Discussion:
Ist ein unebener Fußboden ein Mangel?
(zu alt für eine Antwort)
Susanne
2006-04-06 16:29:35 UTC
Permalink
Hallo, ich habe zum 15.4.06 eine Wohnung angemietet. Am nächsten
Montag soll die Übergabe stattfinden. In der Wohnung liegt nicht mehr
ganz so schöne Auslegeware, die ich durch Laminat ersetzen möchte.
Nun habe ich festgestellt, dass der Boden in der Wohnung sehr uneben
ist, d.h. die Dielen unterm Teppich sind wellig und an einigen Stellen
geht es richtig bergauf und bergab. Man kann dort also nicht mal so
eben Laminat verlegen. Meine ist Frage ist: Ist ein derartig unebener
Fußboden ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss oder habe ich
den Zustand durch den Abschluss des Vertrages so akzeptiert? Wie soll
ich mich verhalten, welche Forderungen kann ich gegenüber dem
Vermieter stellen? Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Carsten Ihlo
2006-04-06 18:19:56 UTC
Permalink
On 6 Apr 2006 09:29:35 -0700
Post by Susanne
Hallo, ich habe zum 15.4.06 eine Wohnung angemietet. Am nächsten
Montag soll die Übergabe stattfinden. In der Wohnung liegt nicht mehr
ganz so schöne Auslegeware, die ich durch Laminat ersetzen möchte.
Nun habe ich festgestellt, dass der Boden in der Wohnung sehr uneben
ist, d.h. die Dielen unterm Teppich sind wellig und an einigen Stellen
geht es richtig bergauf und bergab. Man kann dort also nicht mal so
eben Laminat verlegen. Meine ist Frage ist: Ist ein derartig unebener
Fußboden ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss oder habe ich
den Zustand durch den Abschluss des Vertrages so akzeptiert? Wie soll
ich mich verhalten, welche Forderungen kann ich gegenüber dem
Vermieter stellen? Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Anzuraten wäre in jedem Fall mal ein Gespräch mit dem Vermieter.
Vieleicht lässt er sich auf einen Kompromiss ein.

ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvalds)
Juergen Klein
2006-04-06 18:24:12 UTC
Permalink
Hallo, Susanne
Post by Susanne
Hallo, ich habe zum 15.4.06 eine Wohnung angemietet. Am nächsten
Montag soll die Übergabe stattfinden. In der Wohnung liegt nicht mehr
ganz so schöne Auslegeware, die ich durch Laminat ersetzen möchte.
Nun habe ich festgestellt, dass der Boden in der Wohnung sehr uneben
ist, d.h. die Dielen unterm Teppich sind wellig und an einigen Stellen
geht es richtig bergauf und bergab. Man kann dort also nicht mal so
eben Laminat verlegen. Meine ist Frage ist: Ist ein derartig unebener
Fußboden ein Mangel,
Bei einer Bauleistung schon, aber nicht bei einer Mietsache.
Post by Susanne
den der Vermieter beseitigen muss oder habe ich
den Zustand durch den Abschluss des Vertrages so akzeptiert?
Ja. Take it or leave it.
Post by Susanne
Wie soll
ich mich verhalten, welche Forderungen kann ich gegenüber dem
Vermieter stellen?
Versuchen kannst Du alles.

Schlage Ihm vor, daß Du die Sache mit ein paar Hobelstrichen in
Ordnung bringst und er möge Dir dafür ... Euro von der ersten Miete
nachlassen.
--
Jürgen
Christian Kraft
2006-04-06 20:52:29 UTC
Permalink
Post by Susanne
Nun habe ich festgestellt, dass der Boden in der Wohnung sehr uneben
ist, d.h. die Dielen unterm Teppich sind wellig und an einigen Stellen
geht es richtig bergauf und bergab.
Ich nehme an es ist ein Altbau. Aufgrund der Kräfte die an Decken wirken
ist eine "Verformung" des Baustoffs Holz über die Jahrzehnte normal.
Post by Susanne
Man kann dort also nicht mal so
eben Laminat verlegen.
Sollte man auch auf einer ebenen Dielenfläche nicht. Bevor ich auf einem
Dielenboden - egal wie eben - Laminat verlegen würde, käme da erst einmal
eine hochverdichtete Spanplatte drauf.
Post by Susanne
Meine ist Frage ist: Ist ein derartig unebener
Fußboden ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss
IMO: Nein.
Post by Susanne
oder habe ich
den Zustand durch den Abschluss des Vertrages so akzeptiert?
IMO: Ja oder unterschreib halt nicht.
Post by Susanne
Wie soll
ich mich verhalten, welche Forderungen kann ich gegenüber dem
Vermieter stellen?
Wenn die Substanz der Dielen in Ordnung ist, würde ich ihn fragen, ob Du
ihn abschleifen kannst. Maschinen dafür gibt es im Baumarkt zu mieten.
Nach dem Ölen oder Wachsen hast Du dann einen Naturholzboden und der ist
allemal netter als "Plastik" ;-)


Chris
Holger Pollmann
2006-04-06 21:48:42 UTC
Permalink
Post by Christian Kraft
Post by Susanne
Nun habe ich festgestellt, dass der Boden in der Wohnung sehr
uneben ist, d.h. die Dielen unterm Teppich sind wellig und an
einigen Stellen geht es richtig bergauf und bergab.
Ich nehme an es ist ein Altbau. Aufgrund der Kräfte die an Decken
wirken ist eine "Verformung" des Baustoffs Holz über die
Jahrzehnte normal.
| Hallo,
|
| ich habe einen Mietvertrag über ein altes Steinhaus abgeschlossen. Das
| Haus ist etwa 300 Jahre alt.
|
| Als ich das ganze jetzt kurz vor dem Einzug nochmal angesehen habe,
| fiel mir auf, daß überall im Erdgeschoß die Wände ziemlich
| bröckelig aussehen und, wenn man dagegentritt oder dagegendrückt,
| dann fallen Teile der Wand auf den Boden.

Ich nehme an es ist ein Altbau. Aufgrund der Kräfte die an Decken
wirken und aufgrund der Witterung und der natürlichen Eigenschaften des
Baustoffes "Stein" ist eine "Verrottung" über die Jahrzehnte normal.

| Meine ist Frage ist: Ist eine derartig bröckelige und brüchige
| Wand ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss?

IMO: Nein.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Christian Kraft
2006-04-06 22:27:28 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
| Hallo,
|
| ich habe einen Mietvertrag über ein altes Steinhaus abgeschlossen. Das
| Haus ist etwa 300 Jahre alt.
|
| Als ich das ganze jetzt kurz vor dem Einzug nochmal angesehen habe,
| fiel mir auf, daß überall im Erdgeschoß die Wände ziemlich
| bröckelig aussehen und, wenn man dagegentritt oder dagegendrückt,
| dann fallen Teile der Wand auf den Boden.
Ich nehme an es ist ein Altbau. Aufgrund der Kräfte die an Decken
wirken und aufgrund der Witterung und der natürlichen Eigenschaften des
Baustoffes "Stein" ist eine "Verrottung" über die Jahrzehnte normal.
| Meine ist Frage ist: Ist eine derartig bröckelige und brüchige
| Wand ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss?
IMO: Nein.
Was will mir der Poster mit seinem Text jetzt sagen? Ironie?
Natürlich kann man Fußböden begradigen. Mit Spanplatten, Schüttungen und
sonstigen Hilfsmitteln geht alles. Einen welligen Holzfußboden würde ich
allerdings nicht als "Verrottet" bezeichnen. Die OP hat ja auch noch die
Wahl: Sie muss nicht unterschreiben. Wenn sie plane Fußböden will, soll
sie doch in einen Neubau ziehen.
Wer meine welligen Dielen nicht akzeptieren mag, hat als Mieter in meinem
Gebäude nix verloren. Ich begradige nur da, wo es absolut erforderlich
ist, z.B. im Bad. Den Vorschlag eines potenziellen Mieters, Spanplatten
auf die Dielen zu setzen, würde ich dankend ablehnen und auf erneute
Mietersuche gehen. Der Wohnungsmarkt ist ja gerade so mieterfreundlich,
dass eine passende Wohnung gefunden werden dürfte.


Chris
Holger Pollmann
2006-04-07 17:18:52 UTC
Permalink
Post by Christian Kraft
Was will mir der Poster mit seinem Text jetzt sagen? Ironie?
Ja. Und ich will auch nicht gesagt haben, daß vom Ergebnis her deine
Aussage falsch ist; aber die Begründung "das ist ganz normal bei dem
Alter" hat nichts mit der Frage zu tun, ob es sich um einen Mangel
handelt.

Bei einem 20 Jahre alten Auto ist es "normal", daß die Karosserie
durchgerostet ist; wenn man einen solchen Wagen mietet, wäre rostige
Karosserie, die die Straßensicherheit aufhebt, nichtsdestoweniger ein
Mangel.
Post by Christian Kraft
Natürlich kann man Fußböden begradigen. Mit Spanplatten,
Schüttungen und sonstigen Hilfsmitteln geht alles. Einen welligen
Holzfußboden würde ich allerdings nicht als "Verrottet"
bezeichnen.
Ich fand den Begriff "verformt" für bröckeligen Stein nicht angemessen,
darum habe ich "verrottet" benutzt. Mein Text war, wie du völlig richtig
erkannt hast, ironisch gemeint.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Susanne
2006-04-08 16:54:02 UTC
Permalink
Hallo, vielen Dank für alle Antworten, besonders die ironisch
gemeinten, die haben mir ganz besonders weiter geholfen. Noch mal zur
Erklärung, ganz unironisch gemeint: Ich habe eine Wohnung angemietet
bedeutet, ich habe den Mietvertrag bereits unterschrieben. Darüber bin
ich auch nach wie vor sehr froh, weil diese Wohnung sehr schön liegt.
Neubauten mit planen Fußböden wurden da leider gerade nicht
angeboten, sonst hätte ich die natürlich genommen, denn die haben
meist keine Dielenfußböden und Dielen sind superhäßlich. Nein, die
Dielen in meiner zukünftigen Behausung sind nicht nur wellig, sondern
auch noch teilweise verrottet und zersplittert und mit riesengroßen
Fugen dazwischen, so dass Abschleifen leider nicht in Frage kommt. Man
müsste also wohl für jede Art von Fußboden, ob Teppich oder Laminat,
aufschütten und dann Platten als Untergrund drauf verlegen. Mir fällt
nur schwer zu glauben, dass das auf meine Kosten geschehen soll.

Susanne
Robert Kawka on Tour
2006-04-08 18:01:06 UTC
Permalink
Susanne schrieb:

(Du hast die Hälfte des Namens vergessen. Das ist schlecht, denn
es mindert die Qualität der Antworten. Es ist noch schlimmer als über
google zu posten, was ich grade tue.)
Post by Susanne
Ich habe eine Wohnung angemietet
bedeutet, ich habe den Mietvertrag bereits unterschrieben.
Sehr gut. Gemietet wie gesehen und für gut befunden.
Oder auch: Gemietet mit der Mängelliste bei Übergabe. Dort steht, was
nicht in
Ordnung ist und wann der Vermieter das auch seine Kosten in Ordnung
bringt.

Steht in der Mängelliste nichts, bist du mit der Wohnung zufrieden,
_so wie sie ist_
und der Vermieter braucht nichts zu tun.

Grüße,
Robert
Carsten Ihlo
2006-04-08 18:11:25 UTC
Permalink
Robert Kawka on Tour schrieb:
^^^^^^^^^^^^^^
Post by Robert Kawka on Tour
(Du hast die Hälfte des Namens vergessen. Das ist schlecht, denn
es mindert die Qualität der Antworten. Es ist noch schlimmer als über
google zu posten, was ich grade tue.)
Und solche Sprüche im Subject sind auch nicht gerade einladend.

ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvalds)
Carsten Ihlo
2006-04-08 18:13:54 UTC
Permalink
Robert Kawka on Tour schrieb:
^^^^^^^^^^^^^^
Post by Robert Kawka on Tour
(Du hast die Hälfte des Namens vergessen. Das ist schlecht, denn
es mindert die Qualität der Antworten. Es ist noch schlimmer als über
google zu posten, was ich grade tue.)
Und solche Sprüche im FROM sind auch nicht gerade einladend.

ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvalds)
Susanne
2006-04-09 16:43:23 UTC
Permalink
Hallo Robert,

bitte um umgehende Aufklärung über die Regeln in Gruppen wie dieser.
Was meinst du mit der Hälfte des Namens, meinen Nachnamen??? Was
bedeutet "über google posten". War das erste Mal, dass ich mich in
solch einem Forum zu Wort gemeldet habe und ich habe keine Ahnung,
welche Gesetze dort herrschen.

Deine Antwort trifft noch mal den Kern der Sache: Ist denn ein
Fußboden wie der von mir beschriebene "offiziell" ein Mangel? Ich
meine schon, aber wird mein Vermieter bzw. die Verwaltungsfirma, die
ihn vertritt, das aufgrund geltender Rechtsprechung genauso sehen?

Viele Grüße
Susanne
Martin Kissel
2006-04-09 17:25:00 UTC
Permalink
Post by Susanne
bitte um umgehende Aufklärung über die Regeln in Gruppen wie dieser.
Was meinst du mit der Hälfte des Namens, meinen Nachnamen??? Was
bedeutet "über google posten". War das erste Mal, dass ich mich in
solch einem Forum zu Wort gemeldet habe und ich habe keine Ahnung,
welche Gesetze dort herrschen.
Dies hier ist kein Forum, sondern das Usenet.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Usenet
und http://einklich.net/usenet/usenet1.htm
Post by Susanne
Deine Antwort trifft noch mal den Kern der Sache: Ist denn ein
Fußboden wie der von mir beschriebene "offiziell" ein Mangel? Ich
meine schon, aber wird mein Vermieter bzw. die Verwaltungsfirma, die
ihn vertritt, das aufgrund geltender Rechtsprechung genauso sehen?
Einen unebenen Fußboden halte ich für einen Mangel, aber du hast diesen
Mangel bei der Anmietung in Kauf genommen, sonst hättest du den
Mietvertrag nicht unterschrieben. Hast du die Wohnung womöglich sogar
schon übergeben bekommen und den Mangel nicht im Protokoll vermerkt?

Da hast du wohl den unebenen Fußboden wie er ist mitgemietet.
Susanne
2006-04-09 17:48:28 UTC
Permalink
Die Wohnung soll morgen übergeben werden. Den Mangel habe ich erst bei
späteren Begehungen, nachdem ich die Wohnung bereits angemietet hatte,
bemerkt.
Matthias Peick
2006-04-09 18:45:07 UTC
Permalink
Post by Susanne
Die Wohnung soll morgen übergeben werden. Den Mangel habe ich erst bei
späteren Begehungen, nachdem ich die Wohnung bereits angemietet hatte,
bemerkt.
Stichwort: versteckter Mangel. Andererseits ist das Verlegen von Laminat wohl
kaum etwas, was der Vermieter genehmigen muss, weil es eine größere bauliche
Änderung ist mit Auswirkung auf den Lärmschutz (Trittschall).
Susanne
2006-04-09 20:00:50 UTC
Permalink
Es geht ja auch nicht darum, dass er das genehmigt, sondern, dass er
mir auf seine Kosten einen ebenen Boden liefert, auf den ich dann
Laminat verlegen kann.
Matthias Peick
2006-04-10 20:01:13 UTC
Permalink
Post by Susanne
Es geht ja auch nicht darum, dass er das genehmigt, sondern, dass er
mir auf seine Kosten einen ebenen Boden liefert, auf den ich dann
Laminat verlegen kann.
Du kannst lediglich einen mängelfreien Fußboden verlangen. Der Vermieter kann
dir sogar das Verlegen von Laminat untersagen.
Susanne
2006-04-10 20:39:01 UTC
Permalink
Hallo, hatte deine Nachricht eben noch nicht gesehen.

Ok, das heißt dann wohl, dass der Vermieter mir irgendeine Art von
bewohnbarem Boden liefern muss und ich mich daran auch nicht finanziell
beteiligen muss? Auch nicht an den 15 EUR/qm für das Abschleifen des
Bodens?

Susanne
Christian Kraft
2006-04-10 20:45:42 UTC
Permalink
Post by Susanne
Ok, das heißt dann wohl, dass der Vermieter mir irgendeine Art von
bewohnbarem Boden liefern muss und ich mich daran auch nicht finanziell
beteiligen muss? Auch nicht an den 15 EUR/qm für das Abschleifen des
Bodens?
Was ist für Dich ein "bewohnbarer" Boden? Und: Was steht in Deinem
Mietvertrag zum Zustand der Wohnung und zu dem Thema, wie Du sie bei
Auszug zu hinterlassen hast?

Chris
Susanne
2006-04-10 21:00:01 UTC
Permalink
Zum Beispiel ein Dielenboden ohne die beschriebenen Mängel
(bröckelige Dielen mit Kleberesten etc.) wie er sich durch das
Abschleifen herstellen ließe. Bei dem Mietvertrag handelt es sich um
einen Hamburger Mietvertrag für Wohnraum mit den üblichen Klauseln
wie "Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand", was ja
aber nicht heißt, das gegenwärtige Mängel so akzeptiert wurden. Bei
Auszug hat man die Räume im sauberem Zustand zu übergeben.

Susanne
Kurt Guenter
2006-04-16 09:59:46 UTC
Permalink
Post by Susanne
"Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand", was ja
aber nicht heißt, das gegenwärtige Mängel so akzeptiert wurden.
Welcher Mangel? Du hast einen schiefen Fussboden gemietet ("im
gegenwärtigen Zustand"). Ansonsten hättest Du den d.E. Mangel
schriftlich aufnehmen lassen.
Carsten Ihlo
2006-04-16 11:13:53 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Welcher Mangel? Du hast einen schiefen Fussboden gemietet ("im
gegenwärtigen Zustand"). Ansonsten hättest Du den d.E. Mangel
schriftlich aufnehmen lassen.
Es gibt eben Mängel die man nicht sofort sehen kann.
Einen schiefen Fussboden sieht man meist eben beim hinstellen der Möbel.
Genauso ist es mit z. B feuchten Wänden. Wenn der Vermieter so braun ist
und über feuchte Wände streicht um einen Mangel zu verdecken dann ist nach
Feststellung eben Mietminderung angesagt.

ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvalds)
Christian Kraft
2006-04-10 20:43:39 UTC
Permalink
Am Sun, 09 Apr 2006 20:45:07 +0200 schrieb Matthias Peick
Post by Matthias Peick
Andererseits ist das Verlegen von Laminat wohl
kaum etwas, was der Vermieter genehmigen muss, weil es eine größere bauliche
Änderung ist mit Auswirkung auf den Lärmschutz (Trittschall).
Quelle?
Bei einer bestehenden Holzbalkendecke gibt es eh bereits genügend
Trittschall. Laminat und eine fachgerechte Trittschalldämmung würde IMO
eher zu einer Minderung des Trittschalls führen. Der VM kann den Mieter
einer Wohnung mit Holzbalkendecke ja auch nicht zur Verlegung eines
Teppichbodens zwingen, der den Trittschall maßgeblich reduzieren würde.

Chris
Christian Kraft
2006-04-09 20:04:31 UTC
Permalink
Post by Susanne
Nein, die
Dielen in meiner zukünftigen Behausung sind nicht nur wellig, sondern
auch noch teilweise verrottet und zersplittert und mit riesengroßen
Fugen dazwischen, so dass Abschleifen leider nicht in Frage kommt.
Und das hast Du vorher nicht gemerkt?
Post by Susanne
Man
müsste also wohl für jede Art von Fußboden, ob Teppich oder Laminat,
aufschütten und dann Platten als Untergrund drauf verlegen. Mir fällt
nur schwer zu glauben, dass das auf meine Kosten geschehen soll.
Du hast eine Wohnung mit Dielenfußboden gemietet. Zersplitterte Dielen
lassen sich ersetzen und das ist Aufgabe des VM.
Du könntest die von Dir gesehen Schäden natürlich in einem Mängelprotokoll
festhalten lassen. Ob Du allerdings neben dem Austausch von zersplitterten
Dielen Anspruch auf eine Begradigung durch Spanplatten hast, glaube ich
erstmal nicht.

Chris
Susanne
2006-04-10 20:20:55 UTC
Permalink
Hallo Chris
die Wohnung ist nun übergeben, im Protokoll ist vermerkt, dass der auf
den Dielen verlegte Teppich fleckig und alt ist, also fertig und dass
"die Mieterin (ich) der Auffassung ist, dass der Boden uneben ist". Der
sehr unsympathische Geschäftsführer der Makler- und Verwaltungsfirma,
der die Übergabe durchgeführt hat, sagte, ich bekäme eventuell einen
"Zuschuss" für einen neuen Teppich.

Vorhin war ich noch mal in Sachen Boden mit einem Handwerker in der
Wohnung und ,o Wunder, der Boden lässt sich doch abschleifen. Ich bin
sehr erleichtert. Es fallen Kosten von 15 EUR/qm an. Habe ich Anspruch
darauf, dass der Vermieter das übernimmt? Der Boden ist wie schon
gesagt, momentan in keinem guten Zustand (Kleberreste, Welligkeit,
Anstrich etc.)

Viele Grüße
Susanne
Lesen Sie weiter auf narkive:
Suchergebnisse für 'Ist ein unebener Fußboden ein Mangel?' (Fragen und Antworten)
5
Antworten
Undichte Wohnungstür - Zugluft stoppen, aber wie?
gestartet 2010-09-04 03:05:48 UTC
wartung & reparatur
Loading...