Discussion:
Kündigung und neue Wohnung noch nicht fertig
(zu alt für eine Antwort)
Dirk Schuster
2005-01-16 18:22:35 UTC
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Hallo,

folgendes Problem:

Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 30.02.2005 gekündigt.
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Wie ist das rechtlich? Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist
problemlos aus der Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht
bewohnbar ist (was ja nicht unser Problem ist)?

Die oben angesprochene Schonfrist ist nur möglich, da ich als Sohn die
Wohnung beziehen werde und kein neuer Mietvertrag mit "externen"
Mieter geschlossen wurde.
Wenn wir schon einen Vertrag mit einem anderen Mieter geschlossen
hätten, wären wir dann schadensersatzpflichtig[1] oder müssen die
Altmieter aufgrund Ihrer eigenen rechtsgültigen Kündigung zum
31.02.2005 ausziehen?


[1] Ich bin nicht mehr fit in den §§833ff., aber dies dürfte doch am
mangelnden Verschulden scheitern?!?


Gruß und Danke im Voraus,
Dirk
Dirk Schuster
2005-01-16 18:52:00 UTC
Permalink
On Sun, 16 Jan 2005 19:22:35 +0100, Dirk Schuster
...
Ich meine natürlich den 28.02.2005...
Henning Schlottmann
2005-01-16 18:57:44 UTC
Permalink
Post by Dirk Schuster
Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 30.02.2005 gekündigt.
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Wie ist das rechtlich? Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist
problemlos aus der Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht
bewohnbar ist (was ja nicht unser Problem ist)?
Nicht leichter und nicht schwerer als direkt zum 30.2. Dein Vater hat
also dadurch keine Rechte aufgegeben. Wenn durch die Verzögerung Kosten
entstehen, könnt ihr die natürlich von den (Ex-) Mietern ersetzt
verlangen.

Ciao Henning
Henning Schlottmann
2005-01-16 19:08:49 UTC
Permalink
Post by Dirk Schuster
Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 30.02.2005 gekündigt.
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Wie ist das rechtlich? Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist
problemlos aus der Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht
bewohnbar ist (was ja nicht unser Problem ist)?
Nicht leichter und nicht schwerer als direkt zum Ende Februar. Dein
Vater hat also dadurch keine Rechte aufgegeben. Wenn durch die
Verzögerung Kosten entstehen, könnt ihr die natürlich von den (Ex-)
Mietern ersetzt verlangen.

Ciao Henning
Martin Gerdes
2005-01-16 21:00:04 UTC
Permalink
Post by Dirk Schuster
Unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht
zum 30.02.2005 gekündigt.
Bist Du Dir sicher, daß das Datum stimmt? :-)
Post by Dirk Schuster
Nun ist aber abzusehen, dass deren neue Wohnung keinesfalls zu diesem
Zeitpunkt fertig ist. Daraufhin haben sie von meinem Vater eine
sechswöchige "Schonfrist" (ohne Anschlussvertrag) eingeräumt bekommen.
Ich hätte zwei Monate davon gemacht. An einer halben Monatsmiete kanns
nicht hängen.
Post by Dirk Schuster
Wie ist das rechtlich?
Irrelevant.
Post by Dirk Schuster
Bekommt man unsere Mieter nach dieser Frist problemlos aus der
Wohnung, auch wenn deren neue Wohnung noch nicht bewohnbar ist
(was ja nicht unser Problem ist)?
Nein.

Bis die Räumungsklage (die rein rechtlich möglich ist) durch ist, ist
die Wohnung fertig.
Post by Dirk Schuster
Die oben angesprochene Schonfrist ist nur möglich, da ich als Sohn die
Wohnung beziehen werde und kein neuer Mietvertrag mit "externen"
Mieter geschlossen wurde.
Wäre es nicht so, könnte der Nachmieter dennoch nicht einziehen. Hätte
Dein Vater bereits einen weiteren Mietvertrag abgeschlossen, könnte er
ihn nicht einhalten und wäre dem Nachmieter gegenüber
schadenersatzpflichtig. Den Schaden kann er wieder vom Vormieter
einklagen. Soweit die rechtliche Lage. Es hat etwas für sich, wenn man
sich in solcher Situation nicht auf die Hinterfüße stellt.
Post by Dirk Schuster
Wenn wir schon einen Vertrag mit einem anderen Mieter geschlossen
hätten, wären wir dann schadensersatzpflichtig[1]
Ja.
Post by Dirk Schuster
oder müssen die Altmieter aufgrund Ihrer eigenen rechtsgültigen
Kündigung zum 31.02.2005 ausziehen?
Zum 32.02.2005 :-)

Sie müssen "grundsätzlich" ausziehen. Mit dieser Erkenntnis allein kann
sie aber kein Richter wegzaubern. Und in solcher Situation kriegst Du
keine Räumungsanordnung.
--
Martin Gerdes
Dirk Schuster
2005-01-17 22:18:30 UTC
Permalink
On Sun, 16 Jan 2005 22:00:04 +0100, Martin Gerdes
<***@gmx.de> wrote:

Erstmal danke für die ausführliche Antwort.
Post by Martin Gerdes
Bis die Räumungsklage (die rein rechtlich möglich ist) durch ist, ist
die Wohnung fertig.
Kannst Du das zeitlich etwas eingrenzen?
Post by Martin Gerdes
Wäre es nicht so, könnte der Nachmieter dennoch nicht einziehen. Hätte
Dein Vater bereits einen weiteren Mietvertrag abgeschlossen, könnte er
ihn nicht einhalten und wäre dem Nachmieter gegenüber
schadenersatzpflichtig. Den Schaden kann er wieder vom Vormieter
einklagen. Soweit die rechtliche Lage.
Anscheinend ist man als Vermieter immer der Blöde: Angenommen bei den
Mietern ist nichts zu holen, da sie aus Kostengründen in eine
kleinere|billigere|WBS Wohnung ziehen. Und wenn man keinen
Anschlussvertrag macht, besteht die Möglichkeit, dass eine gewisse
Zeit keine Miete reinkommt, da man noch keinen Mieter gefunden hat.
Post by Martin Gerdes
Es hat etwas für sich, wenn man
Post by Martin Gerdes
sich in solcher Situation nicht auf die Hinterfüße stellt.
?

Gruß,
Dirk
Peter Voigt
2005-01-18 07:49:11 UTC
Permalink
Post by Dirk Schuster
Post by Martin Gerdes
Bis die Räumungsklage (die rein rechtlich möglich ist) durch ist, ist
die Wohnung fertig.
Kannst Du das zeitlich etwas eingrenzen?
Das liegt am jeweiligen Gericht. Kann dauern.
Und: Ein unwilliger Mieter kann von Räumungsklage bis
tatsächlichem Auszug bis 2 Jahre brauchen ...

Grüße - Peter :-)
--
Wenn irgendwas nicht geht -
geht es gewöhnlich umgedreht.

Begreifen kommt von Anfassen.
Peter Racz
2005-01-18 16:35:20 UTC
Permalink
Das heißt wir haben ein "mieterfreudliches" Mietrecht. Das ist doch eine
Errungenschaft, glauben zumindest einige Politiker.

Allerdings schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.

Gruß
Peter
Martin Gerdes
2005-01-18 21:00:03 UTC
Permalink
Post by Dirk Schuster
Erstmal danke für die ausführliche Antwort.
Gern geschehen.
Post by Dirk Schuster
Post by Martin Gerdes
Bis die Räumungsklage (die rein rechtlich möglich ist) durch ist, ist
die Wohnung fertig.
Kannst Du das zeitlich etwas eingrenzen?
Bedauerlicherweise bin ich kein Hellseher :-(

Du hast einen konkreten Fall vor Augen: Da wird eine (Eigentums?)wohnung
gebaut und -- wie sich das für jeden vernünftigen Bau gehört, überziehen
die Handwerker die Termine.

Du kannst das betreffende Haus allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit
besuchen und ansehen und siehst dann, wie weit es gediehen ist.

Ein Vierteljahr dürfte wohl eine sinnvolle Größenordnung sein.

Immobilienkäufer sind stets knapp am Beutel. Die wollen keine einzige
Miete "doppelt" zahlen. Deswegen glauben sie dem Bauträger ja und
kündigen so knapp wie irgend möglich.

Ich finde das nicht gut; wer sich für 100.000 Mücken oder mehr eine
Eigentumswohnung zulegt, dürfte an einer oder zwei Mieten nicht pleite
gehen -- und kommt mit dem Umzug halt terminlich nicht in die
Bredouille.

Schadenersatz gibts nach deutschem Zivilrecht für nachgewiesenen
Schaden.

Du (als Nachmieter) weißt jetzt schon, daß die Mieter der betreffenden
Wohnung den Mietvertrag überziehen. Also mußt Du jetzt entsprechend
handeln (sprich: Sorge dafür tragen, daß Du nicht Deinerseits aus Deiner
aktuellen Wohnung heraus mußt -- Schadenminderungspflicht).

Davon abgesehen ist es nicht jedermanns Sache, selbst den Obdachlosen zu
mimen, damit tatsächlich ein Schaden entsteht.

Gesetzt den theoretischen Fall, Dein Vater würde den Mieter auf Räumung
verklagen, dann kriegt er einen Termin in 3 Monaten. Bis daher ist der
Mieter weg (und wenn er nicht weg ist, sagt er im Termin zutreffend, daß
er in weiteren 2 Monaten weg sein wird, weil dann seine Wohnung fertig
sein wird). Den Richter will ich sehen, der unter diesen Bedingungen dem
Mieter einen Möbelwagen vorbeischickt -- und unter uns gesagt: Das halte
ich auch für gut so.
Post by Dirk Schuster
Anscheinend ist man als Vermieter immer der Blöde: Angenommen bei den
Mietern ist nichts zu holen, da sie aus Kostengründen in eine
kleinere|billigere|WBS Wohnung ziehen.
Und wenn man keinen Anschlussvertrag macht, besteht die Möglichkeit, dass
eine gewisse Zeit keine Miete reinkommt, da man noch keinen Mieter gefunden hat.
Ganz grundsätzlich ist davon auszugehen, daß jeder Mieterwechsel den
Vermieter Geld kostet. Man mag das beklagen, das ist aber so.

Einen Nachmieter bekommt man in der Regel nicht auf lange Sicht. In
aller Regel wird zum nächsten Ersten vermietet oder allenfalls zum
übernächsten. Ein Monat Leerstand ist zwar Mietausfall, erlaubt dem
Vermieter aber Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten ohne
Terminschwierigkeiten, weil er dann über die Wohnung frei verfügen kann.

Mancher Vermieter beginnt daher erst kurz vor Auszug des Vormieters zu
suchen.
Post by Dirk Schuster
Post by Martin Gerdes
Es hat etwas für sich, wenn man sich in solcher Situation nicht
auf die Hinterfüße stellt.
?
Siehe oben. Dein Vater kann den Mieter ja nicht wegzaubern. Die Leute
würden sicherlich gern ausziehen, können aber im Moment nicht. Es ist
nicht zielführend, in einer solchen Situation als Vermieter den Druck zu
erhöhen, wenn solche Auskunft auch Dir nicht schmecken mag, der Du dort
gern einziehen möchtest.
--
Martin Gerdes
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