Harika Harika
2011-09-01 20:35:25 UTC
Hi,
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben. Ich übernahm die Stromrechnung und meldete zuerst bei
einem grossen Stromanbieter (Eon) an, bekam aber nach kurzem das
Angebot eines günstigeren lokalen Strom-Anbieters und wechselte
dorthin was auch klappte. Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Für die Wohnung zahlte ich die Miete weiter und suchte Nachmieter,
zudem kündigte ich den lokalen Strom-Anbieter bzw. nahm diesen mit
zurück zur Frau. Nun hat sich durch die Wechselei des Stromanbieters
die Situation ergeben dass der lokale Anbieter zwar gewechselt wurde,
aber Eon mir nun die Rechnung über die letzten sechs Monate seit dem
Auszug geschickt hat. Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
mit freundlichen Grüßen,
Hari
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben. Ich übernahm die Stromrechnung und meldete zuerst bei
einem grossen Stromanbieter (Eon) an, bekam aber nach kurzem das
Angebot eines günstigeren lokalen Strom-Anbieters und wechselte
dorthin was auch klappte. Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Für die Wohnung zahlte ich die Miete weiter und suchte Nachmieter,
zudem kündigte ich den lokalen Strom-Anbieter bzw. nahm diesen mit
zurück zur Frau. Nun hat sich durch die Wechselei des Stromanbieters
die Situation ergeben dass der lokale Anbieter zwar gewechselt wurde,
aber Eon mir nun die Rechnung über die letzten sechs Monate seit dem
Auszug geschickt hat. Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
mit freundlichen Grüßen,
Hari