Vorab möchte ich anmerken, das wir grds. der gleichen Meinung bezgl. der
E-Installations-Erneuerung zu sein scheinen.
Post by Alexander Goetzensteinals Vermieter ist das das richtige Vorgehen, als Mieter bliebe man so
wahrscheinlich auf den Kosten sitzen.
Der OP schrieb, eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Post by Alexander GoetzensteinRichtig wäre, den Vermieter zur
Prüfung der Betriebssicherheit aufzufordern und den Stand der Technik
herzustellen. Erst wenn dieser dies endgültig verweigert -und bis dahin
hat man noch einige Möglichkeiten- wäre die Ersatzvornahme eine der
letzten Möglichkeiten.
Wer soll den Vermieter dazu auf welcher Grundlage auffordern?
Der alte Mieter, der auszieht/ausgezogen ist?
Der neue Mieter, der die Wohnung so gemietet hat, wie sie nunmal ist?
Der neue Mieter VOR der Unterschrift auf dem Mietvertrag? Auf welcher
Grundlage?
Post by Alexander GoetzensteinPost by Achim BohlSolange die bei Errichtung des Bauwerks installierte E-Installation den
damaligen Vorschriften entsprach UND KEINE Veränderungen/Erweiterungen
stattgefunden haben, braucht die Installation nicht erneuert zu werden.
Das ist so nicht richtig. Zwar braucht ohne einen passenden Anlass erst
einmal nichts an der E-Installation geändert zu werden, aber wenn ein
passender Anlass vorliegt, ist der Vermieter verpflichtet, die
Rechtliche Grundlage? VDE 0100 schonmal nicht. Regeln der Technik wohl
auch nicht.
Post by Alexander GoetzensteinBetriebssicherheit zu prüfen und den allgemeinen Stand der Technik
herzustellen -mindestens. Ein solcher Anlass wäre bspw. eine
Modernisierung (auch anderer Gewerke) oder natürlich auch ein
Bei Modernisierung der Wärmedämmung muss also die E-Installation
mitgemacht werden? Quelle?
Post by Alexander GoetzensteinMieterwechsel. Sprich: bei einer Neuvermietung kommt der Vermieter nicht
darum herum, die Elektroanlage nicht darum herum. Eine
Das ist Intessant. Quelle?
Post by Alexander GoetzensteinZweidraht-Installation ist mit Sicherheit nicht mehr Stand der Technik
sicher nicht.
Post by Alexander Goetzensteinund längst nicht mehr von einem Bestandsschutz erfasst; ich meine sogar,
dass hier auch ohne Anlass eine Erneuerung der E-Installation
durchsetzbar wäre.
Weil wem Langweilig ist? Quelle?
Post by Alexander GoetzensteinDer Mieter kann verlangen, dass er übliche
Verlangen.
Verlangen kann ein Mieterinteressent auch eine Einbauküche mit
begehbarem Kühlschrank. Wir erinnern uns: Die Wohnung soll neu vermietet
werden.
Post by Alexander GoetzensteinHaushaltsgeräte mindestens zugleich mit wenigstens einem Großverbraucher
(Herd, Waschmaschine o.ä.) betreiben kann, und natürlich dass die
DAS verstehe ich jetzt mal garnicht. Was hat denn 2- oder 3-Adrige
Installation
oder das vorhandensein eines RCD's mit dem Anschluß/Betrieb eines
"Großverbrauchers" zu tun?
Post by Alexander Goetzensteinüblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
Wenn sie vorhanden sind, sollten sie natürlich auch funktional sein.
Post by Alexander GoetzensteinPost by Achim BohlPost by KlausGreift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Eine rechtliche Verpflichtung ist mir (kein Jurist!) nicht bekannt.
s.o.; das wäre übrigens keine umlegbare Modernisierung, sondern
Instandhaltung, die der Vermieter zu besorgen und zu bezahlen hat.
Ja, bei einem vermieteten Objekt. Den Mieter möchte ich sehen, der die
vollständige Erneuerung der E-Anlage mit allen damit verbundenen
Einschränkungen (Möbel von Wand, Schlitze stemmen, Staub, Dreck, kein
Strom, ganztägig "Open Door" etc.) bei einer bewohnten Wohnung fordert.
Ohne anschließend eine Mietminderung auszusprechen....
Nochmal für den OP, von dem ich vermute, dass er Vermieter ist:
Alles Neu -> Bester Weg
ODER
Durch Fachfirma überprüfen lassen und dokumentieren.
Gruss,
Achim