Discussion:
Mietkaution: Vermieter löst mein Sparbuch (ohne mein Einverständnis) auf
(zu alt für eine Antwort)
Jan Olsen
2007-09-19 14:36:29 UTC
Permalink
Hi Leute,
ich muss anscheinend wieder mal was über Recht lernen, was ich
eigentlich gar nicht wissen wollte ;-)

Folgende Situation:
- Mietkaution war auf einem (Mietkautions-)Sparbuch auf meinen Namen
hinterlegt, das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben.
- Mietverhältniss endete vor ~18 Monaten
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
- Schreiben, Mahnung, Mahnverfahren,
- jetzt aktuell Klage am Amtsgericht (wartet auf ein Urteil, da der
Vermieter die Einspruchsfrist verstreichen ließ)

Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Den Auflösungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber drin
und der Antrag ist ausschließlich vom Vermieter unterschrieben.

Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches, den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!

Was meint Ihr
- zum Vorgehen der Bank?
- zum Vorgehen des Vermieters?

Was kann/sollte ich tun?

Kopfschüttelnd
Jan
Hans Beiger
2007-09-19 16:14:33 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Hi Leute,
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Kopfschüttelnd
Jan
Hallo,

was ist dabei unverständlich? Wenn der auf deine Zustimmung angewiesen
wäre könnte er gleich auf die Kaution verzichten.

Gruß Hans
h12942+ (Hannah Schroeter)
2007-09-19 16:34:07 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Hans Beiger
Post by Jan Olsen
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Hans Beiger
Post by Jan Olsen
gesicherten Forderung zu holen.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Hans Beiger
was ist dabei unverständlich? Wenn der auf deine Zustimmung angewiesen
wäre könnte er gleich auf die Kaution verzichten.
Wie wäre es, auf den markierten Satzteil auch einzugehen?
Post by Hans Beiger
Gruß Hans
Grüße,

Hannah.
Alexander Goetzenstein
2007-09-19 17:38:22 UTC
Permalink
Hallo,
Post by h12942+ (Hannah Schroeter)
Wie wäre es, auf den markierten Satzteil auch einzugehen?
wozu? Die Bank ist kein Gericht. Die zahlt, wenn es so vereinbart wurde.
Wer das nicht will, muss eben darauf achten. Es gibt z.B. Banken, die
zahlen erst aus, wenn beiderseitige Zustimmung oder nach vier Wochen
kein Widerspruch eingegangen ist.
--
Gruss
Alex
Alexander Goetzenstein
2007-09-19 17:47:34 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Jan Olsen
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
das lässt nichts Gutes ahnen, ist aber für sich genommen erst mal nicht
zu beanstanden. Erst wenn der VM das Geld nicht mehr von seinem
sonstigen Vermögen getrennt hält, verstößt er gegen Recht. Du kannst
natürlich hierüber einen Nachweis verlangen; aber nach allem, was Du
erzählst, dürfte das Urteil des laufenden Verfahrens wohl eher da sein
als eine Antwort. :-(
Post by Jan Olsen
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Es gibt auch Sperrkonten, bei denen beide Sperrpartner einer Auszahlung
zustimmen müssen. Oder eben spezielle Kautionskonten, bei denen die
Auszahlung bei fehlendem Widerspruch erfolgt. Bei einfachen Sparkonten
(bringen ohnehin viel zu wenig Zinsen) ist so eine Sicherung nicht
gegeben --> Pech gehabt, nicht aufgepasst.
Post by Jan Olsen
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Interne Anweisungen haben für Dich genau gar keine Rechtskraft.
Post by Jan Olsen
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches, den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Was ist denn das für ein Verein? Wenn Du sie noch hast, und da ist wider
Erwarten doch eine Sperre eingetragen, muss die Bank für die
versehentliche Auszahlung geradestehen.
Post by Jan Olsen
- zum Vorgehen der Bank?
Kann so sein, oder so.
Post by Jan Olsen
- zum Vorgehen des Vermieters?
Alarm: ist er vielleicht gar nicht zahlungsunwillig, sondern gar
zahlungsunfähig?
Post by Jan Olsen
Was kann/sollte ich tun?
Da die Sache schon bei Gericht ist, wohl im Augenblick nichts mehr.
--
Gruss
Alex
Thomas Hertel
2007-09-20 07:49:22 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Hallo,
Post by Jan Olsen
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
das lässt nichts Gutes ahnen, ist aber für sich genommen erst mal nicht
zu beanstanden.
Auch nicht, wenn das Konto - wie laut OP der Fall - auf den Namen des
Mieters läuft? Da kann ich mir eine alleinige Verfügungsberechtigung
des Vermieters als default nur schwer vorstellen. Und wie kann der
Vermieter ein Konto auflösen, dessen Inhaber er nicht ist?
Post by Hans Beiger
Erst wenn der VM das Geld nicht mehr von seinem
sonstigen Vermögen getrennt hält, verstößt er gegen Recht.
Das ist aber doch in dem Moment der Fall, in dem er es auf sein
Girokonto überweist. Die Annahme, er habe es sofort wieder getrennt
angelegt, ist angesichts der Umstände ja wohl eher gewagt.

[...]
Post by Hans Beiger
Post by Jan Olsen
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches, den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Was ist denn das für ein Verein? Wenn Du sie noch hast, und da ist wider
Erwarten doch eine Sperre eingetragen, muss die Bank für die
versehentliche Auszahlung geradestehen.
Ich halte es für völlig unvorstellbar, dass eine Bank keinerlei
Unterlagen mehr hat, aus denen hervorgeht, wer über ein bestimmtes
Konto verfügen darf. Wie soll das gehen? Solche Unterlagen sind
vorhanden, auch wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Gruß
Thomas
--
"The opinions expressed herein are subject to change without notice."
Aus einer Studie der Gartner Group
Alexander Goetzenstein
2007-09-22 02:18:02 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hertel
Auch nicht, wenn das Konto - wie laut OP der Fall - auf den Namen des
Mieters läuft?
wer das Sparbuch in der Hand hat, kann damit tun und lassen, was er
will, wenn es nicht gesichert ist. Kein Mensch in der Bank fragt danach.
Post by Thomas Hertel
Ich halte es für völlig unvorstellbar, dass eine Bank keinerlei
Unterlagen mehr hat, aus denen hervorgeht, wer über ein bestimmtes
Konto verfügen darf. Wie soll das gehen? Solche Unterlagen sind
vorhanden, auch wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Auch Banken schlampen. Wieso aber sollte eine Frist abgelaufen sein,
Unterlagen für laufende Verträge vorzuhalten? Ich kenne keine solche
Frist. Im Zweifelsfall kommt man halt in die Beweis-Bredouille, das hat
man dann eben auszuhalten.
--
Gruss
Alex
Ralf Bader
2007-09-19 20:16:30 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Hi Leute,
ich muss anscheinend wieder mal was über Recht lernen, was ich
eigentlich gar nicht wissen wollte ;-)
- Mietkaution war auf einem (Mietkautions-)Sparbuch auf meinen Namen
hinterlegt, das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben.
- Mietverhältniss endete vor ~18 Monaten
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
Ein bißchen sehr spät.
Post by Jan Olsen
- Schreiben, Mahnung, Mahnverfahren,
- jetzt aktuell Klage am Amtsgericht (wartet auf ein Urteil, da der
Vermieter die Einspruchsfrist verstreichen ließ)
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Den Auflösungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber drin
und der Antrag ist ausschließlich vom Vermieter unterschrieben.
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches, den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Was meint Ihr
- zum Vorgehen der Bank?
- zum Vorgehen des Vermieters?
Was kann/sollte ich tun?
Du kannst dem Vermieter eine Strafanzeige (wegen Veruntreuung o.ä.) in
Aussicht stellen, die spätestens dann erfolgt, wenn er nach einem für dich
positiven Gerichtsurteil nicht umgehend zahlt (möglich wäre z.B., daß er
pleite ist und die Kaution in sein Schuldenloch geschoben hat). Es gibt
nicht wenig Leute, die glauben, sich wie die Wildsau im Schlammbad
aufführen zu können, aber platzen wie ein Luftballon, wenn sich
Unannehmlichkeiten, wie z.B. ein Strafverfahren, ankündigen.


Ralf
Bruno Muench
2007-09-20 08:36:14 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Hi Leute,
ich muss anscheinend wieder mal was über Recht lernen, was ich
eigentlich gar nicht wissen wollte ;-)
- Mietkaution war auf einem (Mietkautions-)Sparbuch auf meinen Namen
...auf Deinen Namen als Kontoinhaber? Das kann ich mir bei einer
Voba nicht vorstellen.
Post by Jan Olsen
hinterlegt, das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben.
Das ist korrekt. Wenn es explizit ein *Mietkautions-Sparbuch* der
Voba ist, dann ist stets der VM der allein Verfügungsberechtigte.
Als der Kontoinhaber/Vermieter wird bei der Voba nur der VM
eingetragen. Dieser unterzeichnet den Antrag auch alleine.

Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Post by Jan Olsen
- Mietverhältniss endete vor ~18 Monaten
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
Es soll Schäden geben, die der Mieter zu verantworten hat, die
aber erst nach Auszug des Mieters (oder auch später) für den VM
erkennbar werden. Was steht denn im Übergabeprotokoll? Welche Art
von Schäden macht Dein VM geltend?
Post by Jan Olsen
- Schreiben, Mahnung, Mahnverfahren,
- jetzt aktuell Klage am Amtsgericht
Wer ist der Kläger? Du?

(wartet auf ein Urteil, da der
Post by Jan Olsen
Vermieter die Einspruchsfrist verstreichen ließ)
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Ja, was ist denn daran so ungewöhnlich, (voraus gesetzt, er ist
der Kontoinhaber) wenn er "sein" Sparkonto auflöst? Er hat
vielleicht schon für eine zügige Auszahlung Vorsorge getroffen
und wartet jetzt erst einmal auf ein Urteil des AG. Auch das
finde ich ohne nähere Kenntnis der Hintergründe absolut normal.
Post by Jan Olsen
Eröffnungsungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber
...wirklich als Kontoinhaber und nicht nur als "Mieter"? Als
Kontoinhaber müsstest DU zwingend auch den Antrag unterschrieben
haben.
Post by Jan Olsen
drin
und der Antrag ist ausschließlich vom Vermieter unterschrieben.
Auch korrekt, wenn, wie zu vermuten ist, der VM auch der
Kontoinhaber ist.
Post by Jan Olsen
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Absolut richtig, wenn es sich um ein "Mietkautions-Sparbuch" handelt.
Post by Jan Olsen
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches,
...ich denke der Antrag liegt Dir vor?
Post by Jan Olsen
den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen beträgt
10 Jahre und für Sparkonten 30 Jahre. Diese Unterlagen werden auf
elektronischen Datenträgern archiviert und stehen sehr schnell
zur Verfügung. Aber Dir liegen Sie vor.
Post by Jan Olsen
Was meint Ihr
- zum Vorgehen der Bank?
Korrekt.
Post by Jan Olsen
- zum Vorgehen des Vermieters?
Das zu beurteilen fehlen Fakten.
Post by Jan Olsen
Was kann/sollte ich tun?
Urteil des AG abwarten.

Gruß Bruno Münch
Post by Jan Olsen
Kopfschüttelnd
Jan
Jan Olsen
2007-09-20 10:19:26 UTC
Permalink
Bruno Muench schrieb:

Hi Bruno,
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
Hi Leute,
ich muss anscheinend wieder mal was über Recht lernen, was ich
eigentlich gar nicht wissen wollte ;-)
- Mietkaution war auf einem (Mietkautions-)Sparbuch auf meinen Namen
...auf Deinen Namen als Kontoinhaber? Das kann ich mir bei einer
Voba nicht vorstellen.
Doch war genau so ... und sogar auf dem Auflösungsantrag steht unter
Kontoinhaber mein Name und bei der Unterschrift die meines Vermieters
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
hinterlegt, das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben.
Das ist korrekt. Wenn es explizit ein *Mietkautions-Sparbuch* der
Voba ist, dann ist stets der VM der allein Verfügungsberechtigte.
Als der Kontoinhaber/Vermieter wird bei der Voba nur der VM
eingetragen. Dieser unterzeichnet den Antrag auch alleine.
Nope ...
Post by Bruno Muench
Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Jein, ich dachte eigentlich, dass das eben eine hinterlegte Sicherheit
ist, auf die man nur gemeinsam zugreifen kann ...
Interessanterweise konnte ich nämlich das Konto nicht auflösen, obwohl
ich das Ende des Mietverhältnisses vor über 6 Monaten nachweisen konnte.
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
- Mietverhältniss endete vor ~18 Monaten
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
Es soll Schäden geben, die der Mieter zu verantworten hat, die
aber erst nach Auszug des Mieters (oder auch später) für den VM
erkennbar werden. Was steht denn im Übergabeprotokoll? Welche Art
von Schäden macht Dein VM geltend?
Kein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt; erste Erwähnung des
"Schadens" in einem Brief ca 9 Monate nach Ende des Mietverhältnisses.

Es geht um Rasenkantsteine, die ich ca eineinhalb Jahre vor dem Auszug
abgesenkt hatte, um weiteren Parkplatz auf dem Grundstück zu schaffen
(mit mündlichem Einverständnis des VM - leider kein Nachweis). Insofern
wäre ja überhaupt erst mal zu klären, ob überhaupt ein Schaden
entstanden ist (selbst wenn man die 6 Monats-Frist nach BGB für Schäden
außer Acht läßt) ... Er hat mich auch nie zur Behebung eines Schadens
aufgefordert, sondern mir nur einen Kostenvoranschlag geschickt ...
Nebenbei wollte er auf meine Kosten gleich die ganze Einfahrt erneuern
lassen, nicht nur die Kantsteine.
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
- Schreiben, Mahnung, Mahnverfahren,
- jetzt aktuell Klage am Amtsgericht
Wer ist der Kläger? Du?
Ja, Klage auf Herausgabe der Kautionsumme (plus Zinsen, Gebühren usw)
Post by Bruno Muench
(wartet auf ein Urteil, da der
Post by Jan Olsen
Vermieter die Einspruchsfrist verstreichen ließ)
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Ja, was ist denn daran so ungewöhnlich, (voraus gesetzt, er ist
der Kontoinhaber) wenn er "sein" Sparkonto auflöst? Er hat
vielleicht schon für eine zügige Auszahlung Vorsorge getroffen
und wartet jetzt erst einmal auf ein Urteil des AG. Auch das
finde ich ohne nähere Kenntnis der Hintergründe absolut normal.
Post by Jan Olsen
Eröffnungsungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber
...wirklich als Kontoinhaber und nicht nur als "Mieter"? Als
Kontoinhaber müsstest DU zwingend auch den Antrag unterschrieben
haben.
genau so ist es aber ... und da hab ich auch unterschrieben ...
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
drin
und der Antrag ist ausschließlich vom Vermieter unterschrieben.
Auch korrekt, wenn, wie zu vermuten ist, der VM auch der
Kontoinhaber ist.
Post by Jan Olsen
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Absolut richtig, wenn es sich um ein "Mietkautions-Sparbuch" handelt.
Post by Jan Olsen
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches,
...ich denke der Antrag liegt Dir vor?
Der Auflösungsantrag ja, aber da steht ja nur drauf "Ich will das Konto
auflösen"
Kontoinhaber: Ich
Bemerkungen: Vermieter <name>
Unterschrift: VM

Der Leiter der VoBa-Filliale meint, nach einer internen Arbeitsanweisung
ist das Verhalten der Bank rechtlich OK ... allerdings war das erst im
zweiten Gespräch, im ersten Telefonat hat er unumwunden gesagt, Zitat:
"Da ist wohl was schiefgelaufen, ich dachte das hätte der Vermieter mit
Ihnen abgesprochen ..."
Ne Stunde später rief er mich nochmal an und meinte er hätte sich noch
mal schlaugemacht und die Vorgehensweise sei OK so ...
Leider aber alles eben nur telefonisch ...
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen beträgt
10 Jahre und für Sparkonten 30 Jahre. Diese Unterlagen werden auf
elektronischen Datenträgern archiviert und stehen sehr schnell
zur Verfügung. Aber Dir liegen Sie vor.
Auch das war eine Aussage des Filialleiters:
Nach ca 15 Jahren ist der Eröffnungsantrag nicht mehr verfügbar - daher
könnten wir nicht mehr nachprüfen, ob ich damals unterschrieben habe,
dass der VM allein verfügungsberechtigt ist ...
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
Was meint Ihr
- zum Vorgehen der Bank?
Korrekt.
Post by Jan Olsen
- zum Vorgehen des Vermieters?
Das zu beurteilen fehlen Fakten.
Post by Jan Olsen
Was kann/sollte ich tun?
Urteil des AG abwarten.
Gruß Bruno Münch
Post by Jan Olsen
Kopfschüttelnd
Jan
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...

Bis dann
Jan
Martin Gerdes
2007-09-20 16:00:07 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
...auf Deinen Namen als Kontoinhaber? Das kann ich mir bei einer
Voba nicht vorstellen.
Doch war genau so ... und sogar auf dem Auflösungsantrag steht unter
Kontoinhaber mein Name und bei der Unterschrift die meines Vermieters
Das kann ich mir in einem kleinen Ort auch vorstellen.
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Jein, ich dachte eigentlich, dass das eben eine hinterlegte Sicherheit
ist, auf die man nur gemeinsam zugreifen kann ...
Das dachtest Du verkehrt.
Post by Jan Olsen
Interessanterweise konnte ich nämlich das Konto nicht auflösen, obwohl
ich das Ende des Mietverhältnisses vor über 6 Monaten nachweisen konnte.
Hattest Du denn das Sparbuch in der Hand?
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
Welche Art von Schäden macht Dein VM geltend?
Kein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt; erste Erwähnung des
"Schadens" in einem Brief ca 9 Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
Damit dürfte das verfristet sein.
Post by Jan Olsen
Es geht um Rasenkantsteine, die ich ca eineinhalb Jahre vor dem Auszug
abgesenkt hatte, um weiteren Parkplatz auf dem Grundstück zu schaffen
(mit mündlichem Einverständnis des VM - leider kein Nachweis). Insofern
wäre ja überhaupt erst mal zu klären, ob überhaupt ein Schaden
entstanden ist (selbst wenn man die 6 Monats-Frist nach BGB für Schäden
außer Acht läßt). Er hat mich auch nie zur Behebung eines Schadens
aufgefordert, sondern mir nur einen Kostenvoranschlag geschickt.
Nebenbei wollte er auf meine Kosten gleich die ganze Einfahrt erneuern
lassen, nicht nur die Kantsteine.
Nachdem die Sache eh vor Gericht geht, dürfte auch das dort geklärt
werden.
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
Wer ist der Kläger? Du?
Ja, Klage auf Herausgabe der Kautionsumme (plus Zinsen, Gebühren usw)
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
Eröffnungsungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber
...wirklich als Kontoinhaber und nicht nur als "Mieter"? Als
Kontoinhaber müsstest DU zwingend auch den Antrag unterschrieben
haben.
Genau so ist es aber ... und da hab ich auch unterschrieben ...
Gibt es eigentlich einen speziellen Grund dafür, daß Du praktisch jeden
Satz mit drei Punkten beendest?
Post by Jan Olsen
Der Leiter der VoBa-Filiale meint, nach einer internen Arbeitsanweisung
ist das Verhalten der Bank rechtlich OK ... allerdings war das erst im
"Da ist wohl was schiefgelaufen, ich dachte das hätte der Vermieter mit
Ihnen abgesprochen ..."
Ne Stunde später rief er mich nochmal an und meinte er hätte sich noch
mal schlaugemacht und die Vorgehensweise sei OK so ...
Leider aber alles eben nur telefonisch ...
"Mist, das ist schiefgegangen. Sagen Sie dem Kunden, daß das so seine
Richtigkeit habe, ja, mit der glaubwürdigsten Stimmlage, die sie
aufbringen können. Vielleicht glaubt er Ihnen das dann."
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
Post by Jan Olsen
Den kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als
10 Jahre her ist, und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Im Streitfall ist das Pech für die Bank.
Post by Jan Olsen
Post by Bruno Muench
Die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen beträgt
10 Jahre und für Sparkonten 30 Jahre. Diese Unterlagen werden auf
elektronischen Datenträgern archiviert und stehen sehr schnell
zur Verfügung. Aber Dir liegen Sie vor.
Nach ca 15 Jahren ist der Eröffnungsantrag nicht mehr verfügbar - daher
könnten wir nicht mehr nachprüfen, ob ich damals unterschrieben habe,
dass der VM allein verfügungsberechtigt ist ...
"Lassen Sie sich halt etwas einfallen. Und immer dran denken: 'Eine
ehrliche Lüge ist keine Sünde.' und 'Der Zweck heiligt die Mittel.'"

Bisher hat die Strategie ja auch ganz gut funktioniert. Du hast ihm die
Notlüge schließlich abgekauft.
Post by Jan Olsen
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...
Warum fragst Du das eigentlich all das nicht Deinen Anwalt?
--
Martin Gerdes
Jan Olsen
2007-09-21 14:27:57 UTC
Permalink
...
Post by Martin Gerdes
Post by Jan Olsen
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...
Warum fragst Du das eigentlich all das nicht Deinen Anwalt?
Das könnte natürlich daran liegen, dass ich gar keinen beauftragt habe -
bisher.

Bis dann
Jan
Martin Gerdes
2007-09-21 16:00:08 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Post by Martin Gerdes
Post by Jan Olsen
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...
Warum fragst Du das eigentlich all das nicht Deinen Anwalt?
Das könnte natürlich daran liegen, dass ich gar keinen beauftragt habe -
bisher.
Man KANN durchaus selbst am Amtsgericht klagen, braucht also keinen Anwalt
dafür. Es lohnt sich aber, den zu beauftragen, schon weil er die Regularien
kann (und der durchschnittliche Laie nicht).
--
Martin Gerdes
Andrew Morgan
2007-09-21 07:24:48 UTC
Permalink
Post by Bruno Muench
Als der Kontoinhaber/Vermieter wird bei der Voba nur der VM
Post by Bruno Muench
eingetragen. Dieser unterzeichnet den Antrag auch alleine.
Nope ...
Kann nicht sein. Irgendwas hast du nicht mitgekriegt, Ganz
offensichtlich hat die Bank diese Sparbuch als Kautionskonto geführt,
sonst wäre es unmöglich, dass du es nicht hättest auslösen können,
dein VM aber schon.
Post by Bruno Muench
Post by Bruno Muench
Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Jein, ich dachte eigentlich, dass das eben eine hinterlegte Sicherheit
ist, auf die man nur gemeinsam zugreifen kann ...
NACK. Ein Kuation ist eben nur für der VM da. Wie stellst du dir das
vor? ein Mieter verwüstet die Wohnung und der VM nuss aus sein
einverständnis warten, um an die Kautionsgelder zu kommen?
Post by Bruno Muench
Interessanterweise konnte ich nämlich das Konto nicht auflösen, obwohl
ich das Ende des Mietverhältnisses vor über 6 Monaten nachweisen konnte.
Kationskonto halt. Ob du es gewusst hast oder nicht.
Post by Bruno Muench
Kein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt;
Dein Fehler. Jetzt kann der VM sionstwas finden und du nüsstest
beweisen, es *nicht* gewesen zu sein.
Post by Bruno Muench
erste Erwähnung des
"Schadens" in einem Brief ca 9 Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
Das ist allerdings verdammt spät. Stand die Wohnung leer?
Post by Bruno Muench
Nebenbei wollte er auf meine Kosten gleich die ganze Einfahrt erneuern
lassen, nicht nur die Kantsteine.
Tja. *Deswegen nmacht man ein Schjrtiftliches Übergabeprotokoll.
Vielleicht ist eine gesamterneuerung soger billiger, als die Steine
wieder anzuheben?
Post by Bruno Muench
Ja, Klage auf Herausgabe der Kautionsumme (plus Zinsen, Gebühren usw)
Minus Schadensersatz....
Post by Bruno Muench
genau so ist es aber ... und da hab ich auch unterschrieben ...
Aber dennoch hattest du ein Kationskonto und kein 0815 Sparbuch.
Post by Bruno Muench
Der Auflösungsantrag ja, aber da steht ja nur drauf "Ich will das Konto
auflösen"
Kontoinhaber: Ich
Bemerkungen: Vermieter <name>
Alöso doch ein Kautionskonto. Was gibts da nicht zu verstehen?
Post by Bruno Muench
Unterschrift: VM
Der Leiter der VoBa-Filliale meint, nach einer internen Arbeitsanweisung
ist das Verhalten der Bank rechtlich OK ... allerdings war das erst im
"Da ist wohl was schiefgelaufen, ich dachte das hätte der Vermieter mit
Ihnen abgesprochen ..."
Offenbar haben die ein Kautionskonto angelegt (was richtig war) aber
du hast es nicht mitgekriegt, was sicherlich ein Formfehler ist, aber
in der Sache korrekt. Du hättest eh kein recht auf ein normales
Sparbuch.
Post by Bruno Muench
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...
Selötsam ist es, das du etwas erwartestm dass die niht zusteht, Ein
Kautionskonto mit alleinige Verfügungsrecht des Verieters ist absolut
korrekt, Ein Sparbuch nur in deinen Namen wäre falsch geswesen, Das du
ds nicht verstanden und/oder mitgekriegt hast ist sicherlich
unprofessionnel von der Bank, aber die Vorgehensweise ist üblich und
korrekt.

andy M
Jan Olsen
2007-09-21 08:31:19 UTC
Permalink
Post by Andrew Morgan
Post by Jan Olsen
Mir kommt das alles "seltsam" vor, daher meine Fragen ...
Selötsam ist es, das du etwas erwartestm dass die niht zusteht, Ein
Kautionskonto mit alleinige Verfügungsrecht des Verieters ist absolut
korrekt, Ein Sparbuch nur in deinen Namen wäre falsch geswesen, Das du
ds nicht verstanden und/oder mitgekriegt hast ist sicherlich
unprofessionnel von der Bank, aber die Vorgehensweise ist üblich und
korrekt.
andy M
Hi Andy,
nun, mir ist das nicht so eindeutig klar (allerdings bin ich ja auch
Laie), denn:
1. Überschreitung der Prüfungsfrist für Schäden (allgemein 3-6 Monate)
2. Nichteinhalten der Formalia (Schadensmeldung an Mieter, Frist zur
Nachbesserung usw.)
3. Die Mietkaution muss auf jeden Fall getrennt vom übrigen Vermögen des
Vermieters aufgehoben werden. Das Privatkontodes Vermieters entspricht
wohl kaum diesen Kriterien.
4. Die Verwertung der Mietkaution durch den Vermieter darf nur zur
Befriedigung wegen ihm zustehender gesicherter Ansprüche erfolgen.
Eine Behauptung (der ich widersprochen habe) und ein Kostenvoranschlag
stellen wohl kaum einen gesicherten Anspruch dar.

Ob die Bank nun verpflichtet ist, zu prüfen ob dieser Anspruch gesichert
ist oder nicht, ist eine der Fragen, die ich mir stelle ...

Und eine Bank, die sich auch nur "unprofessionell" verhält, hat mich als
Kunden jedenfalls verloren ...

Bis dann
Jan
Florian Laws
2007-09-21 09:01:35 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
3. Die Mietkaution muss auf jeden Fall getrennt vom übrigen Vermögen des
Vermieters aufgehoben werden. Das Privatkontodes Vermieters entspricht
wohl kaum diesen Kriterien.
Das war sie doch, bis der Vermieter sie zur Befriedigung seiner
Ansprüche einbehielt?
Post by Jan Olsen
4. Die Verwertung der Mietkaution durch den Vermieter darf nur zur
Befriedigung wegen ihm zustehender gesicherter Ansprüche erfolgen.
Eine Behauptung (der ich widersprochen habe) und ein Kostenvoranschlag
stellen wohl kaum einen gesicherten Anspruch dar.
Die Kaution ist dafür da, dass der Vermieter sie einbehalten kann,
wenn er Ansprüche hat. Und zwar ohne sich vorher mit dem Mieter
streiten zu müssen, ob seine Ansprüche gerechtfertigt sind.

Wenn der Mieter der Ansicht ist, dass der Vermieter seine Kaution
zu Unrecht einbehält, muss er die Herausgabe fordern und ggf. einklagen.

Grüße,

Florian
Andrew Morgan
2007-09-24 08:18:01 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
1. Überschreitung der Prüfungsfrist für Schäden (allgemein 3-6 Monate)
2. Nichteinhalten der Formalia (Schadensmeldung an Mieter, Frist zur
Nachbesserung usw.)
Da wärst aber du auch verpflichtet, eine vernünftige Übergabeprotokoll
zu verlangen oder ggF selber zu erstellen.

Ob solche Ansprüche berjähren können, weiss ich nicht. Was übrigens
"allgemein" gilt kann dir im Streitfall egal sein, Hier gilt das
Gesetz. Schnell gegooglet ergibt eine mögliche Verjährung nach 6
Monate, aber IANAL.
Post by Jan Olsen
3. Die Mietkaution muss auf jeden Fall getrennt vom übrigen Vermögen des
Vermieters aufgehoben werden. Das Privatkontodes Vermieters entspricht
wohl kaum diesen Kriterien.
Das ist zwar richtig, ein Sparbuch mit Vermietervermerk sit aber nicht
"Privatkontodes Vermieters" sondern genau das, was die meisten
Mietverhälnisse nützen.
Post by Jan Olsen
4. Die Verwertung der Mietkaution durch den Vermieter darf nur zur
Befriedigung wegen ihm zustehender gesicherter Ansprüche erfolgen.
Eine Behauptung (der ich widersprochen habe) und ein Kostenvoranschlag
stellen wohl kaum einen gesicherten Anspruch dar.
Das Problem wird aber sein, dass der Vermieter sehr wohl real
existente Schäden nachwiesen kann, du aber gar nicht nachweisen
kannst, dass sie nicht während deines Mietverhältnisses entstanden
sind.
Post by Jan Olsen
Ob die Bank nun verpflichtet ist, zu prüfen ob dieser Anspruch gesichert
ist oder nicht, ist eine der Fragen, die ich mir stelle ...
Brauchst du nicht stellen. Das Geld, das als Kaution hinterlegt wird,
"gehört" der Vermieter. Er darf es benutzen, um gewisse Forderungen zu
decken. Da hast du als Mieter erstmal gar nichts daran zu rütteln.
Eine Bankl interessiert sich nicht die Bohne dafür, on etwaige
Forderungen gercht sind oder nicht, Wenn eine Kautioonskonto angelegt
ist, darf der Vermieter darüber verfügen. Basta.
Post by Jan Olsen
Und eine Bank, die sich auch nur "unprofessionell" verhält, hat mich als
Kunden jedenfalls verloren ...
Jetzt hast du es denen gezeigt.


andy M
Alexander Skwar
2007-09-20 12:34:27 UTC
Permalink
Post by Bruno Muench
Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Wieso eigentlich? Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".

Alexander Skwar
Bruno Muench
2007-09-27 10:56:37 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Bruno Muench
Wenn der Mieter erst einer Verfügung durch den VM zustimmen
müsste, wäre eine solche Kaution doch völliger Blödsinn.
Wieso eigentlich?
Tja Alexander, das ist eine Denksportaufgabe. Oder? ;-)

Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
Post by Alexander Skwar
Alexander Skwar
Gruß Bruno Münch
Alexander Skwar
2007-09-27 11:08:32 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
Und ohne Pflicht ist das Risiko für den M viel zu gross. Da könnte
der M dem VM das Geld auch direkt bar "einfach so" geben.

Alexander Skwar
Florian Laws
2007-09-27 11:11:50 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Alexander Skwar
Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
Und ohne Pflicht ist das Risiko für den M viel zu gross. Da könnte
der M dem VM das Geld auch direkt bar "einfach so" geben.
Machen viele Mieter ja auch, in dem Vertrauen, dass der Vermieter seiner
Pflicht, die Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen anzulegen, schon
nachkommen wird.

Grüße,

Florian.
Bruno Muench
2007-09-28 08:39:11 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Alexander Skwar
Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
Und ohne Pflicht ist das Risiko für den M viel zu gross. Da könnte
der M dem VM das Geld auch direkt bar "einfach so" geben.
Ganz so einfach wie sich das klein Erna so vorstellt ist das auch
nicht.
Bruno Münch
Post by Alexander Skwar
Alexander Skwar
Alexander Goetzenstein
2007-09-28 17:25:17 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Alexander Skwar
Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
nein.
Und zwar deswegen, weil eine Zustimmung bei berechtigter Forderung
erzwungen bzw. ersetzt werden kann. Es dauert zwar etwas länger, ist
aber sicher, für beide Seiten.
--
Gruss
Alex
Bruno Muench
2007-09-29 10:09:43 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Hallo,
Post by Alexander Skwar
Ohne Zustimmungspflicht ist doch das Risiko
Post by Alexander Skwar
(viel zu) gross, das der VM sich das Kautionsgeld "einverleibt".
Mit Zustimmungspflicht wäre der Sinn einer Kaution ad absurdum
geführt und das Risiko für den VM viel zu groß. Kannst Du mir folgen?
nein.
Nein? Solltest Du aber können. ;-)
Post by Hans Beiger
Und zwar deswegen, weil eine Zustimmung bei berechtigter Forderung
erzwungen bzw. ersetzt werden kann.
Warum so umständlich und teuere Wege beschreiten, wenn es den Weg
der altbewährten Praxis gibt? Nach Deiner Definition wäre doch
eine Kaution absolut überflüssig. Dann könnte der VM seine
"berechtigte Forderung" doch direkt einklagen und würde obsiegen.
Aber ob er auch sein Geld bekommen würde ist äußerst zweifelhaft.
Post by Hans Beiger
Es dauert zwar etwas länger, ist
aber sicher, für beide Seiten.
Irrtum mein Lieber. Länger ja, aber nicht sicher für den VM. Was
glaubst Du, warum kein VM so einen Unsinn macht? Und das ist gut
und fair so, für beide Vertragspartner.
Ich behaupte einmal, es gibt in Deutschland im Zeitalter von
Mietnomaden, säumigen Mietzahlern und solchen die bei jedem
Mückenschiss an der Wand eine Mietminderung glauben geltend
machen zu dürfen - und nicht zu vergessen - bei Gesetzen, die den
VM immer noch eindeutig benachteiligen, keinen Vermieter der so
unglaublich blöd ist, die Verfügbarkeit über die Mietkaution der
Zustimmung seines Mieters zu unterwerfen, oder, noch blöder,
keine Kaution zu verlange. (Ein langer Schachtelsatz, aber Du
verstehst ihn.)

Merke: Praxis und Theorie unterscheiden sich oft gravierend.

Gruß Bruno Münch
Alexander Goetzenstein
2007-09-29 15:42:59 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bruno Muench
Nein? Solltest Du aber können. ;-)
es gibt keinen Grund, unzutreffenden Darstellungen zu folgen.
Post by Bruno Muench
Warum so umständlich und teuere Wege beschreiten, wenn es den Weg
der altbewährten Praxis gibt? Nach Deiner Definition wäre doch
eine Kaution absolut überflüssig. Dann könnte der VM seine
"berechtigte Forderung" doch direkt einklagen und würde obsiegen.
Aber ob er auch sein Geld bekommen würde ist äußerst zweifelhaft.
Und genau hier ist die Sicherungswirkung des Kautionskontos.
Post by Bruno Muench
Irrtum mein Lieber. Länger ja, aber nicht sicher für den VM.
Natürlich: s.o.
Post by Bruno Muench
Was
glaubst Du, warum kein VM so einen Unsinn macht?
Sperrkonten sind lange und erfolgreich geübte Praxis für Kautionen.
Post by Bruno Muench
Ich behaupte einmal, es gibt in Deutschland im Zeitalter von
Mietnomaden, säumigen Mietzahlern und solchen die bei jedem
Mückenschiss an der Wand eine Mietminderung glauben geltend
machen zu dürfen - und nicht zu vergessen - bei Gesetzen, die den
VM immer noch eindeutig benachteiligen, keinen Vermieter der so
unglaublich blöd ist, die Verfügbarkeit über die Mietkaution der
Zustimmung seines Mieters zu unterwerfen, oder, noch blöder,
keine Kaution zu verlange. (Ein langer Schachtelsatz, aber Du
verstehst ihn.)
Klar verstehe ich: du bist vergrätzt. Etwas mehr Gelassenheit öffnet
einen klareren Blick für die Rechtslage und ihre Anwendung in der Praxis.
Post by Bruno Muench
Merke: Praxis und Theorie unterscheiden sich oft gravierend.
Hier nicht.
--
Gruss
Alex
Bruno Muench
2007-09-30 08:12:49 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Hallo,
Post by Bruno Muench
Nein? Solltest Du aber können. ;-)
es gibt keinen Grund, unzutreffenden Darstellungen zu folgen.
Post by Bruno Muench
Warum so umständlich und teuere Wege beschreiten, wenn es den Weg
der altbewährten Praxis gibt? Nach Deiner Definition wäre doch
eine Kaution absolut überflüssig. Dann könnte der VM seine
"berechtigte Forderung" doch direkt einklagen und würde obsiegen.
Aber ob er auch sein Geld bekommen würde ist äußerst zweifelhaft.
Und genau hier ist die Sicherungswirkung des Kautionskontos.
Post by Bruno Muench
Irrtum mein Lieber. Länger ja, aber nicht sicher für den VM.
Natürlich: s.o.
Du hast den Sinn einer Bar-Kaution immer noch nicht kapiert.

Der VM kann eine Mietkaution nicht von Gesetzes wegen verlangen,
weil es dazu kein Gesetz gibt. Eine solche Sicherheit muss
vertraglich, also im Mietvertrag, vereinbart werden. Das BGB
bestimmt lediglich den Rahmen, in dem die Vereinbarung zulässig
ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Post by Hans Beiger
Post by Bruno Muench
Was
glaubst Du, warum kein VM so einen Unsinn macht?
Sperrkonten sind lange und erfolgreich geübte Praxis für Kautionen.
Mag sein, aber nicht für Mietkautionen.
Post by Hans Beiger
Post by Bruno Muench
Ich behaupte einmal, es gibt in Deutschland im Zeitalter von
Mietnomaden, säumigen Mietzahlern und solchen die bei jedem
Mückenschiss an der Wand eine Mietminderung glauben geltend
machen zu dürfen - und nicht zu vergessen - bei Gesetzen, die den
VM immer noch eindeutig benachteiligen, keinen Vermieter der so
unglaublich blöd ist, die Verfügbarkeit über die Mietkaution der
Zustimmung seines Mieters zu unterwerfen, oder, noch blöder,
keine Kaution zu verlange. (Ein langer Schachtelsatz, aber Du
verstehst ihn.)
Klar verstehe ich: du bist vergrätzt. Etwas mehr Gelassenheit öffnet
einen klareren Blick für die Rechtslage und ihre Anwendung in der Praxis.
Die Gelassenheit ist mir Gott sei Dank noch nicht abhanden
gekommen, sonst würde ich nicht mit Dir über Deine sinnfreien
Ansichten diskutieren. Auch nicht der klare Blick für das
geltende Recht.
Post by Hans Beiger
Post by Bruno Muench
Merke: Praxis und Theorie unterscheiden sich oft gravierend.
Hier nicht.
Du irrst schon wieder. Macht aber gar nichts. Bleib in Gottes
Namen bei Deiner absurden Meinung. Kaufe Dir ein Mietshaus und
vermiete die Wohnungen zu den Bedingungen die Du hier
propagierst. Deine Mieter werden Dir die Füsse küssen und sich
anschließend tot lachen. Und damit möchte ich die Diskussion beenden.

Gruß Bruno Münch
Alexander Goetzenstein
2007-09-30 17:36:05 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bruno Muench
Und damit möchte ich die Diskussion beenden.
Unflat ohne Sachbezug ist ohnehin keine Diskussion.
--
Gruss
Alex
Alexander Skwar
2007-10-01 07:46:09 UTC
Permalink
Post by Bruno Muench
Post by Alexander Goetzenstein
Es dauert zwar etwas länger, ist
aber sicher, für beide Seiten.
Irrtum mein Lieber. Länger ja, aber nicht sicher für den VM. Was
glaubst Du, warum kein VM so einen Unsinn macht?
"Kein"?

Okay, das musst Du meinem ehemaligen VM erzählen.
Post by Bruno Muench
Und das ist gut
und fair so, für beide Vertragspartner.
NAK

Gut und fair ist's, wenn an das Geld nur herangekommen werden
kann, wenn beide zustimmen, oder aber wenn es entsprechende
gerichtliche Entscheidungen gibt. Alles andere benachteiligt
einen der beiden Vertragspartner.
Post by Bruno Muench
Merke: Praxis und Theorie unterscheiden sich oft gravierend.
Eben.

Alexander Skwar

Thomas Hochstein
2007-09-20 19:05:30 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
Bedeutet letzteres, daß er Schadensersatzansprüche geltend macht und
diese mit der Kaution verrechnet?
Post by Jan Olsen
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Das wäre dann die logische Folge, nicht wahr? Er befriedigt sich aus
der Kaution, dafür ist sie ja da - wenn denn seine Forderungen für
"angebliche Schäden" tatsächlich und zu Recht bestehen.
Post by Jan Olsen
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Natürlich. Das ist ja gerade der Zweck einer Kaution. Normalerweise
zahlt man sie an den Vermieter, und der legt sie - getrennt von seinem
Vermögen - an, so daß er aber jederzeit darauf zugreifen kann. Genauso
macht man das dann mit einem Kautionssparbuch; alles andere wäre auch
- aus Sicht des Vermieters - völlig sinnfrei.
Post by Jan Olsen
Was kann/sollte ich tun?
Du hast doch offensichtlich bereits auf Rückzahlung der Kaution
geklagt?

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Jan Olsen
2007-09-21 06:59:02 UTC
Permalink
Post by Jan Olsen
Hi Leute,
ich muss anscheinend wieder mal was über Recht lernen, was ich
eigentlich gar nicht wissen wollte ;-)
- Mietkaution war auf einem (Mietkautions-)Sparbuch auf meinen Namen
hinterlegt, das Sparbuch wurde dem Vermieter übergeben.
- Mietverhältniss endete vor ~18 Monaten
- (ex)Vermieter verschleppt Kautionsrückzahlung (erst Sparbuch nicht
auffindbar, dann angebliche Schäden am Mietobjekt die der Vermieter nach
fast 12 Monaten erst entdeckt hat ...)
- Schreiben, Mahnung, Mahnverfahren,
- jetzt aktuell Klage am Amtsgericht (wartet auf ein Urteil, da der
Vermieter die Einspruchsfrist verstreichen ließ)
Nun erfahre ich nebenbei, dass der Vermieter vor 2 Wochen das Sparkonto
mit der Mietkaution aufgelöst hat und sich die Mietkaution auf sein
Konto hat überweisen lassen!?!?!
Den Auflösungsantrag habe ich vorliegen, ich stehe als Kontoinhaber drin
und der Antrag ist ausschließlich vom Vermieter unterschrieben.
Nach Auskunft der Bank (Volksbank) ist der Vermieter grundsätzlich
berechtigt, sich jederzeit die Mietkaution ohne Nachweis einer
gesicherten Forderung zu holen.
Das steht in einer internen Arbeitsanweisung der Innenrevision der
Volksbank, die mir der Filialleiter aber nicht schriftlich zukommen
lassen will - ich dürfte aber vorbeikommen und mir das anschauen!?!
Eventuell stand es aber auch in dem Eröffnungsantrag des Sparbuches, den
kann mir die Bank aber nicht mehr vorlegen, da das mehr als 10 Jahre her
ist und die Unterlagen daher nicht mehr da sind!?!
Was meint Ihr
- zum Vorgehen der Bank?
- zum Vorgehen des Vermieters?
Was kann/sollte ich tun?
Nachfrage: Ist es für das laufende Verfahren am Amtsgericht wichtig,
dass ich diesen Vorgang melde?

Bis dann
Jan
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