Discussion:
Stromzähler ausgebaut wg. Nichtbezahlen vom Vermieter
(zu alt für eine Antwort)
Steffen Netz
2007-05-25 07:44:54 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe aktuell folgendes Problem:
Ich wohne in einer Mietwohnung, die durch eine Verwaltung in Dresden verwaltet wird und
einem Eigentümer im Westteil unserer schönen Republik gehört.
Letzten Monat flatterte eine Mahnung der DREWAG (unser Stromversorger) ins Haus, das
der Vermieter den Strom nicht bezahlt, und weitere Schritte folgen werden.
Am Mittwoch war es dann so weit. Der Treppenhaus-Zähler wurde ausgebaut.
Erschwerend für uns Miete kommt hinzu, das damit gleichzeitig der Anschluß vom Kabel-
fernsehen keinen Saft mehr hat.

Nun meine Fragen:
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
- Was gibt es für mögl. Konsequenzen ( Mietminderung ,Schadenersatz) wenn die Hausbeleuchtung,
Klingel und das TV (einschl. meines Vertrages mit der Kabelgesellschaft) nicht laufen?


Vielen Dank für Tips,


Steffen
Axel van Bergen
2007-05-25 08:06:16 UTC
Permalink
Post by Steffen Netz
Letzten Monat flatterte eine Mahnung der DREWAG (unser Stromversorger) ins Haus, das
der Vermieter den Strom nicht bezahlt, und weitere Schritte folgen werden.
Etwas überraschend, dass der Versorger euch eine Mahnung schickt, wenn
die Verwaltung ihre Rechnungen nicht bezahlt.
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Rein praktischer Vorschlag: Ich würde zunächst mit dem Vermieter reden
- der weiß vielleicht gar nicht, dass die Hausverwaltung (die er
schließlich bezahlt) ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Sollte er
aber wissen.
Mit dem Vermieter kann man dann absprechen, wer der HV in den
Allerwertesten tritt - wenn es der VM selber tut, sind die
Erfolgsaussichten vermutlich besser.
Post by Steffen Netz
- Was gibt es für mögl. Konsequenzen ( Mietminderung ,Schadenersatz) wenn die Hausbeleuchtung,
Klingel und das TV (einschl. meines Vertrages mit der Kabelgesellschaft) nicht laufen?
Die Wohnung ist nur eingeschränkt nutzbar, das unbeleuchtete
Treppenhaus stellt eine Gefährdung dar. Insofern würde ich eine
Mietminderung für vertretbar halten. Mit dieser Maßnahme tritt man
aber dem VM auf die Zehen, und sie bringt möglicherweise außer ein
paar gesparten Euros nichts. Schadenersatz sehe ich erstmal nicht - es
sei denn, jemand fällt im dunklen Treppenhaus auf die Nase und
zerdeppert dabei die Ming-Vase, die er gerade bei sich trug :-)

Grüßle,
Axel
Steffen@Netz
2007-05-25 08:12:19 UTC
Permalink
Axel van Bergen wrote:
Hallo Axel,

danke für die schnelle Antwort.
Post by Axel van Bergen
Post by Steffen Netz
Letzten Monat flatterte eine Mahnung der DREWAG (unser Stromversorger) ins Haus, das
der Vermieter den Strom nicht bezahlt, und weitere Schritte folgen werden.
Etwas überraschend, dass der Versorger euch eine Mahnung schickt, wenn
die Verwaltung ihre Rechnungen nicht bezahlt.
Wow, das wußte ich gar nicht, das die Verwaltung die Kosten bezahlt (Die Miete überweise
ich ja an den VM).
Post by Axel van Bergen
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Rein praktischer Vorschlag: Ich würde zunächst mit dem Vermieter reden
- der weiß vielleicht gar nicht, dass die Hausverwaltung (die er
schließlich bezahlt) ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Sollte er
aber wissen.
Mit dem Vermieter kann man dann absprechen, wer der HV in den
Allerwertesten tritt - wenn es der VM selber tut, sind die
Erfolgsaussichten vermutlich besser.
Post by Steffen Netz
- Was gibt es für mögl. Konsequenzen ( Mietminderung ,Schadenersatz) wenn die Hausbeleuchtung,
Klingel und das TV (einschl. meines Vertrages mit der Kabelgesellschaft) nicht laufen?
Die Wohnung ist nur eingeschränkt nutzbar, das unbeleuchtete
Treppenhaus stellt eine Gefährdung dar. Insofern würde ich eine
Mietminderung für vertretbar halten. Mit dieser Maßnahme tritt man
aber dem VM auf die Zehen, und sie bringt möglicherweise außer ein
paar gesparten Euros nichts. Schadenersatz sehe ich erstmal nicht - es
sei denn, jemand fällt im dunklen Treppenhaus auf die Nase und
zerdeppert dabei die Ming-Vase, die er gerade bei sich trug :-)
O.K. Am meisten stört uns ( ich rede im Namen von allen) natürlich
das mit dem TV. Welche Frist kann man da setzen?

Danke, und Grüßle
zurück,

Steffen
Michael Landenberger
2007-05-25 08:50:23 UTC
Permalink
Post by ***@Netz
Wow, das wußte ich gar nicht, das die Verwaltung die Kosten bezahlt (Die
Miete
überweise ich ja an den VM).
Es ist der Normalfall, dass der Mieter direkt mit dem Stromversorger einen
Vertrag hat und auch direkt an den Stromversorger bezahlt. Der Vermieter hat
mit der Stromrechnung der einzelnen Mieter nichts zu tun. Dass die
Stromkosten für eine Wohnung zusammen mit der Miete vom Vermieter eingezogen
wird, kommt eher selten vor (zumindest in den alten Bundesländern ;-)) Der
Vermieter hat allerdings in der Regel ebenfalls einen Vertrag mit dem
Stromversorger, und zwar für Haus-/Gemeinschaftsstrom (für
Treppenhausbeleuchtung, Kabelfernsehanlagen etc. pp.) Wenn der Vermieter bei
dieser Konstellation die Stromrechnung nicht bezahlt, wird es zwar im
Treppenhaus (und in der Glotze ;-)) dunkel, die Stromversorgung in den
einzelnen Wohnungen sollte aber nicht betroffen sein. Wie sieht das bei dir
aus?

Mich macht es auch stutzig, dass *du* die Mahnung von der DREWAG bekommen
hast, wenn der *Vermieter* den Strom nicht bezahlt. Sehr merkwürdig, das
Ganze.

Gruß

Michael
Uli Bernt
2007-05-25 10:22:29 UTC
Permalink
Am Fri, 25 May 2007 10:50:23 +0200 schrieb "Michael Landenberger"
Post by Michael Landenberger
Mich macht es auch stutzig, dass *du* die Mahnung von der DREWAG bekommen
hast, wenn der *Vermieter* den Strom nicht bezahlt. Sehr merkwürdig, das
Ganze.
so wie ich es verstanden habe, wurde der Strom für die
Gemeinschaftsräume abgestellt. Dieser läuft wohl auf die Verwaltung.
Die einzelnen Mieter haben eigene Stromverträge, die auch bezahlt
sind.

uli
Michael Landenberger
2007-05-25 11:00:07 UTC
Permalink
Post by Uli Bernt
so wie ich es verstanden habe, wurde der Strom für die
Gemeinschaftsräume abgestellt. Dieser läuft wohl auf die
Verwaltung.
Das macht es ja so unverständlich, dass die Mieter vom Stromversorger
angeschrieben werden.

Gruß

Michael
Kurt Guenter
2007-05-25 18:57:26 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Das macht es ja so unverständlich, dass die Mieter vom Stromversorger
angeschrieben werden.
Nein, das ist der Regelfall. Da die Mieter davon betroffen sind,
bekommen sie die Chance, die Schulden zu übernehmen und wieder
angeklemmt zu werden.

Die Mieter können dann mit der Miete gegenrechnen.

Und beide Seiten, Stromversorger und Mieter sind zufrieden :-)
HaJo Hachtkemper
2007-05-25 19:09:40 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Kurt Guenter
Post by Michael Landenberger
Das macht es ja so unverständlich, dass die Mieter vom Stromversorger
angeschrieben werden.
Nein, das ist der Regelfall. Da die Mieter davon betroffen sind,
bekommen sie die Chance, die Schulden zu übernehmen und wieder
angeklemmt zu werden.
Für mich sieht das derbe nach einen Datenschutzverstoß aus.

Ciao/HaJo
Kurt Guenter
2007-05-26 08:28:11 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Für mich sieht das derbe nach einen Datenschutzverstoß aus.
welche Daten? Bis auf vielleicht die Schuldenhöhe sind den Beteiligten
alle Daten bekannt.
HaJo Hachtkemper
2007-05-26 23:32:46 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Kurt Guenter
Post by HaJo Hachtkemper
Für mich sieht das derbe nach einen Datenschutzverstoß aus.
welche Daten? Bis auf vielleicht die Schuldenhöhe sind den Beteiligten
alle Daten bekannt.
Der Vertragspartner des Vermieters gibt sich ebenfalls zu erkennen.
Das geht irgendwelche am Standort des Anschlusses lebende Personen
erstmal nix an, und angebliche Schulden erst recht nix. Vielleicht
liegt ja ein Abrechnungsfehler vor, dann wäre vielleicht noch üble
Nachrede im Spiel.

Ciao/HaJo
Axel van Bergen
2007-05-26 17:40:47 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Michael Landenberger
Das macht es ja so unverständlich, dass die Mieter vom Stromversorger
angeschrieben werden.
Nein, das ist der Regelfall. Da die Mieter davon betroffen sind,
bekommen sie die Chance, die Schulden zu übernehmen und wieder
angeklemmt zu werden.
Die Frage ist doch, woher der Stromversorger überhaupt die Mieter
kennt. Und wieso er sie überhaupt kennen sollte: Mit denen hat er ja
keinen Vertrag (was den Allgemeinstrom betrifft).
Post by Kurt Guenter
Die Mieter können dann mit der Miete gegenrechnen.
Ja gut, aber wieso sollte ich als Mieter überhaupt irgendwas mit der
Dusseligkeit meines Vermieters bzw. der von ihm beauftragten HV zu tun
haben? Ich will da nichts gegenrechnen müssen!
Post by Kurt Guenter
Und beide Seiten, Stromversorger und Mieter sind zufrieden :-)
Nope. Der Vermieter soll das tun, was er tun muss. Insbesondere seine
Rechnungen bezahlen, wie ich es selbstverständlich auch mache. Und
wenn er dazu zu blöd ist, will ich damit nichts zu tun haben.

Grüßle,
Axel
Thomas Hochstein
2007-05-27 09:04:58 UTC
Permalink
Post by Axel van Bergen
Post by Kurt Guenter
Die Mieter können dann mit der Miete gegenrechnen.
Ja gut, aber wieso sollte ich als Mieter überhaupt irgendwas mit der
Dusseligkeit meines Vermieters bzw. der von ihm beauftragten HV zu tun
haben? Ich will da nichts gegenrechnen müssen!
Nun ja, alternativ hast Du dann eben keinen Strom im
Gemeinschaftsbereich und kannst Dich stattdessen mit Deinem Vermieter
streiten. Das bleibt Dir ja unbenommen; aber andere möchten vielleicht
lieber Strom haben und das Geld dafür dann ggf. auslegen und sich beim
Vermieter wiederholen.
Post by Axel van Bergen
Post by Kurt Guenter
Und beide Seiten, Stromversorger und Mieter sind zufrieden :-)
Nope. Der Vermieter soll das tun, was er tun muss. Insbesondere seine
Rechnungen bezahlen, wie ich es selbstverständlich auch mache. Und
wenn er dazu zu blöd ist, will ich damit nichts zu tun haben.
Das hast Du zwingend - in diesem Falle mußt Du Dich dann nämlich mit
dem Vermieter auseinandersetzen, oder hast eben keinen Strom.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Thomas Hertel
2007-05-25 10:41:50 UTC
Permalink
Post by Axel van Bergen
Post by Steffen Netz
Letzten Monat flatterte eine Mahnung der DREWAG (unser Stromversorger) ins Haus, das
der Vermieter den Strom nicht bezahlt, und weitere Schritte folgen werden.
Etwas überraschend, dass der Versorger euch eine Mahnung schickt, wenn
die Verwaltung ihre Rechnungen nicht bezahlt.
Vermutlich hat da nicht Mahnung draufgestanden. Es ist aber m.W. nicht
unüblich, die Mieter zu informieren, wenn der Vermieter nicht zahlt.
So gibt man ihnen Gelegenheit, selber zu zahlen statt mit einer
Stromsperre leben zu müssen.
Post by Axel van Bergen
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Rein praktischer Vorschlag: Ich würde zunächst mit dem Vermieter reden
- der weiß vielleicht gar nicht, dass die Hausverwaltung (die er
schließlich bezahlt) ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Sollte er
aber wissen.
Wir wissen ja noch gar nicht, ob hier die Verwaltung oder der
Vermieter nicht zahlt. Dem Mieter kann das aber ziemlich wurscht sein
- sein Ansprechpartner ist in jedem Fall der Vermieter, denn nur mit
dem hat er einen Vertrag.
Post by Axel van Bergen
Mit dem Vermieter kann man dann absprechen, wer der HV in den
Allerwertesten tritt - wenn es der VM selber tut, sind die
Erfolgsaussichten vermutlich besser.
Post by Steffen Netz
- Was gibt es für mögl. Konsequenzen ( Mietminderung ,Schadenersatz) wenn die Hausbeleuchtung,
Klingel und das TV (einschl. meines Vertrages mit der Kabelgesellschaft) nicht laufen?
Die Wohnung ist nur eingeschränkt nutzbar, das unbeleuchtete
Treppenhaus stellt eine Gefährdung dar. Insofern würde ich eine
Mietminderung für vertretbar halten. Mit dieser Maßnahme tritt man
aber dem VM auf die Zehen, und sie bringt möglicherweise außer ein
paar gesparten Euros nichts. Schadenersatz sehe ich erstmal nicht
Dass die Hausbewohner ihren Kabelanschluss und evtl. teuer bezahlten
Pay TV Abos nicht nutzen können, ist m.E. durchaus ein Schaden, der
hier zu ersetzen wäre.

Gruß
Thomas
Jens Müller
2007-05-25 23:24:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Wir wissen ja noch gar nicht, ob hier die Verwaltung oder der
Vermieter nicht zahlt.
Wie ist das gemeint? Ist es eine WEG und der Vermieter ist einer der
Eigentümer? Ansonsten sehe ich keinen Grund, zwischen Vermieter und
Verwaltung zu unterscheiden.
Kurt Guenter
2007-05-26 18:44:42 UTC
Permalink
wobei ich zu der Vermutung tendiere, dass ein Vermieter, der eine
HV beauftragt hat, auch die allfälligen Zahlungen an diese delegiert
hat.
du kannst tendieren zuwas auch immer. Mit dem Fall hat das allerdings
nix zu tun!
Andreas Portz
2007-05-25 08:38:25 UTC
Permalink
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Wenn kurzfristig niemand (weder VM noch VW) bereit ist, die ausstehenden
Zahlungen bei den E-Werken zu leisten und damit sicher zu stellen, dass
ihr schnellstmöglich wieder zu Strom kommt, könnt ihr das auch selbst
übernehmen: die offenen Rechnungen bezahlen,
möglicherweise/sicherheitshalber auch die zukünftigen Zahlungen und
diese Beträge von den Mietzahlungen/NK-Vorauszahlungen abziehen. Quasi
eine Art Ersatzvornahme.
Auf alle Fälle, wie von meinen Vorrednern schon geschrieben: umgehend
das Gespräch mit allen drei Parteien (VM, VW, E-W)suchen, um die
Fehlerquelle und mögliche Lösungsmöglichkeit zu identifizieren.


-Andreas
--
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Hans-Gerhard Scholz
2007-05-25 10:38:37 UTC
Permalink
Könnte sich möglicherweise der Sachverhalt auch wie folgt darstellen?
Wohnung stand vorher leer, Vertrag bestand deshalb zwischen dem
Stromanbieter und dem Vermieter für die Zeit des Leerstands. Nach dem
Einzug hat es der Mieter versäumt, sich als neuer Kunde anzumelden. Der
Vermieter sieht (aus seiner Warte) keinen Grund, den Wohnungstrom
seines Mieters zu bezahlen und ignoriert die Mahnungen. Daß der
"Treppenhaus-Stromzähler" "ausgebaut" worden ist, steht dieser
Vermutung nicht entgegen, da sich zumindest in Altbauten dort auch die
Wohnungstromzähler befinden können. In der Regel werden allerdings die
Zähler nicht ausgebaut, sondern "plombiert".
Also, welcher Strom ist "gesperrt"? Der für Treppenhauslicht,
Haustürklingel und -öffner, Verstärker der Antennenanlage,
Heizungsstrom? Oder der Strom in Deiner Wohnung?
Laß die Wahrheit aus dem Dunkeln!
Christoph Gartmann
2007-05-25 10:49:03 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Könnte sich möglicherweise der Sachverhalt auch wie folgt darstellen?
Nein, man lese das Originalposting.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Also, welcher Strom ist "gesperrt"? Der für Treppenhauslicht,
Haustürklingel und -öffner, Verstärker der Antennenanlage,
Heizungsstrom?
Genau der.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Oder der Strom in Deiner Wohnung?
Laß die Wahrheit aus dem Dunkeln!
OP lesen.

Viele Gruesse
Christoph Gartmann
--
Max-Planck-Institut fuer Phone : +49-761-5108-464 Fax: -452
Immunbiologie
Postfach 1169 Internet: ***@immunbio dot mpg dot de
D-79011 Freiburg, Germany
http://www.immunbio.mpg.de/home/menue.html
Hans-Gerhard Scholz
2007-05-25 11:31:36 UTC
Permalink
Post by Christoph Gartmann
Nein, man lese das Originalposting.
OP lesen.
Ich habe nicht gewußt, daß die Mitarbeiter am Institut für
Immunbiologie auch über "hellseherische Fähigkeiten" verfügen. ;) Wenn
alles so deutlich aus dem OP hervorgegangen wäre, dann hätte sich z.B.
auch die Frage eines gewissen Michael Landenberger erübrigt, für den in
gleicher Weise der Sachverhalt nicht eindeutig gewesen ist.

Zur Beurteilung des Sachverhalts und der Gesamtsituation wäre auch noch
interessant:
Ist der Vermieter Eigentümer des gesamten Objekts oder nur der Wohnung?
Handelt es sich bei dem Verwalter um den WEG-Verwalter?
Wie hoch sind die bisherigen Rückstände für die Stromversorgung?
Steffen@Netz
2007-05-25 12:08:06 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Post by Christoph Gartmann
Nein, man lese das Originalposting.
OP lesen.
Sorry, es geht wirklich um die Gemeinnschaftsräume.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Ich habe nicht gewußt, daß die Mitarbeiter am Institut für
Immunbiologie auch über "hellseherische Fähigkeiten" verfügen. ;) Wenn
alles so deutlich aus dem OP hervorgegangen wäre, dann hätte sich z.B.
auch die Frage eines gewissen Michael Landenberger erübrigt, für den in
gleicher Weise der Sachverhalt nicht eindeutig gewesen ist.
Zur Beurteilung des Sachverhalts und der Gesamtsituation wäre auch noch
Ist der Vermieter Eigentümer des gesamten Objekts oder nur der Wohnung?
Handelt es sich bei dem Verwalter um den WEG-Verwalter?
Ganzes Objekt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wie hoch sind die bisherigen Rückstände für die Stromversorgung?
Weiß ich nun wirklich nicht.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Dass die Hausbewohner ihren Kabelanschluss und evtl. teuer bezahlten
Pay TV Abos nicht nutzen können, ist m.E. durchaus ein Schaden, der
hier zu ersetzen wäre.
klingt doch interessant.


Danke schon mal für die vielen Tipps,

Gruß,

Steffen
Hans-Gerhard Scholz
2007-05-25 13:57:28 UTC
Permalink
Post by ***@Netz
Post by Hans-Gerhard Scholz
Zur Beurteilung des Sachverhalts und der Gesamtsituation wäre auch
Ist der Vermieter Eigentümer des gesamten Objekts oder nur der
Ganzes Objekt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wohnung? Handelt es sich bei dem Verwalter um den WEG-Verwalter?
Die Frage ist bislang nicht beantwortet. Handelt es sich um
Eigentumswohnungen in dem Objekt? Wenn ja, dann gibt es einen
WEG-Verwalter.
Post by ***@Netz
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wie hoch sind die bisherigen Rückstände für die Stromversorgung?
Das könnte doch der Versorgungsunternehmer in dem Anschreiben
mitgeteilt haben.
Kurt Guenter
2007-05-25 18:55:12 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Die Frage ist bislang nicht beantwortet. Handelt es sich um
Eigentumswohnungen in dem Objekt?
wozu?
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wenn ja, dann gibt es einen WEG-Verwalter.
und was sollte der Mieter mit dem zu tun haben?
Axel van Bergen
2007-05-26 17:56:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Dass die Hausbewohner ihren Kabelanschluss und evtl. teuer bezahlten
Pay TV Abos nicht nutzen können, ist m.E. durchaus ein Schaden, der
hier zu ersetzen wäre.
Ich schrieb das nicht, wie man bei einem genauen Blick auf die
Zitatebenen erkennt. Es wäre nett, wenn du solche irreführenden Zitate
zukünftig vermeiden könntest.

Grüßle,
Axel
Kurt Guenter
2007-05-25 18:54:01 UTC
Permalink
Wenn alles so deutlich aus dem OP hervorgegangen wäre,
- Der Treppenhaus-Zähler wurde ausgebaut.
- Erschwerend für uns Miete kommt hinzu, das damit gleichzeitig der Anschluß vom Kabelfernsehen keinen Saft mehr hat.
wenn die Hausbeleuchtung, Klingel und das TV (einschl. meines Vertrages
mit der Kabelgesellschaft) nicht laufen?
Ist der Vermieter Eigentümer des gesamten Objekts oder nur der Wohnung?
Nein, das interessiert nicht.
Handelt es sich bei dem Verwalter um den WEG-Verwalter?
auch das ist für den Mieter nicht relevant.
Kurt Guenter
2007-05-25 18:50:53 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Laß die Wahrheit aus dem Dunkeln!
Lerne LESEN!
Steffen@Netz
2007-05-25 11:03:30 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Wenn kurzfristig niemand (weder VM noch VW) bereit ist, die ausstehenden
Zahlungen bei den E-Werken zu leisten und damit sicher zu stellen, dass
ihr schnellstmöglich wieder zu Strom kommt, könnt ihr das auch selbst
übernehmen: die offenen Rechnungen bezahlen,
möglicherweise/sicherheitshalber auch die zukünftigen Zahlungen und
diese Beträge von den Mietzahlungen/NK-Vorauszahlungen abziehen. Quasi
eine Art Ersatzvornahme.
Auf alle Fälle, wie von meinen Vorrednern schon geschrieben: umgehend
das Gespräch mit allen drei Parteien (VM, VW, E-W)suchen, um die
Fehlerquelle und mögliche Lösungsmöglichkeit zu identifizieren.
Das klingt gut!

Mein Verwalter ist tel. nicht zu erreichen!!?
VM muß ich heute abend erkunden.

Wegen der Mängelanzeige, reicht da ein Brief, oder muß ich das per Rückschein machen.
Wer bezahlt das?


Zur Klarstellung:
Es geht nur um die Gemeinschaftsräume. Und dort steht ( im abg. Raum)
eben auch der Kabelanschluß.
Meine Wohnung ist nicht betroffen.

Gruß,

Steffen
Post by Andreas Portz
-Andreas
--
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Thomas Hertel
2007-05-25 11:22:48 UTC
Permalink
Post by ***@Netz
Post by Andreas Portz
Post by Steffen Netz
- Was muß ich als nächstes tun. Ist der Verwalter oder der Vermieter mein Ansprechpartner?
Wenn kurzfristig niemand (weder VM noch VW) bereit ist, die ausstehenden
Zahlungen bei den E-Werken zu leisten und damit sicher zu stellen, dass
ihr schnellstmöglich wieder zu Strom kommt, könnt ihr das auch selbst
übernehmen: die offenen Rechnungen bezahlen,
möglicherweise/sicherheitshalber auch die zukünftigen Zahlungen und
diese Beträge von den Mietzahlungen/NK-Vorauszahlungen abziehen. Quasi
eine Art Ersatzvornahme.
Auf alle Fälle, wie von meinen Vorrednern schon geschrieben: umgehend
das Gespräch mit allen drei Parteien (VM, VW, E-W)suchen, um die
Fehlerquelle und mögliche Lösungsmöglichkeit zu identifizieren.
Das klingt gut!
Mein Verwalter ist tel. nicht zu erreichen!!?
VM muß ich heute abend erkunden.
Ist er denn der Eigentümer des gesamten Hauses oder sind das
Eigentumswohnungen? Im letzteren Falle sollten auch die anderen Mieter
ihren jeweiligen Vermietern Dampf machen.

Ist er der Besitzer des ganzen Hauses, würde ich mich an eurer Stelle
auch mal für seine Solvenz interessieren. Denn wenn er nicht zahlen
kann, habt ihr u.U. bald noch mehr Probleme am Hals - z.B.
Brennstoffmangel in der nächsten Heizperiode.
Post by ***@Netz
Wegen der Mängelanzeige, reicht da ein Brief, oder muß ich das per Rückschein machen.
Einwurfeinschreiben ist wohl der beste Kompromiss aus Sicherheit und
Aufwand. Rückschein macht es nur teurer. Wer ganz sicher gehen will,
lässt durch Gerichtsvollzieher zustellen.
Post by ***@Netz
Wer bezahlt das?
vermutlich du.

Gruß
Thomas
Martin Gerdes
2007-05-25 16:00:03 UTC
Permalink
Steffen Netz <***@freenet.de> schrieb:
^^^^^^^^^^^^
An dieser Stelle sollte Dein bürgerlicher Vor- und Zuname stehen, werter
finanztest.
Post by Steffen Netz
Ich wohne in einer Mietwohnung, die durch eine Verwaltung in Dresden
verwaltet wird und einem Eigentümer im Westteil unserer schönen Republik
gehört.
Das ist erfreulich.
Gehört diesem Besserwessi denn nur Deine Wohnung oder das ganze Haus?
Post by Steffen Netz
Letzten Monat flatterte eine Mahnung der DREWAG (unser Stromversorger)
ins Haus, daß der Vermieter den
Allgemein-
Post by Steffen Netz
Strom nicht bezahlt, und weitere Schritte folgen werden.
Am Mittwoch war es dann so weit. Der Treppenhaus-Zähler wurde ausgebaut.
Nun ist also erstmal Taschenlampe im Treppenhaus angesagt.
Post by Steffen Netz
Erschwerend für uns Miete kommt hinzu, daß damit gleichzeitig der
Anschluß vom Kabelfernsehen keinen Saft mehr hat.
Ein dunkles Treppenhaus kann man ja noch überleben, kein Fernsehen aber st
natürlich wirklich gesundheitsgefährdend!

Nun gilt es also zum Baumarkt zu tigern und eine Kabeltrommel zu kaufen (so
man eine solche nicht bereits hat) und damit provisorisch den
Antennenverstärker zu versorgen. Pfingsten wäre damit erstmal gerettet.
Nicht vergessen, das herumliegende Kabel zu sichern. Wenn jemand darüber
stolpert, könnte das Kabel (oder die Steckdose) kaputtgehen -- und dann kann
man über Pfingsten doch nicht fernsehen.
--
Martin Gerdes
Wolfgang Krietsch
2007-05-25 20:38:15 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
^^^^^^^^^^^^
An dieser Stelle sollte Dein bürgerlicher Vor- und Zuname stehen, werter
finanztest.
???

Bye

woffi
--
"Amtliche Kennzeichen für Hunde!"
"Beleuchtungspflicht für Hunde! Helmpflicht für Hundeführer!"
- Bernd Sluka und Thorsten Nitz in dsrs
Axel van Bergen
2007-05-26 17:58:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
^^^^^^^^^^^^
An dieser Stelle sollte Dein bürgerlicher Vor- und Zuname stehen, werter
finanztest.
???
AOL!!!11

Axel,
geschmunzelt habend
Loading...