Michael Holtermann
2004-07-27 18:35:06 UTC
Moin!
Gegeben sei folgende Situation, zu der ich bei Google kein Äquivalent finden
konnte:
Im 1. OG eines Mietshauses gibt es einen Balkon, darüber noch eine Wohnung
mit einem Fenster über diesem Balkon.
Der obere Mieter sei Raucher, und hin und wieder gelingt es ihm, auf den
Balkon weiter unten zu aschen. Für den Moment sei dem Raucher schlicht
Gedankenlosigkeit unterstellt, das Problem als solches sei ihm bekannt.
Bis hierhin wäre es allenfalls lästig und ließe sich mit ggf. einem Eimer
Wasser (auf den Balkon, nicht den Raucher) beheben. Hin und wieder treffe
er allerdings auf dem Balkon zum trocknen aufgehängte Wäsche. Was dann
schlicht hieße, die Wäsche nochmal zu waschen.
Käme bei einer derartigen Situation eigentlich eine (kleine) Mietminderung
in Betracht?
Danke!
Grüße, Micha.
Gegeben sei folgende Situation, zu der ich bei Google kein Äquivalent finden
konnte:
Im 1. OG eines Mietshauses gibt es einen Balkon, darüber noch eine Wohnung
mit einem Fenster über diesem Balkon.
Der obere Mieter sei Raucher, und hin und wieder gelingt es ihm, auf den
Balkon weiter unten zu aschen. Für den Moment sei dem Raucher schlicht
Gedankenlosigkeit unterstellt, das Problem als solches sei ihm bekannt.
Bis hierhin wäre es allenfalls lästig und ließe sich mit ggf. einem Eimer
Wasser (auf den Balkon, nicht den Raucher) beheben. Hin und wieder treffe
er allerdings auf dem Balkon zum trocknen aufgehängte Wäsche. Was dann
schlicht hieße, die Wäsche nochmal zu waschen.
Käme bei einer derartigen Situation eigentlich eine (kleine) Mietminderung
in Betracht?
Danke!
Grüße, Micha.
--
Wer mit dem Strom schwimmt, erreicht die Quelle nie.
-- Peter Tille
Wer mit dem Strom schwimmt, erreicht die Quelle nie.
-- Peter Tille