Discussion:
Grundbuch: Gemarkungsnummer - Blattnummer
(zu alt für eine Antwort)
Martina Diel
2004-09-15 15:06:56 UTC
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Hallo zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin, aber ne bessere
Gruppe will mir auch nicht einfallen.

Vielleicht wisst ihr es ja:

Ich brauche für einen Testamentsentwurf, in dem Immobilien eine Rolle
spielen, neben der Adresse der Immobilien die Blatt-Nummern aus dem
Grundbuch.

In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die
Gemarkungsnummer und das Flurstück.

Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?

Wäre prima, dann spare ich mir morgen einen Anruf oder Besuch beim
Grundbuchamt.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe,

Greets,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Elmar Haneke
2004-09-15 16:15:21 UTC
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In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die Gemarkungsnummer
und das Flurstück.
Durch die Angaben aus dem Kaufvertrag sollte das Grundstück einwandfrei
identifizierbar sein.

Normalerweise sollte die Postadresse des Hauses aber völlig ausreichen, die
Parzellennummern braucht man wohl erst, wenn man nebeneinanderliegende
Grundsücke hat, die aus mehreren Parzellen bestehen, dann ist der Grenzverlauf
für die Aufteilung möglicherweise erst durch die Parzellennummern eindeutig.

Elmar
--
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Martina Diel
2004-09-16 11:13:25 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die Gemarkungsnummer
und das Flurstück.
Durch die Angaben aus dem Kaufvertrag sollte das Grundstück einwandfrei
identifizierbar sein.
Es gibt keinen Kaufvertrag AFAIK, das Grundstück ist schon seit Generationen
in der Familie. Oder sagen wir, es liegt mir kein Kaufvertrag vor.
Post by Elmar Haneke
Normalerweise sollte die Postadresse des Hauses aber völlig ausreichen, die
Parzellennummern braucht man wohl erst, wenn man nebeneinanderliegende
Grundsücke hat, die aus mehreren Parzellen bestehen, dann ist der Grenzverlauf
für die Aufteilung möglicherweise erst durch die Parzellennummern eindeutig.
Wenn die Postadresse reichen würde, das wäre natürlich klasse.

Danke für deine Hilfe,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Chris Schultz
2004-09-15 17:17:58 UTC
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Post by Martina Diel
Ich brauche für einen Testamentsentwurf, in dem Immobilien eine Rolle
spielen, neben der Adresse der Immobilien die Blatt-Nummern aus dem
Grundbuch.
In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die
Gemarkungsnummer und das Flurstück.
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?
Hallo,
nein, das sind keine "Synonyme". Die Grundbuchblattnr. bezeichnet ein
Grundstück (oder mehrere zusammen im Bestandsverzeichnis *dieses*
Grundbuchblattes) im Sinne der Grundbuchordnung. Unter jeder dieser
Blattnummern und unter jeder der laufenden Nummern in diesem
Bestandsverzeichnis können mehrere Flurstücke stehen.
Flurstücke sind der kleinste Flächenbegriff. Jedes Flurstück wird eindeutig
durch seine Katasterbezeichnung angesprochen und die besteht aus Gemarkung,
Flur und Flurstücksnummer.
Es ist in einigen Bundesländern bzw. Amtsgerichtsbezirken tatsächlich so,
dass die Grundbuchbezirke an die Gemarkungen angeglichen wurden und deshalb
den gleichen "Schlüssel", eine vierstellige Nummer, haben. Der Rest dahinter
(einmal die Blatt- und einmal die Flurnummer) hat aber bis auf wenige
interne Ausnahmen nix miteinander zu tun.

Du bekommst die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines bestimmten
Flurstücks nur durch eine sogenannte qualifizierte Auskunft aus dem
Liegenschaftskataster (zB aus einer Fortführungsmitteilung des
Katasteramtes) oder aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs raus.
Wie mein Vorredner schon schrieb, könnte u.U. die simple Lagebezeichnung
ausreichen, wenn nur dieses eine Gebäude auf dem Grundstück steht und keine
Realteilung im Erbfall beabsichtigt ist. Andernfalls könnte eine
Testamentsänderung erforderlich werden, wenn sich was an der
Katasterbezeichnung oder am Grundbuch (zB durch Teilung im eigenen Besitz
für Finanzierungszwecke oder Eintragung von Dienstbarkeiten Dritter) ändert.

Chris
Martina Diel
2004-09-16 11:16:31 UTC
Permalink
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Ich brauche für einen Testamentsentwurf, in dem Immobilien eine Rolle
spielen, neben der Adresse der Immobilien die Blatt-Nummern aus dem
Grundbuch.
In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die
Gemarkungsnummer und das Flurstück.
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?
Hallo,
nein, das sind keine "Synonyme". Die Grundbuchblattnr. bezeichnet ein
Grundstück (oder mehrere zusammen im Bestandsverzeichnis *dieses*
Grundbuchblattes) im Sinne der Grundbuchordnung. Unter jeder dieser
Blattnummern und unter jeder der laufenden Nummern in diesem
Bestandsverzeichnis können mehrere Flurstücke stehen.
Flurstücke sind der kleinste Flächenbegriff. Jedes Flurstück wird eindeutig
durch seine Katasterbezeichnung angesprochen und die besteht aus Gemarkung,
Flur und Flurstücksnummer.
Es ist in einigen Bundesländern bzw. Amtsgerichtsbezirken tatsächlich so,
dass die Grundbuchbezirke an die Gemarkungen angeglichen wurden und deshalb
den gleichen "Schlüssel", eine vierstellige Nummer, haben. Der Rest dahinter
(einmal die Blatt- und einmal die Flurnummer) hat aber bis auf wenige
interne Ausnahmen nix miteinander zu tun.
Urks. Ich muss sagen, das verwirrt mich jetzt einigermaßen.
Post by Chris Schultz
Du bekommst die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines bestimmten
Flurstücks nur durch eine sogenannte qualifizierte Auskunft aus dem
Liegenschaftskataster (zB aus einer Fortführungsmitteilung des
Katasteramtes) oder aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs raus.
Und wie beantrage ich eine solche Auskunft?
Post by Chris Schultz
Wie mein Vorredner schon schrieb, könnte u.U. die simple Lagebezeichnung
ausreichen, wenn nur dieses eine Gebäude auf dem Grundstück steht und keine
Realteilung im Erbfall beabsichtigt ist.
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Post by Chris Schultz
Andernfalls könnte eine Testamentsänderung erforderlich werden, wenn
sich was an der Katasterbezeichnung oder am Grundbuch (zB durch
Teilung im eigenen Besitz für Finanzierungszwecke oder Eintragung von
Dienstbarkeiten Dritter) ändert.
Oh nee, das bitte nicht.

Danke dir jedenfalls schon mal für deine Info.

Greets,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Alexander Gressmann
2004-09-16 14:09:52 UTC
Permalink
Hallo Martina,
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Ich brauche für einen Testamentsentwurf, in dem Immobilien eine Rolle
spielen, neben der Adresse der Immobilien die Blatt-Nummern aus dem
Grundbuch.
In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die
Gemarkungsnummer und das Flurstück.
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?
Hallo,
nein, das sind keine "Synonyme". Die Grundbuchblattnr. bezeichnet ein
Grundstück (oder mehrere zusammen im Bestandsverzeichnis *dieses*
Grundbuchblattes) im Sinne der Grundbuchordnung. Unter jeder dieser
Blattnummern und unter jeder der laufenden Nummern in diesem
Bestandsverzeichnis können mehrere Flurstücke stehen.
Flurstücke sind der kleinste Flächenbegriff. Jedes Flurstück wird eindeutig
durch seine Katasterbezeichnung angesprochen und die besteht aus Gemarkung,
Flur und Flurstücksnummer.
Es ist in einigen Bundesländern bzw. Amtsgerichtsbezirken tatsächlich so,
dass die Grundbuchbezirke an die Gemarkungen angeglichen wurden und deshalb
den gleichen "Schlüssel", eine vierstellige Nummer, haben. Der Rest dahinter
(einmal die Blatt- und einmal die Flurnummer) hat aber bis auf wenige
interne Ausnahmen nix miteinander zu tun.
Urks. Ich muss sagen, das verwirrt mich jetzt einigermaßen.
Post by Chris Schultz
Du bekommst die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines bestimmten
Flurstücks nur durch eine sogenannte qualifizierte Auskunft aus dem
Liegenschaftskataster (zB aus einer Fortführungsmitteilung des
Katasteramtes) oder aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs raus.
Und wie beantrage ich eine solche Auskunft?
Post by Chris Schultz
Wie mein Vorredner schon schrieb, könnte u.U. die simple Lagebezeichnung
ausreichen, wenn nur dieses eine Gebäude auf dem Grundstück steht und keine
Realteilung im Erbfall beabsichtigt ist.
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Das klingt so, als ob die auch eine eigene Gemarkungsnummer haben bzw.
spätestens dann bekommen haben, wenn die Hausnummern entstanden sind.
(Ich kenne das aus einem aktuellen Fall, wo auf einem Bauernacker ein
Baugebiet entsteht. ;-)

Aber darf ich mal ganz dumm fragen: Normalerweise sollte doch dein (bzw.
der für das Testament zuständige) Notar, der einen doch bei einem
Testament vernünftig beraten sollte, auch in der Lage dazu sein, das
Testament gemäß der Unterlagen im Grundbuch korrekt und wasserdicht zu
formulieren. Und der sollte sich doch mit der abstrusen Systematik von
Grundbüchern und Katastern auskennen, oder nicht?
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Andernfalls könnte eine Testamentsänderung erforderlich werden, wenn
sich was an der Katasterbezeichnung oder am Grundbuch (zB durch
Teilung im eigenen Besitz für Finanzierungszwecke oder Eintragung von
Dienstbarkeiten Dritter) ändert.
Oh nee, das bitte nicht.
cheerio
Grezzy
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
Ich bau doch nur meine Karierre als Komikerstar auf
und brauch doch irgendwo was zum tranieren
Roland Mösl in de.alt.fan.aldi
Chris Schultz
2004-09-16 16:51:41 UTC
Permalink
Post by Alexander Gressmann
Das klingt so, als ob die auch eine eigene Gemarkungsnummer haben bzw.
spätestens dann bekommen haben, wenn die Hausnummern entstanden sind.
(Ich kenne das aus einem aktuellen Fall, wo auf einem Bauernacker ein
Baugebiet entsteht. ;-)
Flurstücksnummern, nicht Gemarkungsnummern. Gemarkungen haben "echte" Namen
;-)... sie werden nur für die EDV verschlüsselt.
Post by Alexander Gressmann
Aber darf ich mal ganz dumm fragen: Normalerweise sollte doch dein (bzw.
der für das Testament zuständige) Notar, der einen doch bei einem
Testament vernünftig beraten sollte, auch in der Lage dazu sein, das
Testament gemäß der Unterlagen im Grundbuch korrekt und wasserdicht zu
formulieren. Und der sollte sich doch mit der abstrusen Systematik von
Grundbüchern und Katastern auskennen, oder nicht?
Sie ist nicht abstrus ... das preußische Kataster ist das logischste
überhaupt ;-)
Aber die Frage ist berechtigt ;-)
Chris
Martina Diel
2004-09-17 06:47:11 UTC
Permalink
Huhu Grezzy, *wink*
Post by Alexander Gressmann
Post by Martina Diel
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Das klingt so, als ob die auch eine eigene Gemarkungsnummer haben bzw.
spätestens dann bekommen haben, wenn die Hausnummern entstanden sind.
(Ich kenne das aus einem aktuellen Fall, wo auf einem Bauernacker ein
Baugebiet entsteht. ;-)
Könnte sein, ja.
Post by Alexander Gressmann
Aber darf ich mal ganz dumm fragen: Normalerweise sollte doch dein (bzw.
der für das Testament zuständige) Notar, der einen doch bei einem
Testament vernünftig beraten sollte, auch in der Lage dazu sein, das
Testament gemäß der Unterlagen im Grundbuch korrekt und wasserdicht zu
formulieren. Und der sollte sich doch mit der abstrusen Systematik von
Grundbüchern und Katastern auskennen, oder nicht?
Da magst du recht haben.

Ich habe halt wenig Erfahrung mit Notaren - bin mit diesem so
verblieben, dass ich einen Entwurf mache für das Testament, er es dann
überarbeitet.

Aber du hast recht, vielleicht sollte ich bestimmte Dinge ruhig an ihn
delegieren.

Greetings

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Alexander Gressmann
2004-09-17 14:31:05 UTC
Permalink
hallo Martina ;-)
Post by Martina Diel
Huhu Grezzy, *wink*
Post by Alexander Gressmann
Aber darf ich mal ganz dumm fragen: Normalerweise sollte doch dein (bzw.
der für das Testament zuständige) Notar, der einen doch bei einem
Testament vernünftig beraten sollte, auch in der Lage dazu sein, das
Testament gemäß der Unterlagen im Grundbuch korrekt und wasserdicht zu
formulieren. Und der sollte sich doch mit der abstrusen Systematik von
Grundbüchern und Katastern auskennen, oder nicht?
Da magst du recht haben.
Ich habe halt wenig Erfahrung mit Notaren - bin mit diesem so
verblieben, dass ich einen Entwurf mache für das Testament, er es dann
überarbeitet.
Aber du hast recht, vielleicht sollte ich bestimmte Dinge ruhig an ihn
delegieren.
Nachdem ich deine Erläuterungen an Chris gelesen habe: ja, das würde ich
in diesem Fall dem Notar überlassen.
Weißt du, ob eine notarielle Teilungserklärung zu dem Grundstück existiert?
Vermutlich nicht - wenn ein zweites Haus auf demselben Grundstück gebaut
wurde, das demselben Eigentümer gehört, war das wohl bisher nicht nötig.
Wegen der gemeinsamen Nutzung des Hofes muss das wohl sowieso notariell
geregelt werden (Gemeineigentum oder Nutzungsrecht, je nachdem) - ich
meine, die Nummern aus dem Grundbuch sind hier das geringere Problem, da
kennt sich der notar aus.

Schönes Wochenende
Grezzy
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
Ich bau doch nur meine Karierre als Komikerstar auf
und brauch doch irgendwo was zum tranieren
Roland Mösl in de.alt.fan.aldi
Martina Diel
2004-09-17 16:56:55 UTC
Permalink
[Notar]
Post by Alexander Gressmann
Post by Martina Diel
Aber du hast recht, vielleicht sollte ich bestimmte Dinge ruhig an ihn
delegieren.
Nachdem ich deine Erläuterungen an Chris gelesen habe: ja, das würde ich
in diesem Fall dem Notar überlassen.
Weißt du, ob eine notarielle Teilungserklärung zu dem Grundstück existiert?
Nein, das weiss ich nicht.

Ich glaube aber eher nicht.

Ich habe heute auf dem Grundbuchamt angerufen und - oh Wunder - die
Blattnummer des Grundstückes genannt bekommen.

Dort war das Grundstück noch unter "X-Straße Nr.13" verzeichnet, obwohl
von der Stadt offiziell die Bezeichnungen "X-Straße 9" und "X-Straße 11"
für die beiden Häuser vergeben wurden.
Post by Alexander Gressmann
Vermutlich nicht - wenn ein zweites Haus auf demselben Grundstück gebaut
wurde, das demselben Eigentümer gehört, war das wohl bisher nicht nötig.
Warum sollte es jetzt nötig werden?

Greets,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Chris Schultz
2004-09-16 16:49:02 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Urks. Ich muss sagen, das verwirrt mich jetzt einigermaßen.
Beim Innenministerium NRW gibts eine ganz gute Broschüre ("Das Grundbuch") .
Gabs auch mal als PDF im Internet.
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Du bekommst die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines bestimmten
Flurstücks nur durch eine sogenannte qualifizierte Auskunft aus dem
Liegenschaftskataster (zB aus einer Fortführungsmitteilung des
Katasteramtes) oder aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs raus.
Und wie beantrage ich eine solche Auskunft?
Die Grundbuchblatteinsicht bekommst Du (mit berechtigtem Interesse oder
Vollmacht) kostenfrei im Amtsgericht, den "qualifizierten Auszug aus dem
Liegenschaftsbuch" gegen Entgelt (auch mit ber.Interesse oder Vollmacht)
beim Katasteramt. Dort danach (Grundbuchblatt und lfd. Nummer) fragen,
kostet idR auch nix.
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Wie mein Vorredner schon schrieb, könnte u.U. die simple Lagebezeichnung
ausreichen, wenn nur dieses eine Gebäude auf dem Grundstück steht und keine
Realteilung im Erbfall beabsichtigt ist.
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Ja, allerdings... wo stehen diese ? Siehst Du das in einer Karte ? Was Du da
vererben möchtest hat keine eigenen Flurstücksgrenzen ? Dann wird nur ein
Teil einer Liegenschaft (eines Grundstücks) vererbt. Dann reicht auf keinen
Fall mehr nur eine Lagebezeichnung (der zugehörige Garten ist vermutlich
nicht eindeutig erkennbar). Ausserdem könnte duch das Vererben ein
baurechtswidriger (oder nicht real teilbarer) Zustand eintreten, wenn
Realteilung zur Erbauseinandersetzung gewünscht wird. Frag Dein örtliches
Katasteramt und Bauordnungsamt mal nach so Begriffen wie Teilungsgenehmigung
und Abstandflächen.

Hat der Vererbende tatsächlich mehrere Immobilien oder ist es sowas wie ein
"ungetrennter Hofraum" oder einfach nur ein Eigentumswohnung ? Fragen über
Fragen ... die Du Dir stellen solltest :-) (Sollst Du das Testament als
RA/Notar machen oder als Angehörige?;-)...)

Chris
Martina Diel
2004-09-17 06:55:25 UTC
Permalink
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Du bekommst die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines
bestimmten Flurstücks nur durch eine sogenannte qualifizierte
Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (zB aus einer
Fortführungsmitteilung des Katasteramtes) oder aus dem
Bestandsverzeichnis des Grundbuchs raus.
Und wie beantrage ich eine solche Auskunft?
Die Grundbuchblatteinsicht bekommst Du (mit berechtigtem Interesse oder
Vollmacht) kostenfrei im Amtsgericht, den "qualifizierten Auszug aus dem
Liegenschaftsbuch" gegen Entgelt (auch mit ber.Interesse oder Vollmacht)
beim Katasteramt. Dort danach (Grundbuchblatt und lfd. Nummer) fragen,
kostet idR auch nix.
Okay, dann werd ich erst mal ganz blöde dort anfragen.
(Das wird mir nicht sehr schwer fallen ;-))
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Ja, allerdings... wo stehen diese ?
Die Hausnummern? Na, auf den Häusern?
In allen offiziellen Unterlagen, u.a. in einem Bescheid der STadt, wo gesagt
wird, dass das Grundstück Flur X Flurstück Y/Z jetzt die Bezeichnung
X-Straße 47 trägt. Nur eine Grundbuch-*Blatt*-Nummer finde ich nirgends.
Post by Chris Schultz
Siehst Du das in einer Karte ?
Nein.
Post by Chris Schultz
Was Du da vererben möchtest hat keine eigenen Flurstücksgrenzen ?
Keine Ahnung.
Post by Chris Schultz
Dann wird nur ein Teil einer Liegenschaft (eines Grundstücks) vererbt.
IMO stimmt das nicht.
Das ganz Grundstück gehört der Erblasserin, komplett mit den Gebäuden
darauf.
Ganz früher war auf dem Grundstück ein Haus plus Nebengebäude plus
Garten, vor 30 Jahren ist im Garten ein weiteres Haus gebaut worden.
Seither gibt es diese
Post by Chris Schultz
Dann reicht auf keinen
Fall mehr nur eine Lagebezeichnung (der zugehörige Garten ist vermutlich
nicht eindeutig erkennbar). Ausserdem könnte duch das Vererben ein
baurechtswidriger (oder nicht real teilbarer) Zustand eintreten, wenn
Realteilung zur Erbauseinandersetzung gewünscht wird. Frag Dein örtliches
Katasteramt und Bauordnungsamt mal nach so Begriffen wie Teilungsgenehmigung
und Abstandflächen.
Ich hoffe, das werde ich doch nicht müssen...
Post by Chris Schultz
Hat der Vererbende tatsächlich mehrere Immobilien
Yep.
Post by Chris Schultz
oder ist es sowas wie ein "ungetrennter Hofraum"
Die beiden Gebäude teilen sich einen Hof.
Post by Chris Schultz
oder einfach nur ein Eigentumswohnung ? Fragen über
Fragen ... die Du Dir stellen solltest :-) (Sollst Du das Testament als
RA/Notar machen oder als Angehörige?;-)...)
Ich bin Angehörige.

Greets und vielen Dank,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Chris Schultz
2004-09-18 08:31:22 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde, mehrere
Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das ein Indiz für
irgendwas?
Ja, allerdings... wo stehen diese ?
Die Hausnummern? Na, auf den Häusern?
Nein, die Gebäude...;-)...Du weisst nicht wirklich was Du tust, oder? :-)
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Siehst Du das in einer Karte ?
Nein.
Ach so
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Was Du da vererben möchtest hat keine eigenen Flurstücksgrenzen ?
Keine Ahnung.
siehe (ganz) oben, zweiter Halbsatz
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Hat der Vererbende tatsächlich mehrere Immobilien
Yep.
Post by Chris Schultz
oder ist es sowas wie ein "ungetrennter Hofraum"
Die beiden Gebäude teilen sich einen Hof.
Sag besser dem Notar einfach, was Du willst oder besser: was die Erblasserin
will.
An wen sie welches Gebäude und welchen Grundstücksteil vererben will und
lass ihn den Rest erledigen...er wird dafür bezahlt.

Chris
Martina Diel
2004-09-19 11:41:16 UTC
Permalink
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Es stehen auf dem, was ich als Laie "Grundstück" nennen würde,
mehrere Gebäude, die aber je eine eigene Hausnummer haben. Ist das
ein Indiz für irgendwas?
Ja, allerdings... wo stehen diese ?
Die Hausnummern? Na, auf den Häusern?
Nein, die Gebäude...;-)...
Wie, wo stehen die?
Post by Chris Schultz
Du weisst nicht wirklich was Du tust, oder? :-)
Doch, ich versuche, meinem Notar die Infos zu beschaffen, die er
- wie er sagt - benötigt, um ein Testament aufzusetzen.
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Was Du da vererben möchtest hat keine eigenen Flurstücksgrenzen ?
Keine Ahnung.
siehe (ganz) oben, zweiter Halbsatz
*g*
Post by Chris Schultz
Post by Martina Diel
Post by Chris Schultz
Hat der Vererbende tatsächlich mehrere Immobilien
Yep.
Post by Chris Schultz
oder ist es sowas wie ein "ungetrennter Hofraum"
Die beiden Gebäude teilen sich einen Hof.
Sag besser dem Notar einfach, was Du willst oder besser: was die Erblasserin
will.
DAs war eigentlich genau meine Absicht.
Post by Chris Schultz
An wen sie welches Gebäude und welchen Grundstücksteil vererben will und
lass ihn den Rest erledigen...er wird dafür bezahlt.
Natürlich lass ich ihn das erledigen. Nur muss ich ihm ja sagen, was die
Erblasserin will. Wie könnte ich das, ohne zu sagen, von was ich
spreche? ;-)

Greets,

Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
Kathinka Wenz
2004-09-15 20:30:50 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?
Ich habe mal in unseren Unterlagen geschaut, aber eine Gemarkungsnummer
finde ich da nicht, nur die Nummer des Flurstückes, die den Aufbau
nnn/nn hat und den Namen der Gemarkung. Die Grundbuchblätter sind
vierstellige Zahlen, und zwar sind mehrere Blätter betroffen, nicht nur
eines. Daher sage ich jetzt aus dem Bauch heraus, dass es nicht gleich
ist.

Gruß, Kathinka
Su Puk
2004-09-19 20:42:22 UTC
Permalink
Grüß Dich Martina,

Blattnummer und Gemarkungsnummer sind nicht identisch. Die Auskunft erhälst
Du beim Liegenschaftsregister. Erforderlich ist nur die Anschrift des
Objektes.

Gruß
Sabine
Post by Martina Diel
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin, aber ne bessere
Gruppe will mir auch nicht einfallen.
Ich brauche für einen Testamentsentwurf, in dem Immobilien eine Rolle
spielen, neben der Adresse der Immobilien die Blatt-Nummern aus dem
Grundbuch.
In meinen Unterlagen finde ich auf die Schnelle aber nur die
Gemarkungsnummer und das Flurstück.
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind vom Aufbau her ähnlich - sind das
vielleicht synonyme Begriffe?
Wäre prima, dann spare ich mir morgen einen Anruf oder Besuch beim
Grundbuchamt.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe,
Greets,
Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.
Martina Diel
2004-09-20 07:29:44 UTC
Permalink
Post by Su Puk
Grüß Dich Martina,
Blattnummer und Gemarkungsnummer sind nicht identisch.
Danke für die Info.
Post by Su Puk
Die Auskunft erhälst Du beim Liegenschaftsregister. Erforderlich ist
nur die Anschrift des Objektes.
Ich habe inzwischen beim Grundbuchamt die benötigte Info bekommen, auch
nur mittels Name der Erblasserin und Anschrift.

Greetings,


Martina
--
Es ist keine große Kunst, mit 20 Jahren jung und schön zu sein, es ist
eine weitaus größere, mit 50 erwachsen zu sein.

Dirk Möbius in <***@virtual.pudel.in-berlin.de>
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