Discussion:
halbe Miete beim Auszug?
(zu alt für eine Antwort)
Lukas Gillmeier
2005-05-03 09:52:26 UTC
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Hallo, ich hab folgendes Problem.
Ich hab meinen Mietvertrag am 30.4 gekündigt ( mit den 3 monaten Frist
also zum 30.7 ).
Jetzt könnt ich evntl. am 6.6 spätestens am 15.6 ausziehen.
Einen Nachmieter hätt ich auch schon.
Was ich wissen will ist nur, ob ich die ganze Miete für den halben
monat zahlen muss
Danke im Vorraus.
Ingrid Voigt
2005-05-03 09:59:54 UTC
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Post by Lukas Gillmeier
Ich hab meinen Mietvertrag am 30.4 gekündigt ( mit den 3 monaten Frist
also zum 30.7 ).
Jetzt könnt ich evntl. am 6.6 spätestens am 15.6 ausziehen.
Einen Nachmieter hätt ich auch schon.
Was ich wissen will ist nur, ob ich die ganze Miete für den halben
monat zahlen muss
Ja. Auch noch die für Juli. Es sei denn, Dein Vermieter ist
einverstanden.

Grüße
Ingrid
Florian Schmeichler
2005-05-03 13:24:25 UTC
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Post by Lukas Gillmeier
Hallo, ich hab folgendes Problem.
Ich hab meinen Mietvertrag am 30.4 gekündigt ( mit den 3 monaten Frist
also zum 30.7 ).
Jetzt könnt ich evntl. am 6.6 spätestens am 15.6 ausziehen.
Einen Nachmieter hätt ich auch schon.
Was ich wissen will ist nur, ob ich die ganze Miete für den halben
monat zahlen muss
Die Pflicht zur Mietzahlung ergibt sich nicht aus dem Fakt, dass Du in
einer Wohnung wohnst, sondern als Rechtspflicht aus dem bestehenden
Mietvertrag.

Folglich musst Du die Miete auch im Allgemeinen so lange zahlen, wie der
Mietvertrag besteht, unabhängig davon, ob Du Dich 24h am Tag in der
Wohnung aufhälst, sie nur am Wochenende bewohnst oder das halbe Jahr auf
Malle bist. Ausnahmen gibt es nur, wenn der VM seinerseits Pflichten aus
dem MV nicht erfüllt.

Wenn Du also ab 15.6. keine Miete mehr zahlen willst, dann musst Du
dafür sorgen, dass Du nach diesem Termin keinen Mietvertrag mehr hast,
den Du erfüllen musst. Dies könnte dadurch zustande kommen, dass Du mit
Deinem VM Einigkeit darüber erzielst, dass der Vertrag mit diesem Tage
beendet sein soll (z.B. eben, weil der VM ab dem 16.6. einen neuen
Mietvertrag mit einem anderen Mieter (aka. Nachmieter) abschliessen
will).

Sollte eine solche Einigung nicht zustande kommen, so musst Du bis zum
31.7. Miete bezahlen, bis zu dem Tag also, an dem die Frist abgelaufen
ist, die der Gesetzgeber für die Auflösung eines solchen Vertrages ohne
das Zustandekommen einer Übereinkunft zwischen VM und M vorgesehen hat.

Clever, dieser Gesetzgeber, gell?

Gruss,
Florian

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