Philipp Steinau
2005-11-12 22:53:37 UTC
Hallo,
wie jedes Jahr steht wieder die Ablesung der Wasserzähler durch den
Hausmeister an.
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.
Ich bin mir sehr sicher, dass das so nicht rechtens ist - nur wo stehts?
Soweit ich weiß, muss zum Betreten der Wohnung doch eine Terminabsprache
mit dem Mieter getroffen werden. Das ist hier nicht gegeben.
Gegoogelt habe ich - aber wohl mit den falschen Begriffen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Gruß
Philipp
wie jedes Jahr steht wieder die Ablesung der Wasserzähler durch den
Hausmeister an.
Die Mieter wurden daher informiert, dass am Tag X im Zeitraum zwischen
13 und 15 Uhr der Hausmeister die Wohnung betreten müsse, um den Zähler
abzulesen.
Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause ist, soll dem Hausmeister
schriftlich sein Einverständnis geben, dass dieser auch in Abwesenheit
des Mieters den in der Mietwohnung angebrachten Wasserzähler ablesen
darf.
Individuelle Terminabsprachen seien laut Aussage nicht möglich.
Ich bin mir sehr sicher, dass das so nicht rechtens ist - nur wo stehts?
Soweit ich weiß, muss zum Betreten der Wohnung doch eine Terminabsprache
mit dem Mieter getroffen werden. Das ist hier nicht gegeben.
Gegoogelt habe ich - aber wohl mit den falschen Begriffen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Gruß
Philipp