Discussion:
Baulärm an Wochen- und Samstagen
(zu alt für eine Antwort)
Christian Poll
2010-06-26 20:15:01 UTC
Permalink
Hallo,

das Bundesland, für das meine Anfrage gilt ist Niedersachsen.

In einem kleinen Dorf im Wohngebiet sollen Bauarbeiten durchgeführt
werden. Zwischen welchen Uhrzeiten darf Baulärm verursacht werden?

Von 6:00 bis 22:00 Uhr durchgehend? Oder eher von 8:00 - 20:00 Uhr?

Muss eine Mittagsruhe eingehalten werden? Falls ja, von wann bis wann
gilt diese und wo sind die Ruhezeiten festgelegt, nach denen man sich
richten muss?

Gruss
Christian
Hans Beiger
2010-06-26 20:39:14 UTC
Permalink
Post by Christian Poll
Hallo,
das Bundesland, für das meine Anfrage gilt ist Niedersachsen.
In einem kleinen Dorf im Wohngebiet sollen Bauarbeiten durchgeführt
werden. Zwischen welchen Uhrzeiten darf Baulärm verursacht werden?
Von 6:00 bis 22:00 Uhr durchgehend? Oder eher von 8:00 - 20:00 Uhr?
Muss eine Mittagsruhe eingehalten werden? Falls ja, von wann bis wann
gilt diese und wo sind die Ruhezeiten festgelegt, nach denen man sich
richten muss?
Gruss
Christian
Hallo

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag11.html

Punkt 2.3

Gruß Hans
Stephan Badow
2010-06-27 11:50:35 UTC
Permalink
Post by Christian Poll
Hallo,
das Bundesland, für das meine Anfrage gilt ist Niedersachsen.
Die gesetzlichen Bestimmen gelten im gesamten Bundesgebiet.

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html
Post by Christian Poll
In einem kleinen Dorf im Wohngebiet sollen Bauarbeiten durchgeführt
werden. Zwischen welchen Uhrzeiten darf Baulärm verursacht werden?
Von 6:00 bis 22:00 Uhr durchgehend? Oder eher von 8:00 - 20:00 Uhr?
Weder noch:
Bei gewerblich durchgeführten Lärm gilt als Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr.
"Der durch gewerbliche Bauarbeiten (Arbeiten zur Errichtung, Änderung,
Unterhaltung baulicher Anlagen sowie deren Abbruch) verursachte Lärm wird
als BAULÄRM bezeichnet. Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, sofern sie
von einer Firma durchgeführt werden, fällt ebenfalls in die Kategorie
Baulärm.
Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen, sog.
Heimwerkertätigkeiten. Dieser Lärm ist dem NACHBARSCHAFTSLÄRM zuzuordnen."

http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/baulaerm.html
Post by Christian Poll
Muss eine Mittagsruhe eingehalten werden? Falls ja, von wann bis wann
gilt diese und wo sind die Ruhezeiten festgelegt, nach denen man sich
richten muss?
Eine Mittagsruhe kennt das Gesetz nicht.

S.
Frank Kozuschnik
2010-06-27 12:29:57 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Die gesetzlichen Bestimmen gelten im gesamten Bundesgebiet.
http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html
[...]
Post by Stephan Badow
Bei gewerblich durchgeführten Lärm gilt als Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr.
"[...]
Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen, sog.
Heimwerkertätigkeiten. Dieser Lärm ist dem NACHBARSCHAFTSLÄRM zuzuordnen."
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/baulaerm.html
Die Vorschriften der BImSchV - insbesondere § 7 - gelten allerdings auch
für Nachbarschaftslärm, oder?
Post by Stephan Badow
Eine Mittagsruhe kennt das Gesetz nicht.
Die BImSchV aber schon, wenn auch nur für bestimmte "Gartengeräte".
Stephan Badow
2010-06-27 15:10:06 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Stephan Badow
Die gesetzlichen Bestimmen gelten im gesamten Bundesgebiet.
http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html
[...]
Post by Stephan Badow
Bei gewerblich durchgeführten Lärm gilt als Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr.
"[...]
Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen, sog.
Heimwerkertätigkeiten. Dieser Lärm ist dem NACHBARSCHAFTSLÄRM zuzuordnen."
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/baulaerm.html
Die Vorschriften der BImSchV - insbesondere § 7 - gelten allerdings auch
für Nachbarschaftslärm, oder?
Post by Stephan Badow
Eine Mittagsruhe kennt das Gesetz nicht.
Die BImSchV aber schon, wenn auch nur für bestimmte "Gartengeräte".
NACHBARSCHAFTSLÄRM:

Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen.
Hinweise finden sich in Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in
Regelungen der Kommunen oder auch in Hausordnungen.
In bestimmten Fällen kann auch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906 und § 1004)
Anwendung finden.
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/nachbarschaftslaerm.html

Beispiel Berlin:
http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/laerm/limschg.shtml
Beispiel NRW:
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/immissionsschutz/immissionsschutzgesetz/index.php
Beispiel BW: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/349/

Niedersachsen ist mir auf die Schnelle nicht bekannt!


S.
Frank Kozuschnik
2010-06-27 16:40:39 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Post by Frank Kozuschnik
Post by Stephan Badow
Die gesetzlichen Bestimmen gelten im gesamten Bundesgebiet.
http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html
[...]
Post by Stephan Badow
Bei gewerblich durchgeführten Lärm gilt als Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr.
"[...]
Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen, sog.
Heimwerkertätigkeiten. Dieser Lärm ist dem NACHBARSCHAFTSLÄRM zuzuordnen."
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/baulaerm.html
Die Vorschriften der BImSchV - insbesondere § 7 - gelten allerdings
auch für Nachbarschaftslärm, oder?
Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen.
Hinweise finden sich in Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer,
in Regelungen der Kommunen oder auch in Hausordnungen.
In bestimmten Fällen kann auch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906 und §
1004) Anwendung finden.
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/nachbarschaftslaerm.html
Diese Quelle hattest du dankenswerterweise ja vorher schon genannt. Dort
wird aber andererseits auch (nur) die 32. BImSchV ausdrücklich als
Rechtsgrundlage gegen Nachbarschaftslärm genannt.

http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/gesetze.html#nachbar

Von daher sehe ich meine Frage nicht beantwortet.

Die 32. BImSchV befasst sich mit Geräte- und Maschinenlärm und schränkt
den Betrieb im Freien ein. Viele Arten von Nachbarschaftslärm fallen
nicht in diese Kategorie, und es gibt auch sonst kein Bundesrecht, das
speziell den Nachbarschaftslärm regeln würde.
Dennoch sehe ich keinen Hinderungsgrund gegen die Anwendung der 32.
BImSchV auch auf Nachbarschaftslärm, sofern die Lärmquelle eine der dort
im Anhang genannten Geräte oder Maschinen ist.
Stephan Badow
2010-06-27 17:14:25 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Stephan Badow
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/nachbarschaftslaerm.html
[...]
Post by Frank Kozuschnik
Diese Quelle hattest du dankenswerterweise ja vorher schon genannt. Dort
wird aber andererseits auch (nur) die 32. BImSchV ausdrücklich als
Rechtsgrundlage gegen Nachbarschaftslärm genannt.
Nein hatte ich nicht. Die ich davor nannte befasste sich mit dem BAULÄRM
Post by Frank Kozuschnik
.......es gibt auch sonst kein Bundesrecht, das speziell den
Nachbarschaftslärm regeln würde.
Nochmals: "Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen ("Bundesrecht").
Hinweise finden sich in Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer und
in den Regelungen der Kommunen.

Hier ist es (speziell für die Gartengeräte) mit Bildern zum ausdrucken:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3930.pdf

S.
Frank Kozuschnik
2010-06-27 21:38:09 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Post by Frank Kozuschnik
Post by Stephan Badow
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/nachbarschaftslaerm.html
[...]
Post by Frank Kozuschnik
Diese Quelle hattest du dankenswerterweise ja vorher schon genannt.
Dort wird aber andererseits auch (nur) die 32. BImSchV ausdrücklich
als Rechtsgrundlage gegen Nachbarschaftslärm genannt.
Nein hatte ich nicht. Die ich davor nannte befasste sich mit dem BAULÄRM
Na gut - wenn du jede Seite als extra Quelle ansiehst.
Post by Stephan Badow
Post by Frank Kozuschnik
.......es gibt auch sonst kein Bundesrecht, das speziell den
Nachbarschaftslärm regeln würde.
Nochmals: "Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen ("Bundesrecht").
Hinweise finden sich in Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer
und in den Regelungen der Kommunen.
Ich finde eigentlich nicht, dass uns eine wortwörtliche Wiederholung in
der Sache irgendwie weiter brächte.

Willst du damit sagen, die 32. BImSchV wäre generell irrelevant, wenn es
um Nachbarschaftslärm geht? Wenn ja, woraus ergibt sich das deiner
Meinung nach?

Oder stimmst du meiner Einschätzung zu, dass die 32. BImSchV prinzipiell
auch für Nachbarschaftslärm einschlägig sein kann?
Post by Stephan Badow
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3930.pdf
Und hier ist erläutert, dass es nach der 32. BImSchV bundesweit
einheitliche Betriebszeiten für bestimmte Gartengeräte gibt.

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