Stefan Schulz
2005-11-05 14:37:32 UTC
Hallo Liebe NG !
Uns beschäftigt schon seit längerem unser Nachbar mit seinem Vorhaben und da
wir nicht so recht voran kommen richte ich mich mal hier an die Fachleute
unter Euch.
Vorgeschichte:
Wir haben 2002 ein altes Haus(1884) im östlichen Niedersachsen auf einem
Dorf gekauft. Dort ist alles sehr eng bebaut und wir haben 4 unmittelbare
Nachbarn.
Grenzsteine oder Flaschen exestieren nicht mehr. Die Grenzen waren bzw sind
klar erkennbar, durch Zäune und Mauern.
Hinter unserem Haus haben wir circa 1,15 Meter Grundstück zu der Grenze,
dort stand bis vor kurzem noch eine Garage (Auf öffentlichem Weg BJ circa
1970) und ein alter, teilweise defekter Maschendrahtzaun.
Nun hat mein Nachbar (Besitzer der Garage) seine Garage abgerissen, der
Stadt Ihr Grund und Boden wieder gegeben und den Zaun weggrissen.
Gegenwart:
Da er unbedingt auf sein Grunstück fahren möchte, möchte er nun dort eine
Einfahrt errichten. Da unser Grundstück etwas tiefer liegt als seins
(Gleiche höhe der Straße) hat der mit einem Bagger seine einfahrt und sein
späteres Carport ausheben lassen. Nun ist sein Grundstück schief d.H. vorne
mit der Straße bündig und hinten etwa 70 cm höher zu unserm Grundstück.
Nun will er sein Grundstück abstützen, damit es nicht auf unser
ruterschwemmt o.ä., dazu möchte er eine Mauer (auf seiner Seite) errichten
die eben ist. Auf dieser möchte er dazu noch einen Lattenzaun bauen.
Da wir auf dieser Seite mehrere tiefsitzene Fenster haben, wird es dann so
sein, dass wir auf den Zaun gucken müssen, weil 70 cm Mauer ist circa gleich
hoch wie unsere Fensterbank und circa 70 cm Zaun dazu bleibt unserem
Fenster noch circa 10cm Luft (80cm höhe). Und Tageslicht würde uns auch noch
genommen werden.
Wir sind sehr unbedarft in solchen Sachen und haben leider nicht genügend
Ahnung an wen wir uns wenden müssen um solche Fragen zu klären. Unser
Nachbar ist da sehr uneinsichtig aber dennoch möchten wir nicht gleich
unsere Rechtschutzversichung in Anspruch nehmen.
Beim Bauamt konnte man uns nicht weiterhelfen, vielleicht war es ja die
falsche Behörde ;-)
Wir möchten eigentlich wissen, ob es gesetze gibt, in denen soetwas geregelt
ist. Wir haben etwas über das errichten von Zäunen gefunden wissen aber
Dessweitern möchte ich gern wissen ob er sein Gartentor (einflügelig circa
3Meter) in Richtung Straße öffnen darf. Somit würde es an unsere
Grundstücksgrenze anliegen. Da wir dort ein kleines Tor errichten wollen
könnte es öfters von ihm versperrt werden.
Puh, hoffentlich steigt Ihr durch mein wirrwar durch. Ich würde mich sehr
freuen, wenn ich mit Euch darüber diskutieren kann.
Viele Liebe Grüße
Stefan
Uns beschäftigt schon seit längerem unser Nachbar mit seinem Vorhaben und da
wir nicht so recht voran kommen richte ich mich mal hier an die Fachleute
unter Euch.
Vorgeschichte:
Wir haben 2002 ein altes Haus(1884) im östlichen Niedersachsen auf einem
Dorf gekauft. Dort ist alles sehr eng bebaut und wir haben 4 unmittelbare
Nachbarn.
Grenzsteine oder Flaschen exestieren nicht mehr. Die Grenzen waren bzw sind
klar erkennbar, durch Zäune und Mauern.
Hinter unserem Haus haben wir circa 1,15 Meter Grundstück zu der Grenze,
dort stand bis vor kurzem noch eine Garage (Auf öffentlichem Weg BJ circa
1970) und ein alter, teilweise defekter Maschendrahtzaun.
Nun hat mein Nachbar (Besitzer der Garage) seine Garage abgerissen, der
Stadt Ihr Grund und Boden wieder gegeben und den Zaun weggrissen.
Gegenwart:
Da er unbedingt auf sein Grunstück fahren möchte, möchte er nun dort eine
Einfahrt errichten. Da unser Grundstück etwas tiefer liegt als seins
(Gleiche höhe der Straße) hat der mit einem Bagger seine einfahrt und sein
späteres Carport ausheben lassen. Nun ist sein Grundstück schief d.H. vorne
mit der Straße bündig und hinten etwa 70 cm höher zu unserm Grundstück.
Nun will er sein Grundstück abstützen, damit es nicht auf unser
ruterschwemmt o.ä., dazu möchte er eine Mauer (auf seiner Seite) errichten
die eben ist. Auf dieser möchte er dazu noch einen Lattenzaun bauen.
Da wir auf dieser Seite mehrere tiefsitzene Fenster haben, wird es dann so
sein, dass wir auf den Zaun gucken müssen, weil 70 cm Mauer ist circa gleich
hoch wie unsere Fensterbank und circa 70 cm Zaun dazu bleibt unserem
Fenster noch circa 10cm Luft (80cm höhe). Und Tageslicht würde uns auch noch
genommen werden.
Wir sind sehr unbedarft in solchen Sachen und haben leider nicht genügend
Ahnung an wen wir uns wenden müssen um solche Fragen zu klären. Unser
Nachbar ist da sehr uneinsichtig aber dennoch möchten wir nicht gleich
unsere Rechtschutzversichung in Anspruch nehmen.
Beim Bauamt konnte man uns nicht weiterhelfen, vielleicht war es ja die
falsche Behörde ;-)
Wir möchten eigentlich wissen, ob es gesetze gibt, in denen soetwas geregelt
ist. Wir haben etwas über das errichten von Zäunen gefunden wissen aber
Wenn ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden muss, ist immer
der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks zur Einfriedung
verpflichtet, nie der Eigentümer der Straße.
. Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße
oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der
Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum >> rechten
Nachbargrundstück hin einzufrieden.
Man spricht auch vom Grundsatz der Rechtseinfriedung. Ob die Grundstücke
dieselbe Straßenbezeichnung tragen, ist unwichtig. Entscheidend ist, ob
zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame >> Grenze haben. Das
spielt vor allem bei Eckgrundstücken eine Rolle.
Wir wären die linken Nachbarn !der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks zur Einfriedung
verpflichtet, nie der Eigentümer der Straße.
. Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße
oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der
Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum >> rechten
Nachbargrundstück hin einzufrieden.
Man spricht auch vom Grundsatz der Rechtseinfriedung. Ob die Grundstücke
dieselbe Straßenbezeichnung tragen, ist unwichtig. Entscheidend ist, ob
zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame >> Grenze haben. Das
spielt vor allem bei Eckgrundstücken eine Rolle.
Dessweitern möchte ich gern wissen ob er sein Gartentor (einflügelig circa
3Meter) in Richtung Straße öffnen darf. Somit würde es an unsere
Grundstücksgrenze anliegen. Da wir dort ein kleines Tor errichten wollen
könnte es öfters von ihm versperrt werden.
Puh, hoffentlich steigt Ihr durch mein wirrwar durch. Ich würde mich sehr
freuen, wenn ich mit Euch darüber diskutieren kann.
Viele Liebe Grüße
Stefan