Philip Baum
2007-07-05 12:16:53 UTC
Hallo liebe NG,
folgeden Situation:
Bisher handelte es sich bei unserer Wohnung um ein gefördertes Objekt,
allerdings fällt diese Preisbindung nun weg und prompt wird zum 1.9. die
Miete dem Mietspiegel angepasst - von 520€ kalt auf 575€ (Haus Baujahr
94, Zustand 2, Wohnung 75qm, Zustand 3, wohnen dort seit 3 Jahren,
bisher keine Erhöungen). Ein ganz schöner Batzen, aber Freiburg ist sehr
teuer.
Geärgert hat mich allerdings, dass die Infos darüber erst gegen Ende des
Monats kam, was den Prüfzeitraum (laufender Monat + 2) entsprechend
verkürzt.
Zudem soll jetzt auch die Fassade gemacht werden. Über den Sommer und
wie ich das bei den Nachbarhäusern beobachtet habe, gehen die Arbeiten
*sehr* langsam voran (zwei Wochen Gerüst aufgebaut, zwei Wochen nix
gemacht und dann laaangsam losgelegt :-( ). Das ist natürlich eine ganz
schöne Einschränkung, zumal wir zwei Wohnungskatzen haben, die dann
nicht mehr auf den Balkon können. Davon abgesehen ists nicht gerade
toll, wenn irgendwelche Leute reinglotzen können und eine
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Man muss natürlich auch den Balkon freiräumen - heute kam die Bitte,
dass bis zum 9.7. zu erledigen X-( . Ich finds zwar schön, dass die sich
um ihre Häuser kümmern, aber warum so kurzfristig (die wussten das doch
schon seit Wochen!) und warum ausgerechnet im Sommer, wenn die Mieter
ihre Balkone nutzen? - klar geht das nicht im Winter, aber Spätfrühling/
Spätsommer müsste doch auch drin sein.
V.a. ärgert mich die Kombination dieser Maßnahmen und die
Informationspolitik; deshalb würde ich gerne folgendes wissen:
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Grüße und Danke, Philip
folgeden Situation:
Bisher handelte es sich bei unserer Wohnung um ein gefördertes Objekt,
allerdings fällt diese Preisbindung nun weg und prompt wird zum 1.9. die
Miete dem Mietspiegel angepasst - von 520€ kalt auf 575€ (Haus Baujahr
94, Zustand 2, Wohnung 75qm, Zustand 3, wohnen dort seit 3 Jahren,
bisher keine Erhöungen). Ein ganz schöner Batzen, aber Freiburg ist sehr
teuer.
Geärgert hat mich allerdings, dass die Infos darüber erst gegen Ende des
Monats kam, was den Prüfzeitraum (laufender Monat + 2) entsprechend
verkürzt.
Zudem soll jetzt auch die Fassade gemacht werden. Über den Sommer und
wie ich das bei den Nachbarhäusern beobachtet habe, gehen die Arbeiten
*sehr* langsam voran (zwei Wochen Gerüst aufgebaut, zwei Wochen nix
gemacht und dann laaangsam losgelegt :-( ). Das ist natürlich eine ganz
schöne Einschränkung, zumal wir zwei Wohnungskatzen haben, die dann
nicht mehr auf den Balkon können. Davon abgesehen ists nicht gerade
toll, wenn irgendwelche Leute reinglotzen können und eine
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Man muss natürlich auch den Balkon freiräumen - heute kam die Bitte,
dass bis zum 9.7. zu erledigen X-( . Ich finds zwar schön, dass die sich
um ihre Häuser kümmern, aber warum so kurzfristig (die wussten das doch
schon seit Wochen!) und warum ausgerechnet im Sommer, wenn die Mieter
ihre Balkone nutzen? - klar geht das nicht im Winter, aber Spätfrühling/
Spätsommer müsste doch auch drin sein.
V.a. ärgert mich die Kombination dieser Maßnahmen und die
Informationspolitik; deshalb würde ich gerne folgendes wissen:
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Grüße und Danke, Philip