Discussion:
Mieterhöhung wegen Balkonanbau?
(zu alt für eine Antwort)
David Johnstone
2005-07-12 12:22:20 UTC
Permalink
Hallo Gruppe,
wenn mein Vermieter sich einseitig entscheidet ein Balkon an
meiner Mietwohnung anzubauen, hat er automatisch das Recht
die Miete zu erhöhen?
Wenn ja, was ist dann Berechnungsgrundlage für die neue Miete?
Richtet sich das nach alte Miete plus irgendwas, oder nach Kosten
der Anbau, oder ist es wie eine normale Mieterhöhungen zu
begrunden (Mietspiegel/Vergleichswohnung)? In letzterem Fall
wäre vermütlich keine Erhöhung fällig, da ich jetzt schon etwas
über Mietspiegel zahle.
Vielen Dank für alle Information.
David
Volker Soehnitz
2005-07-12 12:38:39 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
wenn mein Vermieter sich einseitig entscheidet ein Balkon an
meiner Mietwohnung anzubauen, hat er automatisch das Recht
die Miete zu erh”hen?
Im Rahmen einer Modernisierung kann er die Miete um 11%/Jahr bezogen die
Kosten der Baumaßnahme erhöhen, sofern die Baumaßnahme eine
Wohnwertverbesserung darstellt. Ein Balkon dürfte in der Regel eine solche
sein. Modernisierungen müssen entsprechend detailliert angekündigt werden.
Dabei muss auch die zu erwartende Mieterhöhung genannt werden.

ciao
volker
--
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Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-12 19:11:41 UTC
Permalink
Hi Volker,
Vielen Dank für die Information.
Der Vermieter hat gleichzeitig mit dieser Aktion die Wohnung über mir
saniert, evtl. etwas an dem Dach gemacht, und den Keller ausgebaut
(allerdings anscheinend für seine Elektroinstallateur Firma). Also konkret
an meiner Wohnung hat er nichts gemacht, außer Balkon. Angekündigt
hat er auch nichts, außer ein Aushang als ich in Urlaub war, daß er an
einem bestimmten Tag Messungen vornehmen wollte für Balkons.
Der Balkon hat er einfach angebracht (heute erst bei mir).
Noch ist keine Tür in der Wohnung zum Balkon und ich bin am
überlegen ob, wenn Anfrage kommen soll, ich Handwerker zu diesem
Zweck hereinlassen soll/muß. Die 11%/Jahr könnte recht teuer sein,
das wurde bedeuten, daß ich ihm sein Balkon in 9 Jahre komplett
gezahlt habe. Eine kleine Erhöhung im Ramen der Wohnfläche-
Erweiterung wäre sicher zu verkraften, der Balkon ist schließlich
ein Mehrwert.
David
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
wenn mein Vermieter sich einseitig entscheidet ein Balkon an
meiner Mietwohnung anzubauen, hat er automatisch das Recht
die Miete zu erh"hen?
Im Rahmen einer Modernisierung kann er die Miete um 11%/Jahr bezogen die
Kosten der Baumaßnahme erhöhen, sofern die Baumaßnahme eine
Wohnwertverbesserung darstellt. Ein Balkon dürfte in der Regel eine solche
sein. Modernisierungen müssen entsprechend detailliert angekündigt werden.
Dabei muss auch die zu erwartende Mieterhöhung genannt werden.
ciao
volker
Hans Beiger
2005-07-12 22:17:29 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Hi Volker,
Vielen Dank für die Information.
Der Vermieter hat gleichzeitig mit dieser Aktion die Wohnung über mir
saniert, evtl. etwas an dem Dach gemacht, und den Keller ausgebaut
(allerdings anscheinend für seine Elektroinstallateur Firma). Also konkret
an meiner Wohnung hat er nichts gemacht, außer Balkon. Angekündigt
hat er auch nichts, außer ein Aushang als ich in Urlaub war, daß er an
einem bestimmten Tag Messungen vornehmen wollte für Balkons.
Der Balkon hat er einfach angebracht (heute erst bei mir).
Noch ist keine Tür in der Wohnung zum Balkon und ich bin am
überlegen ob, wenn Anfrage kommen soll, ich Handwerker zu diesem
Zweck hereinlassen soll/muß. Die 11%/Jahr könnte recht teuer sein,
das wurde bedeuten, daß ich ihm sein Balkon in 9 Jahre komplett
gezahlt habe. Eine kleine Erhöhung im Ramen der Wohnfläche-
Erweiterung wäre sicher zu verkraften, der Balkon ist schließlich
ein Mehrwert.
David
Troll ??

Hans
David Johnstone
2005-07-13 07:02:28 UTC
Permalink
Wieso?
Habe ich gegen irgendwelche Vorstellungen von Ihnen
verstoßen, wie hier gepostet werden soll??
David
Post by Hans Beiger
Troll ??
Hans
David Johnstone
2005-07-13 07:45:53 UTC
Permalink
Hallo Hans,
Wieso das den?
Habe ich gegen irgendwelche Vorstellungen von dir
verstoßen, wie hier gepostet werden soll?
David
Post by Hans Beiger
Troll ??
Hans
Volker Soehnitz
2005-07-13 07:32:17 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Der Vermieter hat gleichzeitig mit dieser Aktion die Wohnung über mir
saniert, evtl. etwas an dem Dach gemacht, und den Keller ausgebaut
(allerdings anscheinend für seine Elektroinstallateur Firma). Also
konkret an meiner Wohnung hat er nichts gemacht, außer Balkon.
Selbstverständlich könnten _nur_ die Kosten umgelegt werden, die für die
Anbringung des Balkons angefallen sind.
Post by David Johnstone
Angekündigt hat er auch nichts, außer ein Aushang als ich in Urlaub
war, daß er an einem bestimmten Tag Messungen vornehmen wollte für
Balkons. Der Balkon hat er einfach angebracht (heute erst bei mir).
Noch ist keine Tür in der Wohnung zum Balkon und ich bin am
überlegen ob, wenn Anfrage kommen soll, ich Handwerker zu diesem
Zweck hereinlassen soll/muß.
Sofern die Arbeiten in Deiner Wohnung angemessen angekündigt werden, bleibt
Dir wohl nichts anderes übrig. Handwerker, die unangemeldet vor Deiner Türe
stehen, musst Du natülich nicht hereinlassen.
Post by David Johnstone
Die 11%/Jahr könnte recht teuer sein,
das wurde bedeuten, daß ich ihm sein Balkon in 9 Jahre komplett
gezahlt habe.
Naja, ein bisschen länger dauert es schon.
Post by David Johnstone
Eine kleine Erhöhung im Ramen der Wohnfläche-
Erweiterung wäre sicher zu verkraften, der Balkon ist schließlich
ein Mehrwert.
Ich würde erstmal in Ruhe abwarten...

ciao
volker
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-14 06:47:03 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Die 11%/Jahr könnte recht teuer sein,
das wurde bedeuten, daß ich ihm sein Balkon in 9 Jahre komplett
gezahlt habe.
Naja, ein bisschen länger dauert es schon.
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Post by Volker Soehnitz
Ich würde erstmal in Ruhe abwarten...
Ja, danke, ich denke auch, daß ist das Beste.
Ich weiß schließlich noch nicht, was für absichten
der Vermieter hat im Bezug auf Mieterhöhung.

David
Kathinka Wenz
2005-07-14 07:11:31 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Es sind 11% von der Miete, nicht 11% von den Kosten der Modernisierung.

Gruß, Kathinka
Volker Soehnitz
2005-07-14 07:37:23 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Es sind 11% von der Miete, nicht 11% von den Kosten der Modernisierung.
Nein! Es sind 11% der Gesamtkosten, die auf die Modernisierung entfallen.

ciao
volker
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Kathinka Wenz
2005-07-14 10:42:38 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Kathinka Wenz
Es sind 11% von der Miete, nicht 11% von den Kosten der Modernisierung.
Nein! Es sind 11% der Gesamtkosten, die auf die Modernisierung
entfallen.
Ah ok. Und wie rechnet sich das dann auf die Miete um?

Gruß, Kathinka
Volker Soehnitz
2005-07-14 14:34:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ah ok. Und wie rechnet sich das dann auf die Miete um?
Die Miete wird um 11% der Modernisierungskosten pro Jahr angehoben. Nimm
Deinen Taschenrechner:

Monatliche Mieterhöhung = Modernisierungskosten * 0,11 / 12

Allerdings nur, wenn das zu einer Wohnwertverbesserung führt und für den
Mieter zumutbar ist. Der Einbau vergoldeter Wasserhähne kann so also nicht
umgelegt werden. ;-)

ciao
volker
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Volker Soehnitz
2005-07-14 07:36:49 UTC
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Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sofern der Vermieter eine Finanzierung mit 0% Zinssatz bekommt, stimmt das
schon. Aber diese Annahme dürfte eher unrealistisch sein. ;-)

ciao
volker
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Christian Kier
2005-07-14 08:05:58 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sofern der Vermieter eine Finanzierung mit 0% Zinssatz bekommt, stimmt das
schon. Aber diese Annahme dürfte eher unrealistisch sein. ;-)
Das bedeutet also, die Kapitalkosten des Vermieters für die
Modernisierung fallen nicht unter die Gesamtkosten?
Müssen dann jedes Jahr 11% der Gesamtkosten ohne Kapitalkosten aber
trotzdem die Gesamtkosten inkl. Kapitalkosten an den Vermieter gezahlt
werden? Oder wie kann es länger als 9 Jahre dauern?
Volker Soehnitz
2005-07-14 15:02:03 UTC
Permalink
Post by Christian Kier
Das bedeutet also, die Kapitalkosten des Vermieters für die
Modernisierung fallen nicht unter die Gesamtkosten?
Richtig. Kosten der Kapitalbeschaffung, die bei der Finanzierung von
Wertverbesserungsmaßnahmen angefallen sind, sind nicht umlagefähig.
Post by Christian Kier
Müssen dann jedes Jahr 11% der Gesamtkosten ohne Kapitalkosten aber
trotzdem die Gesamtkosten inkl. Kapitalkosten an den Vermieter gezahlt
werden? Oder wie kann es länger als 9 Jahre dauern?
Die Miete kann um 11% der Gesamtkosten jährlich erhöht werden. Ich weiß
nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Unnötige, unzweckmäßige oder
überhöhte Aufwendungen können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Der
Vermieter muss zudem nachweisen, dass er eine Modernisierung und nicht
lediglich Instandsetzungsarbeiten durchgeführt hat.

ciao
volker
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Christian Kier
2005-07-15 07:55:39 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Christian Kier
Müssen dann jedes Jahr 11% der Gesamtkosten ohne Kapitalkosten aber
trotzdem die Gesamtkosten inkl. Kapitalkosten an den Vermieter gezahlt
werden? Oder wie kann es länger als 9 Jahre dauern?
Die Miete kann um 11% der Gesamtkosten jährlich erhöht werden. Ich weiß
nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
Ja, die Mieterhöhung habe ich verstanden. David schrieb, daß der Balkon
dann ja nach 9 Jahren komplett vom Mieter bezahlt wäre. Du schriebst
dann "Naja, ein bisschen länger dauert es schon". Meintest Du mit dem
"bisschen" tatsächlich nur das fehlende Prozent, oder worauf war das
bezogen?
Volker Soehnitz
2005-07-15 11:41:56 UTC
Permalink
Post by Christian Kier
David schrieb, daß der Balkon
dann ja nach 9 Jahren komplett vom Mieter bezahlt wäre. Du schriebst
dann "Naja, ein bisschen länger dauert es schon". Meintest Du mit dem
"bisschen" tatsächlich nur das fehlende Prozent, oder worauf war das
bezogen?
Es bezog sich darauf, dass der Vermieter entweder die Kohle nicht hat, die
Modernisierung also finanzieren muss oder er hat das Geld und könnte es -
statt damit die Wohnungen zu modernisieren - auch in einen Aktienfond oder
sonstwie anlegen.

ciao
volker
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-15 17:28:19 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by Christian Kier
Das bedeutet also, die Kapitalkosten des Vermieters für die
Modernisierung fallen nicht unter die Gesamtkosten?
Richtig. Kosten der Kapitalbeschaffung, die bei der Finanzierung von
Wertverbesserungsmaßnahmen angefallen sind, sind nicht umlagefähig.
Post by Christian Kier
Müssen dann jedes Jahr 11% der Gesamtkosten ohne Kapitalkosten aber
trotzdem die Gesamtkosten inkl. Kapitalkosten an den Vermieter gezahlt
werden? Oder wie kann es länger als 9 Jahre dauern?
Die Miete kann um 11% der Gesamtkosten jährlich erhöht werden. Ich weiß
nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Unnötige, unzweckmäßige oder
überhöhte Aufwendungen können nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Der
Man kann aber kaum behaupten, daß ein Balkonanbau "nötig" sei.

Was ist so von diesem Fall zu halten?:
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Modernisierung-Balkon.htm.ver3.html
Anscheinend wäre die Miete um ein drittel gestiegen als Folge von dem
Balkonanbau. Aus diesem Grunde hat die Mieterin sich verweigert
Handwerker in der Wohnung reinzulassen um eine Balkontür anzubauen,
und vor Gericht Recht bekommen.

Jetzt ist mein Balkon fertig, noch hat der Vermieter aber nichts von einer
Tür oder Mieterhöhung angekündigt. Der Anbau selbst auch nicht. Im Prinzip
wäre der Balkon brauchbar für mich, sofern ich bereit bin aus dem Fenster
zu klettern!

Ich habe auch nicht erwähnt, daß ich im letzten Jahr ein Schriftwechsel über
Mieterhöhung hatte. Er wollte erhöhen aber ich habe widersprochen weil
meine Miete bereits über Mietspiegel Wert lag, und er keine Begrundung
vorgetragen hat. In der Schriftwechsel hat er allerdings vieles ausprobiert,
wie z.B. im neuen Vertrag die Nebenkosten in Miete umzuwandeln, oder
fälschlicherweise behaupten es gäbe einen neuen Mietspiegel, oder daß er
das Recht hätte die Miete automatisch um 20% anzuheben alle 3 Jahre...usw.
Ich bin also gespannt, wie es weiter geht mit dem Balkon!

David
Volker Soehnitz
2005-07-18 07:23:09 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Man kann aber kaum behaupten, daß ein Balkonanbau "nötig" sei.
Modernisierungen sind im Unterschied zu Instandhaltungen meistens nicht
"nötig". Das ist aber nicht das Kriterium.
Post by David Johnstone
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Modernis
ierung-Balkon.htm.ver3.html Anscheinend wäre die Miete um ein drittel
gestiegen als Folge von dem Balkonanbau.
Hier ging der Richter - IMHO zurecht - davon aus, dass die
Wohnwertverbesserung in keinem angemessenen Verhältnis zur angestrebten
Mieterhöhung stand. Dies bedeutet aber erstens nicht, dass der Anbau
eines Balkons keine Wohnwertverbesserung darstellt und zweitens auch
nicht, dass eine Mieterhöhung wegen des Balkons grundsätzlich
ausgeschlossen ist.
Post by David Johnstone
Jetzt ist mein Balkon fertig, noch hat der Vermieter aber nichts von
einer Tür oder Mieterhöhung angekündigt. Der Anbau selbst auch nicht.
Im Prinzip wäre der Balkon brauchbar für mich, sofern ich bereit bin
aus dem Fenster zu klettern!
Solange der Vermieter nicht mehr Miete will, ist doch alles im grünen
Bereich.
Post by David Johnstone
In der Schriftwechsel hat er
allerdings vieles ausprobiert, wie z.B. im neuen Vertrag die
Nebenkosten in Miete umzuwandeln, oder fälschlicherweise behaupten es
gäbe einen neuen Mietspiegel, oder daß er das Recht hätte die Miete
automatisch um 20% anzuheben alle 3 Jahre...usw.
Da der Vermieter anscheinend über wenig Sachkenntnis verfügt, würde ich
mir auch weiterhin wenig Sorgen machen.
Post by David Johnstone
Ich bin also
gespannt, wie es weiter geht mit dem Balkon!
Du kannst uns ja auf dem Laufenden halten...

ciao
volker
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Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Kathinka Wenz
2005-07-14 10:44:40 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sofern der Vermieter eine Finanzierung mit 0% Zinssatz bekommt, stimmt
das schon. Aber diese Annahme dürfte eher unrealistisch sein. ;-)
Soll das Wirklich heißen, dass der Vermieter 11% seiner Kosten auf die
Miet umlegen darf? In welchem Zeitraum? Auf ein Jahr?

Wenn er nun 100.000 Euro umlegbare Kosten hat, darf er dann anschließend
die Miete allen Ernstes um fast 1000 Euro anheben?

Gruß, Kathinka
Volker Soehnitz
2005-07-14 15:04:52 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Soll das Wirklich heißen, dass der Vermieter 11% seiner Kosten auf die
Miet umlegen darf? In welchem Zeitraum? Auf ein Jahr?
Ja, genau so ist das.
Post by Kathinka Wenz
Wenn er nun 100.000 Euro umlegbare Kosten hat, darf er dann anschließend
die Miete allen Ernstes um fast 1000 Euro anheben?
Welche Art von Modernisierung soll den 100.000 EUR pro Wohnung kosten?
Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen können natürlich nicht
auf den Mieter abgewälzt werden.

ciao
volker
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Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Kathinka Wenz
2005-07-15 07:25:16 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Welche Art von Modernisierung soll den 100.000 EUR pro Wohnung kosten?
Keine Ahnung. Wenn ein uraltes Haus von Grund auf saniert wird und aus
einer zugigen Bude mit Einfachverglasung ohne Zentralheizung ein
modernes Niedrigenergiehaus mit Belüftungsanlage usw. gemacht wird?

Ich gebe zu, so ein Umbau ist schwierig, wenn die Mieter noch drin sind,
aber prinzipiell vorstellbar. Zur Not werden die Mieter halt
vorübergehend auf Kosten des Vermieters umquartiert.
Post by Volker Soehnitz
Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen können natürlich
nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
Das ist klar.

Gruß, Kathinka
David Johnstone
2005-07-14 14:01:13 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sofern der Vermieter eine Finanzierung mit 0% Zinssatz bekommt, stimmt das
schon. Aber diese Annahme dürfte eher unrealistisch sein. ;-)
Gut, er muß das Geld vorschießen und verzichtet auf durchschnittlich
vier ein halb Jahre Verzinsung. Macht aber nicht viel von den
Gesamtkosten aus. Und danach hat er sein Kapital alles wieder rein
und seine Immobilie ist einiges mehr Wert.

Rechnerisch wurde dies bedeuten, daß solche Sanierungsmaßnahmen
leicht zu einer verdoppelung der Miete führen könnten ohne,
daß Bezug auf der ortsübliche Miete nötig ist.
Es fiel mir schwer das zu glauben da deutsches Mietrecht sonst
sehr Mieter-freundlich gestaltet ist - es scheint aber wirklich
so zu sein.

Was ist dann nach den 9 Jahren? Entfällt dann der Zuschlag für
Modernisierung, angenommen, daß derselbe Mieter noch in der
Wohnung wohnt?
Volker Soehnitz
2005-07-14 15:07:00 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Rechnerisch wurde dies bedeuten, daß solche Sanierungsmaßnahmen
leicht zu einer verdoppelung der Miete führen könnten ohne,
daß Bezug auf der ortsübliche Miete nötig ist.
Das ist albern! Instandhaltungen sind gar nicht umlagefähig und die
Modernisierung, die die Miete verdoppelt, möchte ich mal sehen.
Post by David Johnstone
Was ist dann nach den 9 Jahren? Entfällt dann der Zuschlag für
Modernisierung, angenommen, daß derselbe Mieter noch in der
Wohnung wohnt?
Nein, wieso sollte das so sein?

ciao
volker
--
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Christian E. Naundorf
2005-07-14 20:34:03 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Das ist albern! Instandhaltungen sind gar nicht umlagefähig und die
Modernisierung, die die Miete verdoppelt, möchte ich mal sehen.
Wie wohl schon mal gesagt, Modernisierungsankündigungen
_und_ sodann Modernisierungsmieterhöhungserklärungen
rechtlich haltbar zu verfassen ist eine selten gelingende
Kunst.
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Was ist dann nach den 9 Jahren? Entfällt dann der Zuschlag für
Modernisierung, angenommen, daß derselbe Mieter noch in der
Wohnung wohnt?
Nein, wieso sollte das so sein?
In der Tat.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Jesus Christus spricht: "Kommt her zu mir alle, die ihr
mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken." (Mt 11,28)
David Johnstone
2005-07-15 13:11:21 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Rechnerisch wurde dies bedeuten, daß solche Sanierungsmaßnahmen
leicht zu einer verdoppelung der Miete führen könnten ohne,
daß Bezug auf der ortsübliche Miete nötig ist.
Das ist albern! Instandhaltungen sind gar nicht umlagefähig und die
Modernisierung, die die Miete verdoppelt, möchte ich mal sehen.
Dann habe ich vielleicht doch falsch verstanden.

Beispiel: ich zahle EUR400 Kaltmiete, und der Vermieter modernisiert
für EUR40 000, entweder nur meine Wohnung oder das was anteilig
auf meiner Wohnung fällt beträgt dieser Summe. So könnte der
Vermieter meine Miete um 40000/(11*12)= ca. EUR303 erhöhen, oder?
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Was ist dann nach den 9 Jahren? Entfällt dann der Zuschlag für
Modernisierung, angenommen, daß derselbe Mieter noch in der
Wohnung wohnt?
Nein, wieso sollte das so sein?
Weil die kosten der Renovierung danach komplett abbezahlt sind?
Sonst wenn der Vermieter
regelmäßig modernisiert wurde bei längere bestehenden Mietverträge
der Mieter mehrere ältere Modernisierungen wieterhin tragen, obwohl
der Vermieter längst sein Kapital (irgendwann auch Zinsen) wieder
bekommen hat. Es wäre sogar günstiger für Langzeitmieter
die Modernisierung selbst komplett in Auftrag zu geben und
bezahlen.

Diese Umlage ist explizit unabhängig von anderen Mieterhöhungen
die auf ortsübliche Vergleiche basieren. Umgekehrt aber wahrscheinlich
nicht, oder? Das heißt, wenn der Vermieter aus "normalen" Gründen
erhöhen möchte, darf er den Vergleich machen auf der Miete ohne
Modernisierungsumlage?

Vielen Dank für die Infos soweit.
David
David Johnstone
2005-07-15 18:10:28 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Vermieter meine Miete um 40000/(11*12)= ca. EUR303 erhöhen, oder?
soll natürlich heissen: 40000*11/(100*12), d.h. ca. 367 EUR
David
David Johnstone
2005-07-20 10:20:06 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Was ist dann nach den 9 Jahren? Entfällt dann der Zuschlag für
Modernisierung, angenommen, daß derselbe Mieter noch in der
Wohnung wohnt?
Nein, wieso sollte das so sein?
Weil die kosten der Renovierung danach komplett abbezahlt sind?
Ich habe gerade diese interessante Artikel gefunden:-
http://de.news.yahoo.com/050720/336/4mc4u.html
(unten zitiert, falls irgendwann nicht mehr online)

Es ist also wirklich so, daß der Zuschlag für Modernisierung
bleibt, auch wenn die Modernisierung längst abbezahlt ist.






Berlin (ddp.vwd). Vermieter, die modernisieren wollen, müssen dies
ihren Mietern drei Monate im Voraus ankündigen. Dabei müssen sie nach
Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) genau beschreiben,
welcher Art die Modernisierungsarbeiten sind und welchen Umfang sie
haben. Zudem müssen sie Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
und die voraussichtliche Mietsteigerung angeben.

Die Kosten für eine Modernisierung darf der Vermieter auf die Miete
aufschlagen. «Allerdings nicht alles auf einmal, sondern er darf nach
Abschluss der Bauarbeiten pro Jahr elf Prozent der Ausgaben umlegen,
die für die konkrete Wohnung entstanden sind», sagt
IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick. Sind alle Kosten abbezahlt,
darf die Miete trotzdem auf dem erhöhten Niveau bleiben.

Schick verweist darauf, dass der Vermieter die
Modernisierungsankündigung nicht umgehen kann, indem er sich bereits
«im Voraus» mit dem Mietvertrag generell eine Zustimmung zu späteren
Modernisierungsarbeiten geben lässt - eine solche Vereinbarung sei
laut Landgericht Berlin unwirksam (AZ: 63 T 71/04).

Werden Arbeiten zu spät oder falsch angekündigt oder ist die
tatsächliche Mieterhöhung mehr als zehn Prozent höher als
angekündigt, kommt der Mieter laut Schick zwar nicht um die höhere
Miete herum - er muss sie jedoch dann nicht nach drei Monaten, sondern
erst neun Monate nach Zugang der Erhöhungserklärung zahlen.

Der Mieter muss den Maßnahmen in der Regel zustimmen, so Schick, wenn
es sich um «vernünftige» Modernisierungen handelt. Ablehnen könne
er sie nur, wenn sie für ihn eine unzumutbare Härte darstellen
würden, zum Beispiel, wenn der Mieter sehr alt ist, oder wenn die
Mieterhöhung mit Blick auf das Mietereinkommen extrem hoch ausfallen
würde.

(ddp)
Volker Soehnitz
2005-07-20 11:50:13 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Es ist also wirklich so, daß der Zuschlag für Modernisierung
bleibt, auch wenn die Modernisierung längst abbezahlt ist.
Wie schön, dass Dir der Pressesprecher des VDM nochmal bestätigt, was wir
Dir hier bereits ausführlichst erläutert haben. ;-)

ciao
volker
--
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-20 14:53:03 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Es ist also wirklich so, daß der Zuschlag für Modernisierung
bleibt, auch wenn die Modernisierung längst abbezahlt ist.
Wie schön, dass Dir der Pressesprecher des VDM nochmal bestätigt, was wir
Dir hier bereits ausführlichst erläutert haben. ;-)
Entschuldigung, ich habe nie gezweifelt an dem was du sagtest.
So war es nicht gemeint - die Artikel enthält sonst einiges
von Interesse.

Ich hätte nur gerne gewüßt was die Logik hinter der Gesetzgebung
ist, aber vielleicht sollte man nicht danach suchen.

David
Volker Soehnitz
2005-07-20 15:01:13 UTC
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Post by David Johnstone
Ich hätte nur gerne gewüßt was die Logik hinter der Gesetzgebung
ist, aber vielleicht sollte man nicht danach suchen.
Was ist denn daran so unlogisch? Der Vermieter investiert sein Geld in die
Mietsache, um diese zu modernisieren. Im Gegenzug erwartet er natürlich
langfristig eine Gegenleistung für das eingesetzte Kapital, welches für ihn
ja zunächst verloren ist. Diese "Gegenleistung" besteht nun genau darin,
dass der Mieter mehr Miete zahlt. Durch diese Mieterhöhung kommt das
Kapital nach und nach wieder rein und wirft auch irgendwann Gewinn ab.
Nämlich genau ab dem Zeitraum, wo der Mieter die Kosten der Modernisierung
komplett gezahlt hat.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-20 15:53:51 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Ich hätte nur gerne gewüßt was die Logik hinter der Gesetzgebung
ist, aber vielleicht sollte man nicht danach suchen.
Was ist denn daran so unlogisch? Der Vermieter investiert sein Geld in die
Mietsache, um diese zu modernisieren. Im Gegenzug erwartet er natürlich
langfristig eine Gegenleistung für das eingesetzte Kapital, welches für ihn
ja zunächst verloren ist. Diese "Gegenleistung" besteht nun genau darin,
dass der Mieter mehr Miete zahlt. Durch diese Mieterhöhung kommt das
Kapital nach und nach wieder rein und wirft auch irgendwann Gewinn ab.
Nämlich genau ab dem Zeitraum, wo der Mieter die Kosten der Modernisierung
komplett gezahlt hat.
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum sollte
es soviel mehr sein bei Modernisierung?

David
Volker Soehnitz
2005-07-20 16:02:27 UTC
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Post by David Johnstone
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum
sollte es soviel mehr sein bei Modernisierung?
Es sind doch keine 11%! Die ersten neun Jahre sind es 0% - erst dann ist
das eingesetzte Kapital wieder da. Ab dem 10. Jahr beginnt sich das erst zu
lohnen. Selbst nach 20 Jahren hat er noch nicht das, was ein gewöhnlicher
Aktienfond oder eine vergleichbare Anlageform an Rendite gebracht hätte.

ciao
volker
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David Johnstone
2005-07-20 16:50:44 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum
sollte es soviel mehr sein bei Modernisierung?
Es sind doch keine 11%! Die ersten neun Jahre sind es 0% - erst dann ist
das eingesetzte Kapital wieder da. Ab dem 10. Jahr beginnt sich das erst zu
lohnen. Selbst nach 20 Jahren hat er noch nicht das, was ein gewöhnlicher
Aktienfond oder eine vergleichbare Anlageform an Rendite gebracht hätte.
Wir reden doch hier von der Rendite auf dem eingesetzten Kapital, oder?
Der beträgt 11% vom Anfang an. Die Modernisierungsanschaffungen oder
Wertsteigerung gehören ja den Vermieter auch und stellen das Kapital da.
Ich erwarte nicht von einem Aktienfond, daß ich mein eigesetztes Kapital
in 9 Jahre zurückbekomme und auch noch die Aktienanteile besitze. Es
könnte so passieren mit etwas Glück, aber viele "gewöhnliche Aktienfonds"
haben in den letzten Jahren kräftige Verluste eingefahren. Der Vergleich
ist schwierig aber es gibt sicherlich Anlagearten die höhere
Gewinnerwartungen
haben aber dafür auch höheres Risiko. Nach 20 Jahren hat der Vermieter
mehr als 200% Rendite. Zugegeben, die Modernisierungsgegenstände
haben in der Zeit an Wert verloren, aber immerhin ist es in dem Fall keine
schlechte Investition.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Ziel des Gesetzgebers war, den
Vermieter
ein Anlageform zur Verfugung zu stellen die ähnliche Rendite aufweist wie
Aktienfonds zu Boomzeiten.

Ich fände es lögischer, wenn es vergleichbar wäre mit einer Immobilie selbst
als Investition. So wurde die Miete (ungefähr) im Verhältniss zum Marktwert
der Wohnung steigern..

Vermutlich ist man davon ausgegangen, daß im Schnitt umgezogen wird
nach X Jahre (X=?), und daß im neuen Mietvertrag der Vermieter es wieder
schwer haben könnte den Modernisierungszuschlag auf der normale Miete
umzulegen.

Für Langzeitmieter könnte es aber wirklich günstiger sein, die
Modernisierung
selbst in Auftrag zu geben und vollständig bezahlen.
Bruno Münch
2005-07-23 15:03:08 UTC
Permalink
Hi David,
ich denke mal, Du hast in dieser endlosen Diskussion völlig verdrängt -
obwohl man Dir das schon gesagt hat, dass der VM Deiner Wohnung mit
einem Balkon einen erheblich höheren Wohnwert verschafft hat. Was
lernen wir daraus? Je höher der Wohnwert um so höher die Miete.
Richtig? Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, wenn man eine Wohnung
vermieten möchte, ist die erste Frage eines potenziellen Mieters: Hat
die Wohnung einen Balkon? Dein VM denkt also in diesem Sinne völlig
zukunftsorientiert
und bewegt sich mit der 11%igen Umlage der Investitionskosten im
gesetzlich zulässigen Rahmen; ob es Dir gefällt oder nicht. Du bist ein
freier Mann in einem freien Land. Also such Dir eine Wohnung die Deinen
Ansprüchen genügt- oder kaufe eine, dann hast Du nichts mehr mit diesen
unverschämten, geldgeilen Vermietern zu tun, deren erheblicher
Kapitaleinsatz sich auch noch unverschämterweise auf Sparbuchniveau
verzinst.;-)
--
Gruß vom Weltkulturerbe
Mittelrhein
Bruno Münch
Post by David Johnstone
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum
sollte es soviel mehr sein bei Modernisierung?
Es sind doch keine 11%! Die ersten neun Jahre sind es 0% - erst dann ist
das eingesetzte Kapital wieder da. Ab dem 10. Jahr beginnt sich das erst zu
lohnen. Selbst nach 20 Jahren hat er noch nicht das, was ein
gewöhnlicher
Aktienfond oder eine vergleichbare Anlageform an Rendite gebracht hätte.
Wir reden doch hier von der Rendite auf dem eingesetzten Kapital, oder?
Der beträgt 11% vom Anfang an. Die Modernisierungsanschaffungen oder
Wertsteigerung gehören ja den Vermieter auch und stellen das Kapital da.
Ich erwarte nicht von einem Aktienfond, daß ich mein eigesetztes Kapital
in 9 Jahre zurückbekomme und auch noch die Aktienanteile besitze. Es
könnte so passieren mit etwas Glück, aber viele "gewöhnliche Aktienfonds"
haben in den letzten Jahren kräftige Verluste eingefahren. Der Vergleich
ist schwierig aber es gibt sicherlich Anlagearten die höhere
Gewinnerwartungen
haben aber dafür auch höheres Risiko. Nach 20 Jahren hat der
Vermieter
mehr als 200% Rendite. Zugegeben, die Modernisierungsgegenstände
haben in der Zeit an Wert verloren, aber immerhin ist es in dem Fall keine
schlechte Investition.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Ziel des Gesetzgebers war, den
Vermieter
ein Anlageform zur Verfugung zu stellen die ähnliche Rendite aufweist wie
Aktienfonds zu Boomzeiten.
Ich fände es lögischer, wenn es vergleichbar wäre mit einer Immobilie selbst
als Investition. So wurde die Miete (ungefähr) im Verhältniss zum Marktwert
der Wohnung steigern..
Vermutlich ist man davon ausgegangen, daß im Schnitt umgezogen wird
nach X Jahre (X=?), und daß im neuen Mietvertrag der Vermieter es wieder
schwer haben könnte den Modernisierungszuschlag auf der normale Miete
umzulegen.
Für Langzeitmieter könnte es aber wirklich günstiger sein, die
Modernisierung
selbst in Auftrag zu geben und vollständig bezahlen.
David Johnstone
2005-07-23 16:48:34 UTC
Permalink
Hi Bruno,

Ich glaube, daß du mich etwas falsch einschätzt.

Wie ich in meiner Posting vom 12.07.2005 sagte, sehe ich durchaus
ein, daß der Balkon ein Mehrwert dastellt. Ich wäre deswegen
auch mit einer Mieterhöhung im Rahmen der Wohnflächenerweiterung/
Mietspiegel einverstanden. Meine Befurchtung ist, daß diese viel höher
ausfallen könnte.

Ich finde der Wert von einem Balkon bei Neuverträge allerdings oft
überschätzt. Ein Balkon ist ja keine hochwertiger Wohnfläche die ich als
Arbeitszimmer
oder Gästezimmer einsetzen kann, und selbst als Lagerfläche ist das Nutzen
etwas
begrenzt. Man kann eigentlich nur dort Kaffee trinken in den Sommermonaten.
Ich wohne fast direkt an einem schönen Naturgebiet und habe dort eigentlich
bessere Möglichkeiten mich im freien zu setzen und spazieren. Ich finde
es erstaunlich bei vielen Altbau, daß es Balkons gibt die in dem Gebäude
reingehen, d.h. man hat auf soviel qm Zimmerfläche verzichtet um ein
Balkon zu bauen. Vielleicht haben Raucher größere Balkonbedarf?

Zugegeben, das sind persönliche Meinungen. Meine Wohnung habe ich
mir ausgesucht weil mir die Ausstattung und Miethöhe gepasst haben.
Jetzt will der neuer Eigentümer beides ändern, und du bist der Meinung
daß ich deswegen fort soll...naja, das wäre ja eine Möglichkeit.

Der jetzige Eigentümer hat das Haus gekauft seitdem ich eingezogen
bin und hat sich also freiwillig entschieden sein Geld dort zu investieren
und die bestehenden Mietverträge zu übernehmen. Es stunde ihm ebenfalls
frei sein Geld lieber in Aktienfonds zu investieren.

Ich bilde mir auch nicht ein, daß ein solches Miethaus eine
Goldgrube für Investoren ist. Ich persönlich hätte große Bedenken,
mein Geld so anzulegen.

David
Post by Bruno Münch
Hi David,
ich denke mal, Du hast in dieser endlosen Diskussion völlig verdrängt -
obwohl man Dir das schon gesagt hat, dass der VM Deiner Wohnung mit
einem Balkon einen erheblich höheren Wohnwert verschafft hat. Was
lernen wir daraus? Je höher der Wohnwert um so höher die Miete.
Richtig? Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, wenn man eine Wohnung
vermieten möchte, ist die erste Frage eines potenziellen Mieters: Hat
die Wohnung einen Balkon? Dein VM denkt also in diesem Sinne völlig
zukunftsorientiert
und bewegt sich mit der 11%igen Umlage der Investitionskosten im
gesetzlich zulässigen Rahmen; ob es Dir gefällt oder nicht. Du bist ein
freier Mann in einem freien Land. Also such Dir eine Wohnung die Deinen
Ansprüchen genügt- oder kaufe eine, dann hast Du nichts mehr mit diesen
unverschämten, geldgeilen Vermietern zu tun, deren erheblicher
Kapitaleinsatz sich auch noch unverschämterweise auf Sparbuchniveau
verzinst.;-)
--
Gruß vom Weltkulturerbe
Mittelrhein
Bruno Münch
Post by David Johnstone
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum
sollte es soviel mehr sein bei Modernisierung?
Es sind doch keine 11%! Die ersten neun Jahre sind es 0% - erst dann ist
das eingesetzte Kapital wieder da. Ab dem 10. Jahr beginnt sich das erst zu
lohnen. Selbst nach 20 Jahren hat er noch nicht das, was ein
gewöhnlicher
Aktienfond oder eine vergleichbare Anlageform an Rendite gebracht hätte.
Wir reden doch hier von der Rendite auf dem eingesetzten Kapital, oder?
Der beträgt 11% vom Anfang an. Die Modernisierungsanschaffungen oder
Wertsteigerung gehören ja den Vermieter auch und stellen das Kapital da.
Ich erwarte nicht von einem Aktienfond, daß ich mein eigesetztes Kapital
in 9 Jahre zurückbekomme und auch noch die Aktienanteile besitze. Es
könnte so passieren mit etwas Glück, aber viele "gewöhnliche Aktienfonds"
haben in den letzten Jahren kräftige Verluste eingefahren. Der Vergleich
ist schwierig aber es gibt sicherlich Anlagearten die höhere
Gewinnerwartungen
haben aber dafür auch höheres Risiko. Nach 20 Jahren hat der Vermieter
mehr als 200% Rendite. Zugegeben, die Modernisierungsgegenstände
haben in der Zeit an Wert verloren, aber immerhin ist es in dem Fall keine
schlechte Investition.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Ziel des Gesetzgebers war, den
Vermieter
ein Anlageform zur Verfugung zu stellen die ähnliche Rendite aufweist wie
Aktienfonds zu Boomzeiten.
Ich fände es lögischer, wenn es vergleichbar wäre mit einer Immobilie selbst
als Investition. So wurde die Miete (ungefähr) im Verhältniss zum Marktwert
der Wohnung steigern..
Vermutlich ist man davon ausgegangen, daß im Schnitt umgezogen wird
nach X Jahre (X=?), und daß im neuen Mietvertrag der Vermieter es wieder
schwer haben könnte den Modernisierungszuschlag auf der normale Miete
umzulegen.
Für Langzeitmieter könnte es aber wirklich günstiger sein, die
Modernisierung
selbst in Auftrag zu geben und vollständig bezahlen.
Volker Soehnitz
2005-07-23 17:03:08 UTC
Permalink
Post by David Johnstone
Wie ich in meiner Posting vom 12.07.2005 sagte, sehe ich durchaus
ein, daß der Balkon ein Mehrwert dastellt. Ich wäre deswegen
auch mit einer Mieterhöhung im Rahmen der Wohnflächenerweiterung/
Mietspiegel einverstanden. Meine Befurchtung ist, daß diese viel höher
ausfallen könnte.
Der Vermieter kann sich aussuchen, ob er eine Modernisierungsmieterhöhung
durchführt (mit den besagten 11% der Kosten als Umlage auf die Jahresmiete)
oder eine "normale" Mieterhöhung als Anpassung an die ortsübliche
Vergleichsmiete mit der dann besseren Einstufung in den Mietspiegel auf
Grund des Balkons. Im letzten Fall ist aber die 20% Grenze zu beachten und
die letzte Mieterhöhung muss mindestens 12 Monate zurückliegen.

Der erste Weg ist für den Vermieter üblicherweise der günstigere.

Machen kannst Du dagegen relativ wenig - außer Dein Sonderkündigungsrecht
wahrzunehmen.

Und Deine Ansicht, die Investition in derartige Modernisierungen wäre eine
Goldgrube, wird wohl kaum jemand nachvollziehen können.

ciao
volker
--
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
David Johnstone
2005-07-23 17:27:43 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Und Deine Ansicht, die Investition in derartige Modernisierungen wäre eine
Goldgrube, wird wohl kaum jemand nachvollziehen können.
Das habe ich so nie gesagt.
Aber immerhin macht der Vermieter die Sache freiwillig, im gegensatz zu mir.
Wenn es also für ihn nicht günstig wäre, hätte er es auch sein lassen
können!
Ohne Balkon wäre das Haus auch nicht zusammengebrochen.
Bruno Münch
2005-07-25 14:03:57 UTC
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Hi David,
Post by David Johnstone
Hi Bruno,
Ich glaube, daß du mich etwas falsch einschätzt.
Oh, wenn das so ist, sorry.
Post by David Johnstone
Wie ich in meiner Posting vom 12.07.2005 sagte, sehe ich durchaus
ein, daß der Balkon ein Mehrwert dastellt. Ich wäre deswegen
auch mit einer Mieterhöhung im Rahmen der Wohnflächenerweiterung/
Mietspiegel einverstanden. Meine Befurchtung ist, daß diese viel höher
ausfallen könnte.
Wie hoch genau sie ausfallen wird müßte der VM Dir in seinem Schreiben
bezüglich der Baumaßnahme und der damit verbundenen Mietpreisanpassung
bereits mitgeteilt haben.
Post by David Johnstone
Ich finde der Wert von einem Balkon bei Neuverträge allerdings oft
überschätzt.
Möglich, aber Fakt ist eben, dass fast jeder Mietinteressent nach einem
Balkon fragt.

Ein Balkon ist ja keine hochwertiger Wohnfläche die ich als
Post by David Johnstone
Arbeitszimmer
oder Gästezimmer einsetzen kann, und selbst als Lagerfläche ist das
Nutzen etwas
begrenzt. Man kann eigentlich nur dort Kaffee trinken in den
Sommermonaten.
Ich wohne fast direkt an einem schönen Naturgebiet und habe dort eigentlich
bessere Möglichkeiten mich im freien zu setzen und spazieren. Ich finde
es erstaunlich bei vielen Altbau, daß es Balkons gibt die in dem Gebäude
reingehen, d.h. man hat auf soviel qm Zimmerfläche verzichtet um ein
Balkon zu bauen. Vielleicht haben Raucher größere Balkonbedarf?
Zugegeben, das sind persönliche Meinungen. Meine Wohnung habe ich
mir ausgesucht weil mir die Ausstattung und Miethöhe gepasst haben.
Jetzt will der neuer Eigentümer beides ändern, und du bist der Meinung
daß ich deswegen fort soll...naja, das wäre ja eine Möglichkeit.
....eine von Vielen.
Post by David Johnstone
Der jetzige Eigentümer hat das Haus gekauft seitdem ich eingezogen
bin und hat sich also freiwillig entschieden sein Geld dort zu
investieren
und die bestehenden Mietverträge zu übernehmen. Es stunde ihm ebenfalls
frei sein Geld lieber in Aktienfonds zu investieren.
Es gibt eben Leute die der Börse und erst recht den Banken zutiefst
misstrauen. Die legen gerne ihr Geld in Immobilien an, auch wenns nicht
viel bringt.
--
Gruß vom Weltkulturerbe
Mittelrhein
Bruno Münch
Post by David Johnstone
Ich bilde mir auch nicht ein, daß ein solches Miethaus eine
Goldgrube für Investoren ist. Ich persönlich hätte große Bedenken,
mein Geld so anzulegen.
David
Post by Bruno Münch
Hi David,
ich denke mal, Du hast in dieser endlosen Diskussion völlig
verdrängt -
obwohl man Dir das schon gesagt hat, dass der VM Deiner Wohnung mit
einem Balkon einen erheblich höheren Wohnwert verschafft hat. Was
lernen wir daraus? Je höher der Wohnwert um so höher die Miete.
Richtig? Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, wenn man eine Wohnung
vermieten möchte, ist die erste Frage eines potenziellen Mieters: Hat
die Wohnung einen Balkon? Dein VM denkt also in diesem Sinne völlig
zukunftsorientiert
und bewegt sich mit der 11%igen Umlage der Investitionskosten im
gesetzlich zulässigen Rahmen; ob es Dir gefällt oder nicht. Du bist ein
freier Mann in einem freien Land. Also such Dir eine Wohnung die Deinen
Ansprüchen genügt- oder kaufe eine, dann hast Du nichts mehr mit diesen
unverschämten, geldgeilen Vermietern zu tun, deren erheblicher
Kapitaleinsatz sich auch noch unverschämterweise auf Sparbuchniveau
verzinst.;-)
--
Gruß vom Weltkulturerbe
Mittelrhein
Bruno Münch
Post by David Johnstone
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
So kann man sicher argumentieren. Allerdings hätte ich dann einen Satz
erwartet der größenordnungsmäßig den Mietzins angleicht. Das Prinzip
ist ja gleich. Für den Vermieter wäre 11% eine Traumrendite auf seiner
Investition in Immobilien, ca. die hälfte ist eher Marktüblich. Warum
sollte es soviel mehr sein bei Modernisierung?
Es sind doch keine 11%! Die ersten neun Jahre sind es 0% - erst
dann
ist
das eingesetzte Kapital wieder da. Ab dem 10. Jahr beginnt sich
das
erst zu
lohnen. Selbst nach 20 Jahren hat er noch nicht das, was ein gewöhnlicher
Aktienfond oder eine vergleichbare Anlageform an Rendite gebracht hätte.
Wir reden doch hier von der Rendite auf dem eingesetzten Kapital, oder?
Der beträgt 11% vom Anfang an. Die Modernisierungsanschaffungen oder
Wertsteigerung gehören ja den Vermieter auch und stellen das
Kapital
da.
Ich erwarte nicht von einem Aktienfond, daß ich mein eigesetztes Kapital
in 9 Jahre zurückbekomme und auch noch die Aktienanteile besitze. Es
könnte so passieren mit etwas Glück, aber viele "gewöhnliche Aktienfonds"
haben in den letzten Jahren kräftige Verluste eingefahren. Der Vergleich
ist schwierig aber es gibt sicherlich Anlagearten die höhere
Gewinnerwartungen
haben aber dafür auch höheres Risiko. Nach 20 Jahren hat der Vermieter
mehr als 200% Rendite. Zugegeben, die Modernisierungsgegenstände
haben in der Zeit an Wert verloren, aber immerhin ist es in dem
Fall
keine
schlechte Investition.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Ziel des Gesetzgebers war, den
Vermieter
ein Anlageform zur Verfugung zu stellen die ähnliche Rendite
aufweist
wie
Aktienfonds zu Boomzeiten.
Ich fände es lögischer, wenn es vergleichbar wäre mit einer
Immobilie
selbst
als Investition. So wurde die Miete (ungefähr) im Verhältniss zum Marktwert
der Wohnung steigern..
Vermutlich ist man davon ausgegangen, daß im Schnitt umgezogen wird
nach X Jahre (X=?), und daß im neuen Mietvertrag der Vermieter es wieder
schwer haben könnte den Modernisierungszuschlag auf der normale Miete
umzulegen.
Für Langzeitmieter könnte es aber wirklich günstiger sein, die
Modernisierung
selbst in Auftrag zu geben und vollständig bezahlen.
David Johnstone
2005-07-15 17:15:02 UTC
Permalink
Post by Volker Soehnitz
Post by David Johnstone
Wieso? 9 x 11% ist doch 99%, oder?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sofern der Vermieter eine Finanzierung mit 0% Zinssatz bekommt, stimmt das
schon. Aber diese Annahme dürfte eher unrealistisch sein. ;-)
Wenn ihm das Haus sonst schuldenfrei gehört, dann durfte ein Hypothek
von derzeit unter 4% möglich sein für 10 Jahre fest. Die durchschnittliche
Zinsbindung von der Rückzahlung über Miete beträge dabei nur viereindhalb
Jahre, so daß die Zinskosten ein ziemlich geringe Anteil wären.
Thomas Haedrich
2005-07-14 10:21:47 UTC
Permalink
David Johnstone schrieb:
(Modernisierung Balkonanbau)
Post by David Johnstone
Die 11%/Jahr könnte recht teuer sein,
das wurde bedeuten, daß ich ihm sein Balkon in 9 Jahre komplett
gezahlt habe.
Das ist in Deutschland so geregelt bei Modernisierungen.
Die 11% pro Jahr bedeueten ein Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis von 9. Das
ist richtig gut. Deshalb modernisieren ja Vermieter auch so gern - es
springt was raus.

Grüße, Thomas
Walter
2005-07-15 06:28:56 UTC
Permalink
Post by Thomas Haedrich
Das ist in Deutschland so geregelt bei Modernisierungen.
Die 11% pro Jahr bedeueten ein Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis von 9. Das
ist richtig gut.
Abzüglich der Finanzierungskosten, die zugegeben momentan sehr niedrig
sind. Die 11% stammen vielleicht aus einer Hochzinszeit.
Post by Thomas Haedrich
Deshalb modernisieren ja Vermieter auch so gern - es
springt was raus.
Ganz so ist es offenbar nicht, wie der lausige Zustand mancher
Mietshäuser zeigt.
Ausserdem muss die Modernisierung sinnvoll und zweckmässig sein
(genauen Wortlaut weiss ich nicht). Ansonsten keine Umlage auf die
Miete. Drauflos modernisieren nur wegen der Rendite könnte also ein
Griff ins Klo werden.


Walter
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