Discussion:
Wegerecht und Schneeräumen
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Meins
2004-11-30 19:40:26 UTC
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Hallo,

der erste Winter in der neuen Doppelhaushälfte naht und jetzt grübeln
wir über ein Problem: wer muß auf der Auffahrt den Schnee räumen bzw.
wer haftet, wenn hier ein Unfall passiert.

Unser Haus ist 2. Reihe. Die Auffahrt zu unserem Grundstück gehört uns
nicht, wir haben lediglich ein Wegerecht. Das Haus vorne gehört einem
älteren Herrn, der meines Wissens kein Auto mehr fährt. Er hat aber
Mieter, die die Auffahrt mit Ihren Fahrzeugen nutzen.

Im Notarvertrag ist diesbezüglich nichts weiter festgelegt.

A.
Ilke Valerius
2004-11-30 21:39:59 UTC
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Hallo
Habe letztens WISO gesehen da ging es um selbiges Thema,
Für das Schneeschieben ist der Mieter zuständig in dessen Mietvertrag
dies vereinbart ist - wenn es keine Regelung diesbezüglich gibt ist der
Hauseigentümer zuständig er haftet auch für Unfälle.
Sollte der Mieter der Pflicht des Schneeräumens nicht nachkommen haftet
auf jeden Fall der Hauseigentümer - der auch in der Verantwortung steht
den Mieter diesbezüglich zu überwachen.
Selbst wenn der Eigentümer in Spanien lebt!

Wenn ihr also nicht Eigentümer des Weges seid dann müßte logischerweise
der Eigentümer der Zufahrt rechtlich verantwortlich sein, ein Wegerecht
ist ja nichts anderes als ein Nutzungsrecht.

Gruß Ilke
Post by Alexander Meins
Hallo,
der erste Winter in der neuen Doppelhaushälfte naht und jetzt grübeln
wir über ein Problem: wer muß auf der Auffahrt den Schnee räumen bzw.
wer haftet, wenn hier ein Unfall passiert.
Unser Haus ist 2. Reihe. Die Auffahrt zu unserem Grundstück gehört uns
nicht, wir haben lediglich ein Wegerecht. Das Haus vorne gehört einem
älteren Herrn, der meines Wissens kein Auto mehr fährt. Er hat aber
Mieter, die die Auffahrt mit Ihren Fahrzeugen nutzen.
Im Notarvertrag ist diesbezüglich nichts weiter festgelegt.
A.
chris schultz
2004-12-01 07:43:07 UTC
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Post by Alexander Meins
der erste Winter in der neuen Doppelhaushälfte naht und jetzt grübeln
wir über ein Problem: wer muß auf der Auffahrt den Schnee räumen bzw.
wer haftet, wenn hier ein Unfall passiert.
Der oder die Verkehrssicherungspflichtige oder der Verursacher.
Post by Alexander Meins
Unser Haus ist 2. Reihe. Die Auffahrt zu unserem Grundstück gehört uns
nicht, wir haben lediglich ein Wegerecht. Das Haus vorne gehört einem
älteren Herrn, der meines Wissens kein Auto mehr fährt. Er hat aber
Mieter, die die Auffahrt mit Ihren Fahrzeugen nutzen.
Der Mieter ist dem Eigentümer erstmal nachrangig. Der Eigentümer
*kann* die VSP auf die Mieter vertraglich umlegen/übertragen. Daraus
folgt hier aber nicht zwangsläufig , dass der Eigentümer *allein* die
VSP hat. (s.u.)
Post by Alexander Meins
Im Notarvertrag ist diesbezüglich nichts weiter festgelegt.
Üblicherweise werden in der Eintragungsbewilligung die VSP und die
Unterhaltung und Instandhaltungspflicht festgelegt, hier anscheinend
nicht?

Dann kommt es sehr darauf an, *wer* den Weg nutzt, nutzen *kann* und
nutzen *darf*.

Seid das nur Ihr, seid Ihr auch mit großer Wahrscheinlichkeit allein
dafür verantwortlich, Euch in die Lage zu versetzen, Euer Recht
ausüben zu können, weil es nicht der Eigentümer ist, der es Euch
"verbaut" (sondern der Schnee...)

Haben mehrere das Recht der Nutzung dieses Weges (es ist egal wo das
Recht her kommt...) , ist es ein *gemeinsames* Recht nach dem 745 ff
BGB. Und dessen Ausübung bestimmt sich nach einer *gemeinsamen*
Regelung. Wie das geht, steht auch im 745 ff BGB.
Das ganze ist aber *sehr* abhängig vom Einzelfall (den örtlichen
Gegebenheiten) und ein Anwalt bin ich auch nicht :-)

Chris

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