David Johnstone
2005-07-12 12:22:20 UTC
Hallo Gruppe,
wenn mein Vermieter sich einseitig entscheidet ein Balkon an
meiner Mietwohnung anzubauen, hat er automatisch das Recht
die Miete zu erhöhen?
Wenn ja, was ist dann Berechnungsgrundlage für die neue Miete?
Richtet sich das nach alte Miete plus irgendwas, oder nach Kosten
der Anbau, oder ist es wie eine normale Mieterhöhungen zu
begrunden (Mietspiegel/Vergleichswohnung)? In letzterem Fall
wäre vermütlich keine Erhöhung fällig, da ich jetzt schon etwas
über Mietspiegel zahle.
Vielen Dank für alle Information.
David
wenn mein Vermieter sich einseitig entscheidet ein Balkon an
meiner Mietwohnung anzubauen, hat er automatisch das Recht
die Miete zu erhöhen?
Wenn ja, was ist dann Berechnungsgrundlage für die neue Miete?
Richtet sich das nach alte Miete plus irgendwas, oder nach Kosten
der Anbau, oder ist es wie eine normale Mieterhöhungen zu
begrunden (Mietspiegel/Vergleichswohnung)? In letzterem Fall
wäre vermütlich keine Erhöhung fällig, da ich jetzt schon etwas
über Mietspiegel zahle.
Vielen Dank für alle Information.
David