Discussion:
Neuvermietung / Elektroinstallation
(zu alt für eine Antwort)
Klaus
2017-03-16 11:50:20 UTC
Permalink
Eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Die Elektroinstallation ist noch zweiadrig.
Kein Schutzleiter, keine Fi-Schalter, auch nicht im Badezimmer
Steckdosen (teilweise) noch 2-polig (keine Schuko-Steckdosen)

Soweit ich gehört habe, gibt es da ja so was wie Bestandsschutz.
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?

Gruß
Klaus
Achim Bohl
2017-03-16 12:53:06 UTC
Permalink
Moin,

vorab eine Anmerkung von mir:
ICH würde die E-Installation jetzt auf den aktuellen Stand bringen
lassen. Kostet Geld, ja. Ist aber eine Investition in die Zukunft und
bringt mehr Ertrag als Geld auf dem Sparbuch.

Also am besten einen Elektriker(-Fachbetrieb mit der Begutachtung und
Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragen), ggf. Prüfung der
vorhandenen Installation auf Zulässigkeit. Rechnung aufbewahren!

Alles weitere IMHO und ist keine Rechtsberatung.
Post by Klaus
Eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Die Elektroinstallation ist noch zweiadrig.
Kein Schutzleiter, keine Fi-Schalter, auch nicht im Badezimmer
Steckdosen (teilweise) noch 2-polig (keine Schuko-Steckdosen)
Soweit ich gehört habe, gibt es da ja so was wie Bestandsschutz.
Solange die bei Errichtung des Bauwerks installierte E-Installation den
damaligen Vorschriften entsprach UND KEINE Veränderungen/Erweiterungen
stattgefunden haben, braucht die Installation nicht erneuert zu werden.
Insbesondere bei dem Punkt Veränderungen/erweiterungen wäre ich sehr
skeptisch.
Ansonsten -> Neu.
Post by Klaus
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Eine rechtliche Verpflichtung ist mir (kein Jurist!) nicht bekannt.


Gruss,

Achim
Alexander Goetzenstein
2017-03-16 20:27:29 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Achim Bohl
Also am besten einen Elektriker(-Fachbetrieb mit der Begutachtung und
Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragen), ggf. Prüfung der
vorhandenen Installation auf Zulässigkeit. Rechnung aufbewahren!
als Vermieter ist das das richtige Vorgehen, als Mieter bliebe man so
wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Richtig wäre, den Vermieter zur
Prüfung der Betriebssicherheit aufzufordern und den Stand der Technik
herzustellen. Erst wenn dieser dies endgültig verweigert -und bis dahin
hat man noch einige Möglichkeiten- wäre die Ersatzvornahme eine der
letzten Möglichkeiten.
Post by Achim Bohl
Solange die bei Errichtung des Bauwerks installierte E-Installation den
damaligen Vorschriften entsprach UND KEINE Veränderungen/Erweiterungen
stattgefunden haben, braucht die Installation nicht erneuert zu werden.
Das ist so nicht richtig. Zwar braucht ohne einen passenden Anlass erst
einmal nichts an der E-Installation geändert zu werden, aber wenn ein
passender Anlass vorliegt, ist der Vermieter verpflichtet, die
Betriebssicherheit zu prüfen und den allgemeinen Stand der Technik
herzustellen -mindestens. Ein solcher Anlass wäre bspw. eine
Modernisierung (auch anderer Gewerke) oder natürlich auch ein
Mieterwechsel. Sprich: bei einer Neuvermietung kommt der Vermieter nicht
darum herum, die Elektroanlage nicht darum herum. Eine
Zweidraht-Installation ist mit Sicherheit nicht mehr Stand der Technik
und längst nicht mehr von einem Bestandsschutz erfasst; ich meine sogar,
dass hier auch ohne Anlass eine Erneuerung der E-Installation
durchsetzbar wäre. Der Mieter kann verlangen, dass er übliche
Haushaltsgeräte mindestens zugleich mit wenigstens einem Großverbraucher
(Herd, Waschmaschine o.ä.) betreiben kann, und natürlich dass die
üblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
Post by Achim Bohl
Post by Klaus
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Eine rechtliche Verpflichtung ist mir (kein Jurist!) nicht bekannt.
s.o.; das wäre übrigens keine umlegbare Modernisierung, sondern
Instandhaltung, die der Vermieter zu besorgen und zu bezahlen hat.
--
Gruß
Alex
Hans-Jürgen Meyer
2017-03-16 22:21:45 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Achim Bohl
Also am besten einen Elektriker(-Fachbetrieb mit der Begutachtung und
Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragen), ggf. Prüfung der
vorhandenen Installation auf Zulässigkeit. Rechnung aufbewahren!
als Vermieter ist das das richtige Vorgehen, als Mieter bliebe man so
wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Richtig wäre, den Vermieter zur
Prüfung der Betriebssicherheit aufzufordern und den Stand der Technik
herzustellen. Erst wenn dieser dies endgültig verweigert -und bis dahin
hat man noch einige Möglichkeiten- wäre die Ersatzvornahme eine der
letzten Möglichkeiten.
Schau mal in den Titel. Da steht "Neuvermietung". Da geht es noch um
Wünsch dir was, d.h. man kann das vor dem Abschluss des Mietvertrages
einbringen. Das wird dann aber ggf. den Mietzins ändern.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Achim Bohl
Solange die bei Errichtung des Bauwerks installierte E-Installation den
damaligen Vorschriften entsprach UND KEINE Veränderungen/Erweiterungen
stattgefunden haben, braucht die Installation nicht erneuert zu werden.
Das ist so nicht richtig.
So wie es da steht ist es nach meiner Kenntnis korrekt.
Post by Alexander Goetzenstein
Zwar braucht ohne einen passenden Anlass erst
einmal nichts an der E-Installation geändert zu werden,
Nun, hier bestätigst du es... ;)
Post by Alexander Goetzenstein
aber wenn ein
passender Anlass vorliegt, ist der Vermieter verpflichtet, die
Betriebssicherheit zu prüfen und den allgemeinen Stand der Technik
herzustellen -mindestens.
Mehr als die mindestanforderung ist nicht nötig. Mag aber natürlich
sinnvoll sein.
Post by Alexander Goetzenstein
Ein solcher Anlass wäre bspw. eine
Modernisierung (auch anderer Gewerke)
Bis hier binich bei dir. Aber dann hört es auf.
Post by Alexander Goetzenstein
oder natürlich auch ein
Mieterwechsel.
Man muss also mit jedem Mieterwechsel die Wohnungen auf den jeweiligen
Stand der Technik bringen. Nein, das wäre mir absolut neu.
Das wirst Du sicher mit Vorschriften und § belegen können.
Post by Alexander Goetzenstein
Sprich: bei einer Neuvermietung kommt der Vermieter nicht
darum herum, die Elektroanlage nicht darum herum.
Butter bei die Fische...
Post by Alexander Goetzenstein
Eine
Zweidraht-Installation ist mit Sicherheit nicht mehr Stand der Technik
und längst nicht mehr von einem Bestandsschutz erfasst; ich meine sogar,
dass hier auch ohne Anlass eine Erneuerung der E-Installation
durchsetzbar wäre. Der Mieter kann verlangen, dass er übliche
Haushaltsgeräte mindestens zugleich mit wenigstens einem Großverbraucher
(Herd, Waschmaschine o.ä.) betreiben kann, und natürlich dass die
üblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
Verlangen kann er viel. Nur muss er das auch begründen mit gesetzlichen
Vorschriften und Verordnungen. Die wirst du hoffentlich noch bringen.
Ansonsten mietet er was er gesehen hat.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Achim Bohl
Post by Klaus
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Eine rechtliche Verpflichtung ist mir (kein Jurist!) nicht bekannt.
s.o.; das wäre übrigens keine umlegbare Modernisierung, sondern
Instandhaltung, die der Vermieter zu besorgen und zu bezahlen hat.
Das hat mit der eigentlichen Frage nix zu tun. Mit diesem Fall auch
nicht. Denn es soll ja wohl erst vermietet werden. Also können
Modernisierungen auch den Mietpreis beeinflussen.


IANAL
Hans-Jürgen
Alexander Goetzenstein
2017-03-20 16:30:45 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Mehr als die mindestanforderung ist nicht nötig. Mag aber natürlich
sinnvoll sein.
nicht nur sinnvoll, der Mieter kann die Mindestanforderung verlangen,
die den Stand der Technik abbildet. Wie diese aussieht, habe ich ja
schon kurz umrissen (neben üblichen Haushaltsgeräten mind. 1
Großverbraucher, Schutzleiter, FI-Schutzschalter...). Wenn von diesem
Mindeststandard nach unten abgewichen werden soll, muss dies
ausdrücklich individuell vereinbart werden. Ansonsten kann man wohl
regelmäßig davon ausgehen, dass der Mieter nicht darüber vor
Mietvertragsabschluss informiert und damit auch nicht einverstanden war;
auch ein Blick in den Sicherungskasten bedeutet nicht, dass er versteht
oder gar hätte verstehen müssen, was da zu sehen ist. Folglich ist ein
solcher Zustand ein Mangel der Mietsache, die der Vermieter nach § 535
BGB zu beseitigen hat.


Noch etwas zum Thema Bestandsschutz: das hat damit so gar nichts zu tun,
dass es quietscht. Und bevor sich hier wer-auch-immer in persönlichen
Anwürfen ergeht, bin ich hiermit raus.
--
Gruß
Alex
Hans-Jürgen Meyer
2017-03-20 17:40:19 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Mehr als die mindestanforderung ist nicht nötig. Mag aber natürlich
sinnvoll sein.
nicht nur sinnvoll, der Mieter kann die Mindestanforderung verlangen,
die den Stand der Technik abbildet.
Er kann die Mindestanforderung nach den üblichen Regeln und Vorschriften
erwarten. Nicht weniger. Mehr geht immer. Ist aber Verhandlungssache.
Post by Alexander Goetzenstein
Wie diese aussieht, habe ich ja
schon kurz umrissen (neben üblichen Haushaltsgeräten mind. 1
Großverbraucher, Schutzleiter, FI-Schutzschalter...). Wenn von diesem
Mindeststandard nach unten abgewichen werden soll, muss dies
ausdrücklich individuell vereinbart werden.
Da bei uns kaum noch eine Wohnung ohne EBK über den Tisch geht ist das
mit dem Großverbraucher schon gesichert. Ich habe irgendwie im Kopf, das
es wohl auch Gegenden gibt, in denen ein Herd und eine Spüle mindestens
vorhanden sein muss.
Post by Alexander Goetzenstein
Ansonsten kann man wohl
regelmäßig davon ausgehen, dass der Mieter nicht darüber vor
Mietvertragsabschluss informiert und damit auch nicht einverstanden war;
auch ein Blick in den Sicherungskasten bedeutet nicht, dass er versteht
oder gar hätte verstehen müssen, was da zu sehen ist. Folglich ist ein
solcher Zustand ein Mangel der Mietsache, die der Vermieter nach § 535
BGB zu beseitigen hat.
Da würde mich mal interesssieren ob es entsprechend Urteile gibt. Glaube
ich nämlich eher nicht.
Post by Alexander Goetzenstein
Noch etwas zum Thema Bestandsschutz: das hat damit so gar nichts zu tun,
dass es quietscht. Und bevor sich hier wer-auch-immer in persönlichen
Anwürfen ergeht, bin ich hiermit raus.
Feigling ;)

Ich muss mir über meine Wohnungen keinen Kopf machen. Da sind allerwärts
FIS und Sicherungsautomaten verbaut. Und die hübschen bunten Kabel sind
auch alle vorhanden... ;)

Hans-Jürgen
Martin Τrautmann
2017-03-20 18:57:33 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Mehr als die mindestanforderung ist nicht nötig. Mag aber natürlich
sinnvoll sein.
nicht nur sinnvoll, der Mieter kann die Mindestanforderung verlangen,
die den Stand der Technik abbildet.
Ich bitte um einen Beleg dafür und widerspreche bis dahin ausdrücklich.

Mindestanforderungen kannst du verlangen im Neubau, nicht aber im
Altbestand eines Mietobjekts.
Post by Alexander Goetzenstein
Wie diese aussieht, habe ich ja
schon kurz umrissen (neben üblichen Haushaltsgeräten mind. 1
Großverbraucher, Schutzleiter, FI-Schutzschalter...). Wenn von diesem
Mindeststandard nach unten abgewichen werden soll, muss dies
ausdrücklich individuell vereinbart werden.
Du hast eine blühende Fantasie.
Post by Alexander Goetzenstein
Noch etwas zum Thema Bestandsschutz: das hat damit so gar nichts zu tun,
dass es quietscht. Und bevor sich hier wer-auch-immer in persönlichen
Anwürfen ergeht, bin ich hiermit raus.
Achso, nur wüste Behauptungen aufstellen, aber nicht dazu stehen.

Schönen Gruß
Martin
Achim Bohl
2017-03-16 22:43:44 UTC
Permalink
Vorab möchte ich anmerken, das wir grds. der gleichen Meinung bezgl. der
E-Installations-Erneuerung zu sein scheinen.
Post by Alexander Goetzenstein
als Vermieter ist das das richtige Vorgehen, als Mieter bliebe man so
wahrscheinlich auf den Kosten sitzen.
Der OP schrieb, eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Post by Alexander Goetzenstein
Richtig wäre, den Vermieter zur
Prüfung der Betriebssicherheit aufzufordern und den Stand der Technik
herzustellen. Erst wenn dieser dies endgültig verweigert -und bis dahin
hat man noch einige Möglichkeiten- wäre die Ersatzvornahme eine der
letzten Möglichkeiten.
Wer soll den Vermieter dazu auf welcher Grundlage auffordern?
Der alte Mieter, der auszieht/ausgezogen ist?
Der neue Mieter, der die Wohnung so gemietet hat, wie sie nunmal ist?
Der neue Mieter VOR der Unterschrift auf dem Mietvertrag? Auf welcher
Grundlage?
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Achim Bohl
Solange die bei Errichtung des Bauwerks installierte E-Installation den
damaligen Vorschriften entsprach UND KEINE Veränderungen/Erweiterungen
stattgefunden haben, braucht die Installation nicht erneuert zu werden.
Das ist so nicht richtig. Zwar braucht ohne einen passenden Anlass erst
einmal nichts an der E-Installation geändert zu werden, aber wenn ein
passender Anlass vorliegt, ist der Vermieter verpflichtet, die
Rechtliche Grundlage? VDE 0100 schonmal nicht. Regeln der Technik wohl
auch nicht.
Post by Alexander Goetzenstein
Betriebssicherheit zu prüfen und den allgemeinen Stand der Technik
herzustellen -mindestens. Ein solcher Anlass wäre bspw. eine
Modernisierung (auch anderer Gewerke) oder natürlich auch ein
Bei Modernisierung der Wärmedämmung muss also die E-Installation
mitgemacht werden? Quelle?
Post by Alexander Goetzenstein
Mieterwechsel. Sprich: bei einer Neuvermietung kommt der Vermieter nicht
darum herum, die Elektroanlage nicht darum herum. Eine
Das ist Intessant. Quelle?
Post by Alexander Goetzenstein
Zweidraht-Installation ist mit Sicherheit nicht mehr Stand der Technik
sicher nicht.
Post by Alexander Goetzenstein
und längst nicht mehr von einem Bestandsschutz erfasst; ich meine sogar,
dass hier auch ohne Anlass eine Erneuerung der E-Installation
durchsetzbar wäre.
Weil wem Langweilig ist? Quelle?
Post by Alexander Goetzenstein
Der Mieter kann verlangen, dass er übliche
Verlangen.
Verlangen kann ein Mieterinteressent auch eine Einbauküche mit
begehbarem Kühlschrank. Wir erinnern uns: Die Wohnung soll neu vermietet
werden.
Post by Alexander Goetzenstein
Haushaltsgeräte mindestens zugleich mit wenigstens einem Großverbraucher
(Herd, Waschmaschine o.ä.) betreiben kann, und natürlich dass die
DAS verstehe ich jetzt mal garnicht. Was hat denn 2- oder 3-Adrige
Installation
oder das vorhandensein eines RCD's mit dem Anschluß/Betrieb eines
"Großverbrauchers" zu tun?
Post by Alexander Goetzenstein
üblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
Wenn sie vorhanden sind, sollten sie natürlich auch funktional sein.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Achim Bohl
Post by Klaus
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Eine rechtliche Verpflichtung ist mir (kein Jurist!) nicht bekannt.
s.o.; das wäre übrigens keine umlegbare Modernisierung, sondern
Instandhaltung, die der Vermieter zu besorgen und zu bezahlen hat.
Ja, bei einem vermieteten Objekt. Den Mieter möchte ich sehen, der die
vollständige Erneuerung der E-Anlage mit allen damit verbundenen
Einschränkungen (Möbel von Wand, Schlitze stemmen, Staub, Dreck, kein
Strom, ganztägig "Open Door" etc.) bei einer bewohnten Wohnung fordert.
Ohne anschließend eine Mietminderung auszusprechen....

Nochmal für den OP, von dem ich vermute, dass er Vermieter ist:

Alles Neu -> Bester Weg
ODER
Durch Fachfirma überprüfen lassen und dokumentieren.


Gruss,

Achim
Gerald Oppen
2017-03-19 13:27:31 UTC
Permalink
Post by Achim Bohl
Alles Neu -> Bester Weg
ODER
Durch Fachfirma überprüfen lassen und dokumentieren.
Die eigentlich nur bescheinigen darf dass die Installation nicht mehr
dem Stand der Technik entspricht und unsicher ist.

Der Vermieter kann wohl nicht (per Strafandrohnung/Bußgeld) gezwungen
werden etwas zu ändern. Im Schadensfall wird er aber wohl ein Problem
haben nichts gemacht zu haben wenn ihm schon bescheinigt wurde, dass die
Anlage nicht mehr sicher ist.
Der Bestandsschutz ist diesbezüglich kein Freibrief.

Gerald
Kurt Guenter
2017-03-17 19:30:57 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Eine
Zweidraht-Installation ist mit Sicherheit nicht mehr Stand der Technik
und längst nicht mehr von einem Bestandsschutz erfasst; ich meine sogar,
dass hier auch ohne Anlass eine Erneuerung der E-Installation
durchsetzbar wäre.
verbreite keinen Blödsinn!
Post by Alexander Goetzenstein
und natürlich dass die
üblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
wenn er eine entsprechende Whg mietet, kann er das sicherlich
erwarten.

Wer aber eine Wohnung aus den 50er/60er-Jahren mietet, kann auch nur
die Einrichtungen verlangen, die damals üblich waren.
Gerald Oppen
2017-03-19 13:34:43 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Alexander Goetzenstein
und natürlich dass die
üblichen Sicherheitseinrichtungen wie Schutzleiter, FI-Schutzschalter
usw. vorhanden sind und funktionieren.
wenn er eine entsprechende Whg mietet, kann er das sicherlich
erwarten.
Wer aber eine Wohnung aus den 50er/60er-Jahren mietet, kann auch nur
die Einrichtungen verlangen, die damals üblich waren.
Wenn wissentlich Mängel vorliegen, die Gefahr für Leib und Leben
darstellen sicher nicht, auch wenn das damals so Stand der Technik
gewesen sein mag.

Gerald
Kurt Guenter
2017-03-28 18:37:56 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Wenn wissentlich Mängel vorliegen, die Gefahr für Leib und Leben
darstellen sicher nicht, auch wenn das damals so Stand der Technik
gewesen sein mag.
auch eine 60er-Jahre Installation kann mängelfrei sein.

Fehlender FI ist sicherlich KEIN Mangel, da heute noch zulässig, da
Bestandsschutz!
Gerald Oppen
2017-04-03 00:06:58 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Gerald Oppen
Wenn wissentlich Mängel vorliegen, die Gefahr für Leib und Leben
darstellen sicher nicht, auch wenn das damals so Stand der Technik
gewesen sein mag.
auch eine 60er-Jahre Installation kann mängelfrei sein.
Fehlender FI ist sicherlich KEIN Mangel, da heute noch zulässig, da
Bestandsschutz!
Da gab es kürzlich einen Fachartikel dazu, dass der gern zitierte
Bestandsschutz kein Freibrief ist das alles so bleiben kann wie es ist
wenn es irgendwann mal so zulässig war. Im Schadensfall wird man dann
schon genau hinschauen ob da nicht vorher hätte jemand handeln müssen.
Siehe Rechtssprechung bei tödlichen Autounfällen durch Raserei mit dem
Trend zum Mordvorwurf.
Beim FI-Schalter wird man sich vermutlich noch eine Weile schuldfrei
halten können, bei Steckdosen ohne funktionierenden Schutzkontakt in die
ein Schukostecker passt könnte es langsam eng werden mit dem
Bestandschutz als Argument.

Gerald
Alexander Goetzenstein
2017-04-03 04:53:47 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Gerald Oppen
Da gab es kürzlich einen Fachartikel dazu, dass der gern zitierte
Bestandsschutz kein Freibrief ist das alles so bleiben kann wie es ist
wenn es irgendwann mal so zulässig war.
zumal Bestandsschutz ein Begriff aus dem öffentlichen Recht ist, während
es hier um Zivilrecht geht.
--
Gruß
Alex
Martin Τrautmann
2017-04-03 05:09:52 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Beim FI-Schalter wird man sich vermutlich noch eine Weile schuldfrei
halten können, bei Steckdosen ohne funktionierenden Schutzkontakt in die
ein Schukostecker passt könnte es langsam eng werden mit dem
Bestandschutz als Argument.
In deutschen Nachbarländern werden noch immer Steckdosen ohne Schuko für
jedermann im Baumarkt verkauft. Der Trend geht auch hin zu Geräten der
Schutzklasse II (ohne Schutzleiter). Von daher wird es eher weniger eng
als früher - wobei der FI die für mich vorrangige und einfachere
Nachrüstoption wäre, gerade wenn kein Schutzleiter liegt. Denn mit
klassischer Nullung scheidet der FI aus.

Schönen Gruß
Martin
Stefan Schmitz
2017-04-03 20:48:45 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Siehe Rechtssprechung bei tödlichen Autounfällen durch Raserei mit dem
Trend zum Mordvorwurf.
Macht ein einzelnes Ereignis schon einen Trend?

G.KOHL
2017-03-17 16:21:23 UTC
Permalink
Post by Achim Bohl
ICH würde die E-Installation jetzt auf den aktuellen Stand bringen
lassen. Kostet Geld, ja. Ist aber eine Investition in die Zukunft und
bringt mehr Ertrag als Geld auf dem Sparbuch.
... und ICH würde eine solche Wohnung NIEMALS mieten.
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
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Martin Gerdes
2017-03-18 12:56:54 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Post by Achim Bohl
ICH würde die E-Installation jetzt auf den aktuellen Stand bringen
lassen. Kostet Geld, ja. Ist aber eine Investition in die Zukunft und
bringt mehr Ertrag als Geld auf dem Sparbuch.
... und ICH würde eine solche Wohnung NIEMALS mieten.
Das macht vermutlich nichts, denn es gibt auf dem Wohnungsmarkt genügend
Nachfrage.

In meinen bisherigen Wohnungen hat der Vermieter sich darum bemüht, u.a.
die Elektroinstallation auf einem aktuellen Stand zu halten. In der
Regel hat man sie vor einer Neuvermietung modernisiert.

Ich selbst habe nie die Elektroinstallation im Detail geprüft, ein
erster Blick z.B. auf Zahl und Art der Steckdosen hat mir gereicht.

Würdest Du im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung einen Schaltereinsatz
herausnehmen? Anders kann man die Installation im Detail ja nicht
prüfen.
G.KOHL
2017-03-18 13:33:14 UTC
Permalink
Martin Gerdes schrieb/wrote am/on 18.03.2017 13:56
Post by Martin Gerdes
Würdest Du im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung einen Schaltereinsatz
herausnehmen? Anders kann man die Installation im Detail ja nicht
prüfen.
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen. Das ergibt im allgemeinen
einen hinreichenden Eindruck über den Gesamtzustand der Anlage.
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
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Arno
2017-03-18 13:46:57 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern die
Abdeckung. In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort rauswerfen,
vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher Gewalt.

DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.

Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
--
Seit ... nutze ich:
1960: Diese Erde. 1963: Fahrräder.
1985: Apple Computer. 1999: Das Internet
2012: Newsgroups..
Dorothee Hermann
2017-03-18 14:02:18 UTC
Permalink
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern
die Abdeckung. In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort
rauswerfen, vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher
Gewalt. DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
Du sprichst da in markigen Worten!

G.Kohl spricht von "Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten" und ich
verstehe darunter so etwas:
Loading Image...

Und noch nie ist es mir passiert, dass ich den (na gut, vorwiegend bei
einem zu mietenden Haus) geöffnet habe und mir (keine "Sachkunde"
nachgewiesen, was ist denn das?) Beschriftung und Absicherung mir
wichtiger Sachen (allgemeine Anordnung, Ordnung überhaupt, Beschriftung,
FI-Schalter, etc.) angesehen habe - dass mir dieses verwehrt worden wäre!

Und so eine Altbau-Wohnung, wie der OP sie beschrieb, hätte ich nie
gemietet.

Dorothee
G.KOHL
2017-03-18 14:51:24 UTC
Permalink
Dorothee Hermann schrieb/wrote am/on 18.03.2017 15:02
Post by Dorothee Hermann
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern
die Abdeckung. In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort
rauswerfen, vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher
Gewalt. DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
Du sprichst da in markigen Worten!
G.Kohl spricht von "Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten" und ich
http://bauen.is-easy.de/uploads/artikel/2008-05-19/IMG_2178.JPG
Richtig. Ich auch. Und dort kann man auch als Laie wunderbar erkennen,
welche Stromkreise wie abgesichert sind, ob es einen FI gibt und
meistens sogar, welche Fachfirma das alles installiert hat. Das ist
nämlich wichtig, wenn man mal einen Fachmann braucht.
Post by Dorothee Hermann
Und noch nie ist es mir passiert, dass ich den (na gut, vorwiegend bei
einem zu mietenden Haus) geöffnet habe und mir (keine "Sachkunde"
nachgewiesen, was ist denn das?) Beschriftung und Absicherung mir
wichtiger Sachen (allgemeine Anordnung, Ordnung überhaupt, Beschriftung,
FI-Schalter, etc.) angesehen habe - dass mir dieses verwehrt worden wäre!
Klar. Wer dir das auch verwehrt, hat etwas zu verbergen.
Post by Dorothee Hermann
Und so eine Altbau-Wohnung, wie der OP sie beschrieb, hätte ich nie
gemietet.
Ich auch nicht!
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
All e-mail received will be deleted immediately!
Gerald Oppen
2017-03-19 13:56:29 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern
die Abdeckung. In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort
rauswerfen, vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher
Gewalt. DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
Du sprichst da in markigen Worten!
G.Kohl spricht von "Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten" und ich
http://bauen.is-easy.de/uploads/artikel/2008-05-19/IMG_2178.JPG
Und noch nie ist es mir passiert, dass ich den (na gut, vorwiegend bei
einem zu mietenden Haus) geöffnet habe und mir (keine "Sachkunde"
nachgewiesen, was ist denn das?) Beschriftung und Absicherung mir
wichtiger Sachen (allgemeine Anordnung, Ordnung überhaupt, Beschriftung,
FI-Schalter, etc.) angesehen habe - dass mir dieses verwehrt worden wäre!
Das mag zwar erstmal beruhigend wirken wenn man einen so äußerlich
"aufgeräumten" Sicherungskasten vorfindet, aber das sag nichts darüber
aus wie es dahinter aussieht. Ich hatte schon einen bei dem der
Klingeldraht von der Türsprechanlage frei verdrillt unter den
Sicherungsautomaten lag. Es hätte sehr leicht passieren können dass
dieser z.b. beim Aufsetzen der Abdeckung an die Netzspannung rutscht.
Wenn es blöd läuft liegt dann draußen auf der Klingelplatte die volle
Netzspannung...


Gerald
Dorothee Hermann
2017-03-19 14:58:29 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Post by Dorothee Hermann
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern
die Abdeckung. In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort
rauswerfen, vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher
Gewalt. DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
Du sprichst da in markigen Worten!
G.Kohl spricht von "Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten" und ich
http://bauen.is-easy.de/uploads/artikel/2008-05-19/IMG_2178.JPG
Und noch nie ist es mir passiert, dass ich den (na gut, vorwiegend bei
einem zu mietenden Haus) geöffnet habe und mir (keine "Sachkunde"
nachgewiesen, was ist denn das?) Beschriftung und Absicherung mir
wichtiger Sachen (allgemeine Anordnung, Ordnung überhaupt, Beschriftung,
FI-Schalter, etc.) angesehen habe - dass mir dieses verwehrt worden wäre!
Das mag zwar erstmal beruhigend wirken wenn man einen so äußerlich
"aufgeräumten" Sicherungskasten vorfindet, aber das sag nichts darüber
aus wie es dahinter aussieht. Ich hatte schon einen bei dem der
Klingeldraht von der Türsprechanlage frei verdrillt unter den
Sicherungsautomaten lag. Es hätte sehr leicht passieren können dass
dieser z.b. beim Aufsetzen der Abdeckung an die Netzspannung rutscht.
Wenn es blöd läuft liegt dann draußen auf der Klingelplatte die volle
Netzspannung...
Mag alles sein, was Du sagst - auch wenn es wahrscheinlich die Ausnahme
ist.
Aber zwischen dem, was "Arno" da von sich gab - und Deinem Vorfall
ergibt sich bitte WAS für ein Schluss?

Dorothee
Gerald Oppen
2017-03-19 18:22:59 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Gerald Oppen
Das mag zwar erstmal beruhigend wirken wenn man einen so äußerlich
"aufgeräumten" Sicherungskasten vorfindet, aber das sag nichts darüber
aus wie es dahinter aussieht. Ich hatte schon einen bei dem der
Klingeldraht von der Türsprechanlage frei verdrillt unter den
Sicherungsautomaten lag. Es hätte sehr leicht passieren können dass
dieser z.b. beim Aufsetzen der Abdeckung an die Netzspannung rutscht.
Wenn es blöd läuft liegt dann draußen auf der Klingelplatte die volle
Netzspannung...
Mag alles sein, was Du sagst - auch wenn es wahrscheinlich die Ausnahme
ist.
Aber zwischen dem, was "Arno" da von sich gab - und Deinem Vorfall
ergibt sich bitte WAS für ein Schluss?
Dass ich bei einem Sicherungskasten der in sagen wir mal den letzten 20
Jahren installiert wurde (wie auf dem verlinkten Bild) oberflächlich
keine "Unschönheiten" erwarten würde, aber daraus keinerlei Rückschlüsse
ziehen würde, wie es unter der Haube aussieht.

Gerald
Martin Τrautmann
2017-03-19 18:32:58 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Post by Dorothee Hermann
Post by Gerald Oppen
Das mag zwar erstmal beruhigend wirken wenn man einen so äußerlich
"aufgeräumten" Sicherungskasten vorfindet, aber das sag nichts darüber
aus wie es dahinter aussieht. Ich hatte schon einen bei dem der
Klingeldraht von der Türsprechanlage frei verdrillt unter den
Sicherungsautomaten lag. Es hätte sehr leicht passieren können dass
dieser z.b. beim Aufsetzen der Abdeckung an die Netzspannung rutscht.
Wenn es blöd läuft liegt dann draußen auf der Klingelplatte die volle
Netzspannung...
Mag alles sein, was Du sagst - auch wenn es wahrscheinlich die Ausnahme
ist.
Aber zwischen dem, was "Arno" da von sich gab - und Deinem Vorfall
ergibt sich bitte WAS für ein Schluss?
Dass ich bei einem Sicherungskasten der in sagen wir mal den letzten 20
Jahren installiert wurde (wie auf dem verlinkten Bild) oberflächlich
keine "Unschönheiten" erwarten würde, aber daraus keinerlei Rückschlüsse
ziehen würde, wie es unter der Haube aussieht.
Bei der vorgenannten Installation besteht ein Sicherungskasten
typischerweise aus einer Aufputz-Installation mit einer einzelnen
Schraubsicherung.

Die fliegt normalerweise schon, sobald man neben dem Herd auch mal den
Staubsauger benutzt - da spreche ich aus eigener Erfahrung.

Nach einer solchen Installation muss man auch nicht groß suchen, die
muss man einfach nur bei der Besichtigung wahrnehmen.

Vermieten darf man sowas durchaus - nur sollte sich das auch im
Mietpreis wiederspiegeln. Wem das nicht reicht, der soll's einfach nicht
mieten.

Schbönen Gruß
Martin
Gerald Oppen
2017-03-19 19:18:13 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Bei der vorgenannten Installation besteht ein Sicherungskasten
typischerweise aus einer Aufputz-Installation mit einer einzelnen
Schraubsicherung.
Die fliegt normalerweise schon, sobald man neben dem Herd auch mal den
Staubsauger benutzt - da spreche ich aus eigener Erfahrung.
Nach einer solchen Installation muss man auch nicht groß suchen, die
muss man einfach nur bei der Besichtigung wahrnehmen.
Die schnell fliegende Sicherung sehe ich nicht als
sicherheitstechnisches Problem, den komplett fehlenden Schutzleiter
(nicht mal als PEN vorhanden) dagegen schon. Da können einfache
Isolationsfehler (z.B. durchgescheuertes Kabel auf Metallgehäuse,
normalerweise durch den Schutzleiter abgefangen) schon tödlich enden.
Post by Martin Τrautmann
Vermieten darf man sowas durchaus - nur sollte sich das auch im
Mietpreis wiederspiegeln. Wem das nicht reicht, der soll's einfach nicht
mieten.
Dürfte interessant werden wenn etwas passiert ist und der Vermieter sich
mit der Begründung aus der Haftung ziehen möchte, dass der Mietpreis ja
niedrig war.

Gerald
Martin Τrautmann
2017-03-19 19:50:01 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Bei der vorgenannten Installation besteht ein Sicherungskasten
typischerweise aus einer Aufputz-Installation mit einer einzelnen
Schraubsicherung.
Die fliegt normalerweise schon, sobald man neben dem Herd auch mal den
Staubsauger benutzt - da spreche ich aus eigener Erfahrung.
Nach einer solchen Installation muss man auch nicht groß suchen, die
muss man einfach nur bei der Besichtigung wahrnehmen.
Die schnell fliegende Sicherung sehe ich nicht als
sicherheitstechnisches Problem, den komplett fehlenden Schutzleiter
(nicht mal als PEN vorhanden) dagegen schon. Da können einfache
Isolationsfehler (z.B. durchgescheuertes Kabel auf Metallgehäuse,
normalerweise durch den Schutzleiter abgefangen) schon tödlich enden.
Das eine stört aber dauernd, das andere nur im Fehlerfall.

Ist wie ein alter Oldtimer, der eine ohne Motor, der andere ohne
Sicherheitsgurt. Ich wüsste, welcher mir lieber wäre.
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Vermieten darf man sowas durchaus - nur sollte sich das auch im
Mietpreis wiederspiegeln. Wem das nicht reicht, der soll's einfach nicht
mieten.
Dürfte interessant werden wenn etwas passiert ist und der Vermieter sich
mit der Begründung aus der Haftung ziehen möchte, dass der Mietpreis ja
niedrig war.
Das ist kein Problem wenn die Installation seinerzeit den Vorschriften
genügte. Eine Pflicht zum Umbau auf aktuellen Stand gibt es nicht.

Wenn du selbst Wert auf Sicherheit legst, nimm einen
zwischengeschalteten Trenntrafo. Steckdosenleiste mit FI-Schalter hilft
nur, wenn du zumindest Steckdosen auf klassische Nullung umrüsten
würdest - und genau das wäre ein Eingriff, der nicht ausreichend wäre.

Schönen Gruß
Martin
Gerald Oppen
2017-03-19 22:37:22 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Bei der vorgenannten Installation besteht ein Sicherungskasten
typischerweise aus einer Aufputz-Installation mit einer einzelnen
Schraubsicherung.
Die fliegt normalerweise schon, sobald man neben dem Herd auch mal den
Staubsauger benutzt - da spreche ich aus eigener Erfahrung.
Nach einer solchen Installation muss man auch nicht groß suchen, die
muss man einfach nur bei der Besichtigung wahrnehmen.
Die schnell fliegende Sicherung sehe ich nicht als
sicherheitstechnisches Problem, den komplett fehlenden Schutzleiter
(nicht mal als PEN vorhanden) dagegen schon. Da können einfache
Isolationsfehler (z.B. durchgescheuertes Kabel auf Metallgehäuse,
normalerweise durch den Schutzleiter abgefangen) schon tödlich enden.
Das eine stört aber dauernd, das andere nur im Fehlerfall.
Die Sicherung kann man immer wieder rein machen.
Post by Martin Τrautmann
Ist wie ein alter Oldtimer, der eine ohne Motor, der andere ohne
Sicherheitsgurt. Ich wüsste, welcher mir lieber wäre.
ist schon noch mal ein Unterschied ob man sich im Bewusstsein keinen
Sicherheitsgurt zu haben in einen Oldtimer setzt oder ob man sich und
seine Besucher einer unerwarteten und unsichtbaren Gefahr aussetzt.
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Vermieten darf man sowas durchaus - nur sollte sich das auch im
Mietpreis wiederspiegeln. Wem das nicht reicht, der soll's einfach nicht
mieten.
Dürfte interessant werden wenn etwas passiert ist und der Vermieter sich
mit der Begründung aus der Haftung ziehen möchte, dass der Mietpreis ja
niedrig war.
Das ist kein Problem wenn die Installation seinerzeit den Vorschriften
genügte. Eine Pflicht zum Umbau auf aktuellen Stand gibt es nicht.
Indirekt schon. Wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist muss
der Verantwortliche aktiv werden. Und da wird es kaum Maßnahmen geben
durch die der Bestandschutz nicht hinfällig wird.

"Wenn die Gefahrenabwehr vorrangig ist, wird der Bestandsschutz aufgehoben.
Der Bestandsschutz kann auch auf elektrische Anlagen übertragen werden,
wenn:

- diese zum Zeitpunkt ihres Errichtens den gültigen DIN VDE-Normen
entsprochen haben
- In Folgenormen oder andere Regelwerke keine Anpassung an den aktuellen
Stand der Technik gefordert wird
- die Anlage weiterhin zu denselben Betriebs- und Umgebungsbedingungen
betrieben wird wie zum Zeitpunkt der Errichtung
- keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen
bedeuten."

Wenn die Sicherung dauernd fliegt ist das schon mal ein Indiz dafür dass
sich die Betriebsbedingungen geändert haben, die Anlage also nicht für
die heutigen Anforderungen ausgelegt ist.

Geräte Schutzklasse I ( da dürften die meisten größeren Küchengeräte,
Waschmaschienen, E-Boiler, Bügeleisen,... darunter fallen) dürfte man
an so einer Installation gar nicht betreiben. Dem gemeinen Mieter wird
man das kaum abverlangen können was er einstecken darf und was nicht.
-> Gefahr für Leib und Leben
Da war es dann das mit dem Bestandschutz...
Post by Martin Τrautmann
Wenn du selbst Wert auf Sicherheit legst, nimm einen
zwischengeschalteten Trenntrafo. Steckdosenleiste mit FI-Schalter hilft
nur, wenn du zumindest Steckdosen auf klassische Nullung umrüsten
würdest - und genau das wäre ein Eingriff, der nicht ausreichend wäre.
Wozu benötigt der FI in der Steckdosenleiste eine klassische Nullung?

Gerald
Martin Τrautmann
2017-03-19 23:15:49 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
ist schon noch mal ein Unterschied ob man sich im Bewusstsein keinen
Sicherheitsgurt zu haben in einen Oldtimer setzt oder ob man sich und
seine Besucher einer unerwarteten und unsichtbaren Gefahr aussetzt.
Paranoia? Klar, es kann etwas passieren.

Bei heutigen Geräten schützen Schutzleiter und FI.

Seinerzeit hatten viele Geräte noch Metallgehäuse und Schutzerdung.
Bei vielen heutigen Geräten braucht's das schon wieder nicht mehr.

Und wie oft hast du Zeit deines Lebens schon beobachtet, dass der
Schutzkontakt etwas verhindert hat? Wie oft ist bei dir schon der FI
wegen echter Kriechströme geflogen ist?
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Wenn du selbst Wert auf Sicherheit legst, nimm einen
zwischengeschalteten Trenntrafo. Steckdosenleiste mit FI-Schalter hilft
nur, wenn du zumindest Steckdosen auf klassische Nullung umrüsten
würdest - und genau das wäre ein Eingriff, der nicht ausreichend wäre.
Wozu benötigt der FI in der Steckdosenleiste eine klassische Nullung?
Der FI braucht eine Nullung - mit der klassischen Nullung und 'nem FI in
der Steckdosenleiste baust du dein eigenes TN-C-S Subnetz.

Ohne PE bringt ein einphasiger FI nix.

Schönen Gruß
Martin
Gerald Oppen
2017-03-20 07:50:29 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald Oppen
ist schon noch mal ein Unterschied ob man sich im Bewusstsein keinen
Sicherheitsgurt zu haben in einen Oldtimer setzt oder ob man sich und
seine Besucher einer unerwarteten und unsichtbaren Gefahr aussetzt.
Paranoia? Klar, es kann etwas passieren.
Wenn Du es so nennen magst ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurt und
Schutzklasse 1 Geräte ohne
funktionierende PE(N)Verbindung nicht zu benutzen, ja.
Post by Martin Τrautmann
Bei heutigen Geräten schützen Schutzleiter und FI.
Geht ja hier gerade darum dass die in der betreffenden Installation
nicht vorhanden sind.
Post by Martin Τrautmann
Seinerzeit hatten viele Geräte noch Metallgehäuse und Schutzerdung.
Bei vielen heutigen Geräten braucht's das schon wieder nicht mehr.
Bei den größeren Geräten im Haushalt meist schon.
Post by Martin Τrautmann
Und wie oft hast du Zeit deines Lebens schon beobachtet, dass der
Schutzkontakt etwas verhindert hat? Wie oft ist bei dir schon der FI
wegen echter Kriechströme geflogen ist?
Beim Schutzkonstakt habe ich das schon weit aus öfter beobachtet als
beim FI. Rasenmäherkabel ist da so ein typischer Fall.
Post by Martin Τrautmann
Post by Gerald Oppen
Post by Martin Τrautmann
Wenn du selbst Wert auf Sicherheit legst, nimm einen
zwischengeschalteten Trenntrafo. Steckdosenleiste mit FI-Schalter hilft
nur, wenn du zumindest Steckdosen auf klassische Nullung umrüsten
würdest - und genau das wäre ein Eingriff, der nicht ausreichend wäre.
Wozu benötigt der FI in der Steckdosenleiste eine klassische Nullung?
Der FI braucht eine Nullung - mit der klassischen Nullung und 'nem FI in
der Steckdosenleiste baust du dein eigenes TN-C-S Subnetz.
Ah, Ok, das verbessert natürlich die Sicherheit, ist aber keine
grundsätzliche Bedingung dafür, dass der FI funktioniert.
Post by Martin Τrautmann
Ohne PE bringt ein einphasiger FI nix.
Abschalten tut er schon wenn in seinem Kreis Strom "verloren" geht.
Setzt natürlich voraus dass N irgendwo geerdet ist.

Gerald
Arno
2017-03-19 15:28:59 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
G.Kohl spricht von "Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten" und ich
http://bauen.is-easy.de/uploads/artikel/2008-05-19/IMG_2178.JPG
Jau. Aber das Bild zeigt sowas wie eine frisch gemnalte Wand: Fassade.
Was wirklich "Sache" ist erkennt man (oder Frau) nur wenn der nächste
Deckel abgenommen wird. Und das ist dann nur noch was für Sachkundige.
--
Seit ... nutze ich:
1960: Diese Erde. 1963: Fahrräder.
1985: Apple Computer. 1999: Das Internet
2012: Newsgroups..
Hans-Jürgen Meyer
2017-03-18 14:18:37 UTC
Permalink
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern die
Abdeckung.In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort rauswerfen,
vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher Gewalt.
DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Na, der wird da schon nicht einsteigen. Wäre IM Sicherungskasten wohl
auch ein bischen eng... ;)
Post by Arno
Was anderes KÖNNTE es sein, wenn du im Vorwege deine SACHKUNDE
nachgewiesen hast und fragst.
Seit wann benötigt man das für Zirkusnummern?

SCNR:
Hans-Jürgen
G.KOHL
2017-03-18 14:44:41 UTC
Permalink
Arno schrieb/wrote am/on 18.03.2017 14:46
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern die
Abdeckung.
Nein, heisst das nicht!
Post by Arno
In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort rauswerfen,
vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher Gewalt.
Wenn er das versuchen würde, wäre ein weiteres Mietinteresse mit diesem
Gewalttäter ohnehin ausgeschlossen.
Post by Arno
DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Wer sagt denn das?
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
All e-mail received will be deleted immediately!
Hans-Jürgen Meyer
2017-03-18 15:12:55 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Arno schrieb/wrote am/on 18.03.2017 14:46
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern die
Abdeckung.
Nein, heisst das nicht!
Könnte man aber aus "eingehend" schließen...
Post by G.KOHL
Post by Arno
In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort rauswerfen,
vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher Gewalt.
Wenn er das versuchen würde, wäre ein weiteres Mietinteresse mit diesem
Gewalttäter ohnehin ausgeschlossen.
Vermutlich wäre das auch auf der anderen Seite so...
Post by G.KOHL
Post by Arno
DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Wer sagt denn das?
Die Physik. Du passt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht rein ;)
IM Schaltschrank würd ich noch glauben. IM Sicherungskasten eher nicht.
Oder kannst du unter dem Teppich fegen?

SCNR:
Hans-Jürgen
Martin Gerdes
2017-03-19 12:41:11 UTC
Permalink
Post by Arno
Post by G.KOHL
Ich würde unbedingt einen eingehenden Blick in den
Verteiler-/Zähler-/Sicherungskasten werfen.
Das heisst den Sicherungskasten aufzumachen. Nicht die Tür, sondern die
Abdeckung.
Nein. Fehlerstromschutzschalter erkennt man beim Öffnen der Tür des
Kastens, und zählen kann man sie so auch (wie man auch die
Leitungsschutzschalter sehen und zählen kann und so einigermaßen auf die
Modernität der Installation schließen).
Post by Arno
In dem Moment wird dich JEDER Vermeiter sofort rauswerfen,
vermutlich sogar unter (leichterm) Einsatz körperlicher Gewalt.
DENN IM SICHERUNGSKASTEN HAST DU NICHTS ZU SUCHEN.
Ja, ja.

Wolf -Du brauchst einen Elektriker!- gang, bist Du das?
Marc Haber
2017-03-19 20:34:27 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Wolf -Du brauchst einen Elektriker!- gang, bist Du das?
Und wenn, wäre das wichtig?
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Marc Haber
2017-03-18 13:44:13 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
In meinen bisherigen Wohnungen hat der Vermieter sich darum bemüht, u.a.
die Elektroinstallation auf einem aktuellen Stand zu halten. In der
Regel hat man sie vor einer Neuvermietung modernisiert.
Das muss eine Berliner Spezialität sein, in meinen bisherigen
Wohnungen musste ich stets das nehmen was schon da war, auch im
Altbau. Gemietet wie besehen halt.
Post by Martin Gerdes
Würdest Du im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung einen Schaltereinsatz
herausnehmen? Anders kann man die Installation im Detail ja nicht
prüfen.
Einen Blick in den Sicherungskasten mache ich stets.

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Hans-Jürgen Meyer
2017-03-18 14:13:41 UTC
Permalink
Am 18.03.2017 um 14:44 schrieb Marc Haber:
[...]
Post by Marc Haber
Einen Blick in den Sicherungskasten mache ich stets.
Ich habe noch nie eine Wohnungsbesichtigung gehabt wo jemand in den
Sicherungskasten geschaut hat.

Hans-Jürgen
G.KOHL
2017-03-18 14:55:16 UTC
Permalink
Hans-Jürgen Meyer schrieb/wrote am/on 18.03.2017 15:13
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Post by Marc Haber
Einen Blick in den Sicherungskasten mache ich stets.
Ich habe noch nie eine Wohnungsbesichtigung gehabt wo jemand in den
Sicherungskasten geschaut hat.
Dann habe ich auch noch nie versucht deine Wohnung zu mieten.
Du hast wahrscheinlich Mietsuchende gehabt, denen die Tapete wichtiger
ist als die eigene Sicherheit.
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
All e-mail received will be deleted immediately!
Hans-Jürgen Meyer
2017-03-18 15:08:37 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Hans-Jürgen Meyer schrieb/wrote am/on 18.03.2017 15:13
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Post by Marc Haber
Einen Blick in den Sicherungskasten mache ich stets.
Ich habe noch nie eine Wohnungsbesichtigung gehabt wo jemand in den
Sicherungskasten geschaut hat.
Dann habe ich auch noch nie versucht deine Wohnung zu mieten.
Da bin ich mir dann sehr sicher ;)
Post by G.KOHL
Du hast wahrscheinlich Mietsuchende gehabt, denen die Tapete wichtiger
ist als die eigene Sicherheit.
Eher nicht. Es sei denn man ist total scharf auf weisse Rauhfaser ...
Außer für die Wohnung im allgemeinen haben sich die meisten für den
Mietvertrag interessiert.

Hans-Jürgen
Hendrik Bohm
2017-03-16 15:20:32 UTC
Permalink
Hi Klaus,
Post by Klaus
Eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Die Elektroinstallation ist noch zweiadrig.
Kein Schutzleiter, keine Fi-Schalter, auch nicht im Badezimmer
Steckdosen (teilweise) noch 2-polig (keine Schuko-Steckdosen)
ein VM sollte das Eigeninteresse haben, bei Neuvermietung auf
aktuellem Stand zu sein.

Wenn ein Neu-Mieter jetzt einen Induktionsherd anschliessen möchte...
Post by Klaus
Soweit ich gehört habe, gibt es da ja so was wie Bestandsschutz.
Bloß _nix_ investieren!
Post by Klaus
Gruß
Klaus
MfG *Hendrik*
--
Millionen Irre können nicht fliegen.
Kurt Guenter
2017-03-17 19:34:45 UTC
Permalink
Post by Hendrik Bohm
Wenn ein Neu-Mieter jetzt einen Induktionsherd anschliessen möchte...
.... muss er auch ein induktionsgeeignetes Backblech verwenden?

Für Herde + Kochplatten gab es auch früher schon 3-Phasen. Warum
sollte daran ein Induktionskochfeld NICHT funktionieren?
Gerald Oppen
2017-03-19 14:02:15 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Hendrik Bohm
Wenn ein Neu-Mieter jetzt einen Induktionsherd anschliessen möchte...
.... muss er auch ein induktionsgeeignetes Backblech verwenden?
Für Herde + Kochplatten gab es auch früher schon 3-Phasen. Warum
sollte daran ein Induktionskochfeld NICHT funktionieren?
Gab es - aber auch einphasige Anschlüße.
Und wenn in der Wohnung bisher mit Gas/Holz/Kohle gekocht wurde ist es
schon eine berechtigte Fragestellung ob sich ein Elektroherd anschließen
lässt.

Gerald
Kurt Guenter
2017-03-17 19:27:01 UTC
Permalink
Post by Klaus
Soweit ich gehört habe, gibt es da ja so was wie Bestandsschutz.
ja, unabhängig von Neuvermietung.

Aber im eigenen Interesse sollte der Vermieter die Installation mal
aktualisieren.
Armin Wolf
2017-03-18 11:38:32 UTC
Permalink
Post by Klaus
Eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Die Elektroinstallation ist noch zweiadrig.
Kein Schutzleiter, keine Fi-Schalter, auch nicht im Badezimmer
Steckdosen (teilweise) noch 2-polig (keine Schuko-Steckdosen)
Also aus technischer Sicht unverantwortlich, und man könnte überlegen,
wenigstens Schuko- Dosen zu montieren, die über den Nulleiter
geerdet sind, aber....
Post by Klaus
Soweit ich gehört habe, gibt es da ja so was wie Bestandsschutz.
Wurde bereits erläutert.

... aber... das Umrüsten der Dosen wäre ein unzulässiger Eingriff.
Post by Klaus
Greift dieser Schutz auch bei Neuvermietung, oder ist der Vermieter in diesem
Fall verpflichtet, die Installation auf den aktuellen Stand zu bringen?
Welche Eingriffe in die Installation gab es durch den "Mieterwechsel"?
- Küche neu eingerichtet?
- Lampen usw. neu gebaut?

-> Bestandsschutz gefährdet...

Frage:

Wo liegt das Problem der Erneuerung der Anlage?

- große Wohnanlage, mit Problem "Gemeinschaftseigentum"?
- Hausanschluß müßte neu gebaut werden?
- "nur" die Kabel in den Wänden? (Aufstemmen nötig?)

Übrigens...
Eine Fehlstrom- Sicherung läßt sich auch bei einer 2- Litzen Verdrahtung
einbauen, um so die Installation ohne Wandaufstemmen halbwegs sicher
zu machen.

Ist zwar nicht erlaubt (Bestandsschutz) aber vielleicht sollte man es sich
doch überlegen. Vernunft siegt vor Vorschriften...
Gerald Oppen
2017-03-19 14:09:06 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Klaus
Eine Altbau-Wohnung soll neu vermietet werden.
Die Elektroinstallation ist noch zweiadrig.
Kein Schutzleiter, keine Fi-Schalter, auch nicht im Badezimmer
Steckdosen (teilweise) noch 2-polig (keine Schuko-Steckdosen)
Also aus technischer Sicht unverantwortlich, und man könnte überlegen,
wenigstens Schuko- Dosen zu montieren, die über den Nulleiter
geerdet sind, aber....
Erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Nullleiter gibt.
Da sollte man heute zwar davon ausgehen können, aber es gab durchaus
Anschlüße, bei denen man 2x110V an der Dose anliegen hatte.
Von daher würde ich bei so einer alten Anlage nichts als gegeben
voraussetzen.

Gerald
G.KOHL
2017-03-19 14:55:46 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
Erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Nullleiter gibt.
Der gelb-grüne Draht heisst Neutralleiter.
--
G. KOHL

***@gerko.net

Jede eMail zu dieser Adresse wird sofort geloescht!
All e-mail received will be deleted immediately!
Martin Τrautmann
2017-03-19 16:48:11 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Post by Gerald Oppen
Erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Nullleiter gibt.
Der gelb-grüne Draht heisst Neutralleiter.
Nein.
Martin
G.KOHL
2017-03-20 10:48:01 UTC
Permalink
Martin Τrautmann schrieb/wrote am/on 19.03.2017 17:48
Post by G.KOHL
Post by Gerald Oppen
Erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Nullleiter gibt.
Der gelb-grüne Draht heisst Neutralleiter.
Nein.
Oh, sorry, da waren meine Finger schneller als mein Kopf.
Der gelbgrüne heisst Schutzleiter SL.
Und der Neutralleiter heisst N und sollte blau gekennzeichnet sein.

sorry sorry
--
G. KOHL

***@gerko.net

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All e-mail received will be deleted immediately!
Marc Haber
2017-03-20 20:21:30 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Der gelbgrüne heisst Schutzleiter SL.
PE.
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Gerald Oppen
2017-03-19 18:16:39 UTC
Permalink
Post by G.KOHL
Post by Gerald Oppen
Erstmal prüfen, ob es überhaupt einen Nullleiter gibt.
Der gelb-grüne Draht heisst Neutralleiter.
Neutralleiter ist richtig, da habe ich mich vom Vorposter verleiten
lassen. Aber gelb-grün ist keinesfalls richtig, das wäre der
Schutzleiter und der ist definitiv in dieser Installation nicht vorhanden!


https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralleiter

Gerald
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