Discussion:
Darf der Vermieter mich zwingen meinen alten ( kaputten ) Herd zu ersetzen ??
(zu alt für eine Antwort)
lui
2004-05-02 19:53:03 UTC
Permalink
Hallo, ich hab folgendes Problem.
Ich bin vor einem Monat in eine neue Wohnung eingezogen (Altbau neu
renoviert ) und hab
dabei vom Vormieter seinen alten E-Herd übernommen. Das Ding sieht aus
als würd es seit mind 30 Jahren da stehen, funktioniert aber immer
noch.
Das Problem ist nur das ab und zu (eher selten) der FI rausspringt (
passiert auch wenn das Gerät vorher kalt war).
Jetz hab ich den Vermieter gefragt ob der FI vielleicht zu schwach
wäre (30mA)
worauf er ein Elektriker von ihm beauftragt wurde das nachzuprüfen. -
Der VM hat von solchen Sachen keinen Schimmer ( ich leider auch nicht
)-.
Der hat dann für jede Phase 64M Ohm Wiederstand gemessen und gemeint
das wäre schon ok wenn ich den Herd weiterbenutze.

Jetzt will der Vermieter aber das ich unbedingt einen neuen kaufe und
das Ding entstsorge, weil es eine Brandgefahr darstellen würde,
ausserdem "hat der bestimmt keinen Tüv mehr" (Zitat VM)

Wie siehts nun aus?
-Ist so ein alter Herd wircklich so eine Gefahr und
-Hat der VM dazu das Recht ?

Ich bin nähmlich total zufrieden mit dem Herd und hab auch nicht Lust
einen
neuen für 200Eur kaufen zu müssen

Danke für eure Antworten
Peter Balthaus
2004-05-03 08:45:47 UTC
Permalink
Moin Moin!

lui wrote:

Trage doch hier bitte deinen Namen ein, das gehoert sich so.
Post by lui
-Hat der VM dazu das Recht ?
Er kann dich zu Nichts zwingen. Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will. Er kann also den Herd
entsorgen und du stehst ohne da.

Du wirst dir eine neuen kaufen muessen. Sollte der Herd
als Bestandteil deines Mietvertrages gelten, ist die Miete
entsprechend zu kuerzen.

So sehe ich das zumindest...

Pedda
Frank Grummich
2004-05-03 09:12:43 UTC
Permalink
"Peter Balthaus"
Post by Peter Balthaus
Post by lui
-Hat der VM dazu das Recht ?
Er kann dich zu Nichts zwingen. Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will. Er kann also den Herd
entsorgen und du stehst ohne da.
Ich hatte den OP so gelesen, dass er den Herd vom Vormieter
übernommen hat. Damit wäre er Eigentum des M!

Solange der Herd der VDE (vergiss die energie) entspricht (und
das scheint ja der vom VM beauftragte ->Fachmann so zu sehen)
sehe ich keine Grund, wieso der M den Herd nicht wieterbeutzen sollte.
Post by Peter Balthaus
Du wirst dir eine neuen kaufen muessen. Sollte der Herd
als Bestandteil deines Mietvertrages gelten, ist die Miete
entsprechend zu kuerzen.
So sehe ich das zumindest...
...ich nich ;-)

Frank
Wolfgang Schreiber
2004-05-03 09:02:22 UTC
Permalink
Post by Peter Balthaus
Er kann dich zu Nichts zwingen. Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will. Er kann also den Herd
entsorgen und du stehst ohne da.
Wohl kaum. Der Herd ist Eigentum des Mieters, da vom Vor- (nicht Ver-)mieter
übernommen. Es müßte wohl von neutraler Seite festgestellt werden, ob das
Ding wirklich eine Brandgefahr darstellt. "TÜV" im Sinne einer regelmäßigen
Prüfplakette braucht ein Küchenherd sicher nicht.

Gruß
Wolfgang
Peter Balthaus
2004-05-03 09:54:27 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Wohl kaum. Der Herd ist Eigentum des Mieters, da vom Vor- (nicht
Ver-)mieter übernommen.
Hatte ich überlesen, ihr habt Recht! Sorry für Unfug... ;-)

Pedda
Ingrid Voigt
2004-05-03 09:21:35 UTC
Permalink
Post by Peter Balthaus
Post by lui
-Hat der VM dazu das Recht ?
Er kann dich zu Nichts zwingen. Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will. Er kann also den Herd
entsorgen und du stehst ohne da.
Ganz sicher nicht.

Entweder der Herd ist Eigentum des Mieters, dann hat der
Vermieter überhaupt kein Recht, ihn einfach so zu entsorgen.
Ist ja schließlich nicht seiner.
Möglicherweise - falls der alte Herd nicht mehr brandschutz-
sicher ist - hat er das Recht, einen Austausch zu verlangen.
Das wird meiner Ansicht aber nicht durch "ist ja schon alt"
begründet, wenn ein Elektriker das anders sieht. Wenn die
Wohnung wegen des Herdes abbrennt, ist das dann natürlich
Problem des Mieters.

Oder der Herd ist Eigentum des Vermieters, dann ist er mit-
vermietet. Dann hat der Vermieter aber nur das Recht, ihn
gegen einen anderen auszutauschen. Aber keinesfalls
darf er eine Wohnung mit Herd einfach mal so in eine
Wohnung ohne Herd verwandeln.
Oder läßt Du Deinen Vermieter einfach so die Badezimmer-
armaturen verschrotten?

Grüße
Ingrid
Heiko Mittelstaedt
2004-05-03 14:20:45 UTC
Permalink
Post by Ingrid Voigt
Möglicherweise - falls der alte Herd nicht mehr brandschutz-
sicher ist - hat er das Recht, einen Austausch zu verlangen.
Nicht ganz! Er hat nur das Recht, zu verlangen, daß der alte Herd nicht
mehr in Betrieb genommen wird - wegen der Gefährdung. Aber warum er
verlangen können sollte, daß ein neuer angeschafft wird, sehe ich nicht.
Wenn der Mieter nun kein Geld hat und lieber bei Mutti essen gehen will.
Ist doch sein gutes Recht.

So macht die Sache nämlich eher Sinn.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Boris Kirkorowicz
2004-05-03 16:39:26 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Peter Balthaus
Post by lui
-Hat der VM dazu das Recht ?
Er kann dich zu Nichts zwingen.
Wenn von dem Herd tatsächlich eine Brandgefahr ausgeht, kann er das sehr wohl.
Bei akuter Gefährdung könnte er sogar solange den Strom abschalten lassen. Nur
scheint es im vorliegenden Fall nicht so zu sein, zumal der Elektriker die
Unbedenklichkeit bestätigt hat.
Post by Peter Balthaus
Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will.
Ganz und gar nicht. Denn entweder gehört der Herd dem Mieter...
Post by Peter Balthaus
Er kann also den Herd entsorgen
...dann darf er ihn nicht antasten. Oder aber er gehört dem Vermieter...
Post by Peter Balthaus
und du stehst ohne da.
...dann gehört er zum Mietgegenstand und muß von ihm selbst (dem VM) ersetzt
werden. Vielerorts muß zu einer Wohnung eine Kochgelegenheit gehören, da hilft
dann nix.

Nebenbei: so einfach kommt ein VM auch nicht in die Wohnung, und schon gar
nicht kann er einfach Gegenstände daraus entfernen.
Post by Peter Balthaus
Du wirst dir eine neuen kaufen muessen.
Das nur, sofern nachgewiesenermaßen eine erhebliche Gefahr von dem Gerät
ausgeht. Nur dann, sonst nicht.
Post by Peter Balthaus
Sollte der Herd
als Bestandteil deines Mietvertrages gelten, ist die Miete
entsprechend zu kuerzen.
So weit würde ich gar nicht mal denken wollen. Wenn der Herd funktioniert und
der Elektriker sagt, der sei in Ordnung, würde ich tun, was ein Baum tut, wenn
ein Schwein sich an ihm kratzt...


Gruss Greetings
Boris Kirkorowicz
--
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Horst Franke
2004-05-04 07:24:51 UTC
Permalink
"Boris Kirkorowicz" schrieb
Post by Boris Kirkorowicz
Wenn von dem Herd tatsächlich eine Brandgefahr ausgeht, kann er das
sehr wohl. Bei akuter Gefährdung könnte er sogar solange den Strom
abschalten lassen. Nur scheint es im vorliegenden Fall nicht so zu
sein, zumal der Elektriker die Unbedenklichkeit bestätigt hat.
Hallo Boris, nein, ich sehe nur die Möglichkeit, den Herd stillzulegen!
Und wenn durch den Herd tatsächlich immer wieder eine Störung (FI-
Schalter) ausgelöst wird, dann würde ich das UNBEDINGT empfehlen!

Im Falle eines reallen Schadens würde keine Versicherung zahlen!
Und damit wäre der Mieter persönlich zum Schadenersatz verpflichtet!
Und diese Kosten würden sicher die Kosten eines neuen Herdes bzw.
denen einer Reparatur des alten übersteigen!

Hierbei spielen doch die Eigentumsverhältnisse eine untergeordnete
Rolle gegenüber den Gefährdungskosten (und evtl. Gefahr sogar für
Menschenleben)! Die letzteren kann kein Privatmensch gutmachen!
Gruß, Horst.
Boris Kirkorowicz
2004-05-06 08:50:23 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Horst Franke
Hallo Boris, nein, ich sehe nur die Möglichkeit, den Herd stillzulegen!
Und wenn durch den Herd tatsächlich immer wieder eine Störung (FI-
Schalter) ausgelöst wird, dann würde ich das UNBEDINGT empfehlen!
Der Elektriker hat die Unbedenklichkeit nach Prüfung bestätigt. Nebenbei etwas
Technik: die Auslösung des FI-Schutzschalters kann durchaus auch in der
Installation vor dem Herd liegen (die in Frage kommende Leitung dürfte um ein
vielfaches länger sein als im Herd selbst). Wenn also der Herd erwiesenermaßen
in Ordnung ist, sollte der Vermieter die Elektroinstallation in der Wohnung
prüfen lassen. Dazu wäre er verpflichtet, erst recht nach solchen Hinweisen.

Bevor die Ursache nicht geklärt ist, würde ich als Mieter gar nichts tun und
mich auch zu nichts drängen lassen. Als Vermieter würde mich um die Klärung
der Ursache des auslösenden FI-Schalters kümmern, käme aber nicht auf die
Idee, bis dahin den Mieter zu irgendeiner Aktion zu drängen.




Gruss Greetings
Boris Kirkorowicz
--
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Horst Franke
2004-05-29 19:50:27 UTC
Permalink
"Boris Kirkorowicz" schrieb
Post by Boris Kirkorowicz
Der Elektriker hat die Unbedenklichkeit nach Prüfung bestätigt.
Nebenbei etwas Technik: die Auslösung des FI-Schutzschalters kann
durchaus auch in der Installation vor dem Herd liegen (die in Frage
kommende Leitung dürfte um ein vielfaches länger sein als im Herd
selbst). Wenn also der Herd erwiesenermaßen in Ordnung ist, sollte
der Vermieter die Elektroinstallation in der Wohnung prüfen lassen.
Dazu wäre er verpflichtet, erst recht nach solchen Hinweisen.
Hi Boris, darin sind wir uns einig.
Der OP hat dazu bisher leider nichts weiter gesagt :-(
Und ich möchte nicht wissen, welche Probleme es nach einem
Schadensfall geben könnte. Beweislast usw.
Eines ist aber klar: die Ursache muß lokalisiert und beseitigt werden.
Egal von wem (Mieter oder Vermieter).

Gruß, Horst.

Volker Neurath
2004-05-03 17:14:54 UTC
Permalink
Post by Peter Balthaus
Er kann dich zu Nichts zwingen. Allerdings kann er auch mit
seinem Eigentum machen, was er will. Er kann also den Herd
entsorgen und du stehst ohne da.
Zum einen hat er den Herd vom *Vor*mieter übernommen, nicht vom
Vermieter, Und selbst wenn:

Um den Herd zu entsorgen müsste der Vermieter aber zunäxt in die
wohnung. Und da darf er ohne Zustimmung das Mieter nicht rein. Also
nix mit Entsorgen.
Post by Peter Balthaus
Du wirst dir eine neuen kaufen muessen.
Auf welcher Grundlage?

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Jens Christian Claussen
2004-05-09 08:58:38 UTC
Permalink
Post by lui
Ich bin vor einem Monat in eine neue Wohnung eingezogen (Altbau neu
renoviert ) und hab
dabei vom Vormieter seinen alten E-Herd übernommen. Das Ding sieht aus
als würd es seit mind 30 Jahren da stehen, funktioniert aber immer
noch.
Das Problem ist nur das ab und zu (eher selten) der FI rausspringt (
passiert auch wenn das Gerät vorher kalt war).
Jetz hab ich den Vermieter gefragt ob der FI vielleicht zu schwach
wäre (30mA)
worauf er ein Elektriker von ihm beauftragt wurde das nachzuprüfen. -
Der VM hat von solchen Sachen keinen Schimmer ( ich leider auch nicht
)-.
Der hat dann für jede Phase 64M Ohm Wiederstand gemessen und gemeint
das wäre schon ok wenn ich den Herd weiterbenutze.
Womit der Herd fuer Vermieter und Versicherung wohl
als "geprueft" gelten sollte.

Uebrigens sind FI mit mehr als 30mA nicht
angesagt, da ab 30mA es fuer den Menschen
zunehmend ungesund wird (ist es bei 29mA
eigentlich auch schon).
Post by lui
Jetzt will der Vermieter aber das ich unbedingt einen neuen kaufe und
das Ding entstsorge, weil es eine Brandgefahr darstellen würde,
ausserdem "hat der bestimmt keinen Tüv mehr" (Zitat VM)
...Haette er sich das nicht im Rahmen der Uebergabe
ueberlegen koennen...?!? Die vollqualifizierte
brandschutztechnische Sichtpruefung hat er ja
dabei wohl durchgefuehrt...
Post by lui
Wie siehts nun aus?
-Ist so ein alter Herd wircklich so eine Gefahr und
-Hat der VM dazu das Recht ?
Auch ein neuerer Herd kann eine Gefahr darstellen.
Natuerlich kann bei einem alten Herd einiges
durch Alterung kaputtgehen (z.B. innere Verkabelung).
Dabei fliegt aber in den meisten Faellen die
Sicherung raus (die Schutzerdung des Herdes sollte
natuerlich ok sein...).
Ist der Herd noch ueber einen FI angeschlossen, waere
selbst das (fast) egal, weil der FI bei einer
viel groesseren Klasse von Defekten rausspringt.

Uebrigens sind bei vielen Geraeten mit Heizelementen
bauartbedingte Leckstroeme vom Heizelement zum
Gehaeuse "normal" (z.B. bei Buegeleisen), so dass
das Herausspringen des FI nicht zu vermeiden ist.

Das gleiche koennte auch passieren, wenn in der
Herdanschlussdose soviel Dreck angesammelt ist,
dass dort ein Leckstrom fliesst. Ebenso in der
Verkabelung (in Wand + Herdanschlusskabel).

Uebrigens kann bei einer lockeren Klemme in der
Herdanschlussdose (-> hoher Widerstand -> hoher
Spannungsabfall -> Erwaermung) ganz schnell
ein Brand entstehen, bei dem Sicherung und FI
ganz ahnungslos drinbleiben. Da kann der Herd
noch so neu sein.
(Gilt auch fuer jede andere Steckdose/Verlaengerung
- z.B. bei der Waschmaschine nach dem
Aufheizen mal kurz fuehlen, ob der
Stecker (aussen) "komisch warm" wird -)

Wenn man sich ueberlegt, in wie vielen Mietswohnungen
noch Herde aus den 60er Jahren in Betrieb sind,
muesste es sonst ja an jeder Ecke brennen.
Post by lui
Ich bin nähmlich total zufrieden mit dem Herd und hab auch nicht Lust
einen
neuen für 200Eur kaufen zu müssen
Wenn man den Herd oefter benutzt koennte es sich von
der Stromersparnis her fast lohnen, einen
"Besser-als-Vermieter-Standard-3Platten-Kochmulde"
Herd zu kaufen (Ceranfeld und Umluft); wir sind mit
unserem (Seppelfricke) nach 9 Jahren super zufrieden.
Es gibt Ceranfeld+Umluft Herde in Noname o.ae.
teilweise erschreckend billig.


Alles ohne Gewehr, versteht sich.
--
Jens Christian Claussen
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