Discussion:
Gaszähler im Mieterkeller zulässig?
(zu alt für eine Antwort)
Sebastian Breit
2005-10-21 16:27:09 UTC
Permalink
Hallo,

folgendes Problem:
Der Hauptgaszähler und Absperrhan sitzen in meinem Keller und sind damit
nicht frei zugänglich. Immer wenn irgenwas am Zähler gemacht werden muss
(ablesen, Austausch), muss ich meinen Kellerschlüssel bei jemandem
hinterlegen der zum fraglichen Zeitpunkt im Hause ist. Das ist zwar auch
schon ärgerlich, aber wäre zu verschmerzen.
Letztens kam aber ein Gasmonteur ohne Anmeldung und musste unbedingt an
den Zähler. Da wurde einfach meine Kellertür ausgehängt. Die ist zwar
zugegebenermassen nicht sonderlich stabil (Altbau-Lattentür) aber in
Ordnung finde ich das natürlich nicht.

Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?

Danke schonmal.

Gruß
Sebastian
Detlef Harms
2005-10-21 17:57:31 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
Hallo,
Der Hauptgaszähler und Absperrhan sitzen in meinem Keller und sind damit
nicht frei zugänglich. Immer wenn irgenwas am Zähler gemacht werden muss
(ablesen, Austausch), muss ich meinen Kellerschlüssel bei jemandem
hinterlegen der zum fraglichen Zeitpunkt im Hause ist. Das ist zwar auch
schon ärgerlich, aber wäre zu verschmerzen.
Letztens kam aber ein Gasmonteur ohne Anmeldung und musste unbedingt an
den Zähler. Da wurde einfach meine Kellertür ausgehängt. Die ist zwar
zugegebenermassen nicht sonderlich stabil (Altbau-Lattentür) aber in
Ordnung finde ich das natürlich nicht.
Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?
Danke schonmal.
Gruß
Sebastian
Der Gaszähler kann schon mal aus baulichen Gründen bei einem Mieter
eingebaut sein statt im Heizungsraum wo er eigentlich hingehört . Weil
die Heizkostenverrechnung aber Vermietersache ist , soll der sich drum
kümmern , wie abgelesen wird ( hat er dich überhaupt gefragt?)Würdest du
dem den Schlüssel geben? Handelt es sich um den Hauptgas- schieber ( in
der dicken Leitung die von draußen kommt ) oder um die Notabsperrung
hinter dem Zähler? Die müßte frei zugänglich sein .
M.f.G. Detlef
Sebastian Breit
2005-10-22 13:54:44 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Detlef Harms
Post by Sebastian Breit
Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?
Der Gaszähler kann schon mal aus baulichen Gründen bei einem Mieter
eingebaut sein statt im Heizungsraum wo er eigentlich hingehört . Weil
die Heizkostenverrechnung aber Vermietersache ist , soll der sich drum
kümmern , wie abgelesen wird ( hat er dich überhaupt gefragt?)Würdest du
dem den Schlüssel geben? Handelt es sich um den Hauptgas- schieber ( in
der dicken Leitung die von draußen kommt ) oder um die Notabsperrung
hinter dem Zähler? Die müßte frei zugänglich sein .
M.f.G. Detlef
es sind beide Schieber, also der Hauptgasabsperrschieber und direkt
einer am Zähler bei mir im Keller und somit besteht im Havariefall auch
keine Möglichkeit das Gas abzustellen, falls nicht jemand nen Schlüssel
hat oder meine Tür aufgebrochen wird. Und das mit dem Schlüssel dem
Vermieter überlassen wär auch etwas schwierig weil der Vermieter nicht
in der Nähe wohnt.

Gruß
Sebastian
Detlef Harms
2005-10-22 14:41:27 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
Hallo,
Post by Detlef Harms
Post by Sebastian Breit
Daher meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz welches
verlangt dass Gaszähler und Absperrhahn nicht in einem Mieterkeller
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Oder muss ich etwa dafür sorgen dass der Schlüssel zu meinem Keller
immer verfügbar ist?
Der Gaszähler kann schon mal aus baulichen Gründen bei einem Mieter
eingebaut sein statt im Heizungsraum wo er eigentlich hingehört . Weil
die Heizkostenverrechnung aber Vermietersache ist , soll der sich drum
kümmern , wie abgelesen wird ( hat er dich überhaupt gefragt?)Würdest
du dem den Schlüssel geben? Handelt es sich um den Hauptgas- schieber
( in der dicken Leitung die von draußen kommt ) oder um die
Notabsperrung hinter dem Zähler? Die müßte frei zugänglich sein .
M.f.G. Detlef
es sind beide Schieber, also der Hauptgasabsperrschieber und direkt
einer am Zähler bei mir im Keller und somit besteht im Havariefall auch
keine Möglichkeit das Gas abzustellen, falls nicht jemand nen Schlüssel
hat oder meine Tür aufgebrochen wird. Und das mit dem Schlüssel dem
Vermieter überlassen wär auch etwas schwierig weil der Vermieter nicht
in der Nähe wohnt.
Gruß
Sebastian
Der Kellerraum ist Bestandteil der Mietsache- also deiner Wohnung in
der du als Inhaber das Recht hast ,zu entscheiden , wen du reinlassen
oder rausschmeißen willst- also du mußt erstmal gar nichts- .Laß die Tür
abgeschlossen und hole die Polizei , wenn sie aufgebrochen wurde .Es
gehört wohl zum guten Ton , dass der Vermieter dich anspricht und die
Umstände erläutert, die dazu führten ,dass der blöde Zähler samt Hähnen
bei dir eingebaut ist- das Gasablesen ist Vermietersache! Und es ist
dein Keller!Laß es dir bezahlen oder zieh es von der Miete ab! Immer
noch billiger , als wenn all deine wertvollen Sachen geklaut werden.Und
wenn dann die Polizei schon da ist , zeige ihr den nicht frei
zugänglichen Notabsperrschieber- dann gibs für den Vermieter eine
Anzeige und du wirst den ganzen Quatsch endlich los.
M.f.G. Detlef+++
Sebastian Breit
2005-10-22 15:35:04 UTC
Permalink
Hi,
Post by Detlef Harms
Der Kellerraum ist Bestandteil der Mietsache- also deiner Wohnung in
der du als Inhaber das Recht hast ,zu entscheiden , wen du reinlassen
oder rausschmeißen willst- also du mußt erstmal gar nichts- .Laß die Tür
abgeschlossen und hole die Polizei , wenn sie aufgebrochen wurde .Es
gehört wohl zum guten Ton , dass der Vermieter dich anspricht und die
Umstände erläutert, die dazu führten ,dass der blöde Zähler samt Hähnen
bei dir eingebaut ist- das Gasablesen ist Vermietersache! Und es ist
dein Keller!Laß es dir bezahlen oder zieh es von der Miete ab! Immer
noch billiger , als wenn all deine wertvollen Sachen geklaut werden.Und
wenn dann die Polizei schon da ist , zeige ihr den nicht frei
zugänglichen Notabsperrschieber- dann gibs für den Vermieter eine
Anzeige und du wirst den ganzen Quatsch endlich los.
M.f.G. Detlef+++
na ganz so schnell werd ich keine Anzeige machen. Der Vermieter ist
eigentlich ganz in Ordnung. Ich werde ihn erstmal freundlich darauf
hinweisen und die Verlegung des Zählers "beantragen". Wollte eben nur
wissen auf welcher Grundlage ich irgendwelche Forderungen stellen kann.

Der eigentliche Grund warum der Zähler bei mir hängt ist wohl der, dass
die Gasleute damals als der Zähler angebaut wurde dachten das wär der
Gemeinschaftskeller weil zu der Zeit kein Mieter in meiner Wohnung
wohnte und der Keller somit auch frei und offen war. Zudem wären noch
diverse Wandurchbrüche dazugekommen, da siegt dann halt die
Bequemlichkeit wenns keiner kontrolliert ;-)

Aber vielen Dank erstmal für die Antworten.

Gruß
Sebastian
Hans-Jürgen Meyer
2005-10-23 07:42:20 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
Hi,
[Kettenrasseln entsorgt]
na ganz so schnell werd ich keine Anzeige machen. Der Vermieter ist
Vernünftig.
Post by Sebastian Breit
eigentlich ganz in Ordnung. Ich werde ihn erstmal freundlich darauf
hinweisen und die Verlegung des Zählers "beantragen". Wollte eben nur
wissen auf welcher Grundlage ich irgendwelche Forderungen stellen kann.
Der eigentliche Grund warum der Zähler bei mir hängt ist wohl der, dass
die Gasleute damals als der Zähler angebaut wurde dachten das wär der
Gemeinschaftskeller weil zu der Zeit kein Mieter in meiner Wohnung
wohnte und der Keller somit auch frei und offen war. Zudem wären noch
diverse Wandurchbrüche dazugekommen, da siegt dann halt die
Bequemlichkeit wenns keiner kontrolliert ;-)
Nein, das hat mit Bequemlichkeit absolut nichts zu tun sondern mit
Haftung und Kosten. Bei Gas wird, genau wie bei Wasser, die Hauptuhr
direkt nach dem Eintritt des Rohres in das Haus gesetzt. Für alles was
bis einschliesslich Zähler/Uhr geschieht ist der Lieferant (Stadtwerke?)
verantwortlich. Alles *nach* der Uhr liegt in der Verantwortung des
Hauseigentümers. Folge: z.B. Wasserrohrbruch vor der Uhr: Haftung
Stadtwerke. Wasserrohrbruch nach der Uhr: Problem des Hauseigentümers.

Ein Umlegen des Anschlusses würde also bedeuten, das man den gesamten
Gasanschluss an anderer Stelle in das Haus führen müsste - sofern das
technisch überhaupt möglich ist. Und dann wäre vielleicht nur ein
anderer Keller betroffen. Die Kosten für sowas betragen einige 10000Euro
. Das ist in meinen Augen nicht tragbar.

Du hast das zur Zeit der Anmietung - da der Anschluss schon vorhanden
war - erkennen können. Du wird das also akzeptieren müssen. Vielleicht
lässt sich tauschen oder ein Nachlass bei der Miete raushandeln.

Hans-Jürgen
Sebastian Breit
2005-10-24 16:21:44 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Nein, das hat mit Bequemlichkeit absolut nichts zu tun sondern mit
Haftung und Kosten. Bei Gas wird, genau wie bei Wasser, die Hauptuhr
direkt nach dem Eintritt des Rohres in das Haus gesetzt. Für alles was
bis einschliesslich Zähler/Uhr geschieht ist der Lieferant (Stadtwerke?)
verantwortlich. Alles *nach* der Uhr liegt in der Verantwortung des
Hauseigentümers. Folge: z.B. Wasserrohrbruch vor der Uhr: Haftung
Stadtwerke. Wasserrohrbruch nach der Uhr: Problem des Hauseigentümers.
Ein Umlegen des Anschlusses würde also bedeuten, das man den gesamten
Gasanschluss an anderer Stelle in das Haus führen müsste - sofern das
technisch überhaupt möglich ist.
Naja, ganz so dramatisch wär das Ganze nicht. Der Hauptabsperrschieber
darf ruhig in meinem Keller bleiben. Der Gaszähler mit dem
Notabsperrhahn sitzt genau gegenüber an der anderen Wand und das Rohr
geht durch meinen gesamten Keller, so dass von unmittelbarer Nähe zur
Hauseinführung eh nicht die Rede sein kann. Evtl. wäre die Leitungslänge
zum Zähler, wenn dieser in den Nachbarkeller verlegt würde, sogar kürzer
als jetzt.

Gruß
Sebastian
Hans-Jürgen Meyer
2005-10-24 16:28:06 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
Post by Hans-Jürgen Meyer
Nein, das hat mit Bequemlichkeit absolut nichts zu tun sondern mit
Haftung und Kosten. Bei Gas wird, genau wie bei Wasser, die Hauptuhr
direkt nach dem Eintritt des Rohres in das Haus gesetzt. Für alles was
bis einschliesslich Zähler/Uhr geschieht ist der Lieferant
(Stadtwerke?) verantwortlich. Alles *nach* der Uhr liegt in der
Verantwortung des Hauseigentümers. Folge: z.B. Wasserrohrbruch vor der
Uhr: Haftung Stadtwerke. Wasserrohrbruch nach der Uhr: Problem des
Hauseigentümers.
Ein Umlegen des Anschlusses würde also bedeuten, das man den gesamten
Gasanschluss an anderer Stelle in das Haus führen müsste - sofern das
technisch überhaupt möglich ist.
Naja, ganz so dramatisch wär das Ganze nicht. Der Hauptabsperrschieber
darf ruhig in meinem Keller bleiben. Der Gaszähler mit dem
Notabsperrhahn sitzt genau gegenüber an der anderen Wand und das Rohr
geht durch meinen gesamten Keller, so dass von unmittelbarer Nähe zur
Hauseinführung eh nicht die Rede sein kann. Evtl. wäre die Leitungslänge
zum Zähler, wenn dieser in den Nachbarkeller verlegt würde, sogar kürzer
als jetzt.
Naja, das ist nur das Verschieben des Problems aus Deinem Keller in den
Nachbarkeller. Und das kostet auch noch richtig Euros...

Hans-Jürgen
Sebastian Breit
2005-10-24 17:23:38 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Sebastian Breit
Naja, ganz so dramatisch wär das Ganze nicht. Der Hauptabsperrschieber
darf ruhig in meinem Keller bleiben. Der Gaszähler mit dem
Notabsperrhahn sitzt genau gegenüber an der anderen Wand und das Rohr
geht durch meinen gesamten Keller, so dass von unmittelbarer Nähe zur
Hauseinführung eh nicht die Rede sein kann. Evtl. wäre die
Leitungslänge zum Zähler, wenn dieser in den Nachbarkeller verlegt
würde, sogar kürzer als jetzt.
Naja, das ist nur das Verschieben des Problems aus Deinem Keller in den
Nachbarkeller. Und das kostet auch noch richtig Euros...
Wie gesagt, der Nachbarkeller wäre ein Gemeinschaftskeller, der eh immer
offen steht und wo auch schon die Wasseruhr sitzt.


Gruß
Sebastian
Matthias G.
2005-10-24 05:18:07 UTC
Permalink
Der eigentliche Grund warum der Zähler bei mir hängt ist wohl der, dass die
Gasleute damals als der Zähler angebaut wurde dachten das wär der
Gemeinschaftskeller weil zu der Zeit kein Mieter in meiner Wohnung wohnte und
der Keller somit auch frei und offen war. Zudem wären noch diverse
Wandurchbrüche dazugekommen, da siegt dann halt die Bequemlichkeit wenns
keiner kontrolliert ;-)
mal so nebenbei; es liegt allein beim versorger wo die zähler montiert werden.
normalerweise werden die dort installiert, wo die rohre ins haus kommen....
Hans-Jürgen Meyer
2005-10-23 07:28:19 UTC
Permalink
Detlef Harms schrieb:
[...]
Post by Detlef Harms
Der Kellerraum ist Bestandteil der Mietsache- also deiner Wohnung in
der du als Inhaber das Recht hast ,zu entscheiden , wen du reinlassen
oder rausschmeißen willst- also du mußt erstmal gar nichts- .Laß die Tür
abgeschlossen und hole die Polizei , wenn sie aufgebrochen wurde .Es
gehört wohl zum guten Ton , dass der Vermieter dich anspricht und die
Umstände erläutert, die dazu führten ,dass der blöde Zähler samt Hähnen
bei dir eingebaut ist- das Gasablesen ist Vermietersache!
Und es ist dein Keller!Laß es dir bezahlen oder zieh es von der Miete ab! Immer
noch billiger , als wenn all deine wertvollen Sachen geklaut werden.Und
wenn dann die Polizei schon da ist , zeige ihr den nicht frei
zugänglichen Notabsperrschieber- dann gibs für den Vermieter eine
Anzeige und du wirst den ganzen Quatsch endlich los.
M.f.G. Detlef+++
So erzeugt man Kosten und bekommt vielleicht selbst dicke Backen. Der
Gaszähler *sass* dort als der Keller angemietet wurde - so habe ich es
gelesen, der OP weiss es sicher besser. Der Mieter hätte die
Konsequenzen erkennen können und müssen. Ansonsten hätte es in dem Haus
sonst evt. keinen Gasanschluss gegeben. Denn die Stadtwerke haben sehr
feste Vorstellungen wo und wie Sie in ein Haus die Rohre verlegen.

Den Anschluss einfach noch ein paar Meter weiter legen wird nicht gehen
. Der Hauptabsperrhahn kommt sofort nach dem Eintritt des Rohres in das
Haus. Der wird dort also immer sitzen bleiben - egal was ein Mieter
veranstaltet.

Als Lösung kommt nur in Betracht: Schlüssel im Glaskasten neben die Tür
und entsprechendes Hinweisschild. Und wenn Gasablesen o.ä. angesagt ist,
dann ist persönliche Anwesenheit gefordert.

Die Alternative wird sein: neue Wohnung. Der Vermieter wird dann das
nächste mal ohne Kellerraum vermieten.

Deine Rumgemache mit Polizei und Anzeige usw. ist Kinderkram.
Vernünftige Menschen unterhalten sich erst mal - zumal das Aushängen
nicht der Vermieter - der laut OP ok. ist - sondern ein Gasfutzi gemacht
hat. Geh also weiter spielen.

Hans-Jürgen
Walter
2005-10-24 07:00:46 UTC
Permalink
Post by Detlef Harms
Der Kellerraum ist Bestandteil der Mietsache- also deiner Wohnung in
der du als Inhaber das Recht hast ,zu entscheiden , wen du reinlassen
oder rausschmeißen willst- also du mußt erstmal gar nichts- .
Falsch. Es kann sehr wohl vereinbart werden dass bei Bedarf Zugang zum
Kellerabteil ermöglicht werden muss.
Post by Detlef Harms
Laß die Tür
abgeschlossen und hole die Polizei , wenn sie aufgebrochen wurde .
Noch mehr Unsinn. Was soll die Polizei feststellen? Dass wegen Gefahr
im Verzug berechtigterweise die Tür aufgebrochen wurde? Dass sie zum
Ablesen aufgebrochen wird willst du ja wohl nicht im Ernst
unterstellen.
Post by Detlef Harms
Es
gehört wohl zum guten Ton , dass der Vermieter dich anspricht und die
Umstände erläutert, die dazu führten ,dass der blöde Zähler samt Hähnen
bei dir eingebaut ist-
Weil der Gaszähler immmer möglichst nah an der Hauseinführung
montiert wird. zum einen weil der Gasversorger bis zum Übergabepunkt
für die Leitung verantwortlich ist, zum anderen um "ungezähltes" Gas
durch möglichst wenig Räume und Leitungsmeter im Haus zu leiten
(Diebstahl).
Post by Detlef Harms
das Gasablesen ist Vermietersache! Und es ist
dein Keller!Laß es dir bezahlen oder zieh es von der Miete ab!
Solchen Schwachsinn solltest du hier nicht verbreiten. Der vom OP
beschriebene Sachstand rechtfertigt mit Sicherheit keine Mietminderung.
Ich gehe davon aus dass der Gaszähler nicht nach Mietbeginn und ohne
Wissen des Mieters eingebaut wurde.
Aufgrund deines Postings vermute ich dass dir unbekannt ist, dass das
Nichtzahlen der Miete ein Kündigungsgrund ist. Echt klasse, dein Tip.
Post by Detlef Harms
Und
wenn dann die Polizei schon da ist , zeige ihr den nicht frei
zugänglichen Notabsperrschieber- dann gibs für den Vermieter eine
Anzeige und du wirst den ganzen Quatsch endlich los.
Batrachtest du diese NG als Spielplatz für absurde Äusserungen?
Erstens ist dafür nicht die Polizei sondern die Bauaufsichtsbehörde
und der Gasversorger zuständig.
Zweitens ist der Notabsperrschieber zumindest im Gebiet unseres
Gasversorgers aussen am Haus oder Gehsteig, Feuerwehr und Gasversorger
finden ihn.
Wäre er im Keller, wäre die Gasexplosion vorgegeben. Irgend einer
rennt runter, schaltet natürlich das Licht im Keller ein und bumm. Die
meisten Gasunfälle werden durch den Funkenschlag beim Betätigen von
Lichtschaltern ausgelöst.


Walter
Martin Gerdes
2005-10-22 16:00:07 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
es sind beide Schieber, also der Hauptgasabsperrschieber und direkt
einer am Zähler bei mir im Keller und somit besteht im Havariefall auch
keine Möglichkeit das Gas abzustellen, falls nicht jemand nen Schlüssel
hat oder meine Tür aufgebrochen wird.
Wie aufwendig ist das Aufbrechen des Kellers? Vorhängeschloß?
Für die Feuerwehr ist keine Tür ein Hindernis, und wenn die Feuerwehr da
war, sieht man das der Tür hinterher auch an.

Ich sehe den Bedarf nicht, daß ein Nichtfeuerwehrmann an die Tür muß.
Wenn Du das anders siehst, könntest Du ja einen Schlüsselkasten neben
der Tür montieren. Sinnvoll für die Feuerwehr ist allerdings, daß die
Tür entsprechend beschriftet wird, so daß sie weiß, welche Tür sie
knacken muß, um den Absperrschieber zu finden.
Post by Sebastian Breit
Und das mit dem Schlüssel dem Vermieter überlassen wär auch etwas
schwierig weil der Vermieter nicht in der Nähe wohnt.
--
Martin Gerdes
nikki britz
2005-10-22 14:37:13 UTC
Permalink
Moin,
Post by Sebastian Breit
sitzen dürfen? Kann ich vom Vermieter verlangen dass Beides in einen
benachbarten Gemeinschaftskeller oder in den Kellerflur verlegt wird?
Kannst du nicht mit dem Gemeinschaftskeller tauschen? Oder würde das
wieder andere Probleme aufwerfen?

Grüße
dyfa
--
***@IRCnet http://www.addict.de/dyfa/ http://www.welli.addict.de/
"Interessante Theorie... die ganzen Tippfehler, die man mit einer Tastatur
macht, sammeln sich dort und lassen sich in Form von Bröseln, Haaren und
sonstigem Schlonz wieder rausschütteln." [axel_f]
Sebastian Breit
2005-10-22 15:23:47 UTC
Permalink
Hi,
Post by nikki britz
Kannst du nicht mit dem Gemeinschaftskeller tauschen? Oder würde das
wieder andere Probleme aufwerfen?
naja schlecht, der hat nur ungefähr die halbe Größe...


Gruß
Sebastian
Wolfgang Schreiber
2005-10-25 10:12:50 UTC
Permalink
Post by Sebastian Breit
naja schlecht, der hat nur ungefähr die halbe Größe...
Wenn das "nur" so ein Lattenkäfig ist, vielleicht läßt sich ja eine Wand
versetzen..

Beste Grüße
Wolfgang

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