Discussion:
Pfändung der Miete ?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Widmaier
2004-08-30 08:41:17 UTC
Permalink
Hallo,

ich hab einen seltsamen Brief erhalten, in dem wohl die Miete, die ich
zahle, gepfändet werden soll, da der Vermieter schulden
bei der Stadt hat.
Kann mir jemand sagen, ob das so ohne weiteres (Nur ein Brief im Kasten)
zulässig ist ?
- Woher soll ich wissen, daß das nicht gefälscht ist ?
- Wie soll ich das dem Vermieter erklären, wenn er fragt wo seine Miete
bleibt ?
- Soll ich hier zum Vollstreckugsbeamten werden und mir Ärger einholen ?
- Wieso holt sich die Stadt nicht direkt das Geld vom Konto wo ich meine
Miete hin überweise ?

Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Danke
Thomas Widmaier

--
Thomas Holle
2004-08-30 08:55:36 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
Hallo,
ich hab einen seltsamen Brief erhalten, in dem wohl die Miete, die ich
zahle, gepfändet werden soll, da der Vermieter schulden
bei der Stadt hat.
Kann mir jemand sagen, ob das so ohne weiteres (Nur ein Brief im Kasten)
zulässig ist ?
- Woher soll ich wissen, daß das nicht gefälscht ist ?
- Wie soll ich das dem Vermieter erklären, wenn er fragt wo seine Miete
bleibt ?
- Soll ich hier zum Vollstreckugsbeamten werden und mir Ärger einholen ?
- Wieso holt sich die Stadt nicht direkt das Geld vom Konto wo ich meine
Miete hin überweise ?
Hallo Thomas,
die Miete "Soll" gepfändet werden!
Sie ist noch nicht gepfändet.

Hierzu müsstest du entweder eine Drittschuldnererklärung gegenüber der Stadt
abgeben,
oder erhälst einen Pfändungsbeschluss.

Sprich doch mal mit dem Vollstreckungsbeamten der Stadt.
Hier hast Du nichts zu fürchten.
Gegebenenfalls hat die Stadt gar nicht die Bankverbindung deines Vermieters,
sodass eine Pfändung auf dieses Konto nicht vollzogen werden kann.

MfG
Thomas
Thomas Widmaier
2004-08-30 09:00:48 UTC
Permalink
Danke für den Reply,
Post by Thomas Holle
die Miete "Soll" gepfändet werden!
Sie ist noch nicht gepfändet.
Sie ist noch nicht gepfändet in dem Sinne als ich noch nicht die
Überweisung an den Vermieter storniert habe und das Geld an die Stadt
überwiesen habe. Aber der Brief sieht doch ziemlich "scary" aus. Es wird
verboten die Zahlung an den Vermieter durchzuführen und mit Strafe bei
nichtbeachtung gedroht.
Ich finde das keine besonders Tolle Art unbeteiligte Leute hineinzuziehen.
Post by Thomas Holle
oder erhälst einen Pfändungsbeschluss.
Ich denke darum handelt es sich hier.
Post by Thomas Holle
Sprich doch mal mit dem Vollstreckungsbeamten der Stadt.
Werd ich machen.

Danke
Thomas Widmaier


--
Klaus Opel
2004-08-30 16:28:56 UTC
Permalink
Hallo Thomas,
Post by Thomas Widmaier
Sie ist noch nicht gepfändet in dem Sinne als ich noch nicht die
Überweisung an den Vermieter storniert habe und das Geld an die Stadt
überwiesen habe.
Dann solltest Du zumindest die Dauerüberweisung an den Vermieter
schnellstens löschen.

Wenn Du nämlich nach einem vorläufigen Zahlungsverbot (s.u.) noch
Zahlungen leistest, kann Dir passieren, dass Du nochmal zahlen musst...
Post by Thomas Widmaier
Aber der Brief sieht doch ziemlich "scary" aus. Es wird verboten die
Zahlung an den Vermieter durchzuführen und mit Strafe bei Nichtbeach-
tung gedroht.
nennt sich vorläufiges Zahlungsverbot und wird in §845 ZPO geregelt.

Ich persönlich würde jetzt meinem Vermieter eine Kopie des Zahlungsver-
botes zukommen lassen, wenn es unberechtigt ist, kann er dann dagegen
vorgehen.
Post by Thomas Widmaier
Ich finde das keine besonders Tolle Art unbeteiligte Leute
hineinzuziehen.
Nun ja, wenn Du der Gläubiger wärst, würdest Du Dich freuen, dass man
Pfändungen auch bei den Schuldnern Deines Schuldners direkt eintreiben
kann.
Post by Thomas Widmaier
Ich denke darum handelt es sich hier.
Nein, es ist eine Vorstufe, die lediglich erst mal sicherstellen soll,
dass Geld da ist, wenn die eigentliche Pfändung kommt.

Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes
Thomas Hochstein
2004-08-30 18:01:54 UTC
Permalink
Post by Klaus Opel
Wenn Du nämlich nach einem vorläufigen Zahlungsverbot (s.u.) noch
Zahlungen leistest, kann Dir passieren, dass Du nochmal zahlen musst...
Offensichtlich war's ja doch schon der Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß. Das war allerdings aus der Schilderung
zugegebenermaßen nur schwer zu erkennen.

-thh
Sylvio Runge
2004-09-03 17:49:18 UTC
Permalink
Post by Klaus Opel
Ich persönlich würde jetzt meinem Vermieter eine Kopie des Zahlungsver-
botes zukommen lassen, wenn es unberechtigt ist, kann er dann dagegen
vorgehen.
[kopie des schreibens; bzw. Vermieter anrufen/anschreiben]
Würde ich in jedem Fall anraten. Bei mir hatte auch mal ein Anwalt
ähliches zustellen lassen (kopie davon in allen Briefkästen); das
Problem war daß das gar nicht unser Hauseingang war; Der ist
einfach davon ausgegangen, daß alle Eingänge
der selbe Eigentümer ist.. (zudem hatte das der Hauseverwalter, der
auch alle Häuser da im Auftrag von x Eigentümern verwaltet noch
nicht mal so schnell mitbekommen...)


S.

Thomas Hochstein
2004-08-30 14:11:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
Post by Thomas Holle
Sie ist noch nicht gepfändet.
Sie ist noch nicht gepfändet in dem Sinne als ich noch nicht die
Überweisung an den Vermieter storniert habe und das Geld an die Stadt
überwiesen habe. Aber der Brief sieht doch ziemlich "scary" aus. Es wird
verboten die Zahlung an den Vermieter durchzuführen und mit Strafe bei
nichtbeachtung gedroht.
Ein einstweiliges Zahlungsverbot, also eine Vorpfändung nach § 845
ZPO? Dann würde ich mir das mit der Zahlung an den Vermieter nochmal
überlegen.
Post by Thomas Widmaier
Ich finde das keine besonders Tolle Art unbeteiligte Leute hineinzuziehen.
Du bist nicht unbeteiligt; Du bist Schuldner einer Forderung
(Drittschulnder), die Du nun nicht mehr an den Vermieter, sondern an
dessen Gläubiger zu zahlen haben wirst.
Post by Thomas Widmaier
Post by Thomas Holle
oder erhälst einen Pfändungsbeschluss.
Ich denke darum handelt es sich hier.
Wäre es ein Pfändungsbeschluss, dann *wäre* bereits gepfändet. Du
schriebst doch zuvor, das wäre noch nicht der Fall?

-thh
Thomas Widmaier
2004-08-30 17:25:31 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hochstein
Wäre es ein Pfändungsbeschluss, dann *wäre* bereits gepfändet. Du
schriebst doch zuvor, das wäre noch nicht der Fall?
Ich habe noch nicht überwiesen (an den Gläubiger) aber jetzt gerade den
Dauerauftrag gekündigt.
Ein Glück daß ich online bin, sonst hätte ich das nicht mehr geschafft, da
ich diese Woche tagsüber keine Zeit habe und nicht zur Bank kommen könnte.
Gibt es eigentlich keine Frist für diese Zustellung eines Pfändungs und
Überweisungsbeschlusses ?
Das kann ich mir garnicht vorstellen.
Außerdem: Die Zustellung ist mit Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Das
kann auch nicht rechtens sein, denn was ist wenn jemand den Schlitz öffnet
und das Kouvert herauszieht ? Ist ohne weiteres möglich da alter einfacher
Briefkasten. Hier wird einfach zuviel Verantwortung abgewälzt.
(Die Zustellung war im Umschlag "Förmliche Zustellung")

Es gäbe genügend andere Möglichkeiten:
- Kontonummer des Schuldners in Erfahrung bringen
- Direkt vor Ort beim Schuldner pfänden

Naja, der Amtsschimmer wiehert.
Morgen rufe ich da mal an.

PS: Eine Erklärung 840 ZPO ist auch dabei, die ich nur teilweise verstehen
kann da im Beamtendeutsch verfaßt. Gibt´s da eine kostenlose
Beratungsmöglichkeit ?

Vielen Dank für alle Posts bisher !
Thomas
Thomas Hochstein
2004-08-30 18:00:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
Außerdem: Die Zustellung ist mit Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
ROTFL. Dein "einfach in den Briefkasten eingeworfen" war also eine
Postzustellung? :)
Post by Thomas Widmaier
Das
kann auch nicht rechtens sein, denn was ist wenn jemand den Schlitz öffnet
und das Kouvert herauszieht ?
Deine Sphäre, Dein Problem.
Post by Thomas Widmaier
Ist ohne weiteres möglich da alter einfacher Briefkasten.
Dann wäre es jetzt an der Zeit, etwas dagegen zu tun, nicht wahr? Das
nächste Mal ist's vielleicht nicht ein simpler PfÜb, sondern
irgendetwas, was Dich direkt betrifft - Mahn-/Vollstreckungsbescheid
oder Klage oder sonst etwas.
Post by Thomas Widmaier
Hier wird einfach zuviel Verantwortung abgewälzt.
Da wird nichts "abgewälzt". Dein Briefkasten ist Deine
Verantwortlichkeit.
Post by Thomas Widmaier
(Die Zustellung war im Umschlag "Förmliche Zustellung")
Also eine förmliche Zustellung. Die darüber ausgestellte
Zustellurkunde erbringt als öffentliche Urkunde den Vollbeweis der
Zustellung, den Du also ggf. widerlegen müßtest - also beweisen, daß
das Ding *nicht* eingeworfen wurde (meist ist das nicht wirklich
möglich).

Das stellt sich dann schon "etwas" anders dar als Dein "simpler
Einwurf".
Post by Thomas Widmaier
- Kontonummer des Schuldners in Erfahrung bringen
- Direkt vor Ort beim Schuldner pfänden
Es gibt genau keine andere Möglichkeit, bereits die *Forderung* zu
pfänden. Der Gläubiger ist nicht darauf verwieden, Tag und Nacht bei
seinem Schuldner vor der Tür zu liegen, um Deine Miete zu erwischen,
bevor der Schuldner (hier: der Vermieter) sich dafür was Schönes
kauft.
Post by Thomas Widmaier
Naja, der Amtsschimmer wiehert.
Nicht wirklich. Das ist das ganz normale, völlig alltägliche Vorgehen
bei einer Forderungspfändung.
Post by Thomas Widmaier
PS: Eine Erklärung 840 ZPO ist auch dabei, die ich nur teilweise verstehen
kann da im Beamtendeutsch verfaßt.
Gibt´s da eine kostenlose Beratungsmöglichkeit ?
Wenn Du bedürftig bist ...

-thh
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Andreas S.
2004-09-02 18:38:39 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hochstein
Also eine förmliche Zustellung. Die darüber ausgestellte
Zustellurkunde erbringt als öffentliche Urkunde den Vollbeweis der
Zustellung, den Du also ggf. widerlegen müßtest - also beweisen, daß
das Ding *nicht* eingeworfen wurde (meist ist das nicht wirklich
möglich).
An anderer Stelle wurde hier aber gesagt, dass ein Einwurfeinschreiben (vom
Postboten beurkundete Einwurfbestätigung) von einigen Gerichten nicht als
Nachweis galt. Nur weil es sich hier um ein Schreiben der Stadt handelt,
darf ja nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.
Ist also nicht der Versender Beweispflichtig?


MfG
Andreas S.
Peter Voigt
2004-09-03 05:31:00 UTC
Permalink
Post by Andreas S.
An anderer Stelle wurde hier aber gesagt, dass ein Einwurfeinschreiben (vom
Postboten beurkundete Einwurfbestätigung) von einigen Gerichten nicht als
Nachweis galt. Nur weil es sich hier um ein Schreiben der Stadt handelt,
darf ja nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.
Ist also nicht der Versender Beweispflichtig?
Intelligenterweise braucht der Versender nur gugeln, der OP hat
den Empfang ja öffentlich zugegeben ... ;-)

Grüße!
--
Begreifen kommt von Anfassen.
Thomas Hochstein
2004-09-03 05:10:27 UTC
Permalink
Post by Andreas S.
An anderer Stelle wurde hier aber gesagt, dass ein Einwurfeinschreiben (vom
Postboten beurkundete Einwurfbestätigung) von einigen Gerichten nicht als
Nachweis galt.
Das kann so sein, ja.

Ein Einschreiben ist aber keine förmliche Zustellung und eine
Einwurfbestätigung keine öffentliche Urkunde.
Post by Andreas S.
Nur weil es sich hier um ein Schreiben der Stadt handelt,
darf ja nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.
Richtig. Es macht auch keinen Unterschied, *wessen* Schreiben förmlich
zugestellt wird.
Post by Andreas S.
Ist also nicht der Versender Beweispflichtig?
Doch. Und den Beweis erbringt er durch die Zustellurkunde. *Diesen*
Beweis mußt Du dann widerlegen.

Der Unterschied zwischen einer Privaturkunde und einer öffentlichen
Urkunde ist der, dass die Privaturkunde nur beweist, dass der
Unterzeichnende das *gesagt* hat, was darüber steht; die öffentliche
Urkunde beweist, dass der Unterzeichnende das *getan* (gesehen, ...)
hat, was darüber steht.

Bei einer Privaturkunde wird es daher ggf. zum Beweis der Tatsache
nötig sein, den Unterzeichner als Zeugen zu hören; bei einer
öffentlichen Urkunde nicht.

-thh
--
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Kurt Guenter
2004-08-30 18:53:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
Sie ist noch nicht gepfändet in dem Sinne als ich noch nicht die
Überweisung an den Vermieter storniert habe
Du kannst keine Überweisung stornieren!
Klaus Opel
2004-08-31 04:57:26 UTC
Permalink
Hallo Kurt,
Post by Kurt Guenter
Du kannst keine Überweisung stornieren!
kleine Korrektur: Du kannst keine ausgeführte Überweisung stornieren.

Klaus
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2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
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Kurt Guenter
2004-09-02 10:05:22 UTC
Permalink
Post by Klaus Opel
kleine Korrektur: Du kannst keine ausgeführte Überweisung stornieren.
eine noch nicht ausgeführte Überweisung ist keine Überweisung sondern
nur ein Auftrag :-)
Volker Söhnitz
2004-08-30 09:24:22 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
ich hab einen seltsamen Brief erhalten, in dem wohl die Miete, die ich
zahle, gepfändet werden soll, da der Vermieter schulden
bei der Stadt hat.
Was genau steht in dem Schreiben? Wird auf einen gerichtlichen Beschluss
Bezug genommen? Enthält das Schreiben Angaben zur zukünftigen Mietzahlung?
Post by Thomas Widmaier
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Im Zweifel bis zur Klärung auf ein Sperrkonto zahlen!

ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com
Thomas Widmaier
2004-08-30 15:11:29 UTC
Permalink
Hallo Volker,
Post by Volker Söhnitz
Was genau steht in dem Schreiben? Wird auf einen gerichtlichen Beschluss
Bezug genommen? Enthält das Schreiben Angaben zur zukünftigen Mietzahlung?
Es ist ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß nach 828 ZPO

Es ist ein Gesamtbetrag angegeben und der Hinweis, daß Mietzinsen
fortlaufend gepfändet werden,
ich dem Schuldner (Vermieter) nichts zahlen darf und daß ich für Schäden
bei Nichtbeachtung hafte.

Was kann mir da passieren ? Kann ich mich dagegen wehren ? Ich will mich
nicht mit dem Vermieter streiten.

Ein Witz ! Wieso holen die sich das Geld nicht von dem Konto wo ich es
hinüberweise, das könnten die ja erfragen.

Danke,
Thomas
Uli Bernt
2004-08-30 15:38:20 UTC
Permalink
Am Mon, 30 Aug 2004 17:11:29 +0200 schrieb Thomas Widmaier
Post by Thomas Widmaier
Was kann mir da passieren ? Kann ich mich dagegen wehren ? Ich will mich
nicht mit dem Vermieter streiten.
Ein Witz ! Wieso holen die sich das Geld nicht von dem Konto wo ich es
hinüberweise, das könnten die ja erfragen.
Wenn da ein Gerichtsbeschluss dahintersteht, wirst Du wohl nichts
machen können.

Interessant dürfte es wohl sein, wenn da auch die
Nebenkostenvorauszahlungen gepfändet werden.

Somit dürfte der Vermieter diese nicht zahlen können (Gas & Co) und Du
sitzt dann im Kalten, darfst dann Gas etc selber zahlen?

uli
Klaus Opel
2004-08-30 16:38:52 UTC
Permalink
Hallo Thomas,
Post by Thomas Widmaier
Was kann mir da passieren ?
solange Du dem einstweiligen Zahlungsverbot und der späteren Pfändung
folgst überhaupt nichts.

Dein Vermieter muss Deine Zahlung an seinen Gläubiger gegen sich gelten
lassen.
Post by Thomas Widmaier
Kann ich mich dagegen wehren ?
Überhaupt nicht.
Post by Thomas Widmaier
Ich will mich nicht mit dem Vermieter streiten.
Das dürfte dem Gläubiger Deines Vermieters herzlich egal sein.
Post by Thomas Widmaier
Ein Witz ! Wieso holen die sich das Geld nicht von dem Konto wo ich es
hinüberweise, das könnten die ja erfragen.
Weil es für Deinen Vermieter einfacher ist, den Überweisungsweg zu
ändern als den Mieter zu wechseln.

Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes
Thomas Hochstein
2004-08-30 14:11:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
- Wie soll ich das dem Vermieter erklären, wenn er fragt wo seine Miete
bleibt ?
Falls sie gepfändet wurde, sagst Du ihm genau das.
Post by Thomas Widmaier
- Soll ich hier zum Vollstreckugsbeamten werden und mir Ärger einholen ?
Nein. Du sollst nur eine gepfändete Forderung nicht mehr an den
Schuldner, sondern an den Gläubiger erfüllen.
Post by Thomas Widmaier
- Wieso holt sich die Stadt nicht direkt das Geld vom Konto wo ich meine
Miete hin überweise ?
Weil sie das Konto vielleicht nicht kennt - und weil Du Miete nicht
notwendig per Überweisung bezahlen mußt. Wenn der Vermieter die Miete
von Dir bar verlangt und bekommt, wäre sie in dem von Dir genannten
Fall dann nämlich weg, d.h. für den Gläubiger nicht mehr erreichbar.

-thh
walter
2004-08-31 06:18:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Widmaier
Kann mir jemand sagen, ob das so ohne weiteres (Nur ein Brief im Kasten)
zulässig ist ?
Wenn der Brief ein Pfändungsbeschluss ist, ja. War es sicher kein sog.
Einwurf-Einschreiben (Einschreiben light), bei dem der Postmann dem
Absender den Einwurf bestätigt? Siehst du am Kuvert.
Post by Thomas Widmaier
- Woher soll ich wissen, daß das nicht gefälscht ist ?
Rückfragen bei der Stadt, insbesondere wegen den Nebenkosten! Die
schuldest du den Leistungserbringern, nicht dem Vermieter und wenn die
die Stadt für fehlende Steuern oder so verwendet zahlst du doppelt
oder die Versorger drehen den Hahn ab.
Post by Thomas Widmaier
- Wie soll ich das dem Vermieter erklären, wenn er fragt wo seine Miete
bleibt ?
Der weiss sicher schon was los ist, aber teils ihm besser nochmal mit.
Post by Thomas Widmaier
- Soll ich hier zum Vollstreckugsbeamten werden und mir Ärger einholen ?
- Wieso holt sich die Stadt nicht direkt das Geld vom Konto wo ich meine
Miete hin überweise ?
Könnte sie, hat aber die Wahl das so zu tun wie du beschreibst.
Wahrscheinlicher Grund: Beim Konto des Vermieters stehen die Gläubiger
und Gerichtsvollzieher schon Schlange, also will die Stadt das Geld
vorher abgreifen.


Walter
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