Discussion:
Wasserzähler ablesen
(zu alt für eine Antwort)
Philipp Steinau
2005-11-12 22:53:37 UTC
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Hallo,
wie jedes Jahr steht wieder die Ablesung der Wasserzähler durch den
Hausmeister an.

Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.

Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.

Ich bin mir sehr sicher, dass das so nicht rechtens ist - nur wo stehts?
Soweit ich weiß, muss zum Betreten der Wohnung doch eine Terminabsprache
mit dem Mieter getroffen werden. Das ist hier nicht gegeben.

Gegoogelt habe ich - aber wohl mit den falschen Begriffen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Gruß
Philipp
Martin Gerdes
2005-11-12 23:00:03 UTC
Permalink
Post by Philipp Steinau
wie jedes Jahr steht wieder die Ablesung der Wasserzähler durch den
Hausmeister an.
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
Wie soll das gehen? Hat der Hausmeister etwa einen SCHLÜSSEL für die
Wohnung?

Wenn ja, solltest Du die Chose zum Anlaß nehmen, den Zylinder auszutauschen.
Baumärkte gibts ja wohl bei Euch in der Gegend.

(Bei uns ist es seit Jahren üblich, die Zählerstände selbst abzulesen und an
die Stadtwerke zu melden).
--
Martin Gerdes
Matthias G.
2005-11-13 11:11:27 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Wenn ja, solltest Du die Chose zum Anlaß nehmen, den Zylinder auszutauschen.
Baumärkte gibts ja wohl bei Euch in der Gegend.
(Bei uns ist es seit Jahren üblich, die Zählerstände selbst abzulesen und an
die Stadtwerke zu melden).
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
Juergen Klein
2005-11-13 13:15:57 UTC
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Hallo, Matthias G.
Post by Matthias G.
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
Ja, ich mache das auch so. Wenn die Meßwerte einigermaßen
plausibel (=ungefähr gleichbleibend) sind, geht das in Ordnung.

Wenn die daran Zweifel haben bzw. nach größeren Zeitabständen
lesen die trotzdem nochmal selbst ab.

Zu niedrige Werte anzugeben bringt ja nichts, weil Du dann spätestens
beim Auszug oder beim nächsten Tausch der Wasseruhr sehr viel
nachzahlen müßtest.
--
Jürgen
Walter
2005-11-15 07:25:56 UTC
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Post by Juergen Klein
Post by Matthias G.
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
Ja, ich mache das auch so. Wenn die Meßwerte einigermaßen
plausibel (=ungefähr gleichbleibend) sind, geht das in Ordnung.
Vermute Missverständnis:

Du hast einen Wasserzähler der Stadtwerke, bist also deren Kunde.

OP und Matthias haben m.E. private Wohnungszähler. Also
Stadtwerke-Zähler am Hausanschluss fürs ganze Haus, Verteilung dieses
Zählerstandes / Rechnungsbetrags auf die Wohnungen privat intern. Und
das soll der Hausmeister ablesen.
Evtl. gehts auch um den Warmwasserzähler, aber egal, da die Frage ja
um den Wohnungszugang geht.


Zum OP:
Mal bei der Verwaltung nachfragen ob man den Zählerstand nicht einfach
selber ablesen kann. Wenn sie pampig werden den Nachweis verlangen dass
er tagsüber an einem bestimmten Tag da sein muss. Gibts nämlich
nicht, nur allgemeine Pflicht Zugang zu gewähren, während der
üblichen Arbeitszeit, nach vorheriger Anmeldung, zumutbar, etc.
Was viele Verwalter einfach in die angebliche Pflicht umformulieren
dass alle Hausbewohner an einem bestimmten Tag anzutreten haben oder
irgendwem den Schlüssen geben müssen.
Also der Verwaltung klar sagen wenn man an diesem Tag keine Zeit hat
und auch kein Nachbar des geringsten Misstrauens verfügbar ist.
Allerdings verbunden mit der Bereitschaft zu einer vernünftigen
terminabsprache, also nicht "nach 22 Uhr".


Walter
Kurt Guenter
2005-11-14 21:09:51 UTC
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Post by Matthias G.
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
ja, sogar über Internet.

Es gibt etliche Versorgungsunternehmen, die direkt mit den
Mietern/Eigentümern abrechnen, incl. Abwasser.
Matthias G.
2005-11-14 23:18:35 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Matthias G.
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
ja, sogar über Internet.
Es gibt etliche Versorgungsunternehmen, die direkt mit den
Mietern/Eigentümern abrechnen, incl. Abwasser.
bei uns sperren sich die stadtwerke den hauszähler gegen einzelne wohnungszähler
zu tauschen, deshalb war meine frage eher rhetorisch zu verstehen.

in allen mir bekannten gemeinden wird das abwasser aber kommunal über die
grundbesitzabgaben erhoben, was hat der versorger denn damit zu tun (ausser
jetzt den verbrauch zu nennen)?
Martin Gerdes
2005-11-15 17:00:05 UTC
Permalink
Post by Matthias G.
Post by Kurt Guenter
Post by Matthias G.
du meldest den wohnungswasserzähler an die stadtwerke???
ja, sogar über Internet.
Es gibt etliche Versorgungsunternehmen, die direkt mit den
Mietern/Eigentümern abrechnen, incl. Abwasser.
in allen mir bekannten gemeinden wird das abwasser aber kommunal über die
grundbesitzabgaben erhoben,
Auch ich wohne offenbar in einer Dir nicht bekannten Gemeinde.
Post by Matthias G.
was hat der versorger denn damit zu tun (ausser jetzt den
verbrauch zu nennen)?
Bei uns wird Abwasser über den Wasserversorger abgerechnet (und
Tastaturen gibts im lokalen Mediamarkt).
--
Martin Gerdes
Kurt Guenter
2005-11-16 21:04:36 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Tastaturen gibts im lokalen Mediamarkt).
sollte aber eine mit funktionierender GrossMach-Taste sein!
Martin Gerdes
2005-11-17 17:00:06 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Tastaturen gibts im lokalen Mediamarkt.
sollte aber eine mit funktionierender GrossMach-Taste sein!
... eine mit einer Großmachtaste, die auch auf Buchstaben wirkt.

Verblüffenderweise fallen diese Umschalttasten ja immer nur fürs
Großmachen von Buchstaben aus. Für die Sondertasten funktionieren
sie in der Regel weiter, dafür allerdings prellen diese Tasten in
diesen Fällen meistens !!!!!

Der Mediziner nennt so etwas ein "Syndrom" (mehrere, stets gemeinsam
auftretende Symptome): Selektiver Ausfall der Umschalttasten nur für
Buchstaben in Verbindung mit prellenden !- und ?-Tasten.

Morbus Namosi Antisperm?
--
Martin Gerdes
Kurt Guenter
2005-11-16 21:03:38 UTC
Permalink
Post by Matthias G.
bei uns sperren sich die stadtwerke den hauszähler gegen einzelne wohnungszähler
zu tauschen,
sie könnten guten Umsatz damit generieren und die Kunden sind
gebunden.
Post by Matthias G.
in allen mir bekannten gemeinden wird das abwasser aber kommunal über die
grundbesitzabgaben erhoben,
hier gibts die Möglichkeit, dass die Stadt an die Stadtwerke meldet
und die das Abwasser mit abrechnet. Eine Rechnung weniger.

Früher musste man immer den Vorjahresverbrauch an die Stadt bezahlen.
jetzt zahlt man den aktuellen Verbrauch an die Stadtwerke.
Post by Matthias G.
was hat der versorger denn damit zu tun (ausser
jetzt den verbrauch zu nennen)?
nix,. er kann es aber als Service mit anbieten.
unknown
2005-11-13 07:29:39 UTC
Permalink
Post by Philipp Steinau
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
das ist durchaus so üblich, im Beisein des Mieters oder einer
Vertrauensperson , hätte ich auch kein Problem damit.
Post by Philipp Steinau
Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
dazu benötigt er einen Wohnungsschlüssel und denn würde ich nicht so
einfach an jeden Hausmeister weitergeben, auch als Hausmeister würde
es mir sehr schwerfallen, Wohnungsschlüssel einfach so anzunehmen,
Vertrauen muss da wirklich auf beiden Seiten sehr groß sein.

Rechtlich ist die Sache ohnehin klar, ohne Einverständnis des Mieters
darf der Vermieter keinen Schlüssel für derartige Fälle zurückhalten
bzw. verlangen.
Post by Philipp Steinau
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.
das ist durchaus verständlich in einer großen Wohnanlage oder auch in
einem Mietshaus. Der Hausmeister hat sicherlich auch noch andere
Tätigkeiten.
Post by Philipp Steinau
Ich bin mir sehr sicher, dass das so nicht rechtens ist - nur wo stehts?
Soweit ich weiß, muss zum Betreten der Wohnung doch eine Terminabsprache
mit dem Mieter getroffen werden. Das ist hier nicht gegeben.
doch man bietet dir doch einen Termin an, in der Praxis lässt sich ja
im Normalfall auch etwas regeln, z.B. du pinnst den aktuellen
Zählerstand an deine Wohnungstür oder bittest deinen Nachbarn um
Weitergabe des Zählerstandes (so halte ich es seit Jahren).

Zumindest bei vielen Vermietern ist ein 2ter Ablesetermin dann extra
kostenplichtig und ihmo so auch rechtens. Kommt sicher auf den Vertrag
an.


Gruß Thomas


Zuerst hatten wir kein Glück,
und dann kam auch noch Pech dazu.
Jochen Grebing
2005-11-13 17:41:56 UTC
Permalink
Hallo!
Post by unknown
Post by Philipp Steinau
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
das ist durchaus so üblich, im Beisein des Mieters oder einer
Vertrauensperson , hätte ich auch kein Problem damit.
Meiner Meinung nach kommt es auch ein bisschen auf den Zeitraum zwischen
Benachrichtigung und Ablesung an. Z.B. kam bei meiner Freundin die
Benachrichtigung für's Heizungsablesen am Donnerstag für das Ablesen am
Dienstag. Das sind zwei Werktage und somit etwas arg wenig. Wenn man nun just
an dem Tag zur entsprechenden Zeit einen Termin hat (hier der Fall), ist es
äußerst schwierig da noch etwas zu ändern. Ich empfinde das als Frechheit,
denn es kann kein Problem sein, den Ablesetermin wenigstens 2 Wochen im Voraus
bekannt zu geben.
Post by unknown
Post by Philipp Steinau
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.
das ist durchaus verständlich in einer großen Wohnanlage oder auch in
einem Mietshaus. Der Hausmeister hat sicherlich auch noch andere
Tätigkeiten.
Ich als Mieter habe zu den entsprechenden Zeiten (z.B. von 16 bis 19 Uhr) auch
noch andere wichtige Tätigkeiten zu erledigen, z.B. meinem Beruf nachzugehen.
Post by unknown
Zumindest bei vielen Vermietern ist ein 2ter Ablesetermin dann extra
kostenplichtig und ihmo so auch rechtens. Kommt sicher auf den Vertrag
an.
Das wird zwar so gehandhabt, aber ich meine mich an ein Urteil zu erinnern,
dass das nicht rechtens sei. Leider weiß ich nicht mehr wann und wo ich davon
gelesen habe und was da genau stand :(

Einen schönen Abend noch,
Jochen.
Karl-Heinz Krause
2005-11-13 10:51:33 UTC
Permalink
Post by Philipp Steinau
Hallo,
wie jedes Jahr steht wieder die Ablesung der Wasserzähler durch den
Hausmeister an.
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.
lies den Zählerstand selber ab, mach ein Post-it mit Zählernummer, Datum
und Zählerstand an die Tür und fertig.

KH
oliver becker
2005-11-13 13:28:09 UTC
Permalink
On Sun, 13 Nov 2005 11:51:33 +0100, Karl-Heinz Krause
Post by Karl-Heinz Krause
lies den Zählerstand selber ab, mach ein Post-it mit Zählernummer, Datum
und Zählerstand an die Tür und fertig.
Genau. So würde ich das auch machen....

so long
oli

++++ MTV, get off the air! ++++
Videos: 600 Punk/HC-Shows unter http://www.punkvideos.de
Philipp Steinau
2005-11-16 12:56:11 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
vielen Dank für die interessanten Antworten.
Ich würde die Situation jetzt über die vorgeschlagene Methode per Zettel
an der Tür lösen.
Allerdings werde ich aus anderen Gründen doch zuhause sein - also zu
früh Gedanken gemacht :-)

Gruß
Philipp
Gerald Sendner
2005-11-16 18:52:30 UTC
Permalink
Hallo

Dasselbe haben wir hier im Haus auch anstehen. Wenn man nicht da ist,
bietet die Ablesefirma einen kostenpflichtigen Termin an. - Bis ich
mal gesehen haben, dass meine Nachbarin einen Zettel mit Zählernummer
und Verbrauchswert an ihrer Türe kleben hatte. So habe ich es auch
gemacht und scheinbar wird das von der Firma akzeptiert. - Was nur
seltsam ist: Warum bietet die Firma diese Möglichkeit nicht offiziell
an?

Gerald
Martin Gerdes
2005-11-17 17:00:06 UTC
Permalink
Post by Gerald Sendner
Dasselbe haben wir hier im Haus auch anstehen. Wenn man nicht da ist,
bietet die Ablesefirma einen kostenpflichtigen Termin an. - Bis ich
mal gesehen haben, dass meine Nachbarin einen Zettel mit Zählernummer
und Verbrauchswert an ihrer Türe kleben hatte. So habe ich es auch
gemacht und scheinbar wird das von der Firma akzeptiert. - Was nur
seltsam ist: Warum bietet die Firma diese Möglichkeit nicht offiziell
an?
Man nennt solche Vorgehensweisen "buchhalterische Lösungen".

Den Zählerstand auf diese Weise zu melden, ist rechtlich nicht 100%
wasserdicht. In aller Regel jedoch werden derart gemeldete Zählerstände
korrekt sein, was der Versorger anhand von Durchschnittswerten
überprüft. In dem einen Fall von vielleicht hundert, in dem es zu
Unklarheiten oder Unstimmigkeiten kommt, kann man immer noch einen
Mitarbeiter hinschicken, der sich von der Lage vor Ort eigenäugig
versichert. Die 99 Fälle mit dem Zettel an der Tür (die gegenüber einer
Mitarbeiterablesung massiv Kosten sparen) rechtfertigen rechnerisch die
Inkaufnahme einzelner Reklamationsfälle (die abzuarbeiten teuer ist).

Per saldo spart der Versorger mit dieser Vorgehensweise dennoch Geld.
--
Martin Gerdes
Dirk Moebius
2005-11-17 16:02:26 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Gerald Sendner
Dasselbe haben wir hier im Haus auch anstehen. Wenn man nicht da ist,
bietet die Ablesefirma einen kostenpflichtigen Termin an. - Bis ich
mal gesehen haben, dass meine Nachbarin einen Zettel mit Zählernummer
und Verbrauchswert an ihrer Türe kleben hatte. So habe ich es auch
gemacht und scheinbar wird das von der Firma akzeptiert. - Was nur
seltsam ist: Warum bietet die Firma diese Möglichkeit nicht offiziell
an?
Man nennt solche Vorgehensweisen "buchhalterische Lösungen".
Den Zählerstand auf diese Weise zu melden, ist rechtlich nicht 100%
wasserdicht. In aller Regel jedoch werden derart gemeldete Zählerstände
korrekt sein, was der Versorger anhand von Durchschnittswerten
überprüft. In dem einen Fall von vielleicht hundert, in dem es zu
Unklarheiten oder Unstimmigkeiten kommt, kann man immer noch einen
Mitarbeiter hinschicken, der sich von der Lage vor Ort eigenäugig
versichert. Die 99 Fälle mit dem Zettel an der Tür (die gegenüber einer
Mitarbeiterablesung massiv Kosten sparen) rechtfertigen rechnerisch die
Inkaufnahme einzelner Reklamationsfälle (die abzuarbeiten teuer ist).
Per saldo spart der Versorger mit dieser Vorgehensweise dennoch Geld.
Vor allem, weil spätestens beim Auszug oder Zählerwechsel sowieso die
'echten' Werte auf den Tisch kommen. Wer vorher beständig zu wenig
angibt, zahlt dann eben später drauf...


Dirk
--
Frauen wählen links und behindern somit den natürlich Drang des Mannes zur
Freiheit.
Deinos Dionysos in <***@neuercomputer>
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