Discussion:
Kalt- oder Warmmiete bezahlen?
(zu alt für eine Antwort)
Marco Singer
2003-07-28 09:18:51 UTC
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Hallo,

wir haben eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab 1.9. einziehen können.
Unsere jetzige Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Der
Vermieter hat uns schriftlich zugesagt, in beiderseitigem Einvernehmen das
Mietverhältnis bereits zum 30.9. zu beenden.

Wenn wir gleich zum 1.9. umziehen, müssen wir dann für die alte Wohnung noch
Warmmiete bezahlen? Da wir dann nicht mehr drin wohnen, brauchen wir keine
Heizung, kein Wasser, verursachen keinen Müll... Reicht es, wenn wir hier
die Kaltmiete überweisen?

Danke

Marco
Christian Konrad
2003-07-28 09:55:27 UTC
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Post by Marco Singer
Hallo,
wir haben eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab 1.9. einziehen
können. Unsere jetzige Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.10.
gekündigt. Der Vermieter hat uns schriftlich zugesagt, in
beiderseitigem Einvernehmen das Mietverhältnis bereits zum 30.9.
zu beenden.
Wenn wir gleich zum 1.9. umziehen, müssen wir dann für die alte
Wohnung noch Warmmiete bezahlen?
Grundsätzlich ja, so ist es vertraglich vereinbart.
Post by Marco Singer
Da wir dann nicht mehr drin wohnen, brauchen wir keine
Heizung, kein Wasser, verursachen keinen Müll... Reicht es, wenn
wir hier die Kaltmiete überweisen?
Ihr solltet unbedingt die Warmmiete bezahlen. Verbrauchsabhängige
Nebenkosten, die ihr "zu viel" bezahlt (Heizung, evtl. Wasser) werden
in der Nebenkostenabrechnung ja wieder berücksichtigt.

Christian, grüßend
Martin Gerdes
2003-07-28 12:13:08 UTC
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Post by Marco Singer
wir haben eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab 1.9. einziehen können.
Unsere jetzige Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Der
Vermieter hat uns schriftlich zugesagt, in beiderseitigem Einvernehmen das
Mietverhältnis bereits zum 30.9. zu beenden.
Wenn wir gleich zum 1.9. umziehen, müssen wir dann für die alte Wohnung noch
Warmmiete bezahlen?
Das kommt auf Deinen Mietvertrag an, vor allem darauf, ob z.B. die
Heizung nach Verbrauch abgerechnet wird oder nicht.

"Warmmiete" bedeutet normalerweise: "Nebenkosten pauschal" -- und
"pauschal" heißt, "keine einzelne Abrechnung"
Post by Marco Singer
Da wir dann nicht mehr drin wohnen, brauchen wir keine
Heizung, kein Wasser, verursachen keinen Müll... Reicht es,
wenn wir hier die Kaltmiete überweisen?
Das kommt darauf an.
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes
2003-07-28 13:46:25 UTC
Permalink
Post by Marco Singer
wir haben eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab 1.9. einziehen können.
Unsere jetzige Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Der
Vermieter hat uns schriftlich zugesagt, in beiderseitigem Einvernehmen das
Mietverhältnis bereits zum 30.9. zu beenden.
Wenn wir gleich zum 1.9. umziehen, müssen wir dann für die alte Wohnung
noch Warmmiete bezahlen? Da wir dann nicht mehr drin wohnen, brauchen wir keine
Heizung, kein Wasser, verursachen keinen Müll... Reicht es, wenn wir hier
die Kaltmiete überweisen?
Nein, so einfach ist es nicht.
Stimmt. Zumal wir nicht einmal wissen, was im Falle des OPs "Warmmiete"
überhapt ist.
Die Nebenkosten beinhalten auch verbrauchsunabhängige Kosten, wie Grundsteuer,
Versicherungen, Straßenreigungungsgebühr, etc. Mit den verbrauchsabhängigen
Kosten (Heizung, Wasser) muß der Vermieter später sowieso nach Verbrauch
abrechnen.
Nein, er muß es nicht, wenn wirklich eine "Warmmiete" vereinbart ist.
Er muß für die Zeit, bis 31.10 die Nebenkosten mit Euch abrechnen,
Auch das ist nicht richtig. Der Mietvertrag endet mit dem 30.09.; mit
dem Ablauf dieses Tages endet das Nutzungsrecht, aber auch die Pflicht,
Mietzins und Nebenkosten zu zahlen.

Wenn tatsächlich nach Verbrauch abgerechnet wird, kann die
Verpflichtung, z.B. Wassergeld zu zahlen, auch schon früher enden.
ab 1.11. mit dem neuen Mieter.
Nein.
--
Martin Gerdes
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