Dirk Schuster
2005-01-16 18:22:35 UTC
Hallo,
folgendes Problem:
Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 30.02.2005 gekündigt.
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Wie ist das rechtlich? Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist
problemlos aus der Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht
bewohnbar ist (was ja nicht unser Problem ist)?
Die oben angesprochene Schonfrist ist nur möglich, da ich als Sohn die
Wohnung beziehen werde und kein neuer Mietvertrag mit "externen"
Mieter geschlossen wurde.
Wenn wir schon einen Vertrag mit einem anderen Mieter geschlossen
hätten, wären wir dann schadensersatzpflichtig[1] oder müssen die
Altmieter aufgrund Ihrer eigenen rechtsgültigen Kündigung zum
31.02.2005 ausziehen?
[1] Ich bin nicht mehr fit in den §§833ff., aber dies dürfte doch am
mangelnden Verschulden scheitern?!?
Gruß und Danke im Voraus,
Dirk
folgendes Problem:
Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 30.02.2005 gekündigt.
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Wie ist das rechtlich? Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist
problemlos aus der Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht
bewohnbar ist (was ja nicht unser Problem ist)?
Die oben angesprochene Schonfrist ist nur möglich, da ich als Sohn die
Wohnung beziehen werde und kein neuer Mietvertrag mit "externen"
Mieter geschlossen wurde.
Wenn wir schon einen Vertrag mit einem anderen Mieter geschlossen
hätten, wären wir dann schadensersatzpflichtig[1] oder müssen die
Altmieter aufgrund Ihrer eigenen rechtsgültigen Kündigung zum
31.02.2005 ausziehen?
[1] Ich bin nicht mehr fit in den §§833ff., aber dies dürfte doch am
mangelnden Verschulden scheitern?!?
Gruß und Danke im Voraus,
Dirk