande:

Sicherlich hast Du Rechnungen, die belegen können wer wann und zu welchem
Preis die neuen Geräte beschafft hat.

Gruß
Klaus
Vito Schumacher
2011-08-03 06:17:17 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
Sicherlich hast Du Rechnungen, die belegen können wer wann und zu
welchem Preis die neuen Geräte beschafft hat.
Wozu sollte sie die brauchen?
Vito Schumacher
2011-08-03 06:18:51 UTC
Permalink
Post by Vito Schumacher
Post by Klaus Wagner
Sicherlich hast Du Rechnungen, die belegen können wer wann und zu
welchem Preis die neuen Geräte beschafft hat.
Wozu sollte sie die brauchen?
Mal davon abgesehen ist es ja wohl die wahrscheinliche Variante, das
solche Rechnungen vorhanden sind, schon alleine aus Gewährleistungs- und
Garantiegründen.
Martin Gerdes
2011-08-03 10:00:04 UTC
Permalink
Post by Vito Schumacher
Post by Susie Krause
Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Dumm gelaufen, wenn Du das nicht beweisen kannst ...
Wenn wir es schon so angehen, soll der Vermieter erstmal beweisen, dass
da überhaupt eine Küche übergeben wurde.
Wenn im Mietvertrag steht, daß Reparaturen an den Küchengeräten vom
Mieter zu bezahlen sind, ist das schon ein recht deutlicher Hinweis
darauf.
Post by Vito Schumacher
IANAL, aber ich nehme mir heraus, zu behaupten, dass die Forderung
völlig lächerlich ist.
Es kann sein, daß Du Dich damit zu weit aus dem Fenster lehnst.
Post by Vito Schumacher
Schon alleine aus Plausibilitätsgründen: Was hielte Dich denn davon ab,
irgendeine billigste Gebrauchtware als Ersatz einzubauen?
Nichts. Mieter machen viel mit ihrer Wohnung, das heißt aber noch lange
nicht, daß das in Ordnung ist. Solange der Schaden kleiner ist als die
Kaution, kann der Vermieter darob ruhig schlafen.
Post by Vito Schumacher
1. Die wurde die Küche vermietet. Dann hat der Vermieter dafür zu
sorgen, sie gebauchsfähig zu halten, DU hättest nichtmal etwas kaufen
müssen.
ACK. Allerdings hätte die Mieterin die Pflicht gehabt, Schäden an der
Küche dem Vermieter zu melden und er selbst hätte nicht nur die Pflicht,
sondern auch das Recht gehabt, die Schäden so zu beseitigen, wie er es
für richtig hält.
Post by Vito Schumacher
Ein kaputtes Gerät ist jedenfalls kein Bagatellschaden.
War es denn kaputt? Die Mieterin sagt es. Kann es nicht sein, daß sie
den alten Kühlschrank (nehme ich mal an) aus anderen Gründen
ausgetauscht hat (vielleicht war er auch kaputt, weil sie ihn
kaputtgemacht hat).

Nachdem das Beweisstück weg ist, läßt sich das nun nicht mehr
beurteilen.
Post by Vito Schumacher
Lass Dich bloß nicht verarschen. Wenn solche Leute mit diesem Unsinn
durchkommen, tun sie das immer und immer wieder.
Solche Leute werden das auch dann immer und immer wieder tun, wenn die
OP sich im vorliegenden Fall durchsetzt. So sind Menschen nun einmal.
Vito Schumacher
2011-08-03 11:08:39 UTC
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Post by Martin Gerdes
Post by Vito Schumacher
Post by Susie Krause
Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Dumm gelaufen, wenn Du das nicht beweisen kannst ...
Wenn wir es schon so angehen, soll der Vermieter erstmal beweisen, dass
da überhaupt eine Küche übergeben wurde.
Wenn im Mietvertrag steht, daß Reparaturen an den Küchengeräten vom
Mieter zu bezahlen sind, ist das schon ein recht deutlicher Hinweis
darauf.
Post by Vito Schumacher
IANAL, aber ich nehme mir heraus, zu behaupten, dass die Forderung
völlig lächerlich ist.
Es kann sein, daß Du Dich damit zu weit aus dem Fenster lehnst.
Kann sein, aber im Gegensatz zu den meisten Leuten schreibe ich meine
Grundlagen dazu und wenns geht auch noch einen Link. Ich hätte auch
nciht geschrieben, wenn hier nicht zwei ziemlcih demotivierende Beiträge
von offenbar fachfremden ohne einen entsprechenden Hinweis gestanden hätten.
Post by Martin Gerdes
ACK. Allerdings hätte die Mieterin die Pflicht gehabt, Schäden an der
Küche dem Vermieter zu melden und er selbst hätte nicht nur die Pflicht,
sondern auch das Recht gehabt, die Schäden so zu beseitigen, wie er es
für richtig hält.
Stimmt, das schließt aber nur Ansprüche der Mieterin aus und
schlimmstenfalls ...
Post by Martin Gerdes
War es denn kaputt? Die Mieterin sagt es. Kann es nicht sein, daß sie
den alten Kühlschrank (nehme ich mal an) aus anderen Gründen
ausgetauscht hat (vielleicht war er auch kaputt, weil sie ihn
kaputtgemacht hat).
Nachdem das Beweisstück weg ist, läßt sich das nun nicht mehr
beurteilen.
... müsste sie dann den Schaden ersetzen, der dem Vermieter entstanden
ist. Das ist der Wert des kaputten Gerätes bzw. ggf. der gleichwertiges
Ersatz des reparierten Gerätes - vermutete Reparaturkosten.
Selbst wenn man letztere mangels anderer Beweise als nahe 0 annimmt, ist
das vermutlich weit entfernt von den Neuanschaffungen. Wenn die nicht so
toll sind, kann es die einfachste Lösung für den Mieter sein, sie
dazulassen. Mit "Die sind jetzt meine, lassen Sie die da, wenn Sie
ausziehen" ist es aber jedenfalls nciht einfach so getan.
Martin Gerdes
2011-08-03 19:00:11 UTC
Permalink
Post by Vito Schumacher
Post by Martin Gerdes
Post by Vito Schumacher
IANAL, aber ich nehme mir heraus, zu behaupten, dass die Forderung
[des Vermieters, die vor 2 Jahren angeschafften Küchengeräte (welche?)
beim Auszug stehen zu lassen]
Post by Vito Schumacher
Post by Martin Gerdes
Post by Vito Schumacher
völlig lächerlich ist.
Es kann sein, daß Du Dich damit zu weit aus dem Fenster lehnst.
Kann sein, aber im Gegensatz zu den meisten Leuten schreibe ich meine
Grundlagen dazu und wenns geht auch noch einen Link. Ich hätte auch
nich geschrieben, wenn hier nicht zwei ziemlich demotivierende Beiträge
von offenbar Fachfremden ohne einen entsprechenden Hinweis gestanden hätten.
Dunkel ist Deiner Rede Sinn. Ich verstehe den obigen Abschnitt nicht.
Post by Vito Schumacher
Post by Martin Gerdes
ACK. Allerdings hätte die Mieterin die Pflicht gehabt, Schäden an der
Küche dem Vermieter zu melden und er selbst hätte nicht nur die Pflicht,
sondern auch das Recht gehabt, die Schäden so zu beseitigen, wie er es
für richtig hält.
Stimmt, das schließt aber nur Ansprüche der Mieterin aus und
schlimmstenfalls ...
Post by Martin Gerdes
War es denn kaputt? Die Mieterin sagt es. Kann es nicht sein, daß sie
den alten Kühlschrank (nehme ich mal an) aus anderen Gründen
ausgetauscht hat (vielleicht war er auch kaputt, weil sie ihn
kaputtgemacht hat).
Nachdem das Beweisstück weg ist, läßt sich das nun nicht mehr
beurteilen.
... müsste sie dann den Schaden ersetzen, der dem Vermieter entstanden
ist.
Stimmt. Das hatte ich so geschrieben.
Post by Vito Schumacher
Das ist der Wert des kaputten Gerätes bzw. ggf. der gleichwertiges
Ersatz des reparierten Gerätes - vermutete Reparaturkosten.
Das ist unrealistisch, und auch die Gerichte sehen das so. Wenn die
Reparaturkostenschätzung den Restwert eines Geräts übersteigen, ist es
ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich hatte schon geschrieben, daß der Vermieter sehr wohl verlangen darf,
daß ausgetauschte Küchengeräte (es wäre schön, man wüßte, um welche
Geräte es sich handelt) beim Auszug stehenbleiben, er dafür aber einen
Ausgleich Neu für Alt leisten muß.
Post by Vito Schumacher
Selbst wenn man letztere [die Reparaturkosten?] mangels anderer Beweise
als nahe 0 annimmt, ist das vermutlich weit entfernt von den
Neuanschaffungen.
Dunkel ist Deiner Worte Sinn.
Post by Vito Schumacher
Wenn die
die Neuanschaffungen?
Post by Vito Schumacher
nicht so toll sind, kann es die einfachste Lösung für den
Mieter sein, sie dazulassen. Mit "Die sind jetzt meine, lassen Sie
die da, wenn Sie ausziehen" ist es aber jedenfalls nicht einfach
so getan.
Sondern?
Womit ist es denn getan?
Martin Gerdes
2011-08-03 10:00:02 UTC
Permalink
Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Das dürfte unwirksam sein. Was in der Wohnung installiert ist, wird
mitvermieter und fällt in die Zuständigkeit des Vermieters.

Ja, ich weiß, daß sich viele Vermieter mit Sprüchen wie oben aus der
Verantwortung für die Reparaturen schleichen wollen.
Post by Bettina
Vor ca. 2 Jahren habe ich einige Küchengeräte (weil sie kaputt waren)
gegen neue ausgetauscht.
Strategischer Fehler. Du hättest das unbedingt dem Vermieter melden
müssen (sinnvollerweise auf beweisbare Art). Prinzipiell hätte der die
Geräte auch ersetzen müssen. Hätte er es aber nicht getan, hättest Du
irgendwas mit dem Kühlschrank machen müssen und wärest letztlich nicht
umhingekommen, Dir selbst einen zu kaufen und dafür logischerweise den
alten zu entsorgen. Einen kaputten Kühlschrank hebt man nicht im Keller
für spätere Re-Installation auf.

Hättest Du das so gemacht, wärest Du sicher aus dem Schneider, und es
wäre klar gewesen, daß Dir das neu angeschaffte Gerät gehört und Du es
beim Auszug auch mitnehmen darfst.
Post by Bettina
Diese möchte ich natürlich bei meinem Auszug mitnehmen.
Um welche Geräte geht es überhaupt?
Um wieviel Geld geht es überhaupt?
Lohnt sich in letzter Konsequenz dafür ein Rechtsstreit?
Post by Bettina
Der Vermieter hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß
die Küche mit drin war und ich deshalb die neuen Geräte drin lassen
muss.
... und er Dir eine Entschädigung zu zahlen hat, denn er bekommt für
vermutlich abgeschriebene alte und defekte Küchengeräte (Wert vermutlich
0) Geräte, die erst 2 Jahre alt sind.

Ich würde ein Küchengerät mit 10 Jahren Lebensdauer ansetzen (obwohl
mein Kühlschrank schon älter ist und immer noch funktioniert). Demgemäß
wäre ein 2 Jahre altes Gerät noch 80% seines Kaufpreises wert.

Kannst Du den Kauf noch belegen?
Post by Bettina
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Diese Klausel ist fraglich wirksam, aber sie belegt, daß eine Küche in
der Wohnung war (was heißt, daß sie mitvermietet wurde).
Post by Bettina
Muß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?
Ja. Allerdings muß der Vermieter Dir den Restwert angemessen auszahlen.

(Aus Mietersicht würde ich sogar sagen, daß er Dir den Kaufpreis
erstatten muß, denn er hat die Küche mitvermietet und wäre verpflichtet
gewesen, Dir gleich nach dem Defekt der Geräte neue hinzustellen bzw.
die alten reparieren zu lassen. Das kriegst Du vor Gericht aber
vermutlich nicht durch, auch hast Du Fehler im Verfahren gemacht.)
Post by Bettina
Vielen Dank im Voraus!
Viel Glück und viel Erfolg!


PS: Du schreibst nicht, um welche Geräte es im einzelnen geht. Ich
vermute, ein Kühlschrank ist dabei. Sieh es positiv: Ein Kühlschrank
kostet nicht die Welt, der Umzug desselben aber kostet was und er kann
dabei beschädigt werden. Wenn der Vermieter Dir (was er eigentlich muß,
was Du ggf. aber herausklagen mußt) einen Großteil des Kaufpreises
erstattet, kaufst Du Dir in der neuen Wohnung halt einen neuen
Kühlschrank und kommst mit nur mäßigem finanziellen Schaden aus der
Sache heraus.
Stefan Schmitz
2011-08-05 20:23:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Bettina
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Diese Klausel ist fraglich wirksam,
Du meinst, die Wirksamkeit ist fraglich? Oder sollte da "fraglos
(un)wirksam" stehen?
Post by Martin Gerdes
aber sie belegt, daß eine Küche in
der Wohnung war (was heißt, daß sie mitvermietet wurde).
Sehe ich genau gegenteilig.
Mit dieser Klausel verdeutlicht der Vermieter, dass er mit der Küche nix zu
tun haben will, sie also nicht mitvermietet. Die mündliche Vereinbarung "die
steht nur so da" wird damit bekräftigt.
Martin Gerdes
2011-08-06 20:00:49 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Gerdes
Post by Bettina
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Diese Klausel ist fraglich wirksam,
aber sie belegt, daß eine Küche in
der Wohnung war (was heißt, daß sie mitvermietet wurde).
Sehe ich genau gegenteilig.
Mit dieser Klausel verdeutlicht der Vermieter, dass er mit der Küche nix zu
tun haben will, sie also nicht mitvermietet. Die mündliche Vereinbarung "die
steht nur so da" wird damit bekräftigt.
Was sollen wir uns einen Kopf um ein Problem einer OP machen, die sich
nach Absetzen ihres Köderpostings wieder verabschiedet hat?
Dorothee Hermann
2011-08-06 21:02:22 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Was sollen wir uns einen Kopf um ein Problem einer OP machen, die sich
nach Absetzen ihres Köderpostings wieder verabschiedet hat?
Vielleicht hat sie sich kundig machen wollen und einfach nur mitgelesen?

Etwas Ahnung von der Materie hat sie sicherlich:
http://de.nntp2http.com/etc/beruf/selbstaendig/2009/01/99ec71671e35712b6d83cf79573f2b73.html


Dorothee
Martin Gerdes
2011-08-08 19:00:03 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Martin Gerdes
Was sollen wir uns einen Kopf um ein Problem einer OP machen, die sich
nach Absetzen ihres Köderpostings wieder verabschiedet hat?
Vielleicht hat sie sich kundig machen wollen und einfach nur mitgelesen?
Mag sein.

Auf die Frage, um welche Geräte es sich handelt, hätte sie aber schon
wohl antworten dürfen.

Andreas M. Kirchwitz
2011-08-04 01:05:36 UTC
Permalink
Post by Bettina
Vor ca. 5 Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich
gerade gekündigt habe. In der Wohnung war eine alte Küche mit alten
Küchengeräten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, daß die Küche nur so
drin steht und nicht Teil des Vertrages ist.
Hast Du Zeugen dafür, die damals dabei waren? Freund? Freundin? Eltern?
Gibt es ein Übergabeprotokoll für die Küchengeräte? Welche Geräte waren
das genau? Wie alt waren die Geräte? In welchem Zustand waren sie?
Post by Bettina
Vor ca. 2 Jahren habe ich einige Küchengeräte (weil sie kaputt waren)
gegen neue ausgetauscht. Diese möchte ich natürlich bei meinem Auszug
mitnehmen. Der Vermieter hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß
die Küche mit drin war und ich deshalb die neuen Geräte drin lassen
muss.
Für die Zukunft merken: Vorher mit dem Vermieter schriftlich
vereinbaren, wie man so eine Situation zu regeln gedenkt.
Post by Bettina
"Reparaturen und Wartungen an den Küchengeräten gehen zu Lasten des
Mieters".
Bis zu einer gewissen Grenze mag das zulässig sein, aber der
Mieter muss beim Auszug dem Vermieter nicht wesentlich mehr
zurückgeben, als er damals gemietet hat.

Natürlich ist es schwierig, solch einen "Wertzuwachs" zu
bewerten und fair auszugleichen. Beide Seiten tragen hier
ein gewisses Risiko. Den perfekten Ausgleich gibt es nicht.

Lohnt sich ein Rechtsstreit? Siehst Du eine Chance, mit Deinem
Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden? Du weißt ja
nun, dass Du nicht jede Kröte schlucken musst, aber dass Du
auch keine optimalen Karten hast. Da wird man möglicherweise
einen akzeptablen Kompromiss finden können.
Post by Bettina
Muß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?
Nein, aber wenn die alten Geräte Teil der Mietsache waren und
Du nicht glaubhaft belegen kannst, dass sie kaputt waren oder
ihr Alter unangemessen hoch war, musst Du im ungünstigsten
Fall zumindest den Wert ersetzen, den sie heute noch hätten,
wären sie nicht kaputtgegangen und hättest Du nix Neues gekauft.
Viel kann das vermutlich nicht sein, sofern das nicht gerade
Miele-Geräte waren ...

Grüße, Andreas
Armin Wolf
2011-08-05 12:36:08 UTC
Permalink
Post by Bettina
Muß ich jetzt tatsächlich meine neuen Geräte drin lassen?
Definitiv nein,

aber... Du solltest funktionierende Geräte, die zur Einrichtung
passen übergeben.

also: (ohne VM zu informieren)

Deine Geräte raus, und ersetzen durch funktionierende Gebraucht-
geräte, ab besten vergleichbar mit den ehemals vorhandenen.
(Foto?)

Alles andere gibt nur Scherrereien.
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