Discussion:
Renovierung des Vermieters während Kündigungsfrist?
(zu alt für eine Antwort)
Patrick
2004-02-29 20:02:30 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

wir haben hier folgendes Problem:

Wohnung gekündigt mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum 30.4. Auszug findet
aber schon Mitte März statt.

Die neuen Mieter ziehen am 1.5. ein.

Kann der Vermieter die Miete bis zum 30.4. von den alten Mietern kassieren
und trotzem schon vor dem 1.5. die Wohnung streichen/renovieren lassen, da
diese ja in den letzten 6 Wochen sowieso nicht mehr bewohnt wird?

Oder können die alten Mieter dann berechtigterweise die Mietzahlung mit
Beginn der Renovierungsarbeiten einschränken / einstellen?


Gruß und Danke


patrick
Uli Bernt
2004-03-01 07:57:21 UTC
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X-No-Archive:yes
Post by Patrick
Kann der Vermieter die Miete bis zum 30.4. von den alten Mietern kassieren
und trotzem schon vor dem 1.5. die Wohnung streichen/renovieren lassen, da
diese ja in den letzten 6 Wochen sowieso nicht mehr bewohnt wird?
Oder können die alten Mieter dann berechtigterweise die Mietzahlung mit
Beginn der Renovierungsarbeiten einschränken / einstellen?
Wenn Du bist zum letzten Tag die Miete zahlst, ist es weiterhin Deine
gemietete Wohnung. Dann darf weiterhin niemand ohne Deine Genehmigung
(ausser Notfall) die Wohnung betreten.
Meines Wissens besteht das Recht der fristlosen Kündigung, wenn der
Vermieter ohne wesentlichen Grund ohne Deine Zustimmung die Wohnung
betritt.

Ihr könnt Euch friedlich einigen - die Miete wird reduziert oder
erlassen, der Vermieter kann die Wohnung renovieren.

uli
Christoph Heemann
2004-03-01 09:10:31 UTC
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Post by Patrick
Wohnung gekündigt mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum 30.4. Auszug findet
aber schon Mitte März statt.
Die neuen Mieter ziehen am 1.5. ein.
Kann der Vermieter die Miete bis zum 30.4. von den alten Mietern kassieren
und trotzem schon vor dem 1.5. die Wohnung streichen/renovieren lassen, da
diese ja in den letzten 6 Wochen sowieso nicht mehr bewohnt wird?
Nur, wenn Du damit einverstanden bist.
Und ich würde Dir dringend empfehlen, erst jemanden in die Wohnung zu
lassen, wenn die Wohnung vom Vermieter ordnungsgemäß abgenommen wurde.
Post by Patrick
Oder können die alten Mieter dann berechtigterweise die Mietzahlung mit
Beginn der Renovierungsarbeiten einschränken / einstellen?
Ich würde sagen: nein. Die alten Mieter sind bis zum 30.4.
Vertragspartner des Vermieters.
D.h. Du musst zahlen; niemand betritt ohne Deine Genehmigung die Wohnung.
Wenn etwas anderes gewünscht wird, muss man sich einigen -immer schriftlich.

Ich selbst würde verlangen, dass entweder der Vertrag vorzeitig beendet
wird, oder dass die Wohnung vorzeitig abgenommen und mir die Warmmiete
für die Renovierungszeit nicht berechnet wird.

Grüße!
Christoph
Carlo Bies
2004-03-01 13:58:37 UTC
Permalink
Post by Patrick
Wohnung gekündigt mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum 30.4. Auszug findet
aber schon Mitte März statt.
Die neuen Mieter ziehen am 1.5. ein.
Kann der Vermieter die Miete bis zum 30.4. von den alten Mietern kassieren
und trotzem schon vor dem 1.5. die Wohnung streichen/renovieren lassen, da
diese ja in den letzten 6 Wochen sowieso nicht mehr bewohnt wird?
Ohne deine Genehmigung darf der Vermieter nicht vor dem 1.5. in die
Wohnung. Wenn er also vorher renovieren will, biete ihm an, den
Mietvortrag vorzeitig zu beenden (Aufhebungsvertrag).
Dann zahlst du weniger Miete und der Vermieter kann vorher rein.
Infos:
http://www.umzugsratgeber.net/special_aufhebungsvertraege.htm

Grüße,
Carlo
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Elmar Haneke
2004-03-01 16:39:41 UTC
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Post by Patrick
Wohnung gekündigt mit dreimonatiger Kündigungsfrist, zum 30.4. Auszug findet
aber schon Mitte März statt.
Wann ist die Wohnungs-Übergabe?

Vor der Übergabe darf der Vermieter in der Wohnung garnichts machen, nach der
Übergabe kann er in der Wohnung renovieren solange er lustig ist.

Ich würde die Rückgabe der Wohnung als tatsächliches Ende des Mietverhältnisses
ansehen, da eine unmittelbar anschließende Weitervermietung nicht möglich ist,
muß die Miete noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weitergezahlt werden.

ELMAR
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Klara Skoring
2004-03-01 19:17:30 UTC
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Post by Elmar Haneke
Vor der Übergabe darf der Vermieter in der Wohnung garnichts machen,
Meine Zustimmung.
Post by Elmar Haneke
nach der Übergabe kann er in der Wohnung renovieren solange er lustig ist.
Klar, aber nur dann, wenn er sich anteilig an der Miete _und_ den Nebenkosten
(Strom, Wasser, Heizung) während der - allein im Vermieterinteresse liegenden -
Renovierungszeit beteiligt.
Ansonsten würde ich mich als Mieter stur stellen und die Übergabe auf den
letztmöglichen Termin legen.
Post by Elmar Haneke
Ich würde die Rückgabe der Wohnung als tatsächliches Ende des Mietverhältnisses
ansehen, da eine unmittelbar anschließende Weitervermietung nicht möglich ist,
muß die Miete noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weitergezahlt werden.
Da wird sich _Dein Vermieter_ ja dereinst freuen.



Gruß,
Klara
Wilko Krautter
2004-03-01 20:01:58 UTC
Permalink
Post by Klara Skoring
Ansonsten würde ich mich als Mieter stur stellen und die Übergabe auf den
letztmöglichen Termin legen.
und was hast Du dann davon?
--
mit freundlichem Gruß
Wilko Krautter
Carlo Bies
2004-03-02 10:29:04 UTC
Permalink
Post by Wilko Krautter
Post by Klara Skoring
Ansonsten würde ich mich als Mieter stur stellen und die Übergabe auf den
letztmöglichen Termin legen.
und was hast Du dann davon?
Ist doch klar: Der Mieter hat dadurch keine Nachteile (außer der Termin
wäre für ihn ungünstig). Es könnte jedoch den Vermieter davon überzeugen,
dass es doch besser wäre, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, damit
er die Wohnung noch rechtzeitig renovieren kann.

Mein letzter Vermieter wollte nach meinem Auszug auch gerne in die
Wohnung und gleichzeitig weiter Miete kassieren. Nachdem ich mich
quergestellt hatte, hat er's dann mit einer fristlosen Kündigung
probiert, weil ich ihn angeblich nicht mit einem Mietinteressenten
reingelassen hätte. Daraufhin habe ich die Wohnung übergeben.
Natürlich wollte er Schadensersatz (= restliche Miete) und hat sie
auch mit der Kaution verrechnet, aber da hat ihm der Richter heftig
auf die Finger geklopft.

Grüße,
Carlo
--
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Wilko Krautter
2004-03-02 11:35:12 UTC
Permalink
Post by Carlo Bies
Ist doch klar: Der Mieter hat dadurch keine Nachteile
Du kannst es auch anders sagen: Der Mieter hat keinerlei Vorteile, es
sei denn er empfindet persönliche Genugtuung dabei, dem Vermieter noch
einen Nachteil zu verschaffen.
--
mit freundlichem Gruß
Wilko Krautter
Klara Skoring
2004-03-02 13:07:06 UTC
Permalink
Post by Wilko Krautter
Post by Carlo Bies
Ist doch klar: Der Mieter hat dadurch keine Nachteile
Du kannst es auch anders sagen: Der Mieter hat keinerlei Vorteile, es
sei denn er empfindet persönliche Genugtuung dabei, dem Vermieter noch
einen Nachteil zu verschaffen.
Man kann es immer noch "anderster" sagen:
Der Vermieter möchte die Wohnung renovieren, um vom nächsten Mieter
aufgrund gesteigerten Wohnungskomforts eine höhere Miete zu kassieren.

Warum soll dann der Vormieter die volle Miete für das Vermieterinteresse
zahlen, wenn er schon so nett war, die Wohnung - aus welchen Gründen
auch immer - so frühzeitig zu räumen

fragt

Klara
Wilko Krautter
2004-03-02 14:08:34 UTC
Permalink
Post by Klara Skoring
Der Vermieter möchte die Wohnung renovieren, um vom nächsten Mieter
aufgrund gesteigerten Wohnungskomforts eine höhere Miete zu kassieren.
im Orginalposting steht etwas von "streichen/renovieren".
Da kann ich keinen besonders gesteigerten Wohnwert erkennen, der eine
Mieterhöhung rechtfertigt.
Post by Klara Skoring
Warum soll dann der Vormieter die volle Miete für das Vermieterinteresse
zahlen, wenn er schon so nett war, die Wohnung - aus welchen Gründen
auch immer - so frühzeitig zu räumen
was ist da denn "nett" dran?
--
mit freundlichen Grüßen
Wilko Krautter
Uli Bernt
2004-03-02 17:05:00 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes

Am Tue, 2 Mar 2004 12:35:12 +0100 schrieb Wilko Krautter
Post by Wilko Krautter
Post by Carlo Bies
Ist doch klar: Der Mieter hat dadurch keine Nachteile
Du kannst es auch anders sagen: Der Mieter hat keinerlei Vorteile, es
sei denn er empfindet persönliche Genugtuung dabei, dem Vermieter noch
einen Nachteil zu verschaffen.
oder sieh es so - der Vermieter möchte sich auf Kosten des Mieters
einen Vorteil verschaffen. Wenn der Vermieter nicht in der Mietzeit
des alten Mieters nicht renovieren kann, könnte er die Wohnung erst
eine Mietperiode später wieder vermieten.

Letztendlich hängt es vom Verhältnis Mieter - Vermieter ab. Wie man in
den Wald reinruft.....

uli
Wilko Krautter
2004-03-02 17:53:15 UTC
Permalink
Post by Uli Bernt
oder sieh es so - der Vermieter möchte sich auf Kosten des Mieters
einen Vorteil verschaffen.
welche Kosten des Mieters? Der Mieter muss so oder so bis zum Ende der
Mietperiode bezahlen.
Post by Uli Bernt
Wenn der Vermieter nicht in der Mietzeit
des alten Mieters nicht renovieren kann, könnte er die Wohnung erst
eine Mietperiode später wieder vermieten.
ja. Und was hat der Mieter davon?
Post by Uli Bernt
Letztendlich hängt es vom Verhältnis Mieter - Vermieter ab. Wie man in
den Wald reinruft.....
eben.
--
mit freundlichem Gruß
Wilko Krautter
Uli Bernt
2004-03-02 22:29:49 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes
Post by Wilko Krautter
Post by Uli Bernt
Wenn der Vermieter nicht in der Mietzeit
des alten Mieters nicht renovieren kann, könnte er die Wohnung erst
eine Mietperiode später wieder vermieten.
ja. Und was hat der Mieter davon?
eben. davon hat nur der Vermieter etwas.

uli
Flups Baumann
2004-03-03 07:06:00 UTC
Permalink
Post by Wilko Krautter
Post by Klara Skoring
Ansonsten würde ich mich als Mieter stur stellen und die Übergabe auf
den letztmöglichen Termin legen.
und was hast Du dann davon?
Der Vollständigkeit halber noch mal, was Klara geschrieben hat:

"Klar, aber nur dann, wenn er sich anteilig an der Miete _und_ den
Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) während der - allein im
Vermieterinteresse liegenden - Renovierungszeit beteiligt.
Ansonsten würde ich mich als Mieter stur stellen und die Übergabe auf
den letztmöglichen Termin legen."

Wenn du diesen Absatz aufmerksam liest, wirst du selbst erkennen, was
Klara davon hat.

Flups

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