Marc Haber
2021-12-09 08:45:24 UTC
Hallo,
nehmen wir mal an, ein elektrischer, großenrRolladen in einer
Mietwohnung geht kaputt. Der Mietvertrag besteht seit 25 Jahren, der
Rolladen selbst ist locker 30 Jahre alt. Laut Aussage der Servicefirma
ist der Rolladen mangels Ersatzteilen nicht mehr reparierbar sondern
muss vollständig erneuert werden (Kosten im mittleren vierstelligen
Bereich).
Nehmen wir nun mal an, dass ein gewisses Verschulden seitens des
Mieters für den Schaden besteht. Das ist im konkreten Fall zwar
diskutierbar, aber wenn der Mieter nicht Schuld ist ist der schwarze
Peter klar beim Vermieter (Mietsage, ordnungsgemäßer Zustand bla), das
ist juristisch uninteressant.
Darf sich der Vermieter hier freuen und die Kosten für die
Kompletterneuerung des Rolladens auf den Mieter abwälzen, oder kann
man hier davon ausgehen, dass die Kosten in irgend einer Form zu
teilen sind, weil der Rolladen alles andere als neu war und sowieso
früher oder später kaputtgegangen wäre?
Grüße
Marc
nehmen wir mal an, ein elektrischer, großenrRolladen in einer
Mietwohnung geht kaputt. Der Mietvertrag besteht seit 25 Jahren, der
Rolladen selbst ist locker 30 Jahre alt. Laut Aussage der Servicefirma
ist der Rolladen mangels Ersatzteilen nicht mehr reparierbar sondern
muss vollständig erneuert werden (Kosten im mittleren vierstelligen
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Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
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