Discussion:
Probleme wegen Untätigkeit des Verwalters
(zu alt für eine Antwort)
Helge Burger
2005-01-12 05:55:13 UTC
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Hallo!

ich habe mal folgende Frage (hoffentlich kann mir jemand
weiterhelfen!):

ich bin der einzige die Wohnung selbst nutzende Eigentümer in einem
9-Parteien-Haus (Eigentümergemeinschaft). Seit längerer Zeit gibt es
Probleme mit dem Hausverwalter, der, um es auf den Punkt zu bringen,
ein ganz fauler Hund ist. Beschlüsse der Eigentümerversammlung setzt
er größtenteils gar nicht um, und wenn, dann immer erst kurz vor der
nächsten Eigentümerversammlung. Außerdem
kümmert er sich praktisch nicht um die Belange der Eigentümer und um
das Haus.

So ist z.B. seit 4 Monaten kein Hausmeister mehr vorhanden, nachdem
der vorherige nach einigem Ärger einfach "verschwunden" ist
(Alkoholiker ...). Das Treppenhaus ist bereits seit über 5 Monaten
nicht mehr gereinigt worden (wurde bisher vom Hausmeister erledigt).

Sämtliche Hinweise, Anfragen, zunächst Bitten, später Drohungen
meinerseits werden vom Hausverwalter ignoriert bzw. mit
Unverschämtheiten gekontert (er weiß ganz genau, dass er von mir
allein nichts zu befürchten hat). Er ist vollständig untätig. Die
Mieter sind eher lethargisch und kümmern sich nicht weiter um die
unhaltbaren Zustände im Haus bzw. nutzen ihren "Freiraum" zunehmend
aus, indem die Müllentsorgung zunehmend "locker" gehandhabt wird,
immer öfter Einrichtungsgegenstände im und am Haus gelagert werden
etc.

Die anderen Eigentümer kümmern die Zustände ebenfalls nicht, sie
wohnen schließlich nicht hier und sind in erster Linie an einer
möglichst hohen Rendite ihrer Objekte interessiert, sprich: es sollen
möglichst keine bzw. geringe Kosten anfallen (da kommt ein vakanter
Hausmeisterposten gerade recht, spart der doch Geld ein ...).

So stehe ich ziemlich allein auf weiter Flur und versinke langsam in
einem immer weiter "vermüllenden" Haus. Von den anderen Eigentümern
habe ich keine Unterstützung zu erwarten, sie sind im Großen und
Ganzen mit dem Verwalter zufrieden, denn "seine Bücher stimmen immer",
was ich denn dann wolle ...

Ich habe als letztes Druckmittel meinerseits eine Zeit lang meine
monatlichen Wohngeldzahlungen zurückgehalten und damit immerhin
erreicht, dass der Verwalter das letzte (von mir geschriebene(!!!),
ihm nicht genehme) Protokoll der Eigentümerversammlung (die von ihm
geschriebenen Niederschriften waren in den letzten Jahren immer
unvollständig und tlw. falsch gewesen) schließlich 4 Monate, nachdem
es ihm ordnungsgemäß unterschrieben vorgelegen hatte, endlich
versendet hat, allerdings ohne seine eigene Unterschrift. Nun hat er
mir allerdings mit gerichtlichem Mahnbescheid gedroht und ich habe
schließlich doch gezahlt, dabei allerdings einen kleinen Teil
zurückgehalten. Das kümmert ihn nun nicht weiter, ändert aber auch an
seiner Untätigkeit nichts.

So, das war ein knapper Abriss meiner Lage, sie ist im Detail eher
noch unschöner. Hat irgendjemand eine Idee oder einen Tipp, wie ich
mich in Zukunft verhalten soll oder ob es für mich eine Möglichkeit
gibt, diese Zustände zu ändern? Sie sind nicht nur für mich, sondern
auch für meine Besucher eine absolute Zumutung. Außerdem fühle ich
mich natürlich nicht wohl damit, regelmäßig zahlen zu dürfen, aber von
Verwalterseite im Wesentlichen keine Gegenleistung (zumindest, was die
Arbeiten am und im Haus betrifft) zu erhalten.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus

Helge
Thorsten Ostermann
2005-01-12 08:26:02 UTC
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Hallo Helge!
Post by Helge Burger
ich bin der einzige die Wohnung selbst nutzende Eigentümer in einem
9-Parteien-Haus (Eigentümergemeinschaft). Seit längerer Zeit gibt es
Probleme mit dem Hausverwalter, der, um es auf den Punkt zu bringen,
ein ganz fauler Hund ist. Beschlüsse der Eigentümerversammlung setzt
er größtenteils gar nicht um, und wenn, dann immer erst kurz vor der
nächsten Eigentümerversammlung. Außerdem
kümmert er sich praktisch nicht um die Belange der Eigentümer und um
das Haus.
Das Problem kenne ich aus eigener, leidvoller Erfahrung :(
Post by Helge Burger
Sämtliche Hinweise, Anfragen, zunächst Bitten, später Drohungen
meinerseits werden vom Hausverwalter ignoriert bzw. mit
Unverschämtheiten gekontert (er weiß ganz genau, dass er von mir
allein nichts zu befürchten hat).
Sind diese Nachlässigkeiten denn wenigstens im Protokoll der
Eigentümerversammlung erfasst? Sonst würde ich beim nächsten Mal selbst
Protokoll führen und Beschlüsse bzl. ausstehender Arbeiten mit Fristen
versehen und im Protokoll aufführen. Lass dir das Protokoll von mind.
einem weiteren Eigentümer gegenzeichnen. Außerdem solltest du zusehen,
das du von allen Eigentümern die Adresse hast, damit du sie direkt
kontaktieren kannst.
Post by Helge Burger
Er ist vollständig untätig. Die
Mieter sind eher lethargisch und kümmern sich nicht weiter um die
unhaltbaren Zustände im Haus bzw. nutzen ihren "Freiraum" zunehmend
aus, indem die Müllentsorgung zunehmend "locker" gehandhabt wird,
immer öfter Einrichtungsgegenstände im und am Haus gelagert werden
etc.
Das wundert mich nicht. Du solltest bei Gelegenheit die Miteigentümer
drauf hinweisen, das sie gegenüber der Eigentümergemeinschaft für die
Hinterlassenschaften ihrer Mieter verantwortlich sind. Falls es eine
Hausordung gibt, ist es ihre Aufgabe, sie wirksam in die Mietverträge
einzubeziehen und auf ihre Einhaltung zu pochen. Da kann der Verwalter
nämlich auch wenig machen.
Post by Helge Burger
Die anderen Eigentümer kümmern die Zustände ebenfalls nicht, sie
wohnen schließlich nicht hier und sind in erster Linie an einer
möglichst hohen Rendite ihrer Objekte interessiert, sprich: es sollen
möglichst keine bzw. geringe Kosten anfallen (da kommt ein vakanter
Hausmeisterposten gerade recht, spart der doch Geld ein ...).
Vielleicht solltest du ihnen mal klar machen, das sie für ein
verkommenes, vermülltes Haus deutlich weniger Miete bekommen als für ein
gepflegtes. Diesbezüglich waren unsere Miteigentümer zum Glück etwas
umsichtiger.
Post by Helge Burger
erreicht, dass der Verwalter das letzte (von mir geschriebene(!!!),
ihm nicht genehme) Protokoll der Eigentümerversammlung (die von ihm
geschriebenen Niederschriften waren in den letzten Jahren immer
unvollständig und tlw. falsch gewesen) schließlich 4 Monate, nachdem
es ihm ordnungsgemäß unterschrieben vorgelegen hatte, endlich
versendet hat, allerdings ohne seine eigene Unterschrift.
Wie gesagt, besorg dir die Adressen der anderen Eigentümer. Da hast du
AFAIK sogar Anspruch drauf.
Post by Helge Burger
So, das war ein knapper Abriss meiner Lage, sie ist im Detail eher
noch unschöner. Hat irgendjemand eine Idee oder einen Tipp, wie ich
mich in Zukunft verhalten soll oder ob es für mich eine Möglichkeit
gibt, diese Zustände zu ändern? Sie sind nicht nur für mich, sondern
auch für meine Besucher eine absolute Zumutung. Außerdem fühle ich
mich natürlich nicht wohl damit, regelmäßig zahlen zu dürfen, aber von
Verwalterseite im Wesentlichen keine Gegenleistung (zumindest, was die
Arbeiten am und im Haus betrifft) zu erhalten.
Einen Verwalter loszuwerden, ist relativ schwierig. Andere Verwalter
sind nämlich leider auch nicht besser. Einzige Chache wäre es, wenn du
die Verwaltung selbst übernimmst (gegen Aufwandsentschädigung). Die
eingesparten Kosten sind ein gutes Argument, zudem bist du im Zweifel
direkt vor Ort. Eine Buchprüfung durch einen anderen Eigentümer muß ja
jetzt auch schon stattfinden, da ändert sich also nichts. Du
hastnatürlich zusätzliche Arbeit. Aber im vergleich zum jetzigen
K(r)ampf dürfte das kaum der Rede wert sein.

Möglicherweise kann dir einer der großen Makler- bzw. Verwalterverbände
mit einer Schiedsstelle helfen, das Problem in den Griff zu bekommen.
Viel würde ich mir davon aber nicht versprechen.

Gruß
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
Ingo Bondmann
2005-01-12 12:39:13 UTC
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Post by Helge Burger
Hallo!
ich habe mal folgende Frage (hoffentlich kann mir jemand
ich bin der einzige die Wohnung selbst nutzende Eigentümer in einem
9-Parteien-Haus (Eigentümergemeinschaft). Seit längerer Zeit gibt es
Probleme mit dem Hausverwalter, der, um es auf den Punkt zu bringen,
ein ganz fauler Hund ist. Beschlüsse der Eigentümerversammlung setzt
er größtenteils gar nicht um, und wenn, dann immer erst kurz vor der
nächsten Eigentümerversammlung. Außerdem
kümmert er sich praktisch nicht um die Belange der Eigentümer und um
das Haus.
[...]
Post by Helge Burger
Die anderen Eigentümer kümmern die Zustände ebenfalls nicht, sie
wohnen schließlich nicht hier und sind in erster Linie an einer
möglichst hohen Rendite ihrer Objekte interessiert, sprich: es sollen
möglichst keine bzw. geringe Kosten anfallen (da kommt ein vakanter
Hausmeisterposten gerade recht, spart der doch Geld ein ...).
Genau an diesem Punkt würde ich ansetzen. Instrumentalisiere deine
Mitbewohner, doch einfach ihre Miete angemessen zu kürzen (du kannst es
ja nicht). IMHO hast du bei einem diplomatischen Vorgehen bessere
Chanchen, als durch die Insatanzen zu ziehen. Wasserdichte Mietküzungen
sind bei den renditegeilen Miteigentümer eine ideale verwundbare Stelle.

Gruß Ingo
Bernd Weidenfeller
2005-01-13 09:15:58 UTC
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Post by Helge Burger
Hallo!
[ ... ]
Post by Helge Burger
noch unschöner. Hat irgendjemand eine Idee oder einen Tipp, wie ich
mich in Zukunft verhalten soll oder ob es für mich eine Möglichkeit
gibt, diese Zustände zu ändern? Sie sind nicht nur für mich, sondern
[ ... ]
Post by Helge Burger
Helge
Hallo Helge,

du kannst versuchen, nach Par 24 Abs 2 WEG eine Eigentuemerversammlung
einzuberufen (1/4 der Wohnungseigentümer, schriftl. Angabe des Zwecks)
mit dem Tagesordnungspunkt "Pflichten des Verwalters" und "Abmahnung
wegen nicht Einhaltung der Pflichten" oder "Etlassung des Verwalters aus
wichtigem Grund" etc. die Einberufung vom dem Verwalter (bzw. wenn der
nicht taetig wird, vom Verwaltungsbeirat) verlangen.

In der WEG-Versammlung koennen die Eigentümer erst einmal einen
Vorsitzenden und einen Protokollfuehrer bestimmen (macht i.d.R. der
Verwalter, muss aber nicht sein). Bestimm gleich noch zwei Personen, die
das Protokoll unterzeichnen sollen (ausser dem Verwalter und den in der
Teilungserklaerung festgelegten Personen). Schreib gleich so schone
sauber, dass das Protokoll noch am gleichen Tag unterschrieben werden kann.
Dann legt ihr schoen die Pflichten des Verwalters fest und die Folgen,
wenn er seine Pflichten nicht erfuellt.
Wenn die die Beschluesse nicht passen, kannst du danach Klage gegen die
Beschluesse erheben.

Du kannst auch gleich eine Klage beim WEG Gericht (Amtsgericht) erheben
auf "Feststellung der Rechte und Pflichten des Verwalters bei der
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums" (Par 43 Abs. 2) verbindest
das gleich mit der "Androhung von Zwangsmassnahmen bei Nichteinhaltung"
der Pflichten.

Das ist der kuerzere Weg, aber oft fragt das Gericht, ob man das nicht
in einer Eigentümerversammlung haette klaeren koennen und schmettert den
Antrag ab, weil man das nicht getan hat.

Aber wenn du mit den Miteigentuemern sprichst und ihnen sagst, wenn das
so weiter geht wuerdest du den Antrag bei Gericht stellen (dann bist du
"Antragsteller", der Verwalter ist "Antragsgegner" und die
Miteigentuemer sind weitere Beteiligte") und deine Miteigentuemer haben
den Aerger, den sie vielleicht vorher vermeiden wollten.

Das Wohngeld einzubehalten geht nach hinten los. Wenn der Verwalter
deswegen vor Gericht geht (das darf er sofort), dann hast du schon
verloren.

Such dir einen guten RA und lass den das machen. Man kann auch das
Verfahren selbst anstrengen, es gibt keinen Anwaltszwang.

Bernd
--
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