Discussion:
Etagenheizung als Mietereigentum
(zu alt für eine Antwort)
Volker N. Englisch
2008-12-29 21:17:21 UTC
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Hallo NG!

Ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit rechtens, wenn der Vermieter
einzelnde Mieter dazu verpflichtet, für die Etagenheizung (Heizung und
Warmwasserbereiter - ein Gerät in der Wohnung) selbst sorgen zu
müssen? Also selbst beschaffen, selbst die Wartungs- und
Reparaturkosten tragen?

In dem Mehrfamilienhaus ist es bei einzelnen Mietern so, bei den
meisten war das Heiz- und WW-Gerät Bestandteil der Mietsache.

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

lg
Volker
Walter Sch.
2008-12-30 06:35:13 UTC
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X-No-Archive:yes
Post by Volker N. Englisch
Ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit rechtens, wenn der Vermieter
einzelnde Mieter dazu verpflichtet, für die Etagenheizung (Heizung und
Warmwasserbereiter - ein Gerät in der Wohnung) selbst sorgen zu
müssen?
Solche Vereinbarungen in Mietverträgen sind erlaubt. Natürlich sollte
klar geregelt werden was am bei Vertragsende mit den Mieter-Einbauten
passieren soll, z.B. eine nach Mietdauer gestaffelte Ablösezahlung des
Vermieters.
Man darf sogar einen Rohbau vermieten. Wenn dem Mieter die Bedingungen
wie z.B. niedrige Miete, jahrzehntelanger Kündigungsausschluss für den
Vermieter recht sind, ists gut.

Walter
Volker N. Englisch
2008-12-30 22:08:46 UTC
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Post by Walter Sch.
Post by Volker N. Englisch
Ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit rechtens, wenn der Vermieter
einzelnde Mieter dazu verpflichtet, für die Etagenheizung (Heizung und
Warmwasserbereiter - ein Gerät in der Wohnung) selbst sorgen zu
müssen?
Solche Vereinbarungen in Mietverträgen sind erlaubt.
Auch bei unterschiedlicher Handhabung gegenüber den Mietern desselben
Hauses?
Post by Walter Sch.
Man darf sogar einen Rohbau vermieten. Wenn dem Mieter die Bedingungen
wie z.B. niedrige Miete, jahrzehntelanger Kündigungsausschluss für den
Vermieter recht sind, ists gut.
Wenn das dann mal nicht so verklausuliert ist, dass es ein potentieller
Mieter erst nach dem ersten Staatsexamen versteht ;-)

Danke!
Volker
Walter Sch.
2009-01-02 07:17:34 UTC
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X-No-Archive:yes
Auch bei unterschiedlicher Handhabung gegen ber den Mietern desselben
Hauses?
Ja.
Allerdings ist die Streiterei bei der Heizkostenabrechnung
vorhersehbar. Wenn der Etagewohnungsselbstheizer seine Bude nicht
heizt wird sie ja von den anderen Wohnungen etwas miterwärmt.
Ausserdem gibts da noch Treppenhaus, Keller und andere
Gemeinschaftsräume die beheizt werden und die zugehörigen
Stillstandsverluste des Heizkessels. Daher wird ja ein Teil der
Heizkosten nach qm umgelegt, so dass auch jemand der gar nicht (bzw.
siene Wohnung selbst) heizt einen kleinen Teil der Gesamt-Heizkosten
tragen muss. Also viel Spass beim Umlegen der Zentralheizkosten wenn
die Selbstheizer erfahren dass sie auch was dafür zahlen sollen.
Wenn das dann mal nicht so verklausuliert ist, dass es ein potentieller
Mieter erst nach dem ersten Staatsexamen versteht ;-)
Der Extremfall der Bauausführung durch den Mieter ist die Grundstücks-
Erbpacht: Da mietest du ein leeres Grundstück inkl. Baugenehmigung und
baust die ganze Hütte selber!

Walter
Winfried
2009-01-05 07:47:21 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Walter Sch.
X-No-Archive:yes
Auch bei unterschiedlicher Handhabung gegen ber den Mietern desselben
Hauses?
Ja.
ACK, ein VM ist grundsätzlich nicht zur Gleichbehandlung aller Mieter
verpflichtet. Die evtl. unterschiedliche Vertragsgestaltung muß
natürlich immer mit Einverständnis des Mieters erfolgen, auch bei
nachträglichen Änderungen der Verträge.

W. Büchsenschütz
Joachim Peter
2009-01-15 00:16:42 UTC
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Post by Walter Sch.
X-No-Archive:yes
Allerdings ist die Streiterei bei der Heizkostenabrechnung
vorhersehbar. Wenn der Etagewohnungsselbstheizer seine Bude nicht
heizt wird sie ja von den anderen Wohnungen etwas miterwärmt.
Warum sollte der Etagenheizungsnutzer sein Bude nicht heizen?
Post by Walter Sch.
Ausserdem gibts da noch Treppenhaus, Keller und andere
Gemeinschaftsräume die beheizt werden und die zugehörigen
Stillstandsverluste des Heizkessels. Daher wird ja ein Teil der
Heizkosten nach qm umgelegt, so dass auch jemand der gar nicht (bzw.
siene Wohnung selbst) heizt einen kleinen Teil der Gesamt-Heizkosten
tragen muss. Also viel Spass beim Umlegen der Zentralheizkosten wenn
die Selbstheizer erfahren dass sie auch was dafür zahlen sollen.
Unsinn.
Wenn das Haus eine Zentralheizung besitzt, wird der Vermieter wohl kaum
die Verlegung einer eigenen Heizung anbieten oder gestatten.
Sollte sie später eingeführt werden, sollte man in den Vertrag
aufnehmen, dass man nicht verpflichtet ist, sich dort anzuschließen.
Dann zahlt man natürlich auch nichts.
Wir sind 1992 in eine Wohnung gezogen, die Ofenheizung hatte und haben
mit einem Modernisierungsvertrag, der einem Mustervertrag des Berliner
Senats folgte, eine Mietermodernisierung der
Heizung/Warmwasserversorgung durchgeführt und auf eigene Kosten eine
Gasetagenheizung einbauen lassen. Das wurde seinerzeit sogar mit knapp
6000 DM vom Senat gesponsert.
Eckpunkte:
- keine Kündigung durch den Vermieter bei Eigenbedarf
- bei Eigenkündigung durch den Mieter Kauf der Gasheizung durch den
Vermieter zu maximal 70% des Neuwertes mit Wertminderung von 10%/ Jahr.
Nach 10 Jahren gibt es also nichts mehr, das ist o.k.
- keine weitere Modernisierung durch den Vermieter, welche die Heizung
betrifft, ohne Zustimmung des Mieters
- Mietanhebungen nur auf Basis des Mietspiegels von Wohnungen mit
Ofenheizung
Nach mehrfachem Verkauf des Hauses hat der neue Vermieter das Haus
grundlegend saniert und dabei unter anderem eine Zentralheizung einbauen
lassen. Die Modernisierungskosten wurden zu 11% auf die Miete umgelegt -
außer die Heizung, denn auf den Anschluss haben wir verzichtet. Das hat
uns seitdem nicht nur 100-200 EUR Miete/Monat gespart, für die
Betriebskosten der Zentralheizung zahlen wir natürlich auch keinen cent.
Klar, die Wartung der eigenen Heizung und das Gas dafür ist unser Bier.

Joachim
Joerg Meier
2009-01-15 12:12:33 UTC
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Post by Joachim Peter
Post by Walter Sch.
Allerdings ist die Streiterei bei der Heizkostenabrechnung
vorhersehbar. Wenn der Etagewohnungsselbstheizer seine Bude nicht
heizt wird sie ja von den anderen Wohnungen etwas miterwärmt.
Warum sollte der Etagenheizungsnutzer sein Bude nicht heizen?
Zum Beispiel, weil der lieber im Winter nen Pullover traegt, als Geld fuer
Heizung rauszuschmeissen. Die Heizung ganz aus lassen koennte er
moeglicherweise nicht, wenn seine Wohnung nicht von den Nachbarn mitgeheizt
wuerde.

Ich zum Beispiel habe gar keine Heizung, aber meine Wohnung bleibt auch im
Winter auf ertraeglichen Temperaturen, weil sie von dem Mieter unter, links
und rechts von mir mitgeheizt wird. Klar, dass es da auch fair waere, dass
ich mich an den Heizkosten beteilige. Sieht der Gesetzgeber ja auch genau
deshalb so vor.
Post by Joachim Peter
Wenn das Haus eine Zentralheizung besitzt, wird der Vermieter wohl kaum
die Verlegung einer eigenen Heizung anbieten oder gestatten.
Sollte sie später eingeführt werden, sollte man in den Vertrag
aufnehmen, dass man nicht verpflichtet ist, sich dort anzuschließen.
Dann zahlt man natürlich auch nichts.
Da die Zentralheizung von den anderen einem selbst trotzdem die Wohnung
mitheizt, wuerde ich davon ausgehen, dass man da selbstverstaendlich
mitbezahlen muss. Natuerlich entsprechend niedrigere Prozente.

Liebe Gruesse,
Joerg
--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
Elmar Haneke
2008-12-30 18:43:56 UTC
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für die Etagenheizung (Heizung und Warmwasserbereiter - ein Gerät in der
Wohnung) selbst sorgen zu müssen?
Nennt sich "Ofenheizung", müsste sogar im Mietspiegel genannt sein.

Elmar
--
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Volker N. Englisch
2008-12-30 22:06:05 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
für die Etagenheizung (Heizung und Warmwasserbereiter - ein Gerät in der
Wohnung) selbst sorgen zu müssen?
Nennt sich "Ofenheizung", müsste sogar im Mietspiegel genannt sein.
Hmm. Ich dachte, Ofenheizung seien einzelne Geräte, die
(Öl-/Gas-/Elektro-befeuert) nur zu Heizzwecken dienen. Bei Vail****
heissen die Dinger Kombigeräte - ist das tatsächlich einer Ofenheizung
gleichzusetzen?

lg
Volker
Martin Kienass
2008-12-30 23:15:14 UTC
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Post by Elmar Haneke
für die Etagenheizung (Heizung und Warmwasserbereiter - ein Gerät in der
Wohnung) selbst sorgen zu müssen?
Nennt sich "Ofenheizung", müsste sogar im Mietspiegel genannt sein.
Nein. Eine Ofenheizung ist eine Ofenheizung - also einzeln befeuerte
Öfen in jedem Raum.
Eine Etagenheizung besteht aus einem Heizgerät und mehreren Heizkörpern
plus Verrohrung, optional mit (Durchlauf-) Warmwasserbereitung. Das ist
deutlich aufwendiger zu installieren als ein paar Einzelöfen.

Und natürlich auch wesentlich aufwendiger wieder zu entfernen, bei
einem späteren Auszug. In der Regel hat man nämlich für die
Rohrleitungen Wand- und / oder Deckendurchbrüche erstellt, Heizkörper
und Gastherme an der Wand befestigt, eine Gasleitung und Gaszähler
installiert usw.

Falls es also tatsächlich zulässig ist, den zukünftigen Mieter zur
Installation einer solchen aufwendigen Anlage vertraglich zu
verpflichten, sollte auf jeden Fall auch festgelegt werden, wie
beim Auszug dieses Mieters mit der Anlage verfahren wird, die ja
dann Eigentum des Mieters wäre, aber fest mit dem Gebäude
(Eigentum des Vermieters) verbunden wäre.

So legt man schon bei Abschluss des Mietvertrages den Grundstein für
die schönsten Streitereien. IMHO und IANAL.
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Hans-Jürgen Meyer
2008-12-31 07:15:42 UTC
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Post by Martin Kienass
Post by Elmar Haneke
für die Etagenheizung (Heizung und Warmwasserbereiter - ein Gerät in der
Wohnung) selbst sorgen zu müssen?
Nennt sich "Ofenheizung", müsste sogar im Mietspiegel genannt sein.
Nein. Eine Ofenheizung ist eine Ofenheizung - also einzeln befeuerte
Öfen in jedem Raum.
ACK
Post by Martin Kienass
Eine Etagenheizung besteht aus einem Heizgerät und mehreren Heizkörpern
plus Verrohrung, optional mit (Durchlauf-) Warmwasserbereitung. Das ist
deutlich aufwendiger zu installieren als ein paar Einzelöfen.
ACK
Post by Martin Kienass
Und natürlich auch wesentlich aufwendiger wieder zu entfernen, bei
einem späteren Auszug.
Den Fall des Entfernens wird es wohl seltener geben...
Post by Martin Kienass
In der Regel hat man nämlich für die
Rohrleitungen Wand- und / oder Deckendurchbrüche erstellt, Heizkörper
und Gastherme an der Wand befestigt, eine Gasleitung und Gaszähler
installiert usw.
Falls es also tatsächlich zulässig ist, den zukünftigen Mieter zur
Installation einer solchen aufwendigen Anlage vertraglich zu
verpflichten, sollte auf jeden Fall auch festgelegt werden, wie
beim Auszug dieses Mieters mit der Anlage verfahren wird, die ja
dann Eigentum des Mieters wäre, aber fest mit dem Gebäude
(Eigentum des Vermieters) verbunden wäre.
Sowas gab es früher (um 1970) häufig. In kleineren Häusern war keine
Zentralheizung, der VM hatte das Geld nicht. Aber die Mieter wollten
gern genau in die Wohnung und hatten Geld. Also hat der VM das erlaubt
und dafür nur die Miete einer Ofenheizung bekommen. Leider hat man
häufig vergessen die mündlichen Absprachen - die, je nach Gegend, noch
einen anderen Wert hatten, einzuhalten.
Post by Martin Kienass
So legt man schon bei Abschluss des Mietvertrages den Grundstein für
die schönsten Streitereien. IMHO und IANAL.
Das ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Der Grundstein wird je nach
blauäugigkeit der Vertragspartner gelegt. Da ist es besser das von einem
Fachmann ausarbeiten zu lassen.

Hans-Jürgen
Elmar Haneke
2009-01-01 15:51:54 UTC
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Eine Etagenheizung besteht aus einem Heizgerät und mehreren Heizkörpern plus
Verrohrung, optional mit (Durchlauf-) Warmwasserbereitung. Das ist deutlich
aufwendiger zu installieren als ein paar Einzelöfen.
Beim Lesen des OP hab ich intuitiv ergänzt, dass Heizkörper und Rohrleitungen
schon vorhanden sind und nurnoch die Gastherme selbs fehlt. Ohne dies macht die
Vertragsklausel ehr keinen Sinn.

Elmar
--
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Volker N. Englisch
2009-01-01 19:23:07 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Eine Etagenheizung besteht aus einem Heizgerät und mehreren Heizkörpern plus
Verrohrung, optional mit (Durchlauf-) Warmwasserbereitung. Das ist deutlich
aufwendiger zu installieren als ein paar Einzelöfen.
Beim Lesen des OP hab ich intuitiv ergänzt, dass Heizkörper und Rohrleitungen
schon vorhanden sind und nurnoch die Gastherme selbs fehlt. Ohne dies macht die
Vertragsklausel ehr keinen Sinn.
Korrekt, so war es auch gemeint. Ich war bis vor kurzem noch nicht auf
die Idee gekommen, daß man auch einen Rohbau vermieten könnte, in dem
der Mieter erst noch die Leitungen legen lassen muß...

Volker
Winfried
2009-01-05 07:44:19 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Volker N. Englisch
Korrekt, so war es auch gemeint. Ich war bis vor kurzem noch nicht auf
die Idee gekommen, daß man auch einen Rohbau vermieten könnte, in dem
der Mieter erst noch die Leitungen legen lassen muß...
Auch das ist rein rechtlich möglich, solange der Vertrag nicht
sittenwidrig (z.B. überhöhte Miete) oder sonstwie ungültig ist.
Sittenwidrig kann der Vertrag auch sein, wenn der Mieter bei der
Übergabe/Entfernung seiner Einbauten benachteiligt wird.

M.W. gibt es aber (zumindest lokal) einige (teilweise auch
baurechtliche) Vorschriften zur Mindestausstattung von Wohnraum, in
Hessen (m.W.) z.B. mindestens zwei Wasserzapfstellen.

W. Büchsenschütz
Hans-Jürgen Meyer
2008-12-31 07:06:47 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
für die Etagenheizung (Heizung und Warmwasserbereiter - ein Gerät in der
Wohnung) selbst sorgen zu müssen?
Nennt sich "Ofenheizung", müsste sogar im Mietspiegel genannt sein.
Nein. Ofenheizung heisst, in den Zimmern steht ein Ofen. Das können
Nachtspeicheröfen, Kohle, Holz oder Ölöfen sein.

Ofenheizung ist dabei Merkmal einer einfachen Wohungsausstattung. Eine
Etagenheizung bzw. "Wohnungsheizung" dagegen steht einer Zentralheizung
in Bezug auf Komfort in nichts nach. Im Gegenteil. Persönlich halte ich
davon sogar mehr als von einer Zentralheizung.

Hans-Jürgen
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