Alexander Goetzenstein
2019-01-03 21:28:35 UTC
Hallo,
ein Vermieter sprach mich gerade an: ein Mieter hat seit vielleicht zehn
Jahren ein Motorrad auf den Hinterhof abgestellt, abgedeckt und
-vielleicht aus Geldmangel- nicht mehr genutzt. Seit dieser Zeit ist es
auch nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen. Zwar wurde das Lagern des
alten Motorrades lange Zeit stillschweigend geduldet, aber seit etwa
einem Jahr mahnt der Vermieter bei dem Mieter, dem das Fahrzeug gehört,
dessen Entfernung an, was dieser auch mehrfach zugesagt hatte; zuletzt
wollte er das Fahrzeug bis zum Jahresende vom Hof entfernen.
Dies ist wieder einmal nicht geschehen, und so fragt sich (und mich) der
Vermieter, welche Möglichkeiten er hätte, die Entfernung durchzusetzen.
Der Vermieter selbst wird wohl besser nicht Hand anlegen (jedenfalls
habe ich ihm davon abgeraten), und auch bei der Zurückhaltung der
Auszahlung eines Guthabens des Mieters aus Miete und Betriebskosten bin
ich nicht sicher, ob das letztlich statthaft wäre.
Welche juristisch sicheren und praktikablen Möglichkeiten könnte man dem
Vermieter empfehlen?
ein Vermieter sprach mich gerade an: ein Mieter hat seit vielleicht zehn
Jahren ein Motorrad auf den Hinterhof abgestellt, abgedeckt und
-vielleicht aus Geldmangel- nicht mehr genutzt. Seit dieser Zeit ist es
auch nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen. Zwar wurde das Lagern des
alten Motorrades lange Zeit stillschweigend geduldet, aber seit etwa
einem Jahr mahnt der Vermieter bei dem Mieter, dem das Fahrzeug gehört,
dessen Entfernung an, was dieser auch mehrfach zugesagt hatte; zuletzt
wollte er das Fahrzeug bis zum Jahresende vom Hof entfernen.
Dies ist wieder einmal nicht geschehen, und so fragt sich (und mich) der
Vermieter, welche Möglichkeiten er hätte, die Entfernung durchzusetzen.
Der Vermieter selbst wird wohl besser nicht Hand anlegen (jedenfalls
habe ich ihm davon abgeraten), und auch bei der Zurückhaltung der
Auszahlung eines Guthabens des Mieters aus Miete und Betriebskosten bin
ich nicht sicher, ob das letztlich statthaft wäre.
Welche juristisch sicheren und praktikablen Möglichkeiten könnte man dem
Vermieter empfehlen?
--
Gruß
Alex
Gruß
Alex