Discussion:
Reparatur / Austuasch technischer Einrichtungen - Zeitwert oder Neuwert?
(zu alt für eine Antwort)
Marc Haber
2021-12-09 08:45:24 UTC
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Hallo,

nehmen wir mal an, ein elektrischer, großenrRolladen in einer
Mietwohnung geht kaputt. Der Mietvertrag besteht seit 25 Jahren, der
Rolladen selbst ist locker 30 Jahre alt. Laut Aussage der Servicefirma
ist der Rolladen mangels Ersatzteilen nicht mehr reparierbar sondern
muss vollständig erneuert werden (Kosten im mittleren vierstelligen
Bereich).

Nehmen wir nun mal an, dass ein gewisses Verschulden seitens des
Mieters für den Schaden besteht. Das ist im konkreten Fall zwar
diskutierbar, aber wenn der Mieter nicht Schuld ist ist der schwarze
Peter klar beim Vermieter (Mietsage, ordnungsgemäßer Zustand bla), das
ist juristisch uninteressant.

Darf sich der Vermieter hier freuen und die Kosten für die
Kompletterneuerung des Rolladens auf den Mieter abwälzen, oder kann
man hier davon ausgehen, dass die Kosten in irgend einer Form zu
teilen sind, weil der Rolladen alles andere als neu war und sowieso
früher oder später kaputtgegangen wäre?

Grüße
Marc
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Elmar Haneke
2021-12-09 12:01:22 UTC
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Wahrscheinlich wird er im Streitfall gar nichts bekommen, weil die
wirtschaftliche Lebensdauer schon abgelaufen ist.
https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm
Da ist von "restlicher Lebensdauer" die Rede, es muss also geschätzt werden,
wie lange der Rolladen wohl noch ohne die Beschädigungen durch den Mieter
gehalten hätte.

Elmar
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Stefan Schmitz
2021-12-09 13:22:31 UTC
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Post by Elmar Haneke
Wahrscheinlich wird er im Streitfall gar nichts bekommen, weil die
wirtschaftliche Lebensdauer schon abgelaufen ist.
https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm
Da ist von "restlicher Lebensdauer" die Rede, es muss also geschätzt werden,
wie lange der Rolladen wohl noch ohne die Beschädigungen durch den Mieter
gehalten hätte.
Da steht aber auch
"Wirtschaftliche Lebensdauer einer Sache ist überschritten - kein
Schadenersatz an Vermieter"
Elmar Haneke
2021-12-09 12:03:44 UTC
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Darf sich der Vermieter hier freuen und die Kosten für die Kompletterneuerung
des Rolladens auf den Mieter abwälzen, oder kann man hier davon ausgehen,
dass die Kosten in irgend einer Form zu teilen sind, weil der Rolladen alles
andere als neu war und sowieso früher oder später kaputtgegangen wäre?
Der Vermieter wird nicht die ganze Rechnung erstattet bekommen, es wird sich
anrechnen lassen, in wieweit er durch den Austausch bessergestellt wird.

Konkret wird wohl geschätzt, wie viel länger der neue Rolladen im Vergleich zum
bereits gebrauchten halten sollte.

Elmar
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Hans-Jürgen Meyer
2021-12-09 19:37:19 UTC
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Post by Marc Haber
Hallo,
nehmen wir mal an, ein elektrischer, großenrRolladen in einer
Mietwohnung geht kaputt. Der Mietvertrag besteht seit 25 Jahren, der
Rolladen selbst ist locker 30 Jahre alt. Laut Aussage der Servicefirma
ist der Rolladen mangels Ersatzteilen nicht mehr reparierbar sondern
muss vollständig erneuert werden (Kosten im mittleren vierstelligen
Bereich).
Was hat der denn für eine Größe???

Der Rolladenkasten und die Führungschienen müssen eher nicht
ausgetauscht werden. Auszutauschen sind Rollen, Stange, Lamellen, Motor
und Steuerheitheit. Bei einem großem 7m² Rolladen dürfte das bei
Alu-Lamellen, E-Motor, Steuerung unter 1000 Euro kosten. Selbst wenn der
Einbau einen ganzen Tag mit 2 Mann kostet, so sollte das mit max. um die
2.000 Euro kosten.

Ich würde da mal bei einer anderen Firma anfragen...

Hans-Jürgen

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