Sebastian Breit
2005-10-21 16:27:09 UTC
Hallo,
folgendes Problem:
Der Hauptgaszähler und Absperrhan sitzen in meinem Keller und sind damit
nicht frei zugänglich. Immer wenn irgenwas am Zähler gemacht werden muss
(ablesen, Austausch), muss ich meinen Kellerschlüssel bei jemandem
hinterlegen der zum fraglichen Zeitpunkt im Hause ist. Das ist zwar auch
schon ärgerlich, aber wäre zu verschmerzen.
Letztens kam aber ein Gasmonteur ohne Anmeldung und musste unbedingt an
den Zähler. Da wurde einfach meine Kellertür ausgehängt. Die ist zwar
zugegebenermassen nicht sonderlich stabil (Altbau-Lattentür) aber in
Ordnung finde ich das natürlich nicht.
Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?
Danke schonmal.
Gruß
Sebastian
folgendes Problem:
Der Hauptgaszähler und Absperrhan sitzen in meinem Keller und sind damit
nicht frei zugänglich. Immer wenn irgenwas am Zähler gemacht werden muss
(ablesen, Austausch), muss ich meinen Kellerschlüssel bei jemandem
hinterlegen der zum fraglichen Zeitpunkt im Hause ist. Das ist zwar auch
schon ärgerlich, aber wäre zu verschmerzen.
Letztens kam aber ein Gasmonteur ohne Anmeldung und musste unbedingt an
den Zähler. Da wurde einfach meine Kellertür ausgehängt. Die ist zwar
zugegebenermassen nicht sonderlich stabil (Altbau-Lattentür) aber in
Ordnung finde ich das natürlich nicht.
Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?
Danke schonmal.
Gruß
Sebastian