Discussion:
Mieterhöhung und Fassadenarbeiten
(zu alt für eine Antwort)
Philip Baum
2007-07-05 12:16:53 UTC
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Hallo liebe NG,
folgeden Situation:
Bisher handelte es sich bei unserer Wohnung um ein gefördertes Objekt,
allerdings fällt diese Preisbindung nun weg und prompt wird zum 1.9. die
Miete dem Mietspiegel angepasst - von 520€ kalt auf 575€ (Haus Baujahr
94, Zustand 2, Wohnung 75qm, Zustand 3, wohnen dort seit 3 Jahren,
bisher keine Erhöungen). Ein ganz schöner Batzen, aber Freiburg ist sehr
teuer.
Geärgert hat mich allerdings, dass die Infos darüber erst gegen Ende des
Monats kam, was den Prüfzeitraum (laufender Monat + 2) entsprechend
verkürzt.

Zudem soll jetzt auch die Fassade gemacht werden. Über den Sommer und
wie ich das bei den Nachbarhäusern beobachtet habe, gehen die Arbeiten
*sehr* langsam voran (zwei Wochen Gerüst aufgebaut, zwei Wochen nix
gemacht und dann laaangsam losgelegt :-( ). Das ist natürlich eine ganz
schöne Einschränkung, zumal wir zwei Wohnungskatzen haben, die dann
nicht mehr auf den Balkon können. Davon abgesehen ists nicht gerade
toll, wenn irgendwelche Leute reinglotzen können und eine
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Man muss natürlich auch den Balkon freiräumen - heute kam die Bitte,
dass bis zum 9.7. zu erledigen X-( . Ich finds zwar schön, dass die sich
um ihre Häuser kümmern, aber warum so kurzfristig (die wussten das doch
schon seit Wochen!) und warum ausgerechnet im Sommer, wenn die Mieter
ihre Balkone nutzen? - klar geht das nicht im Winter, aber Spätfrühling/
Spätsommer müsste doch auch drin sein.

V.a. ärgert mich die Kombination dieser Maßnahmen und die
Informationspolitik; deshalb würde ich gerne folgendes wissen:

1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?

Grüße und Danke, Philip
Alexander Goetzenstein
2007-07-05 15:25:33 UTC
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Hallo,
Post by Philip Baum
Davon abgesehen ists nicht gerade
toll, wenn irgendwelche Leute reinglotzen können und eine
üblicherweise werden die Fenster mit dicker Folie abgeklebt, was Einem
fast noch mehr auf den Senkel gehen kann. Ansonsten: Vorhänge zuziehen.
Post by Philip Baum
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Richtig: deshalb solltest Du das auch Deinem Hausratversicherer mitteilen.
Post by Philip Baum
und warum ausgerechnet im Sommer, wenn die Mieter
ihre Balkone nutzen?
Vielleicht in der Hoffnung, dass Viele dann verreisen?
Post by Philip Baum
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
Ja.
Post by Philip Baum
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Meist werden Balkone mit der Hälfte der Bodenfläche auf die Wohnfläche
angerechnet. Beträgt also erstere 9m², so kannst Du die Miete für 4,5m²
einbehalten. Darüberhinaus kannst Du noch einen in 1) angesprochenen
Abzug für die Belästigungen durch Lärm, Staub und eingeschränkte
Lüftungsmöglichkeit vornehmen. Nicht vergessen: dem Vermieter dies
mitteilen, nicht dass er meint, Du würdest womöglich unrechtmäßig die
Zahlung verweigern.
--
Gruss
Alex
Philip Baum
2007-07-05 17:46:56 UTC
Permalink
Hallo Alexander,
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Philip Baum
Davon abgesehen ists nicht gerade
toll, wenn irgendwelche Leute reinglotzen können und eine
üblicherweise werden die Fenster mit dicker Folie abgeklebt, was Einem
fast noch mehr auf den Senkel gehen kann. Ansonsten: Vorhänge zuziehen.
Nene, keine Folie (das wäre wirklich ätzend). Es geht nur um
Malerarbeiten und bei den Nachbarhäusern wurden auch keine Fenster verklebt.
Zum Glück gibts hier Rollos, aber die Vorstellung, dass da einer
rumschwirrt, nervt trotzdem.
Besonders ärgerlich, dass die alle 3 Häuser en bloc (sind 3 verbundene
Mietshäuser mit 24 Parteien) machen, anstatt Haus für Haus - da würde
man die Einschränkungen zum. zeitlich erheblich reduzieren.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Philip Baum
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Richtig: deshalb solltest Du das auch Deinem Hausratversicherer mitteilen.
Ist das wirklich nötig?
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Philip Baum
und warum ausgerechnet im Sommer, wenn die Mieter
ihre Balkone nutzen?
Vielleicht in der Hoffnung, dass Viele dann verreisen?
Naja, könnte man meinen, aber wiegsagt waren das geförderte Wohnungen,
ich weiß ja nicht, ob sichs da jeder leisten kann zu verreisen, zumal
für 6 Wochen ;-) . Zudem haben die ja beim anderen Haus schon im Mai
angefangen und hier jetzt auch erst im Juli und Ferien sind erst ab Ende
Juli.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Philip Baum
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
Ja.
Wiegesagt, Malerarbeiten. Habe mal gegoogelt und das hier gefunden:
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070622042439AAfeV07
http://www.mietrecht-az.de/tag/minderung-mietminderung-modernisierung
<http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em1.htm%22>
(sorry wegen dem langen Link - hab versucht zu kürzen, aber die brauchen
das wohl so)

Angesichts dessen würde ich einfach mal 10% sagen.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Philip Baum
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Meist werden Balkone mit der Hälfte der Bodenfläche auf die Wohnfläche
angerechnet. Beträgt also erstere 9m², so kannst Du die Miete für 4,5m²
einbehalten. Darüberhinaus kannst Du noch einen in 1) angesprochenen
Abzug für die Belästigungen durch Lärm, Staub und eingeschränkte
Lüftungsmöglichkeit vornehmen. Nicht vergessen: dem Vermieter dies
mitteilen, nicht dass er meint, Du würdest womöglich unrechtmäßig die
Zahlung verweigern.
Das mit der Berechnung des Balkons weiß ich schon, die Differenz hat
sich aus den ca.-Angaben ergeben.
Dummerweise wird die Miete per LV eingezogen.
Reicht da eine einfache Mitteilung?
Und was, wenn die nicht dazu bereit sind? Handeln? Klagen? (Sind Leider
nicht in einem Mieterschutzbund.)

Grüße, Philip
Alexander Goetzenstein
2007-07-06 07:33:53 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Philip Baum
Nene, keine Folie (das wäre wirklich ätzend). Es geht nur um
Malerarbeiten und bei den Nachbarhäusern wurden auch keine Fenster verklebt.
Na, das macht ja dann schonmal keinen Lärm.
Post by Philip Baum
Besonders ärgerlich, dass die alle 3 Häuser en bloc (sind 3 verbundene
Mietshäuser mit 24 Parteien) machen, anstatt Haus für Haus - da würde
man die Einschränkungen zum. zeitlich erheblich reduzieren.
Dafür wird es erheblich kostengünstiger sein, vermute ich. Aus Spaß baut
niemand überflüssige Gerüste auf.
Post by Philip Baum
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Philip Baum
Sicherheitsrisiko (Einbruch etc.) stellt so ein Gerüst ja auch dar.
Richtig: deshalb solltest Du das auch Deinem Hausratversicherer mitteilen.
Ist das wirklich nötig?
Wenn tatsächlich ein Einbruch über den Balkon passiert, wird der
Versicher mitbekommen, dass da ein Gerüst stand und die Regulierung
vermutlich mit dem erhöhten Risiko begründet ablehnen. Wenn Du das
erhöhte Risiko nachweisbar meldest und die sich nicht rühren, können die
sich da nicht mehr herausreden.
Post by Philip Baum
Zudem haben die ja beim anderen Haus schon im Mai
angefangen und hier jetzt auch erst im Juli und Ferien sind erst ab Ende
Juli.
Nunja, frei aussuchen kann man sich das nicht. Schließlich arbeiten
Handwerker nicht nur zwei oder drei Monate im Jahr.
Post by Philip Baum
Dummerweise wird die Miete per LV eingezogen.
Reicht da eine einfache Mitteilung?
Ja, nachweisbar zugestellt.
Post by Philip Baum
Und was, wenn die nicht dazu bereit sind? Handeln?
Man kann Einzugsermächtigungen mit sofortiger Wirkung widerrufen, Einzug
zurückbuchen lassen, stattdessen den korrekten Betrag überweisen.
Post by Philip Baum
Klagen? (Sind Leider
nicht in einem Mieterschutzbund.)
Nicht versichert und nicht organisiert ist oft ein Fehler.
--
Gruss
Alex
Martin Gerdes
2007-07-06 10:00:05 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Klagen? (Sind leider nicht in einem Mieterschutzbund.)
Nicht versichert und nicht organisiert ist oft ein Fehler.
Das sagt mein Versicherungsverkäufer auch immer.
--
Martin Gerdes
Alexander Goetzenstein
2007-07-06 10:16:10 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Alexander Goetzenstein
Nicht versichert und nicht organisiert ist oft ein Fehler.
Das sagt mein Versicherungsverkäufer auch immer.
Dann organisiere Dich. ;-)
--
Gruss
Alex
V0LKER S0EHNITZ
2007-07-13 07:05:52 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Meist werden Balkone mit der Hälfte der Bodenfläche auf die Wohnfläche
angerechnet. Beträgt also erstere 9m², so kannst Du die Miete für
4,5m² einbehalten.
Schwachsinn! Der Wohnwert eines Balkons wird nicht nach seinem in die
Wohnflächenberechnung eingehenden Anteil (der in der Tat je nach
Berechnungsart auch 50% betragen kann) bestimmt. Also hat auch die
Minderung nichts damit zu tun.
Post by Alexander Goetzenstein
Nicht vergessen: dem
Vermieter dies mitteilen, nicht dass er meint, Du würdest womöglich
unrechtmäßig die Zahlung verweigern.
Zur Mietminderung führende Mängel müssen dem Vermieter nur dann
mitgeteilt werden, wenn er darüber keine Kenntnis hat. Über die
Fassadenarbeiten und die daraus resultierende Nichtnutzbarkeit des
Balkons hat er Kenntnis, eine Mitteilung erübrigt sich somit. Schaden
kann sie aber natürlich nicht und spätestens wenn weitere Mängel
geltend gemacht werden (Staubbelastung, ...) ist die Mängelrüge dann
auch nötig.

ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
Wenn Du von mir gelesen werden möchtest, dann wirf einen
Blick auf diese Seite: http://www.wschmidhuber.de/realname/
Alexander Goetzenstein
2007-07-13 16:06:19 UTC
Permalink
Hallo,
Post by V0LKER S0EHNITZ
Schwachsinn!
Unzutreffend: ich bin nicht behindert.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Der Wohnwert eines Balkons wird nicht nach seinem in die
Wohnflächenberechnung eingehenden Anteil (der in der Tat je nach
Berechnungsart auch 50% betragen kann) bestimmt. Also hat auch die
Minderung nichts damit zu tun.
Sondern?
Post by V0LKER S0EHNITZ
Zur Mietminderung führende Mängel müssen dem Vermieter nur dann
mitgeteilt werden, wenn er darüber keine Kenntnis hat. Über die
Fassadenarbeiten und die daraus resultierende Nichtnutzbarkeit des
Balkons hat er Kenntnis, eine Mitteilung erübrigt sich somit.
Dennoch ist es eine gute Idee, so kommen dumme Einfälle gar nicht erst auf.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Schaden
kann sie aber natürlich nicht und spätestens wenn weitere Mängel
geltend gemacht werden (Staubbelastung, ...) ist die Mängelrüge dann
auch nötig.
Sachichdoch. Und außerdem: wer schreibt, der bleibt.
--
Gruss
Alex
Philip Baum
2007-07-12 17:14:45 UTC
Permalink
PS (bezüglich der Fassadenarbeiten): Es gab hier wohl eine
Infoveranstaltung von einem unabhängigen RA (Bekannter einer betroffenen
Mieterin), der - nach den Wortern einer Nachbarin, die dort war -
meinte, dass da nix oder nur sehr schwer was zu holen wäre, da es sich
um "normale" Instandhaltungsarbeiten handelt. Nur wenn die Firma das
Gerüst aufbauen und min. 6 Wochen nichts machen würden (also das Haus
als "Lagerraum" missbrauchen), bestünde die Chance auf Mietminderung.

Stimmt das so?
Gibt es sowas wie "normale" Instandsetzungsarbeiten? Ich bezweifle das,
da die Belastung - unabhängig davon ob es sich um "normale" oder
"außerplanmäßige" Instandsetzungarbeiten handelt - die gleiche bleibt.
Und kann man eine Mietminderung tatsächlich erst geltend machen, wenn
die Einschränkungen eine bestimmte Zeit andauern?
Falls das eine Rolle spielt - es lagen wohl keine gravierenden Mängel
vor, sondern die Wohnungsbaugesellschaft hat sich die Ausbesserung vom
Unternehmen erklagt, da die beim Bau gepfuscht haben. Hier stellt sich
die Frage, inwiefern man von "normalen" Instandsetzungsarbeiten sprechen
kann.

Grüße, Philip
V0LKER S0EHNITZ
2007-07-13 07:22:44 UTC
Permalink
Post by Philip Baum
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
Nein.

Ein nicht unerheblicher und damit eine Minderung auslösender Mangel
wäre aber z.B. die Nichtnutzbarkeit des Balkons, das Abhängen von
Fenstern, Baulärm, Staubbelastung, Dreck im Treppenhaus, ...

Ob und wieviel gemindert werden kann, bedarf also einer
Einzelfallprüfung.
Post by Philip Baum
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Das hängt vom Wohnwert des Balkons ab und dessen Relation zur Wohnung.
Urteile für den Einzelfall kenne ich mit Spannen von 3% bis 15%, die
meisten davon liegen eher bei 5% oder knapp darüber.

ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
Wenn Du von mir gelesen werden möchtest, dann wirf einen
Blick auf diese Seite: http://www.wschmidhuber.de/realname/
Philip Baum
2007-07-13 07:58:38 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
1) Stellen die Arbeiten an der Fassade eine Einschränklung dar, die man
mietmindernd geltend machen kann?
Nein.
Ein nicht unerheblicher und damit eine Minderung auslösender Mangel
wäre aber z.B. die Nichtnutzbarkeit des Balkons, das Abhängen von
Fenstern, Baulärm, Staubbelastung, Dreck im Treppenhaus, ...
Ob und wieviel gemindert werden kann, bedarf also einer
Einzelfallprüfung.
In unserem Fall wird gestrichen, d.h. der Balkon kann während der
gesamten Zeit nur eingeschränkt genutzt werden (wir wurden aufgefordert
ihn gut zugänglich zu machen und mussten dafür einige Sachen wegräumen)
und recht kurz garnicht (wenn die den Balkon selber streichen). Lärm
entsteht beim Auf-/ Abbau des Gerüsts, die Arbeiten selber dürften
(hoffentlich) weder erheblichen Lärm, noch Schmutz verursachen. Fenster
abgeklebt o. Ä. werden dafür auch nicht.
In unserem Fall besonders ärgerlich: Da wir 2 Wohnungskatzen haben,
können wir in der Zeit nur eingeschränkt lüften (nicht mit offener Tür -
und das im Hochsommer...), da akute Fluchtgefahr :-) über das Gerüst
besteht.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
2) Wenn ja - was wäre da angemessen (zur Info: es sind ca. 9qm Balkon,
angerechnet werden ca. 5qm)?
Das hängt vom Wohnwert des Balkons ab und dessen Relation zur Wohnung.
Urteile für den Einzelfall kenne ich mit Spannen von 3% bis 15%, die
meisten davon liegen eher bei 5% oder knapp darüber.
In einem meiner gegebenen Links
(http://www.mietrecht-az.de/doku.php/mietrechtslexikon/fassadenarbeiten)
klingt das aber so, als ob Fassadenarbeiten *an sich* und *generell* als
Grund für eine "großzügige" Mietminderung gelten. Fände ich angemessen,
weil ja auch die ganze Zeit Fremde rumwuseln und man sich nicht mehr
wirklich frei in seiner Wohnung bewegen kann.
Oder gehen die auf der Webseite einfach stillschweigend von erheblichen
und umfangreichen Sanierungen aus, die auch viel Lärm und Schmutz mit
sich bringen und kommen deshalb auf die hohen Prozentzahlen?

Kannst du vielleicht auch die Infos aus meinem PS kommentieren?

Grüße und Danke, Philip
V0LKER S0EHNITZ
2007-07-13 12:48:32 UTC
Permalink
Post by Philip Baum
In unserem Fall wird gestrichen, d.h. der Balkon kann während der
gesamten Zeit nur eingeschränkt genutzt werden (wir wurden
aufgefordert ihn gut zugänglich zu machen und mussten dafür einige
Sachen wegräumen) und recht kurz garnicht (wenn die den Balkon selber
streichen).
Weder das kurzzeitige Beiseite stellen der Gartenmöbel noch die
Tatsache, dass Du einen halben Vormittag auf die Balkonnutzung
verzichten musst, ist ein Mangel, der eine Minderung rechtfertigt. Der
Gesetzgeber hat nämlich aus gutem Grund die Minderung dann
ausgeschlossen, wenn der Mangel der Mietsache nur unerheblicher Natur
ist.
Post by Philip Baum
In unserem Fall besonders ärgerlich: Da wir 2 Wohnungskatzen haben,
können wir in der Zeit nur eingeschränkt lüften (nicht mit offener Tür
- und das im Hochsommer...), da akute Fluchtgefahr :-) über das Gerüst
besteht.
Man kann um diese Jahreszeit auch mit gekippten Fenstern lüften. Im
übrigen erscheint es mir fraglich, ob das Fluchtverhalten Deiner
Hauskatzen tatsächlich einen Mangel der Mietsache begründet.
Post by Philip Baum
In einem meiner gegebenen Links
(http://www.mietrecht-az.de/doku.php/mietrechtslexikon/fassadenarbeiten
) klingt das aber so, als ob Fassadenarbeiten *an sich* und *generell*
als Grund für eine "großzügige" Mietminderung gelten.
Nein, vielleicht liest Du den Text dort nochmal. Dann wirst Du
feststellen, dass dort ziemlich genau das steht, was ich Dir bereits
erläutert hatte. Wenn nämlich die in diesem Artikel genannten
Beeinträchtigungen gerade nicht vorliegen, dürfte ein
Minderungsbegehren schwerlich durchsetzbar sein. Ob eine Einrüstung
ohne Sichtbehinderung überhaupt ein Mangel ist, der zur Minderung
berechtigt, ist umstritten. Aber selbst wenn man dieser Ansicht
zuneigt, sind das max. 5%. Und man riskiert, dass der Richter dieser
Ansicht eben nicht zuneigt. Dann hat man für die erhofften 5%
Mietersparnis eine Menge Zeit und Rechtsverfolgungskosten investiert.
Post by Philip Baum
Fände ich
angemessen, weil ja auch die ganze Zeit Fremde rumwuseln und man sich
nicht mehr wirklich frei in seiner Wohnung bewegen kann.
Ach so, weil Du nun möglicherweise nicht mehr splitternackt während der
Arbeitszeit der Handwerker durch die Wohnung rennen möchtest, willst Du
die Miete mindern. Nun, damit kann man argumentieren. Aber erstens ist
der Abzug dafür eben recht gering, wenn das der einzige "Mangel" ist -
und man kann auch Pech haben, dass man sich mit dieser Auffassung am
Ende nicht durchsetzen kann.
Post by Philip Baum
Oder gehen die auf der Webseite einfach stillschweigend von
erheblichen und umfangreichen Sanierungen aus, die auch viel Lärm und
Schmutz mit sich bringen und kommen deshalb auf die hohen
Prozentzahlen?
"[...] Fenster der Wohnungen mit Plastikfolie abgeklebt [...
Staubschutzvorhang [...] zusätzlich mit großflächigen Reklametafeln
[...] Lärm- und Staubbeinträchtigungen [...]"

_Das_ sind in der Tat Mängel - wenn die vorhanden sind, ist eine
Minderung drin. Ich erwähnte bereits, dass dies einer Einzelfallprüfung
bedarf.
Post by Philip Baum
Kannst du vielleicht auch die Infos aus meinem PS kommentieren?
Welche Infos aus welchem PS?

ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
Wenn Du von mir gelesen werden möchtest, dann wirf einen
Blick auf diese Seite: http://www.wschmidhuber.de/realname/
Philip Baum
2007-07-13 14:04:08 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
In unserem Fall wird gestrichen, d.h. der Balkon kann während der
gesamten Zeit nur eingeschränkt genutzt werden (wir wurden
aufgefordert ihn gut zugänglich zu machen und mussten dafür einige
Sachen wegräumen) und recht kurz garnicht (wenn die den Balkon selber
streichen).
Weder das kurzzeitige Beiseite stellen der Gartenmöbel noch die
Tatsache, dass Du einen halben Vormittag auf die Balkonnutzung
verzichten musst, ist ein Mangel, der eine Minderung rechtfertigt. Der
Gesetzgeber hat nämlich aus gutem Grund die Minderung dann
ausgeschlossen, wenn der Mangel der Mietsache nur unerheblicher Natur
ist.
Nunja, es mag sein, dass ich den Balkon wirklich nur 2-3 Tage garnicht
nutzen kann, aber den Rest der Zeit (vermutlich einige Wochen) ist er
auch nur *eingeschränkt* möglich (Farbspritzer im Kaffee müssen nicht
sein ;-).
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
In unserem Fall besonders ärgerlich: Da wir 2 Wohnungskatzen haben,
können wir in der Zeit nur eingeschränkt lüften (nicht mit offener Tür
- und das im Hochsommer...), da akute Fluchtgefahr :-) über das Gerüst
besteht.
Man kann um diese Jahreszeit auch mit gekippten Fenstern lüften. Im
übrigen erscheint es mir fraglich, ob das Fluchtverhalten Deiner
Hauskatzen tatsächlich einen Mangel der Mietsache begründet.
Nun ja, bisher reicht Kippen selbst im sonnigen Süden und wenns ganz
warm wird lässt man zwar auch eher zu, aber es geht ums Prinzip: Ich und
v.a. unsere Katzen :-) können uns nicht mehr frei entfalten.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
In einem meiner gegebenen Links
(http://www.mietrecht-az.de/doku.php/mietrechtslexikon/fassadenarbeiten
) klingt das aber so, als ob Fassadenarbeiten *an sich* und *generell*
als Grund für eine "großzügige" Mietminderung gelten.
Nein, vielleicht liest Du den Text dort nochmal. Dann wirst Du
feststellen, dass dort ziemlich genau das steht, was ich Dir bereits
erläutert hatte. Wenn nämlich die in diesem Artikel genannten
Beeinträchtigungen gerade nicht vorliegen, dürfte ein
Minderungsbegehren schwerlich durchsetzbar sein. Ob eine Einrüstung
ohne Sichtbehinderung überhaupt ein Mangel ist, der zur Minderung
berechtigt, ist umstritten. Aber selbst wenn man dieser Ansicht
zuneigt, sind das max. 5%. Und man riskiert, dass der Richter dieser
Ansicht eben nicht zuneigt. Dann hat man für die erhofften 5%
Mietersparnis eine Menge Zeit und Rechtsverfolgungskosten investiert.
Ich habe schon genau gelesen und habe eben deine Darlegung auch schon
selber angedeutet, aber da gabs aber imho noch Spekulationsraum.
Ich werde auch ganz sicher nicht streiten, wenn die "nur" 5% gewähren;
da hast du Recht, das wäre den Aufwand nicht wert. Es interessiert mich
einfach nur.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
Fände ich
angemessen, weil ja auch die ganze Zeit Fremde rumwuseln und man sich
nicht mehr wirklich frei in seiner Wohnung bewegen kann.
Ach so, weil Du nun möglicherweise nicht mehr splitternackt während der
Arbeitszeit der Handwerker durch die Wohnung rennen möchtest, willst Du
die Miete mindern. Nun, damit kann man argumentieren. Aber erstens ist
der Abzug dafür eben recht gering, wenn das der einzige "Mangel" ist -
und man kann auch Pech haben, dass man sich mit dieser Auffassung am
Ende nicht durchsetzen kann.
:-) - nein ich will hier nicht nackt rumspringen, ich bin nur gerne
unbeobachtet. Ist einfach ein unangenehmes Gefühl.
Und es ist ja nicht der einzige Mangel; ein gewisser Lärm besonders beim
Aufbau und ein bisschen später beim Streichen ist ja schon gegeben.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Philip Baum
Kannst du vielleicht auch die Infos aus meinem PS kommentieren?
Welche Infos aus welchem PS?
Du hast auf das PS <469661aa$0$31620$9b4e6d93> geantwortet, aber nur den
Ausgangspost zitiert <468ce154$0$3834$9b4e6d93>.


Grüße und Danke, Philip
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