Discussion:
Stromkosten nach Auszug aus WG
(zu alt für eine Antwort)
Harika Harika
2011-09-01 20:35:25 UTC
Permalink
Hi,
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben. Ich übernahm die Stromrechnung und meldete zuerst bei
einem grossen Stromanbieter (Eon) an, bekam aber nach kurzem das
Angebot eines günstigeren lokalen Strom-Anbieters und wechselte
dorthin was auch klappte. Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Für die Wohnung zahlte ich die Miete weiter und suchte Nachmieter,
zudem kündigte ich den lokalen Strom-Anbieter bzw. nahm diesen mit
zurück zur Frau. Nun hat sich durch die Wechselei des Stromanbieters
die Situation ergeben dass der lokale Anbieter zwar gewechselt wurde,
aber Eon mir nun die Rechnung über die letzten sechs Monate seit dem
Auszug geschickt hat. Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
mit freundlichen Grüßen,
Hari
Paul Ney
2011-09-01 22:40:48 UTC
Permalink
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben. Ich übernahm die Stromrechnung und meldete zuerst bei
Für die Wohnung zahlte ich die Miete weiter und suchte Nachmieter,
aber Eon mir nun die Rechnung über die letzten sechs Monate seit dem
Auszug geschickt hat. Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
In Prinzip: Verträge -- hier Mietvertrag und WG-Vertrag
(oder -Abkommen) -- gelten, bis sie enden bzw. gekündigt werden. Außer
Strom- fallen bei einer Wohnung auch Wasser-, Heizungs- und andere Kosten
an. Ob der Kollege nur beim Strom teilen will?! http://www.mieterbund.de
ist auch empfehlenswert.

MfG, PY [Paul_Ney/at/t-online.de]
Thomas Hochstein
2011-09-02 15:12:34 UTC
Permalink
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben.
Also dürftest Du auch nach Auszug weiterhin im Innenverhältnis für die
halbe Miete und im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die ganze
Miete haften.
Post by Harika Harika
Ich übernahm die Stromrechnung
Was war denn zwischen euch hinsichtlich der Stromkosten vereinbart?
Solltest Du die "Rechnung", also die Kosten, ganz übernehmen, sollte
das hälftig gehen, ...?
Post by Harika Harika
Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Was wurde zu diesem Zeitpunkt im Innenverhältnis zwischen Dir und
Deinem Kollegen vereinbart?

Wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen?

Wenn keine neuen Vereinbarungen geschlossen wurden, dann bleibt alles
wie beim alten: der alte Mietvertrag, der Dich als Mitmieter aufführt,
gilt weiter, und die Vereinbarung über die Aufteilung der Miete, der
Stromkosten etc. pp. bleibt auch unverändert.
Post by Harika Harika
Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
Das hängt davon ab, was ihr insoweit vereinbart habt.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Stefan Schmitz
2011-09-02 19:22:37 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben.
Also dürftest Du auch nach Auszug weiterhin im Innenverhältnis für die
halbe Miete und im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die ganze
Miete haften.
Wie kannnst du anhand dieser Angaben auf das Innenverhältnis, noch
dazu nach Auszug des OP, schließen?
Thomas Hochstein
2011-09-02 20:19:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben.
Also dürftest Du auch nach Auszug weiterhin im Innenverhältnis für die
halbe Miete und im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die ganze
Miete haften.
Wie kannnst du anhand dieser Angaben auf das Innenverhältnis, noch
dazu nach Auszug des OP, schließen?
Ich kann nur vermuten, da uns der OP ja alle nähren Informationen
vorenthält - aber wie sonst wird man eine Vereinbarung treffen, wenn
man sich eine Wohnung teilt? Und der Auszug des einen Mieters ändert
daran regelmäßig nichts; wenn der andere eine ganze Wohnung haben (und
zahlen) wollte, wäre er idR nicht in eine WG gezogen.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Harika Harika
2011-09-02 21:29:26 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben.
Also dürftest Du auch nach Auszug weiterhin im Innenverhältnis für die
halbe Miete und im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die ganze
Miete haften.
Post by Harika Harika
Ich übernahm die Stromrechnung
Was war denn zwischen euch hinsichtlich der Stromkosten vereinbart?
Solltest Du die "Rechnung", also die Kosten, ganz übernehmen, sollte
das hälftig gehen, ...?
Genau genommen wurde beim Einzug gar nichts ausgemacht ausser für die
Nebenkosten einen fixen Betrag monatlich zu überweisen. Daher erhielt
ich von ihm monatlich die Mietkosten, welche über mein Konto an den
Vermieter überwiesen wurden, sowie einen geschätzten Anteil der für
die Stromkosten über das Jahr verteilt reichen sollte. Für den Fall
dass dies nicht reichen sollte wurde nichts ausgemacht.
Post by Thomas Hochstein
Post by Harika Harika
Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Was wurde zu diesem Zeitpunkt im Innenverhältnis zwischen Dir und
Deinem Kollegen vereinbart?
Wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen?
Es wurde beschlossen einen Nachmieter zu suchen, und sobald dieser
gefunden ist, sollte der aktuelle Mietvertrag, der bis August lief,
abgeändert werden. Mein Kollege überwies ab diesem Zeitpunkt die Miete
direkt an den Vermieter. Da sich niemand für das Zimmer gefunden hat,
wurde der Vertrag auch nicht geändert und läuft nun aus, da auf ein
Jahr befristet.
Post by Thomas Hochstein
Wenn keine neuen Vereinbarungen geschlossen wurden, dann bleibt alles
wie beim alten: der alte Mietvertrag, der Dich als Mitmieter aufführt,
gilt weiter, und die Vereinbarung über die Aufteilung der Miete, der
Stromkosten etc. pp. bleibt auch unverändert.
Die einzige Vereinbarung beim Auszug war, dass ich dem Kollegen
mitgeteilt habe dass ich den Vertrag mitgenommen habe und er sich nun
in Zukunft selbst um den Strom kümmern soll. Stromzähler wurde notiert
und an den Anbieter übermittelt, der mir die Gesamtkosten berechnete
was sich mit überwiesenen Nebenkosten des Kollegen perfekt ausging.
l.
Post by Thomas Hochstein
Post by Harika Harika
Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
Das hängt davon ab, was ihr insoweit vereinbart habt.
Da es keine Abmachung gab, gehe ich nun davon aus dass die 50% der
Stromkosten an mir hängen bleiben, auch wenn ich dort nicht mehr
gewohnt habe.
Post by Thomas Hochstein
-thh
--
Deutsches Bundesrecht:  <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte:  <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext:  <http://dejure.org/>
Martin Gerdes
2011-09-02 22:00:44 UTC
Permalink
Post by Harika Harika
voriges Jahr August haben Kollege und ich gemeinsame WG gegründet und
zusammen eine Wohnung genommen, der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben.
Gemeinsame WG. Das war lange nicht.
Post by Harika Harika
Ich übernahm die Stromrechnung und meldete zuerst bei
einem grossen Stromanbieter (Eon) an, bekam aber nach kurzem das
Angebot eines günstigeren lokalen Strom-Anbieters und wechselte
dorthin was auch klappte. Nach sechs Monaten klappt es mit meiner Frau
wieder und so zog ich zu ihr zurück.
Für die Wohnung zahlte ich die Miete weiter
Das ist klar, denn Du bist ja nach wie vor Mieter. Ich würde das an
Deiner Stelle dringend ändern, denn sonst bekommst Du unter Umständen
noch nach Jahren vom Vermieter eine dicke Rechnung -- rechtlich steht
jeder einzelne der Mieter einzeln für alle Verbindlichkeiten aus dem
Mietverhältnis gerade. Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich
mit seiner Forderung hält.
Post by Harika Harika
und suchte Nachmieter,
Was bedeutet das genau?
Post by Harika Harika
zudem kündigte ich den lokalen Strom-Anbieter bzw. nahm diesen mit
zurück zur Frau. Nun hat sich durch die Wechselei des Stromanbieters
die Situation ergeben, dass der lokale Anbieter zwar gewechselt wurde,
aber Eon mir nun die Rechnung über die letzten sechs Monate seit dem
Auszug geschickt hat.
Rechtlich ist das vermutlich völlig in Ordnung, schließlich bist Du
alleiniger Vertragsinhaber, soweit ich das richtig verstanden habe. Oder
hast Du den Vertrag mit Deinem Auszug auf den verbleibenden Mieter
umgeschrieben?
Post by Harika Harika
Da ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe,
würde ich die Stromkosten gerne zu 100% dem Kollegen überlassen,
dieser legt sich jedoch quer und will nur 50% bezahlen.
Das ist vermutlich nett von dem Kollegen. Wenn Du den Vertrag nicht
umgeschrieben hast, stehst Du rechtlich für den ganzen Betrag gerade.
Post by Harika Harika
Ist mein Kollege oder ich nun im Recht?
Das weiß keiner, solange Du nicht schreibst, wer Eon gegenüber
Vertragspartner ist.

Wenn Du, zahlst Du alles, wenn Dein ehemaliger Mitmieter, zahlt der
alles. Was Ihr im Binnenverhältnis daraus macht, ist Vereinbarungssache,
vermutlich rechtlich nicht zu erzwingen.

Um wieviel Geld geht es? Würde es für Dich eine Klage lohnen?

Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...