Discussion:
Nachbar will Mauer und Zaun direkt vor Unserem fenster errichten
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schulz
2005-11-05 14:37:32 UTC
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Hallo Liebe NG !

Uns beschäftigt schon seit längerem unser Nachbar mit seinem Vorhaben und da
wir nicht so recht voran kommen richte ich mich mal hier an die Fachleute
unter Euch.

Vorgeschichte:
Wir haben 2002 ein altes Haus(1884) im östlichen Niedersachsen auf einem
Dorf gekauft. Dort ist alles sehr eng bebaut und wir haben 4 unmittelbare
Nachbarn.
Grenzsteine oder Flaschen exestieren nicht mehr. Die Grenzen waren bzw sind
klar erkennbar, durch Zäune und Mauern.
Hinter unserem Haus haben wir circa 1,15 Meter Grundstück zu der Grenze,
dort stand bis vor kurzem noch eine Garage (Auf öffentlichem Weg BJ circa
1970) und ein alter, teilweise defekter Maschendrahtzaun.
Nun hat mein Nachbar (Besitzer der Garage) seine Garage abgerissen, der
Stadt Ihr Grund und Boden wieder gegeben und den Zaun weggrissen.

Gegenwart:
Da er unbedingt auf sein Grunstück fahren möchte, möchte er nun dort eine
Einfahrt errichten. Da unser Grundstück etwas tiefer liegt als seins
(Gleiche höhe der Straße) hat der mit einem Bagger seine einfahrt und sein
späteres Carport ausheben lassen. Nun ist sein Grundstück schief d.H. vorne
mit der Straße bündig und hinten etwa 70 cm höher zu unserm Grundstück.
Nun will er sein Grundstück abstützen, damit es nicht auf unser
ruterschwemmt o.ä., dazu möchte er eine Mauer (auf seiner Seite) errichten
die eben ist. Auf dieser möchte er dazu noch einen Lattenzaun bauen.
Da wir auf dieser Seite mehrere tiefsitzene Fenster haben, wird es dann so
sein, dass wir auf den Zaun gucken müssen, weil 70 cm Mauer ist circa gleich
hoch wie unsere Fensterbank und circa 70 cm Zaun dazu bleibt unserem
Fenster noch circa 10cm Luft (80cm höhe). Und Tageslicht würde uns auch noch
genommen werden.

Wir sind sehr unbedarft in solchen Sachen und haben leider nicht genügend
Ahnung an wen wir uns wenden müssen um solche Fragen zu klären. Unser
Nachbar ist da sehr uneinsichtig aber dennoch möchten wir nicht gleich
unsere Rechtschutzversichung in Anspruch nehmen.
Beim Bauamt konnte man uns nicht weiterhelfen, vielleicht war es ja die
falsche Behörde ;-)

Wir möchten eigentlich wissen, ob es gesetze gibt, in denen soetwas geregelt
ist. Wir haben etwas über das errichten von Zäunen gefunden wissen aber
Wenn ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden muss, ist immer
der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks zur Einfriedung
verpflichtet, nie der Eigentümer der Straße.
. Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße
oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der
Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum >> rechten
Nachbargrundstück hin einzufrieden.
Man spricht auch vom Grundsatz der Rechtseinfriedung. Ob die Grundstücke
dieselbe Straßenbezeichnung tragen, ist unwichtig. Entscheidend ist, ob
zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame >> Grenze haben. Das
spielt vor allem bei Eckgrundstücken eine Rolle.
Wir wären die linken Nachbarn !

Dessweitern möchte ich gern wissen ob er sein Gartentor (einflügelig circa
3Meter) in Richtung Straße öffnen darf. Somit würde es an unsere
Grundstücksgrenze anliegen. Da wir dort ein kleines Tor errichten wollen
könnte es öfters von ihm versperrt werden.

Puh, hoffentlich steigt Ihr durch mein wirrwar durch. Ich würde mich sehr
freuen, wenn ich mit Euch darüber diskutieren kann.

Viele Liebe Grüße
Stefan
Peter Balthaus
2005-11-05 15:21:33 UTC
Permalink
Hi, Stefan!
Post by Stefan Schulz
Puh, hoffentlich steigt Ihr durch mein wirrwar durch. Ich würde mich
sehr freuen, wenn ich mit Euch darüber diskutieren kann.
Was du hier nicht findest, musst du eh vor Gericht klären lassen,
wenn du es so weit kommen lassen willst...

http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/index_0.php?lid=34&xid=23777626180107905&treeId=405

Gruß und HTH,
Pedda
Leo Oeler
2005-11-05 15:25:11 UTC
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Post by Stefan Schulz
Nachbar ist da sehr uneinsichtig aber dennoch möchten wir nicht gleich
unsere Rechtschutzversichung in Anspruch nehmen.
Wozu hast du sie denn dann?

Gruß, Leo


Bitte nur in der NG antworten. Danke.
w***@web.de
2005-11-05 15:52:50 UTC
Permalink
Post by Stefan Schulz
Wir möchten eigentlich wissen, ob es gesetze gibt, in denen soetwas geregelt
ist. Wir haben etwas über das errichten von Zäunen gefunden wissen aber
Viele nachbarschaftsrechtliche Regelungen (soweit nicht im BGB in der
Gegend ab Par. 900 geregelt) sind Landesrecht, d.h. von Bundesland zu
Bundesland etwas unterschiedlich. Es gibt Ratgeber-Bücher zu diesem
Thema, ich würde empfehlen, eins für das betr. Bundesland zu
konsultieren.

Winfried Büchsenschütz
Walter
2005-11-07 07:35:37 UTC
Permalink
Post by Stefan Schulz
Da er unbedingt auf sein Grunstück fahren möchte, möchte er nun dort eine
Einfahrt errichten.
Beides ist sein Recht und niemand kann ihn dran hindern.
Post by Stefan Schulz
Da unser Grundstück etwas tiefer liegt als seins
(Gleiche höhe der Straße) hat der mit einem Bagger seine einfahrt und sein
späteres Carport ausheben lassen. Nun ist sein Grundstück schief d.H. vorne
mit der Straße bündig und hinten etwa 70 cm höher zu unserm Grundstück.
Abgrabungen / Aufschüttungen von 70cm sind z.B. hier in Bayern und
sehr wahrscheinlich auch in eurem Bundesland genehmigungsfrei.
Post by Stefan Schulz
Nun will er sein Grundstück abstützen, damit es nicht auf unser
ruterschwemmt o.ä.,
Das will er nicht nur, das muss er sogar.
Post by Stefan Schulz
dazu möchte er eine Mauer (auf seiner Seite) errichten
die eben ist. Auf dieser möchte er dazu noch einen Lattenzaun bauen.
Eine 70cm hohe Stützmauer zum Nachbargrundstück ist sicher
genehmigungsfrei und daher nicht zu verhindern. Lattenzaun: Wenn er
ortsüblich ist oder gar in einer Einfriedungssatzung der Gemeinde
steht, ist er ein braver Bürger und macht alles richtig.
Post by Stefan Schulz
Da wir auf dieser Seite mehrere tiefsitzene Fenster haben, wird es dann so
sein, dass wir auf den Zaun gucken müssen, weil 70 cm Mauer ist circa gleich
hoch wie unsere Fensterbank und circa 70 cm Zaun dazu bleibt unserem
Fenster noch circa 10cm Luft (80cm höhe). Und Tageslicht würde uns auch noch
genommen werden.
Euer Haus steht zu nah an der Grundstücksgrenze. Das hat man
wissentlich entweder so gebaut oder so gekauft. Daraus folgende
Beeinträchtigungen und Befindlichkeiten setzen das Baurecht nicht
ausser Kraft und verhindern nicht die zulässige Nutzung des
Nachbargrundstücks. Will man das, muss man vom Nachbarn entsprechende
Grunddienstbarkeiten auf sein Grundstück eintragen lassen (z.B. gegen
Entgelt).
Post by Stefan Schulz
Wir sind sehr unbedarft in solchen Sachen und haben leider nicht genügend
Ahnung an wen wir uns wenden müssen um solche Fragen zu klären.
Rechtsberatung durch einen im Baurecht versierten Anwalt.
Post by Stefan Schulz
Unser
Nachbar ist da sehr uneinsichtig aber dennoch möchten wir nicht gleich
unsere Rechtschutzversichung in Anspruch nehmen.
Warum nicht? Wenn er nunmal uneinsichtig ist und einfach nicht tut was
ihr verlangt?
Post by Stefan Schulz
Beim Bauamt konnte man uns nicht weiterhelfen, vielleicht war es ja die
falsche Behörde ;-)
Nein, es war die richtige.
Aber wenn das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist wird sich der Beamte
hüten da Rechtsberatung zu betreiben. Das darf er nämlich nicht. Die
einzige Auskunft die er dir auf deinen "da will einer was bauen"-Anruf
gibt ist ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Sein Job ist sicherzustellen dass genehmigungspflichtige Bauvorhaben
dem Baurecht entsprechen. In genehmigungsfreie BV hat er sich nicht
einzumischen. Mit jeder Novellierung der Bauordnungen werden immer mehr
und größere Bauvorhaben genehmigungsfrei. Das ist politisch so
gewollt.
Post by Stefan Schulz
Wir möchten eigentlich wissen, ob es gesetze gibt, in denen soetwas geregelt
ist.
Bauordnung eures Bundeslandes.
Evtl. Einfriedungs- oder Grünordnungssatzung eurer Kommune.


Walter
Adrian Herrmann
2005-11-07 08:49:58 UTC
Permalink
Hallo,

wenn ich's richtig verstehe stand die Garage auf öffentlichem Gelände und
nicht auf dem Grundstück des Nachbarn. Wo soll den jetzt der Zaun und die
Einfahrt eingerichtet werden, ist das das Grundstück des Nachbarn oder
öffentlicher Bereich?

Gruß
Adrian

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