Discussion:
Lärmvorschriften bei angrenzendem Gewerbegebiet?
(zu alt für eine Antwort)
Olaf Puls
2005-11-08 11:55:55 UTC
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Meine Eltern haben folgendes Problem:

Ihr Haus steht in unmittelbarer Nähe angrenzend zu einem Gewerbegebiet
(20m entfernt, durch eine Baumreihe abgegrenzt). Das Haus selber steht
in einem Wohngebiet.

Nun haben meine Eltern das Problem, daß aus dem Gewerbegebiet teilweise
sehr lauter Lärm (durch z.B. Flexen oder Stahlarbeiten) zu allen
möglichen Zeiten dringt (also auch in der Mittagszeit oder noch spät
abends). Diesen Lärm gibt es erst, seitdem der Unternehmer im
betreffenden Teil des Gewerbegebietes gewechselt hat. Beim Bau des
Hauses meiner Eltern (vor 6 Jahren) gab es das Lärmproblem noch nicht.

Meine Eltern haben sich bereits mehrfach bei dem Verursacher des Lärmes
beschwert, bisher aber ohne nachhaltigen Erfolg.

Ich hätte gerne gewusst, ob es verbindliche Lärmvorschriften für diesen
Fall gibt, an den der Unternehmer sich halten muss. Wo kann man diese
Lärmvorschriften erfahren? Wie sollten meine Eltern in diesem Fall
vorgehen um zu ihrer verdienten Ruhe zu kommen (Umzug ist keine
Alternative!)?

Gruss
Olaf
Sevo Stille
2005-11-08 12:23:46 UTC
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Post by Olaf Puls
Ich hätte gerne gewusst, ob es verbindliche Lärmvorschriften für diesen
Fall gibt,
Die Bundesimmissionsschutzverordnung, Bauordnungen der Länder und
Bebauungs- und Raumordnungspläne der Gemeinde.
Post by Olaf Puls
an den der Unternehmer sich halten muss.
Ob der sich daran halten muß, ist eine andere Frage - war er vor dem
Haus oder vor dem Gesetz da, hat er i.d.R. Bestandsschutz, falls er die
damaligen Grenzwerte einhält oder seinerzeit keine Grenzwerte
einzuhalten hatte.

Deine Eltern hätten aber möglicherweise ein Recht, vom Vermieter
Schallschutzmaßnahmen zu fordern.

Gruß Sevo
Olaf Puls
2005-11-08 14:02:37 UTC
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Post by Sevo Stille
Ob der sich daran halten muß, ist eine andere Frage - war er vor dem
Haus oder vor dem Gesetz da, hat er i.d.R. Bestandsschutz, falls er die
damaligen Grenzwerte einhält oder seinerzeit keine Grenzwerte
einzuhalten hatte.
Die Betriebsstätten waren schon vor dem Bau des Hauses meiner Eltern
vorhanden. Nur war damals ein wesentlich weniger lärmendes Unternehmen
dort ansässig. Dieser Metallverarbeitende Betrieb nutz erst seit ca. 1
Jahr die Räumlichkeiten der Gewerbefläche.
Post by Sevo Stille
Deine Eltern hätten aber möglicherweise ein Recht, vom Vermieter
Schallschutzmaßnahmen zu fordern.
Meine Eltern wohnen dort nicht zur Miete, es ist ihr eigenes Haus.
Könnten meine Eltern dann evtl. diese Schallschutzmaßnahmen vom
Vermieter der Gewerbeflächen einfordern?

Gruss
Olaf
Sevo Stille
2005-11-08 14:16:17 UTC
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Post by Olaf Puls
Die Betriebsstätten waren schon vor dem Bau des Hauses meiner Eltern
vorhanden. Nur war damals ein wesentlich weniger lärmendes Unternehmen
dort ansässig.
Tja, Frage ist: Hat es weniger gelärmt als es durfte? Und wenn ja,
resultiert daraus ein Gewohnheitsrecht deiner Eltern?
Post by Olaf Puls
Meine Eltern wohnen dort nicht zur Miete, es ist ihr eigenes Haus.
Könnten meine Eltern dann evtl. diese Schallschutzmaßnahmen vom
Vermieter der Gewerbeflächen einfordern?
Nein, entweder muß der Verursacher zahlen, oder er ist innerhalb der
(eventuell auch historischen) Grenzwerte, und dann müßten allenfalls
deine Eltern nachbessern, sobald sie das Haus vermieten wollen, da dann
sie als Hausbesitzer gegebenenfalls für den zu hohen nach innen
dringenden Schallpegel bei zulässigen Außenschallpegeln die
Verantwortung tragen.

Was sagen denn die örtliche Gewerbe- und Bauaufsicht?

Gruß Sevo
Walter
2005-11-08 15:29:54 UTC
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Post by Olaf Puls
Nun haben meine Eltern das Problem, daß aus dem Gewerbegebiet teilweise
sehr lauter Lärm (durch z.B. Flexen oder Stahlarbeiten) zu allen
möglichen Zeiten dringt (also auch in der Mittagszeit oder noch spät
abends). Diesen Lärm gibt es erst, seitdem der Unternehmer im
betreffenden Teil des Gewerbegebietes gewechselt hat. Beim Bau des
Hauses meiner Eltern (vor 6 Jahren) gab es das Lärmproblem noch nicht.
Aber das Gewerbegebiet schon, nehme ich an. Das heisst sie haben
wissentlich neben einem Gewerbegebiet gebaut/gekauft.
Nur interesshalber: Haben sie sich damals nicht über
Emissionsvorschriften (Lärm, Gestank) für dieses Gewerbegebiet
informiert? Bei der größten Investition des Lebens versucht man doch
gerade solche Risiken in der nahen Umgebung aufzuspüren, denk ich mir.
Aber das hilft jetzt nix mehr, also abhaken.
Post by Olaf Puls
Ich hätte gerne gewusst, ob es verbindliche Lärmvorschriften für diesen
Fall gibt, an den der Unternehmer sich halten muss. Wo kann man diese
Lärmvorschriften erfahren?
Bei der Kommune die dieses Gewerbegebiet ausgewiesen hat. Dabei werden
Einschränkungen (z.B. keine umweltbelastenden Betriebe, kein
Einzelhandel, evtl. auch maximale Lärmwerte) festgelegt. Frag dich
beim Bauamt oder Ordnungsamt durch.

Gibt es nichts für dieses Gewerbegebiet, gilt m.W. das Bimschg
(Bundesimmissionsschutzgesetz). Und das ist in Gewerbegebieten
bezüglich Lärm sehr großzügig. Ruhezeiten kannst du vergessen, man
darf auch 24 Stunden fertigen. Ich hab selbst ein vermietetes
Gewerbeobjekt und diesbezüglich gibts bei uns keinerlei
Einschränkungen.
Grad deshalb versuchen ja die Kommunen lärmintensive Betriebe aus
Wohn- in Gewerbegebiete umzusiedeln. Ich vermute die bisherige Ruhe war
Glück und der jetzige Zustand ist der erlaubte.


Walter
Henning Schlottmann
2005-11-08 16:00:13 UTC
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Walter wrote:

Trag da bitte deinen Nachnamen ein. Das gilt hier als höflich und wer
würde schon rechtliche Aussagen von jemandem ernstnehmen, der nicht mit
seinem Namen dazu stehen will.
Post by Walter
Post by Olaf Puls
Nun haben meine Eltern das Problem, daß aus dem Gewerbegebiet teilweise
sehr lauter Lärm (durch z.B. Flexen oder Stahlarbeiten) zu allen
möglichen Zeiten dringt (also auch in der Mittagszeit oder noch spät
abends).
Aber das Gewerbegebiet schon, nehme ich an. Das heisst sie haben
wissentlich neben einem Gewerbegebiet gebaut/gekauft.
Das ist aber irrelevant, denn auch wenn es (noch) keinen Nachbarn gibt,
ist der Gewerbebetrieb ein "latenter Störer". Es wäre die Aufgabe der
Gemeinde gewesen, keine Wohnnutzung im belasteten Gebiet auszuweisen.

In jedem Fall hat der Nachbar einen Anspruch auf Einhaltung der
Lärmgrenzwerte nach Bundes- und Landesimmissionsschutzrecht.

Ciao Henning
Walter
2005-11-09 07:57:27 UTC
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Post by Henning Schlottmann
Das ist aber irrelevant, denn auch wenn es (noch) keinen Nachbarn gibt,
ist der Gewerbebetrieb ein "latenter Störer". Es wäre die Aufgabe der
Gemeinde gewesen, keine Wohnnutzung im belasteten Gebiet auszuweisen.
Was konkret meinst du mit "Aufgabe"?

Dass es besser gewesen wäre dort kein Wohngebiet auszuweisen ist
sicher richtig.

Oder hebst du auf eine Amtspflichtverletzung mit Anspruch auf
Lärmschutz oder Schadenersatz ab? Ein solches Verlangen mit der
Argumentation "die Gemeinde hätte mir nicht erlauben dürfen dort zu
bauen, also ist sie am jetzigen Zustand schuld" wird m.E. ins Leere
gehen. Eine Fürsorgepflicht, dass der Staat jeden Bürger an jeder
Fehlentscheidung zu hindern hat gibt es nicht.
Es ist Aufgabe des Interessenten und Architekten sich unter
Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile für oder gegen einen Bau an
diesem Standort zu entscheiden und entsprechende Massnahmen bei Planung
und Bau zu treffen. Vorteil war möglicherweise ein sehr niedriger
Grundstückspreis.
Post by Henning Schlottmann
In jedem Fall hat der Nachbar einen Anspruch auf Einhaltung der
Lärmgrenzwerte nach Bundes- und Landesimmissionsschutzrecht.
Auch dieser Satz ist zu allgemein. Gegen wen richtet sich deiner
Meinung nach ein Anspruch?
- Hauseigentümer gegen Gewerbebetrieb? Wenn dieser die für ihn
geltenden von dir genannten Vorschriften einhält sicher nicht. Er tut
nicht unerlaubtes.
- Hauseigentümer gegen Gemeinde? M.E. auch nicht, siehe oben.
- Mieter gegen Hauseigentümer? Ja! Der Vermieter muss für die
Einhaltung des zulässigen Lärmpegels in der Mietwohnung sorgen, wenn
nötig investieren. Hier wohl nicht gegeben, da selbstgenutzt, aber
für evtl. Vermietung relevant.


Walter
Ulf Kutzner
2005-11-10 11:22:24 UTC
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Post by Walter
Post by Henning Schlottmann
Das ist aber irrelevant, denn auch wenn es (noch) keinen Nachbarn gibt,
ist der Gewerbebetrieb ein "latenter Störer". Es wäre die Aufgabe der
Gemeinde gewesen, keine Wohnnutzung im belasteten Gebiet auszuweisen.
Was konkret meinst du mit "Aufgabe"?
Dass es besser gewesen wäre dort kein Wohngebiet auszuweisen ist
sicher richtig.
WIMRE darf man zumindest *Industrie-* und Wohngebiete nicht mehr
unmittelbar benachbart neu ausweisen. Gewerbegebiete sollten leiser
sein, wenn auch im berichteten Einzelfall hinreichend laut.
Post by Walter
Oder hebst du auf eine Amtspflichtverletzung mit Anspruch auf
Lärmschutz oder Schadenersatz ab? Ein solches Verlangen mit der
Argumentation "die Gemeinde hätte mir nicht erlauben dürfen dort zu
bauen, also ist sie am jetzigen Zustand schuld" wird m.E. ins Leere
gehen. Eine Fürsorgepflicht, dass der Staat jeden Bürger an jeder
Fehlentscheidung zu hindern hat gibt es nicht.
Es ist Aufgabe des Interessenten und Architekten sich unter
Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile für oder gegen einen Bau an
diesem Standort zu entscheiden und entsprechende Massnahmen bei Planung
und Bau zu treffen. Vorteil war möglicherweise ein sehr niedriger
Grundstückspreis.
Das könnte aber auch den treffen, der Am Rande eines Gewerbegebiets,
nämlich neben einem Wohngebiet, plant.

Gruß, ULF

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